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Ratgeber für Paketabholung beim Zollamt

Foto eines Zollamts mit Beamten in Uniform

Inhaltsverzeichnis

  1. Was muss ich mitnehmen, um ein Paket beim Zoll abzuholen?
  2. Achtung bei Paketen über 150 Euro
  3. Paket für andere Person abholen mit Vollmacht
  4. Wie lange werden Pakete beim Zollamt gelagert?
  5. Ich habe keinen Abholbrief vom Zoll bekommen
  6. Ihre Fragen zum Thema


Was muss ich mitnehmen, um ein Paket beim Zoll abzuholen?

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen und Dinge mit, um ein Paket selber beim Zollamt abzuholen:

  • Alle Seiten der Abholbenachrichtigung der Deutschen Post
  • Rechnungsbeleg des ausländischen Onlineshops (sofern vorhanden)
  • Zahlungsnachweis, z.B Screenshot aus der Paypal-App, aus dem Onlinebanking, Kreditkartenabrechnung o.ä.
  • Bargeld, um die Einfuhrabgaben zu bezahlen. (Zollrechner hier)
  • Kugelschreiber, falls Sie vor Ort weitere Dokumente ausfüllen müssen

Bei Sendungen bis 150 Euro Bestellwert ist eine "Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK)" notwendig. Diese reichen Sie bitte unter www.zoll-portal.de ein, bevor Sie das Paket beim Zollamt abholen.

Bei Sendungen über 150 Euro Bestellwert ist eine umfangreichere Zollanmeldung notwendig vom Typ "Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)". Details dazu im nächsten Abschnitt.

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Achtung bei Paketen über 150 Euro

Bei Sendungen mit einem Wert von über 150 Euro müssen Sie als Empfänger eine elektronische Zollanmeldung einreichen, bevor Sie das Paket beim Zollamt abholen können. Die im vorherigen Kapitel erwähnte Zollanmeldung via zoll-portal.de ist nicht ausreichend, weil diese nur für Sendung unter 150 Euro funktioniert.

Nachdem Sie das Formular online abgeschickt haben, müssen Sie es zusätzlich zwei Mal ausdrucken und beide Exemplare unterschrieben zum Zollamt mitnehmen.

In der Abholbenachrichtigung, die Sie von der Deutschen Post erhalten, werden Sie auf die elektronische Zollanmeldung hingewiesen:

"Für kommerzielle Sendungen mit einem Sachwert von mehr als 150 Euro ist eine zusätzliche elektronische Zollanmeldung (Fachanwendung ATLAS Zollbehandlung) bzw. eine elektronisch übermittelte Zollanmeldung (Internet-Zollanmeldung-Einfuhr, kurz IZA) erforderlich."

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Paket für andere Person abholen mit Vollmacht

Möchten Sie ein Paket für eine andere Person beim Zollamt abholen, benötigen Sie eine Vollmacht. Vollmacht-Formular hier als Download.

Die Vollmacht muss vom Originalempfänger des Pakets ausgefüllt und unterschrieben werden. Die abholende Person nimmt folgendes mit zum Zollamt:

  • Abholvollmacht
  • Eigenen Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Sendungen ab 150 Euro: Formular wie im vorherigen Abschnitt erklärt

Alle Unterlagen müssen ausgedruckt mitgenommen werden. Es genügt nicht, Zahlungsbelege oder die Vollmacht auf dem Handy vorzuzeigen.

Ist es Ihnen nicht möglich, ein Paket beim Zollamt abzuholen, können Sie den Service Postabfertigung von zu Hause nutzen.

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Wie lange werden Pakete beim Zollamt gelagert?

Einschreiben, Briefe und Päckchen lagern 7 Tage (genau 1 Woche) beim Zollamt. Pakete werden 2 Wochen beim Zoll aufbewahrt.

Die Lagerfrist beginnt zu laufen, sobald die Sendung beim Zollamt hinterlegt wurde. Wenn Sie die Abholbenachrichtigung erhalten, sind also schon 1 oder 2 Tage verstrichen. Vor allem die 7-Tage-Frist für Einschreiben und Päckchen ist sehr knapp bemessen. Rufen Sie notfalls beim Zollamt an, und erkundigen sich, die Lagerdauer kostenpflichtig verlängert werden kann.

Wie erkennt man, ob es sich um ein Päckchen oder um ein Paket handelt?

Orientieren Sie sich am Anfangsbuchstaben der Sendungsnummer. Beginnt die Sendungsnummer mit R oder U, handelt es sich oft um ein Päckchen (Beispiel: RX123456789DE). Sendungsnummern von Paketen beginnen oft mit C oder E (Beispiel: EK123456789IN).

Alternativ können Sie dieses Tracking auf dhl.com ausprobieren. Nachdem Sie dort Ihre Sendungsnummer eingegeben haben, erscheint der Hinweis "Diese Sendung wird abgewickelt von:" verbunden mit der Info Deutsche Post, DHL eCommerce, DHL Paket oder DHL Express. Die beiden erstgenannten Beförderungsarten sind i.d.R. Einschreiben / Päckchen (7 Tage Lagerfrist), und die beiden letztgenannten sind Pakete (14 Tage Lagerfrist).

Bei ausländischen Einschreiben und Päckchen kann es vorkommen, dass nach dem Import von der Deutschen Post eine neue, deutsche Sendungsnummer vergeben wird. Auf dem Abholbrief kann deshalb eine ganz andere Sendungsnummer stehen (auf DE endend), als die ursprünglich im Absenderland zugeteilte Sendungsnummer.

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Abholbrief für eine Zollsendung


Ich habe keinen Abholbrief vom Zoll bekommen

Suchen Sie hier auf der Website des Zolls per Umkreissuche ein Zollamt in Ihrer Nähe. Fragen Sie sich dort telefonisch durch, welche Zweigstelle bzw. Abteilung für die Verzollung von Postsendungen zuständig ist. Lassen Sie sich dorthin verbinden und nennen die Sendungsnummer.

Nun muss man hoffen, dass das Zollamt die Sendung finden kann. Denn häufig wird eine sog. Postübergabe-Nummer (PÜB) für die Paketabholung beim Zoll benötigt.

Diese Nummer unterscheidet sich von der Sendungsnummer und kann an der DHL-Hotline nicht erfragt werden. Die PÜB-Nummer steht nur im Abholbrief (siehe Mustergrafik oben). Und wenn dieser Brief verloren gegangen ist, bleibt man als Kunde oft im Regen stehen. Es kommt regelmäßig vor, dass durch verlorene Abholbriefe Pakete nicht beim Zoll abgeholt und ins Ausland zurückgeschickt werden. Weder Post noch Zoll übernehmen in solchen Fällen die Haftung.

Lesen Sie zu diesem Thema ergänzend unseren Artikel Ärgerlich: Paket zurück, weil keine Benachrichtigung vom Zoll.

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