Die Registrierung erfolgt auf shop.deutschepost.de/selbstverzoller. Dort ist ein separater Account erforderlich – Zugangsdaten von dhl.de oder der DHL-App sind nicht gültig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie per Post einen Verifizierungscode zur Adressbestätigung.
So finden Sie den Menüpunkt zur Registrierung:

Geben Sie bei Bestellungen aus dem Ausland stets genau die Adresse an, die auch bei der Registrierung verwendet wurde. Für jedes Familienmitglied ist eine eigene Registrierung erforderlich. Packstationen oder Postfilialen sind als Lieferadresse unzulässig.
Bei der Selbstverzollung müssen alle zollpflichtigen Auslandssendungen beim zuständigen Zollamt abgeholt werden. Die 6-Euro-Auslagepauschale der Deutschen Post entfällt.
Die Post übernimmt in diesen Fällen keine Zollabfertigung, daher auch keine Zustellung nach Hause. Sendungen unterhalb der Zollfreigrenze (z. B. Geschenkpakete bis 45 €) und IOSS-Sendungen werden weiterhin an die Hausanschrift geliefert.
Die Registrierung lohnt sich nur, wenn die Fahrtkosten zum Zollamt niedriger sind als die 6 €. Ob Ihr Zollamt Sendungen abfertigt, erfahren Sie telefonisch oder unter zoll.de.
Gültig nur für Standardsendungen von Deutsche Post DHL (nicht für DHL Express). Bei anderen Paketdiensten ist Selbstverzollung für Firmenkunden in Ausnahmefällen möglich bzw. für Privatkunden überhaupt nicht möglich.
Häufig wird die Selbstverzollung durch die Post nicht umgesetzt – wohl aus Kapazitätsgründen. Die Erkennung registrierter Selbstverzoller anhand der Empfängeradresse ist technisch komplex und fehleranfällig, z. B. bei abweichender Schreibweise oder Umlauten.
Zusätzlich werden viele Auslandssendungen pauschal freigegeben und gar nicht kontrolliert. In solchen Fällen ist die 6 € trotzdem fällig – auch bei registrierten Selbstverzollern.
Eine Rückforderung der Auslagepauschale ist möglich: dhl.de/nachentgelt
Erster Erfahrungsbericht eines Paketda-Nutzers: