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Der Zoll hat mein Paket abgefangen, was droht mir?

Anwalt Solmecke erklärt Rechtslage bei Chinapaketen
Rechtsanwalt Christian Solmecke (www.wbs-law.de) erklärt in zwei Videos bei Youtube über die Rechtslage bei Chinabestellungen auf. Vier interessante Fragestellungen fassen wir in diesem Ratgeber zusammen. Quelle sind folgende Videos:


Inhaltsverzeichnis



Ist es erlaubt, Fälschungen in China zu bestellen?

Laut dem deutschen Zoll ist bereits der Kauf eines einzigen gefälschten Artikels strafbar, auch wenn dieser für private Zwecke bestellt wird. Da es sich beim Internethandel um "geschäftlichen Verkehr" handelt, führt dies zur Strafbarkeit (siehe zoll.de).

Im Video 1 bei Minute 3:10 äußert sich Anwalt Solmecke zum Thema Markenrechtsverletzung. Er erklärt, dass Privatpersonen keine Markenrechtsverletzung begehen könnten - dies sei nur im gewerblichen Bereich möglich. Laut Solmecke liegt ein gewerblicher Zweck vor, wenn der Empfänger die Ware weiterverkaufen möchte. Beispielsweise sei bei der Bestellung von 20 Speicherkarten aus China davon auszugehen, dass diese nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind, sondern zum Weiterverkauf.

Der deutsche Zoll vertritt jedoch eine andere Auffassung und hält auch Bestellungen von gefälschten Artikeln für private Zwecke für strafbar.

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Vom Zoll beschlagnahmte Adidas-Sneaker (Fake)



Was droht mir, wenn der Zoll ein gefälschtes Markenprodukt abfängt?

Der Zoll sendet Produkte, die mutmaßlich Plagiate sind, entweder als Foto oder im Original an den Originalhersteller. Bestätigt dieser, dass es sich um eine Fälschung handelt, wird das Produkt vom Zoll vernichtet (Quelle: Video 1 bei Minute 4:10).

Darüber hinaus kann der Originalhersteller den Käufer abmahnen, was mit Kosten von mehr als 1.000 Euro verbunden sein kann. Für eine gewerbliche Markenrechtsverletzung drohen bis zu 3 Jahre Gefängnis.

Besonders streng sind nach den Erfahrungen von Christian Solmecke die Markenhersteller Louis Vuitton und Nike (Quelle: Video 2 bei Minute 6:10).

Seit 2009 gibt es eine europaweite Datenbank, in die Hersteller Fotos ihrer Markenprodukte hochladen können. Zollämter können darauf zugreifen, um die Erkennungsmerkmale von Originalprodukten abzufragen und Produktfälschungen zu identifizieren (Quelle: zoll.de).

Ein Praxisfall: Im Dezember 2023 stellte der Zoll gefälschte Luxustaschen sicher. Weitere Details finden Sie hier: zoll.de.

Paketda rät: Wenn Sie als Kunde von einem Markenhersteller abgemahnt werden und hohe Kosten zahlen sollen, lassen Sie die Forderung von einem Anwalt prüfen oder nutzen Sie die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale. Eine gute Anlaufstelle ist außerdem das Portal frag-einen-anwalt.de, wo zahlreiche ähnliche Fälle behandelt werden (Suchworte: Markenrechtsverletzung und Plagiat).

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Meine Chinaware wurde vom Zoll beschlagnahmt oder ist kaputt gegangen, wie bekomme ich den Kaufpreis zurück?

Einkäufe in China fallen unter chinesisches Recht. Das bedeutet, man müsste als deutscher Kunde einen Prozess in China führen, um den Kaufpreis zurückzufordern. Das scheidet aus praktischen Gründen aus.

Hat man die Ware bei Amazon gekauft, sollte man die dortige A-Z-Garantie beanspruchen. Gleiches gilt für Paypal-Käuferschutz oder Käuferschutz von Aliexpress und ähnlichen Portalen.

Quelle: Video 1 bei Minute 7:50

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Der Absender in China hat den Warenwert zu niedrig angegeben. Ist das Steuerhinterziehung?

Wer falsche Angaben nicht vorsätzlich macht, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Da der Absender die Zollinhaltserklärung mit dem falschen Warenwert ausfüllt, handelt der Empfänger nicht absichtlich oder vorsätzlich (Quelle: Video 2 bei Minute 0:25).

Beträgt die Summe der hinterzogenen Einfuhrabgaben weniger als 250 Euro, muss man zwar den gesamten Betrag nachzahlen, es folgt jedoch in der Regel kein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Rechtsanwalt Christian Solmecke empfiehlt, auf Chinashops zu achten, die aus Warenlagern in Europa versenden. So entfallen für den Empfänger die Einfuhrabgaben und das Risiko von Produktfälschungen wird minimiert.
Falsch deklariertes China-Paket mit 5 Euro Wert

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