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Hermes
Hermes hat mir nun mehrfach angegeben, dass für "fragile" Ware keine Haftung übernommen wird. Dies würde der Versender beim Ausfüllen eines Online-Versandscheines bestätigen. Stimmt das? | Anonym am 01.04.2021 | Antworten Sie hierauf
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Beim Ausfüllen des Online-Versandscheins muss man die Hermes-AGB bestätigen. In Punkt 2.2 sind die Anforderungen an die Verpackung beschrieben: https://www.myhermes.de/agb/
In den AGB werden fragile Güter nicht vom Versand ausgeschlossen. Man muss sie bloß gut genug verpacken. Und das ist häufig ein Knackpunkt, denn als Absender kann man oft nicht beweisen, dass die Verpackung ausreichend gut war.
Faustregel: Wenn das Paket äußerlich unbeschädigt angekommen ist, aber der Inhalt kaputt ist, war die Innenpolsterung zu schlecht. In solchen Fällen müssen Paketdienste nicht haften.
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