Suchergebnis für »Zu meiner Überraschung musste ich einfuhrabgaben«

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Ich habe vorhin ein Päckchen aus der Filiale abgeholt. Zu meiner Überraschung musste ich Einfuhrabgaben in Höhe von 19 % bezahlen, zzgl. der "beliebten" Auslagepauschale.

Foto vom "Päckchen" (typischer Pappumschlag):
https://imgur.com/a/EJUAu9S

Das Päckchen und die Rechnung erscheinen in mehrfacher Hinsicht rätselhaft:
- Die Rücksendeadresse ist in UK
- Verschickt wurde das Päckchen aber über die französische La Poste
- enthalten war ein Buch (Roman), das offensichtlich die Kriterien für den "ermäßigte Mehrwertsteuersatz" erfüllt
-> daraus resultiert, dass selbst wenn das Päckchen unverzollt aus UK versendet worden sein sollte, wären nur rund 75 Cent Einfuhrumsatzsteuer fällig - also weniger als die Bagatellgrenze.

Der Händler sitzt in UK und hat bei der Bestellung die deutsche Steuer bereits berechnet.
Das Päckchen wurde nicht geöffnet.

Welche Vorgehensweise würden Sie empfehlen, um die scheinbar unrechtmäßig erhobenen Angaben anzufechten? | Anonym | 06.11.2021

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich hoffe, dass Sie die zugesagte Erstattung erhalten werden.

Dass der Versand der Lieferung nach 1.7. erfolgte, hatte ich auf dem CN22 Forumlar gesehen. Vielen Dank nochmal, für die Information, dass auch die Bestellung nach dem 1.7. erfolgte.

The Book Depository hat die Zolldeklarationsprozesse, die seit 1.7. eingehalten werden müssen, nicht eiongehalten, mal abgesehen von den anderen Fehlern, die in der Zolldeklaration vorliegen.

• Dayoke antwortet: Bestellt wurde das Buch im Oktober, also weit nach dem Stichtag 1.7.

• Dayoke antwortet: Der Support vom Verkäufer (Book Depository) hat nach Zusendung des (unzensierten) Fotos die umgehende Erstattung der Kosten zugesichert - inklusive der DHL-Auslagenpauschale.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Sehr vielen Dank übrigens für die Bereitstellung des Photos des Pakets mit den Formularen und Aufklebern. So war eine ausführliche Analyse möglich, und zukünftige Fälle können damit auch besser eingeschätzt werden.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Ich habe mir das Formular CN22 auf dieser Sendung nun einmal genauer angeschaut:

The Book Depository Ltd.UK hat auf dem Formular CN22 als irgendeine *) Nummer 1901.99 angegeben.
Die richtige Zolltarifnummer für Bücher lautet aber 49011000.
Die Zolltarifnummer 190199 existiert in der EU nicht.
Fraglich ist, ob 1901.99 überhaupt eine Zolltarifnummer darstellen soll.
Aus diesem Grunde wurden 19% EuSt berechnet, und nicht 7%

*) Das Feld HS-Code / Tariffcode in deren verwendeten Formular fehlt CN22 komplett.

Zudem ist auf dem durch den Händler verwendeten CN22 Formular die Möglichkeit, das Feld "Sale of Goods" anzukreuzen nicht vorhanden. Eine Kennzeichnung als "Other" ist erfolgt. Bei IOSS Sendungen muss die Zolldeklaration jedoch immer als "Sale" und nicht als "Other" erfolgen. Diese falsche Kennzeichnung sagt aus, dass der Verkäufer die Sendung nicht elektronisch als IOSS Sendung mit vorausbezahlter Steuer deklariert hat und es somit folglich zu einer Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an Sie kommen musste.

Das verwendete Formular CN22 ist veraltet und stammt aus einem IT-System, welches für vorausbezahlte Steuern mittels IOSS System überhaupt nicht geeignet ist.

Der Verkäufer scheint mit den notwendigen Abläufen der korrekte Zolldeklaration für Versand von Büchern ins Ausland grundlegend nicht vertraut zu sein. Dieses ist sehr negativ überraschend, da The Book Depository Ltd.UK ein sehr großer Anbieter ist, der zudem noch Teil der Amazon Firmengruppe ist.

Da der Verkäufer mehrfache Fehler in der Zolldeklaration begangen hat (falsche Kennzeichnung "Other" statt "Sale", fehlende elektronische IOSS Deklaration und keine Zolltarifnummer für Bücher), wäre nach offiziellen Regelungen mehrere Reklamationsschritte in festgelegter Reihenfolge bei Händler und Zoll notwendig (mehrere Anpassungen der Reihe nach). Da die Deklaration völlig falsch erfolgt ist seitens des Absenders, sind die Erfolgsaussichten bei einer Reklamation beim Zoll auch fraglich, zumal möglicherweise Bagetellbeiträge nicht erstattet werden.

Eine vollständige Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer durch den deutschen Zoll ist rechtlich nicht möglich, da der Absender die elektronische Übermittlung der IOSS Nummer an den Versanddienstleister unterlassen hat. Daher wäre nur eine Teilerstattung möglich, wenn überhaupt. (Aufgrund der falschen Angaben auf dem CN22 Formular ist dieses vielleicht gar nicht möglich)

Hinzu kommt: DHL wird die 6 EUR Auslagepausche nicht erstatten, da der Absender die Sendung völlig falsch deklariert hat und der Fehler nicht auf seiten des Zolls oder bei DHL lag. DHL und Zoll haben völlig richtig gehandelt.


Mein Rat daher in diesem Fall:

Auf der Webseite von bookdepository.com steht u.a. folgendes:
"The prices on our website and what you pay at checkout is the final price. You will not have to pay any additional charges or fees at delivery. If your order is for delivery to the EU and you do receive a charge or fees at delivery please contact us and our Customer Service team will be able to resolve this for you."

Fragen Sie bei The Book Depository Ltd.UK nach einer kompletten Erstattung aller Ihrer entstandenen Zusatzkosten inkl. der Auslagepauschale von 6 EUR. Die Ursache dieser Zusatzkosten liegt zu 100% auf der Seite des Verkäufers.

Gerne erhalten wir hier Rückmeldung im Forum, ob der Händler Ihnen diese gesamten Kosten erstattet.

Falls der Verkäufer nicht den kompletten durch Sie an DHL bezahlten Betrag erstattet, rate ich dringend davon ab, zukünftig Bestellungen bei Bookdepository zu tätigen.

• Dayoke antwortet: Beim Verkäufer handelt es sich um "The Book Depository Ltd.UK". Ein großer und bekannter Händler, der zum Amazon-Konzern gehört und mit kostenfreiem weltweiten Versand wirbt.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Es handelt sich um eine Sendung, die über Asendia verschickt wurde. Dieses ist eine fast weltweit tätige Tochtergesellschaft von La Poste und Swisspost. Daher ist es normal, dass die Sendung eine französische Sendungsnummer und eine französische Frankierung trägt, obwohl die Sendung in UK abgeschickt wurde. Die postalische Herkunft dieser Sendung ist trotzdem UK.

Der Händler hat beim Versand leider gleich zwei Fehler gemacht, warum Sie zahlen mussten:
1) Er hat keine gültige Zolltarifnummer für Bücher auf der Zolldeklaration der Sendung angegeben, daher wurden 19% EUSt. berechnet, und nicht 7% zugrunde gelegt. Die Angabe einer gültigen Zollrarifnummer bei Verkäufen in die EU ist Pflicht, damit ermäßigte EUSt.-Sätze vom deutschen Zoll anerkannt werden können.
2) Er hat wahrscheinlich die EU IOSS Steuernummer nicht elektronisch an Asendia gemeldet. Dieses ist aber Voraussetzung, dass eine bereits beim Händler bezahlte EU MwSt. vom Zollamt in der EU anerkannt werden kann. Ein Widerspruch beim Zoll auf komplette Rückzahlung der Importsteuer würde somit nicht anerkannt werden.

Um welchen Händler handelt es sich? Es gab hier im Forum schon weitere Beiträge mit anderen Buchbestellungen aus UK, bei denen MwSt doppelt berechnet wurden. Es ist somit anzunehmen, dass bestimmte Buchhändler aus UK systematische Fehler bei der Zolldeklaration der Bestellungen zu begehen.

Die vorherige Antwort, dass der deutsche Zoll die EuSt komplett zurückerstatten kann aufgrund der Händlerrechnung, in der die gezahlte MwSt ausgewiesen ist, ist falsch. Eine Rückerstattung ist nicht rechtlich möglich, wenn der Absender die elektronische Übermittlung der IOSS Nummer an den Versanddienstleister unterlassen hat. Ich gehe in diesem Fall starkt davon aus, dass der Händler die IOSS Nummer nicht elektronisch an Asendia übermittelt hat.

Dem Händler scheinen die korrekten zollrechtlichen Abläufe für Versand in die EU nicht bekannt zu sein.

Hätte der Händler in Ihrem Fall nur einen der beiden Fehler gemacht, hätten Sie nicht zahlen müssen. Es ist aber umso schlimmer, dass der Händler bei der Deklaration gleich zwei Fehler gemacht hat.

Zum Reklamationsablauf werde ich heute Abend antworten, da der Händler gleich mehrfache Fehler gemacht hat, ist eine Reklamation nicht so einfach und die Formulierung einer korrekten Antwort etwas aufwendiger.

• Naqavo antwortet: Warum soll der gelbe Aufkleber ein Widerspruch sein? Der QR-Code führt nur zu einem Formular bei DHL, wo man den Abgabenbescheid anfordern kann.

• fc antwortet: Auf dem Bild ist oben ja ein gelbe Sticker zu sehen, welcher auf den Widerspruch hinweißt.
Aus den über den qr code verfügbaren Verzollungsunterlagen entnimmt man in der Rechtsbehelfsbelehrung das zuständige Zollamt.
An dieses kann man dann ein Widerspruchsschreiben (Muster online nachgoogelbar) z.B per Email, mit Anhang der Einfuhrsteuerrechnung sowie der Händlerrechung, woraus der Inhalt ersichtlich ist bzw. das schon gezahlt wurde, schicken.
Dann sollte man, solange falsche Angaben berechnet wurden, diese zurückerstattet bekommen.

• Lumopo antwortet: Am einfachsten ist es, wenn Du Book Depository nach einer Erstattung Deiner Kosten fragst. Ob und in welcher Höhe die das machen, ist natürlich dahingestellt.





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