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Wie reklamiere ich falsch berechneten Zoll?

Kunden müssen immer bei dem Zollamt reklamieren, an das die Einfuhrabgaben bezahlt wurden

Bei Paketda melden sich regelmäßig Kunden, die zu viel oder zu wenig Zoll (Einfuhrabgaben) bezahlt haben. Nachfolgend fassen wir die häufigsten Fragen & Antworten zu diesem Thema zusammen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Mein DHL-Zusteller hat vergessen, Einfuhrabgaben zu kassieren
  2. Mein DHL-Zusteller hat zu hohe Einfuhrabgaben kassiert
  3. Beim Zoll reklamieren: Praxisbericht eines Nutzers
  4. IOSS-Probleme: Bei eBay reklamieren
  5. IOSS-Probleme: Beim Zoll reklamieren
  6. Bekomme ich auch die Postgebühren zurück?
  7. Ihre Fragen zum Thema

Mein DHL-Zusteller hat vergessen, Einfuhrabgaben zu kassieren

Diese Situation ist am besten für den Empfänger. Nach Erfahrungen der Paketda-Redaktion fällt der Fehler niemandem auf. DHL oder Zoll werden nachträglich kein Geld vom Empfänger verlangen.

Ein DHL-Zusteller berichtete Paketda: »Wenn der Zusteller die Sendung morgens einscannt muss manuell hinterlegt werden, dass die Sendung mit Zoll belegt ist. Wenn dieser kleine Aufkleber dann übersehen wird, ist die Sendung nicht mit den Abgaben verknüpft, daher kann es auch nicht zu einer nachträglichen Rechnungsstellung kommen.«

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Mein DHL-Zusteller hat zu hohe Einfuhrabgaben kassiert

Als Empfänger braucht man nicht versuchen, mit einem Zusteller oder Filialmitarbeiter über die Höhe des Zolls zu diskutieren. Das Motto lautet: "Entweder Sie bezahlen das Geld, oder Sie bekommen das Paket nicht." Eine Reklamation zu hoher Einfuhrabgaben ist nur nachträglich direkt beim Zollamt möglich.

In den FAQ auf dhl.de wird erklärt, dass eine Korrektur bzw. Neuberechnung der Einfuhrabgaben nur beim zuständigen Binnenzollamt (Hauptzollamt) vorgenommen werden darf. Falls Sie einen Einfuhrabgabenbescheid erhalten haben, ist das Hauptzollamt auf dem Bescheid angegeben.

Bei Standardpaketen mit einem Warenwert ab 150 Euro befindet sich ein verkürzter Abgabenbescheid direkt am Paket. Paketda empfiehlt, trotzdem den ausführlichen Bescheid online anzufordern.

Ohne Abgabenbescheid ist eine Reklamation beim Hauptzollamt schwierig, weil Sie nicht beweisen können, Einfuhrabgaben bezahlt zu haben. Das nächstgelegene Hauptzollamt zu Ihrem Wohnort finden Sie mit einer Umkreissuche hier auf zoll.de.

Beispiel eines Abgabenbescheids:
Beispiel eines Abgabenbescheids

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Beim Zoll reklamieren: Praxisbericht eines Nutzers

Paketda erhielt freundlicherweise einen Erfahrungsbericht, wie eine erfolgreiche Reklamation falsch berechneter Einfuhrabgaben gelingen kann. Der/nie Nutzer/in schrieb uns:

Mir wurde ein Paket aus Korea via DHL Express zugeschickt und deutlich zu hohe EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) berechnet. Der Grund: DHL Express hat aufgrund fehlender Deklaration der Versandkosten einen Listenwert angesetzt.

Mein Kontakt mit DHL brachte nichts, außer dass mir angeboten wurde, dass sie das gegen 50 Euro Gebühr mit dem Zoll regeln würden und dem Hinweis, dass ich mich selber beim Zoll melden könnte. Das habe ich getan und es hat funktioniert.

Ich habe das zuständige Zollamt (ist in den PDF-Zollunterlagen von DHL genannt) per E-Mail kontaktiert. In der E-Mail habe ich die Berechnung dargelegt, alle relevanten Nachweise meiner Bestellung hinzugefügt (Produktlisting, Paypalbeleg, Bestellbestätigung, die Zollunterlagen von DHL) und meine Zahlungsdaten angegeben. Kurz darauf bekam ich eine E-Mail-Bestätigung und Anliegennummer. Dort stand vermerkt, dass die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Einige Wochen später bekam ich dann einen Brief und mir wurden die zu viel berechnete EUst vom Zoll zurücküberwiesen. Also kurz: Es war zwar etwas Aufwand, aber es wurde etwas zurückgezahlt. In manchen Fällen möchte der Zoll wohl, dass ein Formular ausgefüllt wird (habe ich von Freunden gehört), aber ich musste dies nach der ausführlichen E-Mail nicht tun.

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IOSS-Probleme: Bei eBay reklamieren

Seit Juli 2021 gibt es das sogenannte IOSS-Verfahren. Hierbei bezahlen deutsche Kunden die Mehrwertsteuer direkt an einen ausländischen Onlineshop oder Marktplatz wie z.B. eBay oder Etsy. Der Zusteller soll bei der Lieferung der Ware dann keine Steuern oder Gebühren mehr kassieren.

In der Praxis klappt das nicht immer. Obwohl der Empfänger 19% Mehrwertsteuer z.B. an eBay bezahlt hat, verlangt Deutsche Post DHL eine erneute Zahlung (plus 6 Euro Auslagepauschale). Zahlt der Empfänger nicht, geht die Lieferung zurück an den Absender.

Diese Doppelbesteuerung ist sehr ärgerlich, lässt sich aber trotz bester Sorgfalt nicht vermeiden. Das IOSS-System ist recht neu, so dass Fehler auftreten können. 2023 hat sich die Situation nach unserer Beobachtung verbessert und Fehler kommen seltener vor.

Bei eBay können Kunden online reklamieren, wenn bei Lieferung irrtümlich erneut Einfuhrabgaben erhoben werden. Formular hier auf eBay.de.

Ebay erstattet maximal in Höhe der ursprünglichen Vorauszahlung, also keine Paketdienst-Gebühren wie z.B. die 6 Euro DHL-Auslagepauschale. Laden Sie in das eBay-Reklamationsformular folgendes hoch: Foto von der Oberseite des Paketes. Darauf zu sehen seien müssen Ihre Anschrift, die Sendungsnummer und die gezahlten Einfuhrabgaben. Falls es für die Einfuhrabgaben einen separaten Beleg gibt, laden Sie ihn als separates Dokument / Foto hoch.

Bei anderen Marktplätzen wie z.B. Etsy ist eventuell eine manuelle Reklamation über den Kundenservice möglich.

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IOSS-Probleme: Beim Zoll reklamieren

Nimmt ein Verkäufer außerhalb der EU am IOSS-Verfahren teil, braucht man als Empfänger eigentlich keine Einfuhrabgaben an die Post bezahlen. Die Mehrwertsteuer wird direkt vom Shop (oder Marktplatz wie eBay) einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.

Manchmal passiert es, dass der deutsche Zoll eine IOSS-Steuermeldung nicht akzeptiert und daraufhin vom Empfänger Einfuhrabgaben verlangt (19% MwSt.), und die Deutsche Post verlangt 6 Euro Auslagepauschale. Ursache kann sein, dass die digitalen Sendungsdaten falsch sind oder dort eine falsche Steuernummer des Verkäufers hinterlegt wurde. Als Empfänger kann man nicht aufklären, aus welchen Gründen eine IOSS-Sendung nicht als solche behandelt wurde.

In den Kommentaren unterhalb dieses Artikels gibt es Erfahrungsberichte von Nutzern, die erfolgreich beim Zoll reklamiert haben. Sie erhielten zuerst vom Zoll die Einfuhrumsatzsteuer erstattet und konnten anschließend mit dem korrigierten Abgabenbescheid auch bei DHL die 6 Euro Auslagepauschale zurückverlangen.

Eine Paketda-Nutzerin erlebte genau das Gegenteil. Der Zoll antwortete ihr auf eine Vorab-Anfrage, dass eine Reklamation aussichtslos sei. Hier der Text im Wortlaut:

"Sollten Ihnen etwaige Einfuhrabgaben oder Steuern durch den Versandhändler bereits bei der Bestellung im Rahmen des sog. IOSS-Verfahrens in Rechnung gestellt, Ihnen aber trotzdem Einfuhrabgaben von der DPAG [Deutsche Post AG] bei der Zustellung des Pakets eingezogen worden sein, so hat offensichtlich keine Abfertigung im IOSS-Verfahren stattgefunden. Eine Kennzeichnung außen auf dem Paket, dass es sich um eine Sendung im IOSS-Verfahren handelt, ist nicht ausreichend. Wird die Sendung nicht mit den zusätzlichen Verfahrenscodes auch elektronisch als IOSS-Sendung angemeldet, findet - wie oben bereits ausgeführt - keine korrekte Abfertigung statt und es entsteht Einfuhrumsatzsteuer. Eine nachträgliche Anerkennung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung und eine dementsprechende Erstattung der erhobenen Einfuhrumsatzsteuer sind von unserer Seite aus leider nicht möglich. Ihnen bleibt nur, sich an den Versender zu wenden und von ihm die im Voraus gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurückzuverlangen.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, trotzdem einen Erstattungsantrag zu stellen. Für diesen müssen Ihre Unterschrift, Bankverbindung, der Abgabenbescheid sowie ein Foto der Zollinhaltserklärung und eine Handelsrechnung vorliegen. Geben Sie außerdem bitte das oben genannte Geschäftszeichen an.

Nach aktueller Lage hätte ein solcher Antrag jedoch keine Aussicht auf Erfolg. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

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Bekomme ich auch die Postgebühren zurück?

Feedback von Paketda-Nutzern zeigt, dass Reklamationen beim deutschen Zoll in der Regel gut funktionieren und kompetent bearbeitet werden. Die manchmal kritisierte penible Gründlichkeit von Beamten ist bei Reklamationen hilfreich, weil berechtigte Beschwerden von Bürgern nicht ignoriert werden dürfen.

Schlechtere Erfahrungen machen Kunden mit Reklamationen bei Deutsche Post DHL. Versucht man nämlich, die 6-Euro-Auslagepauschale erstattet zu bekommen, beißt man beim Kundenservice der Post oft auf Granit.

Die Post behauptet, sie habe ihre Leistung (die Zollabfertigung im IPZ Frankfurt) erbracht und dürfe demnach 6 Euro berechnen. Dass die Verzollung falsch war, habe nicht die Post zu verschulden, sondern der Zoll. – Mit dieser Argumentation dreht man sich im Kreis, weil der Zoll nicht für die 6-Euro-Auslagepauschale verantwortlich ist.

Der Paketda-Redaktion sind inzwischen mehrere Fälle bekannt, bei denen DHL die Auslagepauschale erstattet hat. Ein Nutzer ließ uns folgenden Erfahrungsbericht zukommen:

Ich habe den Abgabenbescheid bei DHL angefordert (hier online möglich) und dann beim Hauptzollamt Frankfurt* Einspruch eingelegt per Mail. Das Hauptzollamt hat sich relativ schnell zurückgemeldet, und ich habe ein Schreiben darüber erhalten, dass die Einfuhrabgaben erstattet werden.

Zudem hatte DHL mir per Mail geschrieben, dass die Auslagepauschale in Höhe von 6,00 Euro erstattet wird, "sobald wir den geänderten Einfuhrabgabenbescheid von Ihnen erhalten haben. Diesen können Sie uns ganz einfach per E-Mail zukommen lassen."

Telefonisch sagte die DHL-Hotline, dass der geänderte Abgabenbescheid anstatt per E-Mail vielleicht auch mit dem Formular www.dhl.de/nachentgelt eingereicht werden kann.

Weiterer Erfahrungsbericht eines anderen Nutzers:

Ich habe die Anleitung befolgt und falsch berechneten Zoll sowie die 6 Euro Auslagepauschale von DHL erstattet bekommen. Es ging um eine private Sendung aus UK, die einen Warenwert von ca. 15 Euro hatte und verzollt wurde, obwohl bis 45 Euro kein Zoll hätte anfallen dürfen.

Der Zoll hat zwar etwas gebraucht, und auch zwei Mal Porto für die Kommunikation investiert, aber dennoch problemlos die Gebühren erstattet. Ging von meiner Seite aus alles per E-Mail mit einfachem Text und Beweisbildern. Es mussten keine Formulare ausgefüllt werden.

Sofern Sie von DHL bereits eine Anliegennummer erhalten haben, können Sie ergänzende Unterlagen via www.dhl.de/Rueckfrage-Serviceanliegen oder www.dhl.de/ms-upload einreichen.

* Der Abfertigungsort steht auf dem Abgabenbescheid. Suchen Sie das zuständige Hauptzollamt Ihres Abfertigungsorts, um die E-Mail-Adresse für den Einspruch herauszufinden. Dienststellensuche auf zoll.de.

Haben Sie weitere Praxiserfahrungen zum Ablauf solcher Reklamationen? Dann freuen wir uns über einen Kommentar unterhalb des Artikels.

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