Sendungsverfolgung Menü

Zoll bei UPS-Paketen

Inhaltsverzeichnis

  1. Kontakt zur UPS-Zollabteilung
  2. Zollkosten bei UPS-Paketen
  3. Wie kann ich Zoll bei UPS bezahlen?
  4. Kann man sich gegen die UPS-Gebühren wehren?
  5. Mit UPS ins Ausland versenden: Welche Zollvorschriften gelten?
  6. Beachten Sie Einfuhrverbote
  7. Zoll-Freigrenzen
  8. Was bedeutet Zollbeschau?
  9. Ihre Fragen zum Thema


Kontakt zur UPS-Zollabteilung

Erwarten Sie ein UPS-Paket aus einem Land außerhalb der EU, das seit mehr als 3 Tagen in der Zollabfertigung festhängt? Dann rufen Sie bitte zuerst bei UPS an und erkundigen sich, ob Dokumente zur Zollabfertigung fehlen.

Wird das bejaht, senden Sie folgende Unterlagen an importde@ups.com:

  • Rechnung des Verkäufers
  • Zahlungsnachweis (z.B. Screenshot von Paypal oder Kreditkartenabrechnung)
  • Paketnummer + Lieferanschrift
  • * Zolltarifnummer der Ware (Infos hier)
  • * UPS Verzollungsauftrag (PDF)

* Bei Privatkunden sind erfahrungsgemäß die Angabe der Zolltarifnummer + der Verzollungsauftrag verzichtbar. Falls die Warenbezeichnung in der Verkäuferrechnung ungenau ist, beschreiben Sie sie in der E-Mail genauer. UPS muss Art und Wert des bestellten Produkts wissen, um die dazu passenden Einfuhrabgaben (Zoll) zu berechnen.

Bei einem gewerblichen Import (Firmenkunden) sind Zolltarifnummer + Verzollungsauftrag notwendig. Bei gewerblichem Import schreibt der Verkäufer die Zolltarifnummer der Ware(n) häufig in die Rechnung.

Haben Sie ein UPS-Paket von Deutschland ins Nicht-EU-Ausland geschickt, und der Weitertransport wurde wegen fehlender Dokumente gestoppt? Dann befragen Sie die UPS-Hotline nach den fehlenden Dokumenten (z.B. Handelsrechnung) und senden diese per E-Mail an exportde@ups.com.

↑ zum Inhaltsverzeichnis



Zollkosten bei UPS-Paketen

UPS berechnet dem Empfänger einer Sendung von außerhalb der EU die folgenden Kosten:

Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von meistens 19%. Einige Produkte wie z.B. Bücher haben einen Steuersatz von 7%. Die Berechnung ist wie bei der deutschen Mehrwertsteuer.

Ab 150 Euro Wert kann zusätzlich Zoll berechnet werden. Die Höhe des Zolls ist abhängig vom importierten Produkt. Einige Produkte sind zollpflichtig, andere hingegen nicht. Wir empfehlen Ihnen den Paketda-Zollrechner, um Steuern und Zoll abzuschätzen. Alternativ können Sie den Abgabenrechner auf zoll.de nutzen.

Einfuhrumsatzsteuer und Zoll sind staatliche Abgaben, die UPS sozusagen im Auftrag des Zolls vom Empfänger kassiert und dann an die Staatskasse weiterleitet. Die Höhe von Steuern und Zoll werden nicht von UPS festgelegt.


UPS Abfertigungsgebühr + Vorlageprovision

Zusätzlich zu den staatlichen Abgaben verlangt UPS vom Empfänger Gebühren für die Durchführung der Zollabfertigung. In der UPS-Servicepreisliste (Stand 2023) heißt es, dass UPS eine Eintrittsvorbereitungsgebühr in Höhe von mindestens 6,60 Euro erhebt, wenn die Sendung mehr als 150 Euro wert ist und UPS keine Einfuhrabgaben verauslagen muss. Das betrifft normalerweise nur Geschäftskunden und keine Privatkunden.

► Ein UPS-Geschäftskunde teilte uns mit, dass er Aufschubnehmer für Einfuhrumsatzsteuer und Zoll ist. Ein Zollaufschubkonto können sich Geschäftskunden beim Zoll einrichten lassen und dann bei UPS hinterlegen (Infos unter zoll.de). Der Empfänger zahlt die Einfuhrabgaben dadurch direkt an den Zoll, und UPS muss kein Geld verauslagen. In diesem Fall berechnet UPS die Eintrittsvorbereitungsgebühr und keine Vorlageprovision. Ein anderer UPS-Geschäftskunde in Großbritannien berichtete hingegen, dass ihm Eintrittsvorbereitungsgebühr + Vorlageprovision berechnet wurden.

► Privatkunden und Geschäftskunden ohne Zollaufschubkonto bezahlen eine sogenannte Vorlageprovision an UPS. Vorlageprovision bedeutet, dass UPS die Einfuhrabgaben an die Zollbehörden bezahlt (vorlegt). Anschließend bezahlt der Empfänger die Einfuhrabgaben an UPS. Für diesen Geld-Weiterleitungsservice berechnet UPS dem Empfänger die Vorlageprovision. Laut Preisliste 2023 wird sie wie folgt berechnet:

  • Übersteigt der Warenwert inkl. Versandkosten 22 Euro nicht, berechnet UPS eine Vorlageprovision in Höhe von 6,40 Euro zzgl. MwSt (=7,62 Euro).
  • Bei Importen über 22 Euro werden 2,5% Gebühren auf den verauslagten Betrag (Einfuhrsteuern + Zölle) erhoben, mindestens 13,25 Euro zzgl. MwSt. (=15,77 Euro)

► Beispiel 1: Sie importieren ein Paket mit einem Gesamtwert von 20 Euro. Dann werden auf die 20 Euro 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig (3,80 Euro) plus 7,62 Euro UPS-Gebühren

► Beispiel 2: Sie importieren ein Paket mit einem Gesamtwert von 200 Euro. Darauf werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig (38 Euro) und schätzungsweise 10 Euro Zoll. Auf die Summe von 48 Euro werden 2,5% Gebühren erhoben = 1,20 Euro. Weil das unterhalb der Mindestgebühr liegt, berechnet wird UPS 15,77 Euro Gebühren.

↑ zum Inhaltsverzeichnis



Wie kann ich Zoll bei UPS bezahlen?

Behalten Sie die UPS-Sendungsverfolgung im Auge. Sobald die Zollabfertigung beendet ist, erscheint dort ein Link, um die Importkosten online zu bezahlen. Als Empfänger ist keine Registrierung notwendig. Die Zahlung ist möglich mit Giropay, PayPal, Kreditkarte, Sofort. Die Rechnung über die bezahlten Verzollungskosten erhalten Sie einige Wochen später per Briefpost.

Der zugehörige UPS-Sendungsstatus für diese Situation lautet: Für diese Sendung stehen ICOD-Gebühren (Import-COD) aus.

Zoll bei UPS online bezahlen
Falls Sie keine Onlinezahlung durchführen, wird der UPS-Zusteller das Geld bei der Lieferung in bar kassieren – also wie bei einem Nachnahmepaket. Halten Sie das Geld möglichst passend bereit, weil Zusteller erfahrungsgemäß kaum Wechselgeld dabei haben.

Screenshot: UPS Zoll bezahlen

Einige Paketda-Nutzer berichteten uns, dass der Zahlungslink im UPS-Tracking manchmal nicht angezeigt wird. Die Ursache dafür ist unklar. Erscheint kein Link erscheint, muss das Geld leider bar beim Zusteller bezahlt werden. Die Barzahlung in UPS-Paketshops ist nicht möglich.

Alternative: Sie können sich bei UPS registrieren, dann brauchen Sie nicht beim Zusteller bezahlen, sondern bekommen nach 2-3 Wochen eine Rechnung zugeschickt. Die Registrierung bei UPS Mychoice hat außerdem den Vorteil, Pakete umleiten zu können bzw. den Liefertag zu ändern.

↑ zum Inhaltsverzeichnis



Kann man sich gegen die UPS-Gebühren wehren?

Einige Kunden sind überrascht bzw. verärgert, weil UPS eine Vorlageprovision bzw. Einfuhrgebühr zur Zollabfertigung verlangt.

In Kanada gab es 2007 sogar mal eine Sammelklage von UPS-Paketempfängern, weil UPS auf die Gebühren nicht stark genug hingewiesen hat. Erst 2018 wurde das Verfahren im Rahmen eines Vergleichs beigelegt. UPS hat damals $6.800.000 (ca. 4,5 Mio. Euro) gezahlt und versprochen, Kunden deutlicher auf die Gebühren hinzuweisen. Quelle: siskinds.com.

Ein Paketda-Nutzer hat uns geschildert, dass er sich angeblich erfolgreich gegen die UPS-Zollabfertigungsgebühr gewehrt hat mit dem Argument, er habe UPS keinen Auftrag zur Zollabfertigung erteilt. UPS habe die Sendung einfach abgefertigt, obwohl der Empfänger das nicht wünschte. Dem Nutzer zufolge soll UPS unberechtigt von einer „Geschäftsführung ohne Auftrag“ ausgegangen sein. Gemäß § 684 BGB muss die dadurch erlangte Bereicherung (hier: Gebühren) wieder herausgegeben (erstattet) werden.

Wenn Sie vorhaben, auf diese Weise gegen UPS vorzugehen, lassen Sie sich vorher rechtlich beraten. Paketda kann nicht dafür bürgen, dass die Schilderungen des Nutzers der Wahrheit entsprechen und er auf diese Weise wirklich die UPS-Gebühren erstattet bekam. Sollte es Ihnen gelingen, freuen wir uns über eine Rückmeldung an info@paketda.de – herzlichen Dank.

↑ zum Inhaltsverzeichnis



Mit UPS ins Ausland versenden: Welche Zollvorschriften gelten?

Zuerst ist wichtig zu wissen, dass UPS (und alle anderen privaten Paketdienste wie FedEx und DHL Express) nicht die Zollinhaltserklärungen CN22 und CN23 akzeptieren, die von den staatlichen Postgesellschaften verwendet werde. Die Formulare CN22 und CN23 gelten nur für den Postverkehr von Deutsche Post und DHL Standard mit anderen Ländern.

UPS benötigt vom Absender stattdessen ...

  • ... für Geschenkpakete eine Proforma-Handelsrechnung.
  • ... für Pakete mit Verkaufswaren eine Handelsrechnung.

Aus der Rechnung muss der Warenwert hervorgehen, so damit die Ware im Land des Empfängers verzollt werden kann. Die Anforderungen an eine Handelsrechnung bzw. Proforma-Handelsrechnung sowie Mustervordrucke finden Sie in diesem Ratgeber bei Paketda.

Die offizielle UPS-Ratgeberseite zu diesem Thema finden Sie hier auf ups.com/de.

Vergessen Sie nicht, die Handelsrechnung zu unterschreiben und sie in dreifacher Ausfertigung außen am Paket anzubringen. Verwenden Sie dazu eine durchsichtige Klebetasche (auch Lieferscheintasche genannt, erhältlich z.B. bei eBay oder direkt bei UPS).

UPS-Paket mit Handelsrechnung

↑ zum Inhaltsverzeichnis


Beachten Sie Einfuhrverbote

Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Produkt in ein Land importiert werden darf, können Sie die länderbezogenen Vorschriften auf dieser Website abfragen: www.ups.com/ga/CountryRegs

Dort wählen Sie das entsprechende Zielland aus und anschließend folgende Optionen:

  • Items Classified as Documents = Welche Dinge sind als zollfreie Dokumentensendung erlaubt?
  • Prohibited or Restricted Commodities = Welche Dinge dürfen nicht importiert werden?
  • Invoice Requirements = Anforderungen an die Handelsrechnung
  • Clearance Information = Infos zur Zollabfertigung
  • Gift Exemptions = Freigrenze für Geschenkpakete

↑ zum Inhaltsverzeichnis


Zoll-Freigrenzen

Informationen über die Freigrenzen für Geschenkpakete erhalten Sie auf www.ups.com/ga/CountryRegs.

Auf der Website wählen Sie im Feld "Destination Country or Territory" bitte das passende Zielland aus. Das Absenderland Deutschland ist bereits ausgewählt, ebenso die Option "Gift Exemptions". Klicken Sie anschließend auf den Button "Show Regulations".

► Anschließend erscheint die Zollfreigrenze für Geschenkpakete oder der Hinweis "no gift exemption". Letzteres bedeutet, dass es leider keine Freigrenze gibt.

► Wird ein Freibetrag angezeigt, sollten Sie ihn zum besseren Verständnis in Euro umwandeln. Tippen Sie bei Google z.B. "40 USD in Euro" ein, um die tagesaktuelle Umrechnung in Euro zu erfahren. Nun wissen Sie, wie wertvoll das Paket sein darf, damit der Empfänger die Sendung zollfrei erhält.

Die Freigrenzen für Geschenkpakete gelten nur für Privatpersonen. Sobald Absender oder Empfänger eine Firma sind, wird der Zoll die Freigrenze nicht anwenden.

Gleiches gilt, wenn das Paket verkaufte Waren enthält, beispielsweise aus einer eBay-Auktion. Für Pakete mit Handelswaren gilt entweder ein niedrigerer Freibetrag oder gar keiner. Bitten Sie den Empfänger, sich nach den Freibeträgen zu erkundigen - denn er muss den Zoll ja letztendlich bezahlen. Die beste Anlaufstelle ist die Website der Zollbehörde im Zielland.

Die oben verlinkte UPS-Website ermöglicht ebenfalls Auskünfte über Zollfreibeträge. Klicken Sie dafür auf die Option "Value Limits". Anschließend erscheinen sogenannte "Deminimis Values". Unterhalb dieser Schwellenwerte wird i.d.R. kein Zoll berechnet, aber trotzdem Einfuhrumsatzsteuer. Deshalb ermöglicht die UPS-Auskunft keine hohe Genauigkeit, mit welchen Kosten der Empfänger rechnen muss.

Zollfreibeträge bei UPS ermitteln

Hinweis für Geschenkpakete: Bitte erstellen Sie eine sog. Pro-forma-Handelsrechnung. Aus der Rechnung müssen alle Inhalte des Pakets sowie deren Wert hervorgehen. Es ist leider unvermeidbar, dass dem Empfänger so bekannt wird, wie wertvoll die übersandten Geschenke sind.


Tipp

Als Absender eines UPS-Pakets mit Ziel außerhalb der EU sollten Sie den Empfänger darüber informieren, dass UPS Gebühren für die Zollabfertigung berechnet. Es ist Ihnen als Absender nicht möglich, die Höhe dieser Gebühren genau zu beziffern. Danach muss sich der Empfänger bei der UPS-Niederlassung in seinem Land erkundigen.

Durch den Gebührenhinweis an den Empfänger vermeiden Sie die Situation, dass der Empfänger von den UPS-Gebühren überrascht wird, im Affekt die Annahme verweigert und das Paket an Sie zurückgeschickt wird. UPS berechnet dafür in der Regel zusätzliches Rücksendeporto.

↑ zum Inhaltsverzeichnis



Was bedeutet Zollbeschau?

Die meisten Pakete werden von UPS bzw. dem Zoll ungeöffnet abgefertigt auf Basis der Begleitpapiere. Einige Pakete werden jedoch genauer kontrolliert, geöffnet und der Inhalt von Zöllnern in Augenschein genommen. Das ist eine Zollbeschau.

Eine Zollbeschau kommt insbesondere bei Produkten vor, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen. Also z.B. Nahrungsergänzungsmittel, medizinische Produkte, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Pflanzen, Samen oder Kosmetik. Eine Zollbeschau kann positiv ausgehen, so dass das Paket freigegeben wird und dem Empfänger zugestellt wird. Oder das Ergebnis ist negativ, so dass das Paket an den Absender zurückgeschickt wird oder mit Pech vom deutschen Zoll vernichtet wird.

UPS berechnet dem Empfänger für die Durchführung einer Zollbeschau (behördliche Beschau) Gebühren in Höhe von 35 Euro netto (41,65 Euro inkl. Steuern) per Stand 2023.

↑ zum Inhaltsverzeichnis


  Veröffentlicht am und zuletzt aktualisiert am .   |   Autor:




Ihre Fragen zum Thema