Zollrechner für Auslandspakete





Wann muss ich Einfuhrabgaben (Zoll) bezahlen?

  • Für Pakete aus Ländern außerhalb der EU (z.B. USA, China, Großbritannien).
  • Es werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Es gibt keine 22-Euro-Freigrenze mehr.
  • Bei Einkäufen ab 150 Euro kann zusätzlich Zoll fällig werden.
  • Falls Ihnen der ausländische Onlineshop die deutsche Mehrwertsteuer berechnet, keine Zusatzkosten bei Lieferung (IOSS-Verfahren)


Was darf ich nicht importieren?

Folgende Produkte verursachen bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern Probleme und werden oft vom Zoll abgefangen:

  • Lebensmittel tierischen Ursprungs, z.B. Fleisch, Fisch, Milch. Auch Honig ist problematisch.
  • Kosmetik, die nicht der EU-Kosmetikverordnung entspricht. Es muss z.B. ein EU-Firmensitz des Herstellers auf der Verpackung stehen.
  • Produkte ohne CE-Kennzeichnung, insbesondere Spielzeug und Technik
  • Waffen und Munition. Im Ausland erhältliche Waffen können in Deutschland verboten sein (z.B. Schlagringe).
  • Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine
  • Zigaretten dürfen aus EU-Ländern nur importiert werden, wenn sie eine deutsche Steuerbanderole haben. Mehr Infos.

► Der Zoll schafft es nicht, sämtliche Auslandspakete zu kontrollieren. Es kann passieren, dass Sie 10 Kosmetik-Bestellungen problemlos erhalten haben und erst beim 11. Mal zufällig eine Zollkontrolle stattfindet.

Ob bei der Bestellung verbotener Produkte oder gefälschter Markenware ein Bußgeld droht, lässt sich im Voraus nicht sagen. Bei Plagiaten hängt es vom Markeninhaber ab, ob er Produktfälschungen hart verfolgt und deren Käufer beispielsweise anzeigt. Das passiert üblicherweise, wenn der Empfänger die Produkte in großer Stückzahl bestellt und danach weiterverkaufen will. Lesen Sie dazu auch: Der Zoll hat mein Paket abgefangen, was droht mir?

Video: So teuer ist Zoll auf Auslandspakete
Video: So teuer ist Zoll auf Auslandspakete



€ 6,00 Auslagepauschale von Deutsche Post DHL

Auslandssendungen, für die in Deutschland Einfuhrabgaben fällig werden, werden von Deutsche Post DHL mit zusätzlichen 6 Euro Gebühren belegt. Das ist die sogenannte Auslagepauschale.

  • Die 6 Euro werden fällig, wenn Deutsche Post DHL die Sendung zur Hausanschrift des Empfängers liefert.
  • Die 6 Euro werden nicht fällig, wenn das Paket beim örtlichen Zollamt hinterlegt wird.

Schema zur Zoll-Auslagepauschale der Deutschen Post

► Die Auslagepauschale wird nicht bei Sendungen von DHL Express, DPD, GLS, FedEx, TNT und UPS erhoben. Diese Paketdienste berechnen aber ähnliche Gebühren zwischen 10 und 15 Euro.

Sonderfall EMS-Pakete: Die Versandart "EMS" ist in Deutschland kaum bekannt, weil sie hierzulande nicht angeboten wird. Im Ausland abgeschickte EMS-Pakete werden in Deutschland von DHL Express zugestellt. Hierbei wird jedoch die 6-Euro-Auslagepauschale angewendet und nicht die teurere Kapitalbereitstellungsprovision. EMS-Pakete erkennen Sie am Sendungsstatus "Sendung wurde im Import an DHL Express übergeben".

► Die Auslagenpauschale lässt sich vermeiden, indem man sich als Selbstverzoller registriert.

Pakete werden vom Zoll durchleutet


Ratgeber zur Registrierung als Selbstverzoller

Als Selbstverzoller sparen Sie die Zollgebühren von Deutsche Post DHL, weil alle Pakete beim örtlichen Zollamt hinterlegt werden. Das klappt bloß nicht immer.

Wie reklamiere ich falsch berechneten Zoll?

Hat der Zoll oder die Post einen Fehler gemacht und falsche Einfuhrabgaben (Steuern, Zoll) berechnet? Dann erfahren Sie hier, wie eine Reklamation möglich ist.

Ratgeber zur Zollinhaltserklärung

Hilfe zur Zollinhaltserklärung CN 22 und CN23. Welche Zollformulare sind notwendig, und wie fülle ich sie aus? Einfache Anleitung hier.


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