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Kundenerlebnisse zu verlorenen Paketen von Hermes

Bei verlorenen Paketen muss eine sogenannte »Nachforschung« beim Paketdienst beauftragt werden. Häufig akzeptieren Paketdienste einen Nachforschungsauftrag nur vom Absender und nicht vom Empfänger.

Falls Sie als Privatkunde bei einem gewerblichen Verkäufer (z.B. Onlineshop) in Deutschland oder in der EU eingekauft haben, trägt grundsätzlich der Verkäufer das Transport- und Verlustrisiko. Kommt die Lieferung nicht an, verlangen Sie den Kaufpreis zurück. Diese Regelung gilt nicht bei Verkäufen von Privat an Privat (z.B. eBay). Mehr Infos in unserem Ratgeber Recht.

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Hermes | 02180171003654

Paket ist im Verteilzentrum Gera verloren gegangen | Schaller | 29.07.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Der Absender muss bitte eine Verlustmeldung bei Hermes einreichen, um Schadenersatz zu bekommen. Anleitung hier: https://www.paketda.de/verlust/hermes.html

Hermes | 02167118015871

Guten Morgen,
Mein Paket hängt seit dem 18.06.2021 im Verteilerzentrum fest, der Kundendienst konnte mir bei zwei Telefonaten, einem Chat und mittlerweile 2 Verlustmeldungen nicht weiter helfen. Ich habe viel Geld für das Paket da gelassen und auch der Verkäufer antwortet nicht mehr. Ich habe lediglich die Überweisung von Paypal als Beleg für den Kauf, der Nachname stimmt mit dem Absender überein. Ich bin stink sauer, da mich der Kundenservice von Hermes mich immer abweist. Nun bin ich am überlegen, ob ich das ganze an meinen Anwalt gebe und eine Anzeige wegen Unterschlagung mache. Was kann ich tun? Laut App Sendeverfolgung ist es in Langenhagen, soll ich da hin fahren und mir mein Paket selber holen, obwohl es laut Telefonat verschwunden ist und nicht weiter geleitet werden kann, oder hat der Verkäufer seine Finger im Spiel?
MfG | Dheedz | 13.07.2021

• Dheedz antwortet: Den Einlieferungsbeleg hab ich Gott sei Dank als Foto


• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Der Empfänger kann auch Schadenersatz fordern gemäß https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html

Aber wahrscheinlich brauchen Sie dafür den Einlieferungsbeleg bzw. ein Foto davon, und dafür sind Sie auf die Mithilfe des Absenders angewiesen. Hier mehr Infos zur Situation, dass der Absender die Mithilfe verweigert: https://www.paketda.de/recht/paket-brief-verloren.html#weigerung

Wenn Sie den Einlieferungsbeleg vom Absender partout nicht bekommen, muss man entweder den Absender haftbar machen (Kaufpreis zurückfordern) oder versuchen, Hermes zur Zahlung von Schadenersatz zu bewegen, ohne dass der Einlieferungsbeleg vorliegt. Ich weiß nicht, ob und wie das klappt.

Eine andere Möglichkeit ist ein Antrag auf Schlichtung bei der Bundesnetzagentur. https://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php#schlichtungsstelle Das geht aber erst, wenn Sie mit Hermes keine Einigung erzielen können. Für die Auseinandersetzung zwischen Ihnen und dem Absender ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig.

Ihr Paket hängt höchstwahrscheinlich nicht im Verteilzentrum Langenhagen fest. Dort wurde es zwar zuletzt gescannt, aber es kann auf dem weiteren Transportweg verloren gegangen oder geklaut worden sein. Der Status vom 19.6. bedeutet nicht, dass das Paket seitdem in Langenhagen liegt.


• Teviza antwortet: "Was kann ich tun?"

Also, wenn Sie schon einen Anwalt haben, dann ist das ganz klar: Ihn beauftragen, den Absender dazu zu zwingen, eine Nachforschung und Schadenersatz bei Hermes zu beantragen. Der Absender ist der Auftraggeber des Paketes und nicht der Empfänger. Deswegen wird Schadenersatz nur an den Absender gezahlt und nicht an den Empfänger. Das ist rechtlich so geregelt und ist daher überall so und nicht nur bei Hermes.

Sie können den Verkäufer aber auch fragen, ob er Ihnen ein Bild des originalen Einlieferungsbeleges schickt. Evtl. kommen Sie damit bei Hermes weiter. Vielleicht antwortet er ja dann wenigstens.

Hermes | 66143000000199

Laut Auskunft des Kundenservice ist das Paket nicht abhanden gekommen, sondern es gibt eine "Abwicklungsstörung" im Verteilzentrum. Was das allerdings genau bedeutet, konnte mir die Dame nicht sagen. Sie sagte, ich solle am nächsten Tag nochmal anrufen, wenn sich nichts am Status geändert hat, um einen Suchauftrag zu starten. Dies könne jedoch nur der Absender machen. Dieser meldet sich jedoch nicht mehr (Kauf über ebay Kleinanzeigen) | Maria | 13.12.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Abwicklungsstörung kann man wohl so verstehen, dass Hermes selber nicht weiß, warum das Paket seit 5.12. keinen neuen Status erhalten hat. Normalerweise hätte das Paket 1-2 Tage später in einem überregionalen Hermes-Logistikcenter bearbeitet werden müssen. Und weitere 1-2 Tage später hätte es im Verteilzentrum in der Zielregion ankommen müssen.

Beides ist nicht geschehen, deshalb sind Sorgen schon berechtigt. Eine offizielle Verlustmeldung mit Schadenersatz-Forderung kann erst 20 Tage nach dem Abschicken bei Hermes eingereicht werden. Also am 24. Dezember.

Versuchen Sie bis dahin weiter, den Absender zu erreichen. Googlen Sie ihn bei Facebook o.ä.

Der Absender soll Ihnen am besten ein Handyfoto vom Einlieferbeleg schicken. Dieser Beleg ist wichtig, um die Verlustmeldung einzureichen. Siehe: Hermes Verlustmeldung

Wenn Sie den Beleg nicht bekommen, müssen Sie notfalls auf Paragraf 421 HGB berufen. Demnach kann nicht bloß der Absender Forderungen gegen den Paketdienst (Frachtführer) geltend machen sondern auch der Empfänger. Musterbrief hier: https://www.paketda.de/recht/musterbrief-paket-verloren.php

Hermes | 61759700002375

lt. online Sendungsverfolgung von Hermes ist mein Paket zugestellt. Empfänger behauptet jedoch kein Paket erhalten zu haben und fordert sein Geld zurück. Ich versuche seit 4 Wochen von Hermes eine Quittung/Abliefernachweis zu erhalten um die Auslieferung belegen zu können - leider erfolglos. Ich werde ständig vertröstet mit dem Hinweis das man mehr Zeit benötigt. Mails/Online-Suchanfragen werden nicht beantwortet und am Kundenservice blockt man ab, das geht jetzt seit dem 20.05. so. Was kann ich hier jetzt noch tun - Hermes muß doch die Auslieferung belegen können. ? | Michael Berninger | 18.06.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Die Empfängerunterschriften werden bei Hermes (und anderen Paketdiensten) digital gespeichert, so dass es beim Hermes-Kundenservice keine 5 Minuten dauert, Ihnen den Beleg per E-Mail zuzusenden.

Wenn Hermes Sie nun wochenlang vertröstet, dann ist das ein starkes Indiz dafür, dass es keinen Ablieferbeleg gibt oder dass auf dem Beleg keine Unterschrift erkennbar ist.

Im Paketda-Forum gibt es gerade einen ganz ähnlichen Fall. Bitte schauen Sie hier: https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=ebay%20einen%20Artikel%20von%20privat

Die dort genannten Tipps kann man fast 1:1 auf Ihren Fall übertragen. Wenn es sich um ein Verkaufsgeschäft zwischen 2 Privatpersonen handelt, so trägt gemäß Paragraf 447 BGB der Empfänger das Transportrisiko. Er kann den Kaufpreis nicht von Ihnen zurückfordern.

Hermes beteiligt sich am Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur. Siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Für ein Schlichtungsverfahren ist es allerdings noch zu früh, weil Sie den Ablieferbeleg noch nicht erhalten haben. Erst wenn Sie den Beleg haben, könnten Sie (bzw. der Empfänger) Schadenersatz von Hermes wegen Falschzustellung fordern. Und wenn Hermes keinen Schadenersatz bezahlt, dann könnten Sie das Schlichtungsverfahren beantragen.

Unsere Empfehlung ist: Rufen Sie ein letztes Mal bei Hermes an und verlangen die Zusendung des Ablieferbelegs innerhalb von 2 Stunden per E-Mail. Wenn Hermes das nicht tut, könnte der Empfänger vieleicht Anzeige bei der Polizei erstatten, damit die Polizei den Ablieferbeleg bei Hermes anfordert. Das ist vielleicht wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, aber wenn Hermes den Beleg freiwillig nicht herausrückt, dann muss man dazu greifen.

Oder der Empfänger verzichtet auf den Ablieferbeleg und verfährt nach der Methode: Ohne Ablieferbeleg kein Beweis der Zustellung, und ohne Zustellbeweis ist Hermes schadenersatzpflichtig für das verlorene Paket. Der Empfänger könnte als ein Schreiben an Hermes schicken mit Forderung zur Zahlung von Schadenersatz binnen 2 Wochen. Und wenn Hermes nicht zahlt, kann der Empfänger einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Hermes erwirken. Legt Hermes dagegen Widerspruch ein, und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müsste Hermes spätestens dann den Ablieferbeleg vorlegen.

Weitere allgemeine Reklamationstipps unter Richtig reklamieren bei Paketdiensten

Hermes | 82097003006782

Hallo .ich habe am 14.4.18 meine 2 Koffer für die Kur weggeschickt , Ankunft der Koffer sollte am 17.4.18 in der Kurklinik sein angekommen sind sie nicht. Hermes bietet mir als Schadenersatz 10 € an .musste meine Kur abbrechen weil ich keine Sachen für 10€bekomme.
Hermes hat mir am Telefon gesagt ich müsste damit rechnen das meine Koffer nicht ankommen. Was kann ich jetzt machen. Danke im voraus für die Mühe. LG Karin | Anonym | 20.04.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Mittlerweile ist ja 1 Woche vergangen, ohne dass es in der Sendungsverfolgung einen neuen Status gibt. Das ist Grund zur Sorge. Vielleicht sind die Koffer wirklich verloren gegangen. Wobei das ungewöhnlich wäre, weil Koffer ja recht groß, schwer und somit auffällig sind.

Denkbar wäre vielleicht, dass die Kofferbanderole abgerisssen ist und die Koffer nun herrenlos im Hermes-Verteilzentrum herumstehen. Sie haben nur 1 Paketnummer angegeben, aber es gibt für den 2. Koffer sicherlich noch eine andere Paketnummer, oder? Dass von gleich 2 Koffern die Adressbanderole abreißt, wäre auch ein merkwürdiger Zufall.

Gegen die Vermutung, dass die Koffer herrenlos im Verteilzentrum herumstehen spricht auch die Tatsache, dass die Koffer niemals im Verteilzentrum gescannt wurden. Es gibt nur den Abhol-Scan des Hermes-Boten und danach ist nichts weiter passiert.

Problem: Eine offizielle Verlustmeldung mit Schadenersatz-Forderung können Sie erst 20 Tage nach dem Abschicken der Koffer bei Hermes einreichen. Also am 4. Mai. Formular hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Hermes kann sich dann nicht mit 10 Euro herausreden sondern muss das Porto zurückzahlen, den Gebrauchtwert der Koffer ersetzen sowie den Gebrauchtwert des Kofferinhalts.

Problem hierbei: Sie haben für die Koffer und für die enthaltenen Kleidungsstücke vermutlich nicht mehr alle Belege. Dadurch kann es zu Streitigkeiten mit Hermes über die Höhe des Schadenersatzes kommen.

Falls Sie das Gefühl haben, eines Tages in einer Auseinandersetzung mit Hermes festzustecken, wenden Sie sich z.B. an eine Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen

Oder an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Hermes muss Ihnen nicht die Kosten für die abgebrochene Kur ersetzen. Die abgebrochene Kur wurde zwar durch die verlorenen Koffer verursacht, aber Paketdienste schließen die Haftung für solche Folgeschäden aus. Es wird nur der unmittelbare Schaden ersetzt (also die verlorenen Koffer).

Hermes

Dieses Paket ist seit dem 22.03.18 in München Nord. Alle Bemühungen haben bisher wenig gebracht.
Was soll ich als Absender noch tun? Es handelt sich um Hermes! | B.E.N | 07.04.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn das Paket seit dem 22.03. keinen neuen Status mehr erhalten hat, dann ist es möglicherweise bei Hermes verloren gegangen. Diese Vermutung wird dadurch verstärkt, dass Ihnen der Hermes-Kundenservice bisher nicht weiterhelfen konnte. Die wissen wohl selber nicht, wo das Paket abgeblieben ist.

Falls Sie Privatkunde sind und der Absender ist eine Firma bzw. ein Onlineshop, so haftet der Absender für das Verschulden von Hermes. Deshalb unser Tipp: Wenden Sie sich direkt an den Kundenservice des Verkäufers. Bitten Sie dort um eine Ersatzlieferung oder ggf. Geld zurück. Sollte sich der Verkäufer querstellen, üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus.

Falls der Absender bzw. Verkäufer eine Privatperson ist, können Sie momentan nichts tun. Der Absender kann erst 20 Tage nach dem Abschicken des Pakets eine Verlustmeldung bei Hermes einreichen und Schadenersatz fordern. Nachdem Hermes Schadenersatz ausgezahlt hat, muss der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis zurückerstatten.

Die Hermes-Verlustmeldung als PDF-Formular und weitere Infos rund um verlorene Pakete finden Sie hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Hermes | 07625185103303

Ich habe bei Hermes mich schon mehrfach über den Verbleib meines Paketes beschwert!
Eine Schadensmeldung(Vorgangsnummer 1004038166) geschrieben, versucht die Hotline zu erreichen, alles ohne Erfolg! Hermes antwortet nicht mal!
Da ich der Empfänger bin, jedoch die Ware bezahlt habe, möchte ich das Paket, bzw. das Geld gerne erstattet bekommen!
Wie kann ich weiter vorgehen?
Der Versender tut nichts, laut Ihm ist das nicht sein Problem, da er das Paket abgeschickt (Sendungsnummer) hat! | Anonym | 12.03.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: In letzter Zeit bekommen wir von Hermes-Kunden häufiger zu hören, dass Hermes entweder gar nicht antwortet oder die Bearbeitung von Schaden- / Verlustfällen ewig hinzieht.

Dass Ihr Paket verloren gegangen ist, ist wohl unbestreitbar. Seit Ende Dezember kein neuer Sendungsstatus. Machen Sie bitte einen Screenshot / Ausdruck der Hermes-Sendungsverfolgung, weil die Daten dort bald herausgelöscht werden.

Lassen Sie sich vom Absender ein Handyfoto des Einlieferungsbelegs geben. Der Absender soll den Beleg außerdem im Original aufbewahren. Er wird für die Verlustmeldung benötigt.

Haben Sie schon eine offizielle Verlustmeldung bei Hermes eingereicht? Formular hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Normalerweise muss der Absender die Verlustmeldung einreichen. Ein Notnagel wäre Paragraf 421 HGB, wonach auch der Empfänger Schadenersatz vom Paketdienst fordern kann.

Der Absender kann sich nicht komplett aus der Verantwortung stehlen. Siehe: https://www.paketda.de/recht/nachforschung.php#weigerung

Wenn Sie bei Hermes weiterhin auf Granit beißen, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Hermes | 97291151001060

Die Reisetasche meiner Mutter ist verloren gegangen. Seit acht Wochen laufe ich Hermes hinterher und versuche etwas über den Verbleib herauszufinden. In der Verlustmeldung soll ich alle Gegenstände per Quittung nachweisen. Das geht doch an der Realität vorbei, kein Mensch hebt doch die Kaufbelege für Kleidungsstücke auf. Gibt es verbraucherfreundliche Urteile? MfG Jutta B. | Jutta Bettels | 08.12.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Über die Rechtssprechung haben wir leider keinen Überblick. Klar ist, dass Hermes nicht den Neupreis von Kleidung erstatten muss, sofern es sich um gebrauchte Kleidung handelte. Wenn Sie die Kleidung über eBay verkauft haben, dient als Wertnachweis der Zahlungsbeleg z.B. von Paypal oder der Banküberweisung.

Wenn es kein eBay-Verkauf war, versuchen Sie trotzdem, die von Ihnen verschickten Kleidungsstücke bei eBay zu finden. Machen Sie Screenshots / Ausdrucke dieser Auktionen. Die dort erzielten Preise kann man gut als Vergleichspreise heranziehen, weil sie ja die aktuellen Marktpreise widerspiegeln.

Ansonsten empfehlen wir Ihnen eine (rechtliche) Beratung durch eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder telefonisch: Standorte von Verbraucherzentralen

Hermes beteiligt sich auch am Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur. Dorthin können Sie sich wenden, wenn Sie mit Hermes partout keine Einigung erzielen. Siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Hermes

Hallo,

hätte eine Frage in Bezug auf Rückgabe bei Hermes und würde mich über Tipps und Empfehlungen freuen.

Vor einem Monat habe ich ein Apple Laptop bei Otto bestellt, nach paar Tagen aber doch zurückgeschickt, weil ich was günstigeres gefunden habe. Nun habe ich bei Otto bemerkt, dass ich 1000 Euro Minus auf mein Otto Profil habe. Die behaupten , dass mein Paket erst vor einer Woche bei den angekommen ist und zwar in einem leeren Zustand . D.h. jemand von Hermes Mitarbeitern hat einfach Laptop rausgenommen und ein leeres Paket an Otto geschickt. Nun möchte Otto natürlich das Geld von mir überwiesen bekommen. Bin gezweifelt. Was kann man hier tun?

Danke im Voraus und Liebe Grüße!!!! | Jasmin | 28.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Oha, das ist ein schlimmer Fall..... Gibt es Zeugen, die gesehen haben, wie Sie den Laptop eingepackt und zurückgeschickt haben?

Sie sollten auch versuchen, an die Gewichtsmessung von Hermes heranzukommen. In den Paketzentren werden alle Pakete gewogen. Mit Pech wurde der Laptop schon vor der Ankunft im Hermes-Paketzentrum gestohlen. Mit Glück nicht; dann würde die Gewichtsmessung keinen leeren Karton anzeigen.

Hermes gibt die Daten der Gewichtsmessung möglicherweise nicht freiwillig heraus. Dann sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten wegen Verdachts des Diebstahls. Bitten Sie die Polizei, dass sie die Wiegedaten bei Hermes anfordert.

Außerdem werden Pakete in den Paketzentren i.d.R. fotografiert. Die Polizei soll auch diese Daten von Hermes anfordern bzw. es zumindest versuchen. Möglicherweise erkennt man auf den Fotos, dass Ihr Karton mit fremden Klebeband überklebt wurde.

Oder bitten Sie den Hermes-Kundenservice, Ihnen Fotos vom aktuellen Zustand des Kartons zu schicken. Dann könnten Sie ebenfalls beurteilen, ob Ihr Originalklebeband mit anderem Klebeband überklebt wurde. Das wäre ein Indiz für ein aufgeschnittenes und wieder zugeklebtes Paket.

Lesen Sie auch: http://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html

Eigentlich muss der Käufer nur nachweisen, die Retoure abgeschickt zu haben. Geht die Ware auf dem Rückweg verloren, haftet der Händler. In Ihrem Fall ist problematisch, dass nicht das gesamte Paket verloren ging sondern es ohne Ware bei Otto ankam. Deshalb brauchen Sie so viele Beweise wie möglich.

Dass Sie sich nach der Otto-Bestellung woanders einen günstigeren Laptop kauften, kann ebenfalls als Indiz taugen, dass Sie den Laptop an Otto retournierten.

Wenn es hart auf hart kommt und Otto auf die 1000 Euro besteht, sollten Sie rechtliche Unterstützung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt in Anspruch nehmen. Im ersten Schritt wäre Verbraucherzentrale die günstigere Alternative; siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Hermes | 007610697023980

wie kann es sein das ein paket so beschädigt ist einmal mit kattermesser ringsrum geschnitten und dann wieder verklebt von hermes und nur der geburtstagsumschlag mittig im paket aufgerissen und geld raus das ist doch sowas von offensichtlich!!!! | Anonym | 21.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Das ist echt ein krasser und sehr offensichtlicher Fall. Bewahren Sie alles auf, werfen nichts weg und machen Fotos vom Karton sowie dem Umschlag (Beweismittel). Erwägen Sie, ggf. Anzeige bei der Polizei zu stellen wegen Diebstahls. Denn offensichtlicher geht ein Diebstahl ja nicht mehr.

Eigentlich müsste Hermes den Diebstahl anerkennen und Schadenersatz bezahlen. Allerdings ist laut Hermes-AGB der Versand von Geld ausgeschlossen, so dass Hermes dafür rechtlich gesehen nicht haften muss.

Sie können versuchen, Ihren Fall bei einer regionalen Tageszeitung zu schildern, damit diese darüber berichtet. Durch öffentliche Berichterstattung knicken Paketdienste manchmal ein und zahlen Schadenersatz, obwohl sie es nicht müssten.

• Helmut antwortet: wieviel geld war denn drin?

Hermes | 75246168530100

Guten Tag,
ich habe vor zwei Wochen über ebay Plus deren Retoure-Option genutzt und als Privatperson ein Paket zurück an den Händler geschickt. Das Paket hat ein ein Fahrer bei seiner Tour zusammen mit einer Otto-Retoure mitgenommen. Das ebay-Paket konnte er allerdings nicht korrekt einscannen, hat es aber dennoch mitgenommen und mir den Erhalt von ZWEI Paketen auch auf der Quittung bestätigt. Nur ist leider das Paket mit der og. Sendungsnummer nicht auffindbar. Hermes erklärt mir, dass ebay verantwortlich sei, wohingegen ebay sagt, dass die nichts tun können, weil nicht mal der Versand erkennbar ist. Wer haftet in solchen Fällen, respektive wer ist hier in der Verantwortung? Vielen Dank für Ihre Hilfe. | Michael B. | 19.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Wir haben leider keinen Erfahrungswert aus einem vergleichbaren Fall. Man könnte vielleicht argumentieren, dass eBay nur den kostenlosen Rückversand bezahlt (in Form des Paketaufklebers) und dass eBay nicht das Transportrisiko trägt. Bei einer Retoure trägt eigentlich der Händler das Rückversandrisiko, solange der Absender beweisen kann, dass er das Paket wirklich abgeschickt hat (und das können Sie ja). Lesen Sie dazu: http://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html

Dasss eBay sich auf fehlende Daten in der Sendungsverfolgung beruft, ist nicht sehr stichhaltig. Sie haben ja die Unterschrift des Boten auf dem Übernahmebeleg. Und er hat ja auch erklärt, dass das Paket nicht scanbar war.

Knackpunkt bleibt weiterhin, ob eBay haftet oder der Händler. Bzw. wem Hermes Schadenersatz auszahlen muss.

Weil eBay den Versandaufkleber zur Verfügung gestellt hat, argumentiert Hermes, dass eBay der Vertragspartner von Hermes sei.

Auf der eBay-Website steht ja, dass im Retouren-Problemfall der eBay-Kundenservice weiterhelfen werde. http://pages.ebay.de/help/pay/ebay-plus-returns.html

Aber weil Ihr Fall kein Standardfall ist, ist der eBay-Kundenservice damit wohl überfordert. Sie sollten versuchen, bei eBay auf den Papierbeleg hinzuweisen, der ja die Paketübergabe an Hermes beweist.

Nutzen Sie ggf. auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen, um herauszufinden, wer für den Verlust haftet. Also entweder eBay oder der Händler. Und die können sich dann wiederum an Hermes wenden, um Schadenersatz zu bekommen. Oder Sie wenden sich als Kunde direkt an Hermes .... aber da besteht die Gefahr, nur hingehalten und zermürbt zu werden.

Machen Sie den Fall vielleicht öffentlich, um bei den beteiligten Parteien Handlungsdruck zu erzeugen. Z.B. via http://www.bild.de/news/bild-kaempft/bild-kaempft-fuer-sie/bild-kaempft-43942532,la=de.bild.html

Hermes | 82198078002126

2 Koffer am 24.7.2017 bei uns abgeholt. bis heute in A-6993 Mittelberg nicht angekommen. Verschollen. Können Sie helfen. | Anonym | 03.08.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Oh je, das sieht tatsächlich nach einem Verlust der Koffer aus. Es wurde zwar gescannt, dass die Sendung abgeholt wurde, aber danach erfolgte kein weiterer Scan im Hermes-Paketzentrum.

Koffer sind ja schwer zu übersehen - insofern unwahrscheinlich, dass sie einfach irgendwo vergessen wurden. Das würde auffallen.

Haben Sie für beide Koffer nur eine einzige Sendungsnummer erhalten, oder gibt es noch eine zweite Sendungsnummer?

Das Gute am Hermes-Koffertransport ist die vergleichsweise hohe Versicherungssumme von 1000 Euro. Im Verlustfall erhalten Sie also Schadenersatz. Allerdings nicht den Neupreis der verlorenen Dinge, sondern den sog. Zeitwert - also den "Gebrauchtpreis".

Erfahrungsgemäß kann es mit Hermes Streitigkeiten geben, wie viel gebrauchte Kleidung noch wert ist. Paketdienste sind im Allgemeinen bestrebt, den Schaden so gering wie möglich zu rechnen.

Das Formular für eine Verlustmeldung an Hermes finden Sie hier als PDF: https://www.myhermes.de/wps/PA_ETHALONCIW/project_329243/media/content_bilder/myhermes/privatkunden/media/HG_Verlustmeldung_Privatpaketservice.pdf

Nachdem Sie aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, sollten Sie für jeden Koffer eine separate Verlustmeldung einreichen. Und als Wertnachweis auflisten, welche Gegenstände in den Koffern enthalten waren. Sofern Sie noch Kaufbelege von diesen Gegenständen haben, legen Sie sie in Kopie bei.

Anschließend können Sie alles per E-Mail oder Brief (Einschreiben) an Hermes schicken: Hermes Germany GmbH, Essener Str. 89, 22419 Hamburg

Hermes | 01162103832243

Das Paket welches von mir versendet wurde liegt seit dem 14.06 in Saarbrücken oder wurde zumindest dort zu letzt gescannt. Der Hermes Support antwortete auf meine Nachfrage das man aktuell nach der Sendung sucht und sich in spätestens 6 Tagen wieder meldet. Auf meine Nachfrage was ich machen müssen wenn die Sendung nicht mehr gefunden wird, antwortete man mir ich soll die Kaufbelege der Artikel und die Quittung des Paketes per Email einsenden damit man den Schaden prüfen kann.

Das Problem ist, ich habe auf Kleinanzeigen Druckerpatronen verkauft und versendet die Rechnung für diese Patronen habe ich nicht mehr, also wird man mit wohl maximal den Kaufpreis erstatten welcher der Käufer mir bezahlt hat, von diesem Betrag kann ich allerdings dem Käufer die Patronen nicht ersetzten. Besteht der Käufer auf den Kaufvertrag werde ich Ersatz kaufen müssen.

Meine Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das mein Paket noch mal auftaucht und wie gehe ich am besten vor um von Hermes den vollen Schaden ersetzt zu bekommen und nicht nur den Preis welcher der Käufer mir dafür bezahlt hat.

Liebe Grüße | Benjamin | 21.06.2017

• Benjamin antwortet: Danke für die schnelle Antwort, das hilft mir schon mal weiter.



• Paketda-Redaktion antwortet: Hermes wird nur den Preis erstatten, den der Käufer bezahlt hat. Als Wertnachweis genügt ein Screenshot der Kleinanzeige plus Paypal- oder Überweisungsbeleg des Käufers.

Gemäß Paragraf 447 BGB trägt der Empfänger das Transport- und Verlustrisiko, sofern Absender und Empfänger Privatpersonen sind (also keiner ist gewerblicher Händler).

Wenn das Paket nun verloren gegangen ist, brauchen Sie dem Käufer nur den Schadenersatz auszahlen, den Hermes an Sie auszahlt. Der Käufer bekommt also sozusagen den Kaufpreis erstattet. Er bekommt aber keine Patronen mehr geliefert. Sie brauchen dem Käufer keine neuen Patronen kaufen.

Reichen Sie bei Hermes auch die Quittung über das Paketporto mit ein. Hermes soll Ihnen also den Kaufpreis erstatten, den der Käufer bezahlt hat, sowie das von Ihnen bezahlte Paketporto.

Das Hermes-Schadenformular finden Sie hier: https://www.myhermes.de/wps/PA_ETHALONCIW/project_329243/media/content_bilder/myhermes/privatkunden/media/HG_Verlustmeldung_Privatpaketservice.pdf

Hermes | Hermes

Ich habe bei Amazon 4 Artikel bestellt und auch bereits per Kreditkarte bezahlt. Das Paket wurde geliefert durch Hermes. Das Paket und auch das Klebeband waren in Ordnung. Leider fehlten bei der Lieferung jedoch zwei Artikel komplett. Nun weigert sich Amazon, trotz mehrmaligen Schriftwechsel, die Artikel meinem Kundenkonto gutzuschreiben- obwohl bezahlt, jedoch nie erhalten. Ich sollte doch zur Polizei gehen und diese um Hilfe bitten. Aber was sage ich der Polizei bitte? Ich habe ein unbeschädigtes Paket erhalten, jedoch fehlen zwei Teile der Lieferung. Die erklären mich doch für Blöd. Was nun? Wer ist hier im Recht? Ich als Kunde, oder Amazon als Händler? | BS | 24.04.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Puh, das ist ein schwieriger Fall. Normalerweise ist Amazon für einen kulanten Kundenservice bekannt. Möglicherweise wurde das Paket im Start-Paketzentrum von Hermes gewogen. Anhand des Paketgewichts könnte man herausfinden, ob die Artikel schon beim Start fehlten oder nicht.

Erfahrungsgemäß bekommt man als Kunde die Daten der Gewichtsmessung nicht mitgeteilt. Probieren Sie es trotzdem mit einer Anfrage bei Hermes und Amazon, ob diese Daten vorliegen und ob man sie Ihnen mitteilen kann.

Falls nicht, kann eine Anzeige bei der Polizei durchaus hilfreich sein. Die Polizei könnte die Daten der Gewichtsmessung dann bei Hermes anfordern.

Eine individuelle Rechtsberatung erhalten Sie z.B. auch von der Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen oder unter www.paket-ärger.de

Hermes | 007636381027645

Guten Tag,
bei mir gibt es folgendes Problem mit Hermes.
Zwischen den Jahren habe ich eine Reisetasche mit Hermes verschickt.
Als die Tasche geliefert wurde war ich nicht zuhause. Die Tasche wurde einfach vor der Haustüre abgestellt ,wo sie fast 24 Stunden unbeaufsichtigt und für viele Menschen zugänglich anzutreffen war.
Aus dieser Tasche wurde nun meine komplette Fotausrüstung gestolen.
Habe den Fall bei Hermes gemeldet.
Als erstes sollte ich eine Schadensmeldung schicken. Habe ich gemacht.
Dann noch eine Eidesstattliche Versicherung , alle Unterlagen zur Versendung u.sw. -Auch das habe ich geschickt.

Jetzt wieder eine neue Mail: Wir bedauern es sehr.......... aber bitte senden Sie uns noch dies und das zu.

Ja, wie oft soll das noch so hin und her gehen- so langsam bin ich echt sauer..

Vielleicht können sie mir einen Tip geben wie ich mich am besten verhalten soll und wie sieht die rechtliche Seite dieser Geschichte aus.

Vielen dank
MfG
Kai | Kai Bagus | 22.02.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenden Sie sich am besten an eine Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch, denn die dürfen eine Rechtsberatung durchführen. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Die Schuld liegt ja ganz offensichtlich bei Hermes. Man muss nur der Verzögerungstaktik ein Ende bereiten. Und Sie müssen verhindern, dass Hermes den Schaden niedrig rechnet, z.B. weil Hermes sagt, die Fotoausrüstung sei bereits so alt und deshalb kaum noch etwas wert.

Erötern Sie mit der Verbraucherzentrale (oder einem Rechtsanwalt) auch Paragraf 435 HGB: https://dejure.org/gesetze/HGB/435.html .... Das kommt vielleicht in Frage, sofern die Fotoausrüstung bzw. der komplette Paketinhalt mehr Wert war als die Versicherungsgrenze von 500 Euro.

Eine Alternative zur Verbraucherzentrale könnte auch http://www.frag-einen-anwalt.de/ sein. Dort bekommen Sie preiswert eine Ersteinschätzung.

Ein paar zusätzliche Tipps finden Sie auch hier: http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

Hermes | 007640099026357

Was soll ich tun als Käufer, wenn ich die Ware noch nicht bekommen habe?
Ich habe bei Ebay bei einem privaten Anbieter eine Maschine für knappe 290 € gekauft.
Auch schon bezahlt. Die Sendung ist seit dem 30.01.2017 immer noch im Verteilzentrum Freiburg und es tut sich nichts bei der Sendungsverfolgung. Der private Verkäufer hat sich auch mit Hermes in Verbindung gesetzt und dies wird voraussichtlich bis zu 5 Tage in Anspruch nehmen lt. Hermes Mitarbeiterin in Hamburg.
Aber was ist, wenn das Paket (über 10 kg) nicht mehr auffindbar ist? Ich kann doch nicht ewig warten. | Elke | 10.02.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Als private Käuferin müssen Sie tatsächlich solange abwarten, bis Hermes den Fall geklärt hat. Bei einem Verlust des Pakets (danach sieht es aus) muss Hermes Schadenersatz an den Absender zahlen. Und danach kann der Absender das Geld an Sie als Käuferin weiterleiten.

Wenn ein Paket 20 Tage nach dem Abschicken nicht angekommen ist, gilt es als verloren. Der Absender sollte eine Verlustmeldung bei Hermes einreichen, sofern noch nicht geschehen. Das Formular gibt es hier: https://www.myhermes.de/wps/PA_ETHALONCIW/project_329243/media/content_bilder/myhermes/privatkunden/media/HG_Verlustmeldung_Privatpaketservice.pdf

Es ist wichtig, sich nicht auf telefonische Zusagen der Hermes-Hotline zu verlassen. Zwecks Nachweisbarkeit der Kommunikation am besten per Post, Fax oder E-Mail an Hermes wenden. Falls Hermes nicht reagiert, hier weitere Tipps: http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

Hermes | 02309161000026

Hallo ihr Lieben
Ich hab gewerblich 3 alte Kataloge versteigert Kaufpreis des Käufers inkl Porto 210 Euro
Das Paket würde über hermes am 4.11.2016 versendet.Geht seit 8.11.2016 nicht weiter
Die Kataloge sind sehr selten, finde Ich im ganzen Netz nicht.
Ich besaß sie nur 1 mal
Frage, Hermes wird nach 30 Tagen in die Schadensprüfung gehen,will einen Einkaufsbeleg von mir.
Ich muß aber den kunden die kpl.210 zurückbezahlen, da würde Ich miese machen wenn Ich nur den Einkaufspreis bekäme.
Beispiel Wikingauto, gekauft 1950 20 Pfennig, heutiger Sammlerwert 2000 Euro
Auktionsende 1800 Euro.
Reguliert dann Hermes 10 cent? Da hier viele mitlesen, hoffe Ich auf viele Antworten | Roland | 26.11.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Anstelle des Einkaufsbelegs sollten Sie die Verkaufsrechnung an Ihren Kunden bei Hermes einreichen. Und zusätzlich einen Überweisungs-/Paypal-Beleg, damit bewiesen ist, dass der Kunde den Preis wirklich gezahlt hat und es sich nicht um einen Fantasiepreis handelt. Weisen Sie Hermes darauf hin, dass es keinen Einkaufsbeleg gibt, weil es sich um alte Sammlerstücke handelt. Das müssten die Leute dort eigentlich verstehen.... aber sie suchen natürlich nach Anhaltspunkten, um den Schadenersatz zu drücken. Bei Hermes gelten Pakete übrigens nach 20 Tagen als verloren (nicht nach 30 Tagen). Die 20-Tage-Frist steht auch in Paragraf 424 HGB.

Wenn Hermes nicht die kompletten 210 Euro erstatten will, nehmen Sie sich ggf. einen Rechtsanwalt, der auf Transportrecht spezialisiert ist. Hinweis: Sofern Sie als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt sind, umfasst der Schadenersatz nur den Nettoverkaufspreis ohne Umsatzsteuer.

Hermes | 656929

Hallo ich be das Paket ab gegeben bei schop in Sinn seit 5 Woche , bis jezt at die Amazon nicht bekommen!!! Amazon at wider abgebucht bei mein Konto !! Bitte überprüfen ,das Paket ...das ist Nummer vom mein Quittung ID:61159107127132 | Alfonso Callea | 10.08.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Vorab der Hinweis: Paketda.de ist nicht der Hermes-Kundenservice.

Ihr Paket ist sehr wahrscheinlich verloren gegangen. Sie müssen jetzt Schadenersatz von Hermes fordern. Hermes soll Ihnen den Kaufpreis bezahlen, den Amazon abgebucht hat.

Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf die Hermes-Website: https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq

Klicken Sie dort auf: Reklamation und Beschwerden.
Und danach auf: Schaden und Verlust.
Und danach auf: Was tue ich, wenn meine Sendung verloren gegangen ist?

Dort steht, welche Unterlagen Sie an Hermes schicken müssen. Unter anderem eine Kopie der Quittung, die Sie beim Abgeben des Pakets erhielten. Außerdem eine Kopie der Rechnung von Amazon (wo der Preis der Ware draufsteht).

Schicken Sie alle Unterlagen am besten per Brief an Hermes. Wenn Sie Hilfe benötigen, rufen Sie Hermes an unter 01806-311211 (Festnetz 20 Cent/Anruf, Mobilfunk max. 60 Cent/Anruf).

Wir bei Paketda empfehlen Ihnen, die Sendungsverfolgung für Ihr Paket bei www.myhermes.de auszudrucken. Oder machen Sie einen Screenshot. Die Daten werden nämlich bald aus der Sendungsverfolgung gelöscht. Und dann ist es gut, wenn Sie einen Beweis haben, dass das Paket nicht angekommen ist.

Die Sendungsnummer lautet 61159107127132 und nicht 656929.

Hermes | 01034176830443

Ich habe am 4.2. ein Paket nach Schweden im Paketshop abgegeben. Es wurde auch am 4.2. von Hermes abgeholt und erreichte am 4.2. das Verteilzentrum Saarbrücken. Am 6.2. erreichte mein Paket das Verteilzentrum Lüneburg um 1 Uhr 16 Minuten, laut Sendungsverfolgung !
Seit diesem Datum ist nichts mehr passiert !!! 3 emails bei Hermes sowie 2 Telefonate bei der Hotline blieben bisher erfolglos ! Was kann ich noch tun bitte ? | Gaby Dell - Bau | 20.02.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn Hermes auf Ihre Anrufe und E-Mails nicht reagiert, deutet das darauf hin, dass Hermes die Kontrolle über das Paket verloren hat und nicht auskunftsfähig ist.

Dass die letzte Scannung in Lüneburg erfolgte und danach nichts mehr passierte, ist auch ungewöhnlich und leider Grund zur Sorge. Sie müssen damit rechnen, dass das Paket verloren gegangen ist.

Um Schadenersatz zu bekommen, gehen Sie bitte wie folgt vor. Hier klicken: https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq

Dort auf "Reklamation und Beschwerden" klicken und danach auf: Schaden und Verlust, und danach auf: Was tue ich, wenn meine Sendung verloren gegangen ist?

Schicken Sie die geforderten Unterlagen am besten per Einschreiben an Hermes. Wenn nach 14 Tagen keine Reaktion erfolgte, schicke Sie ein weiteres Einschreiben hinterher und setzen eine weitere 14-Tage-Frist zur Zahlung des Schadenersatzes. Wenn diese Frist auch verstreicht, klagen Sie das Geld per gerichtlichem Mahnbescheid ein.

Von Hermes ist bekannt, dass der Wert des Paketinhalts manchmal geringer angenommen wird als er tatsächlich war. Sie brauchen daher hieb- und stichfeste Belege, aus denen der Wert des Paketinhalts hervorgeht. Problematisch sind handgemachte und gebrauchte Waren. Gut belegbar sind hingegen Neuwaren, von denen noch Kaufbelege vorhanden sind.

Hermes | 817746231683

Habe eine Retoure an Otto abgeschickt, laut denen kann es bis zu 3 Wochen dauern. Aber ich denke, die Sendung ist verloren gegangen. Habe auch schon eine Mahnung bekommen. | Anonym | 18.01.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: 3 Wochen dauert keine Retoure. Aber bei Hermes endet die Sendungsverfolgung von Retouren-Paketen immer irgendwo im Paketzentrum. Siehe https://blog.myhermes.de/hermesabc/retourenstatus-wo-ist-meine-retoure/

Haben Sie den Einlieferbeleg für die Retourensendung noch? Dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Falls kein Einlieferbeleg vorhanden ist, schicken Sie die Sendungsnummer an Otto und hoffen auf Kulanz.

Um im Verlustfall Schadenersatz von Hermes zu bekommen, bitte hier nachschauen: https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq

Dort auf Reklamation und Beschwerden klicken, dann auf Schaden und Verlust und dann auf: Was tue ich, wenn meine Sendung verloren gegangen ist?



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