GLS verlangt, dass eine Abstellerlaubnis schriftlich erteilt wird.
► Hier finden Sie eine PDF-Datei mit einem Vordruck der GLS Abstellerlaubnis
Geben Sie das Formular Ihrem GLS-Zusteller mit (z.B. an die Haustür kleben) oder senden Sie das Formular an Ihr regional zuständiges GLS-Depot.
Falls Sie in letzter Zeit ein GLS-Paket geliefert bekommen haben, prüfen Sie in der Sendungsverfolgung den Standort des letzten GLS-Paketzentrums. Dieses Paketzentrum ist für Ihre Adresse zuständig. Suchen Sie das Paketzentrum nun in der GLS-Depotübersicht bei Paketda, um die Postanschrift zu ermitteln.
Alternativ können Sie das zuständige GLS-Depot durch eine PLZ-Abfrage ermitteln. Gehen Sie dafür auf diese GLS-Website, wechseln dort das Land auf "Germany" und tippen Ihre PLZ ins Feld "Zip code" ein. Anschließend erscheinen Anschrift und E-Mail-Adresse des Depots.
Das Abstellformular kann als einmalige oder dauerhafte Abstellerlaubnis (ASG) verwendet werden.
Der Empfänger muss in beiden Fällen einen Ort angeben, an dem das/die Paket/e abgestellt werden sollen. Beispielsweise im Carport, in der Garage oder in einem Schuppen. Der Zusteller muss den Abstellort ohne Schlüssel oder sonstige Hindernisse erreichen können.
Falls Sie keinen geeigneten Abstellort am Haus haben, oder nicht wollen, dass der Zusteller Ihre Garage, Terrasse, etc. betritt, können Sie die Abstellgenehmigung mit einem Paketkasten kombinieren. Paketkästen mit sogenanntem Parcellock-Schloss sind digital mit den GLS-Handscannern verbunden, so dass die Paketeinlage besonders sicher und gut dokumentiert ist.
Wird ein Paket an einem ungeschützten Ort abgestellt, der von der Straße aus einsehbar ist, besteht ein Diebstahlrisiko durch vorbeikommende Passanten.
Wichtig ist auch, die ordnungsgemäße Abstellung zu überwachen. Sollten Sie bemerken, dass der GLS-Zusteller Pakete nicht am vereinbarten Ort abstellt sondern ganz woanders, widerrufen Sie die Abstellgenehmigung sofort. Das Risiko ist sonst zu hoch, dass ein falsch abgestelltes Paket verloren geht bzw. geklaut wird.
Als Empfänger tragen Sie das Diebstahl- und Verlustrisiko für abgestellte Pakete. Es ist erfahrungsgemäß sehr schwer, einen Paketdienst für Abstellfehler haftbar zu machen. Das gilt auch dann, wenn ein Paket am falschen Ort abgestellt wurde oder sogar gar nicht abgestellt wurde. Die Beweispflicht für ein Verschulden des Paketdienstes liegt immer beim Empfänger. Lesen Sie bei Bedarf unseren Ratgeber: Abgestelltes Paket ist verschwunden
Die Paketda-Redaktion empfiehlt, eine Abstellerlaubnis nur zuverlässigen Paketdiensten zu erteilen und/oder einen Paketkasten zu verwenden. Lesen Sie bei Interesse unseren Paketkasten-Ratgeber. Preiswerte Paketkästen oder Paketsäcke sind ab ca. 150 Euro erhältlich.
Der Widerruf einer Abstellerlaubnis erfolgt per Brief oder E-Mail an Ihr regionales GLS-Depot. Wie Sie Ihr zuständiges Depot herausfinden, haben wir oben im Ratgeber beschrieben.
Achten Sie darauf, dass GLS Ihnen die Kündigung der Abstellerlaubnis bestätigt. Nur so können Sie sichergehen, dass die Abstellerlaubnis tatsächlich aus dem GLS-System gelöscht wurde und dem Zusteller nicht mehr im Handscanner angezeigt wird.
Mustertext zum Widerrufen einer GLS-Abstellerlaubnis
An:
GLS Depot in ....
Musterweg 1
12345 Musterstadt
Kündigung der GLS-Abstellgenehmigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich / widerrufen wir per sofort die Abstellgenehmigung für GLS-Pakete an folgende Anschrift: [eigene Anschrift einfügen]
Die Kündigung gilt für mich persönlich sowie für folgende Personen, die in meinem Haushalt leben: [Personen auflisten oder diesen Absatz streichen, falls unzutreffend]
Ich bitte um eine kurze Bestätigung, dass Sie meine Kündigung bearbeitet haben. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift