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Hilfe zu Abstellgenehmigung, Ablagevertrag bei GLS

Möchten Sie einem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilen oder wieder kündigen? Dann lesen Sie unseren detaillierten »Ratgeber zur Abstellerlaubnis«.

Manchmal wurde ein Paket angeblich abgestellt, es ist beim Empfänger aber nicht auffindbar. Dann sind Sie als Empfänger in der Beweispflicht, die Schuld des Paketdienstes nachzuweisen - das ist in der Praxis extrem schwierig. Bei unzuverlässigen Paketdiensten sollten Sie deshalb keine Abstellgenehmigung erteilen.

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GLS

Hallo,
der Zusteller von GLS hat mein Packet in die Papiertonne gelegt. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe keine Ablagegenehmigung erteilt. Ein anderer Mieter hat die Tonne zur Entsorgung auf die Straße gestellt. Diese wurde, vermutlich mit Packet entleert. Im Briefkasten war eine Karte von GLS mit der Aufschrift "Packet bei Nachbar Schuppen".
Das Nachbar- und das eigene Grundstück wurden vergeblich abgesucht. Nach mehreren Mails war der Zusteller selbst vor Ort und hat mir, gezeigt wo er das Packet abgelegt hat. Eine Verständigung in deutscher Sprache war nicht möglich.
GLS geht bei ihren Antworten nicht auf den Sachverhalt ein und hält mich mit der Antwort hin, mich doch an den Versender zu wenden. Wie kann ich mich weiter verhalten um den Schaden von 29.90€ erstattet zu bekommen.?
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Jens | 15.02.2024

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Am einfachsten wäre es tatsächlich, den Verkäufer zu informieren. Denn gewerbliche Verkäufer haften für Zustellfehler von Paketdiensten, sofern der Empfänger eine Privatperson ist (gilt für Deutschland). Zudem hat der Verkäufer das Vertragsverhältnis mit GLS, und nicht Sie als Empfänger. Sie könnten zwar auch Schadenersatz bei GLS geltend machen, aber es ist aufwändiger als via Verkäufer.

Teilen Sie dem Verkäufer den Sachverhalt mit und bitten ihn darum, eine Ersatzlieferung zu schicken oder den Kaufpreis zu erstatten. Schreiben Sie ihm genau, worauf der GLS-Zusteller gezeigt hat, als er bei Ihnen war. Ich vermute mal, auf die Tonne und nicht auf den Schuppen.

Wie dem auch sei: Ohne Abstellerlaubnis hätte das Paket nicht abgestellt werden dürfen. Für diesen Fehler von GLS haftet der Verkäufer, sofern Sie bei ihm als Privatperson bestellt haben.

GLS

GLS behauptet, ich hätte eine Abstellgenehmigung für Haustür erteilt. Von meiner Seite wurde jedoch keine Abstellgenehmigung erteilt. Paket wurde angeblich vor Haustür gelegt. Paket ist verschwunden, nicht auffindbar. Was nun?!
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Anonym | 24.07.2023

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Fordern Sie GLS auf, einen Beweis für die Abstellgenehmigung vorzulegen. Wer hat die Abstellgenehmigung zu welchem Zeitpunkt erteilt? Diese Info brauchen Sie von GLS. Fragen Sie auch, ob die Abstellerlaubnis digital erteilt wurde. Falls Sie auf Papier erteilt wurde, verlangen Sie eine Kopie davon. Falls digital, wäre die Situation schwieriger zu klären.

GLS

Mein Paket hat Freitag vor der Haustür gelegen Mein Nachbar hat es bestätigt. Wir waren im WE Urlaub.
Heute, Montag ist das Paket nicht auffindbar. Die Unterschrift auf dem Abliefernachweis (hat mir der Absender zugeschickt) ist unleserliches Gekritzel. Die Sendung ist weg. Was tun? Das ist schon das 2. Mal bei diesem Paketdienst. Die Deutsche Post kann das auch? Am Besten ist es wohl, nur noch lokal einzukaufen. | Anonym | 06.08.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Der Nachbar ist ein wichtiger Zeuge. Er soll am besten schriftlich festhalten, zu welcher ungefähren Uhrzeit er das Paket vor Ihrer Haustür liegen sah. Er soll auch aufschreiben, wie groß das Paket ungefähr war und welche Farbe es hatte. So kann man später ggf. ausschließen, dass der Nachbar ein anderes Paket gesehen hat als jenes, das Sie vermissen.

Bitte reklamieren Sie das unerlaubte Abstellen des Pakets schriftlich bei GLS unter service@gls-germany.com und geben dabei die GLS-Paketnummer an sowie Ihre vollständige Anschrift.

Sagen Sie zu GLS, dass Sie einen Nachbarn als Zeugen haben und dass die Unterschrift auf dem Ablieferbeleg nicht Ihre Unterschrift ist. Setzen Sie GLS eine Aufklärungsfrist von 24 Stunden und drohen Sie an, ansonsten Anzeige bei der Polizei wegen der gefälschten Unterschrift zu erstatten. Siehe dazu auch: Strafbarkeit gefälschter Paketunterschriften

Aus rechtlicher Sicht könnten Sie es sich noch einfacher machen, denn bei einem Verkaufsgeschäft von einem Onlineshop an eine Privatperson trägt der Verkäufer (Onlineshop) das Transportrisiko bis zur Ablieferung. Wenn es keinen Ablieferbeleg mit Ihrer Empfängerunterschrift gibt, ist der Onlineshop dafür verantwortlich. Er kann die Schuld nicht auf GLS abwälzen. Zumindest nicht Ihnen als Privatkunde gegenüber. Im Innenverhältnis kann der Onlineshop Schadenersatz von GLS verlangen. Eine Anzeige bei der Polizei wegen gefälschter Unterschrift (und ggf. wegen unerlaubten Abstellens des Pakets) kann den erforderlichen Druck in die Sache bringen, damit GLS Schadenersatz leistet. Evtl. kann man sich auf Paragraf 435 HGB begründen. Demnach haften Paketdienste bei "vorsätzlichem oder leichtfertigem" Handeln ihrer Mitarbeiter. Bei einer gefälschten Unterschrift sowie einem unerlaubt abgestellten Paket liegt so ein Verhalten möglicherweise vor.

GLS | 80561875446

Wo ist mein Paket? Es wurde nicht bei mir vor der Haustür zugestellt. Ich hatte eine Abstellgenehmigung erteilt | Savelsberg | 20.06.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketda.de ist nicht der GLS-Kundenservice sondern ein allgemeines Verbraucherportal. Wir können den Fall deshalb nicht direkt für Sie lösen.

Wenn GLS ein Paket abstellt, erscheint im Tracking eigentlich folgende Meldung: "Das Paket wurde beim Empfänger zugestellt bzw. wunschgemäß abgestellt."

Bei Ihrem Paket erscheint jedoch die Meldung, die auf eine persönliche Zustellung gegen Unterschrift hindeutet.

Bitte wenden Sie sich direkt an GLS. Die Kontaktdaten stehen hier: https://gls-group.eu/DE/de/kontakt

Informieren Sie auch den Absender des Pakets. Er kann den Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift bei GLS herunterladen und an Sie weiterleiten.

Es ist problematisch, dass Sie eine Abstellgenehmigung erteilt haben. GLS könnte ggf. behaupten, das Paket sei korrekt abgestellt worden. GLS wäre dann aus der Haftung raus. Es sei denn, Sie können beweisen, dass das Paket nicht am vereinbarten Ort abgestellt wurde. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber unter Abgestelltes Paket ist verschwunden. Was nun?

GLS

Hallo Am 14.11. habe ich einen Zettel von GLS in meinem Briefkasten gefunden auf dem steht lediglich "Terrasse". Leider hat sich dort keine Sendung befunden. Ich habe auch keine Ablagegenehmigung erteilt. Ich habe mich daraufhin an den online Shop gewendet. Nun soll ich von GLS ein Formular ausfüllen: "Erklärungen zur Vorlage vor Versicherungen und vor Gericht Verbindliche Erklärung vom Empfänger: - Ich bin mir bewusst dass hier getätigte falsche Angaben strafbar sein können - ich bin selbst der adressierte Empfänger - ich habe das Paket weder von GLS Germany noch durch dritte erhalten - der Name der Person (s.o.) die laut Anliegerbeleg für das Paket quittiert hat ist mir unbekannt - der Namenszug als solcher ist mir unbekannt - sollte das Paket mir nachträglich zugestellt werden, verpflichte ich mich, GLS hierüber zu informieren" Ich gehe davon aus dass der GLS bote selbst die Annahme unterschrieben hat und das Paket dann auf unsere Terrasse gestellt hat wo es leider am nächsten Tag nicht mehr stand. Muss ich dieses Formular ausfüllen? Und kommt so etwas dann vor Gericht weil Aussage gegen Aussage steht? Denn eigentlich bin ich doch vollkommen im Recht da ich nicht Unterschrieben habe und keine Abstellgenehmigung erteilt habe? | | Anonym | 11.12.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Hat GLS Ihnen den Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift mitgeschickt? Können Sie dadurch feststellen, ob der Bote selber unterschrieben hat? Falls ja, könnten Sie die gefälschte Unterschrift zur Anzeige bringen.

Dass GLS Sie mit den Formulierungen in der Erklärung so unter Druck setzt bzw. Angst macht, ist sehr unfreundlich. Wir stimmen Ihnen zu, dass der GLS-Zusteller den Fehler zu verantworten hat. Durch das Formular liest es sich hingegen so, als müssten Sie als Kunde Ihre Unschuld beweisen.

Die Beweislast liegt bei GLS. Wenn GLS keine Abstellgenehmigugn vorlegen kann, wenn es keine korrekte Empfängerunterschrift gibt und zudem die Benachrichtigungskarte die Aufschrift "Terrasse" hat, dann ist die Beweislage ja eindeutig. Das Paket wurde unerlaubt abgestellt und GLS ist dafür haftbar.

Sie können das Formular ausfüllen, sofern Ihnen der Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift vorliegt. Denn mit der Erklärung bestätigen Sie ja, dass es sich nicht um Ihre Unterschrift handelt. Deshalb sollten Sie die Erklärung nur abgeben, wenn Sie den Ablieferbeleg mit Empfängerunterschrift kennen.

Die Sache geht nicht vor Gericht. Vermutlich gibt es irgendeine interne Arbeitsanweisung bei GLS, die den Sachbearbeiter verpflichtet, vom Kunden (Ihnen) diese unterschriebene Erklärung anzufordern. Und danach bekommt der Absender wohl den Schadenersatz von GLS ausgezahlt.

Ob Sie rechtlich verpflichtet sind, den Wisch von GLS zu unterschreiben, können wir Ihnen nicht verbindlich sagen. Die Umstände sprechen ja klar dafür, dass GLS die Schuld trägt. Insofern kann Ihnen GLS mit dem Formular auch keinen Strick drehen.

GLS | 13214038188

Ich habe 2009 eine Abstellgenehmigung erteilt. Diese ist nicht mehr aktuell. Mein Vermerk darauf war: "in der Praxis" oder bei "Elektro Genthner". Das Paket wurde angeblich zugestellt. Nur wo? Und muss ich trotzdem haften? Was ist zu tun? - Am Zustelltag war die Praxis geschlossen - kommte also nicht IN der Praxis abgegeben werden. Die Firma Genthner existiert nicht mehr. Der Nachfolger des Geschäfts ist Volz Elektrotechnik. | Sigi | 28.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Sofern noch nicht geschehen, reklamieren Sie umgehend bei GLS und erklären, warum die Abstellgenehmigung nicht mehr gültig sein kann. Außerdem soll GLS den Zusteller befragen. Allerdings liegt der 06.10. als Zustelltag schon lange zurück, so dass er sich wohl nicht mehr erinnert.

Sie können davon ausgehen, dass GLS nicht haften will und Argumente findet, warum die Abstellgenehmigung doch wirksam ist. Wenn GLS z.B. Pakete immer bei Elektro Volz abgegeben hat, könnte die Abstellgenehmigung vielleicht aus einer Art Gewohnheitsrecht fortbestehen, auch wenn der Vorgänger Elektro Genthner geschlossen hat.

Bei Elektro Volz haben Sie vermutlich schon nachgefragt. Hatte der Laden zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung denn geöffnet oder nicht?

Denkbar wäre auch, dass GLS das Paket einfach vor der geschlossenen Praxis abgestellt hat. Wenn die Abstellgenehmigung "in der Praxis" lautet, dann wäre das Abstellen vor der Praxis nicht erlaubt (nach unserer Meinung, aber wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten).

Lesen Sie auch unseren Ratgeber unter Abgestelltes Paket ist verschwunden. Was nun?

Holen Sie sich ggf. rechtliche Unterstützung z.B. durch eine Verbraucherzentrale.

GLS | 23184257189

Sehr geehrte damen und herren.
Ich habe ein problem bezüglich eines versicherten ticket versand.
Ich sollte heute mit gls die gekauften karten erhalten. Habe gestern bei der versandinfo auf der gls homepage angegeben das dieses kuvert in den postkasten geworfen werden darf da ich nachtschicht hatte..
Heute kam die Bestätigung das dies um 9:22 an dem ort abgelegt wurde. Als ich den postkasten blickte war dieser leer. Hierzu habe ich Zeugen. Ich habe darauf hin gls angerufen und meldung gemacht. Diese erklärten mir das sie nachforschen. Das kann zwischen 1-5 Werktage dauern. Darauf hin bin ich zu unserer gls packstation in simbach gefahren. Der mann im Geschäft sagte mit er redet mit dem fahrer wenn er kommt und die nicht ausgelieferten Pakete bringt. Das tat er auch und der Fahrer meinte, das er sich an meinen namen erinnert und das er dieses kuvert in den Kasten warf. Was mir komisch vor kommt da diese Zusteller vor Weihnachten sicher zwischen 30-50 Lieferungen haben und soll sich genau an mich erinnern.

Kurz um diese brief ist verschwunden...
Und das ihn wer aus dem kasten nahm kann ich ausschließen. Da der schlitz so klein ist und nicht mal die hand meiner mutter rein passt. Der kasten war leer so das der brief auf dem boden liegen müsste. Die zwei Schlüssel sind in meinem besitz und der postkasten hat keine einbruchspuhren.
Ich habe auch dem ticket anbieter eine Email gesendet und um rat gefragt. Was soll ich am besten in dieser Situation tun denn diese tickets haben einen wert von 318.-
Wer haftet dafür? | Patrick wedam | 14.12.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Bitte lesen Sie unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/briefkasten-verlust.php .... Haben Sie GLS eine Erlaubnis erteilt, dass Sendungen ohne Unterschrift abgestellt oder in den Briefkasten eingeworfen werden dürfen? Wenn ja, haftet GLS nicht für den Verlust. Wenn nein, hätte GLS die Sendung nur gegen Unterschrift zustellen dürfen und muss den Verlust ersetzen. Wenn GLS sagt, es besteht eine Abstellerlaubnis, und Sie erinnern sich nicht daran, lassen Sie sich eine Kopie der Abstellerlaubnis schicken. Wenn GLS das Dokument nicht vorweisen kann, gibt es keine Abstellerlaubnis und GLS muss den Verlust ersetzen. In den AGB von GLS (siehe https://gls-group.eu/DE/de/agb-standard ) gibt es keine Regelung zum Briefkasten-Einwurf. Es hängt wie gesagt davon ab, ob Sie als Empfänger darin eingewilligt haben oder nicht.

• Anonym antwortet: Wenn Sie die Ablage erlaubt haben , übernehmen Sie die Haftung - das ist der Sinn einer ASG!
PS: Die haben nicht nur 50 Lieferungen im Auto - c.a. 150...

GLS | 90400424995%28Referenz%3A11800756545%29

Wo ist mein Paket????
Es sollte gestern zwischen 12-13.30 Uhr geliefert werden. Ich habe meine kompletten Termine umgelegt damit ich da bin. Und es war keiner da. Jetzt sehe ich, dass das Paket angeblich gestern um 18.44 Uhr geliefert worden ist!???? Aber nicht zu mir!!! Also wo ist es ??? | Anonym | 07.09.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Das Paket wurde ohne Unterschrift des Empfängers abgestellt. Das wäre nur erlaubt, wenn Sie GLS eine Abstellgenehmigung erteilt haben. Wahrscheinlich trifft das nicht zu, denn der Hinweis ABGSTELLT steht beim GLS-Tracking im Unterschriftenfeld, wo er nicht hingehört. Die Lieferzeit 18.44 Uhr ist auch merkwürdig, zumal eine ganz andere Zeit angekündigt wurde.

Sie sollten den Absender über das nicht gelieferte Paket informieren. Er kann bei GLS reklamieren und auch den Ablieferbeleg anfordern. Daraufhin wird vermutlich der Fahrer befragt.

Reklamieren Sie außerdem bei GLS Deutschland. Telefon: 06677-646907000

Wenn Sie GLS keine Abstellerlaubnis erteilt haben, war das Abstellen des Pakets unzulässig und GLS haftet für den Verlust. Wenn GLS behauptet, dass eine Abstellerlaubnis vorliegt, fordern Sie davon eine Kopie als Beweismittel an.

GLS

Hallo,

mein Freund sollte von Vodafone ein Handy mit GLS geliefert bekommen. Im Internet stand bei der Sendungsverfolgung drin, dass das Paket ohne Nachweis geliefert wurde.
Da das Paket nirgendswo zu finden war auf dem gesamten Grundstück hat er GLS angerufen und denen das Problem geschildert. Laut GLS liegt eine Abstellgenehmigung vor. Haben uns diese schicken lassen. Es ist nicht die Unterschrift meines Freundes.
An dem Tag als die Abstellerlaubnis angeblich ausgestellt worden ist, waren wir nachweislich gar nicht in der Stadt.
An dem Tag wurde ein Paket geliefert, dass der Vater meines Freundes angenommen hat. Dieser hat allerdings auf dem Gerät unterschrieben und nie eine solche Karte.
Auf dieser Abstellgenehmigung steht, dass der Paketbote das Paket in einer ganz anderen Straße abgeben darf, was schon komplett paradox ist.
Nun beruft sich GLS auf diese angebliche Abstellerlaubnis und sagt der Bote hätte es an der Holzhütte abgestellt. Dem Mann im GLS-Shop sagte er, er hätte es auf die Terasse gelegt.

Meine Frage nun ist nun, darf der Paketbote das Paket für meinen Freund abstellen, wenn sein Vater eine Abstellerlaubnis unterschrieben hat? (Wobei ihm das dann untergejubelt wurden sein muss)

Freundliche Grüße aus Bremen | sarah | 23.10.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Das ist ein schwieriger Fall, den man aus der Ferne schlecht lösen kann. Kontaktieren Sie ggf. auch eine Verbraucherzentrale in der Nähe oder sogar einen Anwalt.

Wenn auf der Abstellgenehmigung nicht vermerkt ist, dass die Abstellgenehmigung auch für andere Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige gilt, dann gilt die Genehmigung nur für die Person, die unterschrieben hat. Wenn der Vater unterschrieben hat, gilt die Genehmigung also nicht für Pakete an den Sohn. Man muss aber genau das Kleingedruckte der Abstellgenehmigung prüfen.

Außerdem muss in einer Abstellgenehmigung angegegebn sein, an welchem Ort Pakete abgestellt werden dürfen. Wenn in der Abstellgenehmigung steht, dass Pakete in der Holzhütte abgestellt werden dürfen, dann gilt die Genehmigung nur für dort. Wenn das Paket auf der Terrasse abgestellt wurde, obwohl dies nicht der vereinabrte Ort war, wäre es unerlaubt gewesen. Schwierig ist, dieses Fehlverhalten GLS zu beweisen.

Die Aussage des Manns im GLS-Paketshop ist sehr wichtig.

Machen Sie bzw. Ihr Freund zu Beweiszwecken am besten ein Gedächtnisprotokoll von den Vorfällen. Also alles so aufschreiben, wie Sie es hier im Paketda-Forum getan haben.

Ziehen Sie in Betracht, den Fall bei der Polizei zu melden. Dazu wird die Paketnummer benötigt und eine genaue Schilderung der bisherigen Abläufe. Inklusive Aussagen der GLS-Hotline und des Paketshop-Mitarbeiters. Der Paketshop-Mitarbeiter sollte gefragt werden, ob er sich als Zeuge zur Verfügung stellt. Und der Vater natürlich, der die Abstellgenehmigung erteilt hat.

Außerdem sollte Vodafone informiert werden. Grundsätzlich ist es so, dass ein Verbraucher eine Ware nur bezahlen muss, wenn der Absender (Vodafone) die Lieferung der Ware beweisen kann.

Wenn die von GLS vorgezeigte Abstellgenehmigung nur für den Vater gilt und nicht für den Sohn, dann kann Vodafone die ordnungsgemäße Zustellung des Pakets nicht beweisen. Folglich muss die Ware nicht bezahlt werden (nach unverbindlicher Einschätzung der Paketda-Redaktion / wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten).

Das Vertragsverhältnis über den Pakettransport besteht zwischen GLS und Vodafone. Und nicht zwischen GLS und dem Empfänger. Deshalb muss im Verlustfall der Paket-Absender (also Vodafone) den Schadenersatz beim Paketdienst einfordern.

Wir von Paketda.de empfehlen, dass sich der Geschädigte an Vodafone wendet und dort den Kaufpreis zurückfordert oder eine Ersatzlieferung. Wie gesagt muss Vodafone die Paketlieferung beweisen können, sonst besteht keine Zahlungsverpflichtung durch den Kunden.

GLS

Meine Frau hat bei GLS eine Abstellgenehmigung für Ihre Pakete. Meine Firma ist mit an der gleichen Adresse. Ich habe so eine Genehmigung nicht erteilt. Weder für meine Firma, noch für meine Person. Nun hat eine andere Firma mir ein Paket an mein Unternehmen geschickt. Das Paket wurde angeblich abgestellt und ist nun verschwunden. Weder der Absender noch GLS wollen sich etwas davon annehmen. Was kann ich tun? | anomym | 29.04.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Der Absender des Pakets sollte sich an GLS wenden und Schadenersatz für sein verlorenes Paket einfordern. Grund: Es wurde ohne Genehmigung abgestellt. Wenn GLS widerspricht, soll der Absender des Pakets von GLS eine Kopie der Abstellerlaubnis anfordern. (Oder Sie als Empfänger fordern diese Kopie an.) Daraus müsste dann hervorgehen, dass die Abstellgenehmigung nur für Ihre Frau gilt und nicht für Ihre Firma.

Sofern bewiesen werden kann, dass für Ihre Firma keine Abstellgenehmigung erteilt wurde, muss GLS den Paketverlust bis zur Versicherungshöhe (i.d.R. 750 Euro) ersetzen. Nur der Absender des Pakets hat ein Vertragsverhältnis über den Pakettransport mit GLS. Deshalb kann auch nur der Absender den Schaden geltend machen.

Sie als Empfänger wiederum können die Zahlung des Kaufpreises an den Absender des Pakets verweigern, solange der Absender keine ordnungsgemäße Zustellung belegen kann. Allerdings kann zwischen Gewerbetreibenden Abweichendes vereinbart sein, z.B. dass die Gefahr des Paketverlusts mit dem Abschicken vom Absender auf den Empfänger übergeht.

Dann brauchen Sie eine Abtretungserklärung vom Absender, um die Ansprüche gegen GLS selber durchsetzen zu können. Notfalls einklagen per gerichtlichem Mahnbescheid.

GLS | 37601256860

Laut Tracking soll das Paket im Carport abgestellt worden sein. Zur Fraglichen Zeit war ich im Vorgarten!
Selbst der GLS Hotline ist die Zustellkennung merkwürdig vorgekommen.
Auch Nachbarn waren zur fraglichen Zeit in den Gärten am arbeiten.
Definitiv hat kein Lieferfahrzeug zu angegebenen Zustellzeitpunkt die Strasse befahren!
GLS stellt jetzt Nachforschungen an.
Wie lange soll ich GLS Zeitgeben bis ich Anzeige wegen Unterschlagung stelle?
Wrert des Paketes ca. 200 Euro | Ingo Pape | 21.10.2022

• Helaqo antwortet: Warum muss man das abwehren, wenn GLS bezüglich Schadenersatz auf den Absender verweist? Und vor allem mit welchem Argument? Rechtlich ist nun mal der Absender der Auftraggeber des Paketes. Der Empfänger hat kein Vertragsverhältnis mit GLS.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Hat GLS eine Abstellerlaubnis von Ihnen, also dass Pakete ohne Unterschrift im Carport abgestellt werden dürfen? Ohne Abstellerlaubnis ist die Situation einfacher zu klären als mit Abstellerlaubnis.

Gut ist, dass Sie und Nachbarn zur angeblichen Zustellzeit kein GLS-Fahrzeug gesehen haben. Weil der Vorfall erst gestern war, könnte es hilfreich sein, wenn Ihnen die Nachbarn kurz schriftlich bestätigen, dass sie gestern gegen 16 Uhr im Garten waren und ihnen kein GLS-Fahrzeug aufgefallen ist.

Je länger sich die Sache nämlich hinzieht, desto stärker verblasst die Erinnerung bei den Nachbarn und sie wissen irgendwann nicht mehr, ob bzw. wann sie im Garten gearbeitet haben. 1 oder 2 Nachbarn als Zeugen wären sehr nützlich, wenn Sie später Anzeige bei der Polizei stellen.

Ich würde zu einer Anzeige raten, wenn Sie das Gefühl haben, dass GLS die Situation nicht aufklären kann und das Paket verschwunden bleibt.

Haben Sie die Auskunft schriftlich von GLS, dass das Paket im Carport abgestellt wurde? Im GLS-Tracking sieht es nämlich so aus, als hätten Sie das Paket persönlich angenommen. Sie könnten den Absender bitten, den Ablieferbeleg bei GLS herunterzuladen und an Sie weiterzuleiten. Vielleicht geht daraus die Abstellung hervor.

Das Paket wurde in den Tagen zuvor mehrmals mit dem Vermerk "weitere Adressinformationen benötigt" bei GLS bearbeitet. Vielleicht hat GLS irgendwo an einer falschen Anschrift abgestellt. Machen Sie sicherheitshalber einen Adressabgleich mit dem Absender.

Weil das Paket in Spanien abgeschickt wurde, könnte sich GLS Deutschland auf den Standpunkt stellen, dass nur der Absender Schadenersatz geltend machen kann und zwar bei GLS in Spanien. Wenn GLS mit diesem Argument kommt, muss man es irgendwie abwehren. Das ist bei Auslandspaketen aber schwierig. Sie könnten notfalls den Fall in Ihrer örtlichen Tageszeitung öffentlich machen und dadurch Druck auf GLS ausüben.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): GLS – Das Paket wurde laut Sendungsverfolgung durch das GLS-Paketzentrum Bielefeld zugestellt. GLS-Sendungsverfolgung hier: www.gls-pakete.de.

Suchen Sie im unteren Bereich der Seite nach dem Kasten »Sendungsinformationen«, wo Sie die PLZ des Empfängers eingeben können. Anschließend auf »Unterschrift anzeigen« klicken und es wird der Name der Person angezeigt, die das Paket bekommen haben soll.

Paketda.de ist nicht der GLS-Kundenservice sondern ein allgemeines Verbraucherportal. Die GLS-Kontaktdaten stehen hier. Informieren Sie auch den Absender, sofern das Paket unauffindbar ist. Er kann bei GLS den Ablieferbeleg anfordern.

Das Paket wurde zuletzt im GLS-Depot Bielefeld bearbeitet. Kontaktdaten zu diesem Paketzentrum finden Sie unter http://www.paketda.de/gls-depot-48-bielefeld.html

GLS | 48461563219

Sollte heute meine neue SIM Karte erhalten, war den ganzen Tag zuhause und habe auf den Fahrer gewartet (wohne in einem ruhigen Wohngebiet wo am Tag 2-3 Autos lang fahren). Plötzlich bekomme die Nachricht das das Paket zugestellt worden sein soll, ohne das der Fahrer überhaupt in meiner Straße war. Hab aber nichts erhalten, hab auch schon alle Nachbarn gefragt und im Briefkasten war natürlich auch keine Karte. Bin extrem sauer und hoffe das mit der SIM Karte kein Blödsinn gemacht wird. Vodafone und GLS habe ich auch direkt kontaktiert. | JD | 04.08.2022

• Merepa antwortet: Wenn es nur eine Simkarte war passt der Umschlag vermutlich problemlos in den Briefkasten. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus ? eventuell hat der Zusteller sich mit dem Briefkasten vertan und die Sendung liegt im Briefkasten eines Nachbarn. Kommt auch gerne mal bei Adresse vor wo es 1, 1a, 1b usw. gibt.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Im GLS-Tracking steht ja "abgestellt / eingeworfen", es gab also keine persönliche Zustellung. Wenn die Sendung nirgendwo auffindbar ist, würde ich sie als verloren betrachten. Dass ein Nachbar die Sendung hat, glaube ich nicht, weil man es sonst im Tracking sehen würde. Vodafone soll am besten eine neue Karte zusenden.

Das Abstellen / Einwerfen war übrigens in Ordnung, wie ich gerade sehe. Im Tracking unter https://parcelsapp.com/de/tracking/48461563219 sieht man die Zusatzleistung DepositService. Das bedeutet, der Absender hat die Zustellung ohne Unterschrift erlaubt.

GLS | 45540911771

Guten Abend,

Ich habe über eBay eine
neue Kinderwagen bestellt. Ausgeliefert wurde mit GLS. Ich habe eine Abstellgenehmigung erteilt, und zwar vor meiner Wohnungstür. Das Paket wurde laut meiner Nachbarin einfach neben der Haustür unten im Gebäude abgestellt. Sie konnte sich daran gut erinnern, da sie persönlich die Haustür für den Lieferanten aufmachte. Er soll außerdem in Eile gewesen sein. Nun ist mein Paket weg. Andere Nachbarn im Gebäude konnten auch bestätigen, dass das Paket neben der Haustür stand. Die Beschreibung des Pakets waren identisch. Ein großes Paket mit einem Bild des Kinderwagens. Ich selber habe das Paket nicht vor Gesicht bekommen, da ich nicht im Haus war. Was kann ich jetzt tun? | Anonym | 23.05.2022

• Sotiki antwortet: "Was kann ich jetzt tun?"

Alle Ablageverträge sofort kündigen und in Zukunft dafür sorgen, daß am Tag der Zustellung jemand zu Hause ist. Wie gesagt, wenn das Paket verschwunden ist, haftet der Empfänger bei Ablageverträgen und auch bei einmaligen Abstellgenehmigungen.

Selbst wenn das Paket am richtigen Ort abgestellt wird, kann es verschwinden. Außerdem haftet der Empfänger auch für Transportschäden, weil die Beschädigung auch nach dem Abstellen passiert sein kann. Generell kann man nur sagen: Finger weg von Ablageverträgen und einmaligen Abstellgenehmigungen!

• Pudoro antwortet: <Ich habe eine Abstellgenehmigung erteilt, und zwar vor meiner Wohnungstür.>

Es ist doch leicht vorstellbar, daß große/schwere Pakete nur im Erdgeschoß vor die Wohnungstür gestellt werden. Oder glauben Sie wirklich, daß irgendein Zusteller so etwas auch noch Treppen hoch zerren wird? Womöglich noch 4. Etage Altbau ohne Fahrstuhl.

Er bekommt ja dafür nicht etwa zusätzlich Geld - sondern genau so viel wie für die Wohnungstür im Erdgeschoß - und er hat die Zeit dafür nicht.

Wenn Sie wissen, daß Sie bei Anlieferung nicht anwesend sein werden, leiten Sie Ihre Sendungen vorher an einen Paketshop um, wo Sie sie dann abholen können (alternativ: kaufen Sie halt in örtlichen Ladengeschäften, aber nicht online). Davon ab: kündigen Sie sämtliche Abstellgenehmigungen!

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Sie müssen beweisen, dass GLS das Paket an der falschen Stelle abgestellt hat, dann ist GLS haftbar. Ich vermute, dass GLS freiwillig nicht haften will. Dann brauchen Sie rechtliche Unterstützung, z.B. durch eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Konfrontieren Sie GLS zuerst mit den Aussagen der Nachbarn. Wenn GLS nicht haften will, erstatten Sie ggf. Anzeige bei der Polizei, weil ja irgendjemand das Paket geklaut hat. Aufgrund der Anzeige werden Sie von GLS vermutlich keinen Schadenersatz bekommen. Sie brauchen dann rechtliche Unterstützung.

GLS | 95315032903

Das Paket ist nicht am Abstellort. Wer haftet jetzt? | Anonym | 21.01.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Es ist schwierig bis unmöglich, den Paketdienst haftbar zu machen. Es sei denn, es gibt Zeugen oder Videoüberwachung als Beweis dafür, dass GLS zum angeblichen Zustellzeitpunkt nicht bei Ihnen war.

Aber selbst mit diesen Beweisen könnte GLS behaupten, dass das Paket korrekt abgestellt worden sei. Dann müssten Sie zur Polizei und/oder einem Anwalt gehen. Bei geringer Schadenshöhe lohnt sich dieser Aufwand meistens nicht.

Widerrufen Sie die Abstellgenehmigung am besten. Musterbrief hier: https://www.paketda.de/abstellerlaubnis/gls.html#kuendigen


• Banike antwortet: Sie schreiben, dass Sie täglich viele Pakete bekommen; dieses Paket wird man zähneknirschend abschreiben müssen vrsl., denn die Beweisführung, dass nie etwas dort lag dürfte nicht gelingen. Außer für die Zukunft die Abst'g zu widerrufen fällt mir nichts weiter ein.

• Cukeko antwortet: Ja, ich habe eine Abstellgenehmigung erteilt aber der Fahrer hat nichts hinterlegt.

• Banike antwortet: Sie können aber bestätigen, dass eine generelle Abstellgenehmigung für GLS erteilt wurde Ihrerseits?

• Cukeko antwortet: Bei Unterschrift erscheint: Unterschrift nicht verfügbar. Ich denke der Fahrer konnte kein deutsch und habe beim Nachbarn gefragt, aber da hat er auch nichts hinterlegt. Ich war zu Hause. Geklingelt hat er auch nicht. Die Dame am Telefon meinte das würden sie bei Abstellgenehmigung auch nicht tun (DHL und Hermes macht es). Ich bekam nur eine Email das das Paket am Abstellort hinterlegt worden sei. Bin sofort hin aber da war gar nichts. Bringt es was beim Verkäufer zu reklamieren? GLS ist echt der letzte Schrott. Ich bekomme täglich zig Pakete und nie ist sowas passiert.

• Banike antwortet: Wenn Sie unten im Sendungsverlauf Ihre PLZ eingeben, was erscheint bei "Unterschrift anzeigen"?

GLS | 98270091774

Mein Mann erwartete ein Päckchen aus London. Im Sendungsnachweis der Verkäufers war zu lesen, dass das Paket zugestellt wurde. Wir waren die ganze Zeit zuhause, es hat keiner geklingelt.
Wie kann es sein, dass ohne Unterschrift eine Zustellung vermerkt wird?
Merkwürdig ist, dass ich bei unserer telefonischen Beschwerde bei GLS mitgeteilt bekam, das Paket laufe auf meinen Namen. Es läuft aber definitiv auf den Namen meines Mannes. Wir haben seit Jahren Probleme mit GLS. In der Vergangenheit habe ich auch Pakete mit GLS bekommen, man hat sie einfach vor die Tür gestellt oder gar nicht zugestellt. Der Versender hat mittlerweile den Versand mit GLS eingestellt und sendet mit DHL.
Wir überlegen uns gerade, ob wir eine Strafanzeige gegen GLS einleiten sollten.
Es ist für uns unmöglich, im Vorfeld zu ermitteln, ob Pakete aus England bzw. dem Ausland in Deutschland mit GLS weitergeleitet werden. Da mein Mann sehr oft Geschäfte in London macht, ist das für uns ein Dilemma und nicht mehr hinzunehmen. | Anonym | 08.10.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Schicken Sie ein Einschreiben an das GLS-Depot Wuppertal und verbieten Sie das Abstellen von Paketen. Mustertext hier: https://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php#kuendigung-abstellerlaubnis

Anschrift: GLS, In der Fleute 138, 42389 Wuppertal

Vielleicht bringt das ja etwas, aber vielleicht auch nicht. Ob eine Strafanzeige etwas bringt, bzw. überhaupt möglich ist, können wir nicht beurteilen. Der Zusteller hat immerhin nicht Ihre Unterschrift gefälscht sondern das Paket als "abgestellt" vemerkt.

Wenn ein Paket ohne Abstellerlaubnis abgestellt wird, und anschließend zu Schaden kommt oder geklaut wird, dann wäre GLS dafür haftbar.

• Paketda-Redaktion ^m antwortet: Da Royalmail an GLS Germany beteiligt ist, werden Pakete aus Großbritannien oft in Deutschland von GLS transportiert, das lässt sich nicht verhindern.
Der Absender in Großbritannien soll die Pakete am besten per UPS, DHL Express oder beispielsweise DPD versenden. Diese Pakete werden in Deutschland im gleichen Transportnetz transportiert.

GLS | 13215438330

Mein Paket wurde anscheinend zugestellt. Ich kann leider kein Paket finden.
Bitt rufen Sie mich an.
Tel: 07022 569065 | Rieger | 13.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketda.de ist nicht der GLS-Kundenservice sondern ein allgemeines Verbraucherportal. GLS erreichen Sie unter 06677-646907000

GLS hat das Paket beim Empfänger abgestellt, also ohne Unterschrift. Das ist nur zulässig, sofern Sie als Empfänger dafür eine entsprechende Abstellgenehmigung erteilt haben. Bitte lesen Sie unseren Ratgeber zu diesem Thema, bevor Sie bei GLS anrufen: http://www.paketda.de/recht/abstellerlaubnis.php

GLS muss Ihnen die angeblich erteilte Abstellgenehmigung in Kopie vorlegen können. Zum Kündigen der Erlaubnis finden Sie hier einen Vordruck: http://www.paketda.de/paket-abstellerlaubnis.php#kuendigung-abstellerlaubnis

GLS

Hallo, ich habe auch eine Frage, und zwar..
Wir haben 2 Pakete bestellt ( zwei Mal das gleiche) am Freitag kam mein mann und ich von der Arbeit heim und da stand ein Paket vor der Garage ( haben keine abstellgenehmigung) ( wohnen an der Hauptstraße) gls hat es einfach hingestellt...
Habe nun bei gls angerufen und gesagt das sie doch dem Fahrer reden sollen weil er das nicht da.. ( dachte zu dem Zeitpunkt das das 2 Paket am nächsten Tag kommt) bis heute ist das Paket noch nicht aufgetaucht. Habe jetzt den Verkäufer kontaktiert und habe nachgefragt ob er auch das 2. Paket verschickt hat ( habe leider noch keine Antwort erhalten)
Was kann ich tun wen das 2. Paket nicht mehr auftaucht? | Anonym | 28.10.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn Sie als Privatkunden bei einem gewerblichen Versandhändler bestellt haben, ist der Händler für die ordnungsgemäße Lieferung verantwortlich. Als Kunde müssen Sie sich nicht direkt mit GLS herumplagen.

Der Absender soll von GLS die vermeintliche Abstellgenehmigung in Kopie anfordern. Wenn es die nicht gibt, ist GLS gegenüber dem Absender zu Schadenersatz verpflichtet.

Sie als Kunde können vom Versender das Geld zurückverlangen oder Schadenersatz.

GLS | 16170714075

16170714075 (Referenz: 20152310)
Haben Sie meine Abstellgenehmigung nicht mehr? Heute kam die Nachricht die Zustellung könne nicht erfolgen. Ich hatte jedoch bereit vor langer Zeit eine Abstellgenehmigung erteilt. Frage: Werden Sie beim nächsten Zustellversuch die Abstellgenehmigung nutzen? Mit freundlichem Gruß P.Uthoff | Tischlerei Peter Uthoff | 04.05.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketda.de ist nicht der GLS-Kundenservice. Fragen Sie am besten direkt bei GLS Hermsdorf nach, ob Ihre Abstellgenehmigung noch vorliegt: 036601/918-0

Ansonsten können Sie sicherheitshalber eine neue Abstellgenehmigung für den Fahrer hinterlassen (z..B. an die Tür kleben). Formular siehe hier: http://www.paketda.de/paket-abstellerlaubnis.php



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