Kundenfragen zum IOSS-Zollverfahren

Beim IOSS-Verfahren zahlt der Absender die Einfuhrabgaben (Zoll) für ein Paket nach Deutschland. In der Praxis gibt es oft Probleme und es kommt zu Doppelbesteuerungen.

Lesen Sie zu diesem Thema bitte ergänzend unseren Ratgeber Wie reklamiere ich falsch berechneten Zoll?.

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Hi! Ich habe privat etwas nach GB verkauft, mir wird angezeigt der Käufer hätte die VAT bereits gezahlt und ich solle die angegebene UK VAT Nummer auf dem Paket anheben. Soweit so gut - aber wie/wo gebe ich das bei DHL an? Brauche ich dazu eine eigene IOSS Nummer? Bin nur Privatverkäufer von alten Sachen aus meinen Kleiderschrank und daher etwas ratlos. Bin um jede Hilfe dankbar! | Jo | 17.03.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Eigentlich muss bei jeder Verkaufsware eine Handelsrechnung am Päckchen befestigt werden, die in Länder ausserhalb der EU verschickt wird.

Aber in einigen Ländern wird das nicht so eng gesehen. Ich denke, es wird bei einer Sendung nach Großbritannien erfahrungsgemäß kein Problem sein, wenn Sie nur ein CN22 Formular an der Sendung befestigen, und zusätzlich aufs Päckchen schreiben: "UK VAT Paid" und die Steuernummer vom Onlinemarktplatz, zumal der Warenwert ja unter 135 GBP beträgt (sonst hätte der Onlinemarktplatz VAT nicht vom Käufer eingezogen).

• Jo antwortet: Lieferung erfolgt nach Schottland! Super vielen Dank, das hilft mir enorm weiter. Bei DHL muss ich ja für das versicherte Päckchen die CN22 ausfüllen. Ersetzt dies dann die angesprochene Handelsrechnung?

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Für Verkäufe nach Großbritannien muss die Steuernummer vom Onlinemarktplatz bei Postversand oder Versand per normalem DHL Paket nicht elektronisch an die Post oder DHL gemeldet werden. Sofern die UK VAT Steuernummer auf dem Paket schriftlich angegeben ist, ist dieses ausreichend, damit der Käufer keine UK VAT erneut bezahlen muss. Dieses darf sogar handschriftlich erfolgen.

Die UK VAT Steuernummer, die vom Onlinemarktplatz bereitgestellt wurde, muss daher nicht an die Post oder an DHL gemeldet werden, und es sind dort auch keine Felder dafür vorgesehen.

Ich empfehle jedoch, eine Handelsrechnung aussen an der Sendung in einer Klarsichttasche zu befestigen, auf der die durch den Käufer bezahlten UK VAT Steuern ausgewiesen sind, und auf der auch die UK VAT Steuernummer genannt wird. Einige Onlinemarktplätze bieten den Download solcher automatisch erzeugen Rechnungen an, nachdem der Kauf getätigt wurde.

IOSS ist für Sendungen, die nach Großbritannien geschickt werden, nicht zutreffend. IOSS kommt nur für Sendungen zur Anwendung, die von ausserhalb der EU in die EU geschickt werden. Sie brauchen sich daher für Verkäufe nach Großbritannien nicht mit IOSS auseinander setzen.

Für Nordirland gelten ggf. abweichendce Regeln und sind ggf. gesondert zu beachten. Obiges gilt daher nur Pauschal für Verkäufe über Onlinemarktplätze nach England, Wales und Schottland.

Falls die Lieferung nach Nordirland geschehen soll, bitte teilen Sie das dann hier im Forum als Antwort mit.

Wie einer meiner Vorredner, habe auch ich etwas aus einem Nicht-EU Land per DHL Express an eine Postfiliale liefern lassen. Es soll ja eine Hausanschrift genannt werden, wegen der Zollabfertigung. Mein Paket wird aber durch das IOSS Verfahren abgefertigt, weshalb ich auch meine Steuern/Einfuhrgebühren/Zollgebühren etc. bereits an der Kasse des Online-Shops bezahlt habe. Ist so ebenfalls keine Lieferung an eine Postfiliale möglich ? | Anonym | 13.03.2023

• Zodaba antwortet: Ich habe der Frage des Vorredners zwei Antworten hinzugefügt. In dem Link unten von Paketda ist auch erklärt, warum IOSS manchmal nicht funktioniert. Daher sollte man bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern ausnahmslos seine Wohnanschrift angeben und nichts anderes, auch nicht die Adresse des Arbeitsplatzes.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Bei einem DHL-Standardpaket wäre die Lieferung zur Filiale vermutlich möglich. Ist aber nicht ratsam, weil es manchmal IOSS-Probleme gibt und die Vorauszahlung nicht erkannt wird. Oder der Zoll will vielleicht den Inhalt des Pakets prüfen und Sie benachrichtigen, dass Sie das Paket beim örtlichen Zollamt abholen sollen.

Mit DHL Express sind keine Direktlieferungen an Filialen möglich, sondern nur nachträgliche Umleitungen an Filialen. Außerdem sind nicht alle Filialen dafür geeignet, Expresspakete anzunehmen. IOSS ist also prinzipiell gut, aber wenn es ein Expresspaket ist, ist eine Lieferung direkt an eine Filiale (soweit ich weiß) nicht möglich. Vielleicht kann der Kundenservice von DHL Express noch helfen und etwas tun.

Paket aus den Niederlanden | LS591148033NL

Hallo,
ich habe etwas über eBay aus den USA bestellt. Seit dem 12.01.23 hat das Paket den Status "The item is handed over to customs for IOSS check" beim Holländischen Zoll.
Hat jemand Erfahrung damit, wie lange die IOSS Verzollung dauert bzw. dauern kann? | Elmartino | 28.02.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Heute gab es einen neuen Eintrag in der Sendungsverfolgung. Das Problem bei der Bearbeitung beim Zoll scheint nun gelöst zu sein. Ich vermute, die Sendung wird bald weitertransportiert.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Es ist allerdings weiterhin unklar, ob die Sendung nun weiter transportiert werden wird oder nicht.

Wenn in den nächsten Woche weiterhin nichts passiert, würde ich versuchen, beim Verkäufer zu reklamieren. Er soll dann Ersatz liefern oder den Kaufpreis erstatten. Falls ein Käuferschutz über den Onlinemarktplatz und/oder dem Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal oder Kreditkarte) besteht, können Sie dann auch dort Ihr Geld zurückfordern.

Beachten Sie jedoch eventuelle Reklamationsfristen auf dem Onlinemarktplatz oder bei dem Zahlungsdienstleister. Läuft diese Frist früher als in einer Wochen ab, reklamieren Sie unbedingt innerhalb der zutreffenden Fristen.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Es gab wohl ein Problem mit der IOSS Nummer, die der Verkäufer an die Post melden muss. Gestern gab es einen neuen Eintrag in der Sendungsverfolgung: "Pre-declaration of the item has been received by customs"

Möglicherweise wurde das Problem nun behoben. Bitte beobachten Sie weiterhin die Sendungsverfolgung, ob die Sendung nun weitertransportiert wird.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: 1 Monat Wartezeit ist ungewöhnlich lang. Normalerweise klappt die Abfertigung schneller. Wenn in den nächsten 2 Wochen weiterhin nichts passiert, würde ich versuchen, beim Verkäufer zu reklamieren. Er soll dann Ersatz liefern oder den Kaufpreis erstatten.

Ich habe einen Antrag auf IOSS-Nummer gestellt und dieser wurde ohne Begründung abgelehnt. Muss ich direkt rechtliche Schritte einleiten um die Begründung zu erfahren, oder wohin kann ich mich wenden? info@elster.de ? | Anonym | 22.02.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Oder verkaufen Sie als Privatperson oder Händler Waren über Onlinemarktplätze wie z.B. ebay in die EU, und Sie versenden die Ware aber von ausserhalb der EU (zum Beispiel aus der Schweiz oder aus Großbritannien) in die EU?

Dann benötigen Sie auch keine eigene IOSS Nummer. Die IOSS Nummer teilt Ihnen dann der Onlinemarktplatz (z.B. ebay) an Sie mit, wenn Sie als Verkäufer von Waren agieren, die von ausserhalb der EU an Käufer in der EU geliefert werden.

Einfacher gesagt: Mit dem Thema IOSS Nummer müssen Sie sich nur beschäftigen, wenn Sie als Verkäufer Waren von ausserhalb der EU in die EU versenden.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Aus welchem Grund haben Sie eine IOSS Nummer beantragt?

Sind Sie ein Onlinehändler, der Waren vom Ausland außerhalb der EU an Endverbraucher in die EU verkauft und versendet?

Als Privatverbraucher benötigen Sie keine IOSS Nummer.

Deutsche Post | LZ256075929US

Hallo,USPS konnte angeblich die Sendung nicht zustellen, obwohl ich den ganzen Tag zu Hause war. Können/dürfen die das auch nicht, wegen Corona, Überlastung etc.? Natürlich wieder keine Karte, Info nur durch Ebay Tracking/USPS. Leider kann man sich in Deutschland auch nicht da registrieren, um genauere Informationen z.B. über die "Sammelstelle ", wo denn das Paket überhaupt abzuholen wäre, zu bekommen, oder um einen erneuten Zustellversuch zu beantragen (was mir mit meiner Behinderung entgegen käme. ) Wie komme ich jetzt an das Paket ? - Vielleicht sollte man alles nur noch in der "15 Minuten- Stadt" kaufen ,sorry, bin gerade etwas genervt. Einschreiben und Briefe verschwinden in der Post, und für die ist das mit einem "leider ohne Ergebnis " erledigt, hinter allen Paketen muss man hinterher rennen, weil alles in der Postfiliale abgelegt wird, manchmal ohne Karte, ( der Absender in Asien freut sich, da Ebay seinen Käuferschutz dahin abgeändert hat, dass der Verkäufer bei Rücksendungen , die nicht von der Post abgeholt wurden ,nur noch freiwillig Rückzahlungen leisten kann, aber nicht muss.) Für jeden Kleinkram muss man Einfuhrabgaben +DHL Auslagegebühr zahlen ,auch wenn sie durch IOSS Verfahren schon vorab gezahlt wurden.. :-( | SadUpsetGrumpymiez | 13.01.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Zweitzustellungen bei DHL sind leider nur bei Paketen, aber nicht bei Päckchen oder Warenbriefen möglich.

Internationale Pakete haben Sendungsnummern, die mit C oder E beginnen, dann kann hier eine Zweitzustellung beantragt werden: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/beauftragung-zweitzustellung.html

Bei Sendungen, die eine Sendungsnummern haben, die mit U, L oder R beginnt, ist dieses leider nicht möglich, da es sich hierbei um keine Pakete, sondern Päckchen oder Warenbriefe handelt.

• ETW antwortet: Die Sendung LZ256075929US liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post (Chemnitzer Str. 2, 30952 Ronnenberg) bereit.

• Mofile antwortet: https://www.dhl.de/de/privatkunden/dhl-sendungsverfolgung.html?piececode=LZ256075929US

"Fr, 13.01.2023, 15:37, Deutschland: Die Sendung wurde zur Abholung in die Filiale Chemnitzer Str. 2, 30952 Ronnenberg gebracht. Die frühestmögliche Uhrzeit der Abholung kann der Benachrichtigung entnommen werden."

Eine Abholung ist auch ohne Benachrichtigung und nur mit Personalausweis möglich. Du kannst auch jemand bevollmächtigen, der die Sendung (in dem Fall ein Päckchen mit Sendungsverfolgung) für Dich abholt.

https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/dhl-vollmacht-paketabholung.pdf

Das IOSS-Verfahren funktioniert nur, wenn es der Absender korrekt anwendet, also die Daten beim Versand elektronisch überträgt. Das machen nicht alle Absender richtig und dann muß der Empfänger Einfuhrumsatzsteuer bezahlen (plus die 6 Euro Auslagepauschale). Das kommt auch bei Bestellungen bei Amazon-Drittanbietern vor.

"Für jeden Kleinkram muss man Einfuhrabgaben .. zahlen."

Das ist ja in der gesamten EU so und wurde eingeführt, weil viele Leute nur noch in China bestellen. Daher wurde am 1. Juli 2021 die Zollfreigrenze in Höhe von von 22 Euro in der gesamten EU abgeschafft. Andere Länder als China davon auszunehmen ist leider nicht möglich. 96% der so eingenommenen Einfuhrumsatzsteuer fließen nach Brüssel.

Die Auslagepauschale gibt es bei anderen Paketdiensten und in anderen Ländern auch, zum Teil ist sie sogar viel höher, manchmal auch niedriger. Man kann DHL nur vorwerfen, daß bis heute keine Onlinezahlung möglich ist, sondern nur Barzahlung bei der Zustellung oder bar/mit Karte am Schalter. Es wurde als Corona-Schutzmaßnahme eingeführt, daß Zusteller kein Geld an der Haustür kassieren sollen. Allerdings sind Zusteller auch froh darüber, weil Geld kassieren meistens viel Zeit kostet, die Zusteller sowieso nicht haben (der Druck von oben ist groß) und außerdem gibt es Leute, die Diskussionen mit Zustellern anfangen, obwohl die Zusteller nichts für diese Situation können und auch dafür haben Zusteller keine Zeit und keine Nerven. Auch können Zusteller nicht bei jedem Betrag das Geld wechseln.

Du kannst Deinem Zusteller Deine Situation mal erklären und ihn fragen, ob er Dir solche Sendungen immer nach Hause bringt, wenn Du passend zahlen kannst. Allerdings will bei der Post keiner mehr gerne arbeiten (Arbeitsüberlastung - ein tägliches Arbeitspensum, das man nicht schaffen kann, Bezahlung könnte besser sein, körperlich anstrengende Arbeit) und daher kommen oft alle paar Wochen andere Zusteller.

• SadUpsetGrumpymiez antwortet: Danke,wenigstens ein Anhaltspunkt,werde Montag in der Postfiliale nachfragen. Finde es trotzdem doof, dass man von USPS keine Auskünfte erhalten kann.

• SadUpsetGrumpymiez antwortet: P.S. Habe noch die schon mehrfach geführten Chat -Dialoge mit dem zum Glück recht kulanten Kundenservice von Amazon vergessen zu erwähnen, da ständig kleinere Pakete an "Hausbewohner" übergeben werden, aber nicht an mich, obwohl ich zu Hause war. Diese Kleinteile hätten auch in den Briefkasten gepasst, sind aber auch nicht dort. Entweder freut sich jetzt ein Nachbar über den Inhalt der Pakete, wir haben "Entitäten" im Treppenhaus, oder... ? Amazon will Nachforschungsaufträge stellen.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): Deutsche Post – Der Brief bzw. das Päckchen liegt abholbereit in einer Postfiliale oder in einem Paketshop. Bitte schauen Sie ins Tracking unter www.deutschepost.de/briefstatus um die Anschrift der Postfiliale zu erfahren. Manchmal passiert es auch, dass eine Sendung laut Tracking in der Filiale liegen soll, dort aber nicht auffindbar ist. Lesen Sie dann bitte unseren Ratgeber zu nicht auffindbaren Paketen.

| H1002710936861101050

Hallo, habe etwas aus Asien bestellt. Versendet wurde über Joom Logistics, mit einer Hermes-Sendungsnummer.

Tracking bei Parcelsapp:
https://parcelsapp.com/de/tracking/H1002710936861101050

Hermes hat das Paket noch nicht in Empfang genommen, siehe hier: https://www.myhermes.de/empfangen/sendungsverfolgung/sendungsinformation#H1002710936861101050

Zollkosten/Einfuhrumsatzsteuer wurden zuvor von mir auch per IOSS-System bezahlt, was den Zollabwicklungsprozess beschleunigen sollte (zumindest theoretisch). Wie man bei Parcelsapp sehen kann, ist das Paket scheinbar aktuell im belgischen Flughafen Lüttich (Liège auf deutsch). Gestern kamen dann zwei neue Meldungen ins Tracking, beide um genau 11:12 Uhr, nämlich "The order is ready to be customs cleared" und "The order has been customs cleared". Ich mache mir etwas Sorgen, dass die Sendung vernichtet worden ist, denn das Paket kann ja nicht im gleichen Moment bei der Zollkontrolle landen und dann sofort durchgewunken werden, oder doch?
Vielleicht hat jemand anderes schon Erfahrungen gemacht und kann davon berichten. Vielen Dank im Voraus.


| Anonym | 24.11.2022

• Anonym antwortet: @Wucona Vielen Dank für die Antwort!

• Wucona antwortet: Die beiden Scans zur gleichen Uhrzeit sind völlig normal. Das deutet maximal darauf hin, dass den Zoll das Paket nicht interessiert hat. Der Zoll kontrolliert nur einen kleinen Teil der Pakete, die allermeisten werden dem Zoll vorgelegt und direkt weitergewunken.

• Anonym antwortet: Hier auch nochmal das Tracking direkt bei Joom Logistics: https://joomlogistics.com/de/track/?id=H1002710936861101050
Hier heißen die Statusmeldungen auf Deutsch "Die Sendung ist zur Zollabfertigung bereit", sowie "Die Sendung wurde vom Zoll abgefertigt".

Ich hätte zwei Fragen:
Wenn der Zoll das eigene Paket aufmacht und dabei etwas beschädigt, kann man sich da irgendwo beschweren? Es ist zwar nur eine "Kleinigkeit", die unter 5€ beim Einkauf gekostet hat, aber trotzdem ärgerlich, da es ein Geschenk für jemanden sein sollte.
Für das Paket mit der Sendungsnummer H1002710840629701018 mit Waren- und Versandwert unter 150€ habe ich schon beim Händler über das IOSS-System die 19% Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. Versand ging über JoomLogistics, startete in Japan landete in Belgien beim Zoll, wo es auch geöffnet wurde (Fotos des neu zugeklebten Paketes habe ich). Dieses Mal musste ich auch länger warten, bis das Paket von Belgien zu mir nach Hause in Niedersachsen kam. Sie können sich vorstellen, dass ich sehr verärgert war, das Geschenk (eine neue und ungeöffnete Mini-Sammelfigur) mit dilettantisch aufgerissener Verpackung vorzufinden. Alle anderen Figuren und Handtücher waren unversehrt. Beweisen, dass es jemand vom Zoll getan hat, kann ich natürlich nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Absender des Pakets diesen Schaden verursacht hat. Es geht hier also eher ums Prinzip und nicht darum, dass ich vom Zoll Schadensersatz gezahlt bekommen will. Kann man sich da als Verbraucher irgendwie wehren?

Zweite Sache:
Mein FedEx Paket mit der Sendungsnummer 275064042917 hätte am 08.07. (also gestern am Freitag) zugestellt werden sollen. Ich habe schon am Mittwoch gesehen, dass es eine betriebsbedingt Verspätung geben soll. Nun hängt das Paket in Köln beim Zoll fest. Auch hier liegt der Waren- und Versandwert unter 150€ und die 19% wurden schon beim gleichen Absender über das IOSS-System gezahlt. Haben Sie da irgendwelche Erfahrungswerte, woran das liegen könnte und wie lange der Versand noch dauern könnte?
Sonst hatte ich bei dem Versender über beide Versandmöglichkeiten und dem IOSS-System keine Probleme gehabt. | Anonym | 09.07.2022

• Fragensteller antwortet: Vielen Dank für die beiden weiteren Antworten. Ich lag die letzten beiden Tage mit Magendarm im Bett, sodass ich erst jetzt schreibe.

Der Absender gibt sich tatsächlich sehr Mühe, dass unter der Öffnung noch Pappe die Waren schützt (war hier auch der Fall). Mit dem Versender habe ich Erfahrung von über 34 Paketen innerhalb von drei Jahren.

Bei der Figur waren zwei von drei Tesafilm-Streifen entfernt, der letzte Streifen wurde anscheinend beim Öffnen übersehen (der Streifen war gedehnt), weshalb die Verpackung der Figur wohl an der Lasche abriss.

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung! Wer letztendlich für den Schaden zu verantworten ist, werde ich wohl nicht in Erfahrung bringen. Und wie geschrieben, es ist nur eine Kleinigkeit. die neu gekauft wird. Ärgerlich ist es trotzdem, da ich das nächste Paket nicht vor August/September plane.

Zur Dauer des Versands von JoomLogistics: Ich habe diese Versandmethode vorher schon zwei Mal ausprobiert und beide Male waren die Pakete nach exakt 2,5 Wochen, ohne dass der Zoll das Paket aufgemacht hat, bei mir vor der Haustür. Dieses Mal hat es 3,5 Wochen gedauert.

Sowohl das Paket von JoomLogistics (beim Absender als "Zen Express Standard" genannt), als auch FedEx haben den gleichen Absender. Nur die Sendungsverfolgung zeigt erst ab Hongkong Einträge an.


Das FedEx Paket ist heute am Montag auch angekommen. Am Sonntag stand zwar noch, dass es erst am Dienstag ausgeliefert wird, doch das wurde heute zu Montag geändert.

Der Zoll hat das FedEx Paket nicht aufgemacht. Die Verzögerung scheint wirklich von allein FedEx ausgegangen zu sein.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Zeit!

• lordZ antwortet: Das FedEx Paket sollte meiner Meinung nach Montag ankommen. Wenn ich mir das Tracking so ansehe, liegt es nicht am Zoll sondern an FedEx. Das Paket hätte Donnerstag früh ins Flugzeug von Paris nach Köln müssen, hat aber scheinbar nicht mehr reingepasst oder der Flug ist ausgefallen. Betriebsbedingte Verspätung hat meiner Meinung nach nichts mit Zoll zu tun. Der derzeitige letzte Sendungsschritt ist die Zollfreigabe. Nun sollte es endlich von Köln weiter zum Ziel gehen. Laut Tracking liegt die Sendung seit Freitag 01:45 Uhr in Köln. Ich kenne solche Verzögerungen bei FedEx seit dem Start der Pandemie ständig. Dauernd sind auch Priority Sendungen verspätet und werden dann teilweise am Landweg statt Flugzeug transportiert. Das dürfte auch hier zwischen Paris und Köln der Fall gewesen sein.

• Yofufu antwortet: Leider kommt es in wenigen Einzelfällen vor, daß der Zoll Waren beim Öffnen beschädigt. Normalerweise sind die Mitarbeiter des Zolls diesbezüglich äußerst vorsichtig, weil sie es natürlich wissen, daß sie die Waren sozusagen mit Samthandschuhen anfassen müssen.

Als Absender kann man dem dennoch vorbeugen, und zwar, indem man die Ware so verpackt, daß nach dem ersten Öffnen der äußeren Verpackung die Ware innen z. B. so in Luftpolsterfolie verpackt wird, daß man sie beim Öffnen sieht, irgendwie halt, daß man sieht, was man auspackt. Denn wenn Ware beim Öffnen beschädigt werden, liegt das meistens daran, daß die Ware sehr dicht am Kartonrand liegt und man dann beim Öffnen mit einem Messer die Ware berührt.

Dieser geringe Abstand ist auch aus einem anderen Grund nicht gut: Waren brauchen wegen der maschinellen Sortierung möglichst viel Abstand zum Kartonrand, weil Pakete am Ende von Sortiermaschinen Rutschen herunterrutschen, dort am Ende liegenbleiben und so aufeinanderprallen können. Dabei belasten sich Pakete gegenseitig. Das ist bei allen Paketdiensten auf der ganzen Welt so. Aufschriften wie "Vorsicht Glas" haben keinen Einfluß auf die Art der Sortierung. Bei 131 Milliarden Paketen weltweit jährlich ist es nicht möglich, Pakete wie Umzugskartons von Hand zu sortieren und "empfindliche" Pakete mit Decken zu sichern. Alle Pakete werden gleich sortiert. Auch aus diesem Grund ist eine stabile Außen- und Innenverpackung sehr wichtig. Der Abstand von der Ware zum Kartonrand ist wie eine Knautschzone beim Auto.

Firmen verpacken oft sparsam und nehmen gelegentliche Transportschäden in Kauf, weil die so auf Dauer Kosten für Verpackung und Arbeitszeit sparen, was für die unter dem Strich wirtschaftlicher ist. Das darf man sich privat auf gar keinen Fall zum Vorbild nehmen. Bei einem Transportschaden aufgrund mangelhafter Verpackung sind Geld und Ware weg und die Anforderungen an eine "gute" Verpackung sind bei allen Paketdiensten extrem hoch.

Bei so einem Schaden wie hier hätte, wenn überhaupt, der Absender einen Anspruch auf Schadenersatz, weil er der Auftraggeber des Paketes ist. Als Empfänger hat man kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst, sondern nur mit dem Verkäufer. Der Verkäufer wiederum hat das Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst. Deswegen erhält der Empfänger sowieso keinen Schadenersatz (bis auf wenige Ausnahmen, aber es würde den Rahmen hier sprengen, wenn ich jetzt darauf eingehen würde). Du kannst also Joom um Schadenersatz bitten. Innerhalb der EU haftet ein gewerblicher Verkäufer sowieso für den kompletten Versand.

Langsam war das Paket aber nicht, wie ich finde. Es kam am 25. Juni in Lüttich an und wurde am 6. Juli zugestellt. Da gibt es aber wesentlich längere Laufzeiten, hauptsächlich, weil der Zoll nicht genug Personal für die riesigen Massen von Sendungen aus China vor allem in der letzten fünf Jahren hat. Deine Sendung kam aus Hong Kong, also aus China, und nicht aus Japan, das hast Du wahrscheinlich mit der FedEx-Sendung verwechselt.

• Fragensteller antwortet: Wie schon geschrieben, beschädigt wurde nur etwas von geringem Wert. Der obere Teil der Verpackung wurde durch Menschenhand abgerissen. Das konnte absolut nicht durch den Versand/schlecht verpacktes Paket geschehen sein. Ich werde da keine weitere Energie reinstecken, bin aber trotzdem missgestimmt, dass man auch bei teureren Sachen kaum eine Chance hat, Erfolg bei einer Beschwerde zu erzielen.

Laut Sendungsverfolgung: https://www.fedex.com/fedextrack/?trknbr=275064042917 ist das Paket am Freitag um 01:45 Uhr in Köln im FedEx hub angekommen und steckt jetzt beim Zoll fest. Mein letztes FedEx Paket im Mai habe ich auch über das IOSS-System gezahlt und problemlos an die Haustür geliefert bekommen. Keine weiteren Rechnungen von FedEx.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Beschwerde beim Zoll wegen Beschädigung halte ich für aussichtslos. Der Zoll könnte die Schuld auch der Post zuschieben. Und die Post sagt, der Absender hat zu schlecht verpackt. Wenn die Sendung über Belgien importiert wurde, und der dortige Zoll zuständig war, ist es doppelt aussichtslos.

Ich habe auch mal etwas mit FedEx bekommen, was eigentlich frei von Einfuhrabgaben sein sollte (wegen IOSS), aber ich musste trotzdem Einfuhrabgaben bezahlen. Das ist bestimmt schon ein halbes Jahr her und könnte inzwischen anders sein. Laut FedEx-Website unterstützt FedEx IOSS.

Fraglich ist, ob das Paket wirklich schon in Köln eingetroffen ist. Ich glaube, dass die Statusmeldung aus Köln nur bedeutet, dass die Zollabfertigung digital abgeschlossen wurde. Die Zollabfertigung kann nämlich schon erfolgen, wenn das Paket noch gar nicht in Deutschland ist.

Aus Japan gibt es bislang nur eine einzige Statusmeldung, und zwar am 4.7. aus der Absenderregion. Anschließend fehlen Meldungen über den Weitertransport innerhalb Japans und es gibt auch keine Export-Meldung. Die Verzögerungsursache liegt meiner Meinung nach innerhalb Japans.

DHL | 8976289173

Habe ein Lieferung aus Japan bekommen (ganz normal per Internet bestellt, wie seit Jahren). Neu dabei: der Händler hat die Steuern direkt einbehalten. DHL Express hat mal wieder die Steuern/Zölle doppelt berechnet und mir weitere rund 7 Euro zzgl. Service Pauschale für insgesamt 22 Euro abgenommen. Das ist mir vor kurzem schon mal passiert, allerdings bei Ebay und die haben mir das dann erstattet.
Mal ganz davon abgesehen das IOSS noch immer nicht funktioniert, finde ich es eine extreme Frechheit, den Kunden hier so noch und nöcher mit versteckten Kosten zu belasten (könnte man z.B. in den bereits auch so schon horrenden Versandkosten einkalkulieren).

Meine Fragen:
Ist DHL nicht verpflichtet, den Kunden über diese Service Pauschale VORHER zu informieren? Die können doch nicht einfach Leistungen erbringen, ohne je einen Auftrag bekommen zu haben.
Wie ist der Stand bei IOSS? Ist es absehbar, das man irgendwann wieder im Ausland bestellen kann, ohne immer alles doppelt bezahlen zu müssen?
Bin ich der Einzige, der diese Probleme hat?
Was kann ich tun, um das als Privatperson zu vermeiden (außer nix mehr aus dem Ausland zu bestellen).

Den Verbraucherschutz interessieren diese Themen leider nicht... | Sebastian | 31.03.2022

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Im September 2021 hat Japan Post mitgeteilt, dass sie technisch nicht in der Lage sind, Sendungen mit IOSS zu verschicken: https://www.post.japanpost.jp/int/information/2021/0916_01.html

Seitdem gab es im Pressebereich von Japan Post keine weitere Meldung zu dem Thema. Vielleicht der Verkäufer sagen, ob IOSS funktioniert. Im September 2021 bat Japan Post die Verkäufer darum, von EU-Kunden keine Steuern im Voraus zu erheben.

Achso, Korrektur: Die Sendung wurde mit DHL Express verschickt und nicht mit Japan Post. Dazu kann ich leider nicht sagen. Bitte rufen Sie beim Kundenservice von DHL Express an. Vielleicht können die im System sehen, ob IOSS-Daten zum Paket hinterlegt waren.

Sich über die Servicepauschale zu ärgern, bringt nichts. Theoretisch könnten Sie die Zahlung verweigern mit der Begründung, Sie hätten DHL mit der Zollabfertigung nicht beauftragt. Aber das durchzufechten ist nervenaufreibender als die Gebühr zu bezahlen.

Bei der EU soll das Problem bekannt sein, das IOSS nicht reibungslos funktioniert und es Doppelbesteuerungen gibt. Mir ist aber keine Lösung dafür bekannt. Anfangs war der deutsche Zoll noch kulant und hat einigen Kunden doppelt gezahlte Steuern erstattet. In den letzten Monaten habe ich aber Rückmeldungen von Kunden bekommen, dass der Zoll die Suppe auch nicht auslöffeln will und nichts mehr erstattet. Alle Beteiligten schieben sich quasi gegenseitig die Schuld zu.


Deutsche Post

Gibt es Erfahrungen mit dem neuen Gehabe der Deutschen Post für Importsendungen von außerhalb der EU? Ich habe bereits einmal Einfuhrumsatzsteuer und Postpauschale bezahlt obwohl der Shop über IOSS registriert ist und ich die Steuern beim Einkauf bereits bezahlt habe, was auch die beigefügten Papierausdrucke nachweisen. Ein anderes Mal, war die Sendung als abgabepflichtig im System vermerkt, aber ohne Gebühr, weswegen die Postagentur nur den Mindestbetrag (0,10 EUR) von mir wollte. Kürzlich ist des Weiteren eine ganz eindeutig identifizierbar private Sendung mit einem Wert unter 45 EUR verzollt worden.
Hat man mit der DP den Bock zum Gärtner gemacht oder der hatte ich schlichtweg Pech? | Anonym | 04.03.2022

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die beschriebenen Probleme kommen leider immer wieder vor. Siehe dazu folgende Berichte: https://www.paketda.de/news-zoll-geschenkpakete.html und https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html

In der Anfangszeit gab es Berichte von Nutzern, die erfolgreich beim Zoll reklamieren konnten und die Einfuhrabgaben erstattet bekamen. Zumindest bei privaten Geschenkpaketen müsste das weiterhin funktionieren (ist aber aufwändig). Bei IOSS-Sendungen, die doppelt besteuert wurden, höre ich in letzter Zeit vermehrt Ablehnungen des Zolls.

Die beigefügten Papierausdrucke oder eine IOSS-Steuernummer auf dem Paketlabel bewirken leider nichts. Es kommt nämlich auf die digitalen Sendungsdaten an. Wenn der Datensatz fehlerhaft oder unvollständig ist, findet keine IOSS-Abfertigung ab. Als Kunde kann man die digitalen Daten nicht einsehen und somit nicht beweisen, ob sie wirklich fehlerhaft sind oder nicht.


Deutsche Post | LT909876046NL | International

Diese China-Sendung (ohne IOSS, über 150€, an Selbstverzollerin), wird die von "im Logistikzenrum bearbeitet" voraussichtlich noch auf "Vorprüfung zur Einfuhr" umspringen - und ab dann beginnt erst die Wartezeit auf die Verzollung? Oder ist die Wartezeit auf die Verzollung rechnerisch ab 21.10. zu veranschlagen? | K.M.B. | 21.12.2021

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Nach so langer Zeit kommt die Sendung wahrscheinlich nicht mehr an.

Vielleicht hat es die Sendung nicht durch die Zollkontrolle geschafft, oder die Sendung ist verloren gegangen.

• K.M.B. antwortet: danke soweit, mal abwarten was passiert.

• Wawumo antwortet: @sp Zusatz: Bei einigen meiner LTxxxxxxxxxNL-Sendungen erschöpfte sich diese "Vorab-Verzollung" in NL allerdings in dem Aufkleben von "Goods do not meet the requirement of article 9 and 10 of the contract for the foundation of the European Community" durch PostNL - möglicherweise um Erkennen und Ausleitung im Zielland (DE) sicher zu stellen(?).

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ich glaube, dass in Deutschland keine Zollabfertigung erfolgt. Im internationalen Tracking https://parcelsapp.com/de/tracking/LT909876046NL erscheint die Zollabfertigung am 20. Oktober in den Niederlanden. Ich vermute, dass die Sendung in NL verzollt wurde und jetzt innerhalb der EU ohne weitere Kontrolle transportiert werden darf. Ist aber nur eine Vermutung ohne 100% Sicherheit.

• Wawumo antwortet: bei DHL.com wird die Sendung als "DHL Parcel" geführt. Denke nicht dass das Brief-Tracking noch weiter geht. Nächster Schritt wird wohl erst der Brief vom Zollamt sein denke ich, ohne irgendwelche Tracking-Einträge vorher.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): Deutsche Post – Die Sendung aus Niederlande hat ungewöhnlich lange keinen neuen Status erhalten. Es handelt sich um eine Auslandssendung aus einem EU-Land. Deshalb ist die Verzögerung für uns nicht erklärbar, weil die Sendung ja nicht verzollt werden muss. Bitte versuchen Sie, genauere Infos bei der Post-Spezialhotline für internationale Briefsendungen zu erhalten: 0228/4333118

Deutsche Post

Hallo, Ich sehe bei dem ganzen Verfahren mit IOSS nicht so ganz durch und wollte deshalb einmal Fragen ob ich wenn ich eine Sendung in Korea bestellen würde und die an der Kasse wenn ich die Ware bezahle VAT berechnen dann nochmal 19% Steuern zahlen müsste wenn sie dann in Deutschland ist? Und ich habe bei der Bestellung auch gerechnet und normalerweise würden 12 Euro und ein paar Cent an Steuern anfallen, aber an der Kasse werden mir nur 10,38 USD als VAT berechnet, was in Euro weniger als die 12 Euro ist. Müsste ich dann den Rest noch nachzahlen? Und falls diese VAT die mir berechnet werden schon die 19% sind und in der Sendungsnummer auch diese Nummer steht womit der Händler nachweißt das ich die Mehrwertsteuer bezahlt habe, könnte es dann trotzdem sein das die Sendung beim Zoll landet und ich sie dort abholen muss? Und falls die Post die Verzollung übernimmt werden ja knapp 6 Euro Gebühren fällig und wenn ich den Zoll durch die VAT aber schon bezahlt habe kann die Post dann trotzdem diese 6 Euro erheben? Ich danke schonmal für alle Antworten. | Anonym | 30.11.2021

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Wichtig ist es, wie schon in der allerersten Antwort vom Kollegen erwähnt, zu prüfen, ob der Händler überhaupt deutsche MwSt. berechnet. Es könnten evtl. auch koreanische MwSt. sein. Die südkoreanische MwSt. beträgt 10%.

Einige Händler aus Großbritannien berechnen zum Beispiel auch 20% UK VAT, obwohl die diese nicht berechnen müssten bei Exporten. Dieses gilt nicht als deutsche Mehrwertsteuerzahlung.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Die deutsche MwSt. (VAT) muss durch den Verkäufer im Onlineshop oder Onlinemarktplatz nicht in Euro ausgewiesen werden. Berechnung der deutschen 19% MwSt, in Fremdwährungen sind zulässig.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Normalerweise werden beim Empfänger in Deutschland und Österreich bei Lieferung keine Steuern und Gebühren (wie beispielsweise Auslagepausche) erhoben, wenn im Onlineshop oder auf dem Onlinemarktplatz bereits VAT (MwSt.) bezahlt wird und der Verkäufer per IOSS verschickt. In einigen wenigen EU-Ländern können eventuell bestimmte Zollbearbeitungskosten anfallen, dieses betrifft jedoch nicht Lieferungen mit Empfänger in Deutschland oder Österreich.

Problem: Viele Verkäufer deklarieren die Sendungen nicht korrekt. Die Meldung der Steuernummer muss immer elektronisch an den Versanddienstleister, z.B. die Post erfolgen. Oder noch schlimmer: In einigen Ländern können diese elektronischen Steuernummernmeldungen noch gar nicht bei der Post vorgenommen werden (z.B. bei Japan Post). Papierhafte Dokumente sind in keinem Fall ausreichend, um die Steuerzahlung gegenüber der Post oder dem deutschen Zoll nachzuweisen.

Der aktuelle Stand, ob die koreanische Post überhaupt schon IOSS unterstützt oder nicht, ist mir zur Zeit leider nicht bekannt.

Wenn die IOSS Steuernummer nicht elektronisch an den Versanddienstleister gemeldet wurde, muss der Käufer bei Empfang der Sendung die Steuern nochmal zahlen, ggf. zzgl. Auslagepauschale, oder ähnlichen Gebühren. Eine Reklamation kann vom Zoll nicht akzeptiert werden, wenn der Verkäufer die Steuernummer nicht elektronisch an die Post gemeldet hat. Reklamationen beim deutschen Zoll, die auf papierhafte Dokumente basieren, werden in diesem Fall vom deutschen Zoll nicht anerkannt. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, beim Verkäufer oder Online-Marktplatz zu reklamieren, und die dort bezahlten Steuern zurückzufordern. Auf der Auslagepausche von 6 EUR der Post, oder anderen Gebühren von anderen Paketdiensten wird man dann jedoch in diesem Falle sitzenbleiben.

Ich gehe außerdem davon aus, dass in Einzelfällen in sehr geringer Zahl bei Lieferung trotzdem EuSt. (und Gebühren) berechnet werden, obwohl der Versender die Deklaration richtig digital vorgenommen hat. Einen solchen eventuellen Fehler der Post oder des Kurierdiensts dem Zoll gegenüber nachzuweisen, dürfte sehr schwierig sein, da das System für den Käufer sehr intransparent ist. Es mangelt hier leider gesetzlich an Verbraucherrechten und Dokumentationspflichten gegenüber dem Käufer.

Einige Onlineshops und sogar kleinere Onlinemarkplätze berechnen die MwSt. an den Käufer außerdem falsch. Es müssten eigentlich immer 19% auf dem gesamten bezahlten Betrag (inkl. Versandkosten) als MwSt. berechnet werden. Ist es weniger, wäre es eine Steuerhinterziehung.

Eine Teilzahlung an den Verkäufer und den Rest der Zahlung an den Zoll ist nicht möglich, die Zahlungen können nicht aufgeteilt werden. In der Regel prüft der Zoll nicht, wieviele Steuern bezahlt wurden, wenn die Sendung mit der IOSS Steuernummer elektronisch deklariert wurde.

In der Regel werden IOSS Sendungen mit vorausbezahlter Steuer, sofern diese korrekt elektronisch deklariert wurden, immer direkt nach Hause geliefert, selbst in dem Falle, wenn man als Selbstverzoller registriert ist. Stichproben dürften, wenn überhaupt, wohl nur in sehr geringem Ausmaß stattfinden, bei denen eine Abholung korrekt elektronisch deklarierter IOSS Sendungen im Zollamt notwendig wäre.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Wenn der Verkäufer in Korea 19% deutsche Umsatzsteuer berechnet, muss man als Empfänger in Deutschland eigentlich nichts mehr bezahlen. Der Verkäufer müsste deutsche VAT eigentlich in Euro ausweisen. Vielleicht sind die 10,38 USD gar nicht 19% deutsche Umsatzsteuern, sondern koreanische Umsatzsteuer? Nimmt der Verkäufer am IOSS-Verfahren teil? Falls das auf der Website nicht klar ersichtlich ist, bitte beim Verkäufer nachfragen.

Wenn der Verkäufer am IOSS-Verfahren teilnimmt, kann es trotzdem passieren, dass die IOSS-Steuermeldung in Deutschland nicht akzeptiert wird. Zum Beispiel weil es technisch nicht klappt oder die Steuernummer des Verkäufers fehlt oder ungültig ist. Solche Fälle gibt es leider immer wieder. Man kann sie nicht verhindern.

Es kann also passieren, dass Sie in Deutschland erneut Steuern bezahlen müssen plus 6 Euro Gebühren an DHL. Es kann auch passieren, dass die Sendung beim Zollamt landet und dort abgeholt werden muss.

Nachdem ich das vierte Päckchen von außerhalb der EU trotz IOSS noch einmal bei DHL verzollen musste, und für Bücher statt 7%, obwohl die Zollerklärung "Buch" aufführte, 19% Steuer zahlen musste, beantragte ich dort, wie von Ihnen empfohlen, die Zusendung der Abgabenbescheide bei der Post. Leider reagiert sie bis heute nicht, so dass ich nicht weiß, bei welchem Zollamt ich Einspruch einlegen kann. Der älteste Fall war im August.
Also schrieb ich an die Generalzolldirektion und erhielt folgende Antwort:


«Danke für die Hinweise und konstruktive Kritik bzgl. des IOSS-Verfahrens. Die Zollverwaltung versucht in Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die jeweiligen Post- / Kurierdienste einzuwirken, damit die augenscheinliche Fehlerquote bei der Abfertigung weiter verringert wird.

Aber um in der Praxis der Zollabfertigung die Befreiung geltend machen zu können, muss in der Zollanmeldung die gültige IOSS-Registriernummer des Verkäufers angegeben werden.
Die Angabe auf der Rechnung, dem Paket oder der papiermäßigen Zollinhaltserklärung (CN22) ist nicht ausreichend. Wenn die in den elektronischen Daten der Zollanmeldung enthaltene IOSS-Registriernummer ungültig oder diese gar nicht angegeben ist, werden die Abgaben nach den üblichen Regelungen über die Zollanmeldung erhoben. In diesem Fall ist eine Erstattung durch den Zoll nicht möglich.



Der Zoll kann die Vorgehensweise der Post- und Kurierdienstleister nicht beeinflussen und kontrolliert auch nicht, ob auf den Sendungen die IOSS-Registriernummer angegeben ist. Der Zoll prüft lediglich, ob die in der Zollanmeldung angegebene IOSS-Registriernummer gültig ist.



In diesen Fällen können Sie eine Klärung nur mit dem Verkäufer bzw. dem Versanddienstleister herbeiführen.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen,
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden»



Und was jetzt? Die genannten Plattformen vermitteln Verkäufe von kleinen Buchhandlungen, die vermutlich keine elektronische Zollanmeldung machen können.
Wenn Sie so freundlich wären und mir einen Rat geben könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar. | Thomas Meyer | 15.11.2021

• Der Fragesteller antwortet: Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Befremdlich aber doch dieses ganze Zollwesen, vor allem die Sache mit dem Steuersatz und der Zolltarifnummer. In Zukunft muss ich mich wohl vorher informieren und der Buchhandlung genaue Instruktionen geben.


• Wuniko antwortet: Hier noch ein Link zu einem Formular bei Ebay, mit dem man einen Antrag auf Rückerstattung bei gescheitertem IOSS stellen kann:

https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund

Die Zolltarifnummer ist eine Warennummer, die die Ware eindeutig identifiziert.

https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/Zolltarifnummern/zolltarifnummern_node.html

https://eclear.com/de/artikel/die-zolltarifnummer-ihr-aufbau-und-was-sie-beinhaltet/

https://www.diezollagentur.de/hilfe/zolltarifnummer/

• Anonym antwortet: Ein Buch kam aus Israel über ebay, über biblio.co.uk eines aus Kanada und eines aus UK. Und was ist eine Zolltarifnummer?


• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Kleine Händler werden sich vermutlich nie für IOSS registrieren, weil der buchhalterische Aufwand zu hoch ist. Für die Registrierung vielleicht nicht, aber für den anschließenden Buchungs- und Meldeaufwand bei der Steuererklärung. Aber wenn eine Verkaufsplattform wie z.B. eBay die Steuern einbehält, müsste der Verkäufer die IOSS-Steuernummer von eBay in den Sendungsdaten hinterlegen. Die IOSS-Nummer von eBay UK habe ich hier gefunden: https://community.ebay.co.uk/t5/Seller-Central/WHERE-IS-IOSS-NUMBER/td-p/7008748 ... Wenn ein Verkäufer über eBay das Paketlabel kauft, soll die IOSS-Nummer wohl automatisch integriert werden.

• Wuniko antwortet: "Darüber hinaus berechnet der Zoll grundsätzlich 19% statt 7% Steuer für ein Buch, obwohl klar und deutlich auf der Zollerklärung angegeben ist, dass es sich um ein Buch handelt."

Dann hat der Absender wahrscheinlich keine Zolltarifnummer angegeben.

"Die Buchhändler vermerken in der Regel die entsprechende Nummer außen auf dem Paket bei der Zollerklärung."

Das reicht nicht, die IOSS-Nummer muß beim Versand elektronisch übermittelt werden.

"In diesen Fällen können Sie eine Klärung nur mit dem Verkäufer bzw. dem Versanddienstleister herbeiführen."

Da hat der Zoll recht. Sie können nur den Absender nach einer Erstattung fragen.

Ich bestelle recht häufig bei Book Depository, seit 01.07 habe ich 7 Sendungen erhalten, wobei 4 mal die Post Einfuhrabgaben haben mochte (2 der Sendungen wurden vor dem 01.07 verschickt). Da man aber die Mehrwertsteuer direkt beim kauf bezahlt & Book Depository IOSS hat sollten keine kosten anfallen.
Was ist da schief gelaufen?, ich komm aus Österreich, Book Depository aus England. | Alex | 06.11.2021

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Ein Hinweis: Zu The Book Depository Ltd.UK liegen nun mehrere Beschwerden im Paketda-Forum vor.

Bitte lesen Sie folgenden Beitrag mit einer ausführenlichen Analyse zu einem aktuellen Fall, dass Verzollungsprobleme durch diesen Händler verursacht werden:

https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=Zu%20meiner%20%C3%9Cberraschung%20musste%20ich%20Einfuhrabgaben

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Wenn Ihre Bestellung vor dem 1.7. gekauft und verschickt wurde, gab es IOSS Versand noch nicht. Falls Sie für diese beiden Bestellungen trotzdem MwSt. beim Händler direkt bezahlt haben, dann ist die Steuerabwiclung vermutlich auch nicht über IOSS gelaufen, sondern über einen anderen Weg, und der Händler hätte mit DDP (Delivery Duties Paid) oder DAP (Delivery at Place) verschicken müssen. Bitte wenden Sie sich in diesen beiden Fällen unter Kopie des Einfuhrabgabenbescheids des Zollamts an den Händler, zwecks Erstattung der im Onlineshop bezahlen Mehrwertsteuer.

In Bezug auf die anderen beiden anderen Bestellungen, für die ebenfalls MwSt beim Händler bezahlt wurden, ist jeweils das Kaufdatum relevant. An welchem Datum wurden die jeweilien beiden Bestellungen gekauft und bezahlt, die nach dem 1.7. verschickt wurden?

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Sie müssen bitte bei der Österreichischen Post reklamieren. Wenn IOSS bei 4 von 7 Sendungen nicht funktioniert hat, bei 3 Sendungen (oder 1?) hingegen schon, dann liegt wahrscheinlich ein technischer Fehler vor. Die Österreichische Post schiebt den Fehler vielleicht auf den Absender. Aber der Absender hat wahrscheinlich keinen Fehler gemacht, sonst wären für alle Sendungen Einfuhrabgaben verlangt worden.

Damit IOSS funktioniert, muss die IOSS-Steuernummer des Verkäufers in den digitalen Sendungsdaten enthalten sein. Als Empfänger kann man nicht erkennen, ob das zutrifft. Man kann sich nur auf die Info der Post verlassen und hoffen, dass die Post den eigenen Fehler einsieht.

Oder die Post sagt, sie ist nicht zuständig und Sie müssen sich an den österreichischen Zoll wenden, um die Einfuhrabgaben erstattet zu bekommen.

Das Thema ist leider so neu, dass es dazu noch keine Erfahrungswerte gibt.



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