Sendungsverfolgung Menü

Leeres Paket erhalten: Betrug, Diebstahl, was jetzt?

Kunde ärgert sich über leeres Paket
Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen dabei, Paketdiebstählen vorzubeugen bzw. sich im Diebstahlfall richtig zu verhalten. Die Tipps können jedoch keine Rechtsberatung ersetzen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Leeres Paket bekommen oder Fake-Inhalt
  2. Diebstahl schnell an den Paketdienst melden
  3. Vorbeugende Tipps gegen Paketdiebe
    1. Besser Paket anstatt Päckchen nutzen
    2. Unscheinbare Verpackung verwenden
    3. Pakete vor dem Versand wiegen


Leeres Paket bekommen oder Fake-Inhalt

Erhält ein Empfänger ein leeres Paket, wurde das Paket entweder in betrügerischer Absicht vom Absender leer verschickt. Oder der Paketinhalt wurde unterwegs gestohlen und z.B. gegen ein wertloses Pfund Mehl ausgetauscht.

Es kann auch sein, dass die Ware während des Transports von selbst aus dem Paket herausgefallen ist. Das ist eventuell an einer beschädigten und nachverklebten Verpackung erkennbar. Andererseits können auch Diebe Verpackungen aufschneiden (häufig auf der Unterseite), die Ware klauen und das Paket anschließend wieder zukleben.

Wichtig ist, den Karton aufzubewahren und Beweisfotos von allen Seiten des Kartons zu machen. So kann auch der Absender / Verkäufer beurteilen, ob evtl. fremdes Klebeband über sein Original-Klebeband geklebt wurde.

Ist der Absender ein gewerbliches Unternehmen, und ist der Empfänger eine Privatperson, so haftet der Absender dafür. Anderenfalls müssen Sie als Kunde direkt beim Paketdienst reklamieren. Der Paketdienst haftet, sofern die Verpackung ausreichend stabil war. Hat der Absender eine zu instabile Verpackung verwendet, haftet der Paketdienst nicht.

Typische Antwort von Deutsche Post DHL auf ein leer zugestelltes Paket:
"Es tut uns sehr leid, dass der Inhalt Ihres Paketes teilweise verloren gegangen ist. Natürlich haben wir uns sofort darum gekümmert und festgestellt: Der Verlust der Teile wurde nicht durch uns verschuldet. Deshalb können wir den Ihnen entstandenen Schaden nicht ersetzen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis."

► Gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verpackung beschädigt oder auf dem Transportweg durch einen Postmitarbeiter geöffnet wurde, dann gerät der Absender unter Betrugsverdacht. Hat er vielleicht ein leeres Paket abgeschickt oder nur ein Pfund Mehl hineingelegt? In diesem Fall handelte ein Betrüger vermutlich unter falscher Identität. Wenn Sie als Betrugsopfer versuchen, den Betrüger (Absender) zu kontaktieren, ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr erreichbar. Auch die Absenderadresse auf dem Paketaufkleber dürfte gefälscht sein.

Falls der Absender einen Online-Paketschein verwendet hat (also keinen handgeschriebenen), könnte man auf diesem Weg versuchen, die Käuferdaten bzw. dessen Zahlungsdaten über den Paketdienst herauszubekommen. Das kann jedoch nur die Polizei in die Wege leiten, indem Anzeige erstattet wird.

► Bestreitet der Verkäufer die Schuld am leeren Paket, müssen Sie als Geschädigte/r beweisen, dass der Paketinhalt unterwegs beim Paketdienst gestohlen wurde. Diese Beweisführung ist selbst bei offensichtlich aufgeschnittenen Paketen sehr schwierig, weil Paketdienste erstmal versuchen, die Verantwortung abzulehnen. Wichtig ist, nichts wegzuwerfen und die Kartonverpackung als Beweismittel aufzuheben.

Pakete werden beim ersten Eintreffen im Paketzentrum üblicherweise automatisch gewogen. Häufig gibt es sogar Fotos vom Durchlauf durch die Sortieranlage. So kann man vielleicht feststellen, ob das Paket unterwegs geöffnet wurde. Mehr Infos zur Videoüberwachung bei DPD.

Verlangen Sie als Kunde vom Paketdienst die Herausgabe des Paketgewichts und eventueller Fotos. Erfahrungsgemäß bekommen Kunden diese Daten nicht freiwillig ausgehändigt. Erstatten Sie dann Anzeige bei der Polizei und bitten die Polizei, diese Daten vom Paketdienst anzufordern.

Dass Pakete fotografiert werden, bestätigte der Leiter der DHL-Zustellbasis Germering im Interview mit der Zeitung Merkur. Zitat: Das Fotografieren erfolge "für eventuelle Beschwerden, wenn etwas beschädigt sein sollte."

► Bei einem Verkaufsgeschäft zwischen zwei Privatpersonen trägt gemäß §447 BGB der Empfänger das Transportrisiko. Für den Empfänger ist es allerdings sehr schwierig, dem Absender nachzuweisen, dass er ein leeres Paket verschickt hat oder ein Paket mit wertlosem Inhalt.

Genauso schwierig ist es, einen Diebstahl auf dem Transportweg nachzuweisen. Gemäß §435 HGB würden sämtliche Haftungsgrenzen des Paketdienstes entfallen, sofern man einem Paketdienst-Mitarbeiter "vorsätzliches oder leichtfertiges" Handeln nachweisen kann (also z.B. Diebstahl). In der Praxis ist uns jedoch kein Kunde bekannt, dem dies gelungen ist. Je nach Beweislage kann man schon zufrieden sein, wenn ein Paketdienst aus Kulanz einen Teil des Schadens erstattet.

Einige Onlineshops verlangen vom Empfänger die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bzw. rechtsverbindlichen Erklärung, dass ein Paket leer zugestellt wurde. Mehr dazu in diesem Ratgeber.

Will der Händler nicht haften, ist eine Anzeige bei der Polizei empfehlenswert. Nicht gegen den Händler, sondern gegen den unbekannten Dieb der Ware. Durch die Anzeige merkt der Händler dann hoffentlich, dass es keine erfundene Angelegenheit ist. Außerdem ist es empfehlenswert, eBay und Kleinanzeigen im Auge zu behalten, ob die gestohlene Ware dort angeboten wird.

Wurde ein Handy gestohlen, und ist dessen IMEI-Gerätenummer bekannt, kann das Handy von der Polizei in eine Art Sperrliste eingetragen werden.

↑ zum Inhaltsverzeichnis


Leeres Paket erhalten: Beweissicherung durch Fotos


Diebstahl schnell an den Paketdienst melden

Die Meldefrist für sogenannte verdeckte Transportschäden beträgt gemäß § 438 Abs. 2 HGB 7 Tage ab Erhalt des Pakets. Verdeckte Transportschäden sind jene, die der Empfänger beim Annehmen des Pakets nicht sofort erkennen konnte sondern erst beim Auspacken. Fehlender Paketinhalt ist üblicherweise ein verdeckter Transportschaden.

Fällt Ihnen als Empfänger im Moment der Paketzustellung eine Beschädigung am Versandkarton auf, melden Sie diese sofort an den Zusteller. Oder verweigern Sie die Annahme des Pakets. Sofern Sie ein offensichtlich beschädigtes Paket ohne Vorbehalt annehmen, kann es im Nachhinein Probleme mit der Schadenabwicklung geben. Der Paketdienst könnte behaupten, dass der Empfänger mit seiner Unterschrift bestätigt habe, ein einwandfreies Paket erhalten zu haben.

Alternative: Öffnen Sie das Paket im Beisein des Zustellers (sofern er sich darauf einlässt). Ist eine Beschädigung feststellbar, lassen Sie den Schaden vom Zusteller protokollieren und sich ein Schadenformular aushändigen. Machen Sie am besten auch Fotos mit dem Handy (im Beisein des Zustellers), um später im Zweifelsfall Beweise zu haben.

► Wichtig zu wissen: Wenn Sie als Privatkunde bei einem gewerblichen, europäischen Unternehmen (z.B. Onlineshop) bestellt haben, dann trägt der Verkäufer das volle Transportrisiko. Der Verkäufer kann die Schuld für Transportschäden oder geklauten Inhalt nicht auf den Paketdienst abwälzen. Das Verbraucherrecht schützt Privatkunden sehr stark. Der Verkäufer haftet auch dann, wenn Sie als Kunde ein beschädigtes Paket annehmen oder den Schaden nicht direkt an den Paketdienst melden. Als Privatkunde brauchen Sie sich mit dem Paketdienst nicht direkt auseinandersetzen. Ihr Ansprechpartner ist immer der gewerbliche Verkäufer (Onlineshop).

► Bei Verkaufsgeschäften zwischen zwei Privatkunden (z.B. über eBay) greift der Verbraucherschutz hingegen nicht.

Üblicherweise ist es der Empfänger eines Pakets, der einen Warendiebstahl bemerkt und dadurch geschädigt wird. Allerdings hat der Empfänger kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst - dieses liegt beim Absender. Deshalb verweigern Paketdienste manchmal die Geltendmachung von Schadenersatz durch den Empfänger. Das widerspricht aber der Gesetzeslage nach §421 Absatz 1 HGB. Demnach kann auch der Empfänger Schadenersatz fordern, sofern der Absender dies nicht tut. Mitarbeiter an den Telefonhotlines der Paketdienste kennen diese Rechtslage oft nicht. Um sich auf §421 HGB zu berufen, schicken Sie am besten ein Einschreiben an den Paketdienst.

Übrigens kann ein Paket-Absender gegenüber dem Empfänger schadenersatzpflichtig werden, wenn der Absender durch sein Verhalten dazu beiträgt, Schadenersatzansprüche gegen den Paketdienst zu verwirken. Beispielsweise, indem keine Nachforschung zu einem vermissten Paket beauftragt wird oder indem eine Schadenmeldefrist verpasst wird.

↑ zum Inhaltsverzeichnis



Vorbeugende Tipps gegen Paketdiebe


1) Besser Paket anstatt Päckchen nutzen

Um im Verlustfall eine Chance auf Schadenersatz zu haben, wählen Sie am besten den Paketversand mit Versicherung. Denn DHL-Päckchen sind nicht versichert. Eine Ausnahme sind Hermes-Päckchen, die bis 50 Euro versichert sind.

Geht ein DHL-Päckchen verloren oder wird daraus etwas geklaut, gibt es seitens DHL keine Haftung und keinen Schadenersatz. Sie können zwar eine Nachforschung beauftragen, aber mangels Sendungsverfolgung sind die Erfolgsaussichten bei vermissten Päckchen eher gering.

► Überschreiten Sie die maximale Versicherungssumme nicht. Wenn Sie in einem Paket, das bis 500 Euro versichert ist, Produkte im Wert von 510 Euro verschicken, erlischt häufig der komplette Versicherungsschutz. Der Paketdienst zahlt also null Euro anstatt 500 Euro.

Mehr Infos zum Versand wertvoller Waren und zur korrekten Versicherung lesen Sie in unserem Ratgeber Geld und Wertsachen verschicken.

↑ zum Inhaltsverzeichnis


2) Unscheinbare Verpackung verwenden

Bunte, verzierte Versandkartons sind ein Indiz für private Geschenkpakete. Und weil Geschenkpakete manchmal Bargeld oder Gutscheine beinhalten, wecken sie das Interesse potenzieller Diebe.

Verzichten Sie auf bunte Verpackungen, wählen Sie einen neutralen Karton, und nutzen Sie die Onlinefrankierung in der App des Paketdienstes. Denn handschriftlich ausgefüllte Paketaufkleber können ebenfalls ein Indiz für private (Geschenk-) Pakete sein.

Wenn Sie besonders trickreich vorgehen wollen, gestalten Sie einen unscheinbaren Zusatzaufkleber mit dem Vermerk: "Laufzeitprüfung. GPS-Einheit nicht öffnen." Bringen Sie den kleinen Hinweis in einer Ecke des Pakets an. So werden potenzielle Diebe evtl. abgeschreckt, weil sie das Paket für eine Testsendung ihres Arbeitgebers halten.

↑ zum Inhaltsverzeichnis



3) Pakete vor dem Versand wiegen

Derwesten.de berichtete vom Diebstahl eines Handys aus einem Paket. DHL weigerte sich zunächst, den Schaden zu regulieren, weil der Empfänger angeblich einen Ablagevertrag besaß. Demnach legte der Zusteller das Paket ohne Unterschrift im Garten des Empfängers ab - somit galt die Sendung als zugestellt. Der Diebstahl des Handys hätte theoretisch nach dem Ablegen des Pakets stattfinden können, und damit wäre DHL von der Haftung freigesprochen. (Vorausgesetzt, es gäbe wirklich einen Ablagevertrag, was der Empfänger gegenüber derwesten.de bestritt.)

Jedenfalls gelang es dem Absender des Pakets, anhand des Versandgewichts nachzuweisen, dass der Verpackungskarton ein Handy enthielt. Der Absender (ein gewerblicher Händler) nutzte offenbar eine professionelle Frankiermaschine, die das Gewicht jeder Sendung wiegt und abspeichert. Dadurch gelang der Nachweis, dass der Absender das Handy tatsächlich in den Karton gelegt hatte und es auf dem Transportweg verloren gegangen sein musste. Nach langem Hin und Her ersetzte DHL schließlich den Schaden.

Als Privatversender empfiehlt es sich, eine Art Protokollbuch anzulegen oder eine Excel-Tabelle mit allen Paketen, die Sie verschicken. Halten Sie darin fest: Paketnummer, Paketdienst, Empfängeranschrift, Versandgewicht, Versandgegenstand und Versanddatum. Machen Sie außerdem Beweisfotos vom Verpacken des Gegenstands (offener Karton) sowie vom verschlossenen und adressierten Karton.

Bei Hermes werden Pakete beim Durchlauf eines Logistikzentrums automatisch gewogen. Das wurde in einer NDR-Reportage gezeigt (hier bei Minute 14:50). Der nachfolgende Screenshot stammt aus der Reportage. Auf dem Display wird das Gewicht des aktuell gescannten Pakets angezeigt. In der Hermes-Sendungsverfolgung sind diese Daten nicht abrufbar, aber dem Hermes-Kundenservice liegen sie wahrscheinlich vor.

↑ zum Inhaltsverzeichnis


► Anwalt fragen


  Veröffentlicht am und zuletzt aktualisiert am .   |   Autor:




Ihre Fragen zum Thema