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Werbung im Briefkasten stoppen: Robinson-Liste & Keine-Werbung-Aufkleber

Inhaltsverzeichnis

  1. So melden Sie sich von Werbepost ab
  2. Wogegen helfen Keine-Werbung-Aufkleber?
  3. Die Robinson-Liste ist kein Allheilmittel
  4. Klagen gegen unberechtigte Werbung im Briefkasten

So melden Sie sich von Werbepost ab

Werbepost lässt sich reduzieren – und zwar durch einen Eintrag in die Robinsonliste. Dabei handelt es sich um eine Sperrliste für personalisierte Werbesendungen. Die meisten seriösen Unternehmen gleichen ihre Adressdaten mit dieser Liste ab und senden keine Werbung an Personen, die dort eingetragen sind. Das schont nicht nur Ihre Nerven, sondern auch die Umwelt.

Ein kostenloser Eintrag in die Robinsonliste ist möglich unter www.robinsonliste.de und www.ichhabediewahl.de. Es handelt sich um zwei verschiedene Anbieter. Deshalb ist ein Eintrag in beide Listen ratsam.

Auch für Unternehmen ist die Robinsonliste ein sinnvolles Instrument: Werbeverweigerer können im Vorfeld ausgefiltert werden, was unerwünschte Werbung und negative Reaktionen vermeidet. Zudem lassen sich Portokosten und Druckaufwand deutlich senken.

Die Robinsonliste des Deutschen Direktmarketing-Verbands (DDV) umfasst rund 800.000 Einträge. Sie ist nicht öffentlich einsehbar und wird ausschließlich zu Abgleichzwecken an registrierte Unternehmen übermittelt. Wird eine Adresse dort gefunden, wird sie intern als „Keine Werbung gewünscht“ markiert und von künftigen Mailings ausgeschlossen.

Wichtig zu wissen:
Die Robinsonliste schützt nicht vor jeder Form der Werbung. Kleinere oder ausländische Versender ignorieren die Liste mitunter. Gegen unadressierte Werbung (z. B. Flyer und Prospekte) hilft nur ein Keine-Werbung-Aufkleber am Briefkasten.

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Wogegen helfen Keine-Werbung-Aufkleber?

Ein Aufkleber mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung einwerfen“ schützt vor unadressierter Werbepost – zum Beispiel vor Prospekten, Handzetteln, Werbeblätter oder Sendungen, die lediglich an „Die Bewohner des Hauses“ adressiert sind.

Wenn Sie zusätzlich keine kostenlosen Wochenzeitungen erhalten möchten, empfiehlt sich ein erweiterter Hinweis: „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einwerfen.“
Hier als PDF-Vorlage herunterladen

Keine-Werbung-Aufkleber am Briefkasten

Wichtig: Aufkleber helfen nicht gegen adressierte Werbung. Dabei handelt es sich um Sendungen, auf denen Ihre vollständige Anschrift steht – etwa Kataloge oder personalisierte Werbebriefe. Diese werden von der Deutschen Post auch bei vorhandenem Aufkleber zugestellt. Um solche Werbung zu reduzieren, ist ein Eintrag in die Robinsonliste erforderlich.

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Keine-Werbung-Aufkleber



Woher hat die Robinsonliste ihren Namen?
Die Robinson-Liste wurde nach dem fiktiven Abenteurer Robinson Crusoe benannt, der einsam auf einer abgeschiedenen Insel lebte. Werbepost erreichte Robinson Crusoe also nie. Die Liste wird auch in vielen anderen Ländern so genannt.


Die Robinsonliste ist kein Allheilmittel

Ein Eintrag in die Robinsonliste bietet keinen vollständigen Schutz vor Werbepost. Unternehmen, zu denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht - etwa Onlinehändler, bei denen Sie eingekauft haben - dürfen Ihre Adresse weiterhin für Werbung nutzen. Ein Abgleich mit der Robinsonliste ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Wenn Sie solche Werbung unterbinden möchten, müssen Sie direkt bei jedem Unternehmen der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen.

In Deutschland sind Unternehmen rechtlich nicht verpflichtet, ihre Adressdaten mit der Robinsonliste abzugleichen. Der Abgleich ist freiwillig und zudem kostenpflichtig. Anders als in manchen EU-Staaten fehlt hierzulande eine gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Berücksichtigung.

Größere Unternehmen, insbesondere Mitglieder des Deutschen Direktmarketing-Verbands, halten sich meist freiwillig an die Robinsonliste. Kleinere oder ausländische Versender dagegen verzichten oft auf einen Abgleich, sei es aus Kostengründen oder organisatorischem Aufwand.

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Klagen gegen unberechtigte Werbung im Briefkasten

Das Amtsgericht München entschied 2023, dass Werbeträger die Hinweise auf Briefkästen respektieren müssen. Ein Aufkleber mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung einwerfen“ ist verbindlich. Zusteller dürfen in solchen Fällen keine Werbung einwerfen oder in der Nähe des Briefkastens hinterlassen. (Quelle: Spiegel.de)

Im konkreten Fall hatte ein Prospektverteiler Werbematerial nicht im Briefkasten, sondern in einem Spalt der Briefkastenanlage hinterlassen – trotz deutlich sichtbarem Aufkleber. Das Gericht sah darin eine unzulässige Belästigung und gab der Unterlassungsklage eines Wohnungseigentümers statt.

Verteilfirmen müssen dafür sorgen, dass ihre Zusteller solche Verbote einhalten – notfalls durch Schulungen oder Vertragsstrafen. Auftraggeber von Werbeverteilungen tragen dabei ebenfalls Verantwortung.

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