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Hilfe bei Beschädigungen von GLS-Paketen

Bei einem beschädigten Paket ist es wichtig, den Schaden unverzüglich dem Paketdienst mitzuteilen. Es gilt eine 7-Tage-Meldefrist für äußerlich nicht erkennbare Schäden. Ist ein Schaden von außen erkennbar (Versandkarton beschädigt), muss der Zusteller den Schaden dokumentieren. Alternative: der Empfänger verweigert die Annahme.

Lesen Sie bitte unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema »Paket beschädigt«. Dort finden Sie auch Schadenformulare und Infos zur Haftung. Außerdem sollten Empfänger und Absender miteinander Kontakt aufnehmen.

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GLS | 80894476594

Hallo,ich habe über Fa.PET eine Transportvermittlung 4 Kompletträder versenden wollen.Auf der Homepage von PET wurde gezeigt wie man die Räder verpacken sollte.Vorne und hinten mit Karton abdecken und mehrmal über kreuz mit Packetband sichern.Die Fa.PET nutzt übrigens die Spedition von GLS.Habe dem Empfänger vor dem Versand noch die Bilder geschickt.Als der Empfänger die Räder entgegen nehmen wollte,hat er an zwei Rädern gesehen das jeweils ein Loch im Karton ist.Er hat den Karton
etwas entfernt und gesehen das die zwei Felgen beschädigt sind und die Annahme verweigert.Er hat mir gleich angerufen und Bilder vom Transportschaden geschickt.Weder PET noch die GSL lehnen ab.Die Räder sind nun wieder unterwegs zu mir.
Mfg.D.Hummel | Anonym | 28.02.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: In den AGB von PET ist unter 5.3 beschrieben, dass "die versendeten Güter den zu erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu verschickende Gut abgestimmten Innen- und Außenverpackung" verpackt werden müssen.

In Ihrem Fall ist also die Kernfrage, ob die von Ihnen gewählte Verpackung "beanspruchungsgerecht" war, also ob der Karton z.B. dick genug war.

Ob man die Anleitung zum Räderverpackung von der PET-Homepage in die AGB mit einbeziehen kann, wissen wir nicht. Machen Sie sicherheitshalber einen Screenshot oder Ausdruck von der Anleitung. Zusammen mit Ihren Fotos könnte man im Falle eines Gerichtsverfahrens beweisen, dass Sie sich an die PET-Anleitung gehalten haben.

Wenn die Räder wieder zu Ihnen zurückkommen, machen Sie erneut Fotos - im verpackten und ggf. im unverpackten Zustand, sofern Sie die Verpackung entfernen. Werfen Sie die Verpackung jedoch nicht weg, weil es Beweismittel sind.

Ihr Fall muss stark aus rechtlicher Sicht beurteilt werden. Wir bei Paketda können und dürfen jedoch keine Rechtsberatung leisten. Diese erhalten Sie z.B. bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.

Falls es sich um einen Räderverkauf von Privat an Privat gehandelt hat, trägt gemäß https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html übrigens der Käufer das Transportrisiko. Vorausgesetzt, dass Sie als Verkäufer gut verpackt haben.

GLS | 71840357655

Am 7.Februar GLS hatte bei meinem Nachbarn für mich Felgen in Karton geliefert.
Ich kam um ca. 15 Uhr nach hause und machte mit großen Freude die Pakete auf.
Leider mit riesiger Enttäuschung habe direkt bei GLS angerufen.
Die Mitarbeiterin hat mir gesagt das Versender denn schaden melden muss.
Habe im Bilder gesendet und mail geschrieben.
Die GLS will denn schaden nicht übernehmen.
Begründung;
Mit Annahme und Unterschrift von meinem Nachbarn haftet GLS nicht mehr.
Obwohl keine Schäden von aussen stellen können wie sollte man wissen das eine Beschädigung da ist.
Lieber GLS wo zu sind die Pakete Versichert?
Welche Nachbar der Paket annimmt macht die Paket auf?
Also Die felgen sind mit Bilder von Versender bevor die gesendet sind und von mir nach ihren Lieferung Belegbar.
Ich bin richtig enttäuscht.!!!!!
Ich hoffe ihr kommt auf Vernunft und regelt denn schaden.
mfg

| Bülent | 15.02.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketda ist nicht der Kundenservice von GLS sondern ein allgemeines Verbraucherportal. Deshalb können wir auch nur allgemeine Tipps geben. Wenn die Verpackung äußerlich unbeschädigt war, handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden. Solche Schäden kann man bei Paketannahme tatsächlich nicht bemerken, deshalb sieht das Gesetz eine Meldefrist für solche Schäden von 7 Tagen ab Paketzustellung vor (Paragraf 438 HGB). Die Aussage der GLS-Mitarbeiterin ist also nicht ganz korrekt gewesen.

Haben Sie die Felgen bei einer Privatperson gekauft oder bei einem Händler? Wenn es ein Händler war, haben Sie aufgrund des Verbraucherrechts die besseren Karten. Denn der Händler haftet für das Verschulden von GLS. Sie als Kunde müssen sich mit GLS nicht auseinandersetzen sondern direkt beim Händler reklamieren. Hinzu kommt: Eine äußerlich unbeschädigte Verpackung deutet auf eine unzureichende Innenverpackung hin. Der Absender hat vielleicht schlechtes Verpackungsmaterial benutzt. Auch in diesem Fall wäre GLS nicht haftbar, aber der Händler.

Falls der Absender eine Privatperson ist, bitte nochmal im Paketda-Forum melden, dann schreiben wir dazu noch Ratschläge. Bitte keinesfalls die Verpackung wegwerfen sondern zu Beweiszwecken aufheben, bis der Fall geklärt ist. Rechtliche Beratung erhalten Sie z.B. von einer Verbraucherzentrale: Standorte von Verbraucherzentralen oder unter www.paket-ärger.de

GLS | 18200511233

Hallo, ich habe heute ein großes Paket für meinen Mann entgegengenommen und habe nicht sofort gesehen, dass das Paket beschädigt ist, da es ein ziemlich großes Paket (Unterbodenschutz fürs Auto) ist und der Bote es so gehalten hat, dass ich es nicht gesehen habe. Als ich es dann reingestellt habe, ist mir aufgefallen das unten ein Stück von dem Lieferteil unten raussteht (kann nicht sagen ob es beschädigt ist).
Ich weiß, man sollte eigentlich Lieferschäden sofort beanstanden (der Bote war so schnell wieder weg...), hab ich jetzt trotzdem noch eine Chance da irgendwas zu reklamieren?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! | Anna | 12.05.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Ja, Sie können auch nachträglich reklamieren. Dazu bitte die GLS-Hotline anrufen: http://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#gls-hotline

Je schneller reklamiert wird, desto besser. Aber Ihr Mann sollte zuvor checken, ob es überhaupt ein Schaden ist.

Wenn der Absender ein gewerblicher Händler ist, dann haftet der Händler dem Kunden gegenüber für Paketschäden (auch dann, wenn GLS Schuld sein sollte).

Machen Sie bitte Fotos von allen Seiten des Pakets. Später, wenn Ihr Mann das Paket auspackt, bitte erneut Fotos vom Paketinhalt machen.

Sofern ein Schaden eingetreten ist, informieren Sie den Absender und GLS. Oder der Absender informiert GLS. Wie gesagt: Wenn der Absender gewerblicher Händler ist, dann klären Sie als Kunde die Schadenregulierung mit dem Händler und nicht direkt mit GLS.

GLS

Hallo,
ich habe von einer Privatperson eine Sizzix Stanzmaschine (schwer) gekauft. Der Lieferfahrer war am Tag der eigentlichen Lieferung schneller wieder vom Grundstück, als ich an die Tür konnte, daher bin ich zur Abholung in die GLS Abholstation gefahren. Der Karton sah etwas mitgenommen aus, aber nicht zerstört. Wie sehr der Karton gelitten hatte, sah ich erst zu Hause beim Öffnen. Im Shop wurde der Karton auch nicht weiter kommentiert oder ich auf Beschädigungen aufmerksam gemacht. Ich musste dann feststellen, dass die Kurbel der Maschine abgebrochen ist. Ich schrieb sofort an den Verkäufer aber auch an GLS, um zu erfahren, was ich tun muss, damit der Schaden (versicherter Versand) übernommen wird. Fotos hatte ich auch sofort der Verkäuferin gesendet, die dann ebenfalls GLS kontaktierte und um den Schaden zu melden und auch begleichen zu lassen...GLS verweigert die Schadensregulierung, da der Shop als auch ich den Schaden hätte anmelden müssen und ich hätte die Ware nicht annehmen dürfen. Aber ich habe doch sofort geschrieben... Kann GLS tatsächlich die Regulierung verweigern?? Es heißt doch auf der Seite von GLS:" wenn ihr Paket äußerlich beschädigt ist, können sie die Annahme verweigern" von müssen ist nicht die Rede geschweige dass dann keine Regulierung stattfinden würde...
Muss GLS den Schaden regulieren oder nicht?? | Anonym | 12.04.2021

• Mapego antwortet: "Muss GLS den Schaden regulieren oder nicht?"

Nein, weil die Verkäuferin die Stanzmaschine offensichtlich dilettantisch verpackt hat ("Kurbel der Maschine abgebrochen"). Für Transportschäden aufgrund schlechter Verpackung haftet der Absender, egal ob privat oder gewerblich.

Sie können nur Verlust versichern, aber keine Transportschäden aufgrund schlechter Verpackung. Diese können Sie nirgendwo auf der Welt versichern.

Alle Pakete werden maschinell sortiert, egal was da drin ist und ob da draufsteht "Vorsicht Glas" oder sonst etwas. Das hat überhaupt keinen Einfluß auf die Art der Sortierung.

Die Klausel im BGB, daß bei Privatverkäufen der Empfänger das Transportrisiko trägt, gilt nur für Verlust oder z. B., falls der Zusteller eine Unterschrift fälscht, aber nicht für schlechte Verpackung.

Die dementsprechenden millionenfachen Klauseln täglich bei Ebay etc. "Keine Haftung für Transportschäden" sind rechtlich unwirksam, das ist alles Quatsch, alles absoluter Oberhumbug.

Daran ändert auch eine Annahmeverweigerung nichts, der Absender muß Ihnen trotzdem den Schaden ersetzen und wird vom Paketdienst nichts erhalten.

Falls die Absenderin sich weigert, bleibt nur ein Anwalt, gibt es günstig bei der Verbraucherzentrale. Ob sich das lohnt?

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Es ist nicht vorgeschrieben, dass man die Annahme eines beschädigten Pakets verweigern muss. Aber man muss äußerlich erkennbare Schäden direkt beim Paketerhalt vermerken lassen.

Die Frage bei Ihrem Paket ist, ob es äußerlich beschädigt war oder lediglich "etwas mitgenommen" aussah, aber nicht so stark, als dass Sie von einem beschädigten Inhalt ausgingen.

Egal wie man die Frage beantwortet, sitzen Sie in der Zwickmühle.

A) Falls das Paket äußerlich beschädigt war, kann GLS einwenden, dass Sie diese Beschädigung nicht sofort im Shop reklamiert haben.

B) Falls das Paket äußerlich unbeschädigt war, ist eine Schadenmeldung bis 7 Tage nach Zustellung möglich. Aber ein äußerlich unbeschädigtes Paket, dessen Inhalt beschädigt ist, lässt einen Rückschluss auf eine schlechte Innenpolsterung zu. Und dafür haften Paketdienste nicht.

Bei einer schlechten Innenpolsterung des Pakets könnten Sie den Verkäufer haftbar machen.

Aber das ist alles sehr schwierig. Bitte lesen Sie folgenden Ratgeber: https://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php

GLS | 88208590220

Transportschäden

Vielleicht kann mir jemand mal einen brauchbaren Rat geben, lohnt sich ein Prozess gegen GLS bei folgendem Sachverhalt:


Folgende Artikel wurden bei GLS am Mittwoch, den 06.02.19 ordnungsgemäß aufgeben:

Paketnummer 88208590220 17,99 Euro
Paketnummer 88208590221 09,89 Euro
Summe Versandkosten 27,88 Euro

(Sperrgut)

Empfängeradresse

XXXXXXXX

Die Zustellung erfolgte am Montag, den 11.02.1909:06 Uhr (lt. Tracking). Bereits noch am Vormittag zeigte der Empfänger mir bei einem der Pakete eine massive Beschädigung des Wareninhaltes an. Der Wareninhalt beinhaltete – aufgeteilt auf zwei Pakete (88208590220 und 88208590221) zum einen Warenwert in der Summe von ca. 800 Euro. Von außen war kein Schaden ersichtlich.

Der Warenwert des Pakets 1 wird auf ca. 400 Euro taxiert. Es erfolgte meinerseits bewußt eine Sendungsaufteilung auf zwei Pakete, damit ein versicherter Versand in ausreichender Höhe gewährleistet ist.

Anmerkung: 7.3 AGB
Hat der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen, erstattet GLS über die Haftungsgrenze nach Ziffer 7.1 Satz 1 und Ziffer 7.2 hinaus den Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf
- den Einkaufspreis bzw.
- bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw.
- bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis,
je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch bis € 750,– je Paket.

Anmerkung: Empfänger und Absender sind Privatpersonen, Geschäftsgrundlage eine ebay-Auktion

Beide Pakete wurden von außen hinweislich und ausreichend gekennzeichnet, mit z. B. fragil / zerbrechlich, beide Waren wurden mehrfach mit extra luftgepolstertem Verpackungsmaterial geschützt verpackt und nur ein unsachgemäßer Transport hinterlässt solche Spuren, wie es der Empfänger fotografierte.

Ich bat höflichst den Warenwert zu ersetzen:

XXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXX

XXXXXXXXXXX
IBAN: XXXXXXXXXXX
Betrag: 400 Euro

Als Antwort bekam ich jedoch das:

Sehr geehrter Herr XXXX,

aufgrund Ihrer Reklamation habe wir den gesamten Transportweg des Paketes, die Teilbeförderungsstrecken und die Übergabepunkte einer ausführlichen und gründlichen Prüfung unterzogen. Keine der in unserem System regelmäßig vorgenommenen Schnittstellenscannungen ließ jedoch auf Unregelmäßigkeiten während der Beförderung schließen. Insbesondere hat der Empfänger die ordnungsgemäße Übergabe des Paketes durch seine vorbehaltslose Unterschrift dokumentiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir davon ausgehen müssen, dass Ihr Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde (§ 438 Absätze 1 und 2 HGB). Ihrer Schadensersatzforderung können wir daher nicht entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

GLS Verwaltungs- und Service GmbH


Muss ich auch noch jetzt beweisen, dass das Paket durch die beschädigt wurde?
| A. C. | 21.02.2019

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Solche Fälle sind leider typisch für Paketdienste. Bitte lesen Sie dazu den Ratgeber unter https://www.paketda.de/recht/paket-beschaedigt.php

GLS hat Recht, dass offensichtliche Schäden sofort bei Paketzustellung reklamiert werden müssen. Wenn es keine äußerlich erkennbaren Schäden gibt, lassen sich ungewöhnlich starke Druckeinwirkungen während des Transports kaum nachweisen.

Vielleicht lohnt es auch, den Fall bei www.frag-einen-anwalt.de einzustellen. Dort gibt es relativ preiswerte Ersteinschätzungen durch Rechtsanwälte.

Bei Privatverkäufen trägt übrigens der Empfänger das Transportrisiko gemäß Paragraf 447 BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Es sei denn, Sie als Absender hätten die Ware zu schlecht verpackt. Dann könnte der Empfänger Sie als Verkäufer haftbar machen.

Um zu klären, ob der Paketinhalt ausreichend gut gepolstert war, kommt in letzter Konsequenz wohl nur ein Verpackungsgutachter in Frage. Wie teuer die sind, kann ich nicht sagen. Sie oder der Empfänger könnten ja mal einen Verpackungsgutachter googeln und dort einen Kostenvoranschlag anfragen. Wenn der Gutachter bescheinigt, dass die Innenpolsterung ausreichend gut war, haben Sie ein gutes Mittel gegen GLS in der Hand. Nicht sagen kann ich, ob GLS die Kosten des Gutachters bezahlen muss.

Rechtsberatung erhalten Sie bei Bedarf von Verbraucherzentralen: Standorte von Verbraucherzentralen


GLS | 35541297255

Das Paket war sehr schnell beim Empfänger. Es war ein handgefertigtes Vogelhaus aus Holz und gut verpackt. Das Vogelhaus kam stark beschädigt beim Empfänger an. Habe auch Fotos davon. Was kann ich tun? | Burkhard Cinski | 03.08.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Sie könnten zuerst mit GLS telefonieren, um herauszufinden, wie Sie den Schaden melden sollen. Vielleicht gibt es ein spezielles Formular dafür. Telefon: +49 (0) 6677 646 907 000

Die E-Mail-Adresse von GLS lautet service@gls-germany.com ... Bevor Sie dorthin schreiben, rufen Sie wie gesagt bitte die Hotline an und erkundigen sich nach dem Vorgehen sowie den Unterlagen, die Sie einreichen sollen. Die Fotos sind schon mal gut. Es sollten Fotos von der Ware und von der Verpackung sein. Außerdem brauchen Sie einen Wertnachweis für das Vogelhaus (z.B. Verkaufsrechnung) und den Einlieferungsbeleg, den Sie beim Abschicken des Pakets erhalten haben.

Wenn das Paket äußerlich unbeschädigt beim Empfänger angekommen ist, deutet das oft auf eine unzureichende Innenverpackung hin. In diesem Fall leisten Paketdienste meistens keinen Schadenersatz.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): GLS – Falls sich Ihre Frage um ein beschädigtes Paket dreht, lesen Sie bitte unseren Ratgeber zum Thema Transportschaden.

GLS | 60849927474

Transportschaden mit GLS verschickt
ID 60849927474 | Anonym | 27.03.2015

• Anonym antwortet: Ist ja auch kein Wunder bei GLS. Lieber andere Transportunternehmen nutzen

• Paketda-Redaktion antwortet: Bitte machen Sie Beweisfotos vom Schaden und bewahren Verpackung, Füllmaterial und Ware gut auf. Informieren Sie den Absender der Lieferung, damit er den Transportschaden bei GLS anmeldet. Schadenersatz erhält der Absender nur, wenn das Paket ausreichend gut verpackt wird. Wenn der Versandkarton äußerlich unbeschädigt ist (keine Stoßeinwirkung o.ä.), deutet das auf eine unzureichende Innenverpackung hin.



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