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DHL
Hallo. Hat sich bei DHL Express mit dem IOSS Verfahren geändert oder so, weil auf dem aktuellen Paket dass IOSS: IM2500014529 VAT PAID fehlt auf dem Label was bei einer Sendung aus März noch bei stand. Auf der Rechnung vom Versender steht dass IOSS: IM2500014529 VAT PAID. Nun bin ich mir da unsicher. Ist es wirklich bei DHL hinterlegt oder nicht. Dass Büro vom Versender hab ich schon kontaktiert und hoff dass sich dass klärt bevor es physisch an DHL übergeben wird. Ich habe absolut keine Lust die Steuern doppelt zu zahlen weil dass bei beiden Parteien immer sehr nervig und langwierig ist da rum zu diskutieren dass einer die Steuern erstattet. | Anonym | 09.10.2025
• Anonym antwortet: @sp
Gleichzeitig hatte ich mal auf Reddit rum gefragt und da tritt es immer wieder auf dass paar Mitarbeiter wohl es elektronisch nicht richtig ausfüllen und die IOSS Information fehlt. Wenn es korrekt elektronisch ausgefüllt wurde steht es auch mit auf dem Label selbst zumindest nach den Erfahrungen anderer.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ich glaube, dass die Angabe auf dem Label keine Rolle spielt. Es kommt mehr darauf an, ob die Info den digitalen Sendungsdaten hinterlegt ist. Und die digitalen Sendungsdaten kann man als Kunde nicht einsehen.
Andererseits ist es schon merkwürdig, dass der Verkäufer im März die Angabe noch aufs Label gedruckt hat und jetzt nicht mehr.
Falls DHL Express Einfuhrabgaben verlangt, vielleicht die Annahme verweigern (in Absprache mit dem Verkäufer).
DHL | LS42XXXXXXX (der Redaktion bekannt)
Di, 17.10.2023, 15:57, Deutschland
Leider war eine Zustellung Ihrer Sendung heute nicht möglich. Wir versuchen es am nächsten Werktag.
Vater war den ganzen Tag zuhause, ein Zustellversuch hat definitiv nicht stattgefunden. Merkwürdig auch, da�, wenn ich die Empfänger-Postleitzahl in der Sendungsverfolgung eingebe, kommt "Eingabe falsch". Vertippt habe ich mich aber nicht.
Es ist eine Ebay-IOSS-Sendung aus den USA mit eigentlich bereits durch Ebay eingezogener Importsteuer. Kann natürlich sein, da� der Zoll hier mal wieder Morgenluft wittert und zuschlägt, da im Wert etwas über 100 Euro (aber unter 150), da kassiert der Staat ja gern ein zweites Mal, bringt Geld in die klammen Kassen und der Kunde ist ja die Melkkuh, die sich nicht wehren kann. ABER: auch in diesem Fall werden die Abgaben eigentlich bei Zustellung kassiert.
Am Samstag gab es schon einen Fake-Zustellversuch eines innerdeutschen Pakets durch Hermes. Was ist da los? Kann doch nicht jetzt schon Weihnachtsbetrieb sein. | Leserin | 17.10.2023
• Zuwuki antwortet: Daran läßt sich leider nichts ändern. Bei der Post/DHL herrscht großer Personalmangel. Das Management spart an allem. Paketdienste haben sowieso allgemein Schwierigkeiten, Leute zu finden.
Außerdem handelt es sich um eine Standardsendung ohne Laufzeitgarantie. Die Laufzeit ist nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags. Man hat keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Liefertag. Der Satz von DHL "Wir versuchen es am nächsten Werktag." in der Sendungsverfolgung ist in dem Zusammenhang natürlich nicht okay, er sollte lauten: "Wir versuchen es voraussichtlich am nächsten Werktag."
• Leserin antwortet: Der nächste Werktag wäre heute gewesen. Weder ist hat heute ein weiterer Zustellversuch stattgefunden, noch ist die Sendung zur Abholung in einer Filiale gelandet, noch hat sich an der Sendungsverfolgung irgendwas geändert. Letzter Stand dort ist immer noch der 17.10.
• Mogami antwortet: <weil die halbe Welt nur noch in China bestellt>
Ja, unbegreiflich. Ganz besonders natürlich all diese Vögel, die ununterbrochen was von Klima labern, sich auf Straßen kleben, offensichtlich nicht nur freitags die Schule schwänzen (<wer nicht hüpft ist Nahtzieh>) und ihrer spätinfantilen Zerstörungswut bevorzugt an Baudenkmälern oder in Museen freien Lauf lassen - aber gleichzeitig ständig Videos auf ihre Billichandroid-Smartphones streamen, während sie tonnenweise Schrottkrempel und erbärmliche Billigstklamotten einzeln und in unzähligen Kleinstmengenkartöngsches ganz aus China versenden lassen. Welch ein Umweltbewusstsein!
• Zuwuki antwortet: Ergänzung: Es kommt bei Sendungen aus den Ausland schon mal vor, daß DHL die richtige Postleitzahl nicht akzeptiert. Das heißt nichts Schlimmes. Für die Zustellung zählt nur die Adresse, die auf der Sendung steht.
• Zuwuki antwortet: Im Fall der DHL-Sendung handelt es sich nicht um einen vorgetäuschten Zustellversuch, sondern die Tour wurde abgebrochen. Mögliche Gründe dafür können z. B. sein: Defekt am Lieferfahrzeug oder das Erreichen der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeit.
Die Freigrenze für Sendungen von außerhalb der EU (damals 22 Euro) wurde ja abgeschafft, weil die halbe Welt nur noch in China bestellt. Warum sollte man Waren von außerhalb der EU ohne Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer beziehen können , während hingegen Händler in der EU diese Steuer bezahlen müssen? Das ist also nur Steuergerechtigkeit
Hier Erklärungen, warum IOSS manchmal nicht funktioniert:
https://www.paketda.de/news-kurznachrichten-20220420.html
"Kann doch nicht jetzt schon Weihnachtsbetrieb sein."
Doch, wenn auch noch nicht so schlimm wie im Dezember. Ende September beginnt das Weihnachtsgeschäft. UPS z. B. verlangt den sogenannten Peak-Zuschlag vom 1. Oktober 2023 bis 14. Januar 2024.
• Mogami antwortet: <Vater war den ganzen Tag zuhause, ein Zustellversuch hat definitiv nicht stattgefunden.>
Wenn Sie das bitte nochmal genau lesen möchten: Es wurde ja von DHL auch nichts anderes behauptet.
DHL
Wie ist aktuell die Lage bei Rückerstattung von Zoll, der berechnet wurde trotz IOSS, lohnt es sich oder ist es besser Annahme zu verweigern und erneute Zusendung des Paketes zu veranlassen
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Anonym | 08.10.2023
• Jupile antwortet: Oft liegt die Schuld beim Absender, weil er etwas falsch macht und IOSS infolgedessen nicht funktioniert. Wenn das so ist, ist es ja klar, daß die Zollentgelte eingezogen werden und eine anschließende Reklamation sinnlos und unberechtigt ist.
Eine Annahmeverweigerung ist oft die uncleverste Lösung, weil das für den Empfänger teuer werden kann. Denn je nach Sendungsart kann der Rückversand für den Absender kostenpflichtig sein und falls der Absender nach Erhalt einer Rücksendung Geld erstattet, kann er die Kosten für den Hin- und Rückversand abziehen, evtl. auch zusätzlich eine Handlingspauschale.
Bei Ebay kann bei einer Annahmeverweigerung der Käuferschutz entfallen.
Hier sind Infos zum Thema:
https://www.paketda.de/news-kurznachrichten-20220420.html
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ich erinnere mich schwach an einen Kommentar, den ich vor einigen Wochen gelesen habe. Darin schrieb jemand, dass der Zoll IOSS-Reklamationen generell ablehnt. Weiß nicht, ob das stimmt.
Auslandspaket | Keineangegeben
Warum tauchen in einigen eBay.de Rubriken inzwischen so viele Angebote aus Gro�britannien auf? Ist das irgendwie besonders lukrativ? Seit ich gerade ersten Kontakt mit IOSS Abwickung bei einer Bestellung hatte, dämmert es... also, die Vermutung drängt sich auf, dass das Verfahren eine Art Goldgrube für eBay ist, es dient gar nicht dem "gierigen" Staat der (als Begründung für die Einführung der neuen Verfahren) Steuerhinterziehung eindämmen wollte. Zumindest in dem Bereich privater und geringwertiger Importe wird mit zunehmender Nutzung von IOSS weniger beim Staat/der Gemeinschaft an Steuer ankommen. Warum? - also, vorher wurde bei vielen Importen die Einfuhrumsatzsteuer von den Endverbrauchern eingezogen, und verblieb dann auch beim Staat. Durch - vorsichtig ausgedrückt - geschickte Art der Abwicklung macht sich eBay (oder auch andere Online-Shops) selbst zum Steuerpflichtigen, führt die Steuer als Umsatzsteuer ab, und ... holt sie sich als Vorsteuerabzugsberechtigte wieder zurück - tatsächlich also nur noch durchgehender Posten in der Staatskasse. Durch Anwendung von IOSS entfällt Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer (um die Frage von stefbir_30 zu beantworten)!
In dem Fall, den ich gerade erlebe, hat eBay entgegen der Gegebenheiten (tatsächlich gar kein Versand aus GB, weil der Artikel noch beim Hersteller in D ruht) wegen fiktivem Import/Versand und als fiktiver Zwischenhändler einen IOSS Steueraufschlag inszeniert, der nicht nur unnötig ist, sondern den, weil er nicht mir als Einfuhrumsatzsteuer berechnet wird, ich noch nicht einmal vom Zoll oder FA zurückerstattet bekommen kann. Der eBay-"Kundenservice" weicht natürlich mit Pauschalantworten aus, und hält die tatsächlichen Vorgänge diffus. Wer nach Erklärung sucht, wird an einen "Steuerberater" verwiesen. Die Anzeige "versendet" hängt ohne Fortschritt, weil gar kein Paket unterwegs ist.... andere bekommen wenigstens Pakete aus dem Ausland, die mit der neu gewonnenen Einsicht gar nicht mehr "überraschend" von eBay als Absender (als "fiktiver" Zwischenhändler) kommen. Die IOSS/OSS Problematiken gehen noch viel weiter.... für manche Verbraucher eine Vereinfachung, aber ansonsten eine Vorlage für weitreichende Anwendung zum Nachteil der eBay Nutzer und zum Nachteil der Staatskasse. | Merkurius | 07.08.2023
Deutsche Post
Hallo,
Ich habe mich hier jetzt eingängig zu Zollbestimmungen von Paketen aus UK nach Deutschland sowie IOSS belesen. Frage mich jetzt doch noch ob wenn ein in UK ansässiger Onlinehandel das IOSS Verfahren benutzt für mich als Empfänger Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer anfällt?? Ich hatte bei ebay etwas im Wert von 23,95 � (inklusive Versandkosten) bestellt und mir wurde Zoll in Höhe von 20,14� berechnet.
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Privatperson
| stefbir_30 | 29.07.2023
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Manchmal funktioniert IOSS nicht korrekt und der Empfänger wird doppelt zur Kasse gebeten. Siehe https://www.paketda.de/news-kurznachrichten-20220420.html und https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html#ioss-zoll
Auslandspaket | SHPMX00000711204
Hallo, mein Paket ist laut Tracking seit dem 05.06.23 beim Zoll und geht nicht weiter. Es hat auch eine IOSS-Nummer und die Anschrift stimmt. Können Sie rausfinden, was damit ist? Vielen lieben Dank.
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Glitzerelly | 30.06.2023
• Wapiwi antwortet: Es gibt beim Zoll Wartezeiten bis zu zwei Monate, auch wenn es von Land zu Land Unterschiede bei dieser Zeit gibt. Die sind halt seit einigen Jahren völlig überlastet. Hauptgrund dafür ist, daß inzwischen ganz viel in China bestellt wird, vor allem seit 2017. Es gibt keine Möglichkeit, den Vorgang zu beschleunigen. Der Verkäufer kann auch nichts machen.
Auch korrekt deklarierte und mit allen vom Absender elektronisch übermittelten Daten müssen vom Zoll kontrolliert und bearbeitet werden. Das bekommen aber längst nicht alle Verkäufer auf die Reihe und wenn der Empfänger dann trotzdem Einfuhrumsatzsteuer und Auslagepauschale zahlen muß, weil der Verkäufer etwas falsch gemacht hat, wird gerne die Schuld dem Zoll und DHL in die Schuhe geschoben.
Auch kommt es vor, daß Absender die Adresse eines Empfängers falsch abschreiben, obwohl sie bei der Bestellung richtig angegeben wurde. Oder es werden bei Bestellungen im Ausland einfach schon mal Umlaute weggelassen, weil ausgedruckte Adressetiketten auf ein Paket geklebt werden, ohne daß jemand noch mal kurz einen Blick darauf wirft. Denn dann würde so ein Fehler auffallen.
Z. B. kommt es in solchen Fällen vor, daß Mller auf einem Paket steht. Wenn es dann Müller und Möller in einem Haus gibt, muß das ein Zusteller zurückschicken, weil er Schadenersatz wegen einer Zustellung an einen falschen Empfänger privat bezahlen muß, falls Schadenersatz an den Absender gezahlt wird, weil dieser einen Nachforschungsauftrag stellt.
Es gibt ja auch Waren, die nicht in die EU eingeführt werden dürfen, z. B. Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Elektronik ohne CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache, Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung, Kosmetik ohne Kennzeichnung gemäß der EU-Richtlinien, Lebensmittel tierischen Ursprungs.
• Wapiwi antwortet: DHL ist wie schon vom Vorredner gesagt überhaupt nicht dafür verantwortlich. Die elektronische Ankündigung ist eine Datenübertragung, die der Absender erzeugt.
Die elektronische Ankündigung hat nichts mit dem physischen Transport zu tun. Das ist so, als wenn Du im Internet einen Paketschein erstellst, das Paket aber nie beim Paketdienst abgibst. Und weil der Absender das Paket nicht bei DHL abgegeben hat (über eine von ihm beauftragte Spedition), hat DHL die elektronische Ankündigung nach elf Tagen storniert.
Hier ist ein vollständiger Sendungsverlauf.
https://parcelsapp.com/de/tracking/SHPMX00000711204
• Glitzerelly antwortet: Dankeschön, wenigstens weiß ich jetzt mit wem es hier weiter gehen sollte. Den Absender habe ich schon mehrfach kontaktiert und auch eine Frist gesetzt. Der meint Shypmax (versendender Postdienst) verweist auf den Zoll und ich soll mich gedulden. Da liegt die Sendung aber schon 25 Tage und geht weder vorwärts noch rückwärts. Wie lange kann die denn dort verbleiben?
• Vonili antwortet: Reklamieren Sie beim Absender, der soll sich darum kümmern und einen Lösungsvorschlag machen, wenn anhaltend nichts passiert. DHL sollte die Sendung ursprünglich weiter transportieren, hat aber selbst nichts erhalten. https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/verfolgen.html?piececode=00340434291651875530
Eventuell kam es zu Problemen mit der Sendung bei der Verzollung in den Niederlanden.
Hi! Ich habe privat etwas nach GB verkauft, mir wird angezeigt der Käufer hätte die VAT bereits gezahlt und ich solle die angegebene UK VAT Nummer auf dem Paket anheben. Soweit so gut - aber wie/wo gebe ich das bei DHL an? Brauche ich dazu eine eigene IOSS Nummer? Bin nur Privatverkäufer von alten Sachen aus meinen Kleiderschrank und daher etwas ratlos. Bin um jede Hilfe dankbar! | Jo | 17.03.2023
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Eigentlich muss bei jeder Verkaufsware eine Handelsrechnung am Päckchen befestigt werden, die in Länder ausserhalb der EU verschickt wird.
Aber in einigen Ländern wird das nicht so eng gesehen. Ich denke, es wird bei einer Sendung nach Großbritannien erfahrungsgemäß kein Problem sein, wenn Sie nur ein CN22 Formular an der Sendung befestigen, und zusätzlich aufs Päckchen schreiben: "UK VAT Paid" und die Steuernummer vom Onlinemarktplatz, zumal der Warenwert ja unter 135 GBP beträgt (sonst hätte der Onlinemarktplatz VAT nicht vom Käufer eingezogen).
• Jo antwortet: Lieferung erfolgt nach Schottland! Super vielen Dank, das hilft mir enorm weiter. Bei DHL muss ich ja für das versicherte Päckchen die CN22 ausfüllen. Ersetzt dies dann die angesprochene Handelsrechnung?
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Für Verkäufe nach Großbritannien muss die Steuernummer vom Onlinemarktplatz bei Postversand oder Versand per normalem DHL Paket nicht elektronisch an die Post oder DHL gemeldet werden. Sofern die UK VAT Steuernummer auf dem Paket schriftlich angegeben ist, ist dieses ausreichend, damit der Käufer keine UK VAT erneut bezahlen muss. Dieses darf sogar handschriftlich erfolgen.
Die UK VAT Steuernummer, die vom Onlinemarktplatz bereitgestellt wurde, muss daher nicht an die Post oder an DHL gemeldet werden, und es sind dort auch keine Felder dafür vorgesehen.
Ich empfehle jedoch, eine Handelsrechnung aussen an der Sendung in einer Klarsichttasche zu befestigen, auf der die durch den Käufer bezahlten UK VAT Steuern ausgewiesen sind, und auf der auch die UK VAT Steuernummer genannt wird. Einige Onlinemarktplätze bieten den Download solcher automatisch erzeugen Rechnungen an, nachdem der Kauf getätigt wurde.
IOSS ist für Sendungen, die nach Großbritannien geschickt werden, nicht zutreffend. IOSS kommt nur für Sendungen zur Anwendung, die von ausserhalb der EU in die EU geschickt werden. Sie brauchen sich daher für Verkäufe nach Großbritannien nicht mit IOSS auseinander setzen.
Für Nordirland gelten ggf. abweichendce Regeln und sind ggf. gesondert zu beachten. Obiges gilt daher nur Pauschal für Verkäufe über Onlinemarktplätze nach England, Wales und Schottland.
Falls die Lieferung nach Nordirland geschehen soll, bitte teilen Sie das dann hier im Forum als Antwort mit.
Wie einer meiner Vorredner, habe auch ich etwas aus einem Nicht-EU Land per DHL Express an eine Postfiliale liefern lassen. Es soll ja eine Hausanschrift genannt werden, wegen der Zollabfertigung. Mein Paket wird aber durch das IOSS Verfahren abgefertigt, weshalb ich auch meine Steuern/Einfuhrgebühren/Zollgebühren etc. bereits an der Kasse des Online-Shops bezahlt habe. Ist so ebenfalls keine Lieferung an eine Postfiliale möglich ? | Anonym | 13.03.2023
• Zodaba antwortet: Ich habe der Frage des Vorredners zwei Antworten hinzugefügt. In dem Link unten von Paketda ist auch erklärt, warum IOSS manchmal nicht funktioniert. Daher sollte man bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern ausnahmslos seine Wohnanschrift angeben und nichts anderes, auch nicht die Adresse des Arbeitsplatzes.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Bei einem DHL-Standardpaket wäre die Lieferung zur Filiale vermutlich möglich. Ist aber nicht ratsam, weil es manchmal IOSS-Probleme gibt und die Vorauszahlung nicht erkannt wird. Oder der Zoll will vielleicht den Inhalt des Pakets prüfen und Sie benachrichtigen, dass Sie das Paket beim örtlichen Zollamt abholen sollen.
Mit DHL Express sind keine Direktlieferungen an Filialen möglich, sondern nur nachträgliche Umleitungen an Filialen. Außerdem sind nicht alle Filialen dafür geeignet, Expresspakete anzunehmen. IOSS ist also prinzipiell gut, aber wenn es ein Expresspaket ist, ist eine Lieferung direkt an eine Filiale (soweit ich weiß) nicht möglich. Vielleicht kann der Kundenservice von DHL Express noch helfen und etwas tun.
Paket aus den Niederlanden | LS591148033NL
Hallo,
ich habe etwas über eBay aus den USA bestellt. Seit dem 12.01.23 hat das Paket den Status "The item is handed over to customs for IOSS check" beim Holländischen Zoll.
Hat jemand Erfahrung damit, wie lange die IOSS Verzollung dauert bzw. dauern kann? | Elmartino | 28.02.2023
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Heute gab es einen neuen Eintrag in der Sendungsverfolgung. Das Problem bei der Bearbeitung beim Zoll scheint nun gelöst zu sein. Ich vermute, die Sendung wird bald weitertransportiert.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Es ist allerdings weiterhin unklar, ob die Sendung nun weiter transportiert werden wird oder nicht.
Wenn in den nächsten Woche weiterhin nichts passiert, würde ich versuchen, beim Verkäufer zu reklamieren. Er soll dann Ersatz liefern oder den Kaufpreis erstatten. Falls ein Käuferschutz über den Onlinemarktplatz und/oder dem Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal oder Kreditkarte) besteht, können Sie dann auch dort Ihr Geld zurückfordern.
Beachten Sie jedoch eventuelle Reklamationsfristen auf dem Onlinemarktplatz oder bei dem Zahlungsdienstleister. Läuft diese Frist früher als in einer Wochen ab, reklamieren Sie unbedingt innerhalb der zutreffenden Fristen.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Es gab wohl ein Problem mit der IOSS Nummer, die der Verkäufer an die Post melden muss. Gestern gab es einen neuen Eintrag in der Sendungsverfolgung: "Pre-declaration of the item has been received by customs"
Möglicherweise wurde das Problem nun behoben. Bitte beobachten Sie weiterhin die Sendungsverfolgung, ob die Sendung nun weitertransportiert wird.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: 1 Monat Wartezeit ist ungewöhnlich lang. Normalerweise klappt die Abfertigung schneller. Wenn in den nächsten 2 Wochen weiterhin nichts passiert, würde ich versuchen, beim Verkäufer zu reklamieren. Er soll dann Ersatz liefern oder den Kaufpreis erstatten.
Ich habe einen Antrag auf IOSS-Nummer gestellt und dieser wurde ohne Begründung abgelehnt. Muss ich direkt rechtliche Schritte einleiten um die Begründung zu erfahren, oder wohin kann ich mich wenden? info@elster.de ? | Anonym | 22.02.2023
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Oder verkaufen Sie als Privatperson oder Händler Waren über Onlinemarktplätze wie z.B. ebay in die EU, und Sie versenden die Ware aber von ausserhalb der EU (zum Beispiel aus der Schweiz oder aus Großbritannien) in die EU?
Dann benötigen Sie auch keine eigene IOSS Nummer. Die IOSS Nummer teilt Ihnen dann der Onlinemarktplatz (z.B. ebay) an Sie mit, wenn Sie als Verkäufer von Waren agieren, die von ausserhalb der EU an Käufer in der EU geliefert werden.
Einfacher gesagt: Mit dem Thema IOSS Nummer müssen Sie sich nur beschäftigen, wenn Sie als Verkäufer Waren von ausserhalb der EU in die EU versenden.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Aus welchem Grund haben Sie eine IOSS Nummer beantragt?
Sind Sie ein Onlinehändler, der Waren vom Ausland außerhalb der EU an Endverbraucher in die EU verkauft und versendet?
Als Privatverbraucher benötigen Sie keine IOSS Nummer.
DHL | LZ256075929US (dhl.de) | LZ256075929US (dhl.com)
Hallo,USPS konnte angeblich die Sendung nicht zustellen, obwohl ich den ganzen Tag zu Hause war. Können/dürfen die das auch nicht, wegen Corona, �berlastung etc.? Natürlich wieder keine Karte, Info nur durch Ebay Tracking/USPS. Leider kann man sich in Deutschland auch nicht da registrieren, um genauere Informationen z.B. über die "Sammelstelle ", wo denn das Paket überhaupt abzuholen wäre, zu bekommen, oder um einen erneuten Zustellversuch zu beantragen (was mir mit meiner Behinderung entgegen käme. ) Wie komme ich jetzt an das Paket ? - Vielleicht sollte man alles nur noch in der "15 Minuten- Stadt" kaufen ,sorry, bin gerade etwas genervt. Einschreiben und Briefe verschwinden in der Post, und für die ist das mit einem "leider ohne Ergebnis " erledigt, hinter allen Paketen muss man hinterher rennen, weil alles in der Postfiliale abgelegt wird, manchmal ohne Karte, ( der Absender in Asien freut sich, da Ebay seinen Käuferschutz dahin abgeändert hat, dass der Verkäufer bei Rücksendungen , die nicht von der Post abgeholt wurden ,nur noch freiwillig Rückzahlungen leisten kann, aber nicht muss.) Für jeden Kleinkram muss man Einfuhrabgaben +DHL Auslagegebühr zahlen ,auch wenn sie durch IOSS Verfahren schon vorab gezahlt wurden.. :-( | SadUpsetGrumpymiez | 13.01.2023
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Zweitzustellungen bei DHL sind leider nur bei Paketen, aber nicht bei Päckchen oder Warenbriefen möglich.
Internationale Pakete haben Sendungsnummern, die mit C oder E beginnen, dann kann hier eine Zweitzustellung beantragt werden: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/beauftragung-zweitzustellung.html
Bei Sendungen, die eine Sendungsnummern haben, die mit U, L oder R beginnt, ist dieses leider nicht möglich, da es sich hierbei um keine Pakete, sondern Päckchen oder Warenbriefe handelt.
• ETW antwortet: Die Sendung LZ256075929US liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post (Chemnitzer Str. 2, 30952 Ronnenberg) bereit.
• Mofile antwortet: https://www.dhl.de/de/privatkunden/dhl-sendungsverfolgung.html?piececode=LZ256075929US
"Fr, 13.01.2023, 15:37, Deutschland: Die Sendung wurde zur Abholung in die Filiale Chemnitzer Str. 2, 30952 Ronnenberg gebracht. Die frühestmögliche Uhrzeit der Abholung kann der Benachrichtigung entnommen werden."
Eine Abholung ist auch ohne Benachrichtigung und nur mit Personalausweis möglich. Du kannst auch jemand bevollmächtigen, der die Sendung (in dem Fall ein Päckchen mit Sendungsverfolgung) für Dich abholt.
https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/dhl-vollmacht-paketabholung.pdf
Das IOSS-Verfahren funktioniert nur, wenn es der Absender korrekt anwendet, also die Daten beim Versand elektronisch überträgt. Das machen nicht alle Absender richtig und dann muß der Empfänger Einfuhrumsatzsteuer bezahlen (plus die 6 Euro Auslagepauschale). Das kommt auch bei Bestellungen bei Amazon-Drittanbietern vor.
"Für jeden Kleinkram muss man Einfuhrabgaben .. zahlen."
Das ist ja in der gesamten EU so und wurde eingeführt, weil viele Leute nur noch in China bestellen. Daher wurde am 1. Juli 2021 die Zollfreigrenze in Höhe von von 22 Euro in der gesamten EU abgeschafft. Andere Länder als China davon auszunehmen ist leider nicht möglich. 96% der so eingenommenen Einfuhrumsatzsteuer fließen nach Brüssel.
Die Auslagepauschale gibt es bei anderen Paketdiensten und in anderen Ländern auch, zum Teil ist sie sogar viel höher, manchmal auch niedriger. Man kann DHL nur vorwerfen, daß bis heute keine Onlinezahlung möglich ist, sondern nur Barzahlung bei der Zustellung oder bar/mit Karte am Schalter. Es wurde als Corona-Schutzmaßnahme eingeführt, daß Zusteller kein Geld an der Haustür kassieren sollen. Allerdings sind Zusteller auch froh darüber, weil Geld kassieren meistens viel Zeit kostet, die Zusteller sowieso nicht haben (der Druck von oben ist groß) und außerdem gibt es Leute, die Diskussionen mit Zustellern anfangen, obwohl die Zusteller nichts für diese Situation können und auch dafür haben Zusteller keine Zeit und keine Nerven. Auch können Zusteller nicht bei jedem Betrag das Geld wechseln.
Du kannst Deinem Zusteller Deine Situation mal erklären und ihn fragen, ob er Dir solche Sendungen immer nach Hause bringt, wenn Du passend zahlen kannst. Allerdings will bei der Post keiner mehr gerne arbeiten (Arbeitsüberlastung - ein tägliches Arbeitspensum, das man nicht schaffen kann, Bezahlung könnte besser sein, körperlich anstrengende Arbeit) und daher kommen oft alle paar Wochen andere Zusteller.
• SadUpsetGrumpymiez antwortet: Danke,wenigstens ein Anhaltspunkt,werde Montag in der Postfiliale nachfragen. Finde es trotzdem doof, dass man von USPS keine Auskünfte erhalten kann.
• SadUpsetGrumpymiez antwortet: P.S. Habe noch die schon mehrfach geführten Chat -Dialoge mit dem zum Glück recht kulanten Kundenservice von Amazon vergessen zu erwähnen, da ständig kleinere Pakete an "Hausbewohner" übergeben werden, aber nicht an mich, obwohl ich zu Hause war. Diese Kleinteile hätten auch in den Briefkasten gepasst, sind aber auch nicht dort. Entweder freut sich jetzt ein Nachbar über den Inhalt der Pakete, wir haben "Entitäten" im Treppenhaus, oder... ? Amazon will Nachforschungsaufträge stellen.
• Automatische Erstanalyse (Roboter): Deutsche Post – Der Brief bzw. das Päckchen liegt abholbereit in einer Postfiliale oder in einem Paketshop. Bitte schauen Sie ins Tracking unter www.deutschepost.de/briefstatus um die Anschrift der Postfiliale zu erfahren. Manchmal passiert es auch, dass eine Sendung laut Tracking in der Filiale liegen soll, dort aber nicht auffindbar ist. Lesen Sie dann bitte unseren Ratgeber zu nicht auffindbaren Paketen.
| H1002710936861101050
Hallo, habe etwas aus Asien bestellt. Versendet wurde über Joom Logistics, mit einer Hermes-Sendungsnummer.
Tracking bei Parcelsapp:
https://parcelsapp.com/de/tracking/H1002710936861101050
Hermes hat das Paket noch nicht in Empfang genommen, siehe hier: https://www.myhermes.de/empfangen/sendungsverfolgung/sendungsinformation#H1002710936861101050
Zollkosten/Einfuhrumsatzsteuer wurden zuvor von mir auch per IOSS-System bezahlt, was den Zollabwicklungsprozess beschleunigen sollte (zumindest theoretisch). Wie man bei Parcelsapp sehen kann, ist das Paket scheinbar aktuell im belgischen Flughafen Lüttich (Liège auf deutsch). Gestern kamen dann zwei neue Meldungen ins Tracking, beide um genau 11:12 Uhr, nämlich "The order is ready to be customs cleared" und "The order has been customs cleared". Ich mache mir etwas Sorgen, dass die Sendung vernichtet worden ist, denn das Paket kann ja nicht im gleichen Moment bei der Zollkontrolle landen und dann sofort durchgewunken werden, oder doch?
Vielleicht hat jemand anderes schon Erfahrungen gemacht und kann davon berichten. Vielen Dank im Voraus.
| Anonym | 24.11.2022
• Anonym antwortet: @Wucona Vielen Dank für die Antwort!
• Wucona antwortet: Die beiden Scans zur gleichen Uhrzeit sind völlig normal. Das deutet maximal darauf hin, dass den Zoll das Paket nicht interessiert hat. Der Zoll kontrolliert nur einen kleinen Teil der Pakete, die allermeisten werden dem Zoll vorgelegt und direkt weitergewunken.
• Anonym antwortet: Hier auch nochmal das Tracking direkt bei Joom Logistics: https://joomlogistics.com/de/track/?id=H1002710936861101050
Hier heißen die Statusmeldungen auf Deutsch "Die Sendung ist zur Zollabfertigung bereit", sowie "Die Sendung wurde vom Zoll abgefertigt".
Ich hätte zwei Fragen:
Wenn der Zoll das eigene Paket aufmacht und dabei etwas beschädigt, kann man sich da irgendwo beschweren? Es ist zwar nur eine "Kleinigkeit", die unter 5� beim Einkauf gekostet hat, aber trotzdem ärgerlich, da es ein Geschenk für jemanden sein sollte.
Für das Paket mit der Sendungsnummer H1002710840629701018 mit Waren- und Versandwert unter 150� habe ich schon beim Händler über das IOSS-System die 19% Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. Versand ging über JoomLogistics, startete in Japan landete in Belgien beim Zoll, wo es auch geöffnet wurde (Fotos des neu zugeklebten Paketes habe ich). Dieses Mal musste ich auch länger warten, bis das Paket von Belgien zu mir nach Hause in Niedersachsen kam. Sie können sich vorstellen, dass ich sehr verärgert war, das Geschenk (eine neue und ungeöffnete Mini-Sammelfigur) mit dilettantisch aufgerissener Verpackung vorzufinden. Alle anderen Figuren und Handtücher waren unversehrt. Beweisen, dass es jemand vom Zoll getan hat, kann ich natürlich nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Absender des Pakets diesen Schaden verursacht hat. Es geht hier also eher ums Prinzip und nicht darum, dass ich vom Zoll Schadensersatz gezahlt bekommen will. Kann man sich da als Verbraucher irgendwie wehren?
Zweite Sache:
Mein FedEx Paket mit der Sendungsnummer 275064042917 hätte am 08.07. (also gestern am Freitag) zugestellt werden sollen. Ich habe schon am Mittwoch gesehen, dass es eine betriebsbedingt Verspätung geben soll. Nun hängt das Paket in Köln beim Zoll fest. Auch hier liegt der Waren- und Versandwert unter 150� und die 19% wurden schon beim gleichen Absender über das IOSS-System gezahlt. Haben Sie da irgendwelche Erfahrungswerte, woran das liegen könnte und wie lange der Versand noch dauern könnte?
Sonst hatte ich bei dem Versender über beide Versandmöglichkeiten und dem IOSS-System keine Probleme gehabt. | Anonym | 09.07.2022
• Fragensteller antwortet: Vielen Dank für die beiden weiteren Antworten. Ich lag die letzten beiden Tage mit Magendarm im Bett, sodass ich erst jetzt schreibe.
Der Absender gibt sich tatsächlich sehr Mühe, dass unter der Öffnung noch Pappe die Waren schützt (war hier auch der Fall). Mit dem Versender habe ich Erfahrung von über 34 Paketen innerhalb von drei Jahren.
Bei der Figur waren zwei von drei Tesafilm-Streifen entfernt, der letzte Streifen wurde anscheinend beim Öffnen übersehen (der Streifen war gedehnt), weshalb die Verpackung der Figur wohl an der Lasche abriss.
Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung! Wer letztendlich für den Schaden zu verantworten ist, werde ich wohl nicht in Erfahrung bringen. Und wie geschrieben, es ist nur eine Kleinigkeit. die neu gekauft wird. Ärgerlich ist es trotzdem, da ich das nächste Paket nicht vor August/September plane.
Zur Dauer des Versands von JoomLogistics: Ich habe diese Versandmethode vorher schon zwei Mal ausprobiert und beide Male waren die Pakete nach exakt 2,5 Wochen, ohne dass der Zoll das Paket aufgemacht hat, bei mir vor der Haustür. Dieses Mal hat es 3,5 Wochen gedauert.
Sowohl das Paket von JoomLogistics (beim Absender als "Zen Express Standard" genannt), als auch FedEx haben den gleichen Absender. Nur die Sendungsverfolgung zeigt erst ab Hongkong Einträge an.
Das FedEx Paket ist heute am Montag auch angekommen. Am Sonntag stand zwar noch, dass es erst am Dienstag ausgeliefert wird, doch das wurde heute zu Montag geändert.
Der Zoll hat das FedEx Paket nicht aufgemacht. Die Verzögerung scheint wirklich von allein FedEx ausgegangen zu sein.
Nochmals herzlichen Dank für Ihre Zeit!
• lordZ antwortet: Das FedEx Paket sollte meiner Meinung nach Montag ankommen. Wenn ich mir das Tracking so ansehe, liegt es nicht am Zoll sondern an FedEx. Das Paket hätte Donnerstag früh ins Flugzeug von Paris nach Köln müssen, hat aber scheinbar nicht mehr reingepasst oder der Flug ist ausgefallen. Betriebsbedingte Verspätung hat meiner Meinung nach nichts mit Zoll zu tun. Der derzeitige letzte Sendungsschritt ist die Zollfreigabe. Nun sollte es endlich von Köln weiter zum Ziel gehen. Laut Tracking liegt die Sendung seit Freitag 01:45 Uhr in Köln. Ich kenne solche Verzögerungen bei FedEx seit dem Start der Pandemie ständig. Dauernd sind auch Priority Sendungen verspätet und werden dann teilweise am Landweg statt Flugzeug transportiert. Das dürfte auch hier zwischen Paris und Köln der Fall gewesen sein.
• Yofufu antwortet: Leider kommt es in wenigen Einzelfällen vor, daß der Zoll Waren beim Öffnen beschädigt. Normalerweise sind die Mitarbeiter des Zolls diesbezüglich äußerst vorsichtig, weil sie es natürlich wissen, daß sie die Waren sozusagen mit Samthandschuhen anfassen müssen.
Als Absender kann man dem dennoch vorbeugen, und zwar, indem man die Ware so verpackt, daß nach dem ersten Öffnen der äußeren Verpackung die Ware innen z. B. so in Luftpolsterfolie verpackt wird, daß man sie beim Öffnen sieht, irgendwie halt, daß man sieht, was man auspackt. Denn wenn Ware beim Öffnen beschädigt werden, liegt das meistens daran, daß die Ware sehr dicht am Kartonrand liegt und man dann beim Öffnen mit einem Messer die Ware berührt.
Dieser geringe Abstand ist auch aus einem anderen Grund nicht gut: Waren brauchen wegen der maschinellen Sortierung möglichst viel Abstand zum Kartonrand, weil Pakete am Ende von Sortiermaschinen Rutschen herunterrutschen, dort am Ende liegenbleiben und so aufeinanderprallen können. Dabei belasten sich Pakete gegenseitig. Das ist bei allen Paketdiensten auf der ganzen Welt so. Aufschriften wie "Vorsicht Glas" haben keinen Einfluß auf die Art der Sortierung. Bei 131 Milliarden Paketen weltweit jährlich ist es nicht möglich, Pakete wie Umzugskartons von Hand zu sortieren und "empfindliche" Pakete mit Decken zu sichern. Alle Pakete werden gleich sortiert. Auch aus diesem Grund ist eine stabile Außen- und Innenverpackung sehr wichtig. Der Abstand von der Ware zum Kartonrand ist wie eine Knautschzone beim Auto.
Firmen verpacken oft sparsam und nehmen gelegentliche Transportschäden in Kauf, weil die so auf Dauer Kosten für Verpackung und Arbeitszeit sparen, was für die unter dem Strich wirtschaftlicher ist. Das darf man sich privat auf gar keinen Fall zum Vorbild nehmen. Bei einem Transportschaden aufgrund mangelhafter Verpackung sind Geld und Ware weg und die Anforderungen an eine "gute" Verpackung sind bei allen Paketdiensten extrem hoch.
Bei so einem Schaden wie hier hätte, wenn überhaupt, der Absender einen Anspruch auf Schadenersatz, weil er der Auftraggeber des Paketes ist. Als Empfänger hat man kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst, sondern nur mit dem Verkäufer. Der Verkäufer wiederum hat das Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst. Deswegen erhält der Empfänger sowieso keinen Schadenersatz (bis auf wenige Ausnahmen, aber es würde den Rahmen hier sprengen, wenn ich jetzt darauf eingehen würde). Du kannst also Joom um Schadenersatz bitten. Innerhalb der EU haftet ein gewerblicher Verkäufer sowieso für den kompletten Versand.
Langsam war das Paket aber nicht, wie ich finde. Es kam am 25. Juni in Lüttich an und wurde am 6. Juli zugestellt. Da gibt es aber wesentlich längere Laufzeiten, hauptsächlich, weil der Zoll nicht genug Personal für die riesigen Massen von Sendungen aus China vor allem in der letzten fünf Jahren hat. Deine Sendung kam aus Hong Kong, also aus China, und nicht aus Japan, das hast Du wahrscheinlich mit der FedEx-Sendung verwechselt.
• Fragensteller antwortet: Wie schon geschrieben, beschädigt wurde nur etwas von geringem Wert. Der obere Teil der Verpackung wurde durch Menschenhand abgerissen. Das konnte absolut nicht durch den Versand/schlecht verpacktes Paket geschehen sein. Ich werde da keine weitere Energie reinstecken, bin aber trotzdem missgestimmt, dass man auch bei teureren Sachen kaum eine Chance hat, Erfolg bei einer Beschwerde zu erzielen.
Laut Sendungsverfolgung: https://www.fedex.com/fedextrack/?trknbr=275064042917 ist das Paket am Freitag um 01:45 Uhr in Köln im FedEx hub angekommen und steckt jetzt beim Zoll fest. Mein letztes FedEx Paket im Mai habe ich auch über das IOSS-System gezahlt und problemlos an die Haustür geliefert bekommen. Keine weiteren Rechnungen von FedEx.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die Beschwerde beim Zoll wegen Beschädigung halte ich für aussichtslos. Der Zoll könnte die Schuld auch der Post zuschieben. Und die Post sagt, der Absender hat zu schlecht verpackt. Wenn die Sendung über Belgien importiert wurde, und der dortige Zoll zuständig war, ist es doppelt aussichtslos.
Ich habe auch mal etwas mit FedEx bekommen, was eigentlich frei von Einfuhrabgaben sein sollte (wegen IOSS), aber ich musste trotzdem Einfuhrabgaben bezahlen. Das ist bestimmt schon ein halbes Jahr her und könnte inzwischen anders sein. Laut FedEx-Website unterstützt FedEx IOSS.
Fraglich ist, ob das Paket wirklich schon in Köln eingetroffen ist. Ich glaube, dass die Statusmeldung aus Köln nur bedeutet, dass die Zollabfertigung digital abgeschlossen wurde. Die Zollabfertigung kann nämlich schon erfolgen, wenn das Paket noch gar nicht in Deutschland ist.
Aus Japan gibt es bislang nur eine einzige Statusmeldung, und zwar am 4.7. aus der Absenderregion. Anschließend fehlen Meldungen über den Weitertransport innerhalb Japans und es gibt auch keine Export-Meldung. Die Verzögerungsursache liegt meiner Meinung nach innerhalb Japans.
DHL | 8976XXXXXXX (der Redaktion bekannt)
Habe ein Lieferung aus Japan bekommen (ganz normal per Internet bestellt, wie seit Jahren). Neu dabei: der Händler hat die Steuern direkt einbehalten. DHL Express hat mal wieder die Steuern/Zölle doppelt berechnet und mir weitere rund 7 Euro zzgl. Service Pauschale für insgesamt 22 Euro abgenommen. Das ist mir vor kurzem schon mal passiert, allerdings bei Ebay und die haben mir das dann erstattet.
Mal ganz davon abgesehen das IOSS noch immer nicht funktioniert, finde ich es eine extreme Frechheit, den Kunden hier so noch und nöcher mit versteckten Kosten zu belasten (könnte man z.B. in den bereits auch so schon horrenden Versandkosten einkalkulieren).
Meine Fragen:
Ist DHL nicht verpflichtet, den Kunden über diese Service Pauschale VORHER zu informieren? Die können doch nicht einfach Leistungen erbringen, ohne je einen Auftrag bekommen zu haben.
Wie ist der Stand bei IOSS? Ist es absehbar, das man irgendwann wieder im Ausland bestellen kann, ohne immer alles doppelt bezahlen zu müssen?
Bin ich der Einzige, der diese Probleme hat?
Was kann ich tun, um das als Privatperson zu vermeiden (auÃ?er nix mehr aus dem Ausland zu bestellen).
Den Verbraucherschutz interessieren diese Themen leider nicht... | Sebastian | 31.03.2022
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Im September 2021 hat Japan Post mitgeteilt, dass sie technisch nicht in der Lage sind, Sendungen mit IOSS zu verschicken: https://www.post.japanpost.jp/int/information/2021/0916_01.html
Seitdem gab es im Pressebereich von Japan Post keine weitere Meldung zu dem Thema. Vielleicht der Verkäufer sagen, ob IOSS funktioniert. Im September 2021 bat Japan Post die Verkäufer darum, von EU-Kunden keine Steuern im Voraus zu erheben.
Achso, Korrektur: Die Sendung wurde mit DHL Express verschickt und nicht mit Japan Post. Dazu kann ich leider nicht sagen. Bitte rufen Sie beim Kundenservice von DHL Express an. Vielleicht können die im System sehen, ob IOSS-Daten zum Paket hinterlegt waren.
Sich über die Servicepauschale zu ärgern, bringt nichts. Theoretisch könnten Sie die Zahlung verweigern mit der Begründung, Sie hätten DHL mit der Zollabfertigung nicht beauftragt. Aber das durchzufechten ist nervenaufreibender als die Gebühr zu bezahlen.
Bei der EU soll das Problem bekannt sein, das IOSS nicht reibungslos funktioniert und es Doppelbesteuerungen gibt. Mir ist aber keine Lösung dafür bekannt. Anfangs war der deutsche Zoll noch kulant und hat einigen Kunden doppelt gezahlte Steuern erstattet. In den letzten Monaten habe ich aber Rückmeldungen von Kunden bekommen, dass der Zoll die Suppe auch nicht auslöffeln will und nichts mehr erstattet. Alle Beteiligten schieben sich quasi gegenseitig die Schuld zu.
Deutsche Post
Gibt es Erfahrungen mit dem neuen Gehabe der Deutschen Post für Importsendungen von au�erhalb der EU? Ich habe bereits einmal Einfuhrumsatzsteuer und Postpauschale bezahlt obwohl der Shop über IOSS registriert ist und ich die Steuern beim Einkauf bereits bezahlt habe, was auch die beigefügten Papierausdrucke nachweisen. Ein anderes Mal, war die Sendung als abgabepflichtig im System vermerkt, aber ohne Gebühr, weswegen die Postagentur nur den Mindestbetrag (0,10 EUR) von mir wollte. Kürzlich ist des Weiteren eine ganz eindeutig identifizierbar private Sendung mit einem Wert unter 45 EUR verzollt worden.
Hat man mit der DP den Bock zum Gärtner gemacht oder der hatte ich schlichtweg Pech? | Anonym | 04.03.2022
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die beschriebenen Probleme kommen leider immer wieder vor. Siehe dazu folgende Berichte: https://www.paketda.de/news-zoll-geschenkpakete.html und https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html
In der Anfangszeit gab es Berichte von Nutzern, die erfolgreich beim Zoll reklamieren konnten und die Einfuhrabgaben erstattet bekamen. Zumindest bei privaten Geschenkpaketen müsste das weiterhin funktionieren (ist aber aufwändig). Bei IOSS-Sendungen, die doppelt besteuert wurden, höre ich in letzter Zeit vermehrt Ablehnungen des Zolls.
Die beigefügten Papierausdrucke oder eine IOSS-Steuernummer auf dem Paketlabel bewirken leider nichts. Es kommt nämlich auf die digitalen Sendungsdaten an. Wenn der Datensatz fehlerhaft oder unvollständig ist, findet keine IOSS-Abfertigung ab. Als Kunde kann man die digitalen Daten nicht einsehen und somit nicht beweisen, ob sie wirklich fehlerhaft sind oder nicht.
Besteht das Problem der Doppelbesteuerung durch IOSS immer noch? | Anonym | 25.01.2022
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Das Thema ist unverändert.
Es hängt zum allergrößten Teil davon ab, ob der Absender eine ordnungsgemäße exakte elektronische Zolldeklamation beim Versandienstleister des Absenders nach sehr strikten Richtlinien vornimmt oder nicht, ob es zu einer Doppelbesteuerung kommt oder nicht.
Zudem: Bei Versand aus vielen Ländern ist aber weiterhin diese elektronische Deklaration bei der Landespost im Absenderland generell nicht möglich. Bei Versand aus diesen Ländern ohne IOSS Unterstützung durch die Post im Absenderland kommt es daher generell immer zur Doppelbesteuerung.
DHL | LT909876046NL (dhl.de) | LT909876046NL (dhl.com) | International
Diese China-Sendung (ohne IOSS, über 150�, an Selbstverzollerin), wird die von "im Logistikzenrum bearbeitet" voraussichtlich noch auf "Vorprüfung zur Einfuhr" umspringen - und ab dann beginnt erst die Wartezeit auf die Verzollung? Oder ist die Wartezeit auf die Verzollung rechnerisch ab 21.10. zu veranschlagen? | K.M.B. | 21.12.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Nach so langer Zeit kommt die Sendung wahrscheinlich nicht mehr an.
Vielleicht hat es die Sendung nicht durch die Zollkontrolle geschafft, oder die Sendung ist verloren gegangen.
• K.M.B. antwortet: danke soweit, mal abwarten was passiert.
• Wawumo antwortet: @sp Zusatz: Bei einigen meiner LTxxxxxxxxxNL-Sendungen erschöpfte sich diese "Vorab-Verzollung" in NL allerdings in dem Aufkleben von "Goods do not meet the requirement of article 9 and 10 of the contract for the foundation of the European Community" durch PostNL - möglicherweise um Erkennen und Ausleitung im Zielland (DE) sicher zu stellen(?).
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ich glaube, dass in Deutschland keine Zollabfertigung erfolgt. Im internationalen Tracking https://parcelsapp.com/de/tracking/LT909876046NL erscheint die Zollabfertigung am 20. Oktober in den Niederlanden. Ich vermute, dass die Sendung in NL verzollt wurde und jetzt innerhalb der EU ohne weitere Kontrolle transportiert werden darf. Ist aber nur eine Vermutung ohne 100% Sicherheit.
• Wawumo antwortet: bei DHL.com wird die Sendung als "DHL Parcel" geführt. Denke nicht dass das Brief-Tracking noch weiter geht. Nächster Schritt wird wohl erst der Brief vom Zollamt sein denke ich, ohne irgendwelche Tracking-Einträge vorher.
• Automatische Erstanalyse (Roboter): Deutsche Post – Die Sendung aus Niederlande hat ungewöhnlich lange keinen neuen Status erhalten. Es handelt sich um eine Auslandssendung aus einem EU-Land. Deshalb ist die Verzögerung für uns nicht erklärbar, weil die Sendung ja nicht verzollt werden muss. Bitte versuchen Sie, genauere Infos bei der Post-Spezialhotline für internationale Briefsendungen zu erhalten: 0228/4333118
Deutsche Post
Hallo, Ich sehe bei dem ganzen Verfahren mit IOSS nicht so ganz durch und wollte deshalb einmal Fragen ob ich wenn ich eine Sendung in Korea bestellen würde und die an der Kasse wenn ich die Ware bezahle VAT berechnen dann nochmal 19% Steuern zahlen müsste wenn sie dann in Deutschland ist? Und ich habe bei der Bestellung auch gerechnet und normalerweise würden 12 Euro und ein paar Cent an Steuern anfallen, aber an der Kasse werden mir nur 10,38 USD als VAT berechnet, was in Euro weniger als die 12 Euro ist. Müsste ich dann den Rest noch nachzahlen? Und falls diese VAT die mir berechnet werden schon die 19% sind und in der Sendungsnummer auch diese Nummer steht womit der Händler nachwei�t das ich die Mehrwertsteuer bezahlt habe, könnte es dann trotzdem sein das die Sendung beim Zoll landet und ich sie dort abholen muss? Und falls die Post die Verzollung übernimmt werden ja knapp 6 Euro Gebühren fällig und wenn ich den Zoll durch die VAT aber schon bezahlt habe kann die Post dann trotzdem diese 6 Euro erheben? Ich danke schonmal für alle Antworten. | Anonym | 30.11.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Wichtig ist es, wie schon in der allerersten Antwort vom Kollegen erwähnt, zu prüfen, ob der Händler überhaupt deutsche MwSt. berechnet. Es könnten evtl. auch koreanische MwSt. sein. Die südkoreanische MwSt. beträgt 10%.
Einige Händler aus Großbritannien berechnen zum Beispiel auch 20% UK VAT, obwohl die diese nicht berechnen müssten bei Exporten. Dieses gilt nicht als deutsche Mehrwertsteuerzahlung.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Die deutsche MwSt. (VAT) muss durch den Verkäufer im Onlineshop oder Onlinemarktplatz nicht in Euro ausgewiesen werden. Berechnung der deutschen 19% MwSt, in Fremdwährungen sind zulässig.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Normalerweise werden beim Empfänger in Deutschland und Österreich bei Lieferung keine Steuern und Gebühren (wie beispielsweise Auslagepausche) erhoben, wenn im Onlineshop oder auf dem Onlinemarktplatz bereits VAT (MwSt.) bezahlt wird und der Verkäufer per IOSS verschickt. In einigen wenigen EU-Ländern können eventuell bestimmte Zollbearbeitungskosten anfallen, dieses betrifft jedoch nicht Lieferungen mit Empfänger in Deutschland oder Österreich.
Problem: Viele Verkäufer deklarieren die Sendungen nicht korrekt. Die Meldung der Steuernummer muss immer elektronisch an den Versanddienstleister, z.B. die Post erfolgen. Oder noch schlimmer: In einigen Ländern können diese elektronischen Steuernummernmeldungen noch gar nicht bei der Post vorgenommen werden (z.B. bei Japan Post). Papierhafte Dokumente sind in keinem Fall ausreichend, um die Steuerzahlung gegenüber der Post oder dem deutschen Zoll nachzuweisen.
Der aktuelle Stand, ob die koreanische Post überhaupt schon IOSS unterstützt oder nicht, ist mir zur Zeit leider nicht bekannt.
Wenn die IOSS Steuernummer nicht elektronisch an den Versanddienstleister gemeldet wurde, muss der Käufer bei Empfang der Sendung die Steuern nochmal zahlen, ggf. zzgl. Auslagepauschale, oder ähnlichen Gebühren. Eine Reklamation kann vom Zoll nicht akzeptiert werden, wenn der Verkäufer die Steuernummer nicht elektronisch an die Post gemeldet hat. Reklamationen beim deutschen Zoll, die auf papierhafte Dokumente basieren, werden in diesem Fall vom deutschen Zoll nicht anerkannt. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, beim Verkäufer oder Online-Marktplatz zu reklamieren, und die dort bezahlten Steuern zurückzufordern. Auf der Auslagepausche von 6 EUR der Post, oder anderen Gebühren von anderen Paketdiensten wird man dann jedoch in diesem Falle sitzenbleiben.
Ich gehe außerdem davon aus, dass in Einzelfällen in sehr geringer Zahl bei Lieferung trotzdem EuSt. (und Gebühren) berechnet werden, obwohl der Versender die Deklaration richtig digital vorgenommen hat. Einen solchen eventuellen Fehler der Post oder des Kurierdiensts dem Zoll gegenüber nachzuweisen, dürfte sehr schwierig sein, da das System für den Käufer sehr intransparent ist. Es mangelt hier leider gesetzlich an Verbraucherrechten und Dokumentationspflichten gegenüber dem Käufer.
Einige Onlineshops und sogar kleinere Onlinemarkplätze berechnen die MwSt. an den Käufer außerdem falsch. Es müssten eigentlich immer 19% auf dem gesamten bezahlten Betrag (inkl. Versandkosten) als MwSt. berechnet werden. Ist es weniger, wäre es eine Steuerhinterziehung.
Eine Teilzahlung an den Verkäufer und den Rest der Zahlung an den Zoll ist nicht möglich, die Zahlungen können nicht aufgeteilt werden. In der Regel prüft der Zoll nicht, wieviele Steuern bezahlt wurden, wenn die Sendung mit der IOSS Steuernummer elektronisch deklariert wurde.
In der Regel werden IOSS Sendungen mit vorausbezahlter Steuer, sofern diese korrekt elektronisch deklariert wurden, immer direkt nach Hause geliefert, selbst in dem Falle, wenn man als Selbstverzoller registriert ist. Stichproben dürften, wenn überhaupt, wohl nur in sehr geringem Ausmaß stattfinden, bei denen eine Abholung korrekt elektronisch deklarierter IOSS Sendungen im Zollamt notwendig wäre.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Wenn der Verkäufer in Korea 19% deutsche Umsatzsteuer berechnet, muss man als Empfänger in Deutschland eigentlich nichts mehr bezahlen. Der Verkäufer müsste deutsche VAT eigentlich in Euro ausweisen. Vielleicht sind die 10,38 USD gar nicht 19% deutsche Umsatzsteuern, sondern koreanische Umsatzsteuer? Nimmt der Verkäufer am IOSS-Verfahren teil? Falls das auf der Website nicht klar ersichtlich ist, bitte beim Verkäufer nachfragen.
Wenn der Verkäufer am IOSS-Verfahren teilnimmt, kann es trotzdem passieren, dass die IOSS-Steuermeldung in Deutschland nicht akzeptiert wird. Zum Beispiel weil es technisch nicht klappt oder die Steuernummer des Verkäufers fehlt oder ungültig ist. Solche Fälle gibt es leider immer wieder. Man kann sie nicht verhindern.
Es kann also passieren, dass Sie in Deutschland erneut Steuern bezahlen müssen plus 6 Euro Gebühren an DHL. Es kann auch passieren, dass die Sendung beim Zollamt landet und dort abgeholt werden muss.
Nachdem ich das vierte Päckchen von au�erhalb der EU trotz IOSS noch einmal bei DHL verzollen musste, und für Bücher statt 7%, obwohl die Zollerklärung "Buch" aufführte, 19% Steuer zahlen musste, beantragte ich dort, wie von Ihnen empfohlen, die Zusendung der Abgabenbescheide bei der Post. Leider reagiert sie bis heute nicht, so dass ich nicht wei�, bei welchem Zollamt ich Einspruch einlegen kann. Der älteste Fall war im August.
Also schrieb ich an die Generalzolldirektion und erhielt folgende Antwort:
«Danke für die Hinweise und konstruktive Kritik bzgl. des IOSS-Verfahrens. Die Zollverwaltung versucht in Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die jeweiligen Post- / Kurierdienste einzuwirken, damit die augenscheinliche Fehlerquote bei der Abfertigung weiter verringert wird.
Aber um in der Praxis der Zollabfertigung die Befreiung geltend machen zu können, muss in der Zollanmeldung die gültige IOSS-Registriernummer des Verkäufers angegeben werden.
Die Angabe auf der Rechnung, dem Paket oder der papiermä�igen Zollinhaltserklärung (CN22) ist nicht ausreichend. Wenn die in den elektronischen Daten der Zollanmeldung enthaltene IOSS-Registriernummer ungültig oder diese gar nicht angegeben ist, werden die Abgaben nach den üblichen Regelungen über die Zollanmeldung erhoben. In diesem Fall ist eine Erstattung durch den Zoll nicht möglich.
Der Zoll kann die Vorgehensweise der Post- und Kurierdienstleister nicht beeinflussen und kontrolliert auch nicht, ob auf den Sendungen die IOSS-Registriernummer angegeben ist. Der Zoll prüft lediglich, ob die in der Zollanmeldung angegebene IOSS-Registriernummer gültig ist.
In diesen Fällen können Sie eine Klärung nur mit dem Verkäufer bzw. dem Versanddienstleister herbeiführen.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grü�en,
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden»
Und was jetzt? Die genannten Plattformen vermitteln Verkäufe von kleinen Buchhandlungen, die vermutlich keine elektronische Zollanmeldung machen können.
Wenn Sie so freundlich wären und mir einen Rat geben könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar. | Thomas Meyer | 15.11.2021
• Der Fragesteller antwortet: Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Befremdlich aber doch dieses ganze Zollwesen, vor allem die Sache mit dem Steuersatz und der Zolltarifnummer. In Zukunft muss ich mich wohl vorher informieren und der Buchhandlung genaue Instruktionen geben.
• Wuniko antwortet: Hier noch ein Link zu einem Formular bei Ebay, mit dem man einen Antrag auf Rückerstattung bei gescheitertem IOSS stellen kann:
https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund
Die Zolltarifnummer ist eine Warennummer, die die Ware eindeutig identifiziert.
https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/Zolltarifnummern/zolltarifnummern_node.html
https://eclear.com/de/artikel/die-zolltarifnummer-ihr-aufbau-und-was-sie-beinhaltet/
https://www.diezollagentur.de/hilfe/zolltarifnummer/
• Anonym antwortet: Ein Buch kam aus Israel über ebay, über biblio.co.uk eines aus Kanada und eines aus UK. Und was ist eine Zolltarifnummer?
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Kleine Händler werden sich vermutlich nie für IOSS registrieren, weil der buchhalterische Aufwand zu hoch ist. Für die Registrierung vielleicht nicht, aber für den anschließenden Buchungs- und Meldeaufwand bei der Steuererklärung. Aber wenn eine Verkaufsplattform wie z.B. eBay die Steuern einbehält, müsste der Verkäufer die IOSS-Steuernummer von eBay in den Sendungsdaten hinterlegen. Die IOSS-Nummer von eBay UK habe ich hier gefunden: https://community.ebay.co.uk/t5/Seller-Central/WHERE-IS-IOSS-NUMBER/td-p/7008748 ... Wenn ein Verkäufer über eBay das Paketlabel kauft, soll die IOSS-Nummer wohl automatisch integriert werden.
• Wuniko antwortet: "Darüber hinaus berechnet der Zoll grundsätzlich 19% statt 7% Steuer für ein Buch, obwohl klar und deutlich auf der Zollerklärung angegeben ist, dass es sich um ein Buch handelt."
Dann hat der Absender wahrscheinlich keine Zolltarifnummer angegeben.
"Die Buchhändler vermerken in der Regel die entsprechende Nummer außen auf dem Paket bei der Zollerklärung."
Das reicht nicht, die IOSS-Nummer muß beim Versand elektronisch übermittelt werden.
"In diesen Fällen können Sie eine Klärung nur mit dem Verkäufer bzw. dem Versanddienstleister herbeiführen."
Da hat der Zoll recht. Sie können nur den Absender nach einer Erstattung fragen.
Ich bestelle recht häufig bei Book Depository, seit 01.07 habe ich 7 Sendungen erhalten, wobei 4 mal die Post Einfuhrabgaben haben mochte (2 der Sendungen wurden vor dem 01.07 verschickt). Da man aber die Mehrwertsteuer direkt beim kauf bezahlt & Book Depository IOSS hat sollten keine kosten anfallen.
Was ist da schief gelaufen?, ich komm aus Ã?sterreich, Book Depository aus England. | Alex | 06.11.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Ein Hinweis: Zu The Book Depository Ltd.UK liegen nun mehrere Beschwerden im Paketda-Forum vor.
Bitte lesen Sie folgenden Beitrag mit einer ausführenlichen Analyse zu einem aktuellen Fall, dass Verzollungsprobleme durch diesen Händler verursacht werden:
https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=Zu%20meiner%20%C3%9Cberraschung%20musste%20ich%20Einfuhrabgaben
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Wenn Ihre Bestellung vor dem 1.7. gekauft und verschickt wurde, gab es IOSS Versand noch nicht. Falls Sie für diese beiden Bestellungen trotzdem MwSt. beim Händler direkt bezahlt haben, dann ist die Steuerabwiclung vermutlich auch nicht über IOSS gelaufen, sondern über einen anderen Weg, und der Händler hätte mit DDP (Delivery Duties Paid) oder DAP (Delivery at Place) verschicken müssen. Bitte wenden Sie sich in diesen beiden Fällen unter Kopie des Einfuhrabgabenbescheids des Zollamts an den Händler, zwecks Erstattung der im Onlineshop bezahlen Mehrwertsteuer.
In Bezug auf die anderen beiden anderen Bestellungen, für die ebenfalls MwSt beim Händler bezahlt wurden, ist jeweils das Kaufdatum relevant. An welchem Datum wurden die jeweilien beiden Bestellungen gekauft und bezahlt, die nach dem 1.7. verschickt wurden?
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Sie müssen bitte bei der Österreichischen Post reklamieren. Wenn IOSS bei 4 von 7 Sendungen nicht funktioniert hat, bei 3 Sendungen (oder 1?) hingegen schon, dann liegt wahrscheinlich ein technischer Fehler vor. Die Österreichische Post schiebt den Fehler vielleicht auf den Absender. Aber der Absender hat wahrscheinlich keinen Fehler gemacht, sonst wären für alle Sendungen Einfuhrabgaben verlangt worden.
Damit IOSS funktioniert, muss die IOSS-Steuernummer des Verkäufers in den digitalen Sendungsdaten enthalten sein. Als Empfänger kann man nicht erkennen, ob das zutrifft. Man kann sich nur auf die Info der Post verlassen und hoffen, dass die Post den eigenen Fehler einsieht.
Oder die Post sagt, sie ist nicht zuständig und Sie müssen sich an den österreichischen Zoll wenden, um die Einfuhrabgaben erstattet zu bekommen.
Das Thema ist leider so neu, dass es dazu noch keine Erfahrungswerte gibt.
Hallo, ich habe über ebay Waren in Taiwan gekauft und ebay hat die Mehrwertsteuer für die Einfuhr bereits eingezogen. Jetzt liegt das Päckchen beim IPZ in Frankfurt mit dem Status Nicht EU Sendung Vorprüfung zur Einfuhr. Ist es möglich, dass der Versender die IOSS Nummer nicht angegeben hat und ich u.U noch ein weiteres mal verzollen muss ? Oder ist es normal und Sendungen, die bereits angemeldet und zolltechnisch abgegolten sind nochmal geprüft werden ? Danke im Vorraus. | Gerhard | 31.10.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Sofern der taiwanesische Verkäufer die ebay IOSS VSAT ID Nummer für Ihre Sendung elektronisch im korrekten Feld auf dem elektronischen Formular an die taiwanesische Post übermittelt hat, sollte keine Einfuhrsteuern anfallen. Falls der Verkäufer das unterlassen hat, müssen Sie Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
• Suzupi antwortet: Einfuhrumsatzsteuer ist nebenbei nur ein Kriterium. Es werden Sendungen trotzdem auf möglicherweise unzulässige (nach Ansicht des Zolls nicht zum Import geeignete) Gegenstände geprüft.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Die genannte Statusmeldung ist normal. Der deutsche Zoll prüft, ob die IOSS-Anmeldung korrekt ist. Mit Pech kann es passieren, dass bei Lieferung erneut Einfuhrabgaben verlangt werden, weil IOSS nicht immer funktioniert. Aber davon braucht man aktuell nicht ausgehen. Anhand der Sendungsverfolgung kann man nicht herausfinden, ob IOSS funktioniert oder nicht. Das merken Sie leider erst bei der Lieferung.
Wir haben aktuell einige Kunden in Deutschland u. �sterreich, die bei einem Schweizer Shop bestellt haben, der das neue IOSS nutzt. Obwohl die IOSS Nummer auf der Sendung deklariert ist, kam es in allen Fällen dazu, dass sowohl die Deutsche Post, als auch der �sterreichische Zustelldienst die Einfuhrumsatzsteuer nochmals erhob und auch die Auslagenpauschale zusätzlich erhob. Die Kunden des Shops sind sehr verärgert. Trotz Vorlage des Rechnungsbeleges weist die Post etwaige Reklamationen zurück u. verweist auf ihre angebliche Verpflichtung diese Kosten vereinnahmen zu müssen. Shopseitig wurde mehrfach sowohl mit dem Schweizer Zoll, als auch mit EU-Zollbehörden mehrfach abgeglichen, dass alle erforderlichen Daten elektronisch erfasst sind.
Dennoch kommt es zu dieser Doppelbesteuerung.
Was können die Kunden tun, um dem Zustelldienst glaubhaft zu vermitteln, dass die EuSt bereits abgegolten ist u. die Servicepauschale sowie der nochmalige Einzug der EuSt unrechtmä�ig ist?? | Diana Löwe | 24.10.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Vielen Dank für die erneute Rückmeldung.
Das die IOSS Nummer erneut in der Filiale erfasst werden muss, ist in der Tat etwas überraschend.
Es ist gut, dass die Lösung dieses Problems nun bekannt ist.
• Löwe antwortet: Update
Liebe Paket.da-Online Redaktion:
Ja, der Absender erfasst die IOSS Nummer im Formular https://service.post.ch/vgkklp/begleitpapiere/begleitpapiere/Index?lang=de --> "Erstellen" ins Feld "Steuernummer" im Abschnitt "Absenderadresse".
Nein, die Eingabe der IOSS Nummer in diesem elektronische Formular ist nicht ausreichend. Die IOSS Nummer muss zum Abgleich in der Postfiliale dann noch einmal zusätzlich eingegeben werden.
Erst dann erfolgt die korrekte Übermittlung der Daten an die EU-Empfänger-Poststellen.
Inzwischen laufen alle Sendungen bei dem Shop reibungslos. Es gab einen weiteren Shop, ebenfalls in der Schweiz, der genau das gleiche Problem hatte. Auch hier hab ich dem Shop geraten, die annehmende Poststelle direkt zu involvieren und denen nochmal die Neuerungen und die damit einhergehende Problematik zu erläutern. Seit dem klappt es auch dort.
Ob dies nur übergangsweise doppelt erfasst werden muss, kann ich allerdings nicht sagen - vielleicht waren es tatsächlich nur Start-Schwierigkeiten.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mir war nicht bekannt, das IOSS Nummern in Filialen der Schweizer Post erfasst werden können. Aus der Schweiz höre ich leider nur sehr wenige Informationen über IOSS.
Wie Sie schon erwähnen: Die schriftliche Kennzeichnung der Sendung mit einer IOSS ID bewirkt nichts. Eine elektronische Übermittlung der IOSS ID vor dem Absenden der Sendung ist zwingend erforderlich. Anscheinend ist es in der Schweiz möglich, dieses in der Filiale durchführen zu lassen. (In Großbritannien ist dieses auch eingeschränkt möglich, nämlich nur dann, wenn über bestimmte Online-Marktplätze verkauft wird, die dafür Partner von Royal Mail sind.)
Unklar bleibt für mich aber weiterhin, ob der Absender die IOSS Nummer im Formular https://service.post.ch/vgkklp/begleitpapiere/begleitpapiere/Index?lang=de --> "Erstellen" ins Feld "Steuernummer" im Abschnitt "Absenderadresse" eingetragen hat, da Sie eigentlich immer nur von einer schriftlichen Kennzeichnung geschrieben haben.
Unklar ist damit auch, ob die Eingabe der IOSS Nummer in diesem elektronische Formular ausreichend ist, oder trotzdem die IOSS Nummer in der Postfiliale dann noch einmal zusätzlich eingegeben werden werden muss. Oder ob die IOSS ID in der Filiale nur eingegeben werden muss, wenn dieses elektronische Formular nicht verwendet wurde.
Falls jemand diesen Beitrag liest, der dazu nähere Informationen hat, wäre ich für weitere Informationen dankbar.
• Löwe antwortet: Ja - ? Des Rätsels Lösung wurde gefunden. Der Schweizer Shop hatte auf Grund der zahlreichen Beschwerden die IOSS-Spezialisten des Schweizer Zolls bemüht. Die Ursache lag in der annehmenden Post. Dort hätten die Sendungen Stück für Stück mit der IOSS Nr. erfasst werden müssen. Das war aber nicht erfolgt. Alle Sendungen landeten einfach ohne Erfassung in der großen Kiste mit Auslandspost. Das Resultat: sie wurden dann vom Schweizer Zoll u. von der Dt. Post bzw. der österreichischen Post nochmals zur Erhebung der EUSt herangezogen.
Die Schweizer Poststelle wurde nochmals eindringlich auf die korrekte Annahme u. Erfassung hingewiesen. Die deutliche Kennzeichnung der aufgedruckten IOSS ID bewirkt nämlich gar nichts - die erfassten Daten der Verkäuferin müssen durch die Post im System abgeglichen u. an die Poststellen der Empfängerländer weitergeleitet werden. Geschieht das nicht, kann die Dt. Post nur beim Zoll die Nacherhebung beantragen - ein eigener Abruf der IOSS-Daten auf Dt. Seite sei nicht möglich.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Gibt es zu diesem Fall eigentlich neue Erkenntnisse von Ihrer Seite?
• Löwe antwortet: Aktueller Stand:
Der Shop erfasst die IOSS Daten elektronisch, leitet diese wie beschrieben weiter. Die Schweizer Post u. der Schweizer Zoll haben die Vorgänge geprüft und per Mail ebenfalls bestätigt, dass die Daten korrekt erfasst u. elektronisch weitergeleitet werden. Inzwischen hat sich seitens der Schweiz eine IOSS Spezialistin eingeschaltet, die die Versand- u. Übermittlungs-Stationen der Sendungen prüft u. die auf deutscher Seite die involvierten Stellen sensibilisiert, denn scheinbar findet hier die fehlerhafte Weiterbearbeitung statt.
Die Sendungen (und das waren inzwischen seit Juli etliche) sind alle nahezu fehlerhaft bearbeitet worden.
Auch ich hab inzwischen meine Bestellung vom 23.07. erhalten: Zustellung am 11.08. mit nochmals erhobener Einfuhrumsatzsteuer u. den dadurch zusätzlich angefallenen 6€ Auslagenpauschale.
Als ich meine Sendung abholte, sagte mir die Dame am Postschalter, auf Nachfrage, welche Poststelle für die zollamtliche Bearbeitung zuständig wäre, dass sie das nicht wüsste. Auf meine Vorlage der Rechnung mit Nachweis, dass die Mehrwertsteuer schon erhoben sei u. einer schriftlichen Bestätigung per Mail durch den Schweizer Zoll, dass alle Daten korrekt elektronisch erfasst u. vom Beförderer auch korrekt weitergeleitet wurden, verzichtete die Dame in meinem Fall zwar auf die Kosten, andere Besteller hatten erneut weniger Glück u. meldeten ihre Probleme in der FB-Gruppe des Shops. Bei der Bundesnetzagentur wurde durch einige Betroffene ebenfalls angefragt, jedoch an die Schlichtungsstelle zurück verwiesen, da die Bundesnetzagentur hier keine Handhabe hat, Arbeitsvorgängen zu prüfen. Dies wäre nur bei Verlust diverser Sendungen möglich - nicht jedoch, wenn der EUSt Betrag doppelt eingezogen wird.
Es bleibt also weiterhin offen, wie hier die Betroffenen unbürokratisch ihr Geld zurückbekommen u. wie zukünftig vermieden wird, dass die Post diese Beträge weiterhin doppelt vereinnahmt.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht, dass es angeblich bei 99% der Briefsendungen zu Problemen kommen soll, da andere Verkäufer ja positive Erfahrungen gemacht haben (wie zum Beispiel die positiven Rückmeldungen bei Lieferungen nach Deutschland aus England unter meinem vorher erwähnten Link zum ebay.co.uk Forum).
Sie erwähnen, dass sich die IOSS Nummer definitiv korrekt auf der Briefsendung befindet.
Ein schriftliches Vorhandensein der IOSS Nummer auf der Sendung ist nicht jedoch nicht ausreichend (und eigentlich auch gar nicht notwendig), wie schon erwähnt, sondern es muss diese Nummer elektronisch im richtigen Format und im richtigen Feld an den Postdienstleister (in diesem Fall SwissPost) gemeldet werden.
Daher einmal zur Klarstellung die folgende konkrete Frage: Haben Sie die IOSS Nummer immer im Formular https://service.post.ch/vgkklp/begleitpapiere/begleitpapiere/Index?lang=de --> "Erstellen" ins Feld "Steuernummer" im Abschnitt "Absenderadresse" eingetragen? Dieses ist auf der Webseite der SwissPost so beschrieben, wie in meinem vorherigen Beitrag erläutert.
• Kimefi antwortet: Jede Postsendung bei der Einfuhrumsatzsteuer zu erheben ist führt bei der Deutschen Post AG zu einer Mehreinname von 6,-€!
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Gibt es eigentlich Neuigkeiten zu diesem Fall?
Auf https://www.post.ch/de/geschaeftsloesungen/export-import-und-verzollung/export/ioss habe ich noch folgenden Hinweis gefunden:
"IOSS-Nummer in den EAD Daten übermitteln:
Die IOSS-Nummer des Schweizer Händlers muss bei Kleinwarensendungen in den EAD Daten übermittelt werden (als «Sender Tax Number»). Bei Paketsendungen wird diese Nummer in den Frachtbrief-Informationen übermittelt."
Meiner Meinung sollte IOSS also laut dieser Aussage funktionieren, wenn die IOSS VAT ID in das bereits von mir erwähnte elektronische Zolldeklarationsformular im entsprechenden Feld eingetragen wird.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Teil 3:
Wenn Sie das Feld "Steuernummer" ausfüllen, sollte die IOSS VAT ID eigentlich durch die Swiss Post in die elektronische Zolldeklaration im entsprechen ITMATT-Datensatz für "electronic data interchange" (EDI) aufgenommen werden, sofern die SwissPost dieses korrekt implementiert hat.
Die Ursprungspostdienstleister erfassen die Daten der Postsendungen und übermitteln sie in ITMATT-Nachrichten für den elektronischen Datenaustausch (EDI) zum Zielland. Diese Datensätze müssen die IOSS VAT ID im richtigen Feld enthalten, damit die Sendung im Zielland richtig als IOSS Sendung mit bereits bezahlten Ust. erkannt werden.
Da es ein spezielles Feld auf dem SwissPost Formular gibt, das für diese spezielle Information vorgesehen ist, dürfte die Chance hoch sein, dass die Information des Feldes in das richtige Feld im elektronischen Zollanmeldungsdatensatz übertragen wird.
Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich empfehlen, die IOSS-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zusätzlich zum Feld "Steuernummer" auch im Feld "MwSt.-Nr."einzutragen.
Nun bin ich nicht natürlich nicht sicher in welche Felder des ITMATT Datensatzes des elektronischen Zollanmeldungsdatensatzes die Swiss Post die Information aus den Feldern "Steuernummer" und "MwSt.-Nr." einträgt und ob dieses den IOSS Spezifikationen entspricht. Diese Frage wird Ihnen wahrscheinlich nur die Swisspost beantworten können.
Daher würde ich Ihnen empfehlen, um sicher zu gehen, eine Anfrage bei der Schweizerischen Post zu stellen, sofern Sie diese Felder schon für Ihre Sendungenszolldeklarationen benutzt haben und dieses erfolglos war.
Sofern Sie jedoch Ihre IOSS VAT ID bisher nicht in die beschriebenen Felder eingetragen haben, wäre es nachvollziehbar, warum die Empfänger erneut (Einfuhr)umsatzsteuer bezahlen müssen. Denn IOSS sieht zwingend eine elektronische Übermittlung der IOSS VAT ID im entsprechenden ITMATT Feld im Rahmen von EDI vor, ausschliesslich schriftliche Vermerke .auf den Sendungen (oder in nicht dafür geeigneten Feldern in den Adressaufklebern) sind nicht ausreichend.
Möglicherweise gibt es für Geschäftskunden noch andere Formulare für die elektronische Zolldeklaration, bei denen diese Felder vorhanden sind.
Es gibt aber auch diverse andere elektronische Zolldeklarationsformulare bei SwissPost, in denen die Felder "Steuernummer" und "MwSt-Nr." überhaupt nicht existieren, also für IOSS Sendungen völlig ungeeignet sind.
Gerne erhalte ich Rückmeldung, wie Sie die IOSS VAT ID an die SwissPost für jede einzelne Sendung bisher übermittelt haben, um meinen Erfahrungsschatz zu erweitern.
P.S. Für Reklamation von Einfuhrabgaben durch dem Empfänger ist die Post der Empfängers der falsche Ansprechpartner. Änderungen an festgesetzten Einfuhrabgaben darf nämlich nur das Zollamt vornehmen und keine Post- oder Kuriergesellschaft, also sollte durch den Empfänger beim zuständigen Zollamt reklamiert werden. Möglicherweise muss sich aber auch der Absender um die Erstattung der Steuern kümmern, wenn die elektronische Zolldeklaration nicht richtig erfolgt ist. Hierzu kann ich aber keine Hinweise geben, da mein Themengebiet in der Versandabwicklung liegt, und nicht in steuerlichen Abläufen.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Teil 2:
Sie schreiben, dass sie die IOSS Nummer auf der Sendung deklariert haben. Meinen Sie damit eine schriftliche Deklaration in Klartext? Dieses ist eigentlich nicht erforderlich, und sogar auch gar nicht von der EU gewünscht. Eine schriftliche Deklaration ist aufgrund der EU-Richtlinien nicht beachtenswert, insofern sind farblichen Kennzeichnungen oder ähnliches vermutlich auch nicht die Situation verbessernd.
Extrem wichtig und zwingend ist hingegen ist die formell korrekte Übermittlung der EU IOSS VAT ID in der elektronischen Zolldeklaration an den Versanddienstleider, in Ihrem Falle also an die Swiss Post.
Übermitteln Sie für jede Sendung individuell Ihre EU IOSS VAT ID elektronisch an die Schweizer Post im Rahmen der individuellen Zolldeklaration für jede einzelne Sendung?
Wie nehmen Sie die elektronische Sendungsdeklaration bei der Schweizer Post inkl. der IOSS EU VAT ID vor?
Die IOSS EU VAT ID muss dabei strikt in ein dafür vorgesehenes Datenfeld übermittelt werden:
Die Schweizerische Post scheint zumindest dem Anschein nach die elektronische Anmeldung von IOSS-Sendungen in die EU zu unterstützen, wobei ich aber noch keine Bestätigung darüber erhalten habe.
Ich habe zum Beispiel folgendes elektronisches Zolldeklarationformular der Swisspost im Internet gefunden:
Wenn Sie auf https://www.post.ch/en/sending-parcels/declaration-and-clearing-through-customs "Ich möchte eine Brief- oder eine Kleinsendung versenden" und dann "Zolldeklaration in Etikette zum Ausdrucken" wählen, öffnet sich nach einigen Schritten ein Zollformular, in dem eine Sendung elektronisch zolldeklariert werden kann. Dort finden Sie (zumindest bei Wahl von CN22) auch ein Feld vor, welches als "Steuernummer" bezeichnet ist, und in der Beschreibung explizit darauf hingewiesen ist, dass dieses Feld auch für IOSS genutzt werden soll. (CN23 habe ich noch nicht angeschaut)
In dessen Beschreibung heißt es: "Hier können Sie der eine Steuernummer zur Adresse erfassen (z.B. IOSS, ABS, EORI-Nr.) hinzufügen. Die Angabe der Steuernummer beschleunigt die Verzollung."
Dieses ist sogar ein zusätzliches Feld zu "MwSt.-Nr."
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Teil 1:
In der Regel funktionieren Zustellungen per IOSS ohne erneute (doppelte) Einfuhrsteuerzahlung in Deutschland und in vielen weiteren EU-Ländern. Dieses wird in Deutschland derzeit anscheinend temporär über das ATLAS System abgewickelt, wie ich im Internet gelesen habe, bevor ATLAS-IMPOST in Betrieb geht, die entspreche (temporäre) IT-Infrastruktur sollte also in Deutschland vorhanden sein.
Positive Rückmeldung zum Beispiel hier bei IOSS Sendungen aus Großbritannien nach Deutschland und in viele weitere EU-Länder, dass die Abwicklung erwartungsgemäß funktioniert ohne erneuten Einzug der Einfuhrsteuern beim Empfänger bei Versand über Royal Mail mit entsprechend korrekter Datenübermittlung der IOSS VAT ID: https://community.ebay.co.uk/t5/Seller-Central/IOSS-Update-on-our-experiences-so-far-using-the-Post-office-to/m-p/7024777
Weitere positive Rückmeldungen aus Deutschland gibt es in vielen weiteren Kontexten, auch bei versand aus einigen anderen Ländern.
Insofern gehe ich davon aus, dass die Deutsche Post aktuell in der Lage ist, die bereits elektronisch übermittelten IOSS Daten auszuwerten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Negative Rückmeldung gab es allerdings in Einzelfällen aus Belgien und Schweden: https://community.ebay.co.uk/t5/Seller-Central/Customs-charging-import-fees-when-IOSS-has-already-been-paid/m-p/7020688 , diese Länder erwähnen Sie allerdings nicht.
Für den Versand aus der Schweiz liegen mir aber noch keine Rückmeldungen vor.
Der Schweizer Zoll ist meiner Meinung nach der falsche Ansprechpartner in dieser Angelegenheit, da dieser mit der Zollabwicklung bei EU-Importen nichts zu tun hat.
Zu Ihren Rückfragen bei den EU-Zollbehörden kann ich nichts sagen, da ich nicht weiß, welche inhaltlichen Themen Sie dort genau besprochen haben.
Da es bei Ihnen in allen und nicht nur einigen Fällen zum erneuten Einzug der Einfuhrsteuer kam, gehe ich eher nicht von Fehlern bei der Deutschen Post oder Österreichischen Post oder vom Zoll in diesen Ländern aus, sondern vermute vielmehr einem systematischen Fehler bei der elektronischen Zolldeklaration im Rahmen der Versandabwicklung durch den Absender oder fehlerhaften, nicht den IOSS Spezifikationen entsprechenden Datensätzen in der elektronischen Zolldeklaration der Swiss Post, die an die Empfängerländer übermittelt werden.
Ein wichtiger Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist somit die Swiss Post.
• Cozoci antwortet: Sie schreiben der Zoll sieht sich nicht in der Verantwortung.
Hat man Ihnen das tatsächlich bescheidmäßig mitgeteilt? Alle anderen Aussagen sind bei einer Behörde nicht relevant.
Bei Behörden (=Zoll) gibt es ein klares Prozedere (betrifft ihr Österreich-Problem, wird in Deutschland aber ähnlich aussehen):
Gegen den Bescheid der Behörde kann Berufung eingelegt werden. Die Behörde entscheidet über diese Berufung.
Ist man der Ansicht, dass diese Entscheidung falsch war, kann man danach beim Finanzgericht eine Beschwerde einreichen. Das Finanzgericht ist eine unabhängige Institution, soll daher keinen Beteiligten bevorzugen.
Es herrscht hier keine Anwaltspflicht und Eingaben sind relativ formlos möglich.
Im Gegensatz zu Streitigkeiten mit Unternehmen kommt man bei Behörden daher relativ einfach zu seinem Recht (und erhält ggf. zu viel bezahltes Geld zurück).
Gerade im Zollwesen gehören Berufungen und Beschwerden zur täglichen Routine von Importeuren. Wenn man als Kleinimporteur in diesem problembehafteten Bereich mitspielt, muss man damit rechnen, dass man hier genauso laufend Probleme mit falschen Abrechnungen und Bescheiden hat, wie das auch bei importierenden Unternehmen an der Tagesordnung steht. Kann man ungerecht finden, ist aber so.
Zusätzlich würde ich bei der RTR vorstellig werden. Hier sollte eine Rechtsmeinung eingeholt werden, inwieweit die Post zur Rückerstattung der Servicegebühren verpflichtet ist, wenn ein Zollbescheid aufgrund eines Fehlers nachträglich aufgehoben wird.
Ich persönlich gehe, aus mehrerlei Gründen davon aus, dass die Post hier nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet ist, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
• Löwe antwortet: Liebe Paket-da Redaktion.
Der Link ist leider nicht hilfreich. Die Ware wird ja nicht falsch deklariert: sie wird korrekt deklariert, die IOSS Nr. als solche auch vermerkt. Normalerweise soll diese Nr. bei der Deutschen Post / DHL u. beim Zoll bewirken, dass dort erkannt wird, dass die Einfuhrumsatzsteuer bereits vom Absender bezahlt u. vom Shop vierteljährlich entrichtet wird.
Aber: das System steckt noch in den Kinderschuhen u. der Zoll vermerkt HÄNDISCH drauf, dass noch EUSt zu erheben ist, so dass die Deutsche Post/DHL in Vorleistung geht u. anschließend diese (nun doppelt gezahlte) Steuer + 6€ Auslagengebühr erhebt. Das ist definitiv nicht rechtens. Weder Post/DHL noch Zoll sehen sich aktuell in der Verantwortung. Jeder behauptete, alle Daten korrekt zu bekommen u. weiter zu leiten.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Hier ein thematisch ähnlicher Beitrag aus der Schweiz: https://www.srf.ch/news/panorama/pakete-aus-dem-ausland-teure-rueckerstattung-von-fehlerhaften-zollgebuehren
• Löwe antwortet: Kurzer Zwischenstand: In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass die Deutsche Post aktuell gar nicht in der Lage ist, die bereits elektronisch übermittelten IOSS Daten über den Zoll zu bekommen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Der Versender deklariert korrekt u. kennzeichnet die Sendung zusätzlich farbig, damit erkennbar ist, das die Steuer bereits gezahlt ist. Dennoch wird unberechtigt ein 2. Mal versteuert u. in Folge dessen auch unberechtigt die Auslagenpauschale erhoben. Wir sammeln gerade betroffene Fälle u. bereiten eine Sammelbeschwerde beim Zoll, der Bundesnetzagentur u. dem Verbraucherschutz vor.
• Bukucu antwortet: Das Probem der "Falschverzollung" ist eigentlich nicht wirklich neu, lediglich kommt es aufgrund der neuen IOSS-Abwicklung nun häufiger vor, nicht zuletzt da die Deklarationen der Versender häufig nicht 'ideal' abgefasst sind (man darf nicht erwarten dass die Zollbearbeiter Sendungen minutenlang auf IOSS-Hinweise absuchen)
Ich vermute dass sich das in den nächsten Monaten merklich bessern wird, wenn sowohl auf Verkäufer- als auch auf Zollseite die Prozesse besser eingespielt sind.
Die ÖPAG läßt sich von einem Drohbrief nicht einschüchtern. Schon gar nicht wenn man wegen 6 Euro reklamiert (für die Einfuhrgebühren gibt es einen amtlichen Bescheid und dafür ist die Post ohnehin nicht zuständig).
Man bekommt ein Standardschreiben zurück in dem erklärt wird dass man hier im Auftrag der Zollbehörden gehandelt hat und fertig. Mit etwas Glück liegt als Trostpflaster ein Gutscheincode für ein Inlandspaket bei.
Rein rechtlich sehe ich hier die Post, die sich darauf beruft hier bloß als 'Handlanger' des Zolls zu handeln, übrigens in keiner ganz schlechten Position.
Es gäbe darüberhinaus übrigens auch die Möglichkeit einer Streitschlichtung über die RTR.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Dieses Problem ist sehr neu, deshalb gibt es dafür keine Erfahrungswerte. Mir ist kein offizieller Reklamationsprozess bei der Deutschen Post oder Österreichischen Post bekannt.
Wenn Reklamationen abgelehnt werden, würde ich schriftlich widersprechen und eine Rückzahlungsfrist von 21 Tagen setzen. Wenn die Frist verstreicht, einen Rechtsanwalt einschalten, um das Geld von der Post zurückzufordern.
Durch den Rechtsanwalt erreicht man, dass das Problem nicht vom normalen Kundenservice bearbeitet wird. Meiner Meinung nach wird der Fall von höherer Stelle begutachtet. Die Post will ja nicht wegen ein paar Euro Gebühren, die sie zu Unrecht kassiert hat, ein Gerichtsverfahren riskieren.
Wenn man den Ansprechpartner auf höherer Ebene gefunden hat, kann man mit ihm auch gleich besprechen, wie zukünftige Reklamation abgewickelt werden können, ohne einen Anwalt einzuschalten.
• Dugebe antwortet: Ich sehe die Situation als weitgehend aussichtslos.
Sobald das Paket (möglicherweise falsch) verzollt wurde, kann man das faktisch nicht mehr ändern.
Eine Lösung wäre, den bereits bezahlten Zollbescheid bei der Behörde zu beeinspruchen. Da es mutmaßlich um geringe Warenwerte geht, aber auch nicht wirklich sinnvoll da freilich ein bürokratischer Vorgang.
Dann bekommt man von der Zollbehörde, wenn der Einspruch akzeptiert wurde, die Einfuhrgebühren zurück, aber nicht von der Post die Servicegebühren.
Die Servicegebühr müsste man separat bei der Post reklamieren.
Aber die Post wird sich darauf berufen dass die Einhebung der Gebühren von den Zollbehörden beauftragt wurde (was ja auch stimmt), und man sich daher an die Zollbehörde wenden soll (diese wird aber garantiert nicht die Servicepauschale der Post erstatten, sondern darauf verweisen sich an die Post zu verwenden).
Mich wundert eigentlich dass IOSS so relativ gut läuft wie es das tut. Ich hätte mit weit mehr solche Falschveranlagungen gerechnet.
Das ganze System ist nicht perfekt, daher wird es hier laufend zu Kollateralschäden kommen. Ich denke diese werden aber im Laufe der Zeit weniger werden.
UX558755560FR
Guten Tag,
gibt es momentan Probleme bei der IOSS-Verzollung mit der Firma Asendia? Ich habe hier nun mittlerweile fünf Sendungen, die eigentlich mit dem IOSS-Verfahren verzollt waren, für die der Deutsche Zoll mir aber dennoch Abgaben berechnet hat und damit auch die EUR 6,- Bearbeitungsgebühr pro Sendung der Deutschen Post ausgelöst hat.
Das sind jetzt fast EUR 40,- Abgaben, die ich unnötigerweise entrichten mu�te. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt, aber der Zoll weigert sich, die Abgaben zu erstatten.
Liegt hier ein Abrechnungsproblem beim IOSS-Verfahren und dem Deutschen Zoll vor?
Mit freundlichen Grü�en
Joachim Schulz | Anonym | 21.10.2021
• Schulz antwortet: Vielen Dank für die ausführlichen und hilfreichen Antworten! Ich versuche nun, von den Verkäufern eine Antwort zu bekommen, aber bisher schweigen die beharrlich.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Eine schriftliche Kennzeichung mit der IOSS Nummer auf der Sendung ist irrlevant, und daher auch gar nicht erforderlich, da nur die elektronische IOSS Deklaration herangezogen wird. Fehlt diese, gilt eine Sendung nicht als IOSS Sendung.
Ein allgemeines Problem ist, dass diverse Marktplätze in Ihren Anweisungen für Verkäufer nicht deutlich herausstellen, dass die Sendungen elektronisch für IOSS deklariert werden müssen. Auf einzelnen Marktplätzen finden sich sogar teilweise völlig falsche Informationen, nämlich dass eine schriftliche Deklaration auf der Sendung und eine Rechnung mit der Steuernummer ausreichen würde. Dem ist bei IOSS Versand in die EU aber nicht so.
• Juzena antwortet: In ausländischen Händlerforen wird das nach wie vor diskutiert, und einige angeschlossene Händler gehen nach wie vor davon aus, dass das Auf-die-Sendung-Schreiben der IOSS-Nummer des Marktplatzbetreibers genügt. Dagegen ist schwer anzukommen. Es wird zukünftig davon abhängen, ob die Marktplätze eher die angeschlossenen Händler schützen wollen oder die Kunden - ob das ein dauerhaftes Ärgernis bleiben wird.
Wenn ich richtig verstehe, kann das vereinnahmte Geld ansonsten nämlich bei den Shops und deren Eigentümern verbleiben.
Sofern unter der jeweiligen IOSS-Nummer nichts tatsächlich über die Grenzen geht, muss, wenn ich richtig verstanden habe, bin mir nicht ganz sicher, eben auch nichts abgeführt werden.
• Juzena antwortet: "Auf jeder Sendung ist der Aufkleber mit der IOSS-Nummer gut sichtbar angebracht."
Damit wäre der ultimative Beweis erbracht, dass dort bei den jeweiligen Absendern nicht verstanden wurde wie IOSS funktioniert und wie sie es in Zusammenarbeit mit den Marktplätzen über die sie verkaufen umsetzen müssen. (Die Übermittelung muss elektronisch erfolgen in einem dafür bestimmten Feld.)
Ich würde an Ihrer Stelle sowohl Amazon als auch worldofbooks.com kontaktieren und Beweise gleich beifügen (Fotos der auf den Sendungen klebenden Inkassobelege von DHL mit den Sendungsnummern, Absendern und Ihrer Anschrift) - und die Vorauszahlungen zurück verlangen.
• Schulz antwortet: Die Käufe wurden im Online-Shop von worldofbooks.com (4x) und über Amazon-Marketplace beim Händler "webuybooks" vorgenommen. Alles Verkäufer mit Sitz in UK. Die Sendungen wurden von UK nach Frankreich gesendet und von dort aus weiter nach Deutschland. IOSS-Abwickler ist Asendia. Auf jeder Sendung ist der Aufkleber mit der IOSS-Nummer gut sichtbar angebracht.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Ergänzend zu den vorherigen Antworten sei noch erwähnt, dass Online-Marktplätze nur die Steuern erstatten, die auch an diese bezahlt wurden.
Die Auslagepausche der Deutschen Post kann nicht erstattet werden.
Die bei Lieferung kassierte Einfuhrumsatzsteuer (ohne die Auslagepauschale der Post) sollte mit dem Mehrwertsteuerbetrag übereinstimmen, der auf dem Online-Marktplatz berechnet wurde.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Mit eingehenden IOSS Sendungen habe ich noch nicht so viel praktische Erfahrungen - ich führe gerade einige Tests durch, indem ich mir entsprechende Sendungen zuschicken lassen. Ob Asendia dabei sein wird, weiß ich nicht, da auch einige Untracked-Sendungen dabei sind.
Generell sollte Asendia jedoch IOSS unterstützen. Wichtig ist, dass der Absender die IOSS-Steuernummer elektronisch an Asendia übermittelt, wenn er den Versandschein erstellt.
Haben Sie die Käufe auf einem Online-Marktplatz getätigt, oder direkt in einem Online-Shop?
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Stammen die Sendungen alle vom gleichen Verkäufer?
• Caqixi antwortet: Nur der Verkäufer oder die Verkaufsplattform kann in solchen Fällen zu viel gezahltes Geld erstatten und nicht der Zoll.
• Juzena antwortet: Sie können den Verkäufer ja auch einmal fragen, ob er sich überhaupt schon einmal vollständig auseinander gesetzt hat - vielleicht ist er völlig ahnungslos? Man kann das insgesamt abgeben, wenn man überfordert sich fühlt: https://www.asendia.com/resource/ioss-intermediary
• Juzena antwortet: Das mit IOSS muss man sich vereinfacht als "Bringschuld" ggü. dem Zoll vorstellen. Passieren irgendwo Fehler bei der Übermittlung, ist i. d. R. der ausländische bzw. der ausländische Online-Marktplatz in die Pflicht zu nehmen. Siehe diverse frühere Fragen dazu: https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=ioss
• Juzena antwortet: zusätzlich interessant: Auf welchem Online-Marktplatz wurde(n) die Bestellung(en) ursprünglich getätigt?
Ich habe folgendes Problem:
Nachdem ich bei Ebay einen Artikel im Rahmen des IOSS Verfahren gekauft hatte habe ich von Fedex eine erneute Aufforderung zur Zahlung von VAT bekommen.
Das Haubtzollamt verweist mich Fedex.
Der Fedex Chat konnte mir auch nicht helfen hat mir aber mehrere Email Adressen gegeben, die allerdings alle nicht antworten. Ebay habe ich auch schon angeschrieben aber die "stellen sich auch tot". Kennt jemand eventuell die richtigen Email Adressen um Fedex oder Ebay wegen einem IOSS Problem zu kontaktieren? | Mk | 13.10.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Das ist ja schön zu hören, dass es mit der Erstattung von ebay jetzt geklappt hat. Vielen Dank für die Rückmeldung.
• Mk antwortet: Nein der Artikel selber wurde bei ebay.de gekauft.
Allerdings hat mir der Verkäufer den tipp mit der Chat Funktion auf ebay.com gezeigt, da diese bei ebay.de nicht existiert. (glaube ich zumindest, da ich diese Funktion bis jetzt noch nicht finden konnte.)
Der Mitarbeiter im chat wusste zwar weder über das IOSS System noch über die deutsche Einfuhrumsatzsteuer bescheid, hat aber dafür gesorgt das der Vorgang auf deutscher Seite etwas beschleunigt wurde.
Das Ende vom Lied: Das Geld war heute morgen schon da.
• Lubecu antwortet: So so, ebay.com also? Das ist Ebay in den USA. Und Du meinst, dass das sinnvoll ist?
Versuch's mal hiermit: https://www.ebay.de/help/home und dann: https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/steuern-und-einfuhrabgaben?id=4121
Ganz unten: "Benötigen Sie weitere Hilfe?"
Dann auf "Mich anrufen" klicken und Telefonnummer eintragen ... der Anruf kommt meistens ganz schnell ...
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden ... übrigens nutze ich auch Messenger und chatte, aber das Sprechen habe ich trotzdem nicht verlernt ..
• Mk antwortet: Ich hab ne gute Seite gefunden:
https://www.ebay.com/help/contact_us?id=4005&continue=1
Da kann man mit ebay Mitarbeitern chatten.
• Culumu antwortet: Das Formular ist leider nicht so gut gemacht dass man ganz ohne selbst geschriebenen Text dazu auskommt. Man muss also noch kurz dazu schreiben, aus welcher Transaktion (Nummer) man welchen Betrag fordert und halt das IOSS fehlgeschlagen ist.
• Culumu antwortet: Zusatz: Die Paketdienste, die Post und der Zoll können nicht helfen, wenn IOSS scheitert. In der Regel liegen dann Fehler bei den Versendern vor (Vorgehen nicht exakt eingehalten) oder bei den Postgesellschaften um Ausland (IOSS z. B. noch nicht eingeführt).
• Culumu antwortet: Ja, über diese Seite:
https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund
Ebay erstattet maximal in Höhe der ursprünglichen Vorauszahlung an ebay. Beifügen/hochladen: Foto von der Oberseite des Paketes mit Ihrer Anschrift und der FedEx-Sendungsnummer (quasi das Label). Dazu Foto von der Rechnung von FedEx.
• Ditapi antwortet: Eine Reklamation ist nur über Ebay möglich und nicht über FedEx oder den Zoll. Nur Ebay kann etwas erstatten.
https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund
Eine Frage:
Wo finde ich die IOSS erstattung von Ebay? | Anonym | 07.10.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Haben Sie die Auktion auf ebay.de gewonnen? Dann nutzen Sie bitte https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund
Geben Sie dort alle Details zur Auktion an (Auktionsnummer, Bestellnummer, etc.) und laden Sie Belege hoch, die die Zahlung von Einfuhrabgaben an Zoll, DHL oder Post belegen.
Erstattet werden können die Steuern, die an ebay bezahlt wurden.
RX112279506JP
Ich habe bei Ebay etwas aus Japan gekauft und beim Kauf direkt die Zollabgaben bezahlt (Ebay macht IOSS). DHL hat bei der Zustellung an der Tür nun die Abgaben (inklusive 6,- EUR Auslagenpauschale) ein weiteres Mal abkassiert. Und das bei zwei Sendungen (dieses Vorgehen hat also System - RX112279506JP und RX110525513JP). Bei beiden Sendungen war eine Zollinhaltserklärung au�en gut sichtbar angebracht auf der die bezahlten Abgaben sowie die IOSS Nummer in unter einer Sekunde zu sehen ist. Ich habe bei DHL dann eine Erstattung angefordert, da sagen die dass das nicht möglich ist, weil der Verzollungsprozess real stattgefunden hat. Was kann ich tun um mein Geld zurück zu bekommen und solche Fälle in Zukunft zu vermeiden? | Sebastian | 04.10.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Zur Antwort von "Gigugi": Meiner Meinung nach kann von ebay nichts von dem zurückerstattet werden, was an DHL, Post oder Zoll bezahlt wurde. Stattdessen kann von ebay nur die Steuer zurückerstattet werden, die an ebay bezahlt wurde. (Text wurde bearbeitet)
• Gigugi antwortet: Man kann nur auf die erste Antwort von Zewali noch mal verweisen: Ein Foto von dem Paket machen (sichbar sein muss: Sendungsnummer, Anschrift, aufgeklebter Kassierzettel von Dt. Post DHL).
Falls das nicht auf ein Foto passt eine Totalaufnahme von allem (ganze Paketoberseite), dann jeden Bestandteil noch einzeln (10 Fotos maximal möglich). Kontrollieren, ob alles lesbar ist.
Dann den Betrag (ohne die 6 €) im Textfeld darunter zurück fordern (dazu Artikelnummer und Betrag im Textfeld nennen). Nennung der Währung EUR nicht vergessen falls ursprünglich in Fremdwährung bezahlt!
Die Anfragen werden von ebay manuell abgearbeitet bisher und es kann etwas dauern. Laut ebay Community-Einträgen funktioniert das bisher wenigstens.
https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund
Bei Dt. Post DHL oder dem Zoll kann man nichts erreichen!
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Hierzu habe ich jetzt eine aktuelle Bestätigung aus erster Quelle gefunden, das Japan Post IOSS derzeit noch nicht unterstützt.
Die Japanische Post informiert mit Datum vom 16.09.2021 auf https://www.post.japanpost.jp/int/information/2021/0916_01.html , dass Sendungen mit Japan Post derzeit nicht IOSS konform abgeschickt werden können.
Ausserdem wird dort aus diesem Grunde vor Doppelbesteuerungen gewarnt.
Übersetzt heisst es dort auch:
"Wir bereiten derzeit den Einsatz des IOSS-Systems vor. Wir informieren Sie, sobald wir bereit sind."
Generell kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass die allermeisten ausländischen Postgesellschaften ausserhalb der Europäischen Union das IOSS-System noch nicht unterstützen, es sei denn, die Unterstützung ist durch die Postgesellschaft dokumentiert (Beispiele für eine dokumentierte garantiere vollständige Unterstützung: Swiss Post Schweiz, Royal Mail Großbritannien, Australia Post Australien).
In vielen anderen wichtigen Export-Ländern wird IOSS hingegen noch nicht durch die nationalen Postgesellschaft unterstützt.
Hier zum Beispiel die Warnung von ebay Kanada mit Datum vom 7.7.21, dass Kanada IOSS noch nicht unterstützt: https://community.ebay.ca/t5/Announcements/Canada-Post-and-EU-VAT-Regulations-IOSS/ba-p/462834
Meines Wissens hat sich daran bisher leider noch nichts geändert.
Unter bestimmten, vielen unterschiedlichen Bedingungen kann es jedoch trotzdem sein, das für "IOSS Sendungen" trotzdem keine Einfuhrabgaben berechnet werden, obwohl IOSS nicht offiziell unterstützt wird. Diese Fälle bedürfen allerdings alle eine Einzelfallbetrachtung, warum dann trotzdem keine Einfuhrumsatzsteuer im EU-Empfängerland eingezogen wird und eine pauschale Aussage ist anhand von Einzelfällen ohne genaue Analyse nicht aussagekräftig.
Zum Beispiel unterstützen einige bestimmte Postgesellschaften in einigen Ländern IOSS möglicherweise teilweise, aber nicht komplett, oder nicht für jedermann zugänglich. Dieses kann dann zum Beispiel über API (nur für Geschäftsgroßkunden, oder über Versandvermittler/Reseller) oder nur für bestimmte Versandprodukte möglich sein.
Zudem besteht ausserdem die Möglichkeit für Geschäftskunden, Postsendungen aus vielen Ländern, in denen IOSS von den nationalen Postgesellschaften noch nicht unterstützt wird, stattdessen über global tätige Postdienstleister abzuschicken, die bereits IOSS unterstützen (Beispiel: Asendia).
Insgesamt sieht die Unterstützung für IOSS weltweit sehr schlecht aus, es gibt nur sehr wenige Länder, in denen die nationalen Postgesellschaften dieses bereits unterstützen.
Für Verbraucher in der EU, die im Nicht-EU-Ausland beispielsweise über Online-Marktplätze bestellen, ist dieser Zustand verheerend und auch die Verkäufer haben sehr mit diesem geschäftsschädigenden Thema zu kämpfen.
Leider besteht für Online-Marktplätze (in der EU-Gesetzgebung als "elektronisches Interface" bezeichnet) der gesetzliche Zwang, die Steuern über IOSS einzuziehen. In den allermeisten Ländern besteht aber keine Möglichkeit, über die nationalen Postgesellschaften, Sendungen IOSS konform abzuschicken, noch viel mehr, wenn der Versender kein Geschäftsgroßkunde ist.
Fazit für Sendungen aus Japan: Rechnen Sie damit, dass für die allermeisten Sendungen, die mit Japan Post verschickt werden, und für die bei Kauf bereits Unmsatzsteuer bezahlt wurde, die Einfuhrumsatzsteuer erneut vom Zoll gefordert wird.
• haselmaus antwortet: ^ck vermutet, Japan Post könne prinzipiell (noch) nicht mit IOSS umgehen. Das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe kürzlich eine Sendung aus Japan erhalten. Bestellt über Amazon Marketplace, IOSS offensichtlich korrekt angemeldet, in einem halben Tag durch den Zoll gelaufen, keine Nachzahlung.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: IOSS erfordert ausnahmslos eine elektronische Übermittlung der EU IOSS Steuernummer durch den Absender im Rahmen der Zolldeklaration an den Versanddienstleister (in diesem Falle Japan Post), eine schriftliche Deklaration der IOSS Nummer auf der Sendung ist keinem Fall ausreichend.
Ich denke, das dieses durch den Absender nicht geschehen ist, und Sie daher erneut (Einfuhr-)umsatzsteuern bezahlen mussten.
In der Regel funktioniert die IOSS-Abwicklung in Deutschland nämlich auch mit der Übergangslösung über ATLAS anstatt ATLAS-IMPOST, wenn der Absender die IOSS Nummer wie vorschrieben elektronisch übermittelt hat.
Bisher habe ich allerdings noch keinen Hinweis gefunden, dass Japan Post überhaupt eine elektronische Übermittlung der IOSS Nummer im Rahmen der elektronischen Zolldeklaration zulässt. Das heißt, es scheint gar nicht möglich zu sein, IOSS Sendungen aus Japan zu verschicken mit Japan Post.
Der Fehler liegt somit meiner Einschätzung nach sehr wahrscheinlich daran, dass der Absender die IOSS Nummer nicht elektronisch übermittelt hat, und dieser es aufgrund der wahrscheinlich fehlenden Funktionalität bei Japan Post auch gar nicht konnte.
Da IOSS Nummern immer elektronisch übermittelt werden müssen, aber ein Großteil der Postunternehmen in den ausländischen Absenderländern dieses aber noch gar nicht unterstützen, ist diese Regelung sehr verbraucherunfreundlich und auch sehr händlerunfreundlich. Es wurde ein elektronisches System in der EU implementiert, welches aber häufig gar nicht durch die Postgesellschaften in den Absenderländern ausserhalb der EU unterstützt wird, aber trotzdem wird zwangsweise von Online Marktplätzen gefordert, diese Steuergesetze anzuwenden. Daher halte ich die EU IOSS Gesetzgebung mit den damit zusammenhängenden Abläufen für extrem verbraucherfeindlich für Sendungsempfänger in der EU. Es wurde eine elektronisches System in der EU gesetzlich implementiert, wobei die EU aber gar nicht steuern kann, dass dieses System auch in den Ländern ausserhalb der EU implementiert wird. Ich halte das IOSS System daher sogar für ziemlich absurd.
Andere Ländern, die für Importe in ihre Länder eine Vorauszahlung von Steuern auf Marktplätzen verlangen, verlangen ausnahmslos keine elektronische Übermittlung der Steuernummer (beispielsweise: Großbritannien, Norwegen, Kanada, USA; Australien, Neuseeland. Diese Länder haben also verbraucherfreundlichere Lösungen in Ihrer Gesetzgebung. Den Zwang zur elektronischen Übermittlung der Steuernummer durch den Absender gibt es derzeit ausnahmslos nur für Importe in die EU.
Zurück zu Ihrem Fall: Ich gehe davon aus, dass der deutsche Zoll die Reklamation ablehnen wird, da die IOSS Deklaration mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht elektronisch erfolgt ist. Denn nur Sendungen mit elektronischer IOSS Deklaration sind den Gesetzen entsprechend IOSS Sendungen, bei denen die Steuerzahlung des Verbauchers an den Händler anerkannt wird lt. aktueller gesetzlicher Bestimmungen.
Sie können dann nur bei ebay auf dem bereits vorgenannten Internetformular reklamieren. Falls ein Photo Ihrer Sendung mit allen Aufklebern und Ihrer Quittung als Zahlungsnachweis der Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll nicht akzeptiert wird, müssen Sie hier einen Abgabenbescheid anfordern: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/zoll/fragen-zum-abgabenbescheid.html
Auf die 6 EUR Auslagepauschale werden Sie wohl sitzen bleiben, da lt. gesetzlicher Bestimmungen die Einfuhrsteuer durch den Zoll zurecht erhoben wurde (unter der Annahme, dass eine IOSS Deklaration bei Japan Post derzeit noch nicht möglich ist, und somit auch keine elektronische Deklaration erfolgen konnte.)
Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass bis auf weiteres auch bei allen weitere Sendungen, die per Japan Post verschickt werden, immer die Einfuhrumsatzsteuer durch den Deutschen Zoll kassiert werden, selbst wenn IOSS auf dem Online-Marktplatz angepriesen wird. Denn Japan Post scheint keine elektronische Übermittlung der IOSS Nummer zu unterstützen.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Solche Fälle lassen sich in Zukunft nicht vermeiden. Vielleicht wird die Situation besser, wenn im Januar 2022 IOSS wirklich digital abgewickelt wird. Aktuell arbeitet der Zoll mit einer Übergangslösung, weil die Software nicht rechtzeitig fertig geworden ist.
Sie müssen zuerst beim Zoll reklamieren, und anschließend den geänderten Abgabenbescheid an DHL übermitteln. Anleitung hier : https://www.paketda.de/zoll/zoll-reklamieren.html
• Zewali antwortet: IOSS funktioniert leider nicht immer. Eine Erstattung der doppelt gezahlten Entgelte ist nur über Ebay möglich. Ich hatte da auch schon mal deswegen angerufen, der Mitarbeiter dort kannte IOSS noch nicht mal und wusste nicht, was das ist. Er fragte mich mehrmals, ob ich das Global Shipping Program von Ebay meine.
Jemand hat hier im Forum mal diesen Link von Ebay gepostet. Versuche es so:
https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund
Ansonsten kann man nur hoffen, daß es nächstes Jahr besser wird.
DHL | RX10XXXXXXX (der Redaktion bekannt) | International
Ich bin ratlos und wütend. Ich habe mir von zwei Händlern aus Japan Sachen gekauft. Paket #1 Mandarake Sendungsnummer: RX108732154JP (Wert + Versandkosten= 5390Yen ca.42�) und Einschreiben #2 ebay Händler, der schon eine IOSS Nummer und als Unregistered Air Small Packet versendet hat; deutsche Sendungsverfolgung: 640269359559 (Wert + Versandkosten + VAT = 18,45£ ca.21,55�).
Laut globaltrack&trace soll Paket #1 am 13.07.2021 um 11:00 von jemandem angenommen worden sein "Item arrival at collection point for pick-up". Da ich am Dienstag ein anderes Paket beim Binnenzollam um ca. 14 Uhr mittels PÃ?B-Nummer abholen war, habe ich gleich nachgefragt, ob ich mein Paket #1 auch gleich mit vorrauschauend mitgebrachter Rechnung als Selbstverzollerin (Registrierung erfolgte am 04.03.2020) bezahlen und mitnehmen kann. Da wurde mir gesagt, dass Paket #1 nicht bei ihnen im Zollamt vorliegt. Ich war sehr verwirrt, dachte mir dann aber, dass vielleicht DHL gegen meinen Willen das Paket selbst hat verzollen lassen und in die Postfiliale hat bringen lassen.
Also habe ich am Mittwoch eine Benachrichtigung von DHL im Briefkasten vorgefunden: Zu zahlender Betrag beim Abholen: 6,00â?¬ Einfuhrumsatzsteuer + 6,00â?¬ Auslagenpauschale. Da dachte ich, dass ich Paket #1 in der Postfiliale abholen soll. Da die Filiale am Mittwochnachmittag geschlossen hat, bin ich heute am Donnerstag hingefahren.
Was ich bekommen habe, ist Einschreiben #2, für das ich schon beim IOSS-registrierten ebay-Händler 2,95£ VAT/Einfuhrumsatzsteuer gezahlt habe und somit doch beim Annehmen nichts zahlen müsste? Der Mann am Schalter hat mir gesagt, dass sie das Einschreiben nicht ans Zollamt senden können(/wollen?) Also habe ich gezahlt (Rechnung über 12� natürlich mitgenommen) und habe das Einschreiben bis jetzt noch nicht geöffnet und keine Aufkleber abgerissen. Der Mann meinte, dass ich das bei DHL reklamieren soll und das sie selbst vor Ort nichts machen können. Das Paket #1 hat er in der Filiale auch nicht finden können.
Und jetzt bin ich ratlos, an wen genau ich mich bei DHL wenden muss, um das aufzuklären. Ich habe alle Rechnungen: Paket #1, Einschreiben #2 und von der Postfiliale. Au�erdem wei� ich immer noch nicht, wo mein Paket #1 gelandet ist. | Vanessa | 04.10.2021
• Zonali antwortet: @Zevove"
"... bei Ebay für alle Interessierten öffentlich."
Das Ebay-Forum ist doch zum Großteil das Allerletzte. Da gibt es relativ viel des leider üblichen Internet-Hasses, und wenn es nur hämische Kommentare auf normale Fragen sind. Dort werden zum Teil auch Leute, die qualifizierte Antworten geben und sachlich zu ihrer Meinung stehen, von irgendwelchen gefrusteten Kreaturen blöd angemacht, was dazu führt, dass diese Leute diesem Forum oft den Rücken zuwenden.
Leider wird das Forum bei Ebay auch so gut wie gar nicht moderiert. Wenn das der Fall wäre, wäre es wahrscheinlich besser. Insgesamt wirft dieses Forum dunkle Schatten auf Ebay. Das ist meine Meinung.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: ebay kann an der Situation bei Sendungen aus Japan nicht wirklich etwas ändern, da Japan Post derzeit noch keine elektronische IOSS Deklaration unterstützt, die in Deutschland anerkannt wird.
• Zevove antwortet: Gut ist auch, wenn möglichst viele Kunden sich bei ebay (für alle Interessierten öffentlich) beschweren. Ich kann nur anregen das hier noch mal zu posten und abzuwarten, bis sich Moderatoren melden (was manchmal Wochen dauert): https://community.ebay.de/t5/Zahlungsabwicklung-bei-eBay/bd-p/ZahlungsabwicklungbeieBay
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Hier das richtige Vorgehen für die IOSS Sendung aus Japan, die über ebay verkauft wurde mit der doppelten Besteuerung:
Sie können die an ebay bezahlte Steuer reklamieren über folgendes Formular: https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund
Laden Sie dazu Quittung über die Zollzahlung und ein Foto der Paketoberseite mit allen Aufklebern hoch.
Eine Rückerstattung der Einfuhrsteuer, die an DHL oder Post gezahlt wurde, ist nicht möglich. Sie müssten aber die an ebay bezahlte Steuer von ebay zurückerhalten.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Hatte der Verkäufer aus Japan denn die IOSS VAT ID irgendwo aussen auf der Sendung vermerkt? Oder war eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer außen an der Sendung befestigt, inkl. der IOSS VAT ID? Oder keins von beidem?
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Die Höhe der 6,00€ Einfuhrumsatzsteuer, die Sie für Ihre abgeholte Sendung bezahlt haben, erschliessen sich mir (vom IOSS Problem mal abgesehen) übrigens auch nicht. Sie sagten, Sie hätten 2,95£ VAT im voraus bezahlt. Das sind aber nur ca. 3.50 EUR. Insofern hätte die Einfuhrumsatzsteuer, die Sie bei Abholung der Sendung bezahlt haben, auch nur ca. 3,50 EUR sein dürfen, und nicht 6,00 EUR im Falle dieser doppelten Berechnung.
Sie sagen auch Wert + Versandkosten + VAT = 18,45£ ca.21,55€ für diese Sendung. 6 EUR Einfuhrumsatzsteuer (19%) würden aber bei einer Sendung im Wert von 31,58 EUR anfallen, und nicht bei einer Sendung mit einem Wert darunter. Die doppelt berechnete Einfuhrumsatzsteuer ist also anscheinend auch noch zu hoch berechnet worden.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Ich kann hier kurz auf die Voraussetzungen zu IOSS Sendungen eingehen:
Das IOSS Verfahren müsste in Deutschland eigentlich funktionieren. Obwohl das dafür eigentlich notwendige ATLAS-IMPOST IT-System noch nicht fertig gestellt wurde, besteht wohl jetzt eine Übergangslösung über das normale ATLAS-System, damit der Zoll diese Sendungen richtig bearbeiten kann. Wäre das nicht der Fall, würde man hier ja auch gesetzliche Regelungen missachten.
IOSS Sendungen mit voraus bezahlter EU-Umsatzsteuer müssen vom Absender jedoch als solche elektronisch inklusive der IOSS VAT ID an die Post des Absenders gemeldet werden, im Rahmen der elektronischen Zolldeklaration. Unterbleibt dieses, handelt es sich nicht um gültige IOSS Sendungen. Häufig ist dieses Verkäufern nicht bekannt, insbesondere privaten Verkäufern auf Online-Marktplätzen.
Im Falle für Absender von Sendungen mit der australischen Post oder britischen Post ist dieser Vorgang für private Absender hier jeweils beschrieben:
https://www.royalmail.com/business/international/guide/delivered-duties-paid-ioss
https://auspost.com.au/business/shipping/international-shipping/eu-customs-changes-2021
Problem:
Nicht alle Postunternehmen weltweit unterstützen derzeit schon die elektronische Meldung von IOSS VAT IDs, insbesondere wenn Sendungen von Privatkunden abgeschickt werden.
So teilt die Post in den USA mit, dass IOSS erst generell ab voraussichtlich Ende Juli unterstützen wird, daher können mit USPS aus den USA derzeit gar keine IOSS Sendungen abgeschickt werden (es scheint so, dass es nicht mal Geschäftskunden möglich ist). Ob ab ca. August auch IOSS Sendungen aus den USA von Privatkunden deklariert werden können, bleibt mir weiterhin unklar. Anmerkung: Das heißt aber nicht, das gewerbsmäßige Händler aus den USA generell keine IOSS Sendungen abschicken können, da andere Post-Versanddienstleister wie Asendia die entsprechend notwendige elektronische Deklaration in den USA bereits unterstützen.
Für Japan sind mir bisher keine Informationen bekannt, ich befürchte daher, dass aus Japan mit Japan Post möglicherweise auch noch gar keine IOSS Sendungen abgeschickt werden können.
Aus Verbrauchersicht besteht hier also ein großes Problem. Im Vergleich zu anderen Ländern, die auch Verkaufssteuern oder Umsatzsteuern aus Online-Marktplätzen im Voraus erheben (z.B. USA, Australien, Neuseeland, Großbritannien, Norwegen) ist die EU bisher das einzige Versandziel, dass eine elektronische Meldung der Steuernummer (IOSS VAT ID) vorraussetzt. Bei Versand in die anderen genannten anderen Länder genügt hingegen eine unkomplizierter schriftliche Mitteilung der Steuernummer auf der Sendung ohne elektronische Übernittlung, so dass der Absender auch nicht davon abhängig ist, ob die Post im Absenderland eine elektronische Zolldeklaration mit Steuernummer unterstützt oder nicht.
Dieses wird sicherlich zu vielen Doppeltzahlungen von Einfuhrumsatzsteuern in der EU führen, was sehr verbraucherunfreundlich ist.
Sie können versuchen, unter Vorlage der Rechnung der Verkäufers, die eine IOSS VAT ID enthalten muss, beim Zollamt die Einfuhrumsatzsteuer zu reklamieren. Wenn die elektronische Deklaration der Sendung jedoch nicht eingehalten wurde, schätze ich die positiven Erfolgsaussichten der Reklamation jedoch als sehr gering ein. Möglicherweise sind die Chancen für ein positives Ergebnis Reklamation geringfügig höher, wenn der Verkäufer die IOSS VAT ID auf der Sendung im Zolldekarationsformular vermerkt hatte und eine Handelsrechnung der Sendung beigefügt hatte, die ebenfalls die IOSS VAT ID enthält. Jedoch ist die Chance meiner Meinung nach jedoch dann auch nicht viel höher mit der Reklamation erfolgreich zu sein, wenn keine elektronische Deklaration durch den Absender erfolgt war.
In Bezug auf die Reklamation der Post / DHL Paket Auslagepauschale hat bereits Paketda-Redaktion ^sp erwähnt, wie diese zu erfolgen ist. Diese kann nicht beim Zoll erfolgen, sondern nur bei DHL. Die Reklamation der Einfuhrumsatzsteuer kann (mit nur sehr geringer Erfolgsaussicht, falls keine elektronische IOSS Deklaration erfolgt war) nur beim beim zuständigen Binnenzollamt (Hauptzollamt) erfolgen, und nicht bei DHL.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: RX108732154JP hat im Bereich des Paketzentrums 30 (Hannover) die Meldung "Item arrival at collection point for pick-up" erhalten. Wohnen Sie ungefähr dort in der Metropolregion? Wenn ja, wäre die Meldung plausibel - anderenfalls nicht.
• Anonym antwortet: Bin selbst Großimporteur (privat) von Dingen aus Japan, also versuche ich mal, Ihnen zu helfen.
Warum Sie noch extra Einfuhrumsatzsteuer für Einschreiben #2 zahlen mussten, ist mir leider nicht ersichtlich. Da würde ich mich an eBay/den Verkäufer wenden (jedoch eher noch an eBay, da meiner Erfahrung nach japanische eBay Verkäufer oft Google Übersetzer benutzen und daher die Kommunikation bei schwierigen Angelegenheit wie Ihrer meist nicht optimal verläuft.)
Aber gut, zumindest haben Sie das Paket erhalten.
Bezüglich des ersten Pakets (RX108732154JP), erstmal eine Korrektur.
"Laut globaltrack&trace soll Paket #1 am 13.07.2021 um 11:00 von jemandem angenommen worden sein 'Item arrival at collection point for pick-up'."
--> Dieser Status bedeutet nicht, dass jemand das Paket angenommen hat, sondern kam nach dem "Retention" Status (siehe https://trackings.post.japanpost.jp/services/srv/search/direct?searchKind=S002&locale=en&reqCodeNo1=RX108732154JP)
Retention bedeutet "Your package cannot be delivered and requires an action from you; we recommend contacting your local post office as soon as possible.
If your package is in 'Retention' it normally means that it is being held at the local post office and waiting to be picked up. Please contact your local postal service to arrange for picking up or redelivering of the package to your address."
Sie sagten, das Paket sei nicht beim Zollamt gelandet, aber auch nicht in ihrer lokalen Postfiliale aufzufinden. Für dieses Paket würde ich Ihnen auch aus eigener Erfahrung empfehlen, die DHL Hotline anzurufen (anrufen, dann Stichworte Servicefrage --> Brief (ist zwar ein Paket aber wird als Brief angesehen) --> (National?) Nein --> Sendungsnummer aufsagen --> Dann mit Mitarbeiter verbunden werden). Rufen Sie ruhig mehrmals dort an, mehrere Mitarbeiter geben oft verschiedene, mal mehr mal weniger detaillierte Informationen, und versuchen Sie herauszufinden, wo das Paket (welche Filiale/Stadt/eventuell Zollamt etc.) gelandet sein könnte. Der neueste Status besagt zwar wieder "Nicht-EU-Sendung - Vorprüfung zur Einfuhr", und ich denke auch nicht, dass es sich hier um einen Scanfehler handelt, aber so oder so, die DHL Hotline würde ich als Ihre nächste Anlaufstelle empfehlen.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ich kann mir vorstellen, dass IOSS noch nicht funktioniert. Die 6 Euro Einfuhrumsatzsteuer bekommen Sie deshalb wohl nicht erstattet. Die 6 Euro Auslagepauschale müssten Sie erstattet bekommen, weil ja die Selbstverzoller-Registrierung vorliegt. Nutzen Sie dieses Formular zum Reklamieren: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/formular-selbstverzollung.html
In Zukunft werden solche Fälle weiterhin vorkommen, weil die Selbstverzoller-Registrierung nicht zuverlässig beachtet wird.
• Automatische Erstanalyse (Roboter): Deutsche Post – Die Sendung befindet sich laut Tracking in Vorprüfung zur Einfuhr. Früher hieß diese Statusmeldung »In Vorbereitung für die Verzollung«. Das kann wenige Tage oder auch 1-4 Wochen dauern. Ab 6 Wochen Wartezeit würden wir von einem Verlust ausgehen. Lesen Sie ergänzend den Ratgeber zu festhängenden Auslandssendungen.
Falls die Sendung 6 Wochen oder länger im Verzollungs-Status verharrt, sollte der Absender versuchen, bei der Postgesellschaft im Absenderland Japan eine Nachforschung zu beauftragen. Der Nachforschungsauftrag kann leider nicht direkt bei der Deutschen Post gestellt werden. Dafür ist die Post im Absenderland verantwortlich, die den Vorgang an die Deutsche Post weitergibt.
DHL | 6402XXXXXXX (der Redaktion bekannt)
Guten Tag.
Ich habe da ein Problem mit dem IOSS-Verfahren und zwei Sendungen aus Japan. Es handelt sich jeweils um ein bei Amazon gekauftes Buch. Laut Rechnungen wurden im IOSS-Verfahren jeweils beim Kauf bereits entsprechende Steuern in der EU abgeführt. Nun wollen der Zoll zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer und DHL seine Auslagepauschale (die im übrigen meiner Meinung nach Wucher ist bei geforderten Zollbeträgen von 3,34 � bzw. 6,82 �) haben. Ist das normal, dass man jetzt doppelt besteuert wird bei der Einfuhr aus dem au�ereuropäischen Nicht-EU-Ausland? Ich habe nämlich ein drittes Buch aus England erhalten, das ich ebenfalls bei Amazon bestellt und für das ich entsprechende Steuern beim Kauf abgeführt habe. Dieses wurde über Frankreich eingeführt und dort gab es keine Nachforderung von Zoll oder DHL. Zudem frage ich mich, ob der Zoll einfach so Steuerdaten an DHL weitergeben darf. Gab es da nicht mal ein Steuergeheimnis und/oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
Die eigentliche Frage ist: Wie kriege ich das Problem gelöst? Nach verschiedenen Rückfragen meinerseits erklärt sich nämlich keiner der Beteiligten dafür zuständig.
Grü�e | Thomas Buchaly | 03.10.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Eine Strafanzeige gegen DHL und Zoll wird meiner Meinung nach überhaupt nichts bewirken außer unnützer Arbeit bei den Ermittlungsbehörden, da diese Beteiligten höchstwahrscheinlich nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen und damit zusammenhängenden Prozessen gearbeitet haben (wenn man davon ausgeht, dass über Japan Post gar keine IOSS Sendungen verschickt werden können, weil diese nicht entsprechend den Anforderungen der EU-Richtlinien elektronisch deklariert werden können). Die Verfahren werden wohl eingestellt werden.
Marktplätze wie Amazon oder ebay können an der Situation nichts ändern (wie im weiteren Verlauf meines Text erklärt). Theoretisch wäre es vielleicht denkbar, dass diese generell den Verkauf von Waren von Ländern ausserhalb der EU in die EU einstellen müssten, sofern aus dem Absenderland kein IOSS möglich ist.
Falls jemand gegen Amazon oder ebay klagen würde, könnte es meiner Meinung nach eventuell dazu führen, dass diese den Verkauf in die EU teilweise einstellen müssten. Diese Entscheidung können jedoch nur Richter treffen. Das würde dann die internationale Produktauswahl von Bürgern in der EU natürlich stark einschränken oder zumindest erschweren, wenn diese Produkte nicht mehr auf Online-Marktplätzen angeboten werden dürften.
Ein tatsächlich Realität gewordenes Beispiel gab es in Australien: Amazon hatte damals weltweit (ausser von deren australischen Webseite) den Versand nach Australien eingestellt, als dort die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vorauszahlung von Steuern bei Käufen über Online-Marktplätze in Kraft getreten waren, weil diese Regelungen nicht international bei Amazon abgebildet werden konnten. Es waren dann in Australien nur Bestellungen bei Amazon Australien möglich, aber auf keinen Seiten von Amazon ausserhalb Australiens. Siehe dazu hier: https://www.afr.com/companies/retail/amazoncom-will-stop-shipping-to-australia-from-july-1-20180531-h10rzv (Artikel nur komplett lesbar, wenn aus der Google-Suche heraus aufgerufen)
EU Verordnungen sind in nationale Gesetze verankert. Eine Doppelbesteuerung kann meiner Meinung nach nicht korrekt sein. Meiner Meinung nach könnte aber wahrscheinlich der einzig sinnvolle Ansatz hier sein, die Gesetze und damit beschriebenen Abläufe und ggf. den fehlenden Verbraucherschutzrechte mit einer Klage in Frage zu stellen. Die Frage ist nur, für wen es von Interesse sein könnte, so eine Klage gegen den Gesetzgeber zu erheben, und das Risiko der damit verbundenen Kosten in Kauf zu nehmen.
Ein Kommentar noch zur Aussage "Die Teilnahme am IOSS-Portal ist freiwillig.":
Zwar ist die Teilnahme an IOSS freiwillig. Online-Marktplätze sind weltweit jedoch laut EU Recht gesetzlich dazu verpflichtet, EU USt.
einzuziehen. Die neuen EU eCommerce Gesetze schreiben vor, das sogenannte elektronische Interfaces (wozu Online-Marktplätze gehören), die USt während des Verkaufzeitpunkts einziehen müssen. De facto gibt es keine gut praktikablen anderen Lösungen, als dieses über das IOSS Schema abzuwickeln (was aber derzeit über die nationale Post in den allermeisten Ländern der Welt gar nicht möglich ist). Alles andere wäre ziemlich unpraktikabel, wenn vorab Steuern eingezogen werden müssen. Die andere Frage ist natürlich, wie dieses EU Recht bei Marktplätzen durchgesetzt werden kann, die Ihren Sitz ausserhalb der EU haben. Da Unternehmen wie ebay, Amazon und viele weitere jedoch mindestens auch eine Geschäftsstandort innerhalb der EU haben, dürften diese jedoch fest an die EU Gesetze gebunden sein.
Die neuen eCommerce Gesetze (das sogenannte ECommerce-Steuerpaket) und das damit verbundene IOSS System führt also in bestimmte Probleme, die de facto gar nicht aus der EU heraus gelöst werden können, da die EU keine Kontrolle über beispielsweise Postgesellschaften ausserhalb der EU hat. Meiner Meinung nach könnte einzig eine Aufnahme der IOSS Anforderungen als zwingende Vorschriften des Weltpostvereins dieses Problem lösen, sofern die EU weiterhin auf die elektronische Übermittlung der Steuernummer in spezieller Form besteht. Die EU scheint aber keine Ambitionen dafür zu haben, diese Problem anzugehen, denn dieses hätte bereits vor Einführung von IOSS geschehen müssen, was aber nicht geschehen ist. Fraglich ist auch, ob die EU soetwas überhaupt durchsetzen könnte.
"Dusola" meint in seinem Beitrag meiner Meinung nach daher ganz zurecht, dass das System als teilweise gescheitert angesehen werden muss und es sich um handwerkliches Desaster handelt.
Die Hauptprobleme im System an sich bestehen meiner Ansicht nach in der Praxis für den Verbraucher/Sendungsempfänger in der EU darin, dass zwingend eine elektronische Deklaration der IOSS Nummer in einem speziellen Format erforderlich ist, die zudem auch noch für den Sendungsempfänger völlig intransparent ist und keinerlei schriftliche Dokumente über die Steuerzahlung anerkannt werden. Der Verbraucher tappt hier also völlig im Dunkeln und Verbraucherschutzrechte fehlen.
In keinem anderen Land der Welt, welches Verfahren einer Besteuerung zum Verkaufszeitpunkt auf Online-Marktplätzen fordert oder anbietet (zum Beispiel Großbritannien, Norwegen, Australien, Neuseeland, USA) gibt es einen Zwang, die Steuernummer elektronisch in einem bestimmten Feld zu übermitteln. Eine schriftliche Information auf der Sendung (je nach Land in unterschiedlicher Art) ist völlig ausreichend (Großbritannien, Norwegen, Australien, Neuseeland) oder es sind gar keine Informationen darüber erforderlich (USA)
.
Schriftliche Dokumente über die Steuerzahlung werden in all diesen Ländern anerkannt, wenn es zu einer irrtümlichen Doppelbesteuerung kommen sollte (zum Beispiel Handelsrechnung mit ausgewiesener Steuer und Steuernummer). Bei dem Verfahren in der EU wird dem Verbraucher in der EU jedoch absurderweise dieses Recht verweigert, anhand von Dokumenten gegen Doppelbesteuerungen vorzugehen.
Die Einführung von ATLAS-IMPOST geplant Mitte Januar 2022 wird an der aktuellen Situation wahrscheinlich so gut wie nichts ändern.
Ich sehe hier akuten politischen Handlungsbedarf, das IOSS System grundsätzlich zu reformieren.
• Rapujo antwortet: @Dusola: "... die EU-Kommission hat versucht etwas, was vor allem außerhalb des EU-Raumes praktisch umgesetzt werden müsste zu regeln."
Die Teilnahme am IOSS-Portal ist freiwillig. Von einer Regelung außerhalb der EU kann nicht die Rede sein, auch wenn IOSS bis jetzt zugegebenermaßen noch nicht gut funktioniert. Letztendlich leiden Importe z. B. aus den USA, England oder Japan darunter, was uns die Chinesen mit ihren täglichen ca. 2,5 Millionen Sendungen in die EU eingebrockt haben, denn nur das hat zu dieser Situation geführt.
@Thomas Buchaly: Ob Klagen der richtige Weg sind bzw. ob diese zum Erfolg führen? Darüber kann man geteilter Meinung sein.
• Tikalu antwortet: Moin.
Danke für die Antworten. Bin ich also voll in eine teure Falle getappt. Nur gut, dass ich schon Strafanzeigen gestellt habe gegen DHL und Zoll, vielleicht tut sich dadurch ja wenigstens etwas schneller etwas. Dann werde ich Lieferungen aus Japan halt selbst versteuern müssen, notfalls gegen den Willen des Zolls. Jedenfalls sind wohl lange, teure Klagen gegen Amazon, Zoll und EU nötig, um das zu ändern. Mal sehen, was ich mir davon antuen möchte. Einfach auf sich beruhen lassen werde ich das jedenfalls nicht.
Grüße
Thomas Buchaly
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Was bei IOSS ebenfalls völlig fehlt, sind insbesondere Dokumentationspflichten. Der Käufer kann gesetzlich weder gegenüber dem Zoll rechtskräftig nachweisen, dass er Steuern an den Händler bezahlt hat, ebenfalls weißt der Händler gegenüber dem Verbraucher nicht nachvollziehbar nach, dass überhaupt Steuern bezahlt wurden.
Desweiteren ist es für Verbraucher aufgrund des rein elektronischen Meldeverfahrens gegenüber dem Versanddienstleisters des Absenders auch nicht erkennbar, ob es sich bei Sendungen um IOSS Sendungen handelt oder nicht.
Alles in allem besteht bei IOSS leider so gut wie kein verbraucherschutz.
• Dusola antwortet: Ich will kein pauschales EU-Bashing betreiben, aber die EU-Kommission hat versucht etwas, was vor allem außerhalb des EU-Raumes praktisch umgesetzt werden müsste zu regeln - was natürlich scheitern musste. Sie wollte hier sogar weltweit regeln.
Zweitens wurden in keinem einzigen Satz irgendwelche Verbraucherrechte auf Beschwerden festgelegt.
Ein handwerkliches Desaster, das man auch nicht weglächeln kann.
https://vat-one-stop-shop.ec.europa.eu/system/files/2021-07/OSS_guidelines_en.pdf
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Das systematische Problem an IOSS ist, dass Online-Marktplätze verpflichtet sind, bei Lieferungen an die EU die Mehrwertsteuer einzuziehen, aber bei den allermeisten nationalen Postgesellschaften in den Absenderländern gar kein Versand mit IOSS möglich ist.
Insofern ist die EU-Regelung äußerst verbraucherfeindlich, händlerfeindlich und feindlich gegenüber Betreibern von Online-Marktplätzen mit Gesetzen und Abläufen, die in der Praxis gar nicht eingehalten werden können.
• Sokusa antwortet: Der geeignete Weg dürfte wie von ^ck schon beschreiben sein sich streng an die Handelsplattform zu halten, die einen Betrag X für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer von Ihnen vereinnahmt hat.
In diesem Fall Amazon (EU-Niederlassung wahrscheinlich, nicht genauer von Ihnen angegeben).
Wenn das dann scheitert, ist das nicht Sache des Zolls oder der Post. Es ist eine private Dienstleistung für Sie, die nicht halt nicht korrekt erbracht worden ist (Zollanmeldung und Zahlung der Einfuhrabgaben).
Amazon gibt dazu nur sehr dürre Informationen bekannt, schon gar keine Reklamationsmöglichkeit: https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=G8VRJ7Y8Z3T5WPV3
Im Amazon-Chat habe ich eben erfragen können, dass solche Anfragen an impressum@amazon.de eingereicht werden können.
Die Voraussetzungen dürften ähnlich denen von ebay sein, sind aber nicht genauer beschrieben: Amazon-Transaktionsnummer, Im bildlichen Zussamenhang Kassierzettel der Dt. Post mit den Einfuhrabgaben (Foto), Lieferanschrift und Sendungsummer/Paketoberseite (Foto).
Dann im kurzen Text formulieren, was man begehrt (vollständige Erstattung der ursprünglichen Vorauszahlung). Die 6 € sind wohl verloren (natürlich Klageweg gegen Amazon EU denkbar, ist aber juristisches Problem was hier nicht gelöst werden kann).
Feedback erwünscht, was Sie erreichen konnten!
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: IOSS erfordert ausnahmslos eine elektronische Übermittlung der EU IOSS Steuernummer durch den Absender im Rahmen der Zolldeklaration an den Versanddienstleister (in diesem Falle Japan Post), eine schriftliche Deklaration der IOSS Nummer auf der Sendung ist keinem Fall ausreichend.
Die Japanische Post informiert mit Datum vom 16.09.2021 auf https://www.post.japanpost.jp/int/information/2021/0916_01.html allerdings, dass Sendungen mit Japan Post derzeit nicht IOSS konform abgeschickt werden können, da die elektronische Übermittlung der IOSS Nummer im richtigen Datenfeld noch nicht implementiert wurde seitens Japan Post.
Ausserdem wird dort aus diesem Grunde vor Doppelbesteuerungen gewarnt.
Übersetzt heisst es dort auch:
"Wir bereiten derzeit den Einsatz des IOSS-Systems vor. Wir informieren Sie, sobald wir bereit sind."
Fazit für Sendungen aus Japan: Rechnen Sie damit, dass für die allermeisten Sendungen, die mit Japan Post verschickt werden, und für die bei Kauf bereits Unmsatzsteuer bezahlt wurde, die Einfuhrumsatzsteuer erneut vom Zoll gefordert wird, sowie ggf. die Auslagepauschale von Post oder DHL.
Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass bis auf weiteres auch bei allen weitere Sendungen, die per Japan Post verschickt werden, immer die Einfuhrumsatzsteuer durch den Deutschen Zoll kassiert werden, selbst wenn IOSS auf dem Online-Marktplatz angepriesen wird. Denn Japan Post scheint keine elektronische Übermittlung der IOSS Nummer zu unterstützen.
Ich gehe davon aus, dass der deutsche Zoll die Reklamation ablehnen wird, da ich wie erklärt annehme, dass die IOSS Deklaration nicht elektronisch erfolgt ist. Denn nur Sendungen mit elektronischer IOSS Deklaration sind den Gesetzen entsprechend IOSS Sendungen, bei denen die Steuerzahlung des Verbauchers an den Händler anerkannt wird lt. aktueller gesetzlicher Bestimmungen.
Das Problem liegt auf Absenderseite, bzw. am IOSS System an sich.
Stattdessen müssen Sie daher beim dem Online-Marktplatz (in diesem Falle Amazon) reklamieren, um Ihre dort gezahlten Steuern zurückzuerhalten.
Eine Verlängerung der Lagerfrist aufgrund von Steuerstreitigkeiten ist nicht möglich. Sie müssen alle ggf. notwendigen Reklamation nachträglich machen, oder die Sendung wird zurückgeschickt.
Auf die 6 EUR Auslagepauschale werden Sie wohl leider sitzen bleiben, da lt. gesetzlicher Bestimmungen die Einfuhrsteuer durch den Zoll zurecht erhoben wurde (unter der Annahme, dass eine IOSS Deklaration bei Japan Post derzeit noch nicht möglich ist, und somit auch keine elektronische Deklaration erfolgen konnte.)
• Thomas Buchaly antwortet: Danke für den Hinweis, aber ich bin nicht gewillt, durch das Abholen der Sendung erneut einen Vermögensschaden hinzunehmen, indem ich die von DHL geforderte Zahlung ohne weitere Prüfung leiste. Ich habe bereits bei DHL um eine Verlängerung der Lagerfrist gebeten, um alles in Ruhe klären zu können, nachdem man mir dies in der Postfiliale als "nicht möglich" verweigert hat. Die Filiale sagt klar: zahlen oder es wird zurückgeschickt", was etwas von Nötigung hat.
Grüße
• Automatische Erstanalyse (Roboter): DHL – Laut DHL-Tracking wurde das Paket in einer Postfiliale bzw. in einem Paketshop hinterlegt. Die Lagerfrist beträgt 7 Werktage. Als Werktage gelten alle Wochentag außer Sonntage und Feiertage. Sie können das Paket auch ohne Benachrichtigungskarte abholen. Notieren Sie die Paketnummer auf einem Zettel oder im Handy und nehmen Ihren Personalausweis mit. Falls ein Fremder das Paket für Sie abholen soll, stellen Sie ihm eine Abholvollmacht aus.
Alternativ können Sie unter www.dhl.de/nochmal-zustellen eine Lieferung an Ihre Hausanschrift beauftragen.
Falls Sie schon in der Filiale nachgefragt haben und das Paket dort nicht liegt, probieren Sie es am Folgetag erneut. Lesen Sie ergänzend bitte den Ratgeber Mein Paket ist in Filiale, Paketshop oder Packstation nicht auffindbar.
Ich habe eine Auslandsbestellung im IOSS Rahmen gekauft und musste trotzdem Gebüren bezahlen.
Das örtliche Zollamt weiss von nichts und verweist mich an die deutsche Post wegen der Einfuhrdokumente da diese auch das zuständige Zollamt enthalten. Die deutsche Post hat auf meine 3 Nachrichten nicht reagiert und die Zeit für den Einspruch wird langsam knapp. Gibt es an der Stelle noch irgendwas was ich tun könnte oder bleibt mir nichts anderes übrig als hinnehmen? | Anonym | 12.09.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Haben Sie keinen Dokument von Post oder DHL erhalten, das am Paket befestigt war? Auch dort ist zumindest die Summe der Abgaben ausgewiesen. Vielleicht akzeptiert der Verkäufer oder die Handelsplattform auch dieses Dokument für die Reklamation.
Möglicherweise finden Sie auf diesem Dokument auch eine E-Mailadresse der Post oder DHL, an die Sie sich wenden können. Diese kann immer unterschiedlich sein, je nachdem, wo Ihr Paket abgefertigt wurde.
Wenn Sie auf einer Handelsplattform gekauft haben (z.B. ebay), dann sollten Sie dort zuerst dort reklamieren, und nicht beim Händler direkt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Auf ebay gibt es dafür ja z.B. das bereits erwähnte Onlineformular.
• Kepaki antwortet: Verstehe nicht, daß die Post nicht antwortet. Reklamiere doch mal über die Hotline und schreibe an eine der E-Mail-Adressen, die Du im Impressum findest.
https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/impressum/impressum_dhlpaket.html
https://www.deutschepost.de/de/f/footer/impressum.html
Oder über das Kontaktformular, auch wenn der Betreff nicht zutrifft.
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/themenauswahl/formulare/formular-1a-sendungsverfolgung.html?betreff=Problemloesung
Ein "Bericht des österr. Zolls" existiert hier nicht.
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ich weiß auch nicht, welcher Bericht genau gemeint ist. Ich kann aber bestätigen, dass es regelmäßig Beschwerden hier im Forum gibt über IOSS-Sendungen, bei denen der Empfänger Einfuhrabgaben bezahlen musste. Eine Reklamation ist prinzipiell möglich, aber wenn Sie den Abgabenbescheid nicht bekommen, weiß ich auch keine Lösung. So einen Fall gab es hier im Forum noch nicht.
• G.G. antwortet: @Pazase
@paketda
"Sehen sie mal in der Nachrichtensektion von Paketda nach über einen Bericht des österr. Zolls;"
Den Bericht finde ich nicht. Leider kann man die Suche auch nicht auf Datum o.ä. eingrenzen.
Wo finde ich den Bericht?
Und wo/wie finde ich alte Threads hier aus dem "Forum"? Der Thread hier wird wohl von der ersten Seite verschwunden sein, ehe ich Antworten erhalte. Teufelskreis :-D
• Pazase antwortet: War denn auf dem Paket kein Aufkleber drauf mit den einzuziehendem Entgelt? Davon ein Foto mit der Sendungsnummer und Ihrer Anschrift (quasi ein Foto der Anschriftenseite des Paketes) reicht z. B. bei ebay für eine Reklamation. Der förmliche Bescheid ist dafür überhaupt nicht nötig und löst Ihr Anliegen nicht. Der Hinweis von ^ck ist hier nicht misszuverstehen, es geht nicht um Einspruch ggü. dem Zoll, sondern um Nachweis ggü. der Handelsplattform, damit diese erstatten kann.
Leider schrieben Sie nicht, um welche Handelsplattform es sich handelte.
Ein Einspruch gegen den Bescheid selbst kann man also sogleich verwerfen, irgendwelche Screenshots von Bestellbestätigungen von Onlineshops ausgedruckt interessieren den Zoll nicht. Diese haben keinerlei Beweiskraft darüber, dass die Ware tatsächlich über IOSS verzollt sein könnte.
• Anonym antwortet: Ja den Abgabenbescheid habe ich 3x angefordert aber nicht erhalten.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Informationen, wie Sie den Abgabenbescheid anfordern können, finden Sie hier: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/zoll/fragen-zum-abgabenbescheid.html
Haben Sie die Dokument wie dort beschrieben angefordert?
• Pazase antwortet: Man kann sich natürlich darüber ärgern, dass es so ist wie es ist. Ausgedacht hat sich das Verfahren aber die EU-Kommission und dabei eine Sache vergessen: Verbraucherschutz durch Dokumentationspflichten. Das System ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Nach meinem Geschmack hätte dazu gehört, dass Verbraucher in der EU Anspruch auf eine elektronisch verifizierbare Quittung erhalten über die erfolgte IOSS-Meldung - sonst Geld zurück. Da spielt aber die zersplitterte EU-IT-Infrastruktur leider nicht mit. - Sehen sie mal in der Nachrichtensektion von Paketda nach über einen Bericht des österr. Zolls; es gibt Anzeichen dass viele der "Vorauszahlungen" versickern und sich Händlerplattformen die Hände reiben.
• Pazase antwortet: Ergänzung: IOSS ist eine "Bringschuld", was die korrekte Übermittelung an die Zollbehörden betrifft. Reklamationen können nur über die Verkäufer erfolgen. Widersprüche gegen Zollbescheide mit der Begründung man habe doch an Firma xy zur Abwicklung per IOSS vorausgezahlt sind nicht möglich.
• Pazase antwortet: Kommt darauf an, über welche Plattform hatten Sie gekauft? Bei ebay, nur mal als Beispiel, kann man über ein spezielles Formular einen Antrag auf Rückerstattung stellen bei gescheitertem IOSS: https://ocsnext.ebay.de/ocs/mudcwf?deptName=CollectRemitRefund
Deutsche Post
Hallo,
ich beziehe von AliExpress recht viele Bauteile im 3 Euro Bereich für die Elektronikentwicklung.
Wenn die Lieferung nicht über IOSS deklariert wurde, verlangt die österreichische Finanz AB DEM ERSTEN CENT Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer.
Das wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht die �sterreichische Post noch eine 5 Euro Importgebühr draufschlagen würde.
Für z.B. folgendem Pegelwandler ( https://aliexpi.com/3oX2 ) Warenwert EUR 0,54 + EUR 1,20 fallen EUR 0,35 Einfuhrumsatzsteuer an.
�rgerlich sind aber die EUR 5.00 Importgebühr, die die Post für die Einhebung dieser Steuer verlangt.
Bei meinen ca. 20 Bestellungen pro Monat kommen da gleich mal 100 Euro an Nebenkosten für einen Warenwert von ca. 50 Euro zusammen.
Jetzt wei� ich aber, dass Deutschland eine Kleinbetragsregelung eingeführt hat.
Steuerabgaben werden dort erst ab 1 Euro (entspricht einen Warenwert von EUR 5 Euro) erhoben.
Nun meine eigentliche Frage:
Ich habe einen Zweitwohnsitz in Deutschland und würde gerne wissen, wie dort die oben genannte Kleinstsendung behandelt wird.
- Das Päckchen ist "untracked", also ohne Sendungsverfolgungsnummer und damit auch ohne IOSS-Nummer.
- Das Päckchen wurde nur mit dem Zolldeklarationsformular CN22 deklariert (Warenwert EUR 1,74).
Eine Einfuhrumsatzsteuer dürfte aufgrund der deutschen Kleinbetragsregelung keine anfallen.
Wie handelt aber die Deutsche Post in so einem Fall?
Wird trotzdem eine Servicegebühr verlangt? | Hermine | 07.09.2021
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: In Deutschland fällt keine Auslagepauschale bei der Post oder DHL Paket an, wenn die Einfuhrabgaben unter 1 EUR liegen würden. Es werden dann weder Einfuhrabgaben noch Auslagepauschale kassiert. (gilt nur für Deutschland)
• Zecote antwortet: Nein. Paket.da hat dazu schon etwas veröffentlicht: https://www.paketda.de/zoll/auslagepauschale.html
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