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Der Zoll hat mein Paket abgefangen, was droht mir?

Anwalt Solmecke erklärt Rechtslage bei Chinapaketen
Rechtsanwalt Christian Solmecke (www.wbs-law.de) erklärt in zwei Videos, die in Zusammenarbeit mit dem Portal China-gadgets.de entstanden sind, über die Rechtslage bei Chinabestellungen auf.

Vier besonders interessante Fragestellungen fassen wir hier bei Paketda zusammen. Die ausführlichen Antworten des Rechtsanwalts sowie weitere Fragestellungen rund um Onlineshopping in China gibt es in den Videos bei Youtube:


Ist es erlaubt, Fälschungen in China zu bestellen?

Laut deutschem Zoll (siehe zoll.de), ist schon der Kauf eines einzigen gefälschten Artikels strafbar. Und zwar auch dann, wenn er für private Zwecke bestellt wird. Aufgrund der Bestellung in Internethandel liegt laut Zoll "geschäftlicher Verkehr" vor, und das führt zur Strafbarkeit.

Im Video 1 bei Minute 3:10 äußert sich Anwalt Solmecke zum Thema Markenrechtsverletzung. Er sagt, dass man als Privatperson keine Markenrechtsverletzung begehen könne - das ginge nur im gewerblichen Bereich. Laut Solmecke sind gewerbliche Zwecke anzunehmen, wenn der Empfänger die Ware weiterverkaufen will. Bestellt beispielsweise jemand 20 Speicherkarten in China, erfolgt das wohl nicht zum Eigenbedarf, sondern mit der Absicht des Weiterverkaufs. - Der deutsche Zoll vertritt wie gesagt eine andere Auffassung und hält auch Bestellungen von Fake-Artikeln zu privaten Zwecken für strafbar.

Vom Zoll beschlagnahmte Adidas-Sneaker (Fake)



Was droht mir, wenn der Zoll ein gefälschtes Markenprodukt abfängt?

Der Zoll sendet Produkte, die mutmaßlich Plagiate sind, dem Originalhersteller zu. Entweder als Foto oder im Original. Bestätigt der Originalhersteller, dass es sich um eine Fälschung handelt, vernichtet der Zoll das Produkt (Quelle: Video 1 bei Minute 4:10).

Außerdem wird der Originalhersteller den Käufer möglicherweise abmahnen, was mit einer Kostennote von mehr als 1.000 Euro verbunden sein kann. Für eine gewerbliche Markenrechtsverletzung stehen 3 Jahre Gefängnis auf dem Spiel.

Vergleichsweise streng sind nach Erfahrungen von Christian Solmecke die Markenhersteller Louis Vuitton und Nike (Quelle: Video 2 bei Minute 6:10).

Seit 2009 gibt es eine europaweite Datenbank, in die Hersteller Fotos ihrer Markenprodukte hochladen können. Darauf können alle Zollämter zugreifen, um die Erkennungsmerkmale von Originalprodukten abzufragen und Produktfälschungen zu identifizieren (Quelle: zoll.de).

Praxisfall: "Zoll stellt gefälschte Luxustaschen sicher" vom Dezember 2023. Details siehe: zoll.de.

Paketda rät: Wer als Kunde von einem Markenhersteller abgemahnt wurde und viel Geld zahlen soll, kann die Forderung entweder von einem Anwalt prüfen lassen, oder die Rechtsberatung durch eine Verbraucherzentrale nutzen. Eine gute Anlaufstelle ist außerdem das Portal frag-einen-anwalt.de; dort gibt es zahlreiche Fälle Betroffener (Suchworte: Markenrechtsverletzung und Plagiat).


Meine Chinaware wurde vom Zoll beschlagnahmt oder ist kaputt gegangen, wie bekomme ich den Kaufpreis zurück?

Einkäufe in China fallen unter chinesisches Recht. Das bedeutet, man müsste als deutscher Kunde einen Prozess in China führen, um den Kaufpreis zurückzufordern. Das scheidet aus praktischen Gründen aus.

Hat man die Ware bei Amazon gekauft, sollte man die dortige A-Z-Garantie beanspruchen. Gleiches gilt für Paypal-Käuferschutz oder Käuferschutz von Aliexpress und ähnlichen Portalen.

Quelle: Video 1 bei Minute 7:50


Der Absender in China hat den Warenwert zu niedrig angegeben. Ist das Steuerhinziehung?

Wer die falschen Angaben nicht vorsätzlich macht, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Weil der Absender die Zollinhaltserklärung mit dem falschen Warenwert ausfüllt, handelt man als Empfänger nicht absichtlich / vorsätzlich (Quelle: Video 2 bei Minute 0:25).

Beträgt die Summe der hinterzogenen Einfuhrabgaben weniger als 250 Euro, muss man zwar alles nachzahlen, aber es gibt anschließend i.d.R. kein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.

Rechtsanwalt Christian Solmecke empfiehlt, auf Chinashops zu achten, die aus Warenlagern in Europa versenden. Dann bezahlt man als Empfänger keine Einfuhrabgaben und auch das Risiko von Produktfälschungen ist minimiert.

Falsch deklariertes China-Paket mit 5 Euro Wert

Weiterführende Informationen gibt es im Paketda-Ratgeber zum Thema Lieferungen aus China: Versandtipps zu Gearbest und Aliexpress.


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