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Hilfe bei Beschädigungen von DHL-Paketen

Bei einem beschädigten Paket ist es wichtig, den Schaden unverzüglich dem Paketdienst mitzuteilen. Es gilt eine 7-Tage-Meldefrist für äußerlich nicht erkennbare Schäden. Ist ein Schaden von außen erkennbar (Versandkarton beschädigt), muss der Zusteller den Schaden dokumentieren. Alternative: der Empfänger verweigert die Annahme.

Lesen Sie bitte unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema »Paket beschädigt«. Dort finden Sie auch Schadenformulare und Infos zur Haftung. Außerdem sollten Empfänger und Absender miteinander Kontakt aufnehmen.

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DHL | 00340434197430672799 (dhl.de) | 00340434197430672799 (dhl.com)

Hallo. Seit dem 19.06.2023 hatte ich den Status, Sendung wird für Weitertransport vorbereitet , Zustellung 22.06. Laut Angabe der Sendungsverfolgung war die Vorbereitung zum Weiterteandport in Günzburg. Gestern änderte sich die Sendungsverfolgung zu Status offen, Zustellung 22.06.. Ich bekam meine Pakete vom Absender und selben Standorten immer pünktlich. Oft 2 Tage nach Bestellung. Bestellt hatte ich am 15.06. Laut DHL Kundenservice wäre alles in Ordnung und ich solle bis Montag warten. Ich glaube nicht, dass da alles in Ordnung ist.
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Katja | 23.06.2023

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Zu diesem Paket findet man eine interessante Aussage, wenn man die Sendungsnummer hier eingibt: https://chatbot-marie.dhl.de/

Die Sendung wurde leicht beschädigt, neu verpackt und wird jetzt zum Empfänger transportiert.

Diese Meldung verbirgt sich hinter dem Status vom 22.06. um 13:40 Uhr. Teilen Sie dem Absender die Situation mit und fragen ihn, wie Sie sich verhalten sollen. Der Absender könnte evtl. eine Ersatzlieferung losschicken. Und sollte das beschädigte Paket irgendwann noch bei Ihnen ankommen, könnten Sie ggf. die Annahme verweigern,

DHL | 357415038124 (dhl.de) | 357415038124 (dhl.com)

Hallo, im Sendestatus steht folgendes: Der Inhalt der Sendung wurde beschädigt. Der DHL Kundenservice wird den Absender kontaktieren. Leider bekommt der Absender keine weiteren Informationen wie sehr das Paket beschädigt wurde und wie jetzt weiter verfahren wird. Besteht Hoffnung das dass Paket nicht völlig zerstört ist? Inhalt der Sendung sind Sneaker. Kann DHL es auch mir als Empfänger zustellen? | Micha | 25.11.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Schlussfolgerung ist richtig, dass der DHL-Kundenservice auch nur die Daten der Sendungsverfolgung sieht und daraus etwas ableiten muss. Das macht jeder Mitarbeiter etwas anders, so dass unterschiedliche Aussagen zustandekommen.

Es ist nicht möglich, direkt eine Auskunft vom Paketzentrum vor Ort zu bekommen. Die wüssten genau, in welchem Zustand das Paket ist. Aber man kommt an die Leute vor Ort nicht heran.

Von einer Nachverpackung bis zur Vernichtung ist alles möglich. Es kommt auf die Schwere der Beschädigung an. Bei einer leichten Beschädigung würde "Nachverpackung" im Tracking erscheinen. Weil bei Ihrem Paket "Inhalt wurde beschädigt" erscheint, würde ich von einer schweren Beschädigung ausgehen.

Wenn sich DHL bis 30.11. nicht gemeldet hat, ist ein Nachforschungsauftrag empfehlenswert: www.dhl.de/nachforschung


• Micha antwortet: Der Absender hat sich bereits an DHL gewandt, man bekommt dort immer verschiedene Aussagen. So ein furchtbarer Kundenservice kam mir noch nie unter. Einmal heißt es das Paket kommt heut zu mir weil es neu verpackt wurde, dann wieder der Absender muss einen Nachforschungsauftrag stellen. Es ist so utopisch was da für Leute sitzen und einem erzählen. Mir wurde eben gesagt das Paket wird vernichtet und ich erhalte einen Brief (als Empfänger). Langsam glaube ich das dort Märchenstunde ist und die Leute nur das gleiche wie die Kunden in der Sendeverfolgung sehen.

• Dafeko antwortet: "Kann DHL es auch mir als Empfänger zustellen?"

Beschädigte Ware wird deswegen an den Absender zurückgeschickt, weil dieser der Auftraggeber der Sendung ist. Der Empfänger ist nicht der Auftraggeber. Daher mußt Du Dich wegen Schadenersatz an den Absender wenden.

• Dafeko antwortet: Was willst Du denn mit beschädigten Schuhen? Für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung haftet auch ein privater Absender. Klauseln bei Ebay z. B., die das ausschließen, sind unwirksam.

Übrigens passieren Transportschäden nicht etwa wegen des "rüden Umgangs" mit Paketen, sondern weil Pakete maschinell sortiert werden und dabei aufeinanderprallen können. Das ist weltweit das Gleiche und das ist nicht nur bei DHL so.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): DHL – Falls sich Ihre Frage um ein beschädigtes Paket dreht, lesen Sie bitte unseren Ratgeber zum Thema Transportschaden.

Für Ihr Paket hat DHL vor 1 Tagen eine Beschädigung festgestellt. Wenn ein Paket nur leicht beschädigt ist, kann es von DHL durch eine sog. Nachverpackung meistens wieder transportfähig gemacht werden. Eine Nachverpackung dauert erfahrungsgemäß zwischen 1 und 3 Tagen. Bitte warten Sie diese Frist ab.

Ein wichtiger Hinweis für den Empfänger: Nehmen Sie keine Pakete an, die äußerlich beschädigt sind. Denn durch Ihre Unterschrift beim Paketerhalt bestätigen Sie i.d.R., dass Sie das Paket unversehrt angenommen haben. Deshalb empfehlen wir, die Annahme beschädigter Pakete zu verweigern. Lesen Sie ergänzend bitte unseren Ratgeber zu beschädigten und festhängenden Paketen.

DHL | HabeichzuHause (dhl.de) | HabeichzuHause (dhl.com)

Hallo, ich habe 2 Pakete zurück geschickt, da die Scheinwerfer nicht passten. Allerdings wurde einer beim Transport der Rücksendung beschädigt. Der Verkäufer hat mir Bilder vom kaputten Scheinwerfer geschickt und mir selbstverständlich mein Geld nicht, oder nur teilweiße zurück erstattet.
Wie gehe ich vor? Die Post sagte, das Paket muss zur Vorlage zur Post? Ich kann dem Verkäufer doch nicht zumuten, zur Post zu gehen, sich eine halbe Stunde anzustellen und das Paket begutachten zu lassen? | Peter | 30.07.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ist es ein Geschäft zwischen zwei Privatpersonen? Oder handelt der Verkäufer gewerblich?

Grundsätzlich ist es richtig, dass eine Schadenmeldung bei der Post eingereicht werden muss. Schadenformular hier: https://www.paketda.de/schaden/dhl.html

Das kann der Verkäufer zu Hause ausfüllen, ausdrucken und dann zusammen mit dem Paket (plus Inhalt) zur Post bringen. Ohne die Schadenmeldung gibt es keine Aussicht auf Schadenersatz (muss innerhalb von 7 Tagen eingereicht werden).

Und selbst mit Schadenmeldung kann es passieren, dass DHL feststellt, dass der Schaden auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen ist. Dann haftet DHL nämlich nicht.

DHL

Halloo,
Ich möchte wissen, was passiert, wenn das Packet zur Nachverpackung verschickt wurde? Wie lange dauert es ungefähr? Mein Packet ist gestern angekommen und hat diesen Statuts bekommen.

Ich hab heute | FK | 08.07.2021

• Pivari antwortet: Das ist unterschiedlich und hängt vom Ausmaß der Beschädigung ab und auch davon, wieviel in der Nachverpackungsstelle zu tun ist. Das kann von im günstigsten Fall ein, zwei Werktagen bis zu zwei Wochen dauern. Meistens geschieht es aber innerhalb von vier Werktagen.

Stark beschädigte Ware wird in der Regel an den Absender zurückgeschickt. Für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung haftet kein Paketdienst der Welt. Für eine stabile Verpackung ist allein der Absender verantwortlich.

Beschädigungen liegen übrigens zu 99,9% an mangelhafter Verpackung und nicht etwa am "schlechten Umgang" mit Paketen durch Mitarbeiter, denn Beschädigungen passieren überwiegend in Sortiermaschinen, wo Pakete z. B. am Ende von Rutschen aufeinanderprallen.

Alle Pakete werden gleich sortiert und Aufkleber wie "Vorsicht Glas" haben überhaupt keinen Einfluß auf die Art der Sortierung. Das ist bei allen Paketdiensten weltweit so.

DHL

Hallo, ein Online-Händler fordert, dass ich eine Schadensmeldung bei DHL mache innerhalb von sieben Tagen nach Annahme des Paketes, damit die Nacherfüllung (Ersatzlieferung) erfolgen kann. Das Zeitfenster ist jedoch bereits knapp verstrichen, weil ich vorher keine Gelegenheit hatte in die nächste Stadt zu einer größeren Postfiliale zu fahren (im Dorf gibt es nur DHL-Filialen). Fällt damit mein Nacherfüllungs-Anspruch weg? Was ist, wenn der Online-Händler sich jetzt weigert, nachzuliefern? | Clark | 06.07.2021

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Leider kann ich hier auch keine allgemeine rechtliche Einschätzung geben. Daher müsste dieses Thema von einem professionellen Rechtexperten geklärt werden.

• Hoceni antwortet: "Fällt damit mein Nacherfüllungs-Anspruch weg?"

Meiner Meinung nach nicht. Er bekommt sowieso keinen Schadenersatz, wenn er zu blöd ist, Ware sicher zu verpacken. Denn solche Transportschäden passieren ja überwiegend in Sortiermaschinen und Paketdienste haften nicht für Transportschäden aufgrund mangelhafter Verpackung.

"Was ist, wenn der Online-Händler sich jetzt weigert, nachzuliefern?"

Das darf er nicht. Dann kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale. Er muß Ihnen das Geld erstatten. Alternativ kann er natürlich Ersatz liefern, falls er die Ware nochmal hat.


• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Das ist eine interessante Frage, die ich leider nicht beantworten kann. Nach meiner unverbindlichen Laienmeinung darf die kurze Meldefrist für Paketschäden nicht zu Lasten eines Privatkunden gehen. Verbraucherschutz müsste höher gewichtet werden als Händlerschutz. Aber ich kann es nicht begründen. Die Meinung kann auch falsch sein. Eine korrekte Auskunft erhalten Sie evtl von einer Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt auf frag-einen-anwalt.de oder ähnlichen Portalen.

DHL

Hallo,ich habe eine Kamera verkauft und versendet jetzt behauptet der Käufer sie wäre nicht in dem Paket gewesen! Ich habe vor dem versenden Fotos von allen Seiten des Paketes gemacht,weil es in einer Meldestelle so empfohlen wurde und hatte zeugen vom verpacken bis versenden dabei! Ich habe das Paket mit einem weißen Klebeband mit Aufschrift verklebt und als es ankam waren "angeblich" nur der Karton und die Anleitung der Kamera im umkarton,Kamera und Ladekabel waren raus,das weiße Klebeband aufgeschnitten und mit einem durchsichtigen drübergeklebt, natürlich will der Käufer nun sein Geld über PayPal wieder haben, was soll ich jetzt machen lg | Anonym | 03.08.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Für Sie als Verkäufer die gute Nachricht zuerst: Bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen trägt der Käufer das Transportrisiko gemäß Paragraf 447 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Es ist sehr gut, dass Sie Fotos gemacht haben und Zeugen vom Verpacken des Pakets haben.

Der Verkäufer kann von Ihnen erst dann Schadenersatz fordern, wenn DHL Schadenersatz ausgezahlt hat. Schadenersatz gibt es, wenn man einen Diebstahl der Kamera auf dem Transportweg nachweisen kann.

Sagen Sie dem Käufer, dass er das Paket von allen Seiten fotografieren soll und auch den restlichen Inhalt des Pakets. Anschließend muss der Käufer das Paket mitsamt Inhalt plus Schadenanzeige in einer Postfiliale abgeben. Formular hier: DHL Schadenmeldung

Die Schadenmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach Paketerhalt bei der Post eingereicht werden. Deshalb bitte keine Zeit verlieren. Der Käufer soll darauf achten, dass er bei Abgabe des Pakets eine Quittung erhält.

DHL begutachtet das Paket, schickt es wieder an den Käufer und teilt dann mit, ob Schadenersaz gezahlt wird.

Generell zahlen Paketdienste ungern Schadenersatz. Hoffentlich war die Kamera nicht mehr wert als 500 Euro, weil DHL-Standardpakete nur eine Haftung bis 500 Euro haben.

Wenn DHL Schadenersatz ablehnt, sollte der Käufer bei DHL dagegen Widerspruch einlegen und auf die Nachverpackung mit dem fremden Klebeband hinweisen. Vielleicht wurde das Paket in einem DHL-Paketzentrum auch gewogen und automatisch fotografiert. Diese Daten gibt DHL erfahrungsgemäß nicht heraus. Der Käufer könnte Anzeige wegen Diebstahls erstatten, damit die Polizei versucht, bei DHL nach Paketfotos und Daten aus der Gewichtsmessung zu fragen.

Anhand der Gewichtsmessung, die üblicherweise im Start-Paketzentrum stattfindet, könnte man sehr gut nachweisen, dass das Paket die Kamera enthielt. Es sei denn, der Diebstahl fand schon ganz am Anfang der Transportkette statt.

Mehr Infos auch unter https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php

DHL | 00340434168080054013 (dhl.de) | 00340434168080054013 (dhl.com)

Ich habe mal eine kurze Frage zu einem Sachverhalt.
Ich habe einen gebrauchten Kompressor von einem Händler bei Ebay gekauft, dieser wurde nach Aussage vom Verkäufer ordentlich verpackt ( stabiler Karton , Polstermaterial und doppelte Umreifung ) mit DHL versendet. Gestern hat meine Lebensgefährtin das Paket angenommen, da ich noch nicht Zuhause war. Das Paket wurde von DHL Nachverpackt, da es beschädigt worden ist. Beim öffnen des Paketes kam mir schon das Öl des Kompressors entgegen da der Öleinfüllstopfen abgebrochen ist, der massive Anschluss am Drucktank ist verbogen und der Schlauchanschluss ist abgebrochen. Dies deutet aus meiner Sicht schon nach einer massiven Kraft die hier gewirkt haben muss. Der Knackpunkt hier ist jetzt das sich in dem Paket welches DHL neuverpackt hat nur etwas Packpapier als "Polsterung" verwendet worden ist, welches bei dem Gewicht des Kompressors aus meiner Sicht nicht ausreichend gewesen ist.
Der Verkäufer sagt jetzt das er den Artikel ordnungsgemäß verpackt hat und für Transportschäden keine Haftung übernimmt. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Wer ist der richtige Ansprechpartner ?

mfg | Anonym | 25.04.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn Sie als Privatperson bei einem gewerblichen Händler gekauft haben, dann ist die Lage gut. Gewerbliche Händler tragen gegen Privatkunden nämlich immer das Transportrisiko. Das kann nicht auf den Paketdienst abgewälzt werden. Auch nicht per AGB-Ausschluss oder sonstwie.

Wenn der Händler seiner Meinung nach ordnungsgemäß verpackt hat, muss er den Schaden bei DHL geltend machen.

Dazu ist der Händler aber vermutlich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Schäden müssen nämlich innerhalb von 7 Tagen ab Paketerhalt bei DHL gemeldet werden. Sie müssen dazu das Paket mitsamt Inhalt und Polstermaterial + eine Schadenanzeige in einer Postfiliale abgeben. Schadenformular hier: DHL Schadenmeldung

Lesen Sie auch unseren Ratgeber unter https://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php#tipps

Sie können den Verkäufer auf die Rechtslage hinweisen, indem Sie ihm folgenden Link schicken: https://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/

Machen Sie Fotos vom Paket, vom Polstermaterial und vom Inhalt. Stellen Sie das dem Verkäufer zur Verfügung. Gehen Sie anschließend zur Post und reichen die Schadenmeldung ein.

Vermutlich wird DHL Schadenersatz ablehnen, weil das Polstermaterial quasi nicht (mehr) vorhanden ist. Es obliegt dann dem Verkäufer, zu beweisen, dass er ausreichend viel Polstermaterial verwendet hat.

Sie als Endkunde sollten sich zwecks Schadenersatz direkt an den Verkäufer halten und nicht an DHL. Wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen, ist eine Verbraucherzentrale empfehlenswert. Entweder vor Ort oder per Telefonberatung. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

• Automatische Erstanalyse (Roboter): -

DHL | 0883005240821966 (dhl.de) | 0883005240821966 (dhl.com)

Sehr geehrte Damen und Herren, dass Paket um was es sich handelt wurde mir nicht zugestellt, es wurde wieder in die Filiale gebracht. Dort hab ich es abgeholt und beim ausladen aus dem Auto fiel mir auf dass der Artikel defekt war, ohne die Sendung zu öffnen. Der Absender behauptet, dass er es ordnungsgemäs verpackt hat. Die Sendung ist weiterhin ungeöffnet.
Was passiert nun damit ? | Thilo Fritzsche | 02.04.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: 0883005240821966 scheint keine gültige Sendungsnummer zu sein. Ist aber auch egal, weil der folgende Tipp allgemein gilt:

Wenn der Verkäufer ein Onlineshop ist (gewerblicher Verkäufer), so haftet er für alle Transportschäden. Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, haftet er nur, wenn er schlecht verpackt hat.

Wir empfehlen Ihnen, das Paket zur Postfiliale zurückzubringen und zwar zusammen mit einem Schadenformular. Daraufhin wird DHL das Paket begutachten und prüfen, ob es gut genug verpackt war. Danach entscheidet sich auch, ob DHL Schadenersatz bezahlt oder nicht.

Bevor Sie das Paket zur Postfiliale bringen, machen Sie Beweisfotos von allen Seiten des Versandkartons. Das DHL-Schadenmeldeformular gibt es hier: DHL Schadenmeldung

Lesen Sie ergänzend auch unseren Ratgeber unter https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php

DHL

Hallo, ich atte eine Sendung verschickt in der unter anderem eine massive Pafanne war. Die Sendung war ausreichend gepolstert bon allen Seiten. Die komplette Polsterung auf der oberseite ist beim transport zerstört worden und die massive pfanne wurde stark dformiert. Ich schickte das Paket wie gewünscht unverändert mit zerplatzer folie ein. Daraufhin schrieb dhl das ungenügend gepolstert gewesen sei. Die polsterung wurde ja eben durch dhl zerstört. Ich machte fotos und video mit erklärung von der poösterung des Paketes. Dhl behauptet es könne generell keine videos abspielen. Und lehnt immer wieder mit standard formularen den schadenserstaz ab. Die pdf formulare in die mein Name ingesetut wird heissen sogar im dateinamen: „wiederspruch Allgemein“ die kraft die aufgebracht werden muss eine solche Pfanne so zu deformieren ist enorm. Da hätte keine Polsterung der Welt gehalten. Als Dhl das Paket zu mir zurück schickte, haben sie es im übrigen exakt auf die gleiche weise gepolstert wie ich beim ersten Versand. Nach wiederholtem Einspruch lehnt dhl nun in einem weiteren standard schreiben endgültig ab. Und zwar ohne auch nur auf einen einwand überhaupt einzugehen. Vido und fotos können Sie angeblich wohl aus technischen gründen nicht sichten. Das ist ein Witz.Ich bin fassunglos. Wie sollte man da vorgehen. | Janssen | 31.12.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Solche Fälle sind schwierig zu lösen, wie Sie ja schon selbst gemerkt und gut beschrieben haben. Wir würden Ihnen zunächst empfehlen, nur noch schriftlich per Brief mit DHL zu kommunizieren. Dann könnten Sie ausgedruckte Fotos beilegen. Wenn Sie den Brief als Einwurf-Einschreiben verschicken, haben Sie außerdem einen Nachweis, dass DHL Ihren Widerspruch erhalten hat.

Knackpunkt ist ja die Frage, ob Sie das Paket ausreichend gepolstert hatten oder nicht. Ein guter Anhaltspunkt für diese Beurteilug ist der Zustand der äußeren Paketverpackung. Bei einer unversehrten Außenverpackung und einem zerstörten Gegenstand im Paket muss von einer unzureichenden Innenpolsterung ausgegangen werden.

Bei einer zerstörten Außenverpackung (wie in Ihrem Fall) ist hingegen von einer Druckeinwirkung von außen auszugehen. Man müsste nun beurteilen, ob diese Druckeinwirkung ungewöhnlich groß war, so dass ein Fehlverhalten seitens DHL vorliegt. Als zweiten Faktor muss man die Stärke der Kartonverpackung berücksichtigen. Eine 30kg-Pfanne kann man beispielsweise nicht in einem Karton verschicken, der so dünne Außenwände wie ein Schuhkarton hat. Schauen Sie sich mal den Querschnitt der Kartonverpackung an und zählen die Anzahl der Wellen-Lagen. Je mehr Wellen, desto stabiler der Karton. Bei einem dreiwelligen Karton könnte man DHL vermutlich den Wind aus den Segeln nehmen, denn 3-welliger Karton ist sehr stabil. Siehe auch Schaubild auf: https://xpaket.de/reifen-verpackung/

Allerdings gibt es noch viele weitere Faktoren zu berücksichtigen. Wenn in dem Karton z.B. zu viel Freiraum gab (weil nicht alle Leerräume ausgepolstert waren), dann konnte die Pfanne beim Transport durch das Hin- und Herschütteln Fliehkräfte aufbauen. Die Fliehkraft kann die Kraft des Eigengewichts der Pfanne übersteigen und dadurch sogar eine stabile Verpackung aufreißen.

Allerdings schreiben Sie, dass die massive Pfanne deformiert wurde. Die Deformation kann nur dadurch verursacht worden sein, dass die Pfanne mit irgendeinem anderen schweren Gegenstand zusammengestoßen ist. Also z.B. beim Fallenlassen oder indem ein anderes schweres Paket auf die Pfanne gestellt wurde.

Sie könnten DHL androhen, dass Sie einen Verpackungsgutachter einschalten werden, der beurteilt, ob die Verpackung ausreichend war. Wenn der Gutachter Ihnen das bescheinigt, hätten Sie beste Chancen auf Schadenersatz. Allerdings kann auch das Gegenteil herauskommen, dann bleiben Sie auf den Gutachter-Kosten sitzen.

Eine preiswertere Möglichkeit, sich eine rechtliche Einschätzung des Falls einzuholen, bieten die Verbraucherzentralen. Dort können Sie entweder eine Filiale vor Ort aufsuchen oder sich telefonisch beraten lassen. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Durchhaltevermögen.

DHL | JJD1405106572301 (dhl.de) | JJD1405106572301 (dhl.com)

Hallo, mein Paket war vom 02.10. - 12.10. zu mir unterwegs... es wurde 6x falsch sortiert und immer wieder zurückgestellt... also auch 6x durch die Anlage usw. als es dann endlich ankam und ich es dann Abends in der Hand hatte, habe ich schon gesehen, dass es an der Seite einen Riss hatte und an einer Ecke stark verformt war.... der Inhalt (Kamera) ist beschädigt.

Verpackt war diese mit Zeitungspapier und Luftpolsterfolie in einem weiteren Karton und dieser nochmals mit Papier und Luftpolsterkissen... also alles doppelt verpackt. Durch den Riss an der Seite ist sogar eines der Luftpolsterkissen ohne Luft gewesen, man sieht den Riss im Kissen... Der äußere Karton ist aus recht dicker Pappe und es erfordert schon einiges an Kraft, diesen einzudrücken - also muss etwas sehr schweres drauf gefallen sein oder der Karton aus großer Höhe runtergefallen sein...

DHL sagt jetzt falsch verpackt.... Ich frage mich, wie man dann verpacken soll....
Was kann ich machen....?

Danke. | Jens | 29.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketdienste argumentieren unserer Erfahrung nach sehr häufig mit einer angeblich unzureichenden Verpackung, weil sie dann keinen Schadenersatz bezahlen müssen. Als Kunde hat man es sehr schwer, dagegen zu argumentieren.

Sie könnten einen unabhängigen Verpackungsgutachter einschalten - oder DHL dies androhen, sofern DHL keinen Schadenersatz auszahlt.

Wir empfehlen, DHL ein Einwurf-Einschreiben zu schicken und darin eine letzt Frist von ca. 14 Tagen zu setzen, um Schadenersatz auszahlen.

Wenn DHL die Frist verstreichen lässt, könnten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, um Schadenersatz einzuklagen. Wenn DHL gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, kommt es zum Gerichtsverfahren, wo festgestellt wird, ob die Verpackung ausreichend war oder nicht. Sofern Sie als Kunde im Gerichtsverfahren unterliegen, bleiben Sie auf allen Kosten sitzen. Das ist das Risiko dabei. Deshalb scheuen viele Kunden auch eine gerichtliche Auseinandersetzung und die Paketdienste kommen mit ihrer Masche ungeschoren davon.

Bei Ihrem Paket ergibt sich ja anhand des Sendungsverlaufs die lange Irrfahrt und die überdurchschnittlich vielen Bearbeitungen in den Paketzentren. Man könnte argumentieren, dass kein normaler Kunde mit einer solchen Paket-Irrfahrt zu rechnen braucht und die Kartonverpackung in Ihrem Fall für einen normalen Transportweg ausreichend gut war.

Wichtig ist, die Verpackung nicht wegzuwerfen sondern als Beweismittel aufzubewahren.

Sie könnten auch die Stärke der Kartonverpackung ausmessen. Wenn es ein mindestens zweiwelliger Außenkarton ist, dann ist dieser für Pakettransport grundsätzlich geeignet. Es kommt außerdem auf das Gewicht des transportierten Gegenstands an. Aber eine Kamera wiegt ja nicht so viel. Siehe https://www.transpak.de/produkte/kartons-boxen-und-schachteln/wissenswertes-zu-faltkartons.html

Verbindliche Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt oder Verbraucherzentralen. Lesen Sie auch Richtig reklamieren bei Paketdiensten

DHL | 963995230938 (dhl.de) | 963995230938 (dhl.com)

Da meine Sendung auf dem Transportweg beschädigt wurde habe ich eine Schadensanzeige und das Paket in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben.
Die Sendung wurde weitergeschickt und überprüft.
Nach ein paar Tage habe eine Antwort bekommen, dass die entstandenen Schaden nicht erstatten werden können, weil die Verpackung reichte nicht aus, um den Inhalt sicher zu schützen
Nach meiner Meinung ist die Verpackung doch ausreichend. Es handelt sich um eine Kindersitz und die Metalstruktur der Isofix wurde beschädigt. Es sollte ein sehr starker Schlag gewesen sein, um diese Struktur zu beschädigen.
Wenn ich die Entscheidung von DHL nicht akzeptiere, was ist der beste Weg um die Erstattung zu verlangen?

Ein Tag später habe ich die beschädigte Sendung in der gleichen Verpackung zu Hause bekommen und jetzt sind andere noch Teilen beschädigt!!!
Wenn DHL behauptet dass die Verpackung nicht ausreichte, ist das klar das bei eine neue Sendung mehr Beschädigung passieren könnten. Sollte DHL die Sendung in einer besseren Verpackung mir schicken?
Kann ich für diese Beschädigungen auch die Erstattung verlangen?

| Ed | 16.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Puh, das ist ein sehr schwieriger Fall. Grundsätzlich schieben alle Paketdienste den Grund für Beschädigungen gern auf eine unzureichende Verpackung. Denn dann haften Paketdienste nicht. Und als Kunde hat man es sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen.

Als Faustregel kann man sagen, dass am Karton eine äußere Druckeinwirkung (Schlag, Stoß, Delle, o.ä.) erkennbar sein sollte. Damit ließe sich beweisen, dass beim Transport eine außergewöhnliche Kraft aufs Paket eingewirkt hat.

Wenn der äußere Versandkarton hingegen unbeschädigt ist, und nur die Ware im Inneren des Kartons kaputt gegangen ist, dann deutet vieles auf eine unzureichende Innenverpackung hin. Weil es ja keine sichtbare Druckeinwirkung von außen gab. Pakete sollten so gut verpackt sein, dass sie auch Stürze aus 1 Meter oder 1,5 Meter überstehen.

Sie könnten Ihre Verpackung von einem unabhängigen Gutachter bewerten lassen. Googlen Sie nach "verpackungsgutachter". Allerdings ist das vermutlich sehr teuer.

Günstiger ist es, wenn Sie für eine erste rechtliche Einschätzung z.B. eine Verbraucherzentrale befragen. Siehe: Standorte von Verbraucherzentralen ... die gibt es in vielen Städten Deutschlands oder auch per Telefonberatung.

Sie müssen sich darauf einstellen, dass DHL freiwillig keinen Schadenersatz bezahlt. Aber je nachdem, wie gut Ihre Beweise für eine ausreichende Verpackung sind, lässt DHL sich vielleicht erweichen und zahlt aus Kulanz ein paar Euro.

DHL | JJD1405084863370 (dhl.de) | JJD1405084863370 (dhl.com)

Ich habe ein Wiko-Smartphone im Wert von 209.- innerhalb der Garantiezeit als Paket an den Reparaturservice geschickt, sorgfältig und neutral verpackt. Der Reparaturservice teilte mir einige Tage später mit, dass das Paket leer angekommen sei, aber der Transport sei ja versichert. Ich schickte eine Schadensanzeige an DHL und das leere Paket wurde bei der Reparatur-Firma von DHL abgeholt. DHL lehnt es nun ab, dafür zu zu haften, ohne Begründung, nur "Der teilweise Verlust wurde nicht m durch uns oder einen unserer Partner verschuldet", trotz mehrerer Widersprüche meinerseits schriftlich, per Mail sowie telefonisch. Das Paket, bzw. was davon noch übrig ist, wurde mir jedoch auch nicht mehr zugeschickt, obwohl ich dies in der Schadensanzeige angekreuzt hatte. Was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten? Eine Anzeige bei der Polizei? Vielen Dank im Voraus | Claudia | 30.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketdienste wiegen üblicherweise jedes Paket, wenn es erstmals in einem Paketzentrum bearbeitet wird. Anhand des Gewichts könnte man beweisen, dass Sie Ihr Paket nicht leer verschickt haben.

Ihnen muss es gelingen, an diese Daten aus der Gewichtsmessung heranzukommen. Unserer Erfahrung nach wird DHL die Daten nicht freiwillig aushändigen. Deshalb kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein.

Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt und bitten darum, dass die Polizei die Daten der Gewichtsmessung bei DHL anfordert. Die Polizei soll auch nach Fotos / Videoaufzeichnungen fragen, die ggf. während der automatischen Sortierung in den Paketzentren angefertigt wurden. Vielleicht lässt sich anhand von Fotos erkennen, dass das Paket unterwegs aufgeschnitten und mit andersartigem Klebeband wieder zugeklebt wurde.

Machen Sie einen Screenshot und Ausdruck der DHL-Sendungsverfolgung, weil die Daten dort vermutlich bald rausgelöscht werden.

Holen Sie sich ggf. auch rechtliche Unterstützung durch eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe: Standorte von Verbraucherzentralen

DHL

Die Post hat mir ein beschädigtes Paket zurückgeschickt und behauptet jetzt ich hätte nicht richtig gepackt.Ich möchte mich bei der Post beschweren, denn jedes Teil wurde in extra stabile luftfolie mit dünner schäumung gerollt und mit Pappzwischenlagen versehen. | Bettina | 26.07.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Die von Ihnen beschriebene Verpackung scheint wirklich gut gewesen zu sein. Es kommt aber auch drauf an, welche Teile verschickt wurden. Beispiel: Für schwere Porzellanteller könnte Luftpolsterfolie nicht ausreichend gewesen sein, weil die Teller die Folie quasi durchdrücken und die Polsterwirkung dadurch verloren geht. Außerdem ist zu berücksichtigen, wie viel Spielraum die Teile in dem Paket hatten. Je mehr Freiraum im Paket war, desto stärker konnten die Teile hin- und herrutschen und sich gegenseitig beschädigen.

Als Faustregel kann man sagen: Wenn der Versandkarton äußerlich unbeschädigt angekommen ist, und nur der Inhalt beschädigt wurde, war die Innenverpackung unzureichend. Ist hingegen eine Beschädigung des Versandkartons erkennbar (z.B. stark eingedrückt), muss es eine Einwirkung von außen gegeben haben, die den Schaden ggf. verursacht hat.

Bitte lesen Sie zu diesem Thema unseren Ratgeber unter https://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php

Sofern Sie sich mit der Post nicht einig werden, könnten Sie in Erwägung ziehen, eine sog. Schlichtung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

DHL | 963993898122 (dhl.de) | 963993898122 (dhl.com)

Wo bleibt mein Paket ? Das ist so groß und kann nicht verloren gegangen sein !!! | Josef Reiter | 23.05.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Verloren gegangen ist es nicht. Aber der letzte Status im Tracking besagt, dass Ihr Paket beschädigt wurde. Die sogenannte Nachverpackung dauert üblicherweise 1-3 Tage. Je länger es dauert, desto höher ist nach unserer Erfahrung das Risiko einer großen Beschädigung.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie äußerlich beschädigte nicht annehmen. Oder nur dann, wenn Ihnen der Zusteller die Schäden per Unterschrift quittiert. Oder wenn Sie das Paket im Beisein des Zustellers probeweise öffnen dürfen, um die Unversehrtheit des Inhalts zu prüfen.

Wenn es sich um ein Paket von Privat an Privat handelt (z.B. im Rahmen einer eBay-Auktion), trägt der Empfänger das Transportrisiko. Allerdings kann der Empfänger gegen den Absender Ansprüche geltend machen, falls der Absender zu schlecht verpackt hat.

Ob die Verpackung ausreichend gut war (oder eben nicht), prüft DHL im Rahmen einer Schadenanzeige. Dazu muss das Paket mit einer Schadenanzeige in einer Postfiliale abgegeben werden. Formular siehe hier https://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

Paketda.de ist nicht der DHL-Kundenservice sondern ein allgemeines Verbraucherportal. Die Kontaktdaten von DHL finden Sie hier: DHL Kontaktdaten

DHL | 594220309879 (dhl.de) | 594220309879 (dhl.com)

Hallo, das angegeben Paket war erst bei dei DHL(unter anderer Sendungsnummer) nicht mehr auffindbar. Nach 3 Wochen bekam ich die Nachricht (aufgrund des Nachforschungsauftrages) das es gefunden worden sei und an mich zurück gesendet wird. Heute habe ich das Paket abgeholt. Es wurde vermerkt, dass DHL das Paket geöffnet hat. Nun ist der Inhalt beschädigt, sodass das Gerät nicht mehr benutzt werden kann (Warenwert ca. 150€).
Wer kommt nun für meinen Schaden auf?

Vielen Dank für Ihre Antwort! | Anonym | 03.04.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Das stimmt, DHL darf das Polstermaterial nicht grundlos entfernen. Aber vielleicht hat sich das Paket während des Transports von selbst geöffnet (weil das Klebeband vielleicht zu schwach war) und das Polstermaterial ist von selbst aus dem Paket herausgefallen.

Es gibt sehr viele Möglichkeiten, wie sich DHL aus der Verantwortung ziehen kann. Sie brauchen entsprechende Gegenargumente, um DHL ein Verschulden nachzuweisen. Hilfreich wären z.B. Zeugen, die beweisen können, dass das Paket mit ausreichend Polstermaterial verschickt wurde.

• Anonym antwortet: Vielen Dank für Ihre Antwort!

Es geht ja im Kern darum, dass DHL mein Paket geöffnet hat und es nicht entsprechend wieder angemessen verpackt hat (Wo vorher Polsterung war, ist keine gewesen etc.)

Ich mein, es kann doch nicht sein, dass jemand Fremdes mein Paket öffnet, es nicht wiederordnungsgemäß verpackt und dann einfach sagen kann: "Pech"??


• Paketda-Redaktion antwortet: Sie müssen das Paket mitsamt dem beschädigten Inhalt wieder zur Postfiliale bringen und ein Schadenformular einreichen. Dann prüft DHL, ob Schadenersatz gezahlt wird oder nicht. Das hängt maßgeblich davon ab, ob DHL die Verpackung als ausreichend gut anerkennt (stabiler Karton, Füllmaterial, usw.).

Bei einer unzureichenden Verpackung haftet DHL nicht für Beschädigungen. Als Kunde hat man es erfahrungsgemäß schwer, nachzuweisen, dass die Verpackung ausreichend gut war. Für die Schuld von DHL kann eine äußerlich starke Beschädigung des Kartons sprechen. Sofern der Karton äußerlich nicht beschädigt ist, und nur der Inhalt beschädigt ist, ist das oft ein Indiz für eine unzureichende Innenpolsterung.

Bevor Sie das Paket wieder bei DHL abgeben, machen Sie Beweisfotos vom Karton (alle Seiten) sowie vom beschädigten Inhalt. Das Schadenformular finden Sie hier: http://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

• Anonym antwortet: Achso, in diesem Fall bin ich Absender und Empfänger zugleich. Mit dem Vermerk "bearbeitet durch DHL".

DHL | Jjd1410310491976 (dhl.de) | Jjd1410310491976 (dhl.com)

Hallo, ich habe über Kleinanzeigen einen Computer (Mac) verkauft. Der Zustand des Macs war einwandfrei. Auf Wunsch des Käufers habe ich den Rechner per DHL versendet. Dazu habe ich mir extra eine original Verpackung besorgt und eine extra Transportversicherung bezahlt. Die Zahlung erfolgte über PayPal.

Nach Erhalt der Sendung meint der Käufer, dass der Display drei Kratzer hat und schickt mir Fotos. Nach Reklamation bei DHL habe ich nun die Nachricht erhalten, dass der Schaden nicht übernommen wird. Auch eine Beschwerde konnte dies nicht ändern.

Der Käufer schlägt nun vor, dass ich 200€ als Ausgleich zahlen soll - dies finde ich allerdings nicht fair. Das Paket wurde von mir versichert versendet und somit habe ich meine Pflicht erfüllt. Ich habe nun die Sorge, dass er sich das Geld über einen Klärungsfall über PayPal zurückholt und ich ohne Rechner & Geld dastehe. Habe von PayPal schon die wildesten Sachen gelesen. Habt ihr damit Erfahrungen | JP | 28.09.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Bei einem Verkauf von Privat an Privat trägt der Käufer das Transportrisiko. Wenn Sie in einer Originalverpackung verschickt haben, die für den Versand geeignet war, dann haben Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt (nach Meinung der Paketda-Redaktion). DHL sagt wahrscheinlich, die Verpackung war nicht für den Transport geeignet.

Hat der Käufer irgendwelche Versandanweisungen erteilt? Wenn er z.B. ausdrücklich eine Originalverpackung gewünscht hat, dann wurde dies ja erfüllt und er kann das hinterher nicht reklamieren. Der Käufer müsste nachweisen, dass die Originalverpackung unzureichend war, um den Mac auf dem Transportweg zu schützen. Aber wenn z.B. Apple diese Verpackung ebenfalls für Mac-Versand nutzt, dann ist sie transportgeeignet.

Die 200 Euro sollten Sie nach Meinung der Paketda-Redaktion nicht zahlen, sofern die Verpackung ausreichend gut war. Wie gesagt trägt der Käufer das Transportrisiko. Über die Gesetzeslage kann sich auch Paypal nicht hinwegsetzen. Rechtslage siehe hier: http://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php#tipps

Sie können ggf. versuchen, über die Verbraucherzentrale oder z.B. die BILD-Zeitung Druck auf DHL auszuüben, wenigstens einen Teil des Schadens zu erstatten. Dass DHL trotz Originalverpackung und Transportversicherung nicht zahlt, ist ja ein starkes Stück. Zumindest dann, wenn die Verpackung transportgeeignet war. Lesen Sie unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

Wie Paypal in diesem Fall reagiert, wissen wir leider nicht. Haben auch keine Erfahrungswerte. Aber Paypal ist ja kein Gericht. Es gilt Paragraf 447 Abs. 1 BGB, wonach der Empfänger das Transportrisiko trägt (sofern der Absender ausreichend gut verpackt hat).

DHL | 962275761415 (dhl.de) | 962275761415 (dhl.com)

Absender: Ich Sendung: DHL Paket Nachnahme. Ich habe am 31.8. ein Paket als Nachnahmesendung aufgegeben.
Am 1.9. kam es im Zielpaketzentrum an (Krefeld
Danach steckte es bis 7.9. im Paketzentrum fest und wurde nach meiner Laufzeitbeschwerde und Nachforschunganrag, vermeintlich in Zustellung gegeben.
Nach zwei fiktiven Zustellversuchen (7.9. "2.Zustellversuch", 8.9." Empfänger unbekannt, wurde das Paket am 8.9. gegen 21Uhr auf Retour zum Absender , zu mir, geschickt.
Bis 13.9. lag es wieder in Krefeld herum bis ich eine Laufzeitbeschwerde und einen Nachforschungsantrag gestellt habe.
Am 13.09. kam es dann in Köngen an und sollte am 14.09 (heute) zugestellt werden
Der DHL Kurier kam heute vorbei um das Paket zuzustellen.
Ich konnte sofort sehen, dass das Paket auf dem Versandirweg geöffnet und wieder verklebt wurde. Außerdem wies der Karton Risse und Löcher auf. Ich hob das Paket hoch und stellte fest, dass es federleicht war, und der Inhalt folglich entwendet wurde
Ich habe Bilder von dem Paket gemacht und die Annahme verweigert.
Wie soll ich weiter verfahren um den Schaden anzumelden und Schadenersatz zu fordern.
Ich habe von dem Absenden des Pakets ein Bild vom Inhalt und dem Verpackungs-/Polstermaterial gemacht.
Bitte helft mir. Ich weiß nicht weiter.
D | Milo A. | 14.09.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Dass Sie alles gut dokumentiert haben, ist schon die halbe Miete, um Schadenersatz von DHL zu bekommen. Das Paket landet jetzt möglicherweise in der DHL-Nachforschungsstelle Hagen. Dort werden Pakete gesammelt, die weder beim Empfänger noch beim Absender zugestellt werden konnten.

Wenden Sie sich am besten schriftlich an den DHL-Kundenservice. Verlassen Sie sich niemals auf telefonische Auskünftige oder Zusagen. Anschrift von DHL hier: http://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#dhl-hotline

Schildern Sie die Sachlage, legen Sie Ihrem Brief die ausgedruckten Beweisfotos bei, eine Kopie des Einlieferungsbelegs für das Paket sowie eine Kopie des Wertnachweises (Rechnung) über den Inhalt des Pakets. Fordern Sie von DHL die Zahlung von Schadenersatz in Höhe des Wertes des Paketinhalts plus des Portos. Setzen Sie eine Frist von 20 Tagen.

Wenn DHL sich stur stellt und nicht zahlen will, folgen Sie den Tipps in diesem Ratgeber: http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

DHL | JJD1410309654319 (dhl.de) | JJD1410309654319 (dhl.com)

Ich hatte Ende April 2016 von Privat eine hochwertige Gibson SG Standart Gitarre gekauft. Wegen der grossen Entfernung haben wir uns auf einen Versand mit DHL verständigt.Dieser Versand erfolgte am 06.05.2016 und leider musste ich beim Auspacken feststellen, dass die Gitarre einen Halsbruch beim Kopfplattenansatz erlitten hatte. Dies war schon äusserlich durch die gequetschte Kartonage zu erahnen, vorher ein einwandfreier Versandkarton speziell für Gitarren, bei der Ankunft ein Häufchen Elend. Ich rief bei DHL an und man sagte mir, dass ich die Gitarre samt Verpackungsmaterial zu meiner Postfiliale bringen müsse. Dies tat ich, das Instrument wurde ziemlich instabil zugeklebt und zur Begutachtung versendet. Ich erhielt hierfür eine Schadensmeldung in Kopie.Nach über 2 Wochen Wartezeit habe ich dort angerufen, mir wurde mitgeteilt, dass ich das Instrument zur Begutachtung senden müsste ??????!!!
Ich versuchte der, entweder gespielt oder tatsächlich geistig kleinwüchsigen, Gesprächspartnerin eine Antwort zu entlocken, ohne Erfolg. Nach weiteren 2 Wochen wurde das Paket dann an den Absender (???) gesendet, er schickte es mir mit erneuten Kosten wieder zu. Ich erhielt ein Schreiben mit der Aufforderung, eine Kopie der Schadensanzeigenkopie (Original bei DHL??!) zum Kundenservice zu senden. Ich rief an und fragte ob dieser Schwachsinn denn Programm sei und man die Kunden nach dem Vorbild von Asterix und Obelixes Kampf im Haus der römischen Bürokratie zum Wahnsinn bringen möchte. Das absolut geistige Minimum hierbei brachte der Mitarbeiter der Kundenservice-Hotline dann auf meine Bitte Er möge beim zuständigen Kundenservice anrufen, bzw. mich verbinden,mit der Antwort er hätte von dort keine Rufnummer und könne diese da geheim auch nicht bekommen, zum Ausdruck.Zwei Tage später hatte ich ein erneutes Schreiben, mit der Aufforderung das Instrument zur Begutachtung zu senden ?????!!! Selbst geduldige Zeitgenossen fangen spätestens jetzt an , bei Anrufen die gebotene Höflichkeit etwas zu mindern.Mittlerweile sind fast 3 Monate ins Land gegangen, der Absender und ich haben nochmals Kopien von Kopien und deren Kopien an den DHL Kundenservice gesendet, noch ohne Erfolg und mit schwindender Hoffnung ohne Anwalt zu einer Schadensregulierung zu kommen. Natürlich sollte man mit normaler Toleranz mal einen Fehler verzeihen können, aber bei einem Logistikdienstleister dieser Grösse darf man mehr Professionalität und eine zügigere Abwicklung verlangen.
Nur zum Vergleich, bei UPS wurde auch einmal eine Sendung für mich beschädigt, Meldung am gleichen Tag, der Gutachter kam zwei Tage später zu mir nach Hause und am Dienstag der folgenden Woche war das volle Entgelt auf meinem Konto!!!
Es geht also auch anders, vorausgesetzt die intellektuelle Leistung ist ausreichend und der Kunde wird als solcher geachtet und behandelt, nicht nur beim Kassieren !!! | Jo Binger | 27.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Wir empfehlen Ihnen, ab sofort nicht mehr telefonisch mit DHL zu kommunizieren sondern nur noch schriftlich per Einschreiben. Setzen Sie DHL Antwortfristen von ungefähr 14 Tagen. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

Schicken Sie eine Zahlungsaufforderung an: DHL Paket GmbH, Kundenservice, Weidestr. 122d, 22083 Hamburg

Schildern Sie in dem Brief nochmal den Vorgang, so wie Sie es hier bei Paketda getan haben (jedoch etwas höflicher ;-) und legen in Kopie alle Belege bei. Insbesondere auch den Einlieferungsbeleg für das Paket sowie den Nachweis über den Wert der Gitarre (Kaufbeleg oder Zahlungsbeleg).

Ist die Gitarre komplett kaputt oder lässt sie sich reparieren? Das ist für DHL wichtig zu wissen, um die Höhe des Schadenersatzes zu berechnen.

Erfahrungsgemäß könnte DHL versuchen, den Schaden auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen. Dann müsste DHL keinen Schadenersatz zahlen. Es ist gut, dass der Absender eine spezielle Gitarrenverpackung verwendet hat.

Evtl. sollte der Hersteller der Gitarrenverpackung kontaktiert werden. Fragen Sie dort an, ob die Verpackung irgendein Prüfsiegel hat. Es gibt nämlich spezielle Verpackungsprüfungen, die die Tauglichkeit für den Paketversand bescheinigen. Wenn der Karton-Hersteller sowas hat, wäre das der Idealfall.

Setzen Sie DHL in dem Brief eine Frist von 14 Tagen, um Ihnen zu antworten. Und schreiben Sie, dass Sie den Zahlungseingang für den Schadenersatz binnen 20 Tagen erwarten. Anderenfalls beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Lassen Sie sich von DHL nicht weiter hinhalten oder abwimmeln. Telefonieren Sie deshalb auch nicht mehr mit DHL sondern schicken nur noch Briefe per Einschreiben. Ein Einwurf-Einschreiben genügt zwecks Nachweisbarkeit.

DHL | 357006197272 (dhl.de) | 357006197272 (dhl.com)

Hallo,

ich weiß, dass DHL der Vertragspartner ist, trotzdem würde ich dies gern hier anbringen. Diese Lieferung konnte heute nicht zugestellt werden. Eine Weitere https://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set_identcodes.do?lang=de&idc=357006085756 wurde jedoch zugestellt (an einen Nachbarn nehme ich an) die Lieferungen sollten im gleichen Fahrzeug gelegen haben. Wie kann soetwas sein? Ich hatte in den vergangenen Wochen wirklich ärger mit DHL, da ich nicht einmal benachrichtigt wurde und die Pakete in einer Filiale vor sich hin warteten. Übrigens wurde heute noch ein weiteres Paket zugestellt und noch eines ebenfalls nicht. Somit sind bis jetzt nur 50% aus einem Zustellfahrzeug zugestellt worden.

Ich verstehe das wirklich nicht!

Grüße Tom | Tom | 26.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Pakete und Päckchen dürfen nur dann in Briefkästen eingelegt werden, wenn sie dort einwandfrei hineinpassen. Also ohne Quetschen. Machen Sie Beweisfotos von den gequetschten Päckchen und der Tastatur und melden Sie dies dem Absender.

Päckchen sind nicht versichert. Pakete hingegen schon. Wenn Sie als Privatkunde bei einem gewerblichen Händler bestellt haben, muss Ihnen der Händler Ersatz liefern oder das Geld erstatten. Unabhängig davon, ob per Päckchen oder Paket geliefert wurde. Bezüglich Schadenersatz muss sich der Absender mit DHL auseinander setzen.

Es kann sein, dass Sie der Absender bittet, die gequetschten Sendungen mit einer Schadensmeldung in einer Post-Filiale abzugeben. Das Schadenformular für DHL gibt es hier: http://www.paketda.de/logistik-paketversicherung.php#schadensformular

• Tom antwortet: Hab das Problem eben selbst lösen können...

2 Päckchen wurden in den Briefkasten vergewaltigt! Dabei wurden 2 Laptop-Tastaturen hinein-GEBOGEN dementsprechend sehen diese jetzt leider auch aus... Den Sinn verstehe ich trotzdem nicht.

Gruß Tom

DHL

Habe ein Paket in die Niederlande verschickt. Wert waren 504€. Es ist wahrscheinlich verloren gegangen. Kann mir DHL den Schadensersatz streitig machen, wegen überschreiten der Haftungsgrenze, selbst bei nur 4 Euro? | Anonym | 11.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Diese Frage können wir bei Paketda nicht 100%ig beantworten. Hier im Paketda-Forum wurden mal Fälle geschildert, in denen DHL angeblich wegen Überschreiten der 500-Euro-Grenze Schadenersatz verweigert hat.

Aber wenn man sich die AGB für DHL Paket International anschaut, gibt es eine solche Regelung nur für bestimmte Inhalte. Siehe Paragraf 2, Punkt 2, Ziffer 8: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/agb-regelung/dhl-paket-international-agb-012016.pdf

Dort steht die 500-Euro-Grenze für folgende Produkte: Geld, Edelmetalle, Scheckkarten, Kreditkarten, gültige Briefmarken
oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere.

Das bedeutet, nur wenn man solche Dinge verschickt, darf die 500-Euro-Grenze keinesfalls überschritten werden. Wenn Sie etwas anderes verschickt haben, lässt sich aus dieser Regelung nach Meinung der Paketda-Redaktion nicht ableiten, dass die Wertgrenze von 500 Euro nicht überschritten werden darf.

Machen Sie den Schadenersatz bei DHL auf jeden Fall geltend. Wahrscheinlich wird DHL irgendein Argument finden, warum man nicht bezahlen will..... Aber darauf kann man reagieren, wenn es soweit ist. Wegen der 500-Euro-Grenze sollten Sie sich erstmal keine Sorgen machen.

• Dirk antwortet: Leider keine Antwort. Aber auf die wäre ich auch gespannt



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