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Hilfe zu Abstellgenehmigung, Ablagevertrag bei DHL

Möchten Sie einem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilen oder wieder kündigen? Dann lesen Sie unseren detaillierten »Ratgeber zur Abstellerlaubnis«.

Manchmal wurde ein Paket angeblich abgestellt, es ist beim Empfänger aber nicht auffindbar. Dann sind Sie als Empfänger in der Beweispflicht, die Schuld des Paketdienstes nachzuweisen - das ist in der Praxis extrem schwierig. Bei unzuverlässigen Paketdiensten sollten Sie deshalb keine Abstellgenehmigung erteilen.

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DHL

Guten Tag, ich habe vor einiger Zeit eine Bestellung aufgegeben, welche an eine alte Adresse von mir geliefert wurde. Dort bin in seit 2020 nicht mehr gemeldet und somit steht mein Name selbstverständlich auch nicht mehr an der Tür. Dann habe ich eine Ablagebestätigung bekommen. Ich habe DHL sofort informiert, wurde aber auf den Händler verwiesen. Ist es rechtens das DHL das Paket an einer Adresse an der ich nicht mehr gemeldet bin ablegen darf?
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Sarah | 06.12.2023

• Nuyexe antwortet: Hat der Händler den Fehler zu verantworten? Hast Du bei der Bestellung Deine aktuelle Adresse angegeben und hat der Händler das Paket an die alte Adresse geschickt? Hast Du mit Paypal bezahlt?

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Meiner Meinung nach war das Abstellen des Pakets nicht rechtens, weil sich der Zusteller hätte vergewissern müssen, ob der Empfänger dort wirklich wohnt. Ansonsten könnten sich ja Betrüger Pakete an fremde Adressen liefern lassen, online eine Abstellgenehmigung erteilen und das Paket an der fremden Adresse einsammeln.

An den Verkäufer hat DHL vermutlich verwiesen, weil DHL das bei Onlinebestellungen standardmäßig so macht. Aber hier ist die Sache komplizierter.... fraglich ist, ob der Verkäufer für den Abstellfehler von DHL haften muss oder nicht. Streng genommen war die alte Abstellerlaubnis ja eine Vereinbarung zwischen Ihnen und DHL. Der Verkäufer hat damit eigentlich nichts zu tun. Und Sie haben die Lieferung zur alten Anschrift veranlasst, deshalb tendiere ich zu der Meinung, dass der Verkäufer nicht haftbar ist. Aber das ist nur meine Laienmeinung nach Bauchgefühl.

Weil die Situation kompliziert ist, ist es erfahrungsgemäß auch kompliziert, die Sache einem DHL-Kundenservicemitarbeiter klarzumachen. Ich vermute auch, dass DHL freiwillig nicht haften will. Schauen Sie dann für weitere Infos hier: https://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.html

DHL | 00340434633392446479 (dhl.de) | 00340434633392446479 (dhl.com)

Halloo,

ich habe Mitte November ein Paket bestellt, welches bei mir nur in den Flur gelegt wurde und anschließend geklaut. Seit dem sagt das Unternehmen, bei dem ich denen ich bestellt hatte, dass sie auf eine Antwort von DHL warten (Nachforschungsantrag). Da wir mittlerweile Februar haben und das Unternehmen weder telefonisch noch per Mail erreichbar war, habe ich bei Paypal einen Fall geöffnet. Daraufhin hat sich das Unternehmen wieder bei mir gemeldet und meinte, dass sie weiterhin keine Rückmeldung erhalten haben. Kann ich denen jetzt eine Frist setzen, und dann auf eine Rückerstattung bestehen, obwohl sIe NoCh KeInE aNtWoRt VoN DHL HaBeN?

LG,
Marina | Anonym | 08.02.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Möglicherweise wird PayPal nicht zu Ihrem Gusten entscheiden, da das Paket laut Sendungsverfolgung auf zugestellt steht. In diesem Falle müssen Sie das Thema dann direkt mit dem Händler klären.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Machen Sie zur "Beweissicherung" erstmal einen Screenshot der DHL-Sendungsverfolgung. Darin steht nämlich "Zugestellt an:
Andere anwesende Person". Geben Sie in die DHL-Sendungsverfolgung Ihre PLZ ein in das Feld "Empfänger-PLZ eingeben". Dann erscheint evtl. sogar ein Name der Person, die das Paket angenommen hat. Oder es erscheint die Info, dass das Paket in den Flur gelegt wurde. Letzteres wäre am besten.

Woher wissen Sie, dass das Paket in den Flur gelegt wurde? Das unerlaubte Ablegen im Flur nachweisen zu können, wäre für Sie sehr positiv.

Wenn man als Privatperson etwas bei einem deutschen Onlineshop bestellt (= gewerbliche Verkäufer), besteht Verbraucherschutz. Das bedeutet, der Verkäufer muss beweisen, dass Sie die Ware erhalten haben, anderenfalls hat er keinen Anspruch auf den Kaufpreis.

Sie brauchen nicht warten, bis das Unternehmen die Sache mit DHL geklärt hat. Das kann sich sehr lange hinziehen, wie Sie gemerkt haben. Sie könnten gegenüber dem Verkäufer z.B. Ihr Widerrufsrecht nutzen, um die Bestellung zu stornieren. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst nach Erhalt der Lieferung. Und weil Sie keine Lieferung erhalten haben, können Sie die Bestellung widerrufen. Dann muss der Verkäufer binnen 14 Tagen den Kaufpreis erstatten. Auch dann, wenn er noch keine Klärung mit DHL erreicht hat.

Falls Sie ein Produkt gekauft haben, für das kein Widerrufsrecht gilt (z.B. personalisierte Dinge), wäre die Lage etwas anders, aber Sie könnten trotzdem das Geld zurückverlangen. Setzen Sie eine 14-Tage-Frist und gehen notfalls zu einer Verbraucherzentrale zwecks Rechtsberatung (auch telefonisch möglich).

• Automatische Erstanalyse (Roboter): DHL – Das Paket wurde laut DHL-Tracking zugestellt. Schauen Sie bitte im Tracking unter www.dhl.de nach, ob dort weitere Empfängerinfos durch PLZ-Eingabe abrufbar sind. Sofern das Paket nicht auffindbar ist, sollten Sie zur Klärung die DHL-Hotline anrufen.

Lesen Sie außerdem bitte den Ratgeber Paket angeblich zugestellt, aber nicht bei mir. Wo ist das Paket?

Wenn der Absender ein Versandhändler ist, kann er den Ablieferbeleg mit Namen und Unterschrift des Empfängers bei DHL herunterladen.

Bitten Sie ggf. die DHL-Hotline darum, dass der Zusteller befragt wird, an wen er das Paket zugestellt hat. Sofern es keinen Ablieferbeleg gibt, der die Zustellung an den Empfänger, Familienmitglieder oder Nachbarn beweist, gilt die Ware nicht als zugestellt. Das ist besonders wichtig zu wissen, sofern es sich um eine Versandhandels-Bestellung handelt. Solange das Paket nicht zugestellt ist, läuft die Widerrufsfrist nicht und der Käufer kann die Bestellung widerrufen. Anders ist die Lage, wenn es sich um ein Paket von Privat an Privat handelt, z.B. aus einer eBay-Auktion. Dann trägt der Empfänger das Transportrisiko (vgl. Paragraf 447 BGB).

DHL

Hallo, ich habe ein Paket versendet, welches laut Sendungsverfolgung ausgeliefert und am Wunschablageort abgelegt wurde. Der Empfänger teilte mir mit er habe gar keine Vereinbarung über einen Ablageort getroffen und das Paket auch nicht erhalten. Es war nichts von besonders hohem materiellen Wert in dem Paket aber Dinge, die einen persönlichen Wert hatten. Daher wüsste ich schon gerne wo es abgeblieben ist. Kann man da etwas tun bzw. wo könnte das Paket ggf. hin gebracht worden sein? | Anonym | 31.08.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Meine Empfehlung wäre, zunächst bei DHL anzurufen, damit der Zusteller schnellstmöglich befragt wird. Aber wahrscheinlich taucht das Paket dadurch nicht wieder auf.

Vielleicht wurde das Paket vor der Haustür abgelegt und dann geklaut. Machen Sie einen Screenshot vom DHL-Tracking, wo die Zustellung am Wunschablageort erkennbar ist. Denn damit kann man beweisen, dass DHL das Paket unerlaubt abgestellt hat.

Es sei denn, der Empfänger hat unbewusst mal einen Ablageort erteilt. Aber dann wären in der Vergangenheit auch andere DHL-Pakete abgestellt worden - was ja offenbar nicht passiert ist.

Wenn DHL behauptet, das Paket sei aufgrund eines erteilten Ablageorts abgestellt worden, muss der Empfänger DHL auffordern, Dokumente über den Wunschort vorzulegen. Also wann, wie , von wem er erteilt wurde.

Musterbriefe hier: Musterbrief zur Reklamation einer Abstellgenehmigung

Eine Nachforschung können Sie online beauftragen unter www.dhl.de/nachforschung .... Rufen Sie zusätzlich bei DHL an unter 0228/4333112

• Zezumo antwortet: Sie müssen als Absender einen Nachforschungsauftrag bei DHL stellen.

DHL | 00340434619511002030 (dhl.de) | 00340434619511002030 (dhl.com)

Ich hatte jetzt schon vermehr das Problem, dass DHL meine Pakete in die Filiale bringt, wenn ich nicht zuhause bin. Trotz einmaliger Abstellgenehmigung. Ich habe das bei DHL auch schon öfters reklamiert, aber man bekommt ja keine wirkliche Antwort. Ich hatte dann mal den Zusteller angesprochen, und der meinte meine Adresse sein für Ablagegenehmigungen gesperrt, da ein Packet abhanden gekommen sei.
Ja das war so, aber es war ein Fehler von DHL, da für dieses Paket keine Abstellgenehmigung existierte, da mir das bei Waren ab 50€ einfach zu heiß ist. | Tom | 12.07.2021

• Kubiza antwortet: Abstellgenehmigungen sind sowieso der bodenlose Leichtsinn, egal ob einmalig oder auf Dauer, das gilt auch für Waren unter 50 Euro.

• Tom antwortet: Naja sehr Kundenfreundlich. Bei der Hotline wird man am langen Arme verhungern gelassen, und auf Email anfragen bekommt man keine qualifizierte Antwort. Die Zusteller bestehen nur noch aus jungen Hilfskräften, die auch offensichtlich keine Lust mehr haben Masken zu tragen. Was mich am meisten stört, ist dass ich jetzt für jedes Paket wieder unterschreiben muss und mir die Zusteller ohne Maske auf die Pelle rücken.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Aussage des Zustellers ist dann wohl korrekt und Abstellgenehmigungen sind nicht mehr möglich. Wenn man drüber nachdenkt, eigentlich nicht nachvollziehbar, weil Sie ja ausdrücklich die Abstellgenehmigung für einzelne Pakete erteilen. DHL wäre im Verlustfall also nicht haftbar.

Wahrscheinlich hat DHL intern die Anweisung, dass eine Adresse für Abstellgenehmigungen gesperrt wird, sobald es irgendwelche Probleme gibt. Egal ob der Kunde der Verursacher war oder ein DHL-Zusteller.

Alternativen sind dann nur noch Packstation oder Direktlieferung bzw. Paketumleitung an eine Postfiliale.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): DHL – Laut DHL soll das Paket in eine Filiale gebracht werden. Falls Sie schon erfolglos versucht haben, das Paket dort abzuholen, versuchen Sie es in den nächsten Tagen erneut. Oder fragen Sie in anderen Paketshops in der Umgebung nach, ob das irrtümlich dort hinterlegt wurde (Standortsuche hier). Lesen Sie ergänzend bitte den Ratgeber Mein Paket ist in Filiale, Paketshop oder Packstation nicht auffindbar.

DHL

Darf der Zusteller das Päckchen einfach ohne Erlaubnis im Garten zwischen Mülltonnen ablegen. Was kann ich tun, wenn das Päckchen samt Inhalt durch ungeschütztes Liegen in stundenlangem Regen durchweicht und unbrauchbar geworden ist? | Gabi | 09.07.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Unerlaubt dürfen Zusteller keine Sendungen ablegen. Die Beweislage ist aber schwierig. DHL könnte behaupten, dass Ihnen die Sendung persönlich übergeben wurde. Andererseits haben Sie ja das Beweisstück des durchweichten Kartons. Trotzdem halte ich es für ungewiss, ob DHL den Schaden ersetzt.

Sofern Sie als Privatperson bei einem deutschen Onlineshop bestellt haben (Absender ist also keine Privatperson), besteht Verbraucherschutz. Das bedeutet, Sie können den Verkäufer für das unberechtigte Abstellen haftbar machen. Der Verkäufer ist in diesem Fall für den Fehler von DHL verantwortlich.

Wenn weder DHL noch der Verkäufer haften wollen, müssen Sie sich rechtliche Unterstützung holen oder andere Schritte gehen. Siehe dazu Richtig reklamieren bei Paketdiensten

DHL

Als Wunschort habe ich das 3. Obergeschoss angegeben, die Pakete werden jedoch regelmäßig ins Erdgeschoss direkt neben die Haustür abgestellt, wodurch das Diebstahlrisiko extrem vergrößert wird, da auch ein Büro mit Kunden im Haus ist. Deswegen habe ich mich bei DHL beschwert. Als Antwort bekam ich, dass der Wunschort auf dem Grundstück liegen muss und man davon ausgeht, dass mir das Erdgeschoss auch gehört. Weiterhin, dass mein Wunschort nicht den Rahmenbedingungen eines Mehrfamilienhauses entspricht und deswegen nicht beachtet werden muss. Diese Begründung würde ja einen Wunschort unnötig machen. Ist DHL wirklich nicht verpflichtet, dem Wunschort nachzukommen? | Anonym | 12.03.2020

• Dr. Beckmann antwortet: Kurzer Auszug aus den DHL Bestimmungen:

"Der Wunschort muss sich auf Ihrem Grundstück befinden".

Dies allein dürfte für den normal denkenden Bürger schon ausreichen um zu wissen, dass ein Wunschort wie "3. Obergeschoss " nicht möglich ist.




• Fork Lifter antwortet: Die Soundsovielste Etage ist den Fahrern auch nicht zumutbar (die werden nicht nach Treppenstufen bezahlt) und es gibt auch kein Gesetz o.ä., was sie dazu verpflichten würde (wie auch, ohne extra Kohle).

Hingegen sagen einige Händler (im Kleingedruckten) klipp und klar, daß sowieso nur bis hinter die Haustür geliefert wird. Hier zwei Beispiele:

Zitat Dänisches Bettenlager: <Paketaufträge werden in der Regel durch UPS versendet. Bitte beachten Sie, dass UPS nur bis zur ersten verschließbaren Haustür liefert.>

Zitat Wow-Buerobedarf (versendet mit GLS, dpd, DHL): <Die Lieferung erfolgt bis hinter die erste verschließbare Tür im stufenlosen Bereich.>

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Als Fazit aus dieser Situation kann man nur empfehlen, den Wunschort bei DHL zu widerrufen. Das Diebstahlrisiko ist wirklich zu hoch. Und DHL würde höchstwahrscheinlich keinen Schadenersatz bezahlen, wenn ein falsch abgestelltes Paket geklaut wird - die Zusteller behaupten in solchen Fällen fast immer, das Paket korrekt abgestellt zu haben. Als Kunde kann man kaum das Gegenteil beweisen.

Davon abgesehen stimmt es tatsächlich, dass DHL unsichere Abstellorte nicht beachten muss. Daraus würde aber folgen, dass das Paket in einer Filiale hinterlegt wird, und nicht, dass es im Erdgeschoss abgestellt wird.

Auch Abstellorte im Obergeschoss sind unsicher. Hier im Paketda-Forum gab es schon Fälle, bei denen auch solche Sendungen geklaut wurden (z.B. von Besuchern im Treppenhaus oder evtl. auch von anderen Paketzustellern, die im Treppenhaus unterwegs sind).

Nutzen Sie anstatt des Wunschorts lieber DHL-Packstationen oder die Direktlieferung an eine Filiale. Siehe https://www.paketda.de/news-postfiliale-direkt.html

DHL

Hallo! 👋

Habe vor paar Tagen bei einem Online Shop was bestellt. Das Paket hätte heute ankommen sollen.
Vor ner Stunde habe ich bei der Sendungsverfolgung mal nachgeschaut und war geschockt: Zugestellt an Wunschort (Ablagevertrag).
Vor 2 Tagen habe ich den Wunschort bei DHL deaktiviert, da die Paketboten mein Paket einfach unten im Treppenhaus (Wohne im 4. Stock von Mehrfamilienhaus) abgestellt hatten (Obwohl mein Wunschort oben vor meiner Haustür gewesen war) und ich die Befürchtung hatte, dass irgendwann mein Paket da unten im Treppenhaus geklaut wird.

Einen Ablagevertrag habe ich mit DHL also seit 2 Tagen nicht mehr. Zum Zeitpunkt der Zustellung war ich nicht zu Hause, aber meine Mutter. Niemand hat geklingelt!
Ich weiß nicht wo mein Paket ist und einen Wunschort bzw. Ablagevertrag habe ich nicht bzw. vor 2 Tagen deaktiviert!
Was nun? Habe auch schon bezahlt beim Online Shop... Einfach dem Online Shop ne Mail schreiben, dass die sich mit DHL mal in Verbindung setzen sollen? Ich will einfach nur mein Geld zurück...

Vielen Dank fürs Lesen und bedanke mich im Voraus für Deine/Eure Antworten! | Mert | 30.11.2019

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ja, ich würde dem Onlineshop eine Mail schreiben, damit die sich mit DHL in Verbindung setzen. Der Onlineshop soll von DHL einen Beweis anfordern, dass eine Abstellgenehmigung vorliegt.

Diesen Beweis kann es ja nicht geben, weil die Abstellgenehmigung vor 2 Tagen deaktiviert wurde. Knackpunkt ist, wie man die deaktivierte Abstellgenehmigung beweisen kann. Ich würde einen Screenshot von dem DHL-Kundenbereich machen.

Bei DHL müsste intern im System protokolliert werden, wann eine Abstellgenehmigung deaktiviert / aktiviert wird. Wenn es hart auf hart kommt, würde ich Anzeige bei der Polizei erstatten. Und die Polizei soll dann bei DHL dieses Systemprotokoll anfordern, aus dem ersichtlich ist, wann die Abstellgenehmigung deaktiviert wurde. Damit wäre dann bewiesen, dass zum Abstellzeitpunkt keine Abstellgenehmigung bestand.

Merkwürdig ist auch, dass der Zusteller gar nicht geklingelt hat. Das hätte er ja tun müssen, um zum Abstellort zu gelangen. Andererseits war der Abstellort deaktiviert, so dass im Handscanner des Zustellers kein Hinweis auf den Abstellort mehr erscheinen dürfte. Er hätte also klingeln müssen. Weil er nicht geklingelt hat, könnte man vermuten, dass der Zusteller das Paket vielleicht unterschlagen hat.

Insgesamt ist der Fall sehr kompliziert. Ich würde empfehlen, rechtliche Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale einzuholen oder bei Bedarf zu einem Anwalt zu gehen.

DHL

Dhl Postbote hat uns ein Zettel mit „Paket liegt vor der Gerage“ an die Tür gehängt aber unsere Kamera beweist das er es nie dort hin gelegt hat, was tun? | Darleen Ochs | 13.12.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ein Glück, dass Sie Videoüberwachung haben. Man muss diese beiden Fälle unterscheiden: Haben Sie DHL eine sog. Abstellerlaubnis erteilt oder nicht?

Wenn keine Abstellerlaubnis vorliegt, hätte DHL das Paket gar nicht abstellen dürfen. Mit dem Zettel an der Haustür hätte der DHL-Bote in diesem Fall seine eigene Schuld eingestanden.

Wenn eine Abstellerlaubnis vorliegt, hätte DHL das Paket am vereinbarten Ort abstellen dürfen. Aber Sie können anhand der Videoaufzeichnung nachweisen, dass das nicht geschehen ist. Also wäre die Schuld von DHL auch in diesem Fall bewiesen.

Kommt das Paket von einem Onlineshop? Dann reklamieren Sie bitte zuerst dort. Der Onlineshop trägt das komplette Transportrisiko und kann die Schuld nicht auf DHL abwälzen. Sprich: Sie können vom Onlineshop eine Ersatzlieferung verlangen oder Geld zurück.

Der Onlineshop kann wiederum DHL in Haftung nehmen. Sie können dem Shop anbieten, bei Bedarf das Video zur Verfügung zu stellen und ein Foto von dem DHL-Zettel. Wichtig: Der Shop darf Sie nicht so lange hinhalten, bis DHL Schadenersatz ausgezahlt hat. Das kann nämlich 1 Monat dauern.

Wenn das Paket nicht von einem Onlineshop kommt sondern von einer Privatperson, dann müssen Sie selbst bei DHL reklamieren und Schadenersatz fordern. Am besten schriftlich per Einschreiben. Unterstützend kann es helfen, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und DHL das Aktenzeichen mitzuteilen.

Lesen Sie ergänzend unseren Ratgeber unter Abgestelltes Paket ist verschwunden. Was nun?

DHL

Hallo, lt DHL Sendungsverfolgung wurde mein erwartetes Paket am Samstag an meinem Wunschort abgelegt, da wir nicht zu Hause waren. Ich hatte KEINE Benachrichtigung im Briefkasten und auch die sonst übliche Mail, dass das Paket am Wunschort abgelegt wurde habe ich nicht erhalten. Das Paket liegt jedoch nicht am Wunschort! Es ist unauffindbar. Hätte ich also nicht zufällig den Sendungsverlauf heute angeschaut, hätte ich nicht bemerkt, dass das Paket nicht bei mir angekommen ist. Wie verhält sich das mit der Haftung für den Verlust? DHL habe ich informiert. Ich habe eine Vorgangsnummer erhalten und soll abwarten. | K. Hoffmann | 18.06.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Das ist eine sehr schwierige Lage für Sie, weil DHL (und andere Paketdienste) nicht haften, wenn ein abgestelltes Paket geklaut wird oder sonstwie abhanden kommt. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Zusteller das Paket überhaupt nicht abgestellt hat. Aber das ist schwierig, sofern Sie nicht gerade Videoüberwachung am Ablageort haben.

Hier unser ausführlicher Ratgeber zum Thema: Abgestelltes Paket ist verschwunden. Was nun?

Falls möglich, passen Sie mal den DHL-Zusteller in Ihrem Bezirk ab und befragen ihn zu dem Paket am Samstag. Vielleicht war er am Samstag ja im Einsatz und erinnert sich noch.

Rufen Sie nochmal bei DHL an und bitten darum, dass der Zusteller befragt wird, sobald er in die Niederlassung kommt. Eine schnelle Zustellerbefragung ist wichtig, weil die Erinnerung mit jedem weiteren Tag schwächer wird.

Im Zweifelsfall wird der Zusteller wohl sagen, dass er das Paket ordnungsgemäß abgestellt hat. DHL wird Sie mit dem Problem dann (unserer Erfahrung nach) allein lassen. Damit soetwas in Zukunft nicht mehr passiert, widerrufen Sie ggf. die Abstellerlaubnis. Musterbrief hier: Musterbrief Abstellgenehmigung kündigen

DHL

Ich habe ein Paket von DHL erwartet und ihnen eine Abstellgenehmigung erteilt. Leider wurde das Paket an einem völlig anderen Ort abgestellt, was auch Zeugen beweisen können. In der Mail die ich von DHL bekam stand, dass das Paket an meinem gewünschten Wunschort abgestellt wurde, was aber definitiv NICHT der Fall war.
Nun ist das Paket weg, vermutlich gekaut....
Was kann ich nun machen?
Der Absender war ein Online Shop, also keine Privatperson. | Anonym | 19.03.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Es ist sehr gut, dass Zeugen beweisen können, dass das Paket nicht am vereinbarten Ort abgestellt war. Notieren Sie diese Zeugen und deren Aussagen auf einem Zettel, weil die Erinnerung ja nach einiger Zeit verblasst. Und die Auseinandersetzung mit DHL bzw. dem Händler kann sich mit Pech hinziehen.

Schreiben Sie auf dem Zettel auf, welche Beobachtung welche Person zu welcher Uhrzeit gemacht hat. Vielleicht können die Zeugen nicht bloß den Abstellort beschreiben sondern auch Größe und Aussehen des Pakets.

Informieren Sie den DHL-Kundenservice und den Onlineshop über den Vorfall. Mal gucken, wie die reagieren.

Der Onlineshop wird sich vermutlich bei DHL erkundigen und von DHL die Aussage erhalten, dass das Paket korrekt abgestellt worden sei. Um das zu widerlegen, brauchen Sie die Zeugenaussagen.

Falls DHL auf stur schaltet, erwägen Sie ggf. eine Anzeige bei der Polizei. Die Polizei könnte von DHL den Namen des Zustellers anfordern und diesen befragen.

Zugute kommt Ihnen, dass Sie bei einem Onlineshop eingekauft haben. Denn bei Verkäufen an Privatpersonen tragen Onlineshops das komplette Transportrisiko. Der Onlineshop haftet für Fehler des Paketdienstes so, als wären es seine eigenen Fehler. Der Onlineshop kann die Schuld nicht auf DHL abwälzen.

Aber wahrscheinlich wird Ihnen der Onlineshop nicht sofort den Kaufpreis erstatten oder Ersatz liefern, sondern erstmal um etwas Zeit bitten, um den Fall mit DHL zu klären. Wichtig ist, dass sich die Angelegenheit nicht ewig hinzieht.

Sie könnten den Fall auf diesem Portal der Verbraucherzentrale eingeben: https://www.post-aerger.de/

Oder Sie nutzen die Beratung der Verbraucherzentralen vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Wenn sich die Schadenregulierung ewig hinzieht, könnten Sie auch erwägen, den Fall via Tageszeitung oder Radiosender öffentlich zu machen, um so Druck auf DHL auszuüben. Beispielsweise hier: https://www.bild.de/news/bild-kaempft/bild-kaempft-fuer-sie/bild-kaempft-43942532,la=de.bild.html

DHL | 357082498028 (dhl.de) | 357082498028 (dhl.com)

Hallo, seit längerem versuche ich ein Paket zu bekommen bzw. das mir der Schaden ersetzt wurde. Im September habe ich was auf ebay ersteigert, gezahlt, die Ware wurde losgeschickt - so weit so gut. Als ich von unterwegs die Sendungsverfolgung anschaute war ich verwundert, da stand, dass mein Paket am vereinbarten Ablageort hinterlegt sei. Zuerst dachte ich die Postfiliale sei gemeint, aber wie ich herausfand war der Ablageort an meinem Haus. Allerdings habe ich keinen Paketdienst eine solche Autorisierung ausgesprochen. Das Paket ist weg, auch Sendungsverfolgungen blieben bisher ergebnislos. Wer muss mir den Schaden ersetzten? Und wo muss ich das beantragen? | Patrick | 01.12.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Normalerweise muss der Absender eines Pakets den Verlust beim Paketdienst geltend machen. Aber bei Abstellgenehmigungen geht es ja um ein angebliches Vertragsverhältnis zwischen EMpfänger und Paketdienst. Deshalb würden wir annehmen, dass Sie als Empfänger auch direkt Schadenersatz von DHL fordern können. Grundlage wäre Paragraf 421 HGB https://dejure.org/gesetze/HGB/421.html

Musterbrief hier im unteren Seitenbereich: Musterbrief zur Reklamation einer Abstellgenehmigung

Als Wertnachweis gilt ein Ausdruck der eBay-Auktion und Paypal-Zahlungsbeleg oder Überweisungsbeleg. Ideal wäre es, wenn der Absender des Pakets noch den Einlieferbeleg fürs Paket hat und Ihnen davon ein Handyfoto schicken könnte.

Wenn DHL auf das Schreiben nicht reagiert oder Schadenersatz verweigert, finden Sie weitere Möglichkeiten hier: Richtig reklamieren bei Paketdiensten

Wir würden zu einem gerichtlichen Mahnbescheid raten. Wenn definitiv keine Abstellgenehmigung vorliegt, ist DHL im Unrecht und hätte das Paket nicht abstellen dürfen.

Machen Sie zur Beweissicherung einen Screenshot / Ausdruck der Sendungsverfolgung. Die Daten werden dort bald rausgelöscht.

DHL

Seit ca. 2 Wochen werden die bestellten Pakete vom DHL Zusteller vor der Haustür abgestellt, ohne zu klingeln. Ist dies rechtens (egal ob ein versicherter oder unversicherter Versand)? Als wir die Zustellerin angetroffen haben, haben wir ihr mitgeteilt, dass wir das nicht möchten, da bereits Pakete so abhanden und zu Schaden gekommen sind.
Scheinbar aus Trotz hat sie heute geklingelt, als die Tür aufging hat sie das Paket jedoch in den Hausflur geschmissen, ohne Rücksicht auf den Inhalt. Was kann ich tun? Ich habe bei DHL bereits angerufen und eine Beschwerde eingereicht, die jedoch nur sehr patzig entgegen genommen wurde. Die Ansprache der DHL Zustellerin war auch nicht erfolgreich. Ich habe die Sorge das noch weitere Pakete abhanden kommen, auf meine Kosten. | Anonym | 11.08.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Normalerweise sind Paketzusteller sehr vorsichtig und stellen keine Pakete ohne Erlaubnis des Empfängers einfach ab. Wenn ein solches Paket nämlich abhanden kommt, wird dem Zusteller der Schaden möglicherweise vom Lohn abgezogen.

Deshalb ist es verwunderlich, dass Ihre Zustellerin so sorglos Pakete einfach abstellt. Sie schreiben, dass bereits Pakete abhanden gekommen sind bzw. beschädigt wurden. Hat sich in diesem Fall der Absender um die Schadenregulierung gekümmert?

Eigentlich müsste die Zustellerin einsichtig sein und das Abstellen der Pakete unterlassen, zumal Sie ihr die Gründe dargelegt haben.

Es wäre mal interessant zu wissen, was im Tracking zu den Paketen erscheint. Steht dort, dass der Original-Empfänger die Sendung entgegen genommen hat? Oder steht dort "zugestellt an Wunschort"? Falls ersteres, könnten Sie mal die Absender Ihrer Pakete bitten, den Ablieferbeleg mit Empfängerunterschrift bei DHL herunterzuladen. Falls die Zustellerin in Ihrem Namen den Paketerhalt selbst quittiert hat, könnten Sie das ggf. zur Anzeige bringen.

Sie könnten probieren, nochmal schriftlich per Einschreiben dem Abstellen der Pakete zu widersprechen. Einen Musterbrief zur Orientierung finden Sie hier: Musterbrief Abstellgenehmigung kündigen

Ansonsten sind wir ratlos...... Erbitten Sie ggf. bei der DHL-Hotline, dass Ihr Anliegen an das Qualitätsmanagement von DHL in Ihrer Region weitergeleitet wird und dass Sie von dort einen Rückruf erhalten.

DHL | 015977054418 (dhl.de) | 015977054418 (dhl.com)

Laut DHL ist Paket angekommen, bzw. an gewissen wunschort hinterlegt?! Da wir nie einen wunschort angegeben haben und selber von 02.06.-20.06 in Urlaub- Ausland waren ( laut DHL App am 07.06.17 hinterlegt) möchte ich wissen wo dieses Paket ist. Die Ware ist schon bezahl und ich habe nichts bekommen. DHL antwortet nicht an emails und nach unzähligen anrufen meinerseits würde mir aufgelegt. Absender hat schon bei DHL Suchanfragen gemacht aber laut deine haben die Paket geliefert und suche würde nicht gestartet.
Was soll ich jetzt nun tun?! Ich vermute das Paket vor die Haustüre abgestellt war wie schon ganz oft passiert ist und jemand mitgenommen hat. Wir waren 2,5 Wochen in Urlaub und wir wohnen hier allein also könnte keiner annähmen . Was sollen wir in so einem Fall machen? | Fr. Tremmel | 12.07.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Dass DHL einfach auflegt, ist ein schlimmes Zeichen. Offenbar sieht DHL das eigene Fehlverhalten nicht ein.

Unser erster Tipp: Kommunizieren Sie mit DHL künftig nicht mehr telefonisch sondern nur noch schriftlich, weil das besser nachweisbar ist. Fordern Sie DHL per Einschreiben auf, Ihnen eine Kopie der angeblichen Abstellgenehmigung zu schicken. Anschrift: DHL Paket GmbH, Kundenservice, 22795 Hamburg

Und schreiben Sie gleich dazu, dass im Falle des Nichtvorliegens der Abstellgenehmigung Schadenersatz auf Ihr Konto überwiesen werden soll. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen.

Falls DHL sagt, nur der Absender könne Schadenersatz fordern, so ist das falsch. Gemäß Paragraf 421 HGB kann das auch der Empfänger eines Pakets.

DHL und andere Paketdienste sind leider sehr trickreich, um Reklamationen abzuwimmeln oder Kunden hinzuhalten. Lassen Sie sich davon nicht zermürben!

Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung von einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Standorte finden Sie unter Standorte von Verbraucherzentralen

Wenn DHL im Laufe eines Monats nicht reagiert oder Sie weiterhin abwimmelt, können Sie auch in Erwägung ziehen, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen DHL zu beantragen. Kontaktieren Sie dazu am besten einen Rechtsanwalt. Sofern DHL im Gerichtsverfahren unterliegt (wovon auszugehen ist, sofern Sie keine Abstellgenehmigung erteilt haben), muss DHL die Verfahrenskosten tragen.

DHL

Mein Paket/Päckchen wurde laut der Sendungsverfolgung an meinem Wunschort hinterlassen. Das ist aber unmöglich, weil ich keinen angegeben habe und in einem Mehrfamilienhaus wohne. Die DHL-Hotline konnte mir auch nicht weiterhelhelfen ("Der Fall wird so schnell wie möglich geklärt" - Ich warte schon etwas länger). Ich habe schon bei mehreren Nachbarn, sowie in der nächsten Postfilliale nachgefragt, den ganzen Hausflur abgesucht und im Briefkasten nachgeschaut. In diesem befand sich aber nur eine Mitteilung, dass das Paket an meinem Wunschort ist. Wer haftet jetzt für den Verlust? (Es handelt sich um zwei T-Shirts im Wert von ca. 50 EUR, falls das relevant ist) | Paul K. | 16.12.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Die T-Shirts haben Sie vermutlich bei einem Händler gekauft und nicht bei einer Privatperson? Dann haftet die Firma für den Verlust. DHL hat zwar geschlampt, aber die Fehler von DHL werden aufgrund des Verbraucherschutzes dem Händler angelastet. Teilen Sie dem Händler mit, dass keine Abstellerlaubnis besteht und DHL das Paket somit nicht am Wunschort hinterlegen durfte. Dem Händler obliegt es, das Gegenteil zu beweisen. Der Händler könnte DHL beispielsweise auffordern, eine Kopie der Abstellgenehmigung vorzulegen. Sofern das nicht gelingt, muss DHL dem Händler den Schaden ersetzen. Und der Händler muss Ihnen als Kunde den Kaufpreis erstatten oder Ersatz liefern. Mehr Infos hier: http://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php

DHL | JJD000390007065275414 (dhl.de) | JJD000390007065275414 (dhl.com)

Hallo. Ich habe das Paket bestellt mit Evening Express. Ich bekam eine Mail das VfL es nicht rechtzeitig ausliefern kann, nun gut ich bin dann am Wochenende weggefahren. Dadurch das ich schon schlechte Erfahrung mit DHL gemacht hab und vor fast 1 Woche schon mal mich Beschwerd habe, habe ich ausgewählt an meinem wunschort ablegen. (Hinterm Haus vor die Terrassen Türe wo es nicht regnet). Ich wurde vom Lieferanten auch angerufen und nochmal gefragt ich sagte das gleiche und schrieb ihm sogar noch eine SMS. Ich kam heim, schaute nach dem Paket nirgends zu finden. Ich rügte die Nummer an die mich am liegertag anrief. Er meinte er hätte das Paket vor die Türe gestellt. Jetzt ist das Paket weg, wohl geklaut worden. Habe ich eine Chance da noch was zu bekommen ? | Lisa | 24.10.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn Sie eine Abstellerlaubnis erteilt haben, muss der Ablageort eingehalten werden. Das Abstellen vor dem Haus wäre nicht erlaubt, wenn Sie als Ablageort die Tür hinter dem Haus angegeben haben.

Außerdem ist in der DHL-Sendungsverfolgung erkennbar, dass die Sendung angeblich an den Original-Empfänger gegen Unterschrift zugestellt wurde. Es ist nicht erkennbar, dass die Ablage am Wunschort erfolgte. Fordern Sie von DHL den Ablieferbeleg an (oder bitten Sie den Absender, den Beleg bei DHL herunterzuladen). Anhand des Ablieferbelegs ergeben sich vielleicht weitere Anhaltspunkte. Manche Zusteller fälschen z.B. die Unterschrift des Empfängers. Das wäre in Ihrem Fall aber nicht notwendig gewesen, weil Sie ja offiziell eine Abstellerlaubnis erteilt haben.

Machen Sie ein Gedächtnisprotokoll von den Vorfällen am Wochenende. Also was ist zu welcher Uhrzeit passiert? Wann haben Sie die Abstellgenehmigung erteilt, wann weggefahren, wann telefoniert, wann nach Hause gekommen, etc ... Schicken Sie dann am besten eine schriftliche Beschwerde an DHL. Kontaktdaten hier: http://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#dhl-hotline

Lassen Sie sich ggf. von einer Verbraucherzentrale beraten. Gut möglich, dass DHL keinen Schadenersatz zahlen will. Tipps zum weiteren Vorgehen finden Sie auch hier: http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

• Anonym antwortet: Also vor die Haustüre nicht Terassentüre

DHL

Mir wurde eine Lieferung an der Wohnungstür abgestellt. Ich befand mich zu dieser Zeit im Ausland. Dies habe ich dem Lieferanten mitgeteilt und durch Kopien nachgewiesen. Nun behauptet der Lieferant ich hätte eine Abstellvereinbarung mit DHL. Nach telefonischer Nachfrage besteht aber so eine Vereinbarung nicht. Wie bekomme ich eine schriftliche Bestätigung, dass keine Vereinbarung besteht?
| Anonym | 15.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie müssen DHL auffordern, Ihnen eine Kopie der angeblichen Abstellgenehmigung zuzusenden. Sofern DHL diese Kopie nicht erbringen kann, gilt die Abstellgenehmigung als nicht erteilt. Und DHL ist zum Schadenersatz verpflichtet.

Ausführlicher Ratgeber zum Thema hier: http://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php

Kommunizieren Sie mit DHL zwecks Nachweisbarkeit am besten nicht mehr telefonisch sondern per Einschreiben. Anschrift: DHL Paket GmbH, Kundenservice, Weidestr. 122d, 22083 Hamburg.

Setzen Sie DHL eine Frist von 14 Tagen, um die Kopie der Abstellgenehmigung vorzulegen. Sie können dem Einschreiben auch gleich eine Rechnungskopie der Warenlieferung beilegen sowie Ihre Bankverbindung nennen, wohin DHL den Schadenersatz überweisen soll.

Aber es kann auch sein, dass DHL den Schadenersatz an den Absender des Pakets auszahlt. Bleiben Sie in Abstimmung mit dem Absender und halten Ihn über die unternommen Schritte auf dem Laufenden.

DHL

Hallo. Ich habe eine Bestellung sofort nach Bestellung wieder storniert. Der Verkäufter bestätigte mir diese Stornierung. Nun, nach 3 Monaten wird mir ein Warenbetrag von 430 € belastet, und der Verkäufer behauptet die Waren mir versehentlich doch zugesendet zu haben. Ich habe aber nichts bekommen. Laut deren Sendungsverfolgung wurde das Paket an meinem "Wunschort" hinterlegt. Dabei habe ich keinen Garagenvertrag mit DHL. Nun maile ich schon die ganze Zeit mit dem Verkäufer hin und her. Ich bin etwas ratlos. Ich sehe mich in keiner Schuld. | Anonym | 21.06.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Fordern Sie DHL auf, Ihnen eine Kopie der angeblich erteilten Abstellgenehmigung zuzusenden. Ratgeber zu diesem Thema unter: http://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php

Wenn eine solche Abstellgenehmigung existiert, widerrufen Sie sie. Vordruck siehe hier: http://www.paketda.de/paket-abstellerlaubnis.php#kuendigung-abstellerlaubnis

Grundsätzlich muss der Verkäufer die Zustellung der Ware bei Ihnen beweisen können, um Geld fordern zu können. Das beste wäre, wenn DHL keine Abstellgenehmigung vorlegen kann. Dann sind Sie aus dem Schneider, weil ohne Abstellgenehmigung keine gültige Zustellung vorliegt und somit keine Zahlungsverpflichtung.

Falls Sie in der Vergangenheit mal eine Abstellgenehmigung erteilt haben, müssen Sie anders vorgehen: Dann sollten Sie sich beim Versender auf die Stornierung der Bestellung berufen und dass diese ja auch bestätigt wurde. Sie haben also gar nicht mit der Lieferung rechnen können und demzufolge auch nicht den Verlust bemerken können. Weil Sie nicht wussten, dass ein Paket kommt, haben Sie auch nicht bemerkt, dass ein angeblich abgestelltes Paket abhanden gekommen ist.

Hat der Versender Ihnen die Paketnummer der Lieferung mitgeteilt? Wenn ja, sichern Sie die Sendungsverfolgung durch einen Screenshot.

Klicken Sie in der Sendungsverfolgung unter www.dhl.de bitte auf "Detaillierte Empfängerinformationen anzeigen". Geben Sie dann Ihre PLZ ein. Falls die PLZ als ungültig abgewiesen wird, war das Paket gar nicht an Sie adressiert. Vielleicht ist der Versender ein Betrüger.

Das Verbraucherrecht ist grundsätzlich auf Ihrer Seite. Sie sollten die 430 Euro keinesfalls zahlen bzw. das Geld zurückfordern.

Wir empfehlen Ihnen eine Beratung bei der Verbraucherzentrale, sofern der Verkäufer weiterhin auf stur stellt: Standorte von Verbraucherzentralen

Tipp: Wenn Sie von DHL die Abstellgenehmigung angefordert haben, und DHL kann diese nicht vorweisen, hat der Absender einen Schadenersatzanspruch gegen DHL. Denn das Paket wurde ohne Erlaubnis beim Empfänger abgestellt - DHL haftet also für den Verlust. Der Absender bleibt also nicht auf dem Schaden sitzen. Er muss den Schaden lediglich bei DHL geltend machen. Das ist zwar etwas aufwändig und erfordert Durchsetzungskraft, aber es ist nicht das Problem von Ihnen als Empfänger.

DHL | 00340434155074189462 (dhl.de) | 00340434155074189462 (dhl.com)

Hallo ich habe am 19.04.2016 angeblich ein Paket von Zalando erhalten, habe einen Garagenvertrag mit DHL, dort wurde angeblich das Paket auch abgeliefert. Nur leider war das Paket nicht da! Schaden knapp 400 Euro was kann ich tun? | Anonym | 21.06.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Oha, das ist übel..... Lesen Sie unseren Ratgeber zu diesem Thema unter http://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php#paket-nicht-abgestellt

Es wird schwierig zu beweisen, dass DHL am Verlust des Pakets Schuld hat. Fragen Sie ggf. Nachbarn, ob diese am 19.04.2016 gegen 14:03 Uhr einen DHL-Boten bei Ihnen gesehen haben und ob er ein Zalando-Paket getragen hat oder nicht. Oder vielleicht haben die Nachbarn ja auch unbekannte Dritte gesehen, die sich am Abstellort des Pakets aufhielten und es geklaut haben könnten.

Eventuell ist eine Anzeige bei der Polizei ratsam, weil der Warenwert ja recht hoch ist. Die Polizei kann dan ggf. auch den DHL-Zusteller als Zeugen befragen.

Wichtig ist, dass Sie die Abstellgenehmigung / Garagenvertrag für die Zukunt widerrufen, damit Ihnen sowas nicht wieder passiert. Vordruck siehe hier: http://www.paketda.de/paket-abstellerlaubnis.php#kuendigung-abstellerlaubnis

DHL | 777 (dhl.de) | 777 (dhl.com)

Hallo, gestern wurde ein Paket angeblich zugestellt. Es war keines da. Auf Nachfrage beim Verkäufer hiess es, es ist laut Sendebericht zugestellt, habe mitgeteilt, dass kein Paket da ist. Verkäufer schreibt, DHL habe bestätigt, dass eine Ablagegenehmigung meinerseits vorliegt. Diese gibt es aber nicht. Habe bei DHL nun diesen "Vertrag" angefordert und warte auf Antwort, der Verkäufer (Versandapotheke) weigert sich, den Kaufpreis zu erstatten und sagt, ich solle mit dem Zusteller reden, der soll mir die Ablagegenehmigung im Handscanner zeigen.
Es ist doch Sache von DHL und Verkäufer, wenn ein Paket verschwindet, was kann ich denn dafür? Ich habe keine Abstellerlaubnis erteilt, da wir böse Nachbarn hier haben. Was mache ich jetzt? | Anonym | 10.03.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Ihre Vermutung ist richtig, dass es Aufgabe des Verkäufers ist, das Vorliegen einer angeblichen Abstellgenehmigung zu klären bzw. zu beweisen.

Trotzdem ist es auch richtig, dass Sie selbst eine Kopie der Abstellgenehmigung bei DHL angefordert haben. Widersprechen Sie vorsorglich dieser Abstellgenehmigung schriftlich bei DHL, damit in Zukunft nicht wieder Ähnliches passiert. Mustertext siehe http://www.paketda.de/paket-abstellerlaubnis.php#kuendigung-abstellerlaubnis

Hat DHL früher auch schon Pakete bei Ihnen abgestellt, oder war es gestern das erste Mal? Wenn es früher schon vorgekommen ist, könnte man dies so deuten, dass Sie sich stillschweigend mit dem Abstellen von Paketen einverstanden erklärt haben - indem Sie nicht widersprochen haben.

Wenn es gestern hingegen das erste Mal war, dann hat DHL ein großes Problem. Bzw. wohl eher dem Zusteller, weil ihm der Schaden ggf. vom Gehalt abgezogen wird.

Als Empfänger haben Sie kein Vertragsverhältnis mit DHL. Insofern ist es für Sie rechtlich gesehen nicht möglich, Schadenersatzansprüche gegen DHL zu stellen. Das kann nur der Absender.

Setzen Sie dem Absender eine Frist von 14 Tagen, um den Verbleib des Pakets aufzuklären bzw. die angebliche Abstellgenehmigung vorzulegen. Anderenfalls fordern Sie den Kaufpreis zurück bzw. bezahlen Sie die Ware nicht.

Wenn Sie nach Fristablauf anwaltliche Hilfe benötigen, gibt es hier ein unverbindliches Anfrageformular: http://www.paketda.de/recht/anwalt-fragen.php

DHL

Ich bin Versender eines Pakets gewesen das als Sperrgut bei DHL aufgegeben wurde. privat an privat. Der Gegenstand wurde mit Luftpolsterfolie und Kartonage verpackt ( obwohl dies lt Werbung von DHL auch unverpackt aufgeben werden kann) Bei dem Empfänger kommt das Paket an und er hat eine Abstellgenehmigung. Der Fahrer hat es abgestellt und keine Mängel festgestellt bzw dokumentiert. Nach dem öffnen des Paketes stellte der Empfänger fest das der Inhalt beschädigt war. Er meldete den Schadensfall DHL und ich bekam zuerst ein Schreiben mit der Absage , der Inhalt wäre nicht genügend verpackt gewesen ( das ist ja die Standard Absage von DHL) und das durch Abstellgenehmigung sowieso keine Schadensregulierung stattfindet. Also habe ich Einspruch eingelegt mit dem Verweis das die Sendung als Sperrgut ging und damit ja auch eine besondere Beförderung sogar ohne Verpackung überstehen sollte. Darauf bekam ich nun eine Absage in der sich DHL nur noch auf die Abstellgenehmigung bezieht. Jetzt frage mich der Empfänger von wem er den Schaden ersetzt bekommt ?! | Anonym | 29.09.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie müssen gegenüber DHL möglichst gut beweisen können, dass der Schaden nicht nach der Paketablage entstanden ist sondern während des Transports. Der Empfänger hat die Verpackung und Paketinhalt hoffentlich nicht weggeworfen und idealerweise direkt nach Erhalt Beweisfotos gemacht. Die Verpackung bzw. die Art der Schäden an der Ware sind wichtige Beweise.

Wenn die Umverpackung also der Karton unbeschädigt ist, deutet das nicht auf unmittelbare Druckeinwirkung von außen hin. Wenn der Karton jedoch eingedrückt ist, kann man daraus ggf. ableiten, dass dies durch falsches Stapeln bei DHL zustande kam.

In der Abstellgenehmigung stellt der Empfänger DHL von Beschädigungen frei, sofern diese nicht vorsätzlich oder leichtfertig von DHL bzw. Erfüllungsgehilfen entstanden sind.

Wenn es hart auf hart kommt und Sie der Empfänger auf Schadenersatz verklagt, können Sie sich genau wie DHL darauf berufen, dass der Empfänger durch Erteilung der Abstellgenehmigung auf eine persönliche Zustellung gegen Unterschrift verzichtet hat und somit das Risiko der Zustellung eines beschädigten Pakets in Kauf nimmt.

Sie können versuchen, vom Empfänger eine eidesstattliche Versicherung zu bekommen, dass er das Paket beschädigt vorgefunden hat. Aber davon lässt sich DHL vermutlich auch nicht beeindrucken. Das Paket könnten ja auch spielende Kinder beschädigt haben.

Bitte schauen Sie hier für weitere Infos: http://www.ebay.de/gds/Wer-traegt-das-Risiko-Gefahrenuebergang-bei-Internetkauf-/10000000017660536/g.html

Dass Sperrgut auch unverpackt verschickt werden kann, trifft laut DHL-AGB nur zu, wenn die Ware unempfindlich ist. Das trifft bei Ihnen wohl nicht zu, weil die Ware ja beschädigt wurde.

Versuchen Sie nochmal eine Reklamation bei DHL, indem Sie mittels Beweisfotos o.ä. darstellen, dass die Beschädigung eindeutig vom Transport kommt und nicht nachträglich herbeigeführt wurde.

Wenn DHL sich weiterhin weigert, können Sie die Ansprüche mittels Abtretungserklärung an den Empfänger der Lieferung abtreten. Dann kann er den Schaden bzw Schadenersatz bei DHL geltend machen und sein Glück versuchen.

Sie als Absender müssen wohl nicht zahlen, wenn Sie die Ware wirklich sorgfältig verpackt haben. Idealerweise haben Sie Zeugen dafür. Den Schwarzen Peter hat leider der Empfänger wegen der Abstellgenehmgigung, weil dort der Haftungsausschluss für Schäden nach Zustellung enthalten ist.



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