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Ratgeber zur Registrierung als Selbstverzoller

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie registriere ich mich als Selbstverzoller?
  2. Was bedeutet Selbstverzollung?
  3. Probleme mit der Selbstverzollung
  4. Praxiserfahrungen von Nutzern
  5. Nutzerfragen

Als Selbstverzoller muss man alle Postpakete beim örtlichen Zollamt abholen


Wie registriere ich mich als Selbstverzoller?

Die Registrierung erfolgt auf shop.deutschepost.de/selbstverzoller. Dort ist ein separater Account erforderlich – Zugangsdaten von dhl.de oder der DHL-App sind nicht gültig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie per Post einen Verifizierungscode zur Adressbestätigung.

So finden Sie den Menüpunkt zur Registrierung:
Registrierung als Selbstverzoller

Geben Sie bei Bestellungen aus dem Ausland stets genau die Adresse an, die auch bei der Registrierung verwendet wurde. Für jedes Familienmitglied ist eine eigene Registrierung erforderlich. Packstationen oder Postfilialen sind als Lieferadresse unzulässig.

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Was bedeutet Selbstverzollung?

Bei der Selbstverzollung müssen alle zollpflichtigen Auslandssendungen beim zuständigen Zollamt abgeholt werden. Die 6-Euro-Auslagepauschale der Deutschen Post entfällt.

Die Post übernimmt in diesen Fällen keine Zollabfertigung, daher auch keine Zustellung nach Hause. Sendungen unterhalb der Zollfreigrenze (z. B. Geschenkpakete bis 45 €) und IOSS-Sendungen werden weiterhin an die Hausanschrift geliefert.

Die Registrierung lohnt sich nur, wenn die Fahrtkosten zum Zollamt niedriger sind als die 6 €. Ob Ihr Zollamt Sendungen abfertigt, erfahren Sie telefonisch oder unter zoll.de.

Gültig nur für Standardsendungen von Deutsche Post DHL (nicht für DHL Express). Bei anderen Paketdiensten ist Selbstverzollung für Firmenkunden in Ausnahmefällen möglich bzw. für Privatkunden überhaupt nicht möglich.

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Probleme mit der Selbstverzollung

Häufig wird die Selbstverzollung durch die Post nicht umgesetzt – wohl aus Kapazitätsgründen. Die Erkennung registrierter Selbstverzoller anhand der Empfängeradresse ist technisch komplex und fehleranfällig, z. B. bei abweichender Schreibweise oder Umlauten.

Zusätzlich werden viele Auslandssendungen pauschal freigegeben und gar nicht kontrolliert. In solchen Fällen ist die 6 € trotzdem fällig – auch bei registrierten Selbstverzollern.

Eine Rückforderung der Auslagepauschale ist möglich: dhl.de/nachentgelt

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Praxiserfahrungen von Nutzern

Erster Erfahrungsbericht eines Paketda-Nutzers:

  • Selbstverzoller-Registrierung ist nur wirksam, wenn die Adresse exakt übereinstimmt - ggf. mehrere Varianten registrieren (z. B. "Frankfurt/Main", "Frankfurt am Main").
  • Für jede Adress-Variante ist eine separate Registrierung mit eigener E-Mail-Adresse nötig.
  • Abgabeinformation anfordern: Wenn sie nicht nach 2 bis 3 Tagen kommt, einfach erneut anfordern - nicht warten!
  • Fehlerhafte Namensübernahmen (z. B. Buchstabendreher) kommen vor und können zur Nichterkennung führen.
  • Probleme treten besonders häufig bei Sendungen aus Großbritannien auf.
  • Tipp: Absender darum bitten, Rechnung außen am Paket anzubringen - das erhöht die Chance auf Freigabe ohne Rückfragen.


Zweiter Praxisbericht eines Nutzers

  • Die Bearbeitung von Importsendungen im IPZ Frankfurt wurde nach Registrierung als Selbstverzoller spürbar beschleunigt.
  • Falls kein Abholbrief kommt: direkt beim örtlichen Zollamt nachfragen (Name/Adresse genügt).
  • Samstagszustellung kann auf Montag verschoben werden, weil Zollämter samstags geschlossen sind. Tracking beachten.
  • Wenn sich die Empfänger-PLZ nach Eintreffen im Startpaketzentrum ändert, geht die Sendung ans örtliche Zollamt.

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