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Paket angeblich beim Nachbarn, aber nicht auffindbar

Paket in Nachbarschaft verschwunden
In der Sendungsverfolgung wird angezeigt, dass ein Paket für Sie bei Nachbar XY abgegeben wurde. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, wenn der Nachbar nicht auffindbar ist, oder wenn der Nachbar bestreitet, ein Paket für Sie angenommen zu haben.


Inhaltsverzeichnis

  1. Mein Nachbar sagt, er hat das Paket nicht
  2. Der Nachbar ist nicht auffindbar
  3. Musterbriefe für Reklamation
  4. Ihre Fragen zum Thema


Mein Nachbar sagt, er hat das Paket nicht

Behauptet ein Nachbar, er habe kein Paket für Sie angenommen, sollten Sie der Aussage zunächst glauben. Häufig liegt der Fehler nämlich beim Zusteller, der das Paket irgendwo anders abgegeben hat. Manchmal werden auch Kioske als Nachbarn bezeichnet und Pakete dort hinterlegt. Sofern der Originalempfänger darüber nicht informiert wird, ist der Ärger groß. Genauso ärgerlich sind komplett leere Benachrichtigungskarten, auf denen der Name des Nachbarn fehlt.

► Was ist zu tun, um den Verbleib unauffindbarer Pakete zu klären?

Schauen Sie zuerst in die Sendungsverfolgung des Paketdienstes. Bei DHL, DPD und GLS kann man durch Eingabe der Empfänger-PLZ anzeigen lassen, welche Person das Paket angenommen hat. Bei Hermes muss dafür die Hotline angerufen werden.

Falls die Infos aus der Sendungsverfolgung nicht weiterhelfen, informieren Sie bitte den Absender des Pakets. Wenn es ein gewerblicher Händler (Onlineshop) ist, muss dieser den Verbleib des Pakets in Absprache mit dem Paketdienst aufklären.

Der Absender kann vom Paketdienst einen sogenannten Ablieferbeleg anfordern. Darauf müssen Name und ggf. Unterschrift des Nachbarn zu erkennen sein. Musterbriefe hier. Hinweis: DHL holt für Firmenkundenpakete standardmäßig keine Empfängerunterschrift mehr ein. Details hier.

► Hat der Nachbar für das Paket unterschrieben, haftet er im Verlustfall. Im Herbst 2018 berichteten die Fürther Nachrichten über einen Nachbarn, der ein angenommenes Paket versehentlich im Müll entsorgt hat. Er hat sich mit dem Originalempfänger darauf geeinigt, dass den Schaden jeder zur Hälfte trägt.

► Hat der Nachbar nicht unterschrieben oder der Zusteller die Unterschrift des Nachbarn gefälscht, dann haftet der Paketdienst für den Verlust des Pakets. Mehr Infos zur Strafbarkeit gefälschter Paketunterschriften hier.

Kann der Paketdienst nicht exakt mitteilen, bei welchem Nachbarn die Sendung abgegeben wurde, bzw. der benannte Nachbar ist nicht auffindbar, dann haftet der Paketdienst für die Falschzustellung.

Bei Lieferungen eines deutschen Onlineshops an eine Privatperson trägt der Shop das Risiko der Nachbarschaftsabgabe. Dazu sagte Carsten Föhlisch von Trusted Shops gegenüber golem.de:

"Unterschlägt der (unbekannte) Nachbar die Sendung, ist der Händler verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Er ist aber nicht verpflichtet, das bestellte Produkt noch einmal zu liefern."

Vielleicht meldet sich der Nachbarn auch von selbst und bringt das Paket beim Empfänger vorbei. Auch ein Aushang im Hausflur kann helfen, zum Beispiel so: "Hat jemand ein DHL-Paket für mich angenommen? Bitte klingeln. Danke, Max Muster." Hat das keinen Erfolg, muss der Paketdienst für die Falschzustellung haften. Nachbarschaftszustellungen sind nur dann erlaubt, wenn der Originalempfänger den Nachbarn auffinden kann und der Nachbar nicht zu weit entfernt wohnt.

Tipps

Sprechen Sie regelmäßig mit dem Absender, wie der Fortgang des Falls ist. Der Absender hat das Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst. Deshalb kann in der Regel nur der Absender den Ablieferbeleg vom Paketdienst anfordern.

Eventuell empfiehlt sich auch eine Anzeige bei der Polizei, wenn sich die Anzeichen erhärten, dass entweder die Unterschrift des Nachbarn gefälscht wurde oder der Nachbar echt unterschrieben hat aber das Paket nicht herausrückt.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn ein Nachbar ein Paket an einen unberechtigten Empfänger herausgibt. In Medienberichten ist gelegentlich von solchen Betrugsfällen zu hören. Betrüger sammeln Benachrichtigungskarten ein, die an Haustüren kleben. Mit den Karten gehen die Betrüger zu Nachbarn und täuschen dort eine falsche Identität vor, um fremde Pakete abzuholen.

Ob der Nachbar für eine unberechtigte Herausgabe haftbar gemacht werden kann, ist rechtlich fraglich. Man könnt argumentieren, dass es sich um eine Gefälligkeit des Nachbarn handelte, als er das Paket annahm. Und für Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten besteht bei "leichter Fahrlässigkeit" kein Haftungsanspruch. Siehe auch: www.anwalt.de.

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Der Nachbar ist nicht auffindbar


Wir bekommen regelmäßig Beschwerden von Kunden, deren Pakete in der Nachbarschaft nicht auffindbar sind. In der Sendungsverfolgung erscheint die Meldung "zugestellt an Nachbar XY", aber diese Person ist nicht auffindbar.

► Reklamieren Sie in diesem Fall bei der Paketdienst-Hotline und bitten um eine schnelle Befragung des Zustellers. Vielleicht erinnert er sich noch, wo er das Paket abgegeben hat.

► Informieren Sie außerdem den Absender. Er soll vom Paketdienst den Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift anfordern. Vielleicht ergeben sich daraus weitere Anhaltspunkte.

Am einfachsten ist die Situation für Sie als Empfänger, wenn das Paket von einem deutschen oder europäischen Onlineshop kommt und Sie dort als Privatkunde eingekauft haben. In diesem Fall trägt nämlich der Onlineshop das Transportrisiko. Der Shop wäre für eine Falschzustellung haftbar. Auch wenn der Paketdienst den Zustellfehler gemacht hat, wäre gegenüber Ihnen als Privatkunde der Onlineshop dafür verantwortlich.

Rechtsanwalt Jan Lennart Müller schreibt bei it-recht-kanzlei.de: "Wird bei einem fernabsatzrechtlichen Verbrauchsgüterkauf aufgrund der Abwesenheit des Empfängers an einen Nachbarn zugestellt und geht die Sendung im Folgenden vor der Übergabe an den Adressaten verloren, liegt ein zufälliger Untergang vor, für den der Händler wegen § 475 Abs. 2 BGB grundsätzlich gefahrtragungspflichtig ist."

Im Klartext: Landet eine Onlinebestellung bei einem Nachbarn, und Sie als privater Endkunde können die Bestellung beim Nachbarn nicht abholen, so muss Ihnen der Händler den Kaufpreis erstatten. Fairerweise sollten Sie dem Händler 1 oder 2 Wochen Zeit zur Klärung des Sachverhalts geben. Vielleicht gelingt es dem Händler ja noch, zusammen mit dem Paketdienst herauszufinden, wo das Paket wirklich zugestellt wurde.

Übrigens: Der Händler kann für die Falschzustellung seinerseits Schadenersatz vom Paketdienst verlangen. Sie als Privatkunde müssen jedoch nicht abwarten, bis der Paketdienst das Geld an den Händler ausgezahlt hat; das kann sich über einen Monat hinziehen.

Rechtsanwalt Udo Vetter gibt unter arag.de den Tipp, gegenüber dem Händler einfach das Widerrufsrecht auszuüben. Es beginnt nämlich erst zu laufen, nachdem Sie die Ware tatsächlich erhalten haben (nicht, wenn ein Nachbar das Paket angenommen hat). Nach Ausübung des Widerrufs muss ein deutscher bzw. EU-Händler den Kaufpreis binnen 14 Tagen erstatten.

► Die vorherigen Ausführungen gelten nicht bei Paketen von Privat an Privat (z.B. privater eBay-Kauf). In diesem Fall trägt grundsätzlich der Empfänger des Transportrisiko, so dass die Haftung nicht auf den Verkäufer abgewälzt werden kann. In diesem Fall muss sich der Empfänger direkt mit dem Paketdienst auseinandersetzen, um Schadenersatz zu bekommen.

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Musterbriefe

Die folgenden Mustertexte helfen Ihnen dabei, einen Ablieferbeleg mit Namen + ggf. Unterschrift des Empfängers beim Paketdienst anzufordern. Lässt sich die Person nicht ermitteln, die das Paket angenommen hat, kann der Absender Schadenersatz wegen Falschzustellung einfordern.

Allgemeine Bitte um Zusendung eines Ablieferbelegs

Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum) beschwerte ich mich bereits telefonisch / per E-Mail bei Ihrem Kundenservice. Der Fall erhielt folgende Bearbeitungsnummer:

Ich bin (Empfänger / Absender) des Pakets mit Sendungsnummer: (). Das Paket wurde laut Sendungsverfolgung erfolgreich zugestellt. Das stimmt nicht. Ich habe das Paket nicht erhalten und bitte Sie deshalb um Zusendung des Ablieferbelegs mit Namen und Unterschrift desjenigen, der das Paket angenommen hat.

Bitte senden Sie mir den Ablieferbeleg binnen 1 Woche nach Erhalt dieses Schreibens zu.

Mit freundlichen Grüßen

Max Absender


Bitte um Ablieferbeleg, weil ein Paket beim Nachbarn unauffindbar

Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum) beschwerte ich mich bereits telefonisch / per E-Mail bei Ihrem Kundenservice. Der Fall erhielt folgende Bearbeitungsnummer:

Ich bin (Empfänger / Absender) des Pakets mit Sendungsnummer: (...). Das Paket wurde laut Sendungsverfolgung bei meinem Nachbarn (Name einfügen) zugestellt. Das stimmt nicht, denn der genannte Nachbar wohnt hier gar nicht. Deshalb bitte ich um eine Zustellerbefragung und um Zusendung des Ablieferbelegs mit Namen und Adresse desjenigen, der das Paket angenommen hat.

Bitte senden Sie mir die Informationen binnen 1 Woche nach Erhalt dieses Schreibens zu.

Mit freundlichen Grüßen

Max Absender


Schadenersatzforderung, weil zugestelltes Paket nicht auffindbar ist

Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum) beschwerte ich mich bereits telefonisch / per E-Mail bei Ihrem Kundenservice. Der Fall erhielt folgende Bearbeitungsnummer:

Ich bin Absender des Pakets mit der Sendungsnummer: .... Ihren Informationen zufolge wurde das Paket bei (Name einfügen) zugestellt. Diese Person ist weder im gleichen Haus noch in meiner unmittelbaren Nachbarschaft auffindbar. Als Frachtführer haben Sie nach § 407 Abs. 1 HGB die Sendung nicht wirksam zugestellt.

Ich mache gemäß § 280 BGB Schadenersatz für das nicht ordnungsgemäß zugestellte Paket geltend. Wie Sie dem Beleg im Anhang entnehmen können, enthielt das Paket Waren im Wert von ... Euro.

Ich bitte Sie um Überweisung des Schadenersatzes auf mein Konto mit der IBAN … und BIC… Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage ab Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Maxi Absenderin



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