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Heute vor 72 Jahren

Die »Zeit« berichtet über das Ärgernis verspäteter Telegramme, obwohl dem Absender eine pünktliche Zustellung zugesichert wurde. Per Gesetz kann die Post für Verspätungen oder Falschauskünfte nicht haftbar gemacht werden. Die Zeit schreibt: »Die Bundespost trägt bei dem Telegrammgeschäft bis heute kein Risiko, sie nimmt die Gebühren vorher ein, und ihre einzige Garantie für den Auflieferer ist die Hoffnung.«

23.9.1954 | Quelle: www.zeit.de
















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