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Zoll Dresden warnt vor Zigarettenbestellungen im Internet

Zöllner kontrolliert eine Postsendung
Das Hauptzollamt Dresden, das u.a. für Zollkontrollen im DHL-Paketzentrum Radefeld zuständig ist, hat am 6. Januar 2021 überdurchschnittlich viele Tabakwaren sichergestellt. In einer Pressemitteilung heißt es, dass "die Zöllner innerhalb weniger Stunden in 38 Postsendungen insgesamt 14.000 Zigaretten und über 2.000 Heets" festgestellt haben.

Es handelte sich um Postsendungen aus anderen EU-Mitgliedsländern. Kunden in Deutschland hatten die Tabakwaren über das Internet oder soziale Medien bestellt. Der Zoll hat den Import nach Deutschland jedoch verhindert, weil "Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen in Deutschland nicht verkehrsfähig sind", so das Hauptzollamt. Die Produkte wurden sichergestellt und vernichtet.

Das Hauptzollamt Dresden weist darauf hin, dass Zigarettensendungen per Post nicht mit persönlichen Importen vergleichbar sind. Kauft ein Deutscher beispielsweise in Polen Zigaretten für den Eigenbedarf und bringt sie persönlich über die Grenze nach Deutschland, so wird hierzulande keine Steuer berechnet. Die Freimenge liegt bei 800 Zigaretten (Stand 1/2021, Quelle: zoll.de).

Verschickt man ausländische Zigaretten, Heets und andere Tabakwaren per Post nach Deutschland, gibt es keine Freimenge. Auch nicht innerhalb der EU. Der Zoll geht immer von einem "gewerblichen Verbringen" aus. Ob der Absender oder Empfänger eine Privatperson ist, spielt keine Rolle.

Tabakwaren ohne deutsche Steuermarke werden vom Zoll vernichtet. Für die Besteller wird es außerdem teuer: Obwohl sie die Ware nicht erhalten haben, müssen sie trotzdem Tabaksteuer bezahlen. Quelle: zoll.de. Darüber hinaus kann ein Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.


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