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Kundenerlebnisse zu verlorenen Paketen von DPD

Bei verlorenen Paketen muss eine sogenannte »Nachforschung« beim Paketdienst beauftragt werden. Häufig akzeptieren Paketdienste einen Nachforschungsauftrag nur vom Absender und nicht vom Empfänger.

Falls Sie als Privatkunde bei einem gewerblichen Verkäufer (z.B. Onlineshop) in Deutschland oder in der EU eingekauft haben, trägt grundsätzlich der Verkäufer das Transport- und Verlustrisiko. Kommt die Lieferung nicht an, verlangen Sie den Kaufpreis zurück. Diese Regelung gilt nicht bei Verkäufen von Privat an Privat (z.B. eBay). Mehr Infos in unserem Ratgeber Recht.

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DPD | 01725479436475

Ich habe bei Hugo Boss bestellt, es handelt sich um Geschenke zu Weihnachten. Das Paket wurde versendet und angeblich zugestellt. Ich habe leider kein Paket erhalten. Angeblich wurde eine Nachforschung durch Hugo Boss eingeleitet und mit der Nachricht an mich: das nachverfolgen hat ergeben, dass die Ware zugestellt wurde und somit die Haftung nicht mehr bei Hugo Boss liegt und ich den Rechnung begleichen müsste… kann das sein? Ich habe kein Paket und auch keine Zustellung unterzeichnet. Auch gibt es keine Erlaubnis zur Abstellung. Ich habe bei Hugo Boss die Unterlagen angefordert, bisher aber nichts erhalten, nur der Fall sei abgeschlossen. Was soll ich tun?
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Privatperson
| Hoffmann | 29.11.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Da Sie die Lieferung nicht erhalten haben, können Sie auch weiterhin die Bestellung bei Hugo Boss widerrufen. Ich empfehle also, zusätzlich die Bestellung bei Hugo Boss zu widerrufen, mit dem Hinweis, dass Sie die Lieferung bisher nicht erhalten haben. Hugo Boss muss Ihnen dann den Kaufpreis inkl. Versandkosten erstatten.

• Cilezo antwortet: Wie schon zwei Andere antworteten, Hugo Boss müsste die Ablieferung an Sie nachweisen, was es den geschilderten Umständen nach nicht können wird.
Eine "bequeme" Lösung gibt es für solche Fälle (unkooperative im Massengeschäft tätige Händler) nicht.
Wenn Hugo Boss demnächst anfangen sollte zu mahnen und wild formulierte Inkasso- und Anwaltsschreiben verschicken lässt sollte man sich davon nicht(!) beeindrucken lassen.
Gegen etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid empföhle sich Widerspruch einzulegen.

Irrational wäre es hingegen, zunächst "hart" zu bleiben, später aber doch einen - auch noch erhöhten - Betrag zu zahlen.
Das tun leider nicht wenige Betroffene - und verprellen dadurch auch Rat Gebende.
Wer nur "seine Ruhe haben" und "keine Scherereien" will (= altdeutsches Anstandsempfinden) möge doch sogleich zahlen und keine gut gemeinten Ratschläge einholen.
Scheinbar, wie Sie schreiben, haben Sie ja auf offene Rechnung bestellt ("begleichen...müsste"). Das ist ein erheblicher Vorteil für Sie.

• Gakegi antwortet: Das Verhalten von Hugo Boss ist gesetzeswidrig. Ein Händler in der EU muß die Lieferung an einen privaten Kunden nachweisen, was jedoch ohne Unterschrift nicht möglich ist. Der Kundendienst von Hugo Boss hat verheerend schlechte Bewertungen.

https://de.trustpilot.com/review/www.hugoboss.com

Ein Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale wird sich wie gesagt darum kümmern. Anders wird das wohl nicht möglich sein, wenn Hugo Boss weiterhin auf sein Unrecht beharrt.


• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Fordern Sie Hugo Boss auf, den Ablieferbeleg mit Empfängerunterschrift an Sie weiterzuleiten. Vielleicht bringt es auch was, Anzeige zu erstatten und Hugo Boss das polizeiliche Aktenzeichen mitzuteilen. Vielleicht kommt dadurch mehr Druck in die Angelegenheit.

Grundsätzlich müssen Onlinehändler beweisen, dass ein Kunde die Ware erhalten hat. Ohne Beweis hat der Händler keinen Anspruch auf den Kaufpreis. Meiner Meinung nach reicht es nicht aus, wenn Hugo Boss nur auf die DPD-Meldung der angeblich erfolgreichen Zustellung verweist. Pochen Sie auf den Ablieferbeleg mit Empfängerunterschrift.

Allerdings kann es sein, dass DPD behauptet, wegen Corona-Regelungen werde keine Empfängerunterschrift mehr eingeholt. Holen Sie sich dann rechtliche Unterstützung durch eine Verbraucherzentrale. Weitere Möglichkeiten: https://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.html

Lassen Sie sich von Hugo Boss nicht abwimmeln. Sie brauchen sich nicht mit DPD auseinandersetzen, sondern nur mit Hugo Boss, weil die für den Zustellfehler von DPD verantwortlich sind.


• Automatische Erstanalyse (Roboter): Das Paket wurde laut DPD am 22.11.2023 zugestellt. Falls das Paket nicht auffindbar ist, lesen Sie unseren Ratgeber zu nicht auffindbaren Paketen. Der Absender kann bei DPD einen Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift anfordern.

Tipp: Geben Sie die Paketnummer in die Sendungsverfolgung unter www.paketnavigator.de ein und anschließend Ihre PLZ. Vielleicht erscheint daraufhin der Name eines Nachbarn, der Ihr Paket angenommen hat.

Das Paket wurde zuletzt im DPD-Depot Hengersberg bearbeitet. Kontaktdaten zu diesem Paketzentrum finden Sie unter http://www.paketda.de/dpd-depot-194-hengersberg.html

DPD

Guten Tag, 

Ich habe Ware bestellt die am 02.09.22 an mich zugestellt sein sollte, habe aber den Liefertag geändert auf 05.09.22 weil ich am 02.09.22 erst sehr spät zuhause gewesen bin . Habe aber dann laufe des Tages eine Benachteiligung per E-Mail bekommen das , dass Paket an mich zugestellt sein sollte, am Abend konnte ich aber kein Paket finden auch nicht in nächster Umgebung oder bei den Nachbarn auffinden. Der Händler hat dazu ein Nachforschungsauftrag bei DPD gestartet und der Händler will bis heute mein Geld nicht zurück erstatten. Muss ich jetzt zum Anwalt? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

MfG 

Fabian | Anonym | 26.09.2022

• Zadido antwortet: Sollte der Händler nicht einlenken, ruf die Verbraucherzentrale an. Dort gibt es für kleines Geld eine Rechtsberatung.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Der Händler hat nur dann Anspruch auf den Kaufpreis, wenn er die Ablieferung der Ware an Sie beweisen kann. Die bloße Behauptung des Paketdienstes, dass die Ware zugestellt wurde, genügt als Beweis nicht.

Ich vermute mal, dass es bei DPD auch keinen Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift gibt (fragen Sie den Verkäufer danach). Sagen Sie dem Verkäufer außerdem, dass Sie zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung gar nicht zu Hause waren.

Es mag sein, dass DPD das Paket abgestellt hat. Ohne Ihre Einwilligung war das aber nicht erlaubt. Wenn das abgestellte Paket verloren gegangen ist (oder geklaut wurde), ist dafür der Verkäufer verantwortlich, sofern es ein Geschäft zwischen Firma und Privatperson war (B2C).

• Fagehe antwortet: Ich gehe zunächst von einem B2C Geschäft aus, wenn das falsch ist, bitte nochmal melden.

Erklären Sie gegenüber dem Händler den Widerruf, dann muss dieser innerhalb von 14 Tagen das Geld erstatten.

DPD | 05025051447352W

Einmal ein Hinweis an alle:
Der DPD bietet einen Service den ich noch nicht einmal kannte: Das Telefon wird für einen BEVOR man es überhaupt bekommt fein säuberlich aus der Verpackung entfernt und (wahrscheinlich) auf Herz und Nieren getestet. Wenn es diese harten Tests nicht besteht wird es (vermutlich) nach aktuellsten Standards umweltgerecht entsorgt. Als Nachweis bekommt man zu guter letzt die Packung des Handys alsbald zugestellt (in üblicher DPD Qualität und Zuverlässigkeit, versteht sich). Dann brauch ich mich gar über nicht funktionierende Technik aufregen.
Echt klasse!

Scherz beiseite, ich vermute es gibt wieder so eine "DPD-Connection" wie vor 2 Jahren in Luxemburg die sich gegenseitig Packete weiterleiten um sich zu bereichern. Mein Packet wurde fälschlicherweise an das Zentrum in Raunheim geschickt, wo es drei Tage fest hing. Heute kams bei mir an. OVP war angeschlitzt, Seriennummeraufkleber wurde sauber abgerissen. Gott sei dank hab ich gemerkt, dass das Packet zu leicht war und ein Video vom Auspacken gemacht (jetzt würde ich die Annahme verweigern). Laut dem Kundenservice von dem Online-Shop, wo ich bestellt hatte, was ich nicht der erste dem das passiert zu seit scheint. Jetzt bekomm ichs noch mal zugeschickt (ich hoff mal nicht per DPD).

Ich vermute es war einer in Flensburg (einer, der Proshop kennt), und seinen Kompanen in Raunheim hat. Aber mei, es hilft nix.

Ich weiß, das ist nichts außer jammerei, aber evtl. hilfts ja jemandem. | Anonym | 19.07.2021

• Xuvive antwortet: Nichts für ungut, aber Proshop versendet ausschließlich mit DPD. Sollte es beim zweiten Paket ebenfalls passieren, würde ich an Ihrer Stelle Strafanzeige stellen.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht über einen Diebstahl aus einem Paket.

Zum Glück haben Sie dokumentiert, dass Sie ein unvollständiges Paket erhalten haben, und der Verkäufer scheint sich auch angemessen um Ihre Reklamation zu kümmern.

DPD

Hallo,

mich würde interessieren, ob DPD bei einem Warenwert von über 520€ trotzdem mit der
Versicherungssumme von 520€ haftet?
Leider findet man dazu nicht wirklich klare Aussagen von den Versanddienstleistern.

Vielen Dank. | Anonym | 14.02.2021

• Sudoxi antwortet: In der Praxis sollte jeder, der ein Paket verschickt, die Obergrenzen und Beschränkungen des jeweiligen Paketdienstes penibel genau einhalten. Nur dann ist man auf der sicheren Seite.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: AGB von DPD hier: https://www.dpd.com/de/de/agb/

In Punkt 5.7 heißt es, dass "bei Verstoß gegen Beförderungsausschlüsse nach Ziffern 5.1 und 5.2 ... die Haftung für Verlust und Beschädigung ... ausgeschlossen" ist.

In Punkt 5.1 ist geregelt, dass Pakete im Wert von mehr als 520 Euro einem Beförderungsausschluss unterliegen. Folge nach meiner Meinung: DPD muss gar nicht haften.

Man kann trotzdem versuchen, wenigstens 520 Euro zu erhalten, indem man mit dem Fall an die Öffentlichkeit geht und dadurch Druck auf DPD ausübt.

Auch bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur hatte ein Kunde in einem ähnlichen Fall Erfolg: https://www.paketda.de/news-streitfaelle-schlichtungsstelle-post.html

DPD | 09446074644586

Hallo
Ich hab am 5.12.2017 ein Paket über DPD verschickt. Leider konnte das Paket von der Käuferin nicht entgegen genommen werden, da wurde ihr ein Zettel in Briefkasten gelegt, dass es zum nächsten Shop gebracht wird. Das Paket ist da nie angekommen. Ist der Fahrer noch ewig mit durch die Gegend gefahren. Nach mehreren hin und her schreiben mit DPD ist nichts bei rum gekommen. Ich hab DPD auch schon direkt angeschrieben und nichts ist passiert, nicht mal eine Rückmeldung. Es ist jetzt schon über einen Monat her. Ich verschicke versichert, damit wenn was passiert auch die Haftung/zurück Erstattung gewerleistet ist. Meine Frage jetzt, was kann ich da jetzt noch machen? Oder kann auch die Käuferin selbst ein Antrag auf Verlust stellen? Muss schon sagen, finde es echt heftig das sich da keiner drumherum kümmert. Kann ja nicht sein das so ein Paket einach abhanden kommt und nie wieder auftaucht. | Anonym | 24.01.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Wirklich unverschämt von DPD, Ihre Reklamation totzuschweigen. Dadurch taucht das Paket ja auch nicht wieder auf. DPD will sich wohl bloß drücken, Schadenersatz zu bezahlen.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie das DPD-Reklamationsformular unter https://www.dpd.com/de/content/download/10141/248252/version/2/file/DPD+Reklamationsformular+Deutsch.pdf

- Füllen Sie das Formular aus und tragen unter Schadenbeschreibung ein: Paket am 03.12. abgeschickt, seit 08.12. verschollen. Verlust nach Paragraf 424 HGB.

- Um den Wert des Paketinhalts nachzuweisen, brauchen Sie idealerweise eine Kaufrechnung über den Gegenstand. Oder wenn es eine eBay-Auktion war, dann einen Screenshot der eBay-Auktion sowie einen Screenshot vom Zahlungsbeleg (z.B. Paypal oder Onlinebanking)

- Fügen Sie der Reklamation außerdem eine Kopie der Einlieferquittung bei, die Sie beim Abschicken des Pakets erhielten.

Schicken Sie alle Unterlagen per Einwurf-Einschreiben an das DPD-Depot Vlotho, Salzuflener Straße 102-104, 32602 Vlotho

Sie können ggf. noch einen kleinen Brief beilegen und darin eine Frist zur Auszahlung von Schadenersatz binnen 14 Tagen setzen.

Sollte die Frist verstreichen, können Sie DPD nochmal eine Mahnung schicken mit einer weiteren Fristsetzung von 10 Tagen. Wenn dann immer noch nichts passiert, nehmen Sie sich einen Anwalt.

Und machen Sie zur Beweissicherung bitte einen Sreenshot von der DPD-Sendungsverfolgung, weil die Daten dort bald herausgelöscht werden.

DPD | 09446074566077

Mein Paket liegt seit 14 Tagen in der Paketstation, obwohl mit durch DPD zugesagt wurde, dass es weitergeleitet wird. Warum passiert das nicht? | Anonym | 24.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie könnten mal versuchen, in dem DPD-Paketshop (Getränkemarkt Sudhagen) anzurufen und nachzufragen, ob es dort Probleme mit der Paketabholung durch DPD gibt: 05250 6955

Es ist denkbar, dass DPD das Paket zwar aus dem Getränkemarkt abgeholt hat, aber dass das Paket auf dem Weg ins DPD-Paketzentrum verloren ging. Nach mittlerweile 14 Tagen ohne neuen Paketstatus muss man davon ausgehen, dass das Paket verloren gegangen ist. Oder es liegt in einer sehr dunklen Ecke im Getränkemarkt und wurde dort vergessen.

Sie sind Sie Absender oder Empfänger des Pakets? Der Absender hat das beste Druckmittel gegen DPD. Wir empfehlen, dass der Absender Schadenersatz von DPD fordert wegen des verlorenen Pakets.

EIn Reklamationsformular finden Sie hier: https://static.paketda.de/pdf/DPD-Reklamationsformular.pdf

Wir empfehlen, das Formular per Einwurf-Einschreiben oder per Fax an DPD zu schicken: 06021 843-290 ... so haben Sie einen Nachweis für die Reklamation.

Wenn DPD binnen 10 Tagen nicht reagiert, setzen Sie eine letzte Nachfrist. Wenn DPD weiterhin nicht reagiert oder Schadenersatz verweigert, erwirken Sie ggf. einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Mehr Infos in unserem Ratgeber unter Richtig reklamieren bei Paketdiensten

DPD | 01595112121178

Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket bei mir zugestellt aber ich war gar nicht vor ort... Die Nachbarn haben es abgelehnt. Wie kann es sein dass der Fahrer es quittiert aber nicht zustellt?
Vom Kundenservice habe ich leider auch keine Antwort bekommen: o-Ton hotline - der Fahrer hat dazu nichts gesagt. Kann es wirklich möglich sein dass der Fahrer hierzu nichts sagen muss? Reklamation durch den Versender wird eingeleitet, wie lang dauert so eine Bearbeitung bei dpd normalerweise? Denn eigentlich handelt es sich ja um ein dringendes Paket...
Viele Dank | Anonym | 18.09.2017

• Anonym antwortet: Eine Frage habe ich noch: hab jetzt einen Zustellnachweis bekommen aber da steht nivht dass es abgestellt wurde. Es ist vermerkt dass ich es angenommen habe inkl einer Unterschrift die mir nicht gehört... Sieht das immer so aus mit Abstellgenehmigung oder sollte das eigentlich vermerkt sein?

• Paketda-Redaktion antwortet: Einen Freibrief hat der Zusteller nicht, aber eine Abstellgenehmigung begünstigt den Paketdienst. Denn der Kunde ist der Beweispflicht, die Nichtzustellung zu beweisen. Zum Glück war der Nachbar so aufmerksam. Machen Sie zusammen mit dem Nachbarn ein Protokoll, was er genau gesehen hat. Je mehr Zeit vergeht, desto ungenauer wird er sich erinnern. Oder gleich zur Polizei gehen und Anzeige wegen Diebstahl o.ä. stellen. DPD behauptet ja, das Paket wurde abgestellt. Aber die Indizien und Beobachtungen sprechen dagegen. Wir empfehlen deshalb die Anzeige. Nehmen Sie die einen Ausdruck der Kommunikation mit DPD und des Sendungsverlaufs mit zur Polizei.

Lesen Sie auch unseren Ratgeber unter https://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php#paket-nicht-abgestellt

• Anonym antwortet: Hallo liebe Paketda-Redaktion, vielen Dank für Ihre Antwort. Mittlerweile habe ich eine Antwort vom Versender erhalten, dieser hat mir mitgeteilt, dass ich eine Abstellgenehmigung eingestellt habe und somit das Risiko auf mich übergegangen ist.

Der Fahrer kann jedoch das Paket nicht abgestellt haben weil ich nur einige Minuten nach im dort ankam und der Nachbar sagte der Fahrer hat das Paket eingeladen und damit wieder gefahren... also hat er das Paket definitiv nicht zugestellt!

Was kann ich nun noch tun? Kann es sein dass ich mit der Abstellgenehmigung echt einen Freibrief erteilt habe?

• Paketda-Redaktion antwortet: Der Absender des Pakets kann bei DPD den Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift herunterladen. Bitten Sie ihn darum und dass er Ihnen den Beleg weiterleitet. Sollte Ihre Unterschrift gefälscht worden sein, können Sie das einerseits anzeigen. Und andererseits besteht keine Zahlungspflichtigung für die Ware bzw. Sie hätten Anspruch auf Ersatzlieferung.

Wenn Sie als Privatperson bei einem Händler (Onlineshop) bestellt haben, so haftet der Händler für die Zustellung bis zu Ihnen. Der Händler haftet auch für Fehler des Paketdienstes. Sofern es keinen Ablieferbeleg mit Ihrer Unterschrift gibt, gilt die Ware nicht als zugestellt und Sie können den Kaufpreis zurückfordern (bzw. nicht bezahlen) oder um Ersatzlieferung bitten. Sie müssen nicht abwarten, bis der Händler die Sache mit DPD geklärt hat. Und Sie müssen sich auch nicht direkt mit DPD auseinander setzen. DPD hat ja offenbar auch kein Interesse daran, den Sachverhalt aufzuklären.

Deshalb ist unser Rat, sich an den Händler / Verkäufer zu halten. Dieser ist wie gesagt voll haftbar bei Geschäften mit Privatpersonen. Der Fall läge anders, falls Sie selbst als Firma handeln oder wenn der Absender eine Privatperson ist. Aber das sieht hier nicht so aus.

Falls die Auseinandersetzung mit dem Händler schwierig wird, holen Sie sich ggf. Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen

DPD

Guten Tag liebes Paketda Team,
am 26 Sep. bestellte ich über Ebay.de eine Uhr zu 550 Dollar plus ca 180 Dollar Zoll und EbayGlobalShipping Gebühren in den USA.
Die Uhr war aber auf Ebay Deutschland inseriert und nur über diese Ebay Global Shipping Programm zu ersteigern.
Im Vertrauen auf dieses Instrument welches alles professionell ohne weitere Schritte von mir sogar die Verzollung übernimmt bezahlte ich die gesamte Summe (ca750euro) per Paypal.
Die Uhr wurde ordentlich versandt und kam in DE bei DPD in Duisburg an.
Eine erste Paketankündigung per Mail kündigte das Paket für den nächsten Tag mit Lieferung an meinem Namen und meiner Adresse an.
Die zweite Mail am nächsten Tag (04.Oktober) von DPD bestätigte die Lieferung in den nächsten Stunden an meinen Namen aber eine fremde Adresse einen Stadtteil weiter.Schock.
Als ich das Paket sofort nach der Arbeit dort abholen wollte sagte man mir das sie an dieser Adresse ein Retourendienstleister seien welcher dort angelieferte Pakete ohne weiteres Tracking zu hunderten auf eine Palette packt und an irgendein Retourenzentrum zur weiteren "Verwertung" schickt.
DPD gab telefonisch ihren Fehler zu:Fahrer hat morgens das Paket auf den falschen Rollwagen gestellt und mit allen anderen Retouren abgeliefert.
DPD sieht sich nur gegenüber dem Versender Schadenersatzpflichtig welcher allerdings gar kein Interesse hat da mit der Einlieferung in den USA Richtung GlobalShippingProgramm sein Part des Ebay Geschäftes erledigt ist und er auch sein Geld schon lange hat.
Ebay hat meinen Fall auf Käuferschutz abgelehnt da das Paket ja abgeliefert worden sei und der Verkäufer obendrein seinen Versandbeleg vorweisen konnte.
Ich bin maßlos über die falschen Versprechungen zum Käuferschutz enttäuscht und kann nicht glauben das DPD mir nicht den Schaden ersetzen muss obwohl sie "mein"Paket fahrlässig jemandem anderes zugestellt haben.
Das komplette Tracking mit den Einträgen zur Paketrecherche ist nur über Extranet zu sehen:
://extranet.dpd.de/cgi-bin/delistrack?typ=2&lang=en&pknr=04381011192000&var=...MPS0438101119200020160927 | Anonym | 02.11.2016

• Anonym antwortet: Herzlichen Dank für die untenstehende Antwort.
Ich habe tatsächlich noch Emais von DPD gefunden und an eBay weitergeleitet in welchen DPD unumwunden die Falschzustellung einräumt und mich zwecks Schadensregulierung auffordert den Versender zu kontaktieren.
Mal sehen was dabei herumkommt.
Der nächste Schritt kann - falls eBay das aussitzen will - dann nur noch der Anwalt sein welcher nach Handelsrecht das Geld von DPD einfordert

• Paketda-Redaktion antwortet: Ihnen könnte Paragraf 421 Absatz 1 HGB weiterhelfen: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html ... Demnach kann auch der Empfänger eines Pakets Schadenersatz geltend machen, wenn der Absender dies nicht tut. Allerdings sind DPD-Pakete nur bis 520 Euro versichert. Die kompletten 750 Euro werden Sie nur vom Absender bekommen. Dass eBay den Käuferschutz ablehnt, kann eigentlich auch nicht sein. Schließlich hat DPD Ihnen gegenüber zugegeben, dass der Fahrer das Paket falsch abgeliefert hat. Fordern Sie von DPD am besten den Ablieferbeleg mit Empfängerunterschrift an, um einen echten Beweis zu haben und nicht bloß eine telefonische Aussage. Machen Sie außerdem ein Gedächtnisprotokoll über das Telefonat mit DPD. Also Datum, Uhrzeit, Inhalt des Gesprächs, möglichst genau soweit noch bekannt.

Fazit: Versuchen Sie weiterhin Käuferschutz zu erhalten, indem Sie eBay bzw. Paypal Belege für das Verschulden von DPD zukommen lassen. Zusätzlich können Sie versuchen, DPD in Haftung zu nehmen. Nach Meinung der Paketda-Redaktion kann DPD in seinen AGB nicht die gesetzliche Regelung nach 421 HGB ausschließen.

DPD

Hallo, ich sollte ein Paket aus England von meiner Freundin bekommen. Dieses war laut DPD zunächst nur kaputt und wird umgepackt und zwei Tage später "außer Kontrolle"
In dem Paket waren Kinderkleidung für mich.
Die Versicherung wollte Belege sehen. Also habe ich Ihr Bilder von den Kleidungsstücken und Paypal Belege gesendet. Das es privat Zahlungen waren, steht auf den Paypal belegen nicht dabei um was es sich handelt.
Das Paket war versichert bis zu 1000£. Die Versicherung möchte nun gar nicht bezahlen da auf den Belegen kein Verwendungszweck steht. Ich bin absolut ratlos :-(
Ganz viele tolle Sachen weg und die extra abgeschlossene Versicherung möchte nicht zahlen.
Was kann ich tun?

Lg | Anonym | 21.06.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Leider suchen Paketversicherungen immer nach Gründen, warum ein Schaden nicht bezahlt wird. Wenn Sie argumentieren, dass es eine private Paypal-Zahlung war, dann ist es eigentlich jedem klar, dass kein Verwendungszweck angegeben wird. Wichtig ist, dass Absender und Empfänger der Zahlung erkennbar sind.

Drohen Sie DPD und setzen Sie eine Zahlungfrist: Wenn DPD den Schaden binnen 2 Wochen nicht bezahlt, werden Sie das Geld einklagen.

Wenn DPD daraufhin 100 Euro anbietet (oder einen ähnlich geringen Betrag), lassen Sie sich darauf nicht ein. Wenn Sie sogar Fotos der Ware haben und die Zahlungen nachweisen können, haben Sie Anspruch auf vollen Schadenersatz. Diesen würden Sie vor Gericht wahrscheinlich auch bekommen, weil die Beweislage sehr gut ist.

Leider ist es sehr aufwändig, den Schaden einzuklagen. Sie müssen hartnäckig bleiben. Lassen Sie sich von DPD nicht vertrösten. Setzen Sie eine 14-Tage-Zahlungsfrist und danach gehen Sie zum Rechtsanwalt.

Normalerweise muss der Schaden vom Absender geltend gemacht werden. Also bei DPD in Großbritannien.

Wenn Ihnen ein Rechtsanwalt zu teuer ist, können Sie sich im ersten Schritt auch an die Verbraucherzentrale wenden und dort beraten lassen: Standorte von Verbraucherzentralen

Oder unter www.paket-ärger.de

Lesen Sie außerdem unseren Ratgeber zum Thema, wie man Paketdienste unter Druck setzt: http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

DPD | 04569700083751H

Ich habe am 21.01.2016 ein Handy aus China gekauft. Firma ist in England, gibt Auftrag nach China weiter und verschickt dann auch von dort. Paket kam heute an. Paket machte von aussen nicht den Anschein von Versehrtheit (war wichtiger Hinweis des Verkäufers, dies sofort zu überprüfen), und wurde gegen meine Unterschrift ausgehändigt und ausgepackt. Postbote weg. Paket offen. Nachbarin zufällig anwesend. Beide langes Gesicht...Originalverpackung vom Handy ist drin, Handy und Akku fehlen. Paket wurde irgendwann mal geöffnet (neues Klebeband wurde verwendet). Gewicht auf den diversen Adressaufklebern besagt, dass Paket beim Abschicken in China 477g gewogen hat. In Frankreich wurde es an DPD übergeben. Gewicht immernoch bei 477g. Bei mir angekommen mit 311g. Ich steh doch in Zukunft nicht mit Küchenwaage an Haustür und wiege meine Pakete, wenn der Paketbote klingelt. Wie gehe ich weiter vor? Per Paypal bezahlt | Melanie H. | 01.02.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Schildern Sie den Fall dem Absender und bitten um Rückerstattung des Kaufpreises. Machen Sie Beweisfotos von der Verpackung und schreiben Sie außerdem die Gewichtsprotokolle in die Mail an den Verkäufer. Der Fall ist sehr gut dokumentiert, so dass Sie als Kunde Ihr Recht problemlos durchsetzen können.

Der Verkäufer sitzt ja innerhalb der EU, insofern greifen auch die Verbraucherschutz-Rechte. Dass die Ware aus China kam, ist hierfür ohne Belang.

Bitte melden Sie den Teilverlust bzw. Diebstahl aus dem Paket auch direkt an DPD. Dies sollte schnellstmöglich erfolgen, z.B. per Fax oder Einschreiben, so dass Sie einen Nachweis haben. Kontaktdaten von DPD siehe hier: http://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#dpd-hotline

DPD leistet nur an den Absender Schadenersatz und nicht an Sie als Empfänger. Aber trotzdem ist es wichtig, dass Sie als Empfänger den Schaden melden, weil dadurch die Schadenmeldefrist eingehalten wird (i.d.R. 7 Tage). Sie tun dem Verkäufer damit quasi einen Gefallen.

Geben Sie dem Verkäufer ein paar Tage, um auf den Fall zu reagieren. Wenn sich die Firma tot stellt, schalten Sie Paypal ein, sofern sie dort ggf. Käuferschutz haben.

DPD | 014551112074391

Packet wurde laut Internet "Erfolgreich zugestellt.
Zustellung an Brief-/Paketkasten (ohne Unterschrift)"

Doch dort ist nichts, der Versender behauptet das das mein Problem ist obwohl ich davon ausgegangen bin das der Versand bei diesem Preis Versichert ist und eine aushändigung nur gegen Unterschrift erfolgt. | Anonym | 29.12.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Das ist ja ein dickes Ding. Dass es bei DPD einen offiziellen Status gibt "Zustellung an Brief-/Paketkasten (ohne Unterschrift)", sehen wir heute zum ersten Mal. Normalerweise muss immer gegen Unterschrift abgeliefert werden.

Wie groß war die Sendung denn? Passte sie überhaupt in den Briefkasten hinein? Oder haben Sie einen Paketkasten? Grundsätzlich ist der Absender in der Beweispflicht, die Zustellung nachweisen zu müssen. Ansonsten können Sie den Kaufpreis zurückverlangen. Sie müssen sich auch nicht selbst mit DPD herumplagen, das ist alles Aufgabe des Absenders. Er muss den Fall für Sie klären. Solange keine Zustellung nachweisbar ist, brauchen Sie nicht bezahlen. Das gilt bei Verkäufen von gewerblichen Händlern an Privatpersonen.

Bitten Sie den Absender, dass er bei DPD reklamiert und dass eine Befragung des Fahrers vorgenommen wird. Wenn es ein Paket war, das wegen seiner Größe weder in Briefkasten noch Paketkasten hineinpasste, dann ist die Sachlage eindeutig. DPD muss dem Absender den Verlust ersetzen.

Schwieriger wird es, wenn die Sendung in Brief-/Paketkasten hineinpasste. Dies ist wohl grundsätzlich erlaubt laut DPD-AGB.

Aber laut DPD-AGB muss der Versender eine Briefkasten-Zustellung bei DPD ausdrücklich verbieten, wenn der Warenwert über 50 Euro liegt.

Siehe Paragraph 6.3 in den DPD Classic AGB: http://www.dpd.com/de/home/siteutilities/agb

DPD

Ich habe ein Buch bestellt das wurde von Weltbild über DPD Versand . Laut Weltbild ist es ausgeliefert worden. Habe nicht erhalten. Weltbild hat es mit netterweise nochmal geschickt wieder über DPD und es ist wieder nichts bekommen . Es soll wieder angekommen sein aber es soll nur in den Briefkasten gesteckt wurden sein. Unser Briefkasten ist so schmal das kein Paket rein passt , es wurde anscheinend auf den Briefkasten gelegt und jemand hat es geklaut . Kann ich mich da bei DPD beschweren . Weltbild meinte ich muss nichts zahlen regeln die das untereinander ? Oder soll ich selber noch hinschreiben . | Diana | 02.05.2015

• E.Gaiser antwortet: Hallo
mir ging es vor 4 Wochen genauso. Habe wie Sie ein Buch bei Weltbild bestellt welches über DPD versandt werden sollte. Dieses Buch ist nie bei uns angekommen.Laut DPX wurde es in unseren Briefkasten gesteckt, doch da würde es nie reinpassen.
Habe dies bei Weltbild reklamiert, mir wurde das Buch nochmals geschickt und auch wieder in Rechnung gestellt, worüber ich sehr sauer war, da dies ja eine Ersatzlieferung sein sollte. Der Hammer war, dass auch dieses Buch niemals bei mir ankam. Von DPD hieß es wieder Ablageort Briefkasten.
Das Ende vom Lied ist, dass ich kein Buch habe, aber dafür Weltbild es mir zweimal in Rechnung gestellt hat und mir diesen Betrag von meinem Konto abgebucht hat.
Trotz mehrmaligen Anrufen bei Weltbild tat sich nichts.
Bin mehr als enttäuscht.
Werde nie wieder etwas bei Weltbild bestellten.


• Paketda-Redaktion antwortet: Bei den Briefsendungen von DPD ist tatsächlich keine Unterschrift des Empfängers notwendig. Weltbild regelt das direkt mit DPD. Vermutlich zahlt DPD keinen Schadenersatz an Weltbild. Aber das ist nicht Ihr Problem.

Fragen Sie bei Weltbild nach, ob das Produkt nochmals per DHL versandt werden kann. Oder ob die Lieferung per DPD direkt an einen DPD-Paketshop geschickt werden kann, wo Sie es selbst abholen.

Oder dritte Alternative: Erneuter Versand mit DPD als Paket und nicht als Briefsendung. Also Auslieferung nur gegen Unterschrift, dann darf der Zusteller die Lieferung nämlich nicht auf dem Briefkasten abstellen.

DPD

Wer hafet,bzw. ersetzt mir mein Paket, wenn der Fahrer dies an eine 3te Peson abgegen hat,deren Namen und Str,. zwa notiert hat,aber dem tatsächlichen Empfänger noch nicht einmal eie Benachrichtigungskarte eigeworden hat. Per email habe ich erfahren das mein Paket angekommen sei? Nach einem Telefonat mit der DPD kam dann heraus .wie die Familie heisst,und die Straßenummer? Doch dann der Schock,.... die Hausnummer existiert, aber in dem Haus wohnt jemand ganz anderes,....??? 3te Person existiert nicht nur die Unterschrift,...Paket weg,....Wer haftet in diesem Fall. Danke | Bine | 18.03.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Als Empfänger des Pakets haben Sie kein Vertragsverhältnis mit DPD - das hat nur der Absender. Deshalb kann auch nur der Absender Schadenersatz von DPD fordern. Sie als Empfänger können sich an den Absender wenden und den Kaufpreis zurückfordern, weil die Lieferung ja nicht angekommen ist.

Ob der Absender von DPD den Kaufpreis erstattet bekommt, hängt von der Beweisführung ab. Wenn beispielsweise der Name desjenigen, der unterschrieben hat, nicht am Klingelschild des Hauses zu lesen ist, könnte der Fahrer fahrlässig gehandelt haben. Vermutlich wird der Zusteller von DPD zu dem Fall befragt und seine Sicht der Dinge schildern. Als Pro-Argument für Schadenersatz gilt auch, wenn das Paket nicht in unmittelbarer Nachbarschaft abgegeben wurde sondern weit entfernt (nächste Straße ist nicht mehr Nachbarschaft).

Es ist ratsam, dass der Absender sich einen Rechtsanwalt nimmt und die Lage beurteilen lässt.

DPD | 01805038864485

Hallo! Am 15.7. ist laut Absender ein Päckchen bei mir zugestellt worden. Quitiert soll eine Person namens Wulff haben. In der ganzen Umgebung wohnt
hier aber niemand dieses Namens. Jedenfall ist diese Sendung Nr. 01805038864485 nicht angekommen. Bisher haben Lieferungen von Euch
immer ihr Ziel erreicht. Ich bitte also um intensive Nachforschung. Der Absender ist über den Sachverhalt informiert. | Joachim Wurm | 24.07.2014

• Paketda-Redaktion antwortet: Nur der Absender kann einen Abliefernachweis bei DPD anfordern, weil Sie als Empfänger kein Vertragsverhältnis mit DPD haben. Paketda.de ist nicht der offizielle Support für DPD sondern nur ein Verbraucherforum. Wir können Ihnen jedoch den Tipp geben, dass der Absender sich an DPD wenden soll mit der Info, dass das Paket nicht beim korrekten Empfänger angekommen ist und der Zusteller befragt werden soll, wo er das Paket abgegeben hat. Wichtig ist auch die Info, dass Sie keine Benachrichtigungskarte erhalten haben (falls dem so ist).

DPD | 01487011274021

hallo,ich habe am 17.10.18 bei ebay einen artikel für 95 euro gekauft.mit paypal überwiesen.bis heute ist das paket in bomlitz im paketzentrum von dpd mit dem vermerk:wird demnächst zugestellt.mit dem verkäufer gabs auch nur stress,weil er keine kundwnfreundliche einigung finden konnte,ausser mir 20 euro zu bezahlen,wenn ich meine negative bewertung bei ebay entferne:-(((( dann dachte ich,versuchs über dpd...ach was soll ich sagen,2x keine reaktion und beim dritten mal wurde mir geschrieben,ich solle den verkäufer kontaktieren.ich hab dpd wieder mitgeteilt,das ich meine 95 euro von dpd erstattet bekommen möchte,da es ja bei denen abhanden gekommen ist.bis heute keine reaktion auf meine mail.paypal kann auch nicht helfen,da paypal nur bis zum verschicken des verkäufers greift,sobald es in den händen von dpd ist,ist paypal raus!welche chancen habe ich,meine 95 euro erstattet zu bekommen?bin ratlos und sehr wütend | nadine kutzner | 19.11.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Es kommt darauf an, ob der Verkäufer ein Unternehmer ist oder ob es sich um einen Privatverkäufer handelt. Falls Privatverkäufer, dann tragen Sie als Empfängerin das Transportrisiko und müssten tatsächlich versuchen, von DPD Schadenersatz zu verhalten.

Wenn der Verkäufer jedoch ein Unternehmer ist (wonach es aussieht, weil das Paket nicht via Paketshop verschickt wurde), dann trägt der Verkäufer das Transportrisiko. Sprich: Selbst wenn die Schuld bei DPD liegt, so ist der Verkäufer gegenüber Ihnen als Privatkundin haftbar und verantwortlich. Sie hätten dann Anspruch auf Geld zurück oder Ersatzlieferung.

Sie könnten beispielsweise Ihr Widerrufsrecht für den Kauf ausüben und den Kaufpreis zurückfordern. Die rechtlichen Grundlagen sind hier erklärt: https://www.arag.de/auf-ins-leben/udo-vetter/paket-nicht-angekommen/

Der Verkäufer kann sich wiederum Schadenersatz von DPD auszahlen lassen. Sie als Kundin müssen aber nicht abwarten, bis der Verkäufer das Geld von DPD bekommen hat. Das kann sich nämlich mehrere Wochen hinziehen.

Problematisch ist, dass sich der Verkäufer in Ihrem Fall stur stellt und nur 20 Euro angeboten hat. Das ist nicht rechtens, sofern es sich wie gesagt um ein Unternehmen handelt. Sie könnten dem Verkäufer androhen, ihn auf Rückzahlung des Kaufpreises zu verklagen. Üben Sie vorher aber Ihr Widerrufsrecht aus und setzen z.B. eine 14-Tage-Zahlungsfrist. Wenn die Frist erfolglos verstreicht, gehen Sie evtl. zu einer Verbraucherzentrale zwecks rechtlicher Unterstützung.

Wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist sondern eine Privatperson, dann müssten Sie selber Schadenersatz von DPD einfordern. Das kann sich wie gesagt mehrere Wochen hinziehen. Hier haben wir Musterbriefe für diesen Fall: https://www.paketda.de/recht/musterbrief-paket-verloren.php

Sie brauchen übrigens nicht davon ausgehen, dass das Paket noch bei DPD in Bomlitz herumliegt. Nach unserer Meinung (rein spekulativ) ist es dort verloren gegangen. Auch nach Gesetzeslage (Paragraf 424 HGB) gilt das Paket als verloren, weil es 20 Tage nach dem Abschicken nicht bei Ihnen als Empfängerin angekommen ist.

DPD | 09445732518021

Ich habe für unser Büro am 25.01.2018 ein Notebook bei Cyberpot bestellt. Am 25.01.2018 wurde ich per automatischer E-Mail über die Übergabe den DPD zum Versand informiert. Am 26.01.2018 erhielt ich die automatische Benachrichtigung von DPD, dass das Paket am nächsten Werktag zugestellt wird. Nachdem auch eine Woche später noch keine Auslieferung erfolgte und das Paket gem. Sendungsverfolgung noch immer im Paketzentrum in Krostitz lag, rief ich bei DPD an. Man riet mir, mich an den Absender zu wenden, der daraufhin einen Nachforschungsauftrag an DPD übermittelte. 3 Wochen später bekam ich die Mitteilung, dass die Nachforschung ergebnislos blieb.
Nachdem Cyberport uns telefonisch mitteilte, sie würden den Auftrag stornieren, dazu aber nie eine Bestätigung kam, haben sie vor zwei Wochen eine Gutschriftsrechnung über 520 Eur an uns geschickt, welche bis heute nicht auf unserem Konto eigingen und nun eine Mahnung über einen den Rechnungsbetrag des Notrebooks abzüglich der 520 Eur Gutschrift. Auf Nachfrage teilte man mir mit: "Sehr geehrte Frau Roedel,

wir haben nun die Rückmeldung von DPD zur Regulierung des o.g. Auftrags erhalten. DPD reguliert aufgrund des Verlustes der Sendung in dem Fall den Maximalbetrag von 520,00 Euro brutto. Diesen Betrag geben wir eins-zu-eins an Sie weiter und nehmen den Rechnungsausgleich in dieser Höhe vor. Bitte begleichen Sie den offenen Restbetrag von 684,95 Euro brutto zur Rechnung 0180124673 vom 25.01.2018. Herzlichen Dank.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte schließen Sie bei Antworten immer die gesamte Korrespondenz mit ein." Muss DPD wirlich nur 520 EUR Schadensersatz leisten? Das Notebook ist weit mehr wert und ist nachweislich im Paketzentrum Krostiz verloren gegangen.

| Anonym | 07.05.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Gewerbliche Versandhändler (wie z.B. Cyberport) tragen gegenüber Privatkunden das komplette Transportrisiko. Sie haben das Notebook aber offenbar für Ihre Firma (Büro) bestellt, und hierbei gelten andere AGB von Cyberport. Siehe https://www.cyberport.de/service/rechtliches/agb-geschaeftskunden.html

Dort steht, dass das Transportrisiko auf den Empfänger übergeht, sobald die Ware von Cyberport an den Paketdienst übergeben wurde.

Der Knackpunkt ist, ob Cyberport haftbar gemacht werden kann, weil sie das Paket nicht ausreichend hoch versichert haben. Im Abschnitt "Haftungsbeschränkungen" der AGB können Sie dazu etwas nachlesen.

Wir trauen uns nicht zu, diesen Abschnitt der Cyberport-AGB rechtlich zu interpretieren. Eine rechtliche Ersteinschätzung erhalten Sie z.B. beim Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort auch die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

Sie müssen entweder versuchen, Cyberport in Haftung zu nehmen, weil sie das Paket unzureichend versichert haben. Oder Sie versuchen, DPD "vorsätzliches oder leichtfertiges" Handeln nachzuweisen (z.B. Paketdiebstahl). Dann würden gemäß Paragraf 435 HGB die Haftungsgrenzen entfallen. Vgl. https://dejure.org/gesetze/HGB/435.html

DPD | 09246160562778

Was kann ich dagegen tun ich war vor ort beim depot in berlin habe nach dem paket verlangt aber laut mitarbeiter meinte es ist nicht da es sollte am 28.03.18 zugestellt werden es ist verloren oder gestohlen vom fahrer und niemand kann mir weiterhelfen auch namen vom fahrer oder etc. geben hab bei twitter mit dpd auch hin und her geschrieben zisch mal angerufen so unfreundlich die leute im kundenservice können einen auch kaum weiterhelfen habe auch ein formular verlangt wo drauf steht das das paket verloren sei doch bis jetzt kam nichts an meine email was kann ich tun hab bezahlt aber keine ware erhalten was kann ich tun? Meinen verkäufer interessiert es auch nicht weil er schon sein geld hat und ich stehe jetzt dumm da | Anonym | 29.04.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Bei Paketen aus China ist die Reklamation leider sehr schwierig. Wahrscheinlich wird DPD weiterhin nicht zahlen. Weil der Vertragspartner von DPD irgendein zwischengeschaltetes Logistikunternehmen ist, das die Paketübergabe in UK organisiert hat, ist die Sache sehr kompliziert. Sie müssen damit rechnen, dass die Ware und das Geld verloren sind.

Falls Sie mit Paypal oder Kreditkarte bezahlt haben, könnten Sie versuchen, den Kaufpreis dort zurückbuchen zu lassen.

• Anonym antwortet: Also die Ware kommt aus China aber sie wurde nach England verschickt und von dort zu mir aber so dreist wie DPD ist und das einfach nicht übernehmen will naja ich schreibe erst mal jetzt denn Schadenersatz Brief und melde mich wenn es soweit Neuigkeiten gibt ich danke für eure schnelle Antwort

• Paketda-Redaktion antwortet: Haben Sie das Paket bei einem Verkäufer in Großbritannien bestellt? Oder bei einem Verkäufer in Asien / China ?

Laut Tracking sieht es so aus, als kommt das Paket aus Großbritannien. Weil Großbritannien noch in der EU ist, muss sich der Verkäufer eigentlich um das Lieferproblem kümmern. Der Verkäufer muss von DPD Schadenersatz fordern.

Aber es stimmt, dass man es als Kunde in Deutschland sehr schwer hat, sich gegen einen Verkäufer in Ausland durchzusetzen. Deshalb haben Sie schon richtig gehandelt und direkt DPD kontaktiert.

DPD will nicht für das verlorene Paket haften. Das ist mies von DPD und schlechter Kundenservice. DPD hat ja schon zugegeben, dass das Paket verloren gegangen ist.

Sie können versuchen, direkt von DPD Schadenersatz zu fordern, indem Sie sich auf Paragraf 424 HGB berufen. Wir haben hier einen Musterbrief: https://www.paketda.de/recht/musterbrief-paket-verloren.php

Problem: Ihr Paket wurde im Ausland abgeschickt und deshalb ist das deutsche HGB-Gesetz vielleicht nicht auf Ihr Paket anwendbar. Wir wissen das nicht genau und wir dürfen auch keine Rechtsberatung durchführen.

Deshalb wäre es am besten, wenn Sie zur Verbraucherzentrale Berlin gehen. Dort bekommen Sie eine relativ preiswerte Rechtsberatung. Siehe https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/beratungsstellen/berlin

Sie können auch versuchen, Ihren Fall einer Zeitung oder einem Radiosender zu schildern. Wenn darüber berichtet wird, kann öffentlicher Druck auf DPD ausgeübt werden, damit DPD freiwillig Schadenersatz bezahlt.

DPD hat das Paket verloren, also muss DPD dafür haften.

Zur Not können Sie auch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Das Paket wurde ja am 28.03. um 08.05 Uhr von einem DPD-Zusteller in den Lieferwagen eingeladen. Die Polizei soll diesen Zusteller als Zeugen befragen. Vielleicht kann er sagen, was mit dem Paket passiert ist (aber wahrscheinlich nicht, weil der 28.03. schon 1 Monat zurückliegt).

DPD | 09446035084044

Wo zum Teufel ist mein Paket? Das Paket ist im verkehrten Ortsteil abgegeben worden, angeblich von einemHr.o Fr. Farr. Ich war in dem nachbarort, und auch in der Strasse, nur gibt es da keinen Farr, laut Nachbarschaft. Sendungsnr. B2C0944603508404420170905/ DPDCIB2CX ! Die Adresse wohin das Paket zugestellt wurde, ist nicht identisch mit meiner Adresse. meine lautet M.Merz Gelnhausen -Roth, und hier wurde nichts abgegeben!! danke u gruss melvin merz | Melvin Merz | 09.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Oh je, solche Fälle sind aus Kundensicht schwierig aufzuklären, weil das Paket aus China kommt. DPD verweist den Kunden häufig an den Verkäufer in China, damit dieser eine Reklamation bei DPD einreicht. Aber das ist natürlich aussichtslos.

Deshalb müssen Sie gegenüber DPD sehr hartnäckig sein. Fordern Sie von DPD den Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift an. Vielleicht ergibt sich daraus noch ein Anhaltspunkt für den richtigen Namen der Person, die den Erhalt quittiert hat.

Bitten Sie DPD auch darum, dass der Zusteller befragt wird. Vielleicht kann er sich noch daran erinnern, wo er das Paket zugestellt hat. Allerdings liegt der 06.09. schon lange zurück.

Wie gesagt: Die Lösung dieses Falls wird schwierig..... schalten Sie ggf. auch eine regionale Tageszeitung oder einen Radiosender ein. Durch öffentliche Berichterstattung kann man DPD vielleicht zum Handeln bewegen. Oder zu einem Schadenersatz, falls das Paket unauffindbar bleibt.

Mit Glück bringt Ihnen Herr/Frau Farr das Paket ja auch vorbei. Es könnte auch sein, dass es sich vielleicht um einen Kiosk- oder Ladeninhaber handelt, der ein Geschäft in der Nähe der falschen Anschrift hat.

Die Kontaktdaten von DPD finden Sie hier: DPD Kontaktdaten

DPD | 09446004858841

Hallo paketda Team, ich habe über ebay Ware aus China bestellt. Der Verkäufer hat mir ein Trackingnummer(LM372974659CN DPD Paketnummer über 17track.net) gegeben und dort stand das das Paket erfolgreich ausgeliefert wurde. Doch bei der Empfängerinformation in der Sendungsverfolgung stand nicht mein Name sonder ein mir völlig unbekannter Name (Auf dem Versendeetikett steht auf jedenfall mein Name und die richtige Adresse habe ein Foto vom Verkäufer). Ich habe bei der dpd nachgefragt und die fragten mich ob ich jemand mit diesen Namen kenne und ich verneinte. Dann fragten sie den Fahrer und der meinte er habe es im Hausflur vor meiner Wohnungstür abgestellt, doch ich wohne in einen Einfamilienhaus und habe sowieso keine Absstellerlaubnis erteilt also hört sich das für mich wie eine Standardausrede an. Ich brauche das Paket wirklich dringend und es ist nicht so häufig auf ebay zufinden. Was kann ich noch machen um das Paket zukriegen? Entschuldigt bitte mein Deutsch (Ich lerne noch) | Anonym | 13.05.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Das ist ein sehr schwieriger Fall. Die Schuld liegt eindeutig bei DPD. Der Zusteller hat falsch gehandelt, weil er selbst bestätigt, das Paket abgestellt zu haben. Sie als Empfänger haben keine Abstellgenehmigung. Und das Paket wurde ganz woanders abgestellt. Es sind also 2 Fehler auf einmal.

Die schlechte Nachricht ist: das Paket wird wahrscheinlich nicht mehr auftauchen. Es sei denn, irgendein Nachbar hat das Paket gefunden und bringt es Ihnen vorbei.

Sie können versuchen, von DPD Schadenersatz zu bekommen. Aber das wird schwierig. DPD wird wahrscheinlich sagen, der Absender in China muss reklamieren.

Wenn DPD nicht freiwillig bezahlt, brauchen Sie Hilfe. Zum Beispiel von einer Verbraucherzentrale. Hier können Sie prüfen, ob es eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe gibt: Standorte von Verbraucherzentralen ... dort gibt es auch telefonische Beratung.

Ihr Deutsch ist sehr gut. Aber um sich gegen DPD durchzusetzen, brauchen Sie wahrscheinlich Hilfe von einer Person, die sich gut mit deutschen Gesetzen auskennt.

DPD | 050250132625448

Seit 16.04. warte ich auf mein Paket; die Sendunngsverfolgung "schweigt".
-Beschwerde beim DPD Kundendienst - man wolle mich sofort zurückrufen - WITZ !
- 2maliger Mail Kontakt (18.04. ; 19.04.) beim DPD Depot in Krostitz bei einer Frau Busse - keinerlei Reaktion

Mit diesem Sch... verein habe aber auch wirklich jedesmal NUR ÄRGER - es kotzt mich so was von an :(((. | E.S. | 19.04.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Es besteht tatsächlich Grund zur Sorge bei Ihrem Paket. Es wurde am 16.4. aufs Zustellfahrzeug verladen und hätte taggleich zugestellt werden müssen. Oder falls nicht, hätte es abends erneut im Paketzentrum Krostitz gescannt werden müssen mit einem Grund für die Nichtzustellbarkeit.

Weil beides mehrere Tage lang nicht passiert ist, könnte das Paket verloren gegangen sein.

Als Empfänger hat man kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst und daher kein Druckmittel. Bitte informieren Sie den Absender über den möglichen Paketverlust. Er soll bei DPD in Dänemark eine Nachforschung beauftragen bzw. eine Verlustmeldung stellen.



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