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Abgeschafft: Nachträgliche Postverzollung für 28,50 Euro

Paketlager in einem Zollamt

Wichtiger Hinweis: Seit Mitte November 2022 wird die nachträgliche Postverzollung nicht mehr angeboten. Infos zum Nachfolge-Service hier.

Falls Sie eine Nicht-EU-Sendung erwarten und der Absender sie unzureichend deklariert hat, erhalten Sie einen Brief mit der Bitte, Wertnachweise per E-Mail an die Deutsche Post zu schicken. Wenige Tage später wird Ihnen das Paket nach Hause geliefert. Es werden keine Pakete mehr beim örtlichen Zollamt hinterlegt, es sei denn, Sie reichen keine Wertnachweise ein oder haben sich als Selbstverzoller registriert.

Die nachträgliche Postverzollung war ein Service der Deutschen Post für Kunden, die eine Auslandssendung nicht selbst vom Zollamt abholen wollten. Für 28,50 Euro konnten die Post damit beauftragt werden, für ein Paket eine Zollabfertigung durchzuführen und es danach an die Hausanschrift des Kunden zu liefern.

Bei Ablieferung der Sendung kassierte der Zusteller 28,50 Euro in bar + 6 Euro Auslagepauschale + staatliche Einfuhrabgaben. Insgesamt also eine teure Angelegenheit.


Inhaltsverzeichnis

  1. Warum ist mein Paket beim Zollamt gelandet?
  2. Nachträgliche Postverzollung beauftragen
  3. Alternativen zur Postverzollung
    1. Kostenlos: Selbstabholung beim Zollamt
    2. Preiswert: Postabfertigung von zu Hause
    3. Annahmeverweigerung & Retoure
  4. Ihre Fragen zum Thema


Warum ist mein Paket beim Zollamt gelandet?

Post- und Paketsendungen aus Nicht-EU-Ländern gelangen meistens über das Internationale Postzentrum (IPZ) Frankfurt nach Deutschland. Manchmal auch über die Sortierzentren in Niederaula, Feucht, Hamburg oder Radefeld. In den Sortierzentren arbeiten Mitarbeiter von Post und Zoll gemeinsam daran, die Auslandssendungen abzufertigen.

Nach Erfahrung der Paketda-Redaktion dauert die Abfertigung im Sortierzentrum oft weniger als 4 Tage. Mit Pech kann es auch 3-4 Wochen dauern, nämlich wenn die Sendung in einer Stichprobenkontrolle des Zolls landet und genauer untersucht wird.

Unklar ist, anhand welcher Kriterien der Zoll Sendungen herauspickt und in Augenschein nimmt. Wahrscheinlich ist es eine Mischung aus Zufall und Gespür der Zöllner (mehr dazu im Bericht: So arbeitet der Zoll im IPZ Frankfurt). Mögliche Anhaltspunkte für verdächtige Sendungen sind:

  • Pakete mit fehlender oder unvollständiger Zollinhaltserklärung
  • Zollinhaltserklärung passt nicht zur Form der Sendung (z.B. Deklaration als Plüschtier, aber Paket wiegt 5kg)
  • Verdächtiges Herkunftsland (z.B. für Drogenanbau bekannt)
  • Sendung ist als Geschenk deklariert, aber Absender ist ein Onlineshop
  • Sendung raschelt verdächtig (z.B. bei Pillen / Nahrungsergänzungsmitteln)

► Bei der ersten Zollkontrolle im Sortierzentrum können problemlose Sendungen direkt abgefertigt werden. Dann bekommt der Empfänger sie von der Post nach Hause geliefert.

► Oder es ist keine Abfertigung möglich, weil der Zoll offene Fragen zum Sendungsinhalt hat. Dann wird die Sendung bei einem Hauptzollamt in der Region des Empfängers hinterlegt. 1 bis 3 Tage später erhält der Empfänger einen Abholbrief mit weiteren Infos.

Pakete mit rotem Zollaufkleber werden beim Zollamt zur Abholung hinterlegt

Falls Sie keinen Abholbrief erhalten haben, aber im Tracking sehen, dass Ihr Paket an ein Zollamt übergeben wurde, rufen Sie bitte beim Zollamt an. Suchfunktion für Hauptzollämter in Ihrer Nähe hier auf zoll.de. Fragen Sie sich dort telefonisch durch, ob eine Abholung auch ohne den Abholbrief möglich ist.

Die Lagerfrist beim Zollamt beträgt 7 Tage für Briefe und Päckchen und 14 Tage für Pakete.

Übrigens: Nur Standardsendungen von Deutsche Post DHL werden zur Abholung bei Zollämtern hinterlegt. Sendungen von DHL Express, UPS, FedEx und anderen privaten Paketdiensten werden immer zur Hausanschrift geleifert und nicht bei Zollämtern hinterlegt.

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Nachträgliche Postverzollung beauftragen

In der Abholbenachrichtigung, die Sie vom Zoll bzw. der Deutschen Post erhalten haben, befindet sich ein Formular zur Beauftragung der nachträglichen Postverzollung. In das Formular tragen Sie Ihre Anschrift und Telefonnummer ein, unterschreiben es und fügen folgende ausgedruckte Belege bei:

  • Rechnung, die Sie vom Verkäufer der Ware erhalten haben
  • Zahlungsnachweis (z.B. Screenshot von Paypal, Banküberweisung oder Kreditkarten-Abrechnung)

Falls Sie keine Rechnung haben oder es sich um eine Geschenksendung handelt, machen Sie stattdessen einen Screenshot von der Onlineshop-Seite mit dem Produkt. Auf dem Screenshot sollten Produkt und Verkaufspreis erkennbar sein.

Ist das Produkt in keinem Onlineshop erhältlich, z.B. weil es gebraucht verkauft wurde, machen Sie z.B. einen Screenshot von der eBay-Auktion oder dem Chatverlauf, in dem Sie sich mit dem Verkäufer auf den Preis geeinigt haben.

Grundsätzlich braucht der deutsche Zoll einen glaubwürdigen Beleg, um den Wert der importierten Ware festzulegen. Notfalls googeln die Zöllner nach der Ware, um selber einen Preis zu ermitteln bzw. die Angaben des Kunden zu überprüfen.

Wichtig zu wissen: Versandkosten zählen mit in den Kaufpreis, erhöhen den Wert der Ware und somit auch die Zollabgaben. Warum es schlecht ist, wenn in der Verkaufsrechnung keine Versandkosten ausgewiesen sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Die nachträgliche Postverzollung findet nicht im Zollamt vor Ort statt. Nach der Beauftragung der Postverzollung wird das Paket vom örtlichen Zollamt abgeholt und in ein überregionales Sortierzentrum der Post gebracht (z.B. Radefeld oder Frankfurt). Dort wird die Postverzollung durch jeweils einen Mitarbeiter von Post und Zoll durchgeführt.

Der Postmitarbeiter nimmt quasi die Rolle des Kunden ein. Er öffnet die Sendung und legt den Inhalt + Belegnachweise dem Zöllner vor. Der/die Zöllner/in prüft, ob die Belege mit dem Paketinhalt übereinstimmen und die Wertangaben glaubwürdig sind.

Gemeinsame Zollabfertigung durch Mitarbeiter von Post und Zoll
Bei bestimmten Produkten werden zusätzliche Vorschriften geprüft, z.B. die Einhaltung der EU-Spielzeugrichtlinie oder EU-Kosmetikrichtlinie. Praktisch unmöglich ist es, Medizinprodukte und Produkte tierischen Ursprungs zu importieren. Auch Tee, Samen und Honig können problematisch sein, weil es Naturprodukte sind, die ausländische "Erreger" enthalten könnten. Bei Technikprodukten ist wichtig, dass eine CE-Kennzeichnung am Produkt vorhanden ist und eine deutsche Bedienungsanleitung beiliegt.

Gestattet der Zoll den Import des Pakets, wird alles zurück ins Paket gepackt, es verschlossen und die Einfuhrabgaben berechnet (vgl. Zollrechner). Der zu kassierende Betrag wird auf dem Paket vermerkt und vom DHL-Zusteller beim Empfänger kassiert.

Die Dauer der nachträglichen Postverzollung beträgt nach unseren Erfahrungen mindestens 1 Woche, inklusive der Transportwege zum Postsortierzentrum und zurück zum Kunden.

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Pakete mit grünem Zollaufkleber dürfen dem Empfänger ausgehändigt werden

Alternativen zur Postverzollung

Weil die Postverzollung aufgrund der hohen Gebühren (28,50 Euro + 6 Euro Auslagepauschale) so teuer ist, stellen wir nachfolgend drei Alternativen vor.


Kostenlos: Selbstabholung beim Zollamt

Wenn Sie das Glück haben, nicht weit vom nächstgelegenen Zollamt entfernt zu wohnen, können Sie die Sendung dort selbst abholen. Es werden dann keine 28,50 Euro fällig und auch keine 6 Euro Auslagepauschale. Sie bezahlen nur die Einfuhrumsatzsteuer (i.d.R. 19%) und ab 150 Euro Paketwert evtl. zusätzlich Zoll.

Nehmen Sie zum Zollamt bitte alle Unterlagen mit, die Sie auch zur nachträglichen Postverzollung einreichen würden. Falls auf dem Abholbrief eine sogenannte PÜB-Nr. (Postübergabe-Nr.) vermerkt ist, nehmen Sie diese Nummer unbedingt mit zum Zoll. Die PÜB ist wichtig, um Ihr Paket aus dem Lagerregal herauszusuchen.

Außerdem müssen Sie eine Zollinhaltserklärung ausfüllen (manchmal auch Ersatz-Zollinhaltserklärung genannt). Das Formular liegt entweder dem Abholbrief bei, oder Sie erhalten es im Zollamt. Nehmen Sie einen Kugelschreiber und Personalausweis mit. Falls ein Bekannter / Verwandter das Paket für Sie abholen soll, müssen Sie eine Vollmacht erteilen.

Füllen Sie in der Zollinhaltserklärung vor allem diese Felder aus: Warenbeschreibung, Menge, Warenwert.

Die sogenannte Zolltarif-Nummer brauchen Sie bei privaten Geschenkpaketen nicht angeben. Sie ist hauptsächlich für gewerbliche Importe relevant, also wenn Sie die importierte Ware in Deutschland für Ihre Firma nutzen wollen. Bei Importen unter 150 Euro ist die Zolltarifnummer ebenfalls entbehrlich, weil gar kein Zoll anfällt, sondern nur 19% Einfuhrumsatzsteuer.


Preiswert: Postabfertigung von zu Hause

Die Postabfertigung von zu Hause ist ein neuer Service der Zollbehörden, der von Kunden bislang wenig genutzt wird. Er funktioniert so ähnlich wie die nachträgliche Postverzollung, ist aber preiswerter.

Vereinfacht gesagt schicken Sie alle Wertnachweise per E-Mail ans Zollamt und bitten um Abfertigung Ihres Pakets. Anschließend schickt Ihnen der Zoll eine Abrechnung. Die Einfuhrabgaben überweisen Sie.

Im letzten Schritt schicken Sie dem Zoll per E-Mail eine online gekaufte DHL-Paketmarke, bei der Sie als Empfänger eingetragen sind. Mit dieser DHL-Paketmarke schickt der Zoll Ihnen das abgefertigte Paket nach Hause. Ihnen entstehen außer der DHL-Paketmarke keine Zusatzkosten.

► Detaillierte Anleitung zur Postabfertigung von zu Hause.

Vermerk auf einem geöffneten und abgefertigten Paket

Annahmeverweigerung & Retoure

Sie können eine E-Mail ans Zollamt schicken oder dort anrufen mit der Bitte, die Sendung an den Absender zurückzuschicken. Oder Sie lassen die Lagerfrist ablaufen, dann wird automatisch eine Rücksendung veranlasst. Durch die Annahmeverweigerung bzw. Rücksendung entstehen Ihnen als Empfänger keine Kosten.

Allerdings muss der Absender Rücksendeporto bezahlen. Verweigert auch der Absender die Annahme des Pakets, darf die Postgesellschaft im Absenderland den Paketinhalt vernichten oder versteigern.

Achtung: Eine Rücksendung an den Absender erfolgt nur, wenn der Vermerk "Falls unzustellbar, zurück an den Absender" ("if undeliverable return to sender") auf dem Paket vermerkt bzw. angekreuzt ist. Das ist eine sogenannte Vorausverfügung, die der Absender angegeben haben muss, als er das Paket abschickte. Ist dieser Vermerk nicht auf dem Paket vorhanden, darf die Deutsche Post DHL die Sendung theoretisch behalten. In der Praxis beobachten wir bei Paketda aber, dass die allermeisten Sendungen auch ohne Vorausverfügung retourniert werden.

Auf dem Rückweg ins Absenderland funktioniert die Sendungsverfolgung häufig nicht. Geht eine Sendung auf dem Rückweg verloren, wird dafür erfahrungsgemäß niemand die Haftung übernehmen.

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