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Gefälschte Paket-Unterschrift strafbar?

Kunde unterschreibt für ein Paket

Die Zeitung HNA.de hat ein Urteil des OLG Köln aus 2014 herausgesucht (hier bei jura-online.de), bei dem es um die Strafbarkeit einer gefälschten Unterschrift für ein nicht zugestelltes Paket ging. Ein überforderter Paketzusteller hatte 67 Sendungen als zugestellt markiert, obwohl er sie tatsächlich "entsorgt" hatte. Der Zusteller fälschte zudem die Unterschriften der Paketempfänger.

Handelt es sich hierbei um eine Urkundenfälschung nach Paragraf 267 StGB? Nein, urteilten die Richter des OLG Köln.

Begründung: Die digitale Unterschrift auf einem Touchscreen stellt keine Urkunde dar, weil das "digitale Dokument nicht auf einem Material dauerhaft verkörpert ist". Man könnte die Unterschrift zwar auf Papier ausdrucken, aber das sei keine Original-Urkunde, weil der Ausdruck nur die Kopie eines digital gespeicherten Bildes ist.

Das Oberlandesgericht verneinte also die Strafbarkeit einer gefälschten Unterschrift auf einem Handscanner nach Paragraf 267 StGB. Aber es verwies auf die Strafbarkeit nach Paragraf 269 I StGB. In dem Gesetzestext heißt es, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren drohe, wenn jemand "beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde (...)".

Der Paketda-Redaktion melden Kunden immer mal wieder Fälle, bei denen Pakete angeblich zugestellt wurden, sich die Unterschrift auf dem Ablieferbeleg aber als gefälscht erweist. Wenn Paketdienste solche Fälle nicht bearbeiten oder die Bearbeitung wochenlang hinauszögern, kann eine Anzeige bei der Polizei mehr Druck in die Sache hineinbringen. Die Anzeige sollte dann nicht wegen Urkundenfälschung erstattet werden sondern wegen Fälschung beweiserheblicher Daten.

YouTube: Wo ist mein Paket? Wer hat unterschrieben?


Nachtrag vom Mai 2018: Die BILD berichtete über einen Prozess am Amtsgericht Augsburg. Angeklagt war ein ehemaliger DPD-Zusteller, der die Zustellung mehrerer Pakete an einen Großhändler mit erfundenen Unterschriften quittierte. Die Richterin verurteilte ihn wegen Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Geldstrafe von 2000 Euro und meinte laut BILD, dass der Zusteller damit "noch billig davonge­kommen" sei.

Nachtrag vom August 2018: In einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse sagte ein Pressesprecher von DHL, dass gefälschte Paketunterschriften rigoros verfolgt werden: "Beim ersten Mal wird der Bote abgemahnt. Kommt es noch mal vor, wird er entlassen."

Im Januar 2019 berichtete die Augsburger Allgemeine über ein Verfahren vor dem Amtsgericht Nördlingen. Ein Paketzusteller sagte aus, dass er von seinem Chef die Anweisung erhalten habe, bei einigen Paketen "die Namen der Adressaten in Druckbuchstaben als Empfangsbestätigung einzutragen und das Paket vor der Tür abzustellen". Dadurch sollte die Anzahl nicht zugestellter Pakete verringert werden. Außerdem soll der Chef gesagt haben, durch die Schreibweise in Druckbuchstaben handele es sich um keine Unterschrift und es sei deshalb kein Rechtsbruch.

Wegen Fälschung beweiserheblicher Daten wurde der Zusteller zu 40 Tagessätzen verurteilt. Laut Zeitungsbericht arbeitet er inzwischen für einen anderen Paketdienst und werde dort nicht so unter Druck gesetzt wie beim früheren Arbeitgeber. Quelle: www.augsburger-allgemeine.de.


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