Deutsche Zollämter ermöglichen die »Postabfertigung von zu Hause«. Dieser Service ist für alle Kunden geeignet, deren Auslandspaket beim Zollamt hinterlegt wurde, und die es dort nicht abholen möchten.
Sie können dem Zoll alle erforderlichen Unterlagen + eine bezahlte Paketmarke per E-Mal schicken und bekommen das Paket anschließend nach Hause geliefert.
Als Empfänger schicken Sie Ihrem lokalen Zollamt alle Wertnachweise über den Paketinhalt, damit die Sendung abgefertigt werden kann. Die Kontaktdaten stehen in der Abholbenachrichtigung, die Sie per Briefpost erhalten haben. Außerdem müssen Sie eines der beiden folgenden Formulare ausfüllen:
Das ausgefüllte Formular und die Wertnachweise (Rechnung vom Verkäufer, Zahlungsnachweis von Paypal, o.ä.) schicken Sie als PDF ans Zollamt.
Nachdem der Zoll die Einfuhrabgaben berechnet hat, überweisen Sie das Geld und schicken dem Zoll per E-Mail einen vorausbezahlten DHL-Paketschein, der an Sie selbst adressiert ist. Damit wird Ihnen das Paket zugeschickt.
Siehe auch: Infoseite auf zoll.de.
Achtung: Im Februar 2023 schrieb ein Nutzer in den Kommentaren am Ende dieser Seite, dass die Abfertigung von zu Hause für Pakete > 150 Euro Wert nicht (mehr) funktioniert. Haben Sie dazu eigene Erfahrungswerte, freuen wir uns über weitere Kommentare.
Deutsche Post DHL hat Ihnen einen Brief geschickt mit der Info, dass ein Paket beim Zollamt auf Abholung wartet. Reagieren Sie nun schnellstmöglich wie folgt:
Kritisch ist die kurze, 7-tägige Lagerfrist von Briefsendungen bzw. 14 Tage für Pakete. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihr Zollamt kontaktieren, sonst wird die Lieferung an den Absender retourniert. Die Frist beginnt, sobald der Brief mit der Abholbenachrichtigung an Sie verschickt wurde.
Wir empfehlen, eine DHL-Paketmarke zu kaufen, obwohl Sie theoretisch jeden beliebigen Paketdienst beauftragen können. Aber weil die Zollämter eingespielte Abläufe mit DHL haben, dürfte es mit DHL am reibungslosesten funktionieren.
Die Paketmarke kann als PDF oder ausgedruckt zum Zoll geschickt werden, das bestätigte der Zoll gegenüber Paketda. Die Absenderanschrift soll auf dem Paketschein wie folgt angegeben werden:
Vor- und Nachname des Kunden
c/o Zollamt Musterstadt
Straße & Hausnr. des Zollamts
12345 Zollamtstadt
Sollte das Paket unterwegs verloren gehen, muss der Kunde selbst einen Nachforschungsauftrag beim Paketdienst einreichen. Deshalb darf das Zollamt nur mit c/o-Vermerk angegeben werden und der Name des Kunden muss in der ersten Zeile der Absenderanschrift stehen.