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Kundenerlebnisse zu verlorenen Paketen von DHL

Bei verlorenen Paketen muss eine sogenannte »Nachforschung« beim Paketdienst beauftragt werden. Häufig akzeptieren Paketdienste einen Nachforschungsauftrag nur vom Absender und nicht vom Empfänger.

Falls Sie als Privatkunde bei einem gewerblichen Verkäufer (z.B. Onlineshop) in Deutschland oder in der EU eingekauft haben, trägt grundsätzlich der Verkäufer das Transport- und Verlustrisiko. Kommt die Lieferung nicht an, verlangen Sie den Kaufpreis zurück. Diese Regelung gilt nicht bei Verkäufen von Privat an Privat (z.B. eBay). Mehr Infos in unserem Ratgeber Recht.

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DHL

Mein Päckchen vom 11.04 von Neufinsing nach Unterhaching bis heute nicht angekommen
• Ich bin: Absender/in
• Absender ist: Privatperson
| Anonym | 26.04.2024

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Haben Sie das Päckchen in der Postfiliale bezahlt, oder die Frankierung online in der DHL Onlinefrankierung bezahlt?

Falls der Versand online in der DHL Onlinefrankierung beauftragt wurde, kann man vielleicht noch etwas herausfinden, da solche Päckchen dann eine Sendungsnummer tragen, die auf dem Versandschein steht. Diese Sendungsnummer ist zwar nicht online verfolgbar. Intern bei DHL können dann jedoch teilweise Informationen zu dieser Sendungsnummer vorhanden sein, wo sich evtl. das Päckchen befinden könnte.

• Sawina antwortet: Päckchen bei der Post sind wie einfache Briefe. Es gibt keine Sendungsverfolgung und keinen Schadenersatz bei Verlust.

Was bei Päckchen auch vorkommen kann: Bei Abwesenheit des Empfängers können sie unerlaubterweise von Zustellern vor die Tür gestellt werden. Wenn ein Päckchen dann gestohlen wird, wird man das in der Regel nicht nachweisen können.

Nimm in Zukunft nur noch Pakete und keine Päckchen mehr. Pakete haben eine Sendungsnummer, mit der sie im Internet verfolgt werden können und es gibt Schadenersatz bei Verlust.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Theoretisch ist denkbar, dass das Päckchen vielleicht in einer Postfiliale in der Nähe des Empfängers zur Abholung hinterlegt wurde, ohne dass der Empfänger darüber informiert wurde. Normalerweise wäre nach 7 Tagen die Lagerfrist abgelaufen und das Päckchen an Sie zurückgeschickt worden. Das ist offenbar nicht passiert.

Wenn eine Sendung weder beim Empfänger noch beim Absender ankommt, kann man über Verlust / Diebstahl spekulieren. Sie können eine Nachforschung beauftragen unter www.dhl.de/nachforschung ... bei Päckchen verloren Nachforschungen aber oft ergebnislos, weil sie nicht verfolgbar sind.

Erfolgversprechend ist eine Nachforschung bei Unzustellbarkeit aufgrund falscher Empfänger- und Absenderadresse. Dann lagert DHL die Sendung ein, und mittels Nachforschungsauftrag kann Ihnen die Sendung wieder zugeordnet werden.

Der Empfänger könnte sicherheitshalber trotzdem mal in Postfilialen / DHL-Paketshops in seiner Nähe nachfragen, ob dort evtl. eine Sendung für ihn hinterlegt wurde. Möglicherweise wurde die Sendung trotz Ablauf der Lagerfrist nicht retourniert und ist weiterhin in der Filiale.

• Martha antwortet: Wo könnte mein Päckchen gelandet sein?

DHL

Hallo, ich habe in ebay Kleinanzeigen Schnäppchen gemacht mit Ersatzteilen von Oldtimern, bei denen die Verkäufer offenbar die gängigen Marktpreise für die „alten Sachen“ nicht wirklich kannten. Nun sind eine ganze Reihe dieser Pakete bei DHL plötzlich verschwunden und ich muss die Verluste beziffern. Welche Werte sind hier anzusetzen? Man könnte sagen a) so alte Fahrzeugteile sind überhaupt nichts mehr wert oder b) sind soviel wert wie sie real gekostet haben bei dem ebay Geschäft oder c) wenn sie bei DHL verloren gegangen sind und demzufolge ersetzt werden müssen, dann ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen, also der Preis, der jetzt bezahlt werden müsste (sofern das überhaupt möglich ist), um ein vergleichbares Ersatzteil zu beschaffen? | Anonym | 12.10.2022

• Koseqi antwortet: b) ist die richtige Lösung

DHL | 358013301953 (dhl.de) | 358013301953 (dhl.com)

Hallo miteinander,
ich habe von Privat an Privat über eBay ein Apple Gerät (Neupreis 219,- Euro, Verkaufspreis 160,- Euro) verkauft. Das Gerät war noch neu und wurde vom Käufer an mich im Voraus bezahlt. Ich hab das Paket im Beisein eines Zeugen verpackt und auch mit ihm bei DHL in der Filiale abgegeben. Das Paket kam aber dann leider defekt und ohne jeglichem Inhalt beim Käufer an. Dies war bereits von aussen, durch den aufgerissenen Boden (laut DHL Sendungsverfolgung Beschädigt und deshalb Umverpackt), gut ersichtlich, so dass der Käufer Fotos noch im Beisein der Zustellerin (sie ist auf dem Foto mit drauf) angefertigt und die Annahme verweigert hat. Er möchte nun sofort das Geld zurück. Ich war bei der Polizei und wollte Anzeige wegen Diebstahl erstatten, aber dort meinte man, dass der Empfänger der Geschädigte ist und er deshalb die Anzeige erstatten muss. Bei DHL verlief eine Schadensanzeige auch erfolglos, denn die meinten, dass ich die Anzeige zusammen mit dem defekten Paket einreichen muss, welches wahrscheinlich auf dem Weg zu mir zurück ist. Wie geht es denn nun weiter? Muss ich dem Käufer das Geld jetzt einfach so erstatten und bleibe auf meinem Schaden sitzen, falls das defekte leere Paket bei mir nicht eintreffen sollte? Ich wurde bisher bei eBay wegen meiner aufwendigen und sehr sicheren Verpackungen hoch gelobt und nun passiert mir trotzdem so etwas. Vielen Dank im Voraus Euch allen. | Adrian | 03.05.2020

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Bei einem Privatverkauf trägt grundsätzlich der Empfänger das Transportrisiko. Das steht in Paragraf 447 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Als Verkäufer wären Sie nur dann verantwortlich, wenn Sie das Paket absichtlich leer losgeschickt hätten oder wenn die Verpackung so schlecht war, dass sie dem Transport nicht standhielt und das Gerät deshalb herausfiel. Davon ist wohl nicht auszugehen.

Deshalb muss der Käufer abwarten und hoffen, dass DHL Schadenersatz auszahlt. Er kann nicht von Ihnen den Kaufpreis zurückverlangen, weil Sie an dem Transportdiebstahl keine Schuld haben. Wären Sie gewerblicher Verkäufer, dann wären Sie verantwortlich. Bei einem Privat-an-Privat-Verkauf jedoch nicht.

Mehr Infos zu leeren Paketen auch hier: https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.php

Wenn Sie das Paket von DHL zurückerhalten, bitten Sie den Zusteller darum, dass er im Handscanner "beschädigt" vermerkt bzw. das Wort beschädigt mit ins Unterschriftenfeld hineinschreibt.

Anschließend sollten Sie das Paket zusammen mit einer Schadenanzeige bei DHL einreichen. Siehe https://www.paketda.de/schaden/dhl.html ... Bevor Sie das Paket wieder bei DHL abgeben, machen Sie Fotos von allen Seiten des Pakets.

Dass die Polizei Ihre Anzeige abgelehnt hat, finde ich nicht in Ordnung. Ich kann aber nicht beurteilen, ob die Aussage der Polizei richtig ist.

Wichtiger als eine Anzeige bei der Polizei ist die Schadenanzeige bei DHL. Es ist wichtig, dass Sie sie innerhalb von 7 Tagen ab Paketzustellung einreichen. Nur so bleiben Ansprüche auf Schadenersatz gewahrt. Nach der Schadenbegutachtung wird DHL mitteilen, ob Schadenersatz gezahlt wird oder nicht. Wenn nicht, soll der Empfänger bitte hier schauen: Richtig reklamieren bei Paketdiensten

• Automatische Erstanalyse (Roboter): DHL – Für Ihr Paket hat DHL vor 3 Tagen eine Beschädigung festgestellt. Wenn ein Paket nur leicht beschädigt ist, kann es von DHL durch eine sog. Nachverpackung meistens wieder transportfähig gemacht werden. Eine Nachverpackung dauert erfahrungsgemäß zwischen 1 und 3 Tagen. Bitte warten Sie diese Frist ab.

Im Sendungsverlauf ist erkennbar, dass DHL bereits eine Rücksendung zum Absender veranlasst hat. Dies kann ein Indiz für eine starke Beschädigung sein. Falls Sie der ursprüngliche Empfänger des Pakets sind, informieren Sie bitte den Absender über die Rücksendung. Falls der Absender ein Händler ist, erbitten Sie den Versand einer Ersatzlieferung. Falls es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt, ist die Lage komplizierter. Lesen Sie ergänzend bitte unseren Ratgeber zu beschädigten und festhängenden Paketen.

DHL

Hallo,

habe bei eBay Kleinanzeigen eine Grafikkarte gekauft (600 Euro). Der Verkäufer ist mit dem Paket zur Post gegangen und hat es abgegeben. Daraufhin hat er mir per Screenshot die Sendungsnr und das Gewicht geschickt (2,3 kg). Am nächsten Tag kam das Paket bei und an (wurde unser Nachbarin im Treppenhaus gegeben, Vertrauenswürdig, kennen uns seit 10 Jahren) als ich das Paket in der Hand hielt war es schon verdächtig leicht ,die Waage zeigte 1 ,1 Kg.der Inhalt fehlte natürlich! Kann meine Frau bezeugen.

Also schnell den Verkäufer angerufen, er bekräftigte, dass er es mit Inhalt verschickte (Beweis: kg Angabe bei der Abgabe bei DHL). Auch würde unten am Karton ein braunes Klebeband benutzt, der VK sagte aber, er habe nur durchsichtiges Klebeband benutzt.

Habe Anzeige erstattet bei der Polizei und bei DHL.

Kann ich noch etwas machen?

Danke für die Hilfe | Anonym | 29.10.2018

• Anonym antwortet: Danke für die schnelle Antwort. Ja das Paket war noch für 12,99 bis 2500 Euro versichert.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Hier finden Sie unseren Ratgeber zum Thema: https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.php

Der Absender und Sie haben vorbildlich gehandelt. Insbesondere die Gewichtsangabe beim Versand ist wichtig. Und natürlich das fremde Klebeband. Das sind deutliche Indizien für einen Diebstahl.

In DHL-Standardpaketen dürfen eigentlich keine Waren mit einem Wert über dem Versicherungswert von 500 Euro verschickt werden. DHL und andere Paketdienste verweigern sonst generell die Haftung und zahlen nicht mal 500 Euro sondern null Euro.

Es gibt aber eine Ausnahme, und zwar Paragraf 435 HGB: https://dejure.org/gesetze/HGB/435.html

Wenn ein Paketdienst-Mitarbeiter vorsätzlich gehandelt hat (wie bei einem Diebstahl) gelten die Haftungsbegrenzungen des Paketdienstes nicht. DHL müsste demnach unbegrenzt haften.

Wir bei Paketda können und dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Diese erhalten Sie zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder bei einem Anwalt.

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

Sehr wichtig ist, eine Schadenanzeige bei DHL einzureichen (falls noch nicht geschehen). Sie müssen das leere Paket inklusive Schadenformular in einer Postfiliale abgeben. Machen Sie vorher Beweisfotos von allen Seiten des Pakets.

Das DHL-Schadenformular gibt es hier: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/express/produkte-und-anleitungen/dhl-schadensanzeige-0715.pdf

Die Schadenmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach Paketerhalt bei DHL eingereicht werden.

Nach unserer Erfahrung bekommen Sie von DHL wahrscheinlich die Rückmeldung, dass DHL für den Verlust des Paketinhalts nicht verantwortlich ist. Sie müssen sich dann mit dem Verkäufer absprechen, wer von Ihnen gegen DHL vorgehen soll. Entweder der Verkäufer oder Sie. Sie als Käufer / Empfänger haben wahrscheinlich mehr Motivation, weil der Verkäufer ja schon sein Geld erhalten hat.

Wenn Sie als Empfänger gegen DHL vorgehen, berufen Sie sich bei der Schadenersatzforderung auf Paragraf 421 HGB. Einen Musterbrief, der nicht 1:1 passt, finden Sie hier: https://www.paketda.de/recht/musterbrief-paket-verloren.php

Wenn DHL die Schadenersatz-Forderung ablehnt, gehen Sie zu einem Anwalt oder zur Verbraucherzentrale.

DHL | KeineAngabe (dhl.de) | KeineAngabe (dhl.com)

Hallo, habe ein großes Problem. Ich bin Verkäufer einer Ware. Der Käufer wollte die Bezahlung per Paypal abschließen. Dies haben wir auch getan. Mein Problem ist, ich habe die Ware über DHL versichert verschicken lassen. Empfänger hat es auch einige Tage später erhalten allerdings ohne Inhalt! (Dies behauptet er jedenfalls) Käufer und ich haben den Schutz den man über Paypal hat eingeschaltet (Käufer-/ Verkäuferschutz) und es prüfen lassen. Paypal hat dem Käufer das Geld im Nachhinein zugesprochen und möchte nun das Geld der Ware von mir wieder haben. (Paypal hat dem Käufer einige Anweisungen gegeben, die er dann befolgt hat und mich überhaupt um nichts gebeten um die Sache aufzuklären) Sollte ich nicht zahlen können innerhalb einer Woche so wird es an ein Inkasso Unternehmen übergeben. Ist das fair?! Ich habe doch die Ware 100%ig in einem Neutralen Paket verschickt. Habe soagar Zeugen die das Bestätigen können. Hilfe was soll ich bloß tun ?! Ich bin Auszubildene und habe kaum Möglichkeiten und weiß nicht weiter. | Annonym | 30.01.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Handelt es sich um ein Verkaufsgeschäft zwischen 2 Privatpersonen, also z.B. über eBay oder eBay-Kleinanzeigen? Dann trägt grundsätzlich der Käufer das Transportrisiko. Das ergibt sich aus Paragraf 447 BGB.

Im Falle eines Transportschadens muss der Käufer abwarten, bis der Paketdienst reagiert und ggf. Schadenersatz auszahlt. Der Käufer kann (unserer Meinung zufolge) nicht einfach via Paypal den Kaufpreis zurückfordern. Paypal hat quasi Richter gespielt und dem Käufer das Geld zugesprochen. Das ist sehr unfair. Ob es überhaupt zulässig ist, können und dürfen wir nicht beurteilen. Geben Sie Ihren Fall am besten auch auf dem Portal der Verbraucherzentrale ein: www.paket-ärger.de

Rechtsberatung erhalten Sie von Verbraucherzentralen vor Ort in Ihrer Nähe oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

Von dem Inkasso-Unternehmen sollten Sie sich nicht einschüchtern oder bedrängen lassen. Das Inkasso-Unternehmen schickt Ihnen bestimmt einige Briefe und berechnet saftige Gebühren. Aber fraglich ist halt, ob Paypal bzw. der Käufer mit der Kaufpreis-Forderung überhaupt im Recht sind. Gemäß Paragraf 447 BGB nicht.

Der Käufer hätte innerhalb von 7 Tagen nach Paketerhalt eine Schadenanzeige in einer Postfiliale aufgeben müssen. Dabei ist das Paket mit einem Schadenformular in einer Postfiliale abzugeben. Anschließend wird es von DHL begutachtet, um festzustellen, wie der Inhalt abhanden kam.

Fragen Sie den Käufer mal, ob er die Verpackung wenigstens aufgehoben hat und Ihnen Fotos von allen Seiten des Kartons schicken kann. So ließe sich feststellen, ob der Karton unterwegs geöffnet und evtl. mit fremdem Klebeband neu verschlossen wurde.

Pakete werden automatisch gewogen, wenn sie das erste Mal in einem Paketzentrum eintreffen. Anhand der Wiegedaten ließe sich evtl. beweisen, dass Sie das Paket nicht leer verschickt haben. Es sei denn, der Diebstahl fand statt, bevor das Paket im Start-Paketzentrum eintraf. DHL gibt unserer Erfahrung nach die Daten der Gewichtsmessung nicht heraus oder behauptet, die Daten würden nicht existieren. In diesem Fall sollten Sie erwägen, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen, so dass die Polizei an DHL herantritt, um die Daten der Gewichtsmessung anzufordern.

Das Wichtigste für Sie ist unserer Meinung nach, rechtlich klären zu lassen, ob die Kaufpreis-Rückholung durch Paypal bzw. den Käufer rechtens ist. Also ob sich Paypal und der Käufer über Paragraf 447 BGB hinwegsetzen durften. Wahrscheinlich bekommen Sie von einer Verbraucherzentrale dazu am schnellsten eine Auskunft.

Und schauen Sie mal hier: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/paypal-bundesgerichtshof-schraenkt-schutz-fuer-online-kaeufe-ein-a-1179798.html

Ein BGH-Urteil vom November 2017 entspricht ziemlich genau Ihrem Fall. Ein Käufer hat sich wegen Nichterhalts eines Artikels den Kaufpreis via Paypal zurückgeholt. Der Verkäufer hat den Käufer daraufhin verklagt und bekam vor dem BGH Recht. Wenn das kein Grund ist, dem Inkassobüro gelassen entgegen zu sehen.

DHL | JJD1405104598461 (dhl.de) | JJD1405104598461 (dhl.com)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.11.2017 hat der Absender ein PS4 Spiel im Wert von 75 Euro an mich gesendet.

Es kam nicht an und ein Nachforschungsauftrag wurde gestellt.

Die DHL hat mir, dem Empfänger, die 75 Euro plus DHL Marke als Entschädigung/Ersatz überwiesen.

Am 15.12.2017 kam nun das Paket doch noch an.

Die DHL möchte das Geld nun zurück.

Schwierige Sache. Ich habe mir inzwischen für 75 Euro das Spiel anderweitig gekauft.

Wie ist hier die Rechtslage? Den Fall findet man komischerweise kein 2. Mal im Netz.

Ich bedanke mich im Voraus
Grüße
Marco M. | Marco M | 28.12.2017

• Anonym antwortet: Danke für die Antwort. Ich habe zwar einen Rechtsschutz, aber genau wie Sie sagen, mache ich es.

Das Spiel ist immer noch 50 Euro wert und dann habe ich einen "Schaden" von 30 Euro....aber ein Problem weniger auf dem Tisch.

Mir hat es dennoch sehr geholfen. Wahnsinn, wie schnell sie hier antworten. Da sollten sich andere Unternehmen mal ein Beispiel nehmen.

Vielen Dank und einen guten Rutsch wünsche ich dem Team von PAKETDA.

Beste Grüße
Marco M.


• Paketda-Redaktion antwortet: Die Abstellgenehmigung spielt in diesem Fall keine Rolle. Ob DHL vor der Lieferung hätte nachfragen müssen, ob Sie das Paket überhaupt noch haben wollen, ist der Knackpunkt. Das könnten Sie kostenpflichtig klären lassen unter www.frag-einen-anwalt.de

Aber bei einem Warenwert von 75 Euro lohnt es sich kaum, hohen rechtlichen Aufwand zu betreiben. Bei 1000 Euro Schadensumme wäre das etwas anderes. Vielleicht lässt sich das doppelte PS4-Spiel bei eBay ja weiterverkaufen, so dass Sie keinen großen Verlust machen. Aus praktischer Sicht wäre das die einfachste Lösung.

• Marco M antwortet: Glauben Sie, dass es einen Unterschied macht, dass ich zu Beginn (am 8.11) eine Abstellgenehmigung erteilt habe?

Abgesehen vom rechtlichen Rat, denken Sie, dass die DHL das Paket aufgrund der Ersatzzahlung das Paket nicht einfach hätte zustellen dürfen?

Lieben Dank für die bereits sehr ausführliche Auskunft. Leider bin ich nun verunsichert, ob ich nun zahlen soll oder die Ware zur Verfügung stellen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Marco M

• Paketda-Redaktion antwortet: Wir können (und dürfen) keine verbindliche rechtliche Auskunft dazu geben. Aber uns schildern DHL-Kunden immer mal wieder, dass verschollene Pakete doch noch auftauchen und DHL dann den Schadenersatz zurückfordert.

Grundsätzlich garantierten DHL und andere Paketdienste für Standardpakete keine bestimmte Lieferzeit. DHL könnte sich beispielsweise 2 Monate Zeit für eine Lieferung lassen und wäre nach eigener Auffassung nicht schadenersatzpflichtig, weil sie ja keine bestimmte Lieferzeit versprochen haben.

Demgegenüber könnte man als Kunde Paragraf 424 HGB einwenden, wonach innerdeutsche Sendungen als verloren gelten, wenn sie 20 Tage nach dem Abschicken nicht angekommen sind. https://dejure.org/gesetze/HGB/424.html

Besonders interessant sind die Absätze 2 und 3 des genannten Paragrafen. Dort ist beschrieben, was passiert, wenn ein verloren geglaubtes Paket wieder auftaucht. Absatz 3 sagt, dass der Kunde die Ablieferung des wiedergefundenen Pakets verlangen kann. Und der Paketdienst kann daraufhin den Schadenersatz zurückverlangen.

In Paragraf 4 steht wiederum sinngemäß, dass der Paketdienst die wiedergefundene Ware behalten darf, sofern der Kunde auf die Benachrichtigung über das Wiederfinden verzichtet bzw. auf die Lieferung der wiedergefundenen Ware verzichtet.

Problem: DHL hat Ihnen die Ware einfach geliefert und nicht zuvor nachgefragt, ob Sie lieber den Schadenersatz behalten wollen oder die wiedergefundene Ware bekommen möchten.

An dieser Stelle können wir den Gesetzestext nicht weiter erklären. Konkrete Rechtsberatung im Einzelfall erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

DHL | JJD1431009355694 (dhl.de) | JJD1431009355694 (dhl.com)

Hier hört sich seitens Paketda-Redaktion alles ganz plausiebel an. Nur...., wie kann ein Paket verschwinden, geschweige denn gestohlen werden??? ich warte seit dem, 6.10. 2017 auf ein Paket.
Laut Sendungsstatus war es am 6.10. 2017 mit voraussichtlichem Auslieferungsvermerk sogar versehen. Nur...., es kam nicht! Private Suche in 2 Packstationen hat leider nichts ergeben! Und was noch schlimmer ist! Warum ist auf einmal der Voraussichtliche Liefertermin gelöscht? Da stimmt doch seitens dhl etwas nicht!!! Auskunft bekommt man auch nicht! Der Kundenservice besteht ja leider auch nur aus ganz einfachen Telefonisten, die sich ihre Antworten aus den Fingern saugen und obendrein lügen und keine Ahnung haben!!
Und wer darf es ausbaden???
Wir Kunden!!! Eine Frechheit ist das!!
Ich habe mir schon überlegt an die Presse zu gehen; weil DAS kann es nicht sein!!! | Anonym | 01.11.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Der voraussichtliche Liefertermin, der in der Sendungsverfolgung angezeigt wird, wird von DHL (und anderen Paketdiensten) automatisch berechnet. Die Liefertermin basiert auf Durchschnittswerten anderer Pakete, die auf der gleichen Transportstrecke unterwegs sind. Der voraussichtliche Liefertermin ist eine reine Computerprognose und berücksichtigt nicht den tatsächlichen Transportweg Ihres Pakets.

Wenn der vorasusichtliche Liefertermin verstrichen ist, löscht ihn DHL automatisch aus dem System. Hermes lässt ihn stehen, und das führt zu noch mehr Verwirrung und Verärgerung.

Wir stimmen Ihnen zu, dass der DHL-Kundenservice nicht wirklich handlungsfähig ist sondern nur Standardantworten vorliest und ggf. Lieferversprechen macht, die nicht eingehalten werden.

Bei DHL gelten Pakete als verloren, wenn sie 20 Tage nach dem Abschicken nicht zugestellt wurden. Ob Ihr Paket gestohlen wurde oder sonstwie verloren ging, werden Sie nicht erfahren. Im Zweifelsfall kann es selbst DHL nicht intern aufklären.

Der erste Schritt, um Schadenersatz zu bekommen, ist das Stellen eines Nachforschungsauftrags. Sofern noch nicht geschehen, bitte hier ausfüllen: http://bit.ly/1Jvi0vD

Die Nachforschung kann nur der Absender und nicht der Empfänger beauftragen. Bitte geben Sie DHL 2-3 Wochen Zeit zur Bearbeitung. Sollte keine Reaktion erfolgen, gehen Sie so vor, wie hier beschrieben: Richtig reklamieren bei Paketdiensten

DHL | 00340433958425348256 (dhl.de) | 00340433958425348256 (dhl.com)

Ich habe schon eine Beschwerde bei DHL aufgegeben und auch schon alle Beschwerdemöglickeiten bei der Verbraucherzentrale und anderen staatlichen Institutionen genutzt. Leider bewegt sich in Rüdersdorf nichts.

Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit an das Paket zu kommen?

Da das Paket verschickt ist, will der Absender mir auch nicht das Geld erstatten. Somit habe ich keine Ware und kein Geld. | Anonym | 28.08.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Ist der Absender des Pakets (also der Verkäufer der Ware) eine Firma oder eine Privatperson? Wenn es eine Firma ist, muss Ihnen der Kaufpreis erstattet werden. Denn Firmen tragen das volle Transportrisiko bis zum Kunden. Eine Firma kann nicht sagen "wir haben das Paket an DHL übergeben" und sich damit aus der Verantwortung ziehen. Das geht aus Paragraf 475 Abs. 2 BGB hervor. Siehe auch http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/

Wenn der Absender hingegen eine Privatperson ist, dann gilt Paragraf 447 BGB und der Empfänger trägt das Transportrisiko. Der Absender ist jedoch verpflichtet, eine Nachforschung bei DHL zu beauftragen. Das geht online unter http://bit.ly/1Jvi0vD

Die Nachforschung dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Sollte das Paket von DHL nicht wiedergefunden werden, ist DHL gegenüber dem Absender schadenersatzpflichtig.

DHL

Ich habe eine Paket Retoure mit beigefügten Rücksendungsaufkleber DHL an Vodafone/Kabel Deutschl.
geschickt, dass angeblich nicht angekommen ist. Nun wurde mir die Ware nach ca. 7 Monate berechnet.
Leider habe ich den Posteinlieferungsschein nicht mehr ,sondern nur den Stichcode Abschnitt vom
Retoure Label. Kann man trotzdem feststellen ob das Paket beim Empfänger übernommen wurde??
| Anonym | 14.06.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Auf dem Strichcode-Abschnitt steht wahrscheinlich die Paketnummer der Retoure, oder? Damit ließe sich mit etwas Aufwand vermutlich der Transportweg des Pakets herausfinden.

Problem: Nach etwa 6 Monaten werden die Daten aus der öffentlichen DHL-Sendungsverfolgung gelöscht. Versuchen Sie deshalb, über den Kundenservice von Vodafone/Kabel Deutschland oder von DHL etwas in Erfahrung zu bringen. Man soll dort im Archiv nachschauen, ob Sendungsdaten zum Paket vorhanden sind.

Lassen Sie sich von der Hotline nicht abwimmeln und ggf. zu einem anderen Mitarbeiter weiterverbinden, der mehr Ahnung hat.

Es wäre auch zu überlegen, ob Sie den Einlieferungsbeleg für die Retoure wirklich 7 Monate hätten aufheben müssen. Nach so langer Zeit rechnet doch niemand mehr damit, dass Vodafone plötzlich um die Ecke kommt und sagt, die Rücksendung sei nicht angekommen.

Übrigens: Sofern in den Sendungsdaten erkennbar wäre, dass Sie das Paket abgeschickt haben, läge das Verlustrisiko für das PAket bei Vodafone / Kabel Deutschland. Sie als Kunde müssen lediglich das Abschicken beweisen können. Deshalb ist es wichtig, dass jemand die archivierten Sendungsdaten herausfindt.

Und im ersten Schritt müssen Sie klären, ob sich anhand des Strichcodes vom Retourenschein die Paketnummer ermitteln lässt. Falls unter dem Strichcode Zahlen stehen, können Sie uns diese gern nennen und wir prüfen, ob sie dem Schema einer DHL-Paketnummer entsprechen.

DHL | 129936938886 (dhl.de) | 129936938886 (dhl.com)

Habe ein versichertes Paket mit DHL verschickt dass nie beim Empfänger ankam. Pakete sind bei DHL bis 500 € versichert.
Damit ich den Wert des Inhalts des Paketes von der Post erhalte, muss ich Ihnen eine Rechnung o.ä. (über den Inhalt des Pakets) zusenden. Es reicht nicht wenn ich schreibe was der Artikel der drin war gekostet hat ,stimmt das überhaupt ,bin ich verpflichtet nachzuweisen was drin war ,reicht es nicht aus wenn ich den Wert und Inhalt angebe ! Welche Rechnung muss ich Dhl versenden diese wo ich den Artikel gekauft hatte und somit den Besitz bestätige oder eine Rechnung die ich aufstelle zwischen mir und den Empfänger ?
Was ist nun zu tun wenn ich keine Rechnung besitze und diese somit auch nicht an DHL senden kann?
Wie sieht das rechtlich aus? und wie ist es wenn ich die Ware einfach ein Freund geschickt habe ohne das es ein Kauf oder Verkauf statt gefunden hat wie beweise ich den Wert ! Danke im voraus mfg

Vielen Dank bereits im Vorraus,

| Susane | 22.04.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung durchführen, diese erhalten Sie z.B. von einer Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen

Aber Sie haben ja eher allgemeine Fragen gestellt, deshalb folgende allgemeine Infos dazu: Ja, Sie müssen DHL mit Belegen nachweisen, welchen Wert der Paketinhalt hatte. Sonst wäre dem Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet, weil nicht jeder ehrlich ist und zu hohe Warenwerte angeben würde.

Wenn Sie gar keinen Beleg auftreiben können, muss man den Warenwert evtl. mit Vergleichspreisen belegen, die ähnliche Artikel z.B. auf eBay erzielen. Ideal wäre es auch, wenn Sie den versendeten Gegenstand zuvor fotografiert hätten, um dessen Zustand zu beweisen (neu/gebraucht).

Wenn Sie ein Paket an einen Freund verschickt hätten, also als Geschenk an den Freund, dann müssten Sie den Warenwert anhand der Kaufrechnung für den Gegenstand nachweisen. Also die Rechnung oder Quittung, als Sie den Gegenstand eingekauft haben.

Wichtig zu wissen: Wenn der verschickte Gegenstand z.B. 3 Jahre alt war, wird DHL erfahrungsgemäß nicht den vollen Warenwert von damals erstatten sondern einen aktuellen, geringeren Zeitwert (bedingt durch die Abnutzung in den 3 Jahren).

Wenn Sie ein Paket an jemanden geschickt haben, der einen Gegenstand z.B. über eBay von Ihnen gekauft hat, dann dient als Beleg ein Ausdruck oder Screenshot der eBay-Auktion sowie ein Beleg über die Zahlung des Käufers (Paypal, Überweisung, etc.). Der ursprüngliche Wert des Gegenstands, als Sie ihn früher mal gekauft haben, spielt in diesem Fall keine Rolle sondern der vom Käufer über eBay bezahlte Kaufbetrag.

DHL

Hallo paketda-Team.
Folgendes ist passiert:
Ich habe beim Provider einen neuen DSL-Vertrag abgeschlossen und mir sollte die entsprechende Hardware zugesendet werden. Ich bekam eine SMS das mein Paket wohl abgegeben worden sei aber im Briefkasten fand ich keinen Zettel. Nun schaute ich beim Link nach den ich per SMS bekam und sah wo mein Paket abgegeben worden war. Mein Nachbar. Nur dieser teilte mir mit das am selben Tag ca 1 Stunde später das Paket "im Auftrag für uns" abgeholt worden ist. Derjenige hat sogar den Paketschein abgegeben. der sieht auch ziemlich zerknittert aus, wahrscheinlich als er ihn aus dem Briefkasten zog.
Ich möchte wissen, wenn meine Nachbarn dafür aufkommen müssen ob Sie eine Möglichkeit haben, dass über die Versicherung laufen zu lassen. Oder meine Hausrat wegen Paketscheindiebstahl ? Denn die Geräte waren ziemlich teuer und trotz dem Fakt das die Nachbarn ohne Ausweisvorlage das Paket weitergegeben haben, möchte ich helfen, dass Sie nicht alles alleine bezahlen müssen. Zu mal wunder ich mich wieso solch ein großes Paket mit teuren Inhalt beim Nachbarn überhaupt abgegeben wird. | Anonym | 21.01.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Vorab ein Hinweis: Paketda ist nur ein allgemeines Verbraucherportal. Wir sind nicht der Kundenservice Ihres Paketdienstes.

Der Paketdienst haftet für den Diebstahl des Pakets wahrscheinlich nicht. Ihrer Schilderung ist ja zu entnehmen, dass die Benachrichtigungskarten in Ihrem Haus in die Briefkästen eingeworfen werden und nicht öffentlich an die Tür geklebt werden. Somit hat der Postbote richtig gehandelt. Und auch Ihr Nachbar hat wohl korrekt gehandelt, weil er das Paket ja gegen Benachrichtigungskarte herausgab. Er konnte wohl davon ausgehen, dass die Benachrichtigungskarte nur derjenige hat, für den das Paket bestimmt ist.

Derjenige, der die Karte aus dem Postkasten herausgefummelt hat, ist der Übeltäter. Aber man wird ihn kaum schnappen (versuchsweise könnten Sie die Benachrichtigungkarte ja als Köder auslegen und gucken, ob der Täterr nochmal vorbeikommt).

Dies ist nur eine unverbindliche Einschätzung der Paketda-Redaktion. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Das können zum Beispiel die Verbraucherzentralen: Standorte von Verbraucherzentralen

Reklamieren Sie unbedingt beim Absender des Pakets, also dem Provider. Die Chancen stehen gut, dass der Provider Ersatz liefern muss. Denn die Rechtslage ist wohl so, dass die Abgabe von Paketen bei Nachbarn nicht als Zustellung gilt. Wenn das Paket also beim Nachbarn verloren geht, haftet der Absender (wenn es sich um eine Firma handelt). Lesen Sie mehr unter http://shopbetreiber-blog.de/2008/09/17/haften-paketversender-wenn-pakete-beim-nachbarn-abgegeben-werden-und-verschwinden/

DHL

Am Mi8ttwoch wurde ich vom Versandhändler darüber benachichtigt, das meine Lieferung versendet wurde. Laut DHL Sendungsverfolgung wurde es am Donnerstag an "eine andere anwesende Person" zugestellt. Ich war den ganzen Tag zu hause und habe auf das Paket gewartet, niemand hat geklingel. Beim genauen Betrachen der Sendungsverfolgung stand dann etwas von zustellung an Briefkasten!!!
Leider war der Briefkasten leer und die nachfrage bei Nachbarn brachte keinen Erfolg. Ich habe dieses dem Versandhändler mitgeteilt und dieser scheint mir nicht zu glauben. Jedenfalls möchte er einen Eidestättliche erklärung von mir. Ist so ein vorgehen okay? | Anonym | 13.12.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: War die bestellte Ware denn so klein, dass das Paket in den Briefkasten hineingepasst hätte? Wenn es sich z.B. um ein Buch handelt, das viel zu dick für den Briefkastenschlitz ist, dann ergibt sich von selbst, dass keine Briefkastenzustellung möglich war. Das Paket hätte dann persönlich zugestellt werden müssen. Das gilt auch, wenn das Paket nur zum Teil in den Briefkatzenschlitz hineinpasst und mit dem anderen Teil herausguckt. Sowas ist nicht erlaubt wegen Diebstahlgefahr. Sie können dem Versandhändler die Eidesstattliche Erklärung geben, wenn die Sendung so klein war, dass sie in den Briefkasten hineingepasst hätte. Allerdings liegt die Beweislast normalerweise beim Verkäufer. Er muss die ordnungsgemäße Zustellung beim Kunden beweisen. Lesen Sie ergänzend bitte unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/briefkasten-verlust.php

DHL

Folgendes ist passiert: Ein Paket wurde vom DHL Paketboten auf die Briefkästen in einen Hausflur eines 14 Parteienhaus gelegt. Inhalt: Mein Ultrabook, anfang des Jahres gekauft (über 1000 EUR) mit meinen kompletten Daten inkl. Bildern. Angegeben hat Der Bote gegenüber DHL, dass er es in den Briefkasten gelegt hat. Aber das Paket passt von den Dimensionen nicht rein und Nachbarn haben das Paket auf dem Briefkasten gesehen. Das Paket lag dort 4 Tage (ich war im Urlaub) und dann war es weg. DHL hat bereits die Zahlung an mich von 500 EUR zugesichert. Meine Frage ist jetzt aber: Kann ich mehr fordern als die 500 EUR? Der Fahrer hat grob fahrlässig gehandelt und ich versichere nicht, dass man ein Päckchen einfach irgendwo hingelegt wird, so dass Fremde drankommen. Der Laptop hat zudem nicht nur materiellen Wert, sondern vor allem immateriellen Wert (Verlust von persönlichen Bildern). Zudem musste ich nun alle Zugänge für sämtliche Portale und Konten ändern. Kann ich irgendwas tun? Danke im voraus | Anonym | 28.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Das ist ja ein schlimmer Fall... Immerhin streitet DHL den Sachverhalt nicht ab. Das ist schonmal die halbe Miete. Jetzt geht es darum, nicht bloß 500 Euro Schadenersatz zu bekommen sondern 1000 Euro.

Das Zauberwort könnte in diesem Fall Paragraf 435 HGB sein. Siehe https://dejure.org/gesetze/HGB/435.html

Ein Verweis darauf findet sich auch in Abschnitt 6.2 der DHL-Paket-AGB: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/agb-regelung/dhl-agb-europaket-052016.pdf

Demnach gilt die Haftungsgrenze von 500 Euro nicht, wenn der Mitarbeiter vorsätzlich odr leichtfertig gehandelt hat. Und das liegt in diesem Fall wohl vor. Es ist sehr gut, dass Nachbarn das Paket auf dem Briefkasten gesehen haben. Das sind wichtige Zeugen.

Schicken Sie ein Einschreiben an DHL mit Aufforderung zur Zahlen von 1000 Euro Schadenersatz binnen 20 Tagen. Schildern Sie in dem Brief nochmal kurz den Fall, verweisen auf 435 HGB und die Nachbarn als Zeugen.

Dann mal gucken, wie DHL reagiert. Wenn DHL weiterhin nur 500 Euro Schadenersatz zahlt, sollten Sie die 1000 Euro per gerichtlichem Mahnbescheid von DHL einfordern. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

Paketda.de leistet keine Rechtsberatung. Holen Sie sich am besten auch Unterstützung von einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

DHL

Mir wurde eine teure Gitarre während dem DHL Transport von Stuttgart nach Berlin gestohlen. Es handelt sich hierbei um einen Tausch. Der Sender hat die Gitarre versichert geschickt. Bei der Packetabgabe bei der Post wog das Packet 9 kg, dass kann anhand des Belegs nachgewiesen werden. Das Packet kam bei mir leer an. Ich habe es unter Zeugen und mit einem Handy gefilmt geöffnet, da uns aufgefallen ist, dass das Packet unsauber und mit zwei verschiedenen Klebebändern verklebt und zudem viel zu leicht für eine E - Gitarre war. Das Packet war bei Ankunft leer.

Ich habe Diebstahl bei der Polizei angemeldet und eine Anzeige diesbezüglich am Laufen, und bei DHL einen Diebstahl /Verlust gemeldet. DHL bezieht sich nur auf den Versender, dass sie ausschließlich mit ihm kommunizieren und ihm verpflichtet sind, da er die Versicherung abgeschlossen hat. Der Sender hat einen Diebstahl bei DHL gemeldet und den Gegenwert der Versicherung angemeldet. Angeblich kam laut Sender dabei aber noch nichts heraus und es wurde kein Gegenwert der Gitarre erstattet von DHL. Das war bereits im März und es ist noch nichts dabei herum gegkommen. Meine Gitarre die ich im Tausch für die nun leider gestohlene Gitarre dem Sender geschickt habe, kam ohne Probleme an. Der Sender besitzt nun meine Gitarre und die Diebstahlmeldung an DHL. Meine Frage ist, nun: Ist der Sender nun mir verpflichtet, entweder meine Gitarre zurück zu senden oder einen Gegenwert zu bezahlen und könnte ich ihn hinsichtlich darauf verklagen? Oder soll ich rechtlichen Beistand im Umgang mit DHL suchen um mehr Druck aufzubauen, oder liegt wirklich alles in der Hand des Sender? Vielen Dank im Voraus. | Anonym | 13.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: War es ein privates Tauschgeschäft oder von Händler an Privatkunde? Wenn es ein Tauschgeschäft zwischen zwei Privatpersonen war, trägt der jeweilige Empfänger das Transportrisiko. Wenn der Absender die Gitarre ordnungsgemäß verschickt hat, ist er erstmal aus der Haftung raus. Sie können Ihre Gitarre nicht zurückfordern. Aber Sie haben Anspruch auf den Schadenersatz, den DHL an den Absender für den Verlust zahlen muss.

Es ist nicht ganz korrekt, dass DHL nur mit dem Absender kommunizieren darf. Laut Paragraf 421 Abs. 1 HGB können entweder Absender oder Empfänger den Schadenersatz bei DHL geltend machen. Wenn der Absender das jetzt in die Hand genommen hat, sollte es auch dort bleiben.

Der Absender muss dafür sorgen, dass DHL die Sache nicht verschläft und wirklich Schadenersatz bezahlt. Sonst macht sich der Absender ggf. selbst schadenersatzpflichtig. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/nachforschung.php#weigerung

Wir empfehlen, dass der Absender ein Einschreiben an DHL schickt und den Sachverhalt nochmals darstellt. Beizulegen sind eine Kopie des Einlieferungsbelegs sowie ein Wertnachweis über den Zeitwert der verlorenen Gitarre (ggf. Vergleichspreis über eBay ermitteln). Der Absender sollte auch auf das Beweisvideo hinweisen, das Sie gemacht haben.

Abschließend sollte DHL eine Zahlungsfrist von 20 Tagen gesetzt werden. Der Diebstahl ist ja ganz offensichtlich, so dass eine längere Aufklärungsfrist für DHL nicht angemessen erscheint.

Lesen Sie unseren Ratgeber zu diesem Thema unter http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

Vorerst brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Der Absender sollte das Einschreiben an DHL schicken und die 20-Tage-Frist abwarten. Wenn DHL dann nicht zahlt oder irgendwelche Ausreden findet, am besten einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Wenn DHL im Gerichtsverfahren unterliegt, muss DHL auch die Rechtsanwaltskosten bezahlen.

Die Beweislage ist sehr gut, weil Ihren Angaben zufolge ja das Versandgewicht von 9kg bewiesen werden kann und es außerdem ein Video vom Auspacken gibt. So umsichtig handeln nur wenige Personen. Deshalb dürfte es DHL schwer haben, Gegenargumente oder Ausflüchte zu finden. Lassen Sie sich nicht von DHL hinhalten oder mit einem reduzierten Schadenersatz abspeisen. Wenn die 20 Tage verstrichen sind, gehen Sie (bzw. der Absender) gerichtlich gegen DHL vor.

Wenn der Absender sich nicht traut, gerichtlich gegen DHL vorzugehen, sollten Sie das übernehmen. Dann am besten mit Anwalt. Sie und der Absender müssen DHL dann mitteilen, dass der Absender nicht länger Schadenersatz fordert sondern stattdessen der Empfänger unter Bezugnahme auf Paragraf 421 Abs. 1 HGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html

DHL | 543953216564 (dhl.de) | 543953216564 (dhl.com)

Hatte schon vor einigen Tagen hier geschrieben.Es stellt sich jetzt im Internet heraus das die Ankauffirma Ankauf-alles.de eine Betrugsfirma ist.Diese Firma von der ich den Retoureaufkleber habe wird sich auch bestimmt nicht mit DHL in Verbindung setzen.Wie verhalte ich mich jetzt richtig gegenüber DHL.Bekomme ich trotzdem Schadensersatz von DHL für mein Paket?.Da es mir ja zusteht.Schließlich ist es über DHL verloren gegangen.
| Eva | 08.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Ja, es ist über DHL verloren gegangen und somit muss DHL auch Schadenersatz bezahlen. Sie müssen ein Einschreiben an DHL schicken. Fordern Sie DHL darin auf, binnen 14 Tagen Schadenersatz für den Verlust des Pakets zu zahlen.

Schildern Sie, dass die Ankauffirma betrügerisch ist und deren Website abgeschaltet ist und sich dort niemand meldet. Deshalb möchten Sie selbst den Schadenersatz ausgezahlt bekommen. Verweisen Sie auf Paragraf 424 HGB, wonach ein Paket als verloren gilt, wenn es 20 Tage nach dem Abschicken nicht zugestellt wurde.

Und verweisen Sie auf Paragraf 421 Absatz 1 HGB, wonach entweder Absender oder Empfänger den Schadenersatz von DHL fordern können. DHL kann sich nicht damit herausreden, dass man nur Schadenersatz an die Ankauffirma zahlt. Das ist gegen das Gesetz.

Legen Sie einen Beleg für den Wert des Handys der Reklamation bei. Verschicken Sie wie gesagt alles als Einschreiben, um einen Nachweis für die Zustellung zu haben. Anschrift: DHL Paket GmbH, Kundenservice, Weidestr. 122d, 22083 Hamburg

Lassen Sie sich außerdem bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten, nachdem DHL auf das Einschreiben reagiert hat und vermutlich nicht bezahlen will.

DHL | 357099835043 (dhl.de) | 357099835043 (dhl.com)

Hallo,
ich habe privat über Ebay einen CD-Player verkauft und am 15.06. auch (mit DHL) verschickt. Ausweislich der Sendungsverfolgung wurde das Paket am 16.06. im Start Paketzentrum bearbeitet. Danach ist nichts mehr passiert. Ich habe daraufhin am 22.06. einen Nachforschungsauftrag gestellt, dessen Annahme und Bearbeitung von DHL auch per Antwortmail bestätigt wurde. Mehr ist allerdings nicht passiert. Am 30.06. habe ich telefonisch nachgefragt und man sagte mir, normalerweise dauere die Bearbeitung 2 Wochen. Diese insgesamt 2 Wochen sind nun auch vorbei, ohne dass ich irgendeine Information oder Sachstandsnachricht erhalten hätte. Ich wollte deshalb morgen erneut anrufen.
Bevor ich mich aber wieder in die unendlichen Weiten der Warteschleife begebe, wollte ich einmal fragen, welche weitere Vorgehensweise zu empfehlen ist. Gibt es irgendwelche Fristen oder kann DHL diese Suche unendlich lange betreiben? Der Käufer ist verständlicherweise nicht besonders erfreut und will von dem Kaufvertrag zurücktreten.
Viele Grüße | Herbert | 08.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Bei privaten eBay-Verkäufen trägt der Käufer das Verlustrisiko. Sprich: Der Käufer muss solange warten, bis DHL an Sie als Absender Schadenersatz für den Verlust gezahlt hat. Erst dann bekommt der Käufer von Ihnen das Geld zurück.

Kommunizieren Sie mit DHL ab sofort am besten nicht mehr telefonisch sondern per Brief. Am besten per Einschreiben. Setzen Sie eine Reaktionsfrist von 14 Tagen. Innerhalb der Frist soll DHL entweder das Paket wiederfinden oder Schadenersatz auszahlen. Drohen Sie damit, anschließend sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, wenn DHL nicht reagiert oder Sie weiter hinhalten will.

Ratgeber zum Thema siehe hier: http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

Laut Paragraf 424 HGB gilt ein Paket 20 Tage nach dem Abschicken als verloren, falls es nicht zugestellt wurde. Sie haben also Anspruch auf Schadenersatz wegen Verlust. DHL kann sich mit seinen eigenen AGB und anderen Fristen nicht herausreden.

DHL | 00340434150733612084 (dhl.de) | 00340434150733612084 (dhl.com)

Laut sendungsstatus wurde das Paket abgegeben an andere anwesende Personen: Briefkasten. Leider War mein Briefkasten leer. Wie gehe ich hier am besten weiter vor? | Anonym | 07.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Bitte lesen Sie unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/briefkasten-verlust.php#paket-nicht-auffindbar

Klären Sie mit dem Absender die Größe des Pakets. Wenn überhaupt, wäre der Briefkasten-Einwurf nur erlaubt gewesen, wenn die Sendung vollständig hineinpasst. Wenn die Sendung zu groß für den Briefkasten war und ggf. herauslugte, könnten Fremde sie klauen. In diesem Fall hätte DHL unzulässig gehandelt und wäre dem Absender gegenüber schadenersatzpflichtig.

DHL | CY730976561DE (dhl.de) | CY730976561DE (dhl.com)

Hallo,

ich habe vor über einem Monat ein Paket nach Österreich geschickt, wo es leider nie angekommen ist. Auf meine Nachfragen, wurde mir zunächst gesagt, ich müsste nach Österreich telefonieren, da DHL Deutschland dafür nicht zuständig ist. Nachdem ich viel Geld dafür ausgegeben habe und nichts rauskam, durfte ich einen Nachforschungsauftrag einreichen. Dieser wird nun seit ein paar Wochen sporadisch bearbeitet. Teilweise musste ich Formulare mehrfach ausgefüllt hinschicken. Jetzt bekam ich wieder eine email, dass der Empfänger ein Formular ausfüllen muss, ohne das die Bearbeitung nicht weiter gehen kann. Den Empfänger kenne ich aber nur sporadisch und habe keinen wirklichen Kontakt zu der Person. Als ich telefonisch nachfragen wollte, was ich mache, wenn ich das Formular nicht ausgefüllt bekomme, wurde am anderen Ende einfach aufgelegt. Langsam komme ich mir etwas veräppelt vor und weiß nicht mehr, was ich machen soll. Wie kann ich die Nachforschungen vorrantreiben und warum passiert da ewig nichts? Ich bin langsam wirklich verzweifelt.

Ich hoffe es gibt irgendwelche Tips, wie ich weiter vorgehen kann. | Antonia | 24.06.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: DHL will Sie offensichtlich abwimmeln und keinen Schadenersatz bezahlen. Sehr ärgerlich. Lesen Sie unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php für Tipps, wie man DHL unter Druck setzt.

Das Vertragsverhältnis besteht mit DHL Deutschland. Ihr alleiniger Vertragspartner ist DHL Paket GmbH, Kundenservice, 22795 Hamburg. Schicken Sie dorthin ein Einschreiben und fordern Schadenersatz binnen 14 Tagen. Anderenfalls machen Sie kurzen Prozess und klagen das Geld ein. Kostet zwar Rechtsanwaltsgebühren, aber die muss DHL zahlen, wenn DHL im Rechtsstreit unterliegt.

So frech, wie sich DHL Ihnen gegenüber bisher verhalten hat, sollten Sie am besten hart vorgehen. Also nicht weiter vertrösten lassen. Das Paket ist entsprechend Paragraf 424 Abs. 1 HGB als verloren anzusehen. Also ist DHL schadenersatzpflichtig.

DHL | 263466165206 (dhl.de) | 263466165206 (dhl.com)

Seit 11.01.2016 ist mein Paket verschwunden und die Fa. will jetzt von mir das Geld erstattet bekommen. Da ich über einen Retourenschein die Ware zurück gesendet habe, kann ich selbst keine Auskunft von DHL erwarten (siehe § 357 BGB). Komme ich ohne Schaden (Zahlung der zurückgeschickten Ware) aus diesem Fall heraus? | Anonym | 21.06.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Hat die Firma denn schon versucht, Auskunft von DHL zu erhalten? Wurde eine Nachforschung eingeleitet bzw. erfolglos abgeschlossen? Dann ist DHL zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Entweder an den Absender oder Empfänger.

Wenn der Versandhändler das Problem mit DHL nicht klären kann oder will (was sehr traurig wäre), müssen Sie selbst gegen DHL vorgehen. Das ist durchaus möglich unter Berufung auf Paragraph 421 HGB. Demnach kann entweder der Absender oder der Empfänger im Schadenfall gegen den Paketdienst Ansprüche geltend machen.

Berufen Sie sich auf diesen Paragraphen und schicken eine Reklamation mit Schadenersatzforderung an: DHL Paket GmbH, Kundenservice, 22795 Hamburg

Schildern Sie in dem Brief auch, dass der Versandhändler bisher keinen Schadenersatz bei DHL geltend gemacht hat und dies auch nicht mehr tun wird (sofern zutreffend).

Weil der Fall ja lange zurückliegt, haben Sie hoffentlich den Einlieferungsbeleg für die Retoure noch und idealerweise einen Screenshot der damaligen Sendungsverfolgung, die die Nichtzustellung dokumentiert. Aber eigentlich ist DHL ja in der Beweispflicht und muss einen Ablieferbeleg fürs Paket vorlegen können. Sofern DHL das nicht kann, haftet DHL für den Verlust.

DHL | JJD1405057421923 (dhl.de) | JJD1405057421923 (dhl.com)

Ich habe vor 7 Tagen ein versichertes Paket bei der Post versendet. Laut Sendungsverfolgung ist es von mir in der Filiale eingeliefert worden - jedoch ist seitdem nichts mehr passiert. Bei Nachfrage in der Filiale wurde mir recht unfreundlich gesagt dass bei Ihnen immer alles weg geht und sie mir nicht helfen können. Ich müsste beim Kundenservice anrufen. Nach über 30Min Wartezeit hat der Mitarbeiter meine "Beschwerde" (wie er es nannte) weitergeleitet und meinte in 2 Tagen wäre das Paket beim Empfänger.
Dies ist natürlich nicht geschehen, sondernd er selbe status quo laut Online-Verfolgung.

Jetzt müsste ich einen Nachforschungsantrag stellen. Das Problem ist nur, dass ich keine Belege für das habe, was im Paket war. Es ist ein Geburtstagsgeschenk für meine Mama gewesen. Ich habe ziemlich viele unterschiedliche Sachen drin, die ich über einen längeren Zeitraum zusammengesammelt habe.
Und von keinem einzigen habe ich noch die Rechnung. Ich bin ja nicht davon ausgegangen, dass ich diese noch brauchen könnte.

Wie stehen nun meine Chancen den Wert erstattet zu bekommen? | Anonym | 18.06.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie können versuchen, die aktuellen Preise für die Paketinhalte bei eBay herauszufinden. Vielleicht lässt sich DHL davon überzeugen. Aber wahrscheinlich ist, dass DHL wegen fehlender Belege nicht den vollen Wert des Pakets erstattet. Wenn es ganz schlecht läuft, leistet DHL Schadenersatz aufgrund des Paketgewichts. Dann wird das Paketgewicht mit einem bestimmten Faktor (steht im Gesetz) multipliziert und heraus kommt meistens ein niedriger Euro-Betrag. Details dazu hier: http://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php#zuwenig-schadenersatz

In jedem Fall bekommen Sie natürlich das Paketporto erstattet. Hoffentlich haben Sie den Einlieferungsbeleg aufbewahrt.

Hier können Sie online eine Nachforschung beauftragen: http://bit.ly/1Jvi0vD

Laden Sie als Wertnachweis eine Liste mit den einzelnen Paketinhalten hoch sowie dem aktuellen Marktpreis von eBay. Nehmen Sie eher den günstigsten eBay-Preis und nicht den höchsten. So ist die Chance höher, dass DHL Ihre Liste akzeptiert. Schreiben Sie auch dazu, ob die Sachen gebraucht oder neu waren. Das beeinflusst ebenfalls den Preis.



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