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DHL
Ich habe bei ebay einen Artikel von privat gekauft und er wurde mit DHL Standardpaket an mich versandt.
Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket an mich persönlich zugestellt. Habe es jedoch nie bekommen. Der Verkäufer hat daraufhin einen Nachforschungsauftrag gestellt und die DHL hat erneut behauptet, dass das Paket an mich persönlich zugestellt worden wäre.
Was kann man als nächsten Schritt tun? Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit oder ist bereits alles ausgeschöpft? | Johannes | 18.06.2018
• Paketda-Redaktion antwortet: Der Absender sollte von DHL den Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift anfordern. Sie können auch selber versuchen, diesen Beleg anzufordern. Aber erfahrungsgemäß geben Paketdienste die Ablieferbelege nur an den Absender heraus.
Falls sich herausstellt, dass Ihre Unterschrift gefälscht wurde, könnten Sie das anzeigen. Siehe auch: Strafbarkeit gefälschter Paketunterschriften
So eine Anzeige bringt Ihnen allerdings keinen Schadenersatz für das verlorene Paket. Einige Musterbriefe für Reklamationen bei DHL finden Sie hier: https://www.paketda.de/recht/musterbrief-ablieferbeleg.php
Das Vertragsverhältnis über den Pakettransport besteht zwischen Absender und DHL. Wenn SIe als Empfänger gegen DHL vorgehen, berufen Sie sich auf Paragraf 421 HGB. Demnach kann auch der Empfänger Ansprüche gegen einen Paketdienst (Frachtführer) geltend machen. Siehe https://dejure.org/gesetze/HGB/421.html
Bei der Kommunikation mit DHL ist wichtig, dass Sie nachweisbar kommunizieren (z.B. per Einschreiben) und immer eine Reaktionsfrist von 2-3 Wochen setzen.
Weil die Ablieferbelege sowieso digital bei DHL gespeichert sind, genügt eine 2-Tage-Frist zur Zusendung des Ablieferbelegs.
Falls DHL Sie ewig hinhält und Sie nichts dagegen tun können, holen Sie sich ggf. rechtliche Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale. Entweder vor Ort oder telefonisch: Standorte von Verbraucherzentralen
Wichtig zu wissen: Bei Verkäufen zwischen zwei Privatpersonen tragen Sie als Empfänger das Transportrisiko. Sie dürfen deshalb nicht den Verkäufer für die Falschzustellung haftbar machen. Behalten Sie zu dem Verkäufer ein gutes Verhältnis, weil er für die Auseinandersetzung mit DHL wichtig sein kann. Wie gesagt haben es Absender (unserer Erfahrung nach) leichter, Ablieferbelege anzufordern.
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