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Hilfe zu Abstellgenehmigung, Ablagevertrag bei DPD

Möchten Sie einem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilen oder wieder kündigen? Dann lesen Sie unseren detaillierten »Ratgeber zur Abstellerlaubnis«.

Manchmal wurde ein Paket angeblich abgestellt, es ist beim Empfänger aber nicht auffindbar. Dann sind Sie als Empfänger in der Beweispflicht, die Schuld des Paketdienstes nachzuweisen - das ist in der Praxis extrem schwierig. Bei unzuverlässigen Paketdiensten sollten Sie deshalb keine Abstellgenehmigung erteilen.

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DPD | 01945010847845

Ich habe bei toom einen Vertikutierer bestellt und er sollte von DPD geliefert werden.
Angeblich wurde das Paket am 6.2 um 14:50 zugestellt.
Ich habe es aber 20min später nicht gefunden.
Nach meiner Anfrage bei DPD wurde mir gesagt da ich einen ablageort gewählt habe habe ich Pech und soll mich an denn Versender wenden.
Kann ich da noch irgendetwas machen?
Bei all denn andern habe ich noch nie Probleme gehabt ( Hermes DHL usw. )
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Anonym | 07.03.2024

• Nedeno antwortet: "Bei all denn andern habe ich noch nie Probleme gehabt."

Das ist aber nie eine Garantie für die Zukunft. Sie schnallen sich ja auch im Auto an, selbst wenn Sie noch nie einen Unfall hatten. Auch bei anderen Paketdiensten kommt so etwas vor.

Aber selbst wenn das Paket ankommt, kann es Ärger geben, denn der Empfänger haftet auch für Transportschäden und leere Pakete, weil eine Beschädigung oder ein Diebstahl auch nach dem Abstellen passiert sein können. Es gibt tatsächlich Fälle, in denen abgestellte Pakete gestohlen wurden.

Die Redchtsprechung ist so und gilt für alle Paketdienste. Deswegen raten wir hier von Ablageverträgen und einmaligen Abstellgenehmigungen ab.

• Lohuhi antwortet: Hatten Sie eine Abstellgenehmigung erteilt?
Dann ist es so wie "Sifape" es bereits beschrieben hat und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.

Alles andere ist vergebliche Lebensmüh.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Hier finden Sie Infos zur Situation: https://www.paketda.de/abstellerlaubnis/paket-verschwunden.html

Um DPD haftbar zu machen, brauchen Sie handfeste Beweise, dass DPD das Paket entweder gar nicht abgestellt hat oder am falschen Ort abgestellt hat. Weil Sie erst 20 Minuten später am Ablageort nachgesehen haben, halte ich die Beweisführung für schwierig. Wahrscheinlich bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

Wenn Sie vermuten, dass der Zusteller das Paket eingesteckt hat, könnten Sie sich testweise ein weiteres, wertloses Paket mit DPD liefern lassen, eine Abstellgenehmigung erteilen und gucken, ob es ebenfalls nicht ankommt.

• Sifape antwortet: Nein, da ist wirklich nichts mehr zu machen. Wann werden die Leute endlich mal schlauer und unterlassen solch einen Leichtsinn? Aber wie sagt man so schön: " Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät."

• Automatische Erstanalyse (Roboter): Das Paket wurde am 06.03.2024 ohne Unterschrift des Empfängers an einem vereinbarten Ort abgestellt. Das darf DPD nur tun, wenn der Empfänger eine sog. Abstellerlaubnis erteilt hat. Falls keine Abstellgenehmigung vorliegt, wäre DPD zum Schadenersatz verpflichtet. Lesen Sie bitte unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema Abstellerlaubnis.

DPD

DPD behauptet, mein Paket mit einem saugroboter im Wert von € 154 „hinterm Haus“ abgelegt zu haben. Es gibt aber bei uns gar kein“hinterm Haus“ und ich war auch wegen Krankheit unbedingt zuhause.
ALDI behauptet, ich müsste mich an DPD wenden und die blocken ab, weil ich ja mit der Ablage des Pakets einverstanden gewesen wäre.
Alles Schwindel, Lüge und Betrug, aber was kann ich jetzt noch tun? Vielleicht Payback zurück buchen lassen? Oder RA?
VD und liebe Grüße,

Michael P. Otto
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Michael.Otto | 21.02.2024

• Qogexu antwortet: Was haben Sie denn als Ablageort angegeben?
Haben Sie die Auskunft von DPD, dass die Sendung "hinterm Haus" abgelegt wurde schriftlich?
Gegebenenfalls würde ich diese Rechtsstreitigkeit kostenlos übernehmen.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Lesen Sie auf https://www.paketda.de/abstellerlaubnis/paket-verschwunden.html insbesondere folgende Abschnitte zur Erklärung der Situation:

2. Paket wurde mit meiner Erlaubnis abgestellt
3. Ich vermute, dass der Zusteller kein Paket abgestellt hat

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Hier ein allgemeiner Ratgeber zum Thema: https://www.paketda.de/abstellerlaubnis/paket-verschwunden.html

Aufgrund der erteilten Abstellerlaubnis sind Sie leider in einer schlechten Ausgangslage. Sie müssen nämlich beweisen, dass DPD das Paket nicht abgestellt hat. War vielleicht noch eine andere Person mit Ihnen zu Hause, die es bezeugen kann? Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Aber ich glaube, selbst mit Anzeige wird DPD nicht einknicken. Wahrscheinlich läuft es auf einen Rechtsanwalt hinaus.

DPD | 06086210981939

Ich sollte heute ein Paket mit DPD bekommen.
Laut Dauerauftrag bei DPD, sollen meine Pakete ohne Unterschrift abgestellt und deponiert werden. Auch in der Ankündigungsmail für das Paket steht "Paket wird ohne Unterschrift zugestellt und deponiert". Was ist passiert?
Der Paketbote klingelt um 08:35 Uhr, ich springe auf und gehe zur Gegensprechanlage. Dann sehe ich in der Kamera, dass der Bote bereits nach 5 Sekunden wieder geht, ohne abzuwarten, ob jemand auf sein klingeln reagiert. Soweit nicht schlimm, er soll es ja ohne Unterschrift abstellen. Ich gehe nach unten, kein Paket und keine Nachricht da.
Kurz darauf bekomme ich eine Mail "Erfolglose Zustellung. Es wid in 1-2 Tagen ein neuer Zustellversuch unternommen." Das darf doch nicht wahr sein - ich bin stinksauer.
Aber "DHL" ist noch besser. Die klingeln erst garnicht... anderes Thema.
Kann ich von DPD verlangen, das Paket noch am selben Tag erneut zuzustellen?
Was habe ich für Rechte, wenn eine Vereinbarung nicht eingehalten wird?
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Michel | 21.09.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Das DPD Paket soll laut Sendungsverfolgung heute um 13:34 Uhr bei Ihnen abgestellt worden sein. Bitte prüfen Sie dieses.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Bei DHL können Sie den Wunsch "Klingeln vorm Abstellen" im Kundenkonto aktivieren. Siehe https://www.paketda.de/news-dhl-klingeln-vor-abstellen.html

Von DPD können Sie nicht verlangen, dass das Paket am selben Tag erneut zugestellt wird. DPD hat zwar einen Fehler gemacht, aber erfahrungsgemäß ist es nicht möglich, mit rechtlichen Mitteln eine einwandfreie Zustellung zu erzwingen.

Generell würde ich sogar empfehlen, bei unzuverlässigen Zustellern die Abstellgenehmigung zu widerrufen. Denn Sie brauchen viel Vertrauen zum Personal, wenn Sie ihnen das Abstellen ohne Unterschrift gestatten. Unzuverlässige Zusteller könnten behaupten, Pakete abgestellt zu haben, obwohl es nicht zutrifft. Existiert eine Abstellerlaubnis, sind Sie als Empfänger in einer schlechten Position. Paketdienste können Schadenersatz mit der Behauptung verweigern, die Pakete seien ordnungsgemäß abgestellt worden. Den Gegenbeweis müssen Sie als Empfänger erbringen.

DPD

Hallo. Ich habe DPD eine Abstellgenehmigung "hinter meinem Gartentor" erteilt. Der Zusteller hat es irgendwo in einem 1 Stock abgelegt. Natürlich ist das Paket nicht auffindbar. Ich habe auch schriftlich, dass er das Paket im 1.stock abgelegt hat. Natürlich habe ich auch einen Chatverlauf von meinen Nachbarn im 1. Stock, dass niemand das Paket gefunden hat. Jetzt schiebt Dpd dem Verkäufer die Schuld in die Schuhe und benötigt eine Nachverfolgung. Der Versender meint, dass er die nicht machen kann, weil es eine Abstellgenehmigung gibt. (Die aber nicht erfüllt worden ist, schriftlich nachweisbar) Jetzt steh ich in der Mitte und keine Ahnung was ich jetzt machen soll | Sandra | 03.02.2023

• Posiro antwortet: Die Frage ist hier ob der Versender ebenfalls eine Abstellgenehmigung erteilt hat und ob die Abstellgenehmigung "hinter dem Gartentor" eine einmalige oder eine dauerhafte war.
War es eine dauerhafte würde eine Abstellgenehmigung des Versenders vorgehen, war eine einmalige hätte die Abstellgenehmigung des Empfängers Vorrang.
Der Fall ist ein wenig knifflig. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass sich auch hier wieder der Absender ein paar Cent sparen wollte und ein Abstell-Okay gegeben hat.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Hat DPD bestätigt, dass das Paket im 1. Stock abgelegt wurde? Oder erscheint diese Info in der DPD-Sendungsverfolgung? Dann auf jeden Fall einen Screenshot machen zwecks Beweissicherung.

DPD kann dem Verkäufer nicht die Schuld in die Schuhe schieben, weil der Verkäufer ja nicht die Abstellerlaubnis erteilt hat. Es ist eine Streitigkeit zwischen Ihnen und DPD.

Konfrontieren Sie DPD mit dem Beweis, dass das Paket am falschen Ort abgestellt wurde und deshalb wohl geklaut wurde. Schicken Sie DPD einen Brief mit Schadenersatzforderung. Dafür brauchen Sie einen Wertnachweis über den Inhalt des Pakets (Rechnung des Verkäufers). Setzen Sie DPD eine Zahlungsfrist von ca. 14 Tagen.

Wenn DPD nicht zahlt, könnten Sie versuchen, den Fall bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einzureichen. Siehe https://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.html#schlichtungsstelle

• Fomumi antwortet: Das Problem ist, es zu beweisen, daß der Zusteller das Paket am falschen Ort abgestellt hat. Das dürfte in der Praxis nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts gelingen.

Ablageverträge und einmalige Abstellgenehmigungen sind immer gefährlich. Die Rechtsprechung sagt, daß der Empfänger die sich daraus ergebenden Risiken bewußt in Kauf nimmt. Der Paketdienst muß nicht beweisen, daß das Paket abgestellt wurde. Der Empfänger muß beweisen, daß es nicht oder am falschen Ort abgestellt wurde. Der Empfänger haftet auch für Transportschäden und leere Pakete, weil die Beschädigung oder der Diebstahl auch nach dem Abstellen passiert sein können.

Am besten kündigst Du alle Ablageverträge. Wenn man bei der Zustellung nicht zu Hause ist, sind Zustellungen direkt an Paketshops empfehlenswert. Man kann meistens die Adresse des Paketshops direkt bei der Bestellung als Lieferadresse angeben, sofern man weiß, mit welchem Paketdienst der Händler verschickt.

DPD

Hey,
mir ist diese Woche folgendes passiert: Ich habe ein Teil für meinen PC bestellt, für mich als Azubi vor Weihnachten doch recht teuer, welches per DPD geliefert werden sollte…

In der Email (die ich erst nach „Zustellung“ gelesen habe) stand wann mein Paket ankommt, blöderweise genau in meiner Arbeitszeit.
Ich hab mir nicht viel dabei gedacht und die nächste Email geöffnet; mein Paket sein angekommen und bei einem Nachbarn abgegeben worden.(Das war gestern Abend/Nacht als ich die email las)
Als ich heute meinen Nachbarn fragte, meinte der er hätte kein Paket entgegengenommen aber der Postbote hätte geklingelt und gebeten per Gegensprechanlage in das Treppenhaus gelassen zu werden um dort das Paket abzulegen.
So ist dass dann wohl auch passiert, alles was ich noch von einem anderen Nachbarn erfahren habe ist, dass das Paket tatsächlich am Eingang (hinter einer Glastür) lag und er es aufgehoben und auf die Briefkästen gelegt hat damit es nicht im Dreck liegt. Als er wieder kam war es weg… nur war ich da noch gar nicht wieder von der Arbeit da!

Deshalb meine Fragen:
+Was muss/sollte ich jetzt tun? (Die DPD Hotline ist nutzlos und auf deren Internetseite gibt es nur ein Kontakt Formular, welches ich bereits ausgefüllt habe)
*muss ich irgendetwas vorweisen können
Und
*muss/sollte ich mich an jmd anderen als die DPD wenden? (Evtl die Bestellung stornieren wegen nicht Zustellung? Geht das?) | Johnyboy | 22.12.2022

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Zuerst mal alles aufschreiben bzw. den Text hier aus dem Forum abspeichern. Wichtig sind die Infos von den beiden Nachbarn. Man könnte auch überlegen, Anzeige zu erstatten (geht auch per Onlinewache). Denn irgendjemand hat das Paket ja aus dem Treppenhaus bzw. von den Briefkästen geklaut.

Wenn man als Privatperson bei einer deutschen Firma bestellt, ist die Firma für Fehler des Paketdienstes verantwortlich. Es gilt z.B. die Regel, dass eine Zustellung an einen Nachbarn nicht die Zustellung an den Originalempfänger beweist. Und zwei Nachbarn bestätigen ja, dass das Paket von DPD einfach abgestellt wurde, anstatt persönlich zugestellt zu werden. Wenn der Verkäufer das nicht glaubt, glaubt er es vielleicht durch Vorlage der Anzeige / des Aktenzeichens der Polizei.

Der Verkäufer muss sich mit DPD auseinandersetzen zwecks Schadenersatz. Sie als Privatkunde brauchen sich mit DPD nicht streiten, sondern können direkt den Verkäufer haftbar machen. Schwierig wäre es bloß, wenn der Verkäufer im Ausland sitzt.

Bestellung stornieren geht auch, weil das 14-tägige Widerrufsrecht erst mit Zustellung der Ware läuft. Zustellung bedeutet, dass der Originalkunde die Ware erhalten hat. Und wenn im Tracking die Zustellung an einen Nachbarn dokumentiert ist, kann man damit schon mal die Zustellung an den Originalempfänger ausschließen. Zur Sicherheit würde ich auch einen Screenshot vom Tracking machen.

• Bohovi antwortet: Nur an den Händler wenden, nicht an DPD. Der Händler muss es für sich selbst mit DPD klären, ohne dass man als Kunde etwas damit zu tun hat. Wenn keine Abstellgenehmigung erteilt wurde ist man gut geschützt. Der Händler muss dann tätig werden. Wenn er nicht erneut liefern kann (oder will, je nach AGB über den Vertragsschluss) muss zurück gezahlt werden. Oder man kann den Widerruf laut Widerrufsbelehrung des Händlers erklären. Auch dann muss zurück gezahlt werden.

Wenn das Paket widerrechtlich abgestellt wurde, hat DPD keine Unterschrift vorliegen. Dadurch kann der Händler sich auch nicht entlasten. Das Risiko für solche fehlerhaften Zustellungen tragen die Händler.

Einige Händler reagieren so: Sie stellen "Nachforschungsauftrag" bei DPD und teilen einem danach lapidar mit, das Paket sei ordnungsgemäß zugestellt worden. Und denken dann, die Sache sei für sie erledigt. Ist sie aber nicht. Damit darf man sich nicht zufrieden geben.
siehe auch: https://www.paketda.de/recht/nachbar-paket-verschwunden.html#paket-nicht-beim-nachbarn

Also weiter geht es jetzt damit dem Händler den Sachverhalt wie hier eingetippt mitzuteilen. - Händler mit Erfahrung wissen damit korrekt umzugehen. Schwarze Schafe die nicht darauf reagieren gibt es natürlich auch. Dann benötigt man eventuell Unterstützung, verbraucherzentrale, Anwalt, oder selbst anmahnen und eventuell später die Zahlung zurück buchen lassen (das nur nach Androhung).

Das Vorherige gilt gilt nicht bei Auslandskäufen - z.B. bei. in China geschäftlich ansässigen Händlern.

DPD

Hallo DPD, ist es denn möglich eine dauerhafte Abstellgenehmigung als Privatperson zu erteilen? Ich wollte diese Abstellgenehmigung unter myDPD vornehmen. Vorher wollte ich mich natürlich dort registrieren, leider bekomme ich keinen Freischaltcode um mein Konto freizuschalten. Die IT Abteilung von DPD meinte zu mir das myDPD "nur" für Geschäftskunden ist, daher kein myDPD-Konto und daher keine dauerhafte Abstellgenehmigung. Es ist als Privatperson wohl nicht möglich einen dauerhaften Abstellort bei DPD zu erteilen? | Anonym | 05.11.2021

• Lamodu antwortet: Ich rate Dir von einer Abstellgenehmigung generell ab, egal ob einmalig oder auf Dauer, egal bei welchem Paketdienst.

Abstellgenehmigungen bzw. Ablageverträge sind der bodenlose Leichtsinn, anders kann man das meiner Meinung nach nicht sagen.

Denn mit einer Abstellgenehmigung nimmt der Empfänger bewußt das Risiko in Kauf, das Paket dem Zugriff Dritter preiszugeben. Wenn das Paket dann gestohlen oder die Ware beschädigt wurde, haftet niemand und der Empfänger bleibt auf dem Schaden sitzen. Auch gibt es Kriminelle, die Zusteller verfolgen und abgestellte Pakete klauen und das nicht nur in der Großstadt. Ja, das ist wirklich schon vorgekommen. Kriminellen reichen dafür wenige Sekunden.

Am besten lässt Du Dir Pakete an Paketshops liefern. Du kannst den Paketshop direkt bei der Bestellung als Lieferadresse angeben. Das ist eine sichere Art der Zustellung. Du kannst bei DPD auch ein Kundenkonto erstellen und veranlassen, daß alle Pakete von DPD zu einem bestimmten Paketshop gebracht werden, auch wenn sie an die Hausanschrift adressiert wurden.

Ist ein abgelegtes Paket verschwunden, hast Du als Empfänger keine Chance. Es reicht, wenn DPD behauptet, daß DPD das Paket abgelegt hast. Du müsstest beweisen, daß der Zusteller nicht da war und das ist fast nie möglich.

Weiterhin hast Du keine Möglichkeit, beschädigte Ware beim Absender zu reklamieren, weil die Beschädigung nach dem Abstellen passiert sein kann. Der Absender kann jegliche Haftung verweigern und der Paketdienst wird selbstverständlich auch keinen Schadenersatz an Dich zahlen.

Vielen Leute sind diese Risiken nicht bewußt und die Paketdienste kommunizieren das natürlich nicht, weil es denen nur um ihren maximalen Profit geht, denn gesparte Arbeitszeit bei der Zustellung ist Profit.

Laß es lieber!

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ja, das ist möglich. Anleitung hier: https://www.paketda.de/abstellerlaubnis/dpd.html#dauerhaft

• Patrick antwortet: Danke für den nützlichen Tipp. Kann ich in der App, oder auf der Website einen dauerhaften Abstellort hinterlegen, auch wenn ich aktuell kein Packet erwarte?

Danke Gruß Patrick

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Es gibt myDPD für Privat- und Geschäftskunden. Privatkundenportal hier: https://my.dpd.de/register/myLogin.aspx

Geschäftskundenportal hier: https://business.dpd.de/

Der Kundenservice von DPD hat das wohl verwechselt oder wusste nicht, dass myDPD für Privatkunden genauso heißt wie das Portal für Geschäftskunden. Ich gehe mal davon aus, Sie haben sich auf dem Privatkundenportal registriert. Auf dem Geschäftskundenportal habe ich nämlich keine Registrierungsmöglichkeit gefunden.

Wenn kein Freischaltcode ankommt, registrieren Sie sich irgendwo eine neue E-Mail-Adresse. Zum Beispiel bei web.de ... vielleicht funktioniert die Registrierung damit. Bei web.de ankommende Mails können Sie automatisch per Weiterleitung an Ihre Haupt-E-Mail-Adresse senden lassen.

DPD

Hallo,
DPD legt meine Pakete immer beim Nachbarn vor die Tür, was direkt an einer viel befahrenen und begangenen Hauptstraße ist.
Das ist sehr gefährlich. Es gibt keine abstellgenehmigung..schon gar nicht beim Nachbarn.

Lassen sich hier rechtliche Schritte einleiten? Mehrfach habe ich aufgefordert es zu mir zu bringe. Und nicht dort abzulegen.
Da steht ein ganz anderer Name am Postkasten.

Das Problem gibt es nur mit DPD, alle anderen kriegen es super hin. Aber es nervt.. bei regen oder auch generell sind die Pakete dort nicht geschützt | Patrick | 27.08.2021

• Sihibo antwortet: Natürlich können Sie das DPD melden, aber das wird nichts bringen. Machen Sie das mit der Umleitung an eineb Shop.


• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Haben Sie einen DPD-Paketshop in der Nähe? Dann lassen Sie Pakete dorthin umleiten (via DPD-Website oder DPD-App).

Vielleicht hilft auch ein Zettel an der Tür des Nachbarn. Wenn Sie das nächste Mal ein DPD-Paket erwarten, könnten Sie auf den Zettel schreiben: "Hier keine Pakete ablegen. Bitte klingeln bei XY um die Ecke."

Oder Sie versuchen, den Zusteller persönlich abzupassen und anzusprechen. DPD bietet ja Livetracking an, so dass man die Lieferzeit auf ca. 10 Minuten genau abschätzen kann.

Grundsätzlich ist es richtig, dass Sie den Abstellungen widersprechen und das an DPD melden. Auch wenn es nichts bringt, sollten Sie das weiterhin tun. Geht nämlich wirklich mal ein Paket verloren, können Sie mit den E-Mails nachweisen, dass der Zusteller immer unerlaubt Pakete abgestellt hat.

DPD

Hey :)
Ich habe bei DPD etwas bestellt. Vor ab, es liegt keine Abstellgenemigung vor, also sind die Lieferanten verpflichtet mir das Paket persönlich zu geben.
Nun weiter; ich bekam per email die Nachricht, das mein Paket da ist. Zu dieser Zeit befand ich mich unterwegs. Bei der Sendungsverfolgung stand, dass es bei AO Haustor abgegeben wurde.
Als ich nachhause kam war nirgends ein Paket. Ich habe bei allen Nachbarn gefragt und auch überall rund ums Haus geguckt. Nirgendwo war ein Paket. Ich gehe also davon aus das es geklaut wurde. Nun meine Frage; Darf DPD mein Paket einfach ohne Abstellgenemigung vor die Türe stellen? | Anonym | 20.07.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Machen Sie zur Beweissicherung einen Screenshot von der Info "AO Haustor". Damit hat DPD quasi zugegeben, das Paket abgestellt zu haben. Ohne Abstell-Okay ist das nicht erlaubt. Trotz Corona hätte der Zusteller das Paket persönlich übergeben müssen.

Denkbar ist vielleicht, dass DPD die Angabe "AO Haustür" für einen Irrtum erklärt und behauptet, das Paket sei Ihnen persönlich übergeben worden. Dann müssten Sie ggf. beweisen, nicht zu Hause gewesen zu sein.

Informieren Sie DPD und den Absender. Wie gesagt ist der Verkäufer für den Fehler von DPD haftbar, sofern Sie als Privatperson bei einem deutschen, gewerblichen Verkäufer bestellt haben. Einige weitere Infos auch hier: https://www.paketda.de/news-dhl-paket-unterschrift-corona.html

• Fikotu antwortet: Haben Sie zur Vergewisserung noch mal im detaillierten(!) Sendungsverlauf nachgesehen, ob dieser frei ist von einer Eintragung wie "die Daten Ihrer Wunschzustellung wurden übermittelt"? Nur um Sabotage auszuschließen (einige Zusteller wurschteln möglicherweise selbst darin herum und nehmen Fake-Buchungen vor). Dann haben Sie gute Chancen, es allein im Kontakt mit dem Versender zu lösen, wenn Sie als Verbraucher dort etwas gekauft haben. Er haftet bis zur Übergabe an Sie.

DPD

Wie widerrufe ich eine Abstellgenehmigung bei DPD Deutschland? Nachdem wiederholt ein Paket verschwunden ist, ist mir das Risiko einer Abstellgenehmigung zu hoch., da ich dann den finanziellen Schaden habe, wenn das Paket weg ist. | Karin | 05.08.2019

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Wenn Sie bei DPD registriert sind und die Abstellgenehmigung online erteilt haben, können Sie sich auf der DPD-Website (oder in die Smartphone-App) einloggen und die Abstellgenehmigung dort widerrufen.

Wenn Sie die Abstellgenehmigung offline erteilt haben, finden Sie einen Musterbrief zur Kündigung hier: https://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php#kuendigung-abstellerlaubnis

Nutzen Sie diesen DPD-Depotfinder, um anhand Ihrer PLZ das regional zuständige Depot zu finden: https://www.dpd.com/at/de/ueber-dpd/

Schicken Sie die Kündigung dorthin per E-Mail oder Post und bitten Sie darum, dass man Ihnen die Kündigung bestätigt.

DPD | 01308023796707

Hallo, liebes Team, das Paket wurde laut DPD an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit am vereinbarten Wunschort (Abstellgenehmigung) abgelegt, Dies kann aber nicht sein, da ich rückerinnernd ca. 2 Minuten später die Wohnung verließ und kein Paket dort vorfand. Der Inhalt - ein Einhorn - sollte ein Geschenk für meinen an schwerer Leukämie kranken Neffen sein, der sich dies wünschte. Zudem erhielt ich erst eine Woche nach Lieferung eine Information und auch nur, weil ich mich erkundigte, wo mein Paket geblieben ist. Das Paket bzw. der Wert wurde mir nicht ersetzt. Der Absender war so nett, noch einmal nachzuliefern, aber auch nur, wenn ich erneut zahlte, obwohl die Schuld ja nicht bei mir lag (bei ihm natürlich auch nicht). Aber da mein Neffe bereits gestorben war, ging dieses wieder zurück. Wir wussten, dass er womöglich nicht mehr lange leben würde – dennoch, wenn DPD das Paket am vereinbarten Ort abgelegt hätte, hätte mein Neffe sein Einhorn noch erhalten. Ich habe auch Nachbarn befragt, die sich zu diesem Zeitpunkt im Haus befanden, niemand hatte einen Zusteller von DPD gesehen.

Bis heute (3.8.18), nach fast zwei Monaten, ist das Paket nicht aufgetaucht. Immer wieder höre ich davon, dass die Pakete bei DPD einfach irgendwo in Büschen o.ä. abgelegt werden oder sich der Zusteller selbst daran bereichert, finde ich sehr schlimm. Ich kenne den Namen des Zustellers, aber DPD will nichts unternehmen, sie könnten ihn ja wenigstens mal befragen.

Ich verabscheue diesen Paketservice, ich habe tagelang Auseinandersetzungen mit verschiedenen Mitarbeitern in dieser Sache gehabt. Sie fühlen sich nicht verantwortlich.

Das wollte ich einfach mal loswerden. – Und: Falls jemand in Berlin-Schöneberg - Nähe Barbarossaplatz – wohnen sollte und ein Paket findet mit dem Absender: A. Karthaus, kann es ruhig an sich nehmen und es an ein Kind weitergeben oder selbst behalten. Darin befindet sich ein wunderschönes, aus Holz geschnitztes Einhorn.
| Einhorn | 03.08.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Solche Fälle kommen auch bei anderen Paketdiensten regelmäßig vor. Leider gibt Paketzusteller, die Pakete entweder gar nicht abstellen oder nicht am vereinbarten Abstellort (z.B. einfach vor der Haustür, wo die Pakete dann gestohlen werden).

Hoffentlich haben Sie die Abstellgenehmigung bei DPD zwischenzeitlich widerrufen. Mustertext hier: Musterbrief Abstellgenehmigung kündigen

Dass DPD in diesem tragischen Fall stur bleibt, obwohl die Indizien für ein nicht abgestelltes Paket sprechen, zeigt die Unverfrorenheit von Paketdiensten. Der Kundenservice handelt im Interesse von DPD und nicht im Interesse des geschädigten Kunden.

Wenn Sie Lust haben, gegen DPD mit härteren Mitteln vorzugehen, könnten Sie versuchen, sich auf Paragraf 435 HGB zu berufen. Demnach haften Paketdienste bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Handeln. Und das liegt bei einem nicht abgestellten Paket wohl vor.

Allerdings ist fraglich, ob Sie das Nichtabstellen ausreichend gut beweisen können. Die Aussagen von Nachbarn sind hilfreich. Wenn Sie außerdem Beweise haben, dass Sie zum angeblichen Zustellzeitpunkt zu Hause waren, und kurz danach die Wohnung verlassen mussten (z.B. wegen eines Termins), wäre es noch besser. Bevor Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung mit DPD anstreben, lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten oder von einer Verbraucherzentrale, um Erfolgswahrscheinlichkeit und Kostenrisiko abzuwägen.

Oder Sie wählen einen unkonventionellen Weg und melden den Vorfall der BILD-Zeitung unter https://www.bild.de/news/bild-kaempft/bild-kaempft-fuer-sie/bild-kaempft-43942532.bild.html

• Automatische Erstanalyse (Roboter): Das Paket wurde am 27.06.2018 ohne Unterschrift des Empfängers an einem vereinbarten Ort abgestellt. Das darf DPD nur tun, wenn der Empfänger eine sog. Abstellerlaubnis erteilt hat. Falls keine Abstellgenehmigung vorliegt, wäre DPD zum Schadenersatz verpflichtet. Lesen Sie bitte unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema Abstellerlaubnis.

DPD | 01146819202055

Liebes Team von PaketDa.de,

am 02.07.18 sollte das oben genannte Paket um 14:44 Uhr an dem vereinbarten Ablageort zugestellt worden sein. Zum Einen war ich um 14:44 Uhr zu Hause und es hat niemand geklingelt. Ich hatte auch keinen Benachrichtigungszettel im Briefkasten. Zum anderen habe ich gegen 14:55 Uhr das Haus verlassen und es stand kein Paket am Haus. Wir haben eine ASG von 2015, die besagt, dass DPD Pakete unter unser Carport stellen kann, damals hatten wir allerdings noch keinen Zaun am Carport. Sollte der Zusteller das Paket an den in der ASG vereinbarten Ort abgestellt haben, müsste er es über den 1,70m hohen Zaun geworden haben?! Ich habe mehrfach den kostenpflichtigen Kundenservice angerufen, beim ersten Anruf wollten Sie den Zusteller nochmal befragen, davon wollte man später nichts mehr wissen und verwies mich an den Absender, der solle einen Nachforschungsantrag stellen. Dies habe ich auch gemacht, das Ergebnis: Das Paket wurde gemäß ASG an dem gewünschten Ort abgelegt. Die Haftung trägt der Empfänger. Es scheint niemanden zu interessieren, dass der Zusteller das Paket einfach vor das Tor gestellt hat?! Selbst dann wäre es aber in unserer Straße innerhalb von 10 Minuten nicht gestohlen worden!
Die Abstellgenehmigung habe ich per Mail an asg@dpd.de bereits vor einer Woche widerrufen (es kam allerdings noch keine Antwort). Was kann ich noch tun?
Der Absender schickt das Paket aus Kulanz nochmal.
Gilt der Widerruf der Abstellgenehmigung auch ohne Bestätigung durch DPD? Falls das Paket beim nächsten Zustellversuch wieder spurlos verschwindet und es rechtlich hart auf hart kommen würde?
Vielen Dank für Eure Antwort | Max F. | 11.07.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Wir haben die Lage hier zusammengefasst: Abgestelltes Paket ist verschwunden. Was nun?

Sie müssen bei DPD unbedingt darauf drängen, dass Sie eine Bestätigung für die Kündigung der Abstellerlaubnis erhalten.

Wenn es hart auf hart kommt, müssen Sie als Kunde beweisen, dass DPD ein Paket entweder gar nicht abgestellt hat oder falsch abgestellt hat.

DPD

Hallo.
Ich habe ein Paket geschickt, das leider beschädigt angekommen ist.
Das Paket wurde abgestellt, obwohl es keine Abstellgenehmigung gegeben wurde.
Jetzt sagt der Versandunternehmen, dass die Haftung aufgrund der unzureichenden Verpackung so wie so abgelehnt wird.
Meine Meinung nach ist der Versandunternehmen doch verantwortlich, weil das Paket ohne Abstellgenehmigung abgestellt wurde.
Danke für die Hilfe. | Anonym | 19.01.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Puh, das ist ein schwieriger Fall. Einerseits haben Sie Recht: ohne Genehmigung hätte das Paket nicht abgestellt werden dürfen. Aber das Abstellen des Pakets hat ja (wahrscheinlich) den Schaden nicht verursacht.

Andererseits kann man argumentieren, dass der Empfänger durch das unerlaubte Abstellen keine Chance hatte, den Schaden direkt beim DPD-Boten zu reklamieren. Wäre das Paket persönlich übergeben worden, hätte der DPD-Bote den Schaden direkt vor Ort dokumentieren können.

Paketdienste sagen oft, dass die Verpackung unzureichend war. Dann brauchen sie nämlich keinen Schadenersatz zu bezahlen.

Ein Indiz für eine schlechte Verpackung ist ein unbeschädigter Versandkarton. Wenn der Karton von außen gut aussieht, aber die Ware im Inneren beschädigt ist, dann war die Polsterung des Pakets zu schlecht. Wenn der Karton hingegen von außen eingedrückt ist, dann gab es vielleicht eine zu große Druckeinwirkung auf das Paket, die DPD zu verschulden hat. Aber als Kunde kann man soetwas fast nicht beweisen.

Der Fall lässt sich per Fernberatung nicht lösen, weil er zu kompliziert ist. Wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt oder an eine Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen

DPD

Ich habe ohne Erteilung einer Abstellerlaubnis einen Zettel an der Haustür vom DPD-Fahrer gefunden mit dem Vermerk ‚HINTER HAUS‘. Dort lag allerdings nichts. Die Sendungsverfolgung kennt die Paketnummer nicht. Laut Absender würde dann Paket bei mir abgeliefert. Allerdings wurde nicht mit meinem richtigen Namen unterschrieben. Ich habe dem Verkäufer die Situation erklärt und er wollte sich darum kümmern. Wie lange hat DPD nun Zeit das Paket zu finden bis es zu einer Erstattung kommt? | René | 17.01.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn Sie als Privatperson das Paket bei einem Onlineshop (Firma) bestellt haben, dann brauchen Sie auf die Klärung durch DPD nicht zu warten. Denn der Verkäufer trägt in diesem Fall das komplette Transportrisiko bis zu Ihnen. Wenn klar ist, dass keine Abstellgenehmigung vorliegt und dass sogar falsch unterschrieben wurde, haben Sie Anspruch auf Ersatzlieferung oder Geld zurück. Und zwar sofort. Sie brauchen nicht abwarten, bis der Verkäufer die Sache mit DPD geklärt hat. Das kann sich nämlich Wochen hinziehen.

Eine Woche könnten Sie dem Verkäufer aus gutem Willen ja Zeit geben - aber lassen Sie sich nicht ewig hinhalten.

Dass der Verkäufer das komplette Transportrisiko trägt und es gegenüber Ihnen als Privatkunden nicht auf DPD abwälzen kann, ergibt sich aus der hier dargestellten Rechtslage: http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/

Falls der Verkäufer das nicht einsieht, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale zwecks rechtlicher Unterstützung.

DPD

Mir wurde vor ein paar Tagen angeblich ein Paket geliefert und am vereinbarten Ablageort abgestellt. Das Paket lässt sich nirgends auffinden und eine Abstellgenehmigung habe ich auch nie erteilt. DPD hat mir mitgeteilt, dass eine ASG von meiner Mutter vor 2 Jahren erteilt wurde. Das Pakte war allerdings nicht an sie, sondern an mich Adressiert. DPD meint, dass die ASG für die Adresse generell gültig ist. Meine Frage ist nun, ob es stimmt, dass die Genehmigung auch für mich zählt, obwohl ich diese nicht erteilt habe. Vielen Dank | Anonym | 27.11.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Diese spezielle Frage können wir nicht beantworten. Lassen Sie sich von DPD eine Kopie der Abstellgenehmigung geben. Man muss auf den genauen Wortlaut schauen, ob dort evtl. von einer Abstellgenehmigung für den gesamten Haushalt die Rede ist. Und ob Ihre Mutter evtl. nur den Nachnamen angegeben hat ohne Vornamen. Auch dann könnte DPD davon ausgehen, dass die ASG für den ganzen Haushalt gilt.

Verbindliche Rechtsberatung erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

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Am 05.10.2017 steht im Internet seite von DPD das Paket war zugestellt, aber er ist nicht da . Was soll ich tun ? Das nicht die erste Päckchen ist weg. Am 25.08.2017 war auch ein Paket die Nummer lautet LM526379289CN wie steht im Inet zugestellt, aber auch ist weg..... Steht die schon Frage wo sind die zwei..... ??????? | Anonym | 23.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Haben Sie DPD eine Abstellerlaubnis erteilt? Im Tracking steht, DPD hat das Paket mit Ihrer Erlaubnis an einem vereinbarten Ort abgestellt. Zum Beispiel in der Garage, auf der Terrasse oder an einem anderen Ort, den Sie angegeben haben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie DPD eine Abstellerlaubnis erteilt haben, fordern Sie DPD auf, Ihnen eine Kopie der Abstellerlaubnis zu schicken. DPD darf nur Pakete abstellen, wenn Sie einverstanden sind.

Schicken Sie DPD vorsichtshalber einen Brief und verbieten das Abstellen von Paketen. Musterbrief hier: Musterbrief Abstellgenehmigung kündigen

Lesen Sie außerdem unseren Ratgeber zum Thema Abstellgenehmigung unter: Abgestelltes Paket ist verschwunden. Was nun?

DPD

Hallo,
da wir keine Klingeln am Tor haben, die Tür von diesem nie zugeshlossen ist, wollte ich auf Nummer sicher gehen. Ich schrieb als Ablageort, folgende Nachricht: “neben dem xxxImbiss in den Hof gehen, an der ersten Tür ganz oben klingeln.“
Da steht auch der Empfänger Name. Über den LiveTracker sah ich das der Fahrer in der Nähe war, aber nicht in unserer Str. Plötzlich stand dann dort. Am gewünschten Ort abgelegt. Nur an welchen Ort. Es ist kein Päckchen zu finden. Geklingelt hat auch niemand. Bei den Nachbarn kam auch nichts an.
Bei DPD angerufen. Sie starten eine Fahrerbefragung und müssen angeblich innerhalb von 48 Std zurückrufen. Habe sie nicht. Also nochmal angerufen. Kein Ergebnis. Das Päckchen wäre noch nicht gefunden. Sie befragen nochmal. Nach fünf Tagen immer noch nichts. Absender ist informiert.

Frage mich nur, ob ich im Unrecht bin wegen meines gewünschten Ablageort, der ja keiner war. | Pusteblume | 14.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Solche Fälle sind extrem schwierig zu lösen. Unserer Erfahrung nach wird DPD behaupten, das Paket wurde ordnungsgemäß abgelegt. Damit wäre DPD nicht haftbar.

Als Kunde muss man das Gegenteil beweisen können. Also, dass das Paket nicht am vereinbarten Ort abgelegt wurde. Obwohl Sie ja eigentlich gar nicht wollten, dass das Paket abgelegt wird, sondern Sie wollten dem Zusteller nur einen Hinweis schreiben, wo er klingeln soll.

Das könnte Sie vielleicht retten. Wenn kein Ablageort spezifiziert wurde, durfte DPD das Paket auch nicht irgendwo anders ablegen. Der vom Kunden gewünschte Ort muss eingehalten werden.

Das DPD-Livetracking zeigt übrigens nicht den genauen Standort des Zustellers an. Dadurch erklärt sich vermutlich, warum der Zusteller eine Straße weiter angezeigt wurde.

Bitte machen Sie ein Gedächtnisprotokoll von den Geschehnissen, weil die Erinnerung mit der Zeit ja verblasst. Und die Auseinandersetzung mit DPD kann sich lange hinziehen.

Bitte lesen Sie unseren Ratgeber zu diesem Thema unter Abgestelltes Paket ist verschwunden. Was nun?

Kommunizieren Sie mit DPD nur noch schriftlich, weil telefonische Zusagen nicht beweisbar sind.

Holen Sie sich ggf. rechtliche Unterstützung von einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Lassen Sie sich von DPD nicht zermürben oder endlos hinhalten. Bleiben Sie hartnäckig. Lesen Sie auch: Richtig reklamieren bei Paketdiensten

DPD | 01936812211155

Ist es normal, dass man keine Möglichkeit hat wenn man eine Abstellgenemigung erteilt hat?
Laut DPD soll mein Paket am Dienstag geliefert worden sein und auch abgestellt. Ich war den ganzen Tag zu Hause und nichts ist passiert. DPD ist ja so nett und schickt eine Email wenn Paket geliefert ist. Zu dem genannten Zeitpunk habe ich rein zufällig von UPS etwas bekommen nur DPD war nicht zu sehen. Und da ich eine Abstellgenemigung erteilt hatte habe ich jetzt die Arschkarte??? Na gut es gibt noch das Video von der Grundstücksüberwachung auf dem auch kein DPD Fahrer zu sehen ist. Da DPD nicht gerade freundlich ist mit der zusammenarbeit werde ich eine Strafanzeige stellen. | Thomas Weyers | 28.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Zum Glück haben Sie Videoüberwachung! Da kann man wirklich drei Kreuze machen. Sonst wäre es schwierig zu beweisen, dass DPD das Paket nicht wie behauptet abgestellt hat. Machen Sie auch einen Ausdruck der UPS-Sendungsverfolgung. Das ist ebenfalls ein idealer Beweis, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt zu Hause waren.

Mit einem solch gut vorbereiteten Kunden wie Ihnen hat DPD bestimmt nicht gerechnet. Denn eine Abstellgenehmigung ist allzu häufig ein Freifahrtsschein für Paketdienste, wenn Pakete abhanden kommen. Die Beweispflicht für ein Verschulden des Paketdienstes liegt wie gesagt beim Kunden, sofern ein abgestelltes Paket abhanden kommt.

Aber bei Ihnen legt sich DPD mit dem Falschen an.... was sehr zu begrüßen ist. Anzeige ist das richtige Mittel. Und / oder erwägen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, um Schadenersatz von DPD einzufordern. Dazu müssen Sie DPD zunächst unter Vorlage der Beweisstücke auffordern, Schadenersatz zu leisten (am besten per Einschreiben). Wenn DPD innerhalb einer angemessenen Zahlungsfrist nicht zahlt, können Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken und gegen DPD vollstrecken lassen.

Sofern Sie sich einen Anwalt für den Mahnbescheid nehmen, muss DPD dessen Kosten höchstwahrscheinlich übernehmen. Das gilt für den Fall, dass DPD den Mahnbescheid widerspruchslos anerkennt oder dass DPD Widerspruch einlegt aber im anschließenden Gerichtsverfahren unterliegt.

DPD | 01366811329922

DPD hat eine allgemeine Abstellerlaubnis von uns. Da ich was hochwertiges erwartet habe, habe ich am Zustelltag eine alternative Zustelladresse auf meiner Arbeit angegeben (auf der Seite DPD.de) zustellort wurde geändert. Paket kam nie an. DPD sagt, Zustellung wäre zuhause mit Abstellung erfolgt. Wollen nicht haften. Was nun? | Anonym | 14.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Oha, das ist ja ein starkes Stück. Sie haben nach der Online-Adressänderung sicherlich eine Bestätigung von DPD per E-Mail erhalten, oder? Nach gesundem Menschenverstand müsste DPD das Paket dann auch tatsächlich an die neue Anschrift liefern und wäre für Fehler haftbar.

Aber Paketdienste sind generell einfallsreich, wenn es darum geht, gegen Schadenersatzansprüche zu argumentieren.

Allerdings ist es schon merkwürdig, wenn ausgerechnet dieses wertvolle Paket nicht am vereinbarten Abstellort auffindbar war - in Verbindung mit Missachtung der Adressänderung. Man könnte gezielten Diebstahl vermuten.

Wenn DPD partout nicht zahlen will, müssen Sie vermutlich auf Schadenersatz klagen. Erster Schritt dazu wäre die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Am besten zusammen mit einem Rechtsanwalt, der auf Transportrecht spezialisiert ist.

Oder Sie gehen zunächst zu einer Verbraucherzentrale. Die dürfen auch Rechtsberatung durchführen und sind vermutlich günstiger - aber nicht unbedingt auf Transportrecht spezialisiert: Standorte von Verbraucherzentralen

Machen Sie sich einen Ausdruck von folgender DPD-Sendungsverfolgung: http://extranet.dpd.de/cgi-bin/delistrack?typ=2&lang=de&pknr=01366811329922

Dort ist nochmal explizit vermerkt, dass die Lieferanschrift geändert wurde. Außerdem wurde die Zustellung als sog. "manuelle Nacherfassung" registriert. Der Zusteller hat die Paketabstellung also nicht im Handscanner eingebucht. Vermutlich ging das auch gar nicht, weil das Paket ja umverfügt wurde und nicht hätte abgestellt werden sollen.

Nach unserer Einschätzung ist es wahrscheinlich so, dass der Zusteller die Adressänderung mehrfach bewusst umgangen hat, also die Signale im Handscanner ignoriert hat. Aber das ist nur eine Mutmaßung. Wir wissen nicht verbindlich, wie die Arbeitsschritte bei DPD bei Adressänderungen sind. Wenn Sie es zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen, müsste DPD das sicherlich darlegen. Und wenn dabei herauskommt, dass der DPD-Zusteller vorsätzlich gehandelt hat, würden sämtliche Haftungsgrenzen wegfallen gemäß Paragraf 435 HGB.

DPD | 01465034548966

Paket wurde heute, 26.07.2017, lt. Sendungsverfolgung zugestellt 09:48 Uhr (hinterlegt am vereinbarten Platz). Es wurde kein Paket hinterlegt, eine Benachrichtigung liegt auch nicht vor. DPD behauptet nach Rücksprache mit dem Fahrer, dass das Paket hinterlegt wurde. Nach der E-Mail "Paket hinterlegt" wurde per Überwachungskamera kein Paket entdeckt. Was können wir hier tun? | Silvia | 26.07.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Sehr gut, dass Sie eine Überwachungskamera haben. Ist diese Kamera auf den von Ihnen gewünschten Abstellort gerichtet? Dann haben Sie den idealen Beweis für das Fehlverhalten von DPD.

Ohne Überwachungskamera wären Sie in einer sehr schlechten Position. Denn DPD kann bei einem sog. Abstell-Okay einfach behaupten, dass das Paket hinterlegt wurde. Der Kunde muss den Gegenbeweis erbringen, was in der Praxis nur selten gelingt. Also nochmals Glückwunsch zur Überwachungskamera.

Konfrontieren Sie DPD damit, dass die Kamera keinen DPD-Zusteller aufgezeichnet hat, der das Paket angeblich am 26.07. um 9:48 Uhr am vereinbarten Ort abgestellt hat. Danach bleibt zu hoffen, dass DPD nicht weiter drumherumredet und sein Fehlverhalten einsieht.

Womöglich hat der Zusteller das Paket sogar absichtlich nicht abgestellt. Oft argumentieren Paketdienste damit, dass ein Paket abgestellt wurde aber anschließend von einem Fremden geklaut worden sei. Das ist in Ihrem Fall wohl auszuschließen. Falls DPD Probleme macht, ziehen Sie ggf. eine Anzeige bei der Polizei in Erwägung.

DPD | 01595121032340

Warum wurde diese Lieferung vor der Eingangstür abgestellt ? | P.Fauth | 23.06.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Vorab der Hinweis, dass Paketda.de nicht der offizielle Kundenservice von DPD ist sondern ein allgemeines Verbraucherportal.

Laut DPD wurde das Paket aufgrund einer generellen Abstellvollmacht ohne Empfängerunterschrift abgestellt. Dazu gibt es zwei Dinge zu sagen:

1) Wenn Sie eine Abstellgenehmigung erteilt haben, darf DPD das Paket nur am dort vereinbarten Ort abstellen. Sie haben vermutlich keine Erlaubnis zum Abstellen vor der Haustür erteilt. Dann hätte der Fahrer falsch gehandelt.

2) Wenn Sie DPD gar keine Abstellgenehmigung erteilt haben, hätte das Paket gegen Unterschrift zugestellt werden dürfen.

Wir empfehlen Ihnen, eine ggf. vorhandene Abstellgenehmigung bei DPD zu widerrufen. Denn sollte ein abgestelltes Paket verloren gehen bzw. geklaut werden, kann DPD sich aus der Haftung herausreden. Der Fahrer könnte behaupten, er habe das Paket nicht vor der Haustür abgestellt sondern am vereinbarten Ort. Als Kunde können Sie kaum das Gegenteil beweisen, es sei denn, Sie haben Videoüberwachung.

Ein Musterschreiben für die Kündigung der Abstellgenehmigung finden Sie hier: Musterbrief Abstellgenehmigung kündigen

Wenn Sie direkt den DPD-Kundenservice kontaktieren möchten, finden Sie hier die Kontaktdaten: DPD Kontaktdaten



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