Warenwert | 6,00 Euro |
Gebührensatz | 19% Einfuhrumsatzsteuer |
Zu bezahlen | = 1,14 Euro* |
Gebühren von | + ca. 6,00 Euro |
Zusatzgebühren Ihres Paketdienstes:
So haben wir gerechnet: Ihr Paket wird pauschal mit 19% Einfuhrumsatzsteuer belegt. Dieser Satz entspricht der deutschen Mehrwertsteuer. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Bücher und Lebensmittel) gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%. Detaillierte Infos hier auf zoll.de.
Folgende Produkte verursachen bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern Probleme und werden oft vom Zoll abgefangen:
► Der Zoll schafft es nicht, sämtliche Auslandspakete zu kontrollieren. Es kann passieren, dass Sie 10 Kosmetik-Bestellungen problemlos erhalten haben und erst beim 11. Mal zufällig eine Zollkontrolle stattfindet.
Ob bei der Bestellung verbotener Produkte oder gefälschter Markenware ein Bußgeld droht, lässt sich im Voraus nicht sagen. Bei Plagiaten hängt es vom Markeninhaber ab, ob er Produktfälschungen hart verfolgt und deren Käufer beispielsweise anzeigt. Das passiert üblicherweise, wenn der Empfänger die Produkte in großer Stückzahl bestellt und danach weiterverkaufen will. Lesen Sie dazu auch: Der Zoll hat mein Paket abgefangen, was droht mir?
Video: So teuer ist Zoll auf Auslandspakete
Auslandssendungen, für die in Deutschland Einfuhrabgaben fällig werden, werden von Deutsche Post DHL mit zusätzlichen 6 Euro Gebühren belegt. Das ist die sogenannte Auslagepauschale.
► Die Auslagepauschale wird nicht bei Sendungen von DHL Express, DPD, GLS, FedEx, TNT und UPS erhoben. Diese Paketdienste berechnen aber ähnliche Gebühren zwischen 10 und 15 Euro.
Sonderfall EMS-Pakete: Die Versandart "EMS" ist in Deutschland kaum bekannt, weil sie hierzulande nicht angeboten wird. Im Ausland abgeschickte EMS-Pakete werden in Deutschland von DHL Express zugestellt. Hierbei wird jedoch die 6-Euro-Auslagepauschale angewendet und nicht die teurere Kapitalbereitstellungsprovision. EMS-Pakete erkennen Sie am Sendungsstatus "Sendung wurde im Import an DHL Express übergeben".
► Die Auslagenpauschale lässt sich vermeiden, indem man sich als Selbstverzoller registriert.
Als Selbstverzoller sparen Sie die Zollgebühren von Deutsche Post DHL, weil alle Pakete beim örtlichen Zollamt hinterlegt werden. Das klappt bloß nicht immer.
Hat der Zoll oder die Post einen Fehler gemacht und falsche Einfuhrabgaben (Steuern, Zoll) berechnet? Dann erfahren Sie hier, wie eine Reklamation möglich ist.
Hilfe zur Zollinhaltserklärung CN 22 und CN23. Welche Zollformulare sind notwendig, und wie fülle ich sie aus? Einfache Anleitung hier.