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Hilfe bei Beschädigungen von Hermes-Paketen

Bei einem beschädigten Paket ist es wichtig, den Schaden unverzüglich dem Paketdienst mitzuteilen. Es gilt eine 7-Tage-Meldefrist für äußerlich nicht erkennbare Schäden. Ist ein Schaden von außen erkennbar (Versandkarton beschädigt), muss der Zusteller den Schaden dokumentieren. Alternative: der Empfänger verweigert die Annahme.

Lesen Sie bitte unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema »Paket beschädigt«. Dort finden Sie auch Schadenformulare und Infos zur Haftung. Außerdem sollten Empfänger und Absender miteinander Kontakt aufnehmen.

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Hermes

Von privat über Vinted gekauft, aber privat überwiesen. Paket von Hermes wurde nach zwei Wochen geöffnet und leer an Absender zurückgeschickt. Wer haftet jetzt?
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Privatperson
| Müller | 06.10.2023

• Pamuhi antwortet: Unten habe ich in einem Satz ein Wort vergessen, er muß richtig lauten:

"... wenn sich Pakete gegenseitig belasten, z. B., wenn sie am Ende von Sortiermaschinen Rutschen herunterrutschen, dort am Ende liegenbleiben und dabei aufeinanderprallen."


• Pamuhi antwortet: Es ist nicht gesagt, daß es sich um Diebstahl handelt, sondern es kann auch ein Transportschaden aufgrund mangelhafter Verpackung sein. Es stimmt zwar, daß der Empfänger für den Versand haftet, also hauptsächlich für das Verschwinden eines Paketes, aber nicht für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung und das ist bei 99,9% aller Transportschäden der Grund. Das kann man auch nicht mit Klauseln in Beschreibungen ausschließen.

Dafür haftet auch bei privaten Geschäften nicht der Empfänger, sondern der Absender. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß dafür auch der Empfänger haftet. Das Problem ist jedoch, das nachzuweisen und durchzusetzen.

Zum Beispiel gibt es Leute, die 10 kg Ware in einem Verkaufskarton von 2500 Blatt Papier verschicken und dazu noch den Deckel oben nur mit zwei kleinen Stücken Klebeband jeweils in der Mitte einer Seite zukleben. Diese dünnen Kartons sind nur für den Versand auf Paletten geeignet, aber nicht als einzelnes Paket.

So ein Karton kann dann bei der maschinellen Sortierung reißen, wenn sich Pakete gegenseitig belasten, z. B., wenn sie am Ende von Sortiermaschinen herunterrutschen, dort am Ende liegenbleiben und dabei aufeinanderprallen. Wenn sich so ein Karton dann öffnet oder reißt, kann die Ware herausfallen (oder auch Textilien können reißen, genau wie in Papier). Auch Stapeldruck kann eine enorme Belastung sein.

Es ist die Pflicht auch eines privaten Versenders, die Ware so zu verpacken, das sie auch große Belastungen aushält, die dabei entstehen können. Z. B. ist nicht nur gute Polsterung ohne Leerräume wichtig, sondern auch der Abstand von der Ware zum Kartonrand, er sollte möglichst groß sein, denn er ist eine Knautschzone.

Paketdienste zahlen bei Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung in der Regel keinen Schadenersatz, deswegen ist eine superstabile Verpackung so wichtig.

Solche Transportschäden passieren also nicht, weil ein Zusteller ein Paket wirft, sondern der Zusteller hat so ein Paket schon so bekommen.

Oder es gibt Leute, die eine Vase aus Porzellan nur mit zwei Lagen Küchenpapier in so einen dünnen Karton legen. Wenn die dann heil ankommt, ist das reines Glück und das Gegenteil von Verstand.

Aufschriften wie "Vorsicht Glas" haben keinen Einfluß auf die Art der Sortierung. Alle Pakete werden gleich sortiert. Es gibt auch bis heute weltweit keine einzige Sortiermaschine, die "Vorsicht Glas" lesen kann.

Firmen verpacken oft schlecht, um Kosten für Verpackung und Arbeitszeit zu sparen. Das ist für die wirtschaftlicher als alles sicher zu verpacken. Außerdem haben die die meisten Neuwaren noch zig mal auf Lager und können sie bei Bedarf erneut verschicken. Das kann man aber nicht mit der Situation als privater Versender vergleichen.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Bei einem Verkaufsgeschäft zwischen zwei Privatpersonen trägt der Empfänger das Transportrisiko. Wenn die Ware unterwegs geklaut wird, ist es also in erster Linie das Problem des Käufers. Der Verkäufer muss aber mithelfen, Schadenersatz von Hermes zu bekommen. Und wenn der Verkäufer Schadenersatz von Hermes bekommt, dann muss er das Geld an den Käufer weiterleiten. Oder der Käufer versucht, direkt von Hermes Schadenersatz zu bekommen.

Wichtig ist, innerhalb von 7 Tagen eine Schadenmeldung bei Hermes einzureichen. https://www.paketda.de/schaden/hermes.html

Lesen Sie außerdem: https://www.paketda.de/recht/paket-leer-diebstahl.html

Hermes | 02237181010421

Ich habe einen Kauf von Geschirr über Ebay getätigt. Der Versand mittels Hermes war versichert, das Geschirr bestens gesichert mit Luftpolsterfolie und der gesamte Karton noch wattiert mit Zeitung, außerdem war der Karton an jeder Seite mit Vorsicht Glas! beschriftet. Der Karton weißt äußerlich einen leichten Schaden auf und ist höchst wahrscheinlich runter geflogen, es wurde aber vom Lieferanten nichts notiert. Hermes verweigert die Haftung mit Verweis auf das Handelsgesetzbuch § 427. Kann ich dagegen irgendetwas tun? | Anonym | 15.09.2022

• Wituko antwortet: Einmal illustriert, worüber man spricht: Was war das für Luftpolsterfolie? Etwa diese dünne Folie aus Verkaufsverpackungen, mit Bläschen Durchmesser 6 mm und 3 mm hoch? Die ist völlig untauglich, auch mehrfach übereinander liegend.
Es gibt stabile Folie mit etwa 18 mm Blasen im Durchmesser und etwa 9 mm Höhe. Die ist schon eher geeignet, wenn man jedes einzelne Stück damit vielfach(!) umwickelt und jeweils mit Paketband fixiert, so dass man diverse rundliche Stücke erhält (die alle einen Falltest von einer Tischkante herab standhalten müssen).
Das alles muss dann mit ganz erheblichem Abstand(!) von den Karton-Außenwänden mit flexiblen aber in der Position sicheren Dämmmaterialien in den Versandkarton eingelegt werden. Nur so erreicht man bei Geschirr eine sichere Verpackung. Schnell landet man dann auch bei sehr großen Versandstücken (Hermes Größe M oder oft sogar L). Darunter geht es aber einfach nicht.

• Hegipu antwortet: Aufschriften wie "Vorsicht Glas" haben keinen Einfluß auf die Art der Sortierung. Alle Pakete werden gleich sortiert und zwar hauptsächlich maschinell. Dabei können sich Pakete gegenseitig belasten, wenn sie z. B. Rutschen herunterrutschen, dort am Ende liegenbleiben und so aufeinanderprallen.

Auch Stapeldruck ist eine Belastung, die Pakete aushalten müssen.

"... bestens gesichert mit Luftpolsterfolie und der gesamte Karton noch wattiert mit Zeitung."

Wieviel Luftpolsterfolie? Manche Leute nehmen zwei Lagen davon und meinen, daß das "gut verpackt" wäre.

Geknülltes Zeitungspapier ist auch kein guter Schutz, weil es Stöße weiterleiten kann anstatt sie zu absorbieren, wenn es sehr fest geknüllt ist und zudem der Abstand von der Ware zum Kartonrand zu gering ist. Dieser Abstand muß nämlich möglichst groß sein, das ist wie eine Knautschzone beim Auto.

Es gibt sogar gewerbliche Händler, die es nicht schaffen, Geschirr sicher zu verpacken.

Man kann bei Paketdiensten keine Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung versichern, sondern nur Verluste.

Generell wird Schadenersatz nur an den Absender gezahlt, weil dieser der Auftraggeber des Paketes ist. Als Empfänger hat man kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst. Aber der Absender wird auch keinen Schadenersatz erhalten.

Für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung haftet auch ein privater Absender. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß dafür der Empfänger haftet. Man kann diese Haftung als Absender auch nicht durch Klauseln in der Beschreibung bei Ebay ausschließen. Der Empfänger trägt bei privaten Geschäften das Risiko eines Verlustes oder einer unzuverlässigen Zustellung, z. B. wenn das Paket vor die Tür gestellt wird und dann verschwindet.

Bitte wende Dich an den Absender. Er soll Dir das Geld zurückzahlen. Falls er sich weigert, solltest Du einen Fall bei Ebay eröffnen.

• Wituko antwortet: "Vorsicht, Glas!" übersetzt bedeutet: "Vorsicht, ich habe nicht sachgemäß verpackt und gebe das hiermit auch gleich zu."
Hermes transportiert nämlich nur im Rahmen seiner AGBs und führt keine Spezialtransporte für zerbrechliche Güter durch.
Beliebter Fehler bei mehreren Stücken Sendungsinhalt (z. B. Stapel Porzellanteller) ist, dass man die Stücke nicht ausreichend voneinander trennt. Also den Stapel nur äußerlich dick umhüllt, aber nicht die Stücke einzeln. In diesen Fällen zerstören sie sich nämlich leicht gegenseitig.
Könnte das hier der Fall gewesen sein?

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Wahrscheinlich bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, weil Pakete bzw. der Inhalt einen Sturz aushalten müssen. Es sei denn, der Sturz erfolgt aus ungewöhnlich großer Höhe. Aber wie will man das beweisen? Hermes könnte sagen, das Paket ist aus 80cm Höhe gefallen und die Polsterung hätte so gut sein müssen, dass dem Inhalt nicht passiert.

Sie könnten entgegen, dass bei 80cm Höhe nichts passiert wäre und das Paket aus größerer Höhe gestürzt ist. Aber es steht Aussage gegen Aussage. Ein Verpackungsgutachter könnte vielleicht eine neutrale Aussage tätigen, aber ich vermute, dass ein Gutachten mehrere hundert Euro kostet.

Die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur kommt auch nicht in Betracht, weil die bei Schadenfällen nicht klären, ob das Paket ausreichend verpackt war.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): Hermes – Falls sich Ihre Frage um ein beschädigtes Paket dreht, lesen Sie bitte unseren Ratgeber zum Thema Transportschaden.

Hermes | 09008136600010

Hallo, ich habe über ebay kleinanzeigen 4 Schöne Jumbo-Tassen für 4€ gekauft. Diese wurden von Verkäufer per Hermes für 5,49€ versendet.
Da nun Tage vergangen sind und mein Paket immer noch nicht bei mir angekommen ist und laut Sendebreicht irgendwo im VerteilerZentrum festhängt, habe ich bei Hermes angerufen.
Und das Paket scheint wärend der Lieferung beschädigt worden zu sein. Jetzt geht es automatisch zurück zum Absender wurde mir gesagt. Und der msüße sich auch um die Schadensmeldung kümmern. Meine Frage ist nur: muss hermes auch die Versandkosten zurück erstatten?
Weil andernfalls würde sich das für die 4€ nicht lohnen.
Gruß Jasmin | Jasmin | 17.01.2019

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Frage zur Versandkosten-Erstattung bei einem beschädigten Paket ist interessant. Das hat nämlich noch niemand gefragt. Bei einem verlorenen Paket wäre die Sache klar: dann müssen die Paketdienste das Porto erstatten.

In Ihrem Fall wurde aufgrund der bevorstehenden Retoure die Transportleistung von Hermes nicht vollständig erbracht. Das Paket hat Sie als Empfängerin nicht erreicht. Man kann argumentieren, dass Hermes deshalb das Porto erstatten muss.

Bei beschädigten Paketen argumentieren Paketdienste aber oft, dass der Absender eine zu schlechte Verpackung verwendet hat. Und dann wäre der Paketdienst für die Beschädigung nicht haftbar (sondern der Absender).

Als Kunde hat man es sehr schwer, eine ausreichend stabile Verpackung zu beweisen. Es sei denn, der Absender hat einen brandneuen Karton für den Versand benutzt und dafür auch noch die Kaufquittung. Bei einem brandneuen Karton wäre es schon naheliegend, dass Hermes den Karton beschädigt hat.

Bei einem gebrauchten Karton könnte Hermes sagen, dass er zu instabil war und dass deshalb der Absender Schuld hat.

Erfahrungsgemäß lässt sich sagen, dass die Schadenabwicklung bei Paketdiensten nervenaufreibend und zeitaufwändig sein kann. Das ist Ihnen (bzw. dem Absender) nicht zu wünschen, aber die Gefahr besteht.

Allgemeine Infos finden Sie auch in unserem Schaden-Ratgeber unter https://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php

Hermes | 09346133560341und2Paket09346133560525

Beide Pakete sind äußerlich stark beschädigt.Der Paketbote sagte, da es Privatpakete sind,muß ich die
Pakete annehmen.Er wollte mir keine Bescheinigung ausstellen,daß die Pakete beschädigt sind.
Was kann ich jetzt machen. | Stefan Müller | 13.12.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Oh je.... Sie haben die Pakete tatsächlich angenommen. Aber was soll man auch tun, wenn einem der vermeintlich erfahrene Paketzusteller die Rechtslage erklärt. Dass er eiskalt gelogen hat, war ja nicht zu erwarten.

Eigentlich wollten Sie richtig handeln: die Annahme verweigern oder wenigstens eine Bescheinigung über die Beschädigungen erhalten.

Machen Sie bitte ein Gedächtnisprotokoll von dem Vorfall, indem Sie den Dialog mit dem Zusteller auf ein Blatt Papier schreiben (soweit Sie sich erinnern). Beschreiben Sie sicherheitshalber auch das Aussehen des Zustellers. Wobei der Zusteller auch über den Zustell-Scan ermittelt werden kann.

Das Gedächtnisprotokoll kann später in einer Auseinandersetzung mit Hermes wichtig werden, falls Hermes keinen Schadenersatz bezahlen will.

Machen Sie Beweisfotos von den Paketen. Also von außen und von innen (Inhalt + Polstermaterial). Werfen Sie nichts weg. Alles ist Beweismaterial.

Schicken Sie anschließend eine Schadenmeldung an Hermes. Formular hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Hängen Sie an die E-Mail die Beweisfotos ran sowie Nachweise über den Wert des Paketinhalts.

Stellen Sie sich darauf ein, dass Hermes entweder keinen oder nur geringen Schadenersatz zahlen will. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, so reagieren die Paketdienste fast immer.

Bedingt durch die Falschaussagen des Zustellers sollte sich Hermes in Ihrem Fall aber lieber nicht zu großspurig aufführen. Hätte der Zusteller eine richtige Auskunft gegeben, hätten Sie jetzt nicht den Ärger mit der Schadenabwicklung.

Weiterführende Ratgeber: https://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php

Und: Richtig reklamieren bei Paketdiensten

• Anonym antwortet: Sie hätten die Pakete gar nicht erst annehmen sollen wenn die sowieso schon von außen beschädigt sind

Hermes

Hallo
am 12.10 kam das Paket von Hermes leer an. Ich habe eine Tasche über Ebay kleinanzeigen gekuaft, welches ich per Überweisung bezahlt habe. Bevor das Paket abgeschickt worden ist, hatte die Verkäuferin Fotos gemacht ( Paket) und mir zugesendet. Als ich das Paket erhielt, war es schon mit einem anderen Klebenband versehen und unten aufgerissen, der Inhalt war leer bis auf die 2 Geschenke der Abesenderin ( Haarspray+Ohrringe). daraufhin kontaktierte ich direkt herms und die Absenderin , habe ein Schadenformular ausgefüllt mit allen Angaben Fotos etc. Bis heute warte ich auf eine Rückersttatung von Hermes .Nach zahlreichen Telefonaten mit Hermes und versprechungen komme ich nicht weiter , mittlerweile kann ich die Absenderin ebenfalls nicht erreichen. Man sagte ( Hermes) dass man mit ihr in Kontakt ist und ich zur Polizei gehen soll.

Nun stehe ich hier und weiß nicht wie ich weiter handeln soll. Bitte um Rat es geht um 415 Euro | Anonym | 21.11.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketdienste zahlen Schadenersatz üblicherweise an den Absender eines Pakets aus, weil das Vertragsverhältnis über den Pakettransport zwischen Absender und Paketdienst besteht. Deshalb hat man es als Empfänger grundsätzlich schwer, Schadenersatz geltend zu machen.

Gut ist immerhin, dass die Absenderin das Paket fotografiert hat. Wir würden auch empfehlen, dass Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Polizei soll dann bei Hermes das Paketgewicht anfordern. Pakete werden automatisch gewogen, wenn sie erstmals in einem Paketzentrum bearbeitet werden. Anhand des Paketgewichts ließe sich feststellen, ob das Paket schon bestohlen war, als es im Hermes-Paketzentrum eintraf oder nicht. Auch das nachverklebte, andersartige Klebeband ist ein Beweisstück.

Hermes könnte argumentieren, dass sich das Paket unterwegs selbst geöffnet habe und der Inhalt deshalb rausgefallen ist. Allerdings wäre diese Argumentation unglaubwürdig, weil ja nur die große Tasche fehlt und nicht die 2 kleinen Geschenke. Es deutet also doch Einiges auf Diebstahl hin.

Versuchen Sie auch, den Kontakt mit der Verkäuferin wiederherzustellen.

Wenn Sie Hermes selbst unter Druck setzen wollen, könnten Sie ein Einwurf-Einschreiben an Hermes schicken und binnen 14 Tagen die Auszahlung von Schadenersatz fordern unter Berufung auf Paragraf 421 HGB. Demnach kann auch der Empfänger eines Pakets Ansprüche gegen einen Paketdienst geltend machen. Siehe https://dejure.org/gesetze/HGB/421.html

Konkrete Rechtsberatung erhalten Sie z.B. von einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

Hermes | 007629871023197

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14. Oktober habe ich das Paket bekommen und die Ware, obwohl die vom Verkäufer sehr gut und ordentlich verpackt wurde, war leider beschädigt.
Am gleichen Tag habe ich eine Paket-Schadensmeldung beim Hermes eingereicht, inkl. ausgefüllten Schadensmeldung-Formular und alle Bilder von der Sendung und der Ware.

Bis jetzt am 24. Oktober, habe ich leider keine Antwort bekommen.
Wie sieht es aus? Wie ist der aktuelle Stand?

MfG

| Alena D. | 24.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketda.de ist nur ein Verbraucherportal für allgemeine Fragen und nicht der Hermes-Kundenservice. Die Kontaktdaten von Hermes finden Sie hier: Hermes Kontaktdaten

Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass Paketdienste durchaus 2-3 Wochen zur Bearbeitung eines Schadenfalls brauchen. Und weitere 2-3 Wochen, bis der Schadenersatz ausgezahlt wird.

Paketdienste zahlen übrigens ungern Schadenersatz. Ein Vorgeschmack, was passieren könnte: Wenn Hermes anhand der Fotos feststellt, dass die äußere Kartonverpackung unbeschädigt ist und der Schaden nur im Inneren des Pakets aufgetreten ist, dann wird Hermes vermutlich mit einer unzureichenden Innenpolsterung des Pakets argumentieren. Hermes wäre dann nicht schadenersatzpflichtig. Als Kunde hat man es sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen.

Haben Sie das Paket bzw. die Ware bei einer Privatperson gekauft oder bei einem Händler? Falls es ein Händler war, müsste dieser das Transportrisiko tragen und Sie brauchen sich mit Hermes gar nicht auseinandersetzen. Falls Privatkauf, greift diese Regelung leider nicht.

Hermes | 02283127001893

Guten Tag,
leider kam der Inhalt eine Porzellandose beschädigt an. Haftet Hermes dafür ? Die Verpackung war meines Erachtens außen wie innen sehr stabel, das Paket war nicht beschädigt. Kann gerne Fotos davon schicken... | Irene Vogel | 13.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Vorab der Hinweis, dass Paketda.de nicht der Hermes-Kundenservice ist sondern ein allgemeines Verbraucherportal. Wir können den Fall deshalb nicht direkt für Sie lösen.

Wenn die Verpackung äußerlich unbeschädigt angekommen ist, spricht das i.d.R. für eine unzureichende Innenverpackung. Dann würde Hermes nicht haften. Wenn die äußere Verpackung eine Druckeinwirkung aufweist, könnte der Fall anders liegen. Allerdings finden Paketdienste häufig irgendwelche Gründe, um keinen Schadenersatz zu bezahlen.

Das Hermes-Schadenformular finden Sie hier: https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Bitte handeln Sie schnell, weil der Schaden binnen 7 Tagen nach Paketerhalt gemeldet werden muss. Problematisch ist, dass der Hermes-Kundenservice momentan wohl überlastet ist. Zumindest berichten uns das sehr viele Kunden.

Hermes | Sendungs-ID79159120100029

Ich habe 2 Pakete in OVP versendet. Ein Grafiktablett mit Standfuß waren die Inhalte. Beide Geräte sind Defekt angekommen.
Paket mit Standfuß war stark beschädigt, Inhalt hatte einen Bruch an einem Metallgriff. Schaden wird erstattet.
Paket mit dem Grafiktablett (der teurere Inhalt) hatte leichte Schrammen. Dennoch ist das Tablet defekt und der Schaden wird nicht erstattet. Grund, es ist kein defekt äußerlich erkennbar, somit habe ich es nicht ordnungsgemäß verpackt.

Das Tablet ist genau so verpackt gewesen, als hätte es der Hersteller getan. Jede Schutzmaßnahme von Schaum bis Folie war wie Originalverpackt. Ich selbst habe es so mit einem anderen Paketdienst empfangen und das Paket war makellos.

Hermes sagt mir, das die OVP, so wie der Hersteller seine Ware verkauft und versendet, nicht ausreichend verpackt ist.

Beide Pakete, eines besonders, weisen Spuren auf, die auf eine eher raue Behandlung hindeuten. Also auf eine sehr respektlose Behandlung, trotz Aufschrift "handle with care". Trotzdem ist bei dem anderen Paket ein Metallteil geborsten in OVP! Unfassbar.

Was kann man nun tun? | Niklas M. | 05.07.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Aufschriften mit Bitte zur sorgfältigen Behandlung des Pakets haben keine Wirkung, weil Pakete größtenteils automatisch sortiert werden.

Bei der Verpackung kommt es darauf an, ob sie eine geeignete Versandverpackung ist. Es gibt ja Verpackungskartons, die nur fürs Ladenregal hübsch aussehen, aber nicht stabil genug für den Paketversand sind.

Wenn der Hersteller das Produkt in genau dieser Verpackung ebenfalls verschickt hat (ohne zusätzliche Umverpackung), dann ist nach unserer Meinung anzunehmen, dass es eine geeignete Versandverpackung ist.

Sie können ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen. Hermes nimmt daran teil. Ein unabhängiger Schlichter wird dann die Argumente von Ihnen und von Hermes abwägen und eine Empfehlung zur Einigung abgeben.

Mehr Infos unter https://www.paketda.de/news-jahresbericht-schlichtungsstelle-2016.html

Dort finden Sie auch den Link zum Beantragen des Schlichtungsverfahrens.

Hermes | 007625146072716

Nachdem ich 5 mal angerufen habe und mir jedesmal zugesichert wurde ,dass eine Schadensmeldung per mail kommt, aber leider nicht der Fall war. Bin ich jetzt ratlos. Was kann ich noch tun? | Anonym | 01.02.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie müssen den Schaden schnellstmöglich an Hermes melden. Die gesetzliche Meldefrist beträgt nämlich 7 Tage ab Paketerhalt. Hermes will die Schadenmeldung möglicherweise absichtlich herauszögern, damit Sie die Meldefrist verpassen. Sie finden das Schadenformular unter: https://www.myhermes.de/wps/PA_ETHALONCIW/project_329243/media/content_bilder/myhermes/privatkunden/media/HG_Schadenmeldung_Privatpaketservice.pdf

Drucken Sie das Formular aus, füllen es aus und machen ein Handyfoto davon. Schicken Sie das Formular als Handyfoto + Fotos vom beschädigten Paket + Belege über den Wert des Paketinhalts an die im Formular genannte E-Mail-Anschrift. Erbitten Sie von Hermes eine Eingangsbestätigung. Handeln Sie wie gesagt bitte schnell und schicken das Formular am besten noch heute an Hermes. Werfen Sie das beschädigte Paket und den beschädigten Inhalt nicht weg sondern bewahren zu Beweiszwecken alles auf.

Hermes

Ich habe letzte Woche für ein Familienmitglied einen Trolley Koffer mittels Hermes zum Hotel in Dresden gesendet. Die Sendung ist am Samstag angekommen und heute viel bei der Entgegennahme des Gepäckstückes auf, dass beide Räder aus dem Koffer gerissen wurden. Wie kann man nun am Besten vorgehen um den Schaden reguliert zu bekommen ? | Anonym | 28.03.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Bitte schauen Sie in unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Dort finden Sie auch ein Schadenformular. Bitte handeln Sie schnell: Bei Hermes müssen Schadenanzeigen binnen 7 Tagen gestellt werden! Schicken Sie das Formular am besten per Fax an Hermes, um einen Nachweis zu haben. Kontaktdaten von Hermes siehe hier: http://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#hermes-hotline

Wenn Ihnen das Formular zu kompliziert ist, schicken Sie zunächst eine formlose Schadenmeldung unter Angabe der Sendungsnummer an Hermes, um die 7-Tage-Frist zu wahren.

Als Wertnachweis brauchen Sie idealerweise die Kaufquittung des Koffers.

Wie Hermes auf diesen Fall reagieren wird, ist interessant. Normalerweise treten Schäden eher am Paketinhalt auf. Aber beim Kofferversand kann ja wie beschrieben auch der Koffer selbst beschädigt werden. Einen solchen Fall hatten wir bei Paketda.de noch nicht. Nach gesundem Menschenverstand müsste Hermes den Schaden regulieren. Denn wenn Kofferversand angeboten wird, muss Hermes mit den Koffern auch sorgsam umgehen.

Hermes | 45056067340

Muss der Paketdienst eine Beschädigung dem Versender melden?
Zu meinen 2 Paketen (nie angekommen, jetzt angeblich beschädigt) 45056067340 und 45048054669 habe ich noch einige Fragen. Hermes behauptet ja das diese beschädigt sein. Darüber informiert worden bin ich erst durch die Email. Für mich sind sie verloren. Muss Hermes eigentlich beschädigte Pakete Fotografieren als Nachweis? Bzw generell aufheben? Oder dürfen die entsorgen ohne Information an den Versender. Wenn sie mittels Foto die Beschädigung nicht dokumentieren und das Paket entsorgt wurde, ist dies überhaupt zulässig? Denn dann kann ja immer behauptet werden es wäre beschädtigt wobei es einfach "verloren" wurde. Hat man ein Anrecht auf die Bilder (Beweis/Nachvollziehung) | Anonym | 11.04.2015

• Anonym antwortet: Die Sache ist ja, ich habe erst durch die email erfahren das die Pakete beschädigt sein sollen. Für mich sind sie Verlust, da sie nie beim Empfänger an kamen und ich sie nie zurück erhielt. Ergo habe ich sie als Verlust gemeldet und nu kam zurück sie seien beschädigt worden... was soll ich nun glauben? Ohne Beweis von Hermes.

• Paketda-Redaktion antwortet: Hermes muss die Pakete nicht fotografieren. Schadenersatz wegen Beschädigung oder Verlust macht ja immer der Absender geltend, deshalb muss der Absender die Beschädigung beweisen (z.B. durch Fotos). Idealerweise lässt der Empfänger die Schäden bereits bei Zustellung durch den Fahrer im Handscanner dokumentieren.

Hermes darf Pakete nicht einfach entsorgen, auch keine beschädigten Pakete. Laut Gesetz hat Hermes als Frachtführer eine Sorgfaltspflicht für die anvertrauten Pakete.

Wenn die Pakete verloren gegangen sind, könnte das für den Schadenersatz ggf. sogar positiv sein. Denn bei Verlust ist die Beweislage eindeutig: Die Pakete sind unauffindbar und Hermes muss Schadenersatz leisten bis zur Höhe des Versicherungswertes (max 500 Euro bei Hermes-Paketen).

Bei beschädigten Paketen kann sich Hermes hingegen rausreden, dass die Verpackung unzureichend war und entweder gar keinen Schadenersatz zahlen oder nur 50% oder ähnlich.

Fazit: Beweise von Hermes für die Paketbeschädigung können Sie nicht fordern. Einen Beweis für den Paketverlust erhalten Sie, indem Sie den Paketverlust bei Hermes melden und um eine Nachforschung bitten. Wenn die Nachforschung ergebnislos verläuft, ist damit der Verlust bewiesen und Sie (bzw. Absender) erhalten Schadenersatz gegen Wertnachweis über den Inhalt des Pakets.

Hermes

45048054669 und 45056067340
Beide Sendungen gelten als beschädigt und sollten zurück. Jedoch sind diese nie angekommen. Hermes verweigert Ersatz da angeblich Flüssigkeit (es ist eine sehr zähflüssige Paste, keine Flüssigkeit) mit Sicherheitsdeckel der Zusätzlich verklebt war. Dieser kann gar nicht auf gehen außer durch gröbste Gewalteinwirkung! Was nicht zum ersten Mal passiert wäre. Habe ich eine Chance auf Ersatz? Beide Pakete durchliefen unterschiedliche Paketzentren. Diverse andere Pakete kamen völlig unversehrt an. Der Fehler liegt also nicht an meiner Verpackung | Anonym | 10.04.2015

• Anonym antwortet: Die Sache ist ja die, dass die Packung nur durch gröbste Gewalteinwirkung kaputt gehen kann, ich hier hermes grobe Fahrlässigkeit im Umgang vorwerfe. Ich werde jetzt Fotos fordern damit ich sehen kann wo und wie die Verpackung beschädigt ist. Nach meinen Falltests (gleiche Verpackung mehrmals aus 1,50m auf Betonboden kann so die Packung nicht kaputt gehen. Ebenfalls kann sich der Deckel durch Sicherheitsverschluss nicht selbstständig lösen.

• Paketda-Redaktion antwortet: Laut Hermes-AGB 4.2.3 (siehe https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/agb ) dürfen flüssige Inhalte nur verschickt werden, wenn sie bruchsicher verpackt sind und gegen Auslaufen geschützt. Bruchsicher bedeutet, dass auch bei Gewalteinwirkung kein Schaden eintreten darf. Insofern sind die Aussichten auf Schadenersatz gering. Hermes wird sich dagegen bestimmt wehren und Sie müssten es vermutlich einklagen. Und selbst das Einklagen hat ungewisse Erfolgsaussichten, eben wegen der genannten Vorschrift. Wenn die Verpackung möglicherweise vom Hersteller zertifiziert war (sie hatte ja immerhin einen Sicherheitsdeckel), könnte die Beweislage hingegen besser aussehen. Aber ist einzelfallabhängig.


Hermes | 01055178831672

PaketNr. 0105517883 1672
Wir haben eben das og. Paket bekommen. Äußerlich und akustisch war kein Schaden zu erkennen. Beim Auspacken stellte ich fest, daß die Ware zerstört ist. Wie kann der Schaden geregelt werden? | Gerhard Wünsch | 06.03.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Für Infos zur Schadenabwicklung bei Hermes klicken Sie bitte hier https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq und dann auf Reklamationen und Beschwerden > Schaden/Verlust > Meine Sendung ist beschädigt. Was kann ich tun?

Machen Sie Beweisfotos vom Inhalt und der Verpackung. Werfen Sie nichts weg, weder Karton noch Füllmaterial. Informieren Sie den Absender über den Schaden. Weil der Absender das Vertragsverhältnis mit Hermes an, erhält der Absender ggf. den Schadenersatz und nicht Sie als Empfänger. Es muss nachgewiesen werden, dass die Sendung ausreichend verpackt war.

Wenn kein äußerlicher Schaden am Paket erkennbar war, deutet das ggf. auf eine unzureichende Verpackung im Inneren des Pakets hin.

Hermes | 45037018531

P.-Nr. 45037018531 Hermes, benötige ein Formular zur
Schadensmeldung, die Ware ist beschädigt angekommen.
In meine e-mail Adresse die ich von Hermes bekommen habe ist kein link für das Formular zum aufmachen.
Danke | Ingeborg Ludwig | 17.02.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie können den Schaden auch ohne Formular bei Hermes melden. Klicken Sie hier: https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/kontakt

Wählen Sie dort "Reklamationen und Beschwerden" und danach "Schaden/Verlust" und dann "Meine Sendung ist beschädigt".

Dort finden Sie zunächst Informationen, welche Daten Hermes benötigt. Klicken Sie anschließend unten auf den blauen Button "Nutzen Sie unser Kontaktformular", um die Daten an Hermes zu schicken.

Wenn Sie nicht weiterwissen, rufen Sie bitte Hermes an unter 01806-311211 (Festnetz 20 Cent/Anruf, Mobilfunk max. 60 Cent/Anruf).

Hermes | 88041148266048

88041148266048 hermes Paket wurde angeblich beschädigt und deswegen nicht geliefert und jetzt | Uwe | 12.02.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Wichtig: Falls Ihnen das Paket zugestellt wird, und es sind äußerlich Schäden am Karton erkennbar, reklamieren Sie sofort beim Hermes-Zusteller. Der Zusteller führt Schadenanzeigen-Formulare mit sich, die bei Bedarf auszufüllen sind. Wenn Sie ein beschädigtes Paket annehmen, und erst später stellt sich ein Schaden heraus, ist die Abwicklung bzw. Beweislage schwieriger als wenn Sie sofort beim Zusteller reklamieren würden. Es kann natürlich auch sein, dass nur der Karton beschädigt wurde und nicht der Paketinhalt. Aber lieber einen Schaden zuviel reklamieren als einen zuwenig.

• Anonym antwortet: Hermes wird den Fall prüfen und den Absender kontaktieren. Dies kann ca. 1-2 Wochen in Anspruch nehmen. Je nach dem wie der Absender entscheidet, wird ihnen das beschädigte Paket ausgeliefert oder an den Absender zurückgeschickt.

Hermes | 01028118843110

Sendungsnr: 01028118843110
Guten Tag,
der versandte Artikel wurde beschädigt angeliefert. Der Karton war ebenfalls beschädigt, so wie mir der Empfänger mitteilt.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3,89 Hermes-Gebühr
und ca 10,-- für den Artikel., der zurückgeschickt wird.
Sind diese SACHEN VERSICHERT ß | Manfred Geißler | 12.02.2015

• nibo1978 antwortet: @Paketda-Redaktion: Herr Geißler ist der Absender des Paketes.

Herr Geißler: Dann hätte der Empfänger das Paket so nicht annehmen dürfen!

Außerdem wird ein beschädigtes Paket (der Karton) in der Regel nicht weiter ausgeliefert, sondern der Absender wird kontaktiert und gefragt ob man einen Weitertransport will oder ob das Paket an den mich (Absender) zurückgebracht werden soll.

Hier scheint jemand die Ware nicht mehr zugebrauchen und behauptet Karton und Ware wären schon beim Empfang beschädigt.

• Paketda-Redaktion antwortet: Zur Schadenabwicklung bei Hermes siehe https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq

Klicken Sie dort auf Reklamationen und Beschwerden und dann auf Schaden/Verlust.

Es wäre am besten gewesen, wenn Sie schon vor Unterschrift direkt beim Zusteller auf den Schaden hingewiesen hätten.

Das Päckchen ist bei Hermes bis 50 Euro versichert. Es muss aber nachgewiesen werden, dass das Paket ausreichend gut verpackt war. Heben Sie die Verpackung samt Inhalt unbedingt auf und machen Sie Fotos zu Beweiszwecken.

Bei Fragen rufen Sie bitte Hermes an unter 01806-311211 (Festnetz 20 Cent/Anruf, Mobilfunk max. 60 Cent/Anruf).

Hermes | 73912417000206

Warum wurde nicht geklingelt und das Päckchen persönlich abgegeben? Wir waren zu Hause!!! Die Sendung wurde einfach auf den Briefkästen abgestellt (Danke dafür!!!!), von anderen netten Bürgern geöffnet u. geplündert.
Nr. 73912417000206 v. 16.1.15, | Anonym | 19.01.2015

• Paketda-Redaktion antwortet: Bitte informieren Sie zunächst den Absender, weil Sie als Empfänger den Schaden bei Hermes nicht geltend machen können. Der Absender kann von Hermes einen Ablieferbeleg mit Unterschrift anfordern. Wenn das Päckchen abgelegt wurde, ist entweder keine Unterschrift vorhanden oder eine gefälschte. Damit wiederum kann der Absender von Hermes Schadenersatz in Höhe des Warenwertes fordern. Näheres siehe Hermes-Website: https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq unter Reklamationen und Beschwerden

Hermes

Guten Tag ich habe ein packet verschickt da war ein Laptop das Laptop wurde geriesen und ging nicht mehr an durch ein Sturz von hermis mit Arbeiter was mus ich machen und wo muss ich das melden die war ja versichert | Dem | 01.12.2014

• Paketda-Redaktion antwortet: Sie müssen gegenüber Hermes nachweisen können, dass der Laptop ausreichend gut verpackt war. Der Empfänger des Pakets soll die Verpackung, den Laptop, dass Füllmaterial und alles weitere unbedingt aufbewahren oder zumindest für Sie fotografieren.

Um den Schaden bei Hermes zu melden, lesen Sie bitte die Hinweise auf dieser Seite: https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq

Klicken Sie dort auf Reklamationen und Beschwerden > Schaden/Verlust > Meine Sendung ist beschädigt. Was kann ich tun?

Wichtig: Der Schaden muss innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Pakets gemeldet werden. Dazu können Sie das Online-Kontaktformular von Hermes nutzen: https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/kontakt

Hermes | 09288174000151

Mein Paket ID09288174000151 ist nicht angekommen.
Lt. Paketverfolgung seit 16.10. 2014 in der NL Leipzig.
Wann kann ich mit Zusendung des Paketes rechnen? | Klaus Ludwig | 31.10.2014

• Paketda-Redaktion antwortet: Bitte rufen Sie hierzu einmal die Hermes-Hotline an unter 01806-311211 (Festnetz 20 Cent/Anruf, Mobilfunk max. 60 Cent/Anruf)

Laut Sendungsverfolgung liegt ein Transportschaden vor. Am besten, Sie informieren auch den Absender darüber. Falls der Schaden schwerwiegend ist, ist es empfehlenswert die Annahme des Pakets zu verweigern. Wenn ein Paket erstmal angenommen ist, fällt es nämlich schwerer, einen Transportschaden im Nachhinein bei Hermes geltend zu machen.

Vielleicht wäre es besser, wenn das Paket an den Absender zurückgeht und Sie die Annahme verweigern.

Alternativ können Sie das Paket auch annehmen und den Zusteller bitten, mit seinem Handscanner äußerlich erkennbare Schäden zu dokumentieren.

Falls es keine äußerlich erkennbaren Schäden gibt und sich im Nachhinein nur ein innerer Schaden an Produkten herausstellt, wird es schwierig, von Hermes Schadenersatz zu fordern. Hermes wird dann mit unzureichender Verpackung argumentieren und Schuld von sich weisen.

Hermes | 02081117023562

Ich habe einen Transportschaden bei Versand mit Hermes zu beklagen und
alle nötigen Schritte eingeleitett. Heute kam die Antwort von Hermes:
"Es tut uns leid, dass Ihre Sendung 02081117023562 beschädigt angekommen ist. Wir sind uns bewusst, wie enttäuschend das für Sie ist.

Wir haften nicht für den Schaden. Gern erläutern wir Ihnen den Grund dafür:

Hermes haftet unabhängig von der verwendeten Verpackung grundsätzlich nicht für Schäden an transportsensiblen Waren."
Das kann doch nicht war sein, dass jegliche Haftung abgelehnt wird?
Wozu zahlt man dann für eine Transportversicherung bis 500€?

| T. Krinke | 12.04.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ich habe den Eintrag des anderen Nutzers von neulich wiedergefunden: https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=meinefrageanzeigen&c=670666af46100c2e9

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Neulich hat hier im Forum ein anderer Hermes-Kunde das gleiche Problem geschildert. Ich finde den Eintrag von damals leider nicht mehr .... Aber ich erinnere mich, dass in den AGB von Hermes keine Regelung vorhanden ist, die transportsensible Ware grundsätzlich ausschließt. Schauen Sie hier: https://www.myhermes.de/agb/ (Abschnitt 6)

Fordern Sie Hermes bitte mal eine Begründung an, warum für transportsensible Waren grundsätzlich nicht gehaftet wird. Vielleicht gibt es eine solche Regelung im Gesetz ... ist mir aber nicht bekannt.

Evtl. ist die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Ihren Fall geeignet: https://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php#schlichtungsstelle

• Tosubu antwortet: Was meint Hermes denn mit "transportsensible Ware"? Wollen Sie verraten, was Sie verschickt haben?



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