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Hilfe bei Beschädigungen von DPD-Paketen

Bei einem beschädigten Paket ist es wichtig, den Schaden unverzüglich dem Paketdienst mitzuteilen. Es gilt eine 7-Tage-Meldefrist für äußerlich nicht erkennbare Schäden. Ist ein Schaden von außen erkennbar (Versandkarton beschädigt), muss der Zusteller den Schaden dokumentieren. Alternative: der Empfänger verweigert die Annahme.

Lesen Sie bitte unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema »Paket beschädigt«. Dort finden Sie auch Schadenformulare und Infos zur Haftung. Außerdem sollten Empfänger und Absender miteinander Kontakt aufnehmen.

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DPD

Wie ist das eigentlich bei der Haftung von Reparaturen? Angenommen das Beispiel von DPD trifft hier zu, dass ein Handy versendet wird welches defekt ist und somit einen gegenwärtigen Wert von so ziemlich von 0 Euro hat. Oder gilt hier dann die Regelung, wie wenn das Gerät in Ordnung wäre und man erhält den durchschnittlichen Preis so wie man ihn bei Verkauf erhalten würde. | Paketda-Redaktion ^mo | 12.07.2021

• Tugoje antwortet: Nicht klagefreudigen Privatpersonen kann man von der Nutzung von DPD nur noch abraten. Wie DPD haften würde z. B. bei Sendungsverlust, ist unvorhersehbar. Minimal vermutlich, z. B. mit harter linearer Abschreibung über 10 Jahre Nutzungsdauer denkbar, vielleicht in Teilbereichen noch kürzer (Kleidung, Smartphones, Informationstechnik vielleicht nur 4 Jahre, je nach Willkür). Dabei sollen sich Privatkunden wie Gewerbetreibende verhalten und uralte Kassenbons vorlegen, die an sich keinerlei Aussagekraft haben.
Wenn das Schule macht, gute Nacht. Zeigt mal wieder, welche Schlitzohrigkeit in der Branche herrscht. Und wieder einmal schade, dass es keine rechtliche Handhabe dagegen außer der Einzelfallprüfung in Deutschland gibt.

• Tugoje antwortet: Die neue Regelung über die Haftungssumme hat viel Potential für Streit und ist ggü. Privatkunden ungeheuerlich. Fraglich auch, ob man sie sich zumindest als Verbraucher überhaupt gefallen lassen muss (ich habe große Zweifel daran, da irreführend und einseitig benachteiligend). So lange niemand klagt und ein Gericht die AGB auseinander nimmt, weiß man es natürlich nicht.
Nur für Weiterverkäufer von Neuwaren ändert sich nichts. Alle anderen sind der Willkür ausgesetzt.
Ich schätze hier 0 €. Es gibt viele der Willkür ausgesetzte Fälle dadurch, was ist z. B. bei einem Privatverkauf von Gebrauchtgütern? Der Zeitwert vieler Gebrauchsgegenstände ist 0 € nach zehn Jahren, z. B. Privathaftpflichtversicherungen zahlen hier regelmäßig Null. Alles was älter ist als 10 Jahre jetzt also mit 0 € Haftung unterwegs, egal ob geschenkt, verkauft oder sonstwie übereignet oder verliehen?
Oder soll es der Zeitwert neu zählend seit der Transaktion über den Gebrauchtgegenstand sein, z. B. 12 Jahre ales Fotoobjektiv gebraucht verkauft für 200€, zwei Tage später verschickt, 2 Tage Abschreibung, dann noch 199,97€ wert? Das ist lächerlich, willkürlich und m. M. n. rechtswidrig, wenn so angewandt.

DPD | 012468355516089

Ich habe ein Paket bekommen, in dem nur das Füllmaterial und keine Ware mehr ist. Bei genaueren hinsehen habe ich gesehen, das es bei DPD neu verpackt wurde. auf dem Klebeband steht Nachverklebt in D 136.
Was kann ich nun tun? | Uwe Loddoch | 10.02.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Das ist ein schwieriger Fall, weil das Paket offenbar von einer Privatperson kommt (im Paketshop abgegeben). Und bei Verkäufen von Privat an Privat trägt der Empfänger das Transportrisiko. Lesen Sie bitte unseren Ratgeber unter https://www.paketda.de/recht/leeres-paket.php#leeres-paket-erhalten

Sie müssen anschließend den Schaden an DPD melden. Bitte keine Zeit verlieren. Das Reklamationsformular von DPD finden Sie hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Für die Schadenabwicklung benötigen Sie den Einlieferungsbeleg. Bitten Sie den Absender, ihnen davon ein Handyfoto zu schicken. Der Absender soll den Beleg im Original aufbewahren.

Schicken Sie das Reklamationsformular plus Einlieferungsbeleg plus Fotos von der Paketverpackung (außen und innen) ans DPD-Depot in Neuhof-Dorfborn: info@depot136.dpd.de

Erbitten Sie eine Eingangsbestätigung für die Reklamation.

Anschließend müssen Sie abwarten, wie DPD reagiert. DPD könnte sagen, dass die Verpackung unzureichend gewesen sei und der Gegenstand deshalb aus dem Paket herausgefallen sei. Bei unzureichender Verpackung müssen Paketdienste nicht haften, deshalb wird dieses Argument oft herangezogen.

Wenn sich rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich ggf. an eine Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen

DPD | 09446028220178

Habe über DPD ein Paket erhalten. Sah äußerlich gut aus, aber der Inhalt war lädiert. Was knn ich da machen? | Anonym | 17.01.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn ein Paket äußerlich unbeschädigt ist, also keine Spuren von Druckeinwirkung aufweist, dann deutet das in aller Regel auf eine unzureichende Innenpolsterung hin. Vermutlich konnte sich der Inhalt des Pakets während des Transports so stark bewegen, dass er Fliehkräfte aufbaute und sich dadurch quasi selbst beschädigte (ohne Einwirkung von außen). In solchen Fällen haften Paketdienste nicht.

Haftbar wäre allerdings der Absender für die unzureichende Verpackung / Polsterung. Es wird bloß schwierig, dem Absender die unzureichende Verpackung nachzuweisen. Der wird bestimmt behaupten, er habe alles perfekt gepolstert.

Wenn es sich um einen Verkauf zwischen 2 Privatpersonen handelt (z.B. eBay), dann tragen grundsätzlich Sie als Käufer das Transportrisiko. Ihre Aufgabe wäre es also, dem Verkäufer die schlechte Verpackung nachzuweisen, um Schadenersatz von ihm zu verlangen. Schwierig!

Der Absender des Pakets kann eine Schadenmeldung bei DPD einreichen. Formular hier: https://static.paketda.de/img/dpd-schadenformular.pdf

Stellen Sie dem Absender dafür Fotos von der Außenverpackung des Pakets zur Verfügung, sowie von der Innenpolsterung und von der beschädigten Ware.

DPD | 01346812845425

Ich habe eine Abstellgenehmigung erteilt, finde das Paket mit einem - offensichtlichen - Transportschaden vor. Durch den Schaden ist etwas von dem Gerät abgebrochen, dieses Teil ist innerhalb der Plastikhülle an einer anderen Stelle - was in meinen Augen beweist dass das Paket nach der Beschädigung noch oftmals bewegt wurde. Auf jeden Fall kann solch eine Beschädigung nicht am Ablageort passiert sein. Nun weigert sich DPD für den Schaden aufzukommen.
Ihr Schreiben dazu: Zur o.g. Sendung wurde uns eine Abstellgenehmigung erteilt, diese anbei. Hier wurde bestätigt, dass die Sendung ohne Quittierung abgestellt werden darf. Das Risiko bei Verlust oder Beschädigung trägt nach Abstellung der Vollmachtgeber. Die Bedingungen des Abstell-Okays wurden von Ihnen akzeptiert. Eine Regulierung über die Versicherung ist in diesem Fall nicht möglich, wir bitten um Ihr Verständnis.
Verständnis habe ich keins, das Gerät hat 160 Euro gekostet, auch der Versender will sich an mir schadlos halten.
Am Abstellort kann nichts passiert sein - ist Privatgelände auf dem Land, da geht keiner rein und wirft zum Spass Pakete rum um sie dann wieder ordentlich hinzustellen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort | Anonym | 16.11.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Die hier geschilderten Beweise für den von DPD verursachten Schaden müssen Sie bitte an DPD schicken (ggf. per Einwurf-Einschreiben). Und setzen Sie am besten eine Frist von 14 Tagen zur Auszahlung von Schadenersatz.

Wir vermuten, dass DPD weiterhin nicht zahlen wird. Dann könnten Sie überlegen, irgendwoher einen Gutachter zu bekommen, der Ihre Sendung untersucht und vielleicht bestätigen kann, dass der Schaden während des Transports eingetreten ist.

Dann gäbe es aber ein weiteres Problem: DPD könnte behaupten, dass der Transportschaden aufgrund einer unzureichenden Verpackung eingetreten ist. In diesem Fall müsste DPD ebenfalls nicht haften. Paketdienste argumentieren nach unserer Erfahrung sehr, sehr häufig mit unzureichender Verpackung.

Der von Ihnen beauftragte Gutachter sollte also gleichzeitig prüfen, ob die Verpackung für den Transport ausreichend stark war. Im Falle einer Beschädigung bei DPD wegen unzureichender Verpackung wäre der Absender haftbar.

Ihr Fall muss stark aus rechtlicher Sicht beurteilt werden. Wir bei Paketda können und dürfen jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Diese erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

DPD | 01546822138324

Es wurde mir eine Türzarge mit DPD-Paketdienst geliefert. Die Verpackung war äußerlich beschädigt, so öffnete ich in Anwesenheit des DPD-Fahrers die Verpackung und stellte fest, dass auch die Zarge beschädigt ist. Statt Unterschrift schrieb ich also "ware beschädigt" Der Fahrer löschte diesen Vermerk und verlangte Unterschrift. erst nach dem Unterschreiben kann man die Ware reklamieren meinte er. Darauf fotografierte ich die Beschädigung, Quittierte den Empfang und informierte über den Vorfall die DPD sowohl telefonisch als auch über die DPD Service Seite. Im telefonischen Gespräch wurde es mir erklärt. dass der Fahrer sich richtig verhalten hat. Schriftlich erfuhr ich, dass für die Reklamation der Versender zuständig ist. Nun wurde die Reklamation des Versenders abgelehnt, weil ich den Empfang Quittierte. Die Zeitspanne zwischen Empfang und meiner schriftlichen anfrage bei DPD betrug ca. 20 Minuten und ich habe zwei Zeugen, die den Vorgang beobachtet haben und bereit sind es zu bestätigen, dass ich wahrheitsgemäß den vorgang beschrieben habe. Ich wurde kaltschnauzig betrogen von DPD. Welche Möglichkeiten gibt es um Recht zu bekommen? Ich habe weder die Ware verpackt, noch transportiert, nun habe ich den Schaden zu tragen. Das ist unerträglich. Hinzu kommt, dasss die Länge des Paketes 215 cm größer ist, als die zulässige Länge von 175 cm (nach Versandbedingeugen der DPD) Hier möchte ich eindringlich davor warnen, sich auf Aussagen der DPD-Mitarbeiter zu verlassen. Ein Teil der Fahrer kommt aus anderen Kulturkreisen und das Gebot der Zuverlässigkeit und der Verbindlichkeit im Geschäftsleben seien diesen Menschen fremd. | Eugen Grzondziel | 14.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Ein schlimmer Fall, den Sie da schildern. Alle schieben die Verantwortung weg und wollen mit dem Schaden bloß nichts zu tun haben. Dabei haben Sie sich als Empfänger vorbildlich verhalten.

Haben Sie die Türzarge bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft, also nicht bei einer Privatperson? Und sind Sie selbst Privatperson und haben die Türzarge nicht als Unternehmer gekauft? Dann sind Sie vom Verbraucherrecht geschützt. Der Verkäufer trägt das Transportrisiko und kann die Schuld nicht auf DPD abwälzen oder damit argumentieren, dass Sie die Unversehrtheit quittiert haben.

Mehr zur Rechtslage finden Sie unter http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/

Wir empfehlen Ihnen, ein Gedankenprotokoll zu machen. Also das Geschehene aufzuschreiben, so wie Sie es bereits hier bei Paketda getan haben. Ergänzen Sie zusätzlich die Uhrzeiten, zu denen Sie DPD bzw. den Verkäufer kontaktiert haben.

Das Gedankenprotokoll kann später mal nützlich sein, um nachzuweisen, dass Sie alles getan haben, um den Schaden sofort zu melden.

Es könnte eventuell nützlich sein, den Schaden nochmal schriftlich an DPD zu melden. Das Formular finden Sie hier: https://static.paketda.de/img/dpd-schadenformular.pdf ... Wobei die Meldefrist eigentlich 7 Tage nach Paketerhalt beträgt. Mit Ihrer Meldung binnen 20 Minuten haben Sie diese ja auch eingehalten.

Wir bei Paketda können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Diese erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

DPD | 01287004467256s%2F012870023922w

Dürfen Pakete ohne Abstellgenehmigung vor die Haustüre gestellt werden? Nach dem Klingeln
war kein Zusteller mehr da. Muß der Zusteller das Paket wieder mitnehmen und eine Benachrichtigung
im Briefkasten hinterlassen, wenn nicht geöffnet wird ? Es gab bei Paket Nr. 1 einen Sturz mit Körper- und Sachschaden. Verhandlung gegen DPD und AXA Haftpflichtvers. am 26.06. Amtsgericht Nagold.
| Reinhold Quitschau | 05.06.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Ohne Abstellgenehmigung dürfen keine Pakete vor der Haustür abgestellt werden. Der Zusteller hätte das Paket bei Nachbarn abgeben können, in einem DPD-Paketshop oder er hätte es wieder mit zurück ins Lager nehmen müssen.

Eine Benachrichtigungskarte wäre notwendig gewesen, wenn das Paket in einem Paketshop oder beim Nachbarn gelandet wäre. Weil es keine Abstellgenehmigung gab, ist die Frage der Benachrichtigungskarte wohl eher zweitrangig.

Wenn die Sache vor Gericht geht, wird es dort ja geklärt. Hat DPD sein eigenes Fehlverhalten nicht eingesehen und es tatsächlich zum Rechtsstreit kommen lassen? Das ist ja bemerkswert.... Sie können uns gern über den Ausgang des Verfahrens informieren. Es wäre für andere Betroffene hilfreich zu wissen, welche Taktik DPD vor Gericht anwendet. Denn das Fehlverhalten von DPD ist nach Ihrer Schilderung recht eindeutig (keine Abstellgenehmigung vorhanden).

DPD | 01595105419571

Guten Tag, ich habe am Freitag, 22.06. mein Paket in Empfang genommen. Voller Erwartungen habe ich am Montag den bestellten Propeller an mein Boot bauen lassen. Nach kurzer Probefahrt wurde festgestellt das er unwuchtig ist. Der Verkäufer hat mir versichert hat das es sich um Neuware handelt. Da der Propeller eh nicht ordnungsgemäß verpackt wurde (viel zu großer Karton, und einfach rein gelegt) schickte ich dem Versender Fotos davon, Er beschuldigte mich als Betrüge und wolle mich anzeigen. Nach begutachten des Kartons stellte ich fest das es im Paketzentrum D149 umgepackt wurde. Außerdem ist der Korton (so wir er aussieht) wohl runtergefallen oder ähnliches.
Die Damen von DPD sagen das nur der Versender das Paket reklamieren darf und kann. 😂😂😂😂😂. Der wiederum will nichts mehr mit mir zu tun haben. Bleibe ich jetzt auf meinen 350,-€ sitzen ? | M.Beckmann | 26.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Interessant, dass Sie das Umpacken / Nachverpacken des Kartons im DPD-Paketzentrum 149 (Melle) herausgefunden haben. Hat DPD dafür entsprechendes Klebeband mit Aufdruck verwendet? Dann ist das ein wichtiges Indiz.

Wichtig ist außerdem eine Aussage des Absenders, dass er das Paket mit ausreichender Innenpolsterung verschickt hat und den Propeller nicht einfach in den Karton hineingelegt hat.

Wiegen Sie den Karton samt Propeller. (Werfen Sie bloß nichts weg!) Wenn Pakete erstmals im DPD-Paketzentrum eintreffen, werden sie ebenfalls gewogen. Wenn es eine Differenz gibt zwischen der DPD-Wiegung und Ihrer Wiegung, dann muss während des Transports Polstermaterial entwendet worden sein.

Der Absender kann die Daten der Gewichtsmessung evtl. online bei DPD einsehen. Ansonsten muss der Versender die Daten von DPD anfordern.

Sie müssen versuchen, wieder ein gutes Verhältnis zum Versender aufzubauen, weil Sie auf ihn angewiesen sind. Sagen Sie dem Versender, dass Sie beide gemeinsam das Ziel haben, von DPD Schadenersatz zu bekommen.

Wenn Sie als Privatperson von einem gewerblichen Händler gekauft haben (also kein Kauf von Privat an Privat), wären die Verbraucherrechte ohnehin auf Ihrer Seite. Sie bekämen die 350 Euro dann direkt vom Händler zurück und nicht von DPD.

Lesen Sie bitte folgende Ratgeber:
http://www.paketda.de/recht/leeres-paket.php#leeres-paket-erhalten

http://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php

Wenn sich der Verkäufer stur stellt und jede Zusammenarbeit verweigert, können Sie unter Bezug auf Paragraf 421 HGB den Schaden auch direkt bei DPD geltend machen. Siehe http://www.paketda.de/recht/nachforschung.php#empfaenger

Andererseits darf sich der Verkäufer nicht stur stellen. Er macht sich sonst ggf. selbst schadenersatzpflichtig Ihnen gegenüber.

Der Fall ist kompliziert. Holen Sie sich ggf. Hilfe bei einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

DPD | 02605004183931

Hallo, ich habe ein Glas Memoboard bestellt gehabt und dieses wurde bei meiner älteren Nachbarin abgegeben. Eine halbe Stunde später nach Erhalt bringt sie es mir rüber und ich merkte das es rappelt im Karton als ich es rein getragen hatte. Ich habe es sofort mit Bildern bei dem Versender reklamiert aber dieser lenkte nicht ein. Danach hab ich eine Schadenmeldung bei Dpd gemacht und es an den Versender weiter geleitet. Nach 10 Tagen bekomme ich eine Rückmeldung das es von meiner Nachbarin hätte reklamiert werden müssen und ich aus Kulanz nur 15 Euro bekommen würde anstatt der bezahlten 40 Euro. Ist das rechtens? Ich habe kaputte Ware und soll nicht den vollen Betrag bekommen!? | Jenny | 13.06.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn Sie bei einem professionellen Händler gekauft haben, und nicht bei einer Privatperson, haftet der Händler für die ordnungsgemäße Zustellung. Sie als Kundin müssen sich mit DPD eigentlich gar nicht auseinandersetzen. Ihr Ansprechpartner ist nur der Händler. Wenn sich der Händler nicht rührt, müssen Sie ihm per Einschreiben eine Zahlungsfrist setzen, um den Kaufpreis zu erstatten. Drohen Sie damit, den Betrag anschließend einzuklagen.

Der Händler kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar hätte reklamieren müssen. Wenn das Paket äußerlich unbeschädigt war, hätte die Nachbarin ja auch keinen Grund zum Zweifeln gehabt. Vielleicht dachte sie, das Rappeln im Karton käme daher, dass Sie Deko-Glasperlen o.ä. bestellt hätten.

Bei DPD müssen äußerlich nicht erkennbare Schäden 7 Tage nach Erhalt reklamiert werden. Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort beim Fahrer reklamiert werden. Aber das ist das Problem des Händlers. Er muss sich mit DPD auseinander setzen, um von dort Schadenersatz zu bekommen.

Sie als Kundin müssen jetzt vom Händler die Differenz zwischen Kaufpreis und den bereits erhaltenen 15 Euro einfordern.

DPD | 01504801844778E

Ich habe am 22.03.16 ein Paket aufgegeben mit Porzellan drin. Habe das Paket mit Lupos ausgefüllt, jedes Porzellanteil einzeln eingepackt, nochmals mit Papier und Lupos abgedeckt und es sind trotzdem 4 Teile defekt. Was mache ich nun, da der Kunde Ersatz möchte. | Anonym | 29.03.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie müssen unverzüglich eine Schadenmeldung an DPD schicken, weil dafür eine 7-Tage-Frist gilt. Formular siehe hier: http://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Der Kunde soll zu Beweiszwecken den Karton, das Polstermaterial und die zerbrochenen Teile aufbewahren (nicht wegwerfen). Der Kunde soll Ihnen Beweisfotos schicken. Auch von allen Seiten des Verpackungskartons.

Wenn der Karton äußerlich unbeschädigt ist, deutet alles darauf hin, dass die Innenverpackung unzureichend war. In diesem Fall zahlt DPD keinen Schadenersatz.

Nur wenn Sie 100%ig beweisen können, dass die Verpackung ausreichend gut war, wird DPD den Schaden ersetzen. Und das ist leider schwierig....

Wenn Sie gewerblicher Verkäufer sind und Ihr Kunde ein Privatkunde ist, dann haften Sie unabhängig von DPD. Das heißt, Sie müssen dem Kunden den Schaden ersetzen. (Dies gilt nur bei Verkäufen von Gewerbe an Privat und nicht bei Privat an Privat.)

DPD | 01015031264273

Warum liegt das Paket mit der Nummer : 01015031264273 seit 2.10.14 bei Ihnen und wird nicht an mich ausgeliefert? | brida fiek | 12.10.2014

• Paketda-Redaktion antwortet: Möglicherweise wurde das Paket beim Transport beschädigt, denn es fand eine Inhaltsprüfung durch DPD statt. Das passiert z.B., wenn die Umverpackung aufgerissen oder beschädigt wurde. Das Paket wurde außerdem eingelagert (vermutlich bis zum Ende der Inhaltsprüfung).

Bitte kontaktieren Sie zunächst den Absender des Pakets, um zu klären, wie Sie sich verhalten sollen. Wenn Sie ein beschädigtes Paket von DPD annehmen, kann es hinterher schwierig werden, Schadenersatz von DPD zu bekommen. Eventuell ist es besser, wenn Sie die Annahme verweigern und das Paket an den Absender zurückgeschickt wird.

Vielleicht ist aber auch alles in Ordnung mit dem Paket, das lässt sich aus der Entfernung nicht sagen. Paketda.de ist nicht der offizielle DPD-Kundenservice, wir können nur allgemeine Ratschläge geben,

DPD | 09445310921318

Am 3.9. wurde die Sendung 09445310921318 von mir an DPD übergeben und ist bis heute nicht eingetroffen. Angeblich ist das Paket in Duisburg zur Inhaltsprüfung was soll das ? Mit freundlichen Grüßen | Gmstore GmbH georg van Brackel | 12.09.2014

• Paketda-Redaktion antwortet: Es scheint so, als wäre die Sendung beim Transport beschädigt worden. Eventuell ist nur der Karton beschädigt, vielleicht aber auch der Inhalt. Für letzteres spricht, dass das Paket bisher nicht weitertransportiert wurde. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges DPD-Depot oder die DPD-Hotline, um den Verbleib des Pakets zu klären. Telefon 01806 373 200 (0,20 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 0,60 Euro pro Anruf aus einem deutschen Mobilfunknetz). Erreichbar Mo. bis Fr. von 8 bis 18 Uhr.

DPD | 16601410651010

Hallo,
Ich heisse Flo und wohne in der Nähe von Köln.
Ich kann mit diese Unternehmen nicht mehr.
Ich biete hier einen Aktion gegen DPD 150.
Da ich wieder seit mehr als 1 Monat auf einen Packet warte der sich in Erfstadt befinden soll,
da wir kein oder falsches feedback sowie keine rückrumeldung bekommen können, da wir machtlos stehen gegen den Schild deren Kundenservice plattform,
da diese Unternehmen offensichtlich in Logistik unfähig und unzuverlässig ist,
Mit dem Kraft von Internet, lade ich Alle ein, die die Nase voll von diesem depot haben.
Bitte, melden Sie sich Hier:
dpd150aktion@gmail.com
Wir bezahlen, wir haben die macht. Dieses Depot 150 ist eine Schande.
Wir können Drück machen.
| Anonym | 29.05.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Hier gibt es noch ein anderes Tracking von DPD: http://extranet.dpd.de/cgi-bin/delistrack?typ=2&lang=de&pknr=16601410651010

Dort steht, dass Ihr Paket am 30.04. im Paketzentrum Neufahrn beschädigt wurde. Das erkennt man am Statuscode 004.

Bei DPD in Erftstadt wurde die Beschädigung am 02.05. ebenfalls festgestellt.

Vielleicht ist das Paket so stark beschädigt, dass es nicht mehr transportfähig ist.

Was sagt der Absender in Bulgarien dazu? Im DPD-Tracking ist zu sehen, dass das DPD-Depot in Sofia am 14.05. eine Reklamtion aufgenommen hat ("CSC Road Classic eröffnet").

Der Absender in Bulgarien muss bitte versuchen, von DPD in Bulgarien Schadenersatz zu bekommen.

Als Empfänger in Deutschland ist es sehr schwer, sich gegen DPD durchzusetzen. Aber das haben Sie ja leider schon gemerkt.

DPD | 01475108867662

12.02.2018 10,39 einfach 6 Pakete auf der Straße aufgelegt und weg das waren 2 Jugend betten alle Pakete zerließen und möbel teilweise Kaput mehrmals versucht dpd anrufen nicht möglich Email geschrieben kein Antwort | Orhan | 17.02.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Das ist echt ein heftiger Fall. DPD hat sehr viele Fehler gemacht. Pakete beschädigt, Pakete ohne Erlaubnis abgestellt und vielleicht noch Ihre Unterschrift gefälscht.

Bitte informieren Sie den Absender (Verkäufer) der Jugendbetten. Wenn Sie Privatkunde sind, dann haftet der Verkäufer für die Fehler, die DPD gemacht haben. Sie müssen also nicht direkt mit DPD kommunizieren. Ihr Ansprechpartner ist der Verkäufer der Betten.

Bitte machen Sie Beweisfotos von den Kartons und den kaputten Möbeln. Schicken Sie die Fotos an den Verkäufer und sagen Sie dem Verkäufer, dass DPD auf Ihre Reklamation nicht antwortet.

Der Verkäufer muss sich darum kümmern, dass die kaputten Möbel abgeholt werden. Der Verkäufer muss dann entweder neue Möbel liefern oder Ihnen den Kaufpreis zurückzahlen.

Der Verkäufer kann nicht sagen, dass Sie sich an DPD wenden müssen. Der Verkäufer ist verantwortlich. Er kann die Schuld nicht auf DPD schieben.

Der Verkäufer kann natürlich Schadenersatz von DPD fordern. Aber das muss der Verkäufer tun und nicht Sie als Kunde.

Es ist gut, dass Sie schon eine E-Mail an DPD geschrieben haben. Dadurch können Sie beweisen, dass Sie den Schaden rechtzeitig gemeldet haben.

Bitte werfen Sie nichts weg. Behalten Sie die kaputten Möbel und auch die Kartonverpackung solange, bis der Fall geklärt ist.

DPD

Hallo,
ich habe vor einiger Zeit der Firma Iloxx einen Auftrag erteilt eine Ware abzuholen und diese auszuliefern.Da es sich bei einem Wert unter 500€ gehandelt hatte,schloss ich auch keine Zusatzversicherung ab,da laut Ihren AGB`s die Ware bis 520€ versichert wäre.Was ich nicht wusste,war das sie die Aufträge weiterleiten an andere Speditionen.Denn am Tag der Abholung kam Bauer+Mayer die Ware abholen.Nun wurde die Ware Defekt beim Kunden angeliefert und ich möchte natürlich den Schaden ersetzt bekommen.Wer ist jetzt mein Vertragspartner??Ich bin der Meinung das es Iloxx ist,da ich ja mit dieser Firma den Vertrag geschlossen habe..Denn diese möchten den Schaden nicht übernehmen und selbst einen Spanngurt der Neu war und jetzt nirgends aufzufinden ist,möchten Sie nicht ersetzen.Wenn es richtig ist das Iloxx mein Vertragspartner wäre,so könnte ich als nächsten Schritt eine Strafanzeige stellen. Oder was ist das richtige? | Andre | 16.06.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: iloxx hat leider das Argument, dass für den Speditionstransport keine Versicherung gebucht wurde. Die 520 Euro sind in den iloxx-AGB tatsächlich nicht festgeschrieben, so dass Sie sich darauf nicht berufen können.

Dass die Ware gut verpackt war, können Sie mit den Fotos zwar beweisen, aber iloxx kann einfach sagen, dass kein Versicherungsschutz bestand. Dann ist es egal, wie gut die Ware verpackt war ....

Hmm, insgesamt eine missliche Lage. Wenn Sie einen Anwalt einschalten, kostet der mindestens auch 200 Euro. Wenn Sie das tun, nehmen Sie unbedingt einen Anwalt mit Fachgebiet Transportrecht. Vielleicht kann der etwas für Sie rausholen...

Die 100 Euro, die iloxx aus Kulanz anbietet, wären für Sie zwar ein herber Verlust. Aber es ist halt ungewiss, ob ein Rechtsstreit zum Erfolg führt .... Iloxx hat wie gesagt das gute Argument, dass keine Versicherung hinzugebucht wurde und die 520 Euro für Speditionstransporte nicht gelten.

• Anonym antwortet: Auch Beweisfotos wird von der Firma Iloxx nicht anerkannt.
Wir haben von der Fertigstellung bis zur verpackten Ware Bilder.Im Anschluss bekamen wir noch Bilder von der Kundin mit einem massiv beschädigten Deckel.
Hier wird man nur verschaukelt.Wir wollten überhaupt keinen Rechtsstreit haben,weil wir eher sehr ruhige Menschen sind.Aber nun glauben wir schon das wir langsam einen Rechtsanwalt einschalten sollten.

• Anonym antwortet: Seit der Auslieferung streiten wir uns mit Iloxx umher und dies war Ihre Antwort:
Sehr geehrte Frau Lück,

wir haben Ihren Widerspruch, sowie alle uns vorliegenden Unterlagen zu IX-85959859 nochmals für Sie überprüft.

Gerne möchten wir den Vorgang für Sie positiv zum Abschluss bringen und bieten Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jegliches Präjudiz eine pauschale Kulanzentschädigung in Höhe von 100,00 Euro an.

Bitte geben Sie uns noch kurz die Möglichkeit Ihnen zu erläutern, warum in diesem Fall keine komplette Regulierung erfolgen kann.

Zum einen liegt eine unzureichende Transportverpackung vor. Dies hat einen gesetzlichen Haftungsausschluss nach § 427 Abs.1 Nr.2 HGB zur Folge. Nach § 411 HGB obliegt es alleine Ihnen als Versender, die Ware ordnungsgemäß und transportsicher zu verpacken.

Zum anderen hat der Empfänger bei Zustellung keine Beschädigung vermerkt. Es liegt somit auch weiterhin die reine Quittung nach § 438 I HGB mit der entsprechenden Konsequenz vor.

Ferner haben Sie bei Erteilung des Transportauftrages keine Sicherungsleistung gemäß unseren AGB gebucht. Die von Ihnen erwähnte maximale Haftungsobergrenze von 520,00 Euro gilt in diesem Falle nicht, da sich diese ausschließlich auf den Paketversand bezieht. Sie haben allerdings einen Speditionsauftrag beauftragt, bei welchem Sie aktiv gefragt wurde, ob Sie die Sicherungsleistung buchen möchten.

Auch in der im Anschluss übermittelten Auftragsbestätigung wurden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Sicherungsleistung gebucht wurde.

Ebenos können wir anhand der uns vorliegenden Unterlagen keinesfalls von einem Totalschaden an der Ware ausgehen.

Wir hoffen den Vorgang in Ihrem Sinne geklärt zu haben und bitten Sie bei Annahme des Angebotes und kurz per E-Mail zu bestätigen, dass mit der Auszahlung alle Ansprüche uns gegenüber abgegolten sind.

Sobald uns Ihre Bestätigung vorliegt, werden wir die Überweisung veranlassen.

Wir reden hier auch von einer reinen Handarbeit die mal nicht so eben auszubessern ist.Wenn auf einer Oberfläche etwas drauf gestellt wird und es tiefe kerben hinterlässt,so kann man hier schon von einem Totalschaden reden. Iloxx hat uns ganz klar auf Ihre AGB´s verwiesen und wir konnten nur feststellen das unsere Ware bis 520? versichert ist.Aber sie sagen weil wir keine Zusatzversicherung haben abgeschlossen,würden wir den Schaden nicht ersetzt bekommen.
Iloxx nimmt sich auch nichts davon an das ich sage das sie als Firma Iloxx für mich mein Vertragspartner sind und nicht Otto,Meier oder Franz.Denn ich habe mich nur mit einem in Verbindung gesetzt und dies war und bleibt doch Firma Iloxx.
Ich bin völlig genervt weil ich der Kundin eine Neue bauen musste und nun natürlich als Kleinunternehmer sitzen bleibe auf den Verlust.Der mir und meiner Familie natürlich total fehlt :-(




• Paketda-Redaktion antwortet: Schauen Sie auf der iloxx-Website mal in die Kategorie FAQ - Beschädigung und Verlust: https://www.iloxx.de/net/iloxx/hilfe/faq/versand.aspx

Dort steht, dass der iloxx-Kundenservice bei Schäden informiert werden muss und iloxx auch die Schadenabwicklung übernimmt. Dazu schickt iloxx ein Schadenformular, das der Auftraggeber ausfüllen und zurückschicken muss.

Mit welchem Argument will iloxx den Schaden nicht regulieren?

Laut iloxx-AGB unter https://www.iloxx.de/net/iloxx/agb.aspx ist iloxx der Vertragspartner. Sie haben den Transport ja auch an iloxx bezahlt und nicht an Bauer+Mayer.

Bauer+Mayer ist quasi ein Subunternehmer von iloxx. Und wenn die einen Fehler machen, dann haftet iloxx dafür.

Es ist allerdings wichtig, dass die Beschädigung beim Transport genau nachgewiesen wird. Der Empfänger der Ware soll Beweisfotos machen (von der Verpackung + Ware) und die Verpackung aufbewahren. Iloxx wird vermutlich viele Argumente finden, warum sie nicht zahlen wollen. Das beliebteste Argument ist, dass die Ware unzureichend verpackt war. Dies müssen Sie widerlegen können.

Lesen Sie auch unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php

DPD

Ich habe eine Jacke bestellt. Das Paket bekommen. Dafür unterschrieben und hinterher erst festgestellt das die Ware und das Paket ein Loch hat. Den Verkäufer (ein Verkäufer über Amazon ) kontaktiert. Dieser habe mir mitgeteilt das ich selbst für den Schaden verantwortlich sei, da ich für das Paket unterschrieben habe. Muss ich nun tatsächlich auf dem Schaden sitzen bleiben? | Anonym | 01.02.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Das Loch im Paket war offenbar nicht so groß, dass es Ihnen schon vor der Unterschrift aufgefallen ist. Außerdem muss ein Loch im Paket nicht zwangsläufig bedeuten, dass auch ein Loch in der Ware ist. Der Verkäufer kann Ihnen den Schaden also nicht anlasten.

Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist (also ein Versandhändler, der das geschäftsmäßig macht), haftet der Verkäufer auch für Schäden, die der Paketdienst verursacht. Der Verkäufer kann sich den Schaden vom Paketdienst ersetzen lassen.

Sie als Empfänger bzw. Kunde haben wiederum Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer. Wenden Sie sich an den Kundenservice von Amazon, um Unterstützung zu bekommen. Schildern Sie den Fall notfalls auch der Verbraucherzentrale unter www.paket-ärger.de

Wichtig: Schäden, die erst nach Erhalt des Pakets entdeckt werden, müssen dem Paketdienst umgehend gemeldet werden. Werfen Sie außerdem die Verpackung und Ware nicht weg. Machen Sie Beweisfotos davon und schicken Sie sie dem Absender sowie dem Paketdienst.

Die Kontaktdaten von DPD und anderen Paketdiensten finden Sie hier: http://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#dpd-hotline

Insgesamt schätzen wir bei Paketda.de den Fall zu Ihren Gunsten ein. Es sei denn, es war wirklich offensichtlich, dass das Paket schon bei Erhalt / Unterschrift so stark beschädigt war, dass eine Beschädigung des Inhalts anzunehmen war.

DPD | 01475081338248

Paket Nr. 0147 5081 3382 48 A
Äußerlich konnten keine Mängel festgestellt werden.
Im Paket selbst war jedoch ein Artikel zerbrochen.
Kann ich DPD das Paket wieder zurückgeben? | Margot Fink | 12.08.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden aber innerlich zerbrochenen Waren ist es meistens so, dass der Absender die Ware unzureichend verpackt hat. DPD wird vermutlich keinen Schadenersatz leisten. Und wenn doch, dann nur an den Absender und nicht an Sie als Empfängerin.

Bitte kontaktieren Sie den Absender. Wenn Sie als Verbraucher bei einem Versandhändler eingekauft haben, haben Sie Anspruch auf eine Ersatzlieferung oder Geld zurück. Machen Sie Beweisfotos und werfen den Versandkarton nicht weg, bis die Sache geklärt ist. Der Absender soll versuchen, bei DPD Schadenersatz zu fordern. Aber ist wie gesagt schwierig.

DPD | 01304704190569

Am 16.06.15 sollte in Hamburg von DPD 01304704190569 ein Paket geliefert werden. Bitte Info, wann es nun endlich geliefert wird, ist eine Sonderanfertigung, die wir nicht neu losschicken können!!!! | Berberich Papier | 23.06.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Schlechte Nachrichten. Laut DPD-Sendungsverfolgung gab es am 17.06. in Hamburg einen Bruch im Gewahrsam des Systempartners. Bruch bedeutet Beschädgung.

Paketda.de ist nicht der DPD-Kundenservice. Bitte rufen Sie zur Klärung direkt bei DPD an unter 01806 373 200 (0,20 Euro pro Anruf aus dt. Festnetz, max. 0,60 Euro pro Anruf aus dt. Mobilfunknetz)

Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder mit Versprechungen über baldige Lieferung hinhalten und verlangen Sie ggf. einen Vorgesetzten.

Das Paket wurde bei DPD in Lehrte eingelagert und befindet sich momentan nicht mehr in Hamburg.

DPD

Hallo,
habe heute ein ca. 8 kg schweres Paket über den DPD bekommen. Als das Paket ankam sah ich schon, es war mit "Nachverklebt im DPD Depot" Band zugeklebt und total zerdrückt und eingedellt. Außerdem waren große Löcher drinnen. Gottseidank war aber alles heil und vollständig. Das Paket ging von DPD Depot 166 zu DPD Depot 167. Das sind ca. 110 km Entfernung.
Wie kann es passieren dass die Pakete auf einem so kurzen Transportweg so verunstaltet und äußerlich beschädigt ankommen? | Anonym | 19.06.2015

• Anonym antwortet: Wenn das Paket von DPD abgeholt wird, wirft es der Zusteller in seinen Transporter, im Depot wirft es es aus seinem Transporter heraus, und dann wird es in den LKW geworfen. Im Ziel-Depot wird das Paket wieder aus dem LKW aufs Förderband geworfen, dann vom Förderband herunter zum Tor vom Zusteller und dann wird es noch in den Zustellwagen hineingeworfen.

Das sind sechsmal werfen, bestimmt in echt noch mehr. Die Paketdienste, nicht nur DPD gehen so mit den Paketen um, weil die Angestellten 1. Schnell arbeiten müssen und sonst eventuell die Massen nicht bewältigen können, da es Ja schneller ist die Pakete aus den LKWs herauszuwerfen, als einzeln herauszutragen.
2. Weil die Mitarbeiter gefrustet sind, von der schlechten Bezahlung etc.

ABER: ich hatte mal einen DPD Zusteller bei dem Alle Pakete wie Matsch aussahen, und ohne dass ich mich beschwert habe, wurde dieser gekündigt, also legt DPD schon etwas wert darauf, dass die Pakete nicht allzu stark "Misshandelt" werden.

Woher ich weiß, dass der Zusteller gekündigt wurde: Er liefert nun für GLS aus.

• Anonym antwortet: bei uns fahren DPD wie die Henker. würde niemals was mit denen Versenden.

DPD | 01668142758533

Guten Tag,
Es geht um das Paket 0166 8142758533. anscheinend wurde am 5.5 versucht es zuzustellen.( Zur angegebenen Zeit war jemand zu Hause. Und es wurde auch keine Nachricht hinterlassen). Wann kann ich mit der Lieferung rechnen? Oder kann ich es im Paketzentrum abholen? Es handelt sich um das Geburtstagsgeschenk für meinen Sohn. | Bieber | 07.05.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: In der DPD-Sendungsverfolgung ist der Hinweis >Adresse falsch< zu lesen. Außerdem taucht der Hinweis >Bruch im Gewahrsam des Systempartners< auf, was auf eine Beschädigung des Pakets im DPD Depot Nürnberg hindeutet.

Es empfiehlt sich, dass der Empfänger die beschädigte Lieferung nicht annimmt. Denn es ist schwierig, von DPD Schadenersatz zu bekommen, wenn der Empfänger die ordnungsgemäße Zustellung quittiert hat. Besser ist es, wenn die Annahme des Pakets verweigert wird und Sie (als Absender) bei der Rücksendung sofort Fotos vom Paket machen zur Beweissicherung. Lassen Sie den Schaden außerdem vom DPD-Zusteller quittieren, z.B. auf speziellem Schadenformular oder in seinem Handscanner.

Reklamieren Sie dann den Schaden schriftlich bei DPD. Kontaktdaten siehe hier: http://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#dpd-hotline

Es kann natürlich auch sein, dass nur der Versandkarton beschädigt wurde und der Inhalt (Geburtstagsgeschenk) unversehrt bliebt.

Sie sollten in jedem Fall mal bei DPD anrufen, weil ja außerdem das Problem mit >Adresse falsch< besteht. Vielleicht hat der Zusteller die Anschrift nicht gefunden. Telefon DPD: 01806 373 200 (0,20 Euro pro Anruf aus dt. Festnetz, max. 0,60 Euro pro Anruf aus dt. Mobilfunknetz)



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