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Guten Tag,
gibt es momentan Probleme bei der IOSS-Verzollung mit der Firma Asendia? Ich habe hier nun mittlerweile fünf Sendungen, die eigentlich mit dem IOSS-Verfahren verzollt waren, für die der Deutsche Zoll mir aber dennoch Abgaben berechnet hat und damit auch die EUR 6,- Bearbeitungsgebühr pro Sendung der Deutschen Post ausgelöst hat.
Das sind jetzt fast EUR 40,- Abgaben, die ich unnötigerweise entrichten mu�te. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt, aber der Zoll weigert sich, die Abgaben zu erstatten.
Liegt hier ein Abrechnungsproblem beim IOSS-Verfahren und dem Deutschen Zoll vor?
Mit freundlichen Grü�en
Joachim Schulz | Anonym | 21.10.2021
• Schulz antwortet: Vielen Dank für die ausführlichen und hilfreichen Antworten! Ich versuche nun, von den Verkäufern eine Antwort zu bekommen, aber bisher schweigen die beharrlich.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Eine schriftliche Kennzeichung mit der IOSS Nummer auf der Sendung ist irrlevant, und daher auch gar nicht erforderlich, da nur die elektronische IOSS Deklaration herangezogen wird. Fehlt diese, gilt eine Sendung nicht als IOSS Sendung.
Ein allgemeines Problem ist, dass diverse Marktplätze in Ihren Anweisungen für Verkäufer nicht deutlich herausstellen, dass die Sendungen elektronisch für IOSS deklariert werden müssen. Auf einzelnen Marktplätzen finden sich sogar teilweise völlig falsche Informationen, nämlich dass eine schriftliche Deklaration auf der Sendung und eine Rechnung mit der Steuernummer ausreichen würde. Dem ist bei IOSS Versand in die EU aber nicht so.
• Juzena antwortet: In ausländischen Händlerforen wird das nach wie vor diskutiert, und einige angeschlossene Händler gehen nach wie vor davon aus, dass das Auf-die-Sendung-Schreiben der IOSS-Nummer des Marktplatzbetreibers genügt. Dagegen ist schwer anzukommen. Es wird zukünftig davon abhängen, ob die Marktplätze eher die angeschlossenen Händler schützen wollen oder die Kunden - ob das ein dauerhaftes Ärgernis bleiben wird.
Wenn ich richtig verstehe, kann das vereinnahmte Geld ansonsten nämlich bei den Shops und deren Eigentümern verbleiben.
Sofern unter der jeweiligen IOSS-Nummer nichts tatsächlich über die Grenzen geht, muss, wenn ich richtig verstanden habe, bin mir nicht ganz sicher, eben auch nichts abgeführt werden.
• Juzena antwortet: "Auf jeder Sendung ist der Aufkleber mit der IOSS-Nummer gut sichtbar angebracht."
Damit wäre der ultimative Beweis erbracht, dass dort bei den jeweiligen Absendern nicht verstanden wurde wie IOSS funktioniert und wie sie es in Zusammenarbeit mit den Marktplätzen über die sie verkaufen umsetzen müssen. (Die Übermittelung muss elektronisch erfolgen in einem dafür bestimmten Feld.)
Ich würde an Ihrer Stelle sowohl Amazon als auch worldofbooks.com kontaktieren und Beweise gleich beifügen (Fotos der auf den Sendungen klebenden Inkassobelege von DHL mit den Sendungsnummern, Absendern und Ihrer Anschrift) - und die Vorauszahlungen zurück verlangen.
• Schulz antwortet: Die Käufe wurden im Online-Shop von worldofbooks.com (4x) und über Amazon-Marketplace beim Händler "webuybooks" vorgenommen. Alles Verkäufer mit Sitz in UK. Die Sendungen wurden von UK nach Frankreich gesendet und von dort aus weiter nach Deutschland. IOSS-Abwickler ist Asendia. Auf jeder Sendung ist der Aufkleber mit der IOSS-Nummer gut sichtbar angebracht.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Ergänzend zu den vorherigen Antworten sei noch erwähnt, dass Online-Marktplätze nur die Steuern erstatten, die auch an diese bezahlt wurden.
Die Auslagepausche der Deutschen Post kann nicht erstattet werden.
Die bei Lieferung kassierte Einfuhrumsatzsteuer (ohne die Auslagepauschale der Post) sollte mit dem Mehrwertsteuerbetrag übereinstimmen, der auf dem Online-Marktplatz berechnet wurde.
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Mit eingehenden IOSS Sendungen habe ich noch nicht so viel praktische Erfahrungen - ich führe gerade einige Tests durch, indem ich mir entsprechende Sendungen zuschicken lassen. Ob Asendia dabei sein wird, weiß ich nicht, da auch einige Untracked-Sendungen dabei sind.
Generell sollte Asendia jedoch IOSS unterstützen. Wichtig ist, dass der Absender die IOSS-Steuernummer elektronisch an Asendia übermittelt, wenn er den Versandschein erstellt.
Haben Sie die Käufe auf einem Online-Marktplatz getätigt, oder direkt in einem Online-Shop?
• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Stammen die Sendungen alle vom gleichen Verkäufer?
• Caqixi antwortet: Nur der Verkäufer oder die Verkaufsplattform kann in solchen Fällen zu viel gezahltes Geld erstatten und nicht der Zoll.
• Juzena antwortet: Sie können den Verkäufer ja auch einmal fragen, ob er sich überhaupt schon einmal vollständig auseinander gesetzt hat - vielleicht ist er völlig ahnungslos? Man kann das insgesamt abgeben, wenn man überfordert sich fühlt: https://www.asendia.com/resource/ioss-intermediary
• Juzena antwortet: Das mit IOSS muss man sich vereinfacht als "Bringschuld" ggü. dem Zoll vorstellen. Passieren irgendwo Fehler bei der Übermittlung, ist i. d. R. der ausländische bzw. der ausländische Online-Marktplatz in die Pflicht zu nehmen. Siehe diverse frühere Fragen dazu: https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=ioss
• Juzena antwortet: zusätzlich interessant: Auf welchem Online-Marktplatz wurde(n) die Bestellung(en) ursprünglich getätigt?
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