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Ratgeber zur Registrierung als Selbstverzoller

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie registriere ich mich als Selbstverzoller?
  2. Was bedeutet Selbstverzollung?
  3. Probleme mit der Selbstverzollung
  4. Praxiserfahrungen zur Selbstverzollung & Reklamation
  5. Nutzerfragen

Als Selbstverzoller muss man alle Postpakete beim örtlichen Zollamt abholen

Wie registriere ich mich als Selbstverzoller?

Die Registrierung als Selbstverzoller erfolgt auf shop.deutschepost.de. Sie müssen sich dort mit einem bestehenden Account einloggen oder einen neuen Account anlegen.

Hinweis: Das Einloggen auf shop.deutschepost.de funktioniert nicht mit Zugangsdaten von dhl.de oder aus der DHL-App. Es handelt sich um ein getrenntes System. Nach der Registrierung als Selbstverzoller schickt Ihnen die Post einen Brief mit einem Zahlencode zur Adressüberprüfung.

Registrierung als Selbstverzoller

Achten Sie bei Onlinebestellungen außerhalb der EU darauf, die Adresse genauso anzugeben, wie sie in der Registrierung als Selbstverzoller hinterlegt ist. Gibt es mehrere Familienmitglieder, ist für jede Person eine eigene Registrierung notwendig.

Als Adressen sind nur Haus- und Firmenanschriften möglich. Packstationen oder Postfilialen sind als Lieferadresse verboten.

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Was bedeutet Selbstverzollung?

Selbstverzollung bedeutet, dass alle zollpflichtigen Auslandssendungen von Deutsche Post DHL beim örtlichen Zollamt in der Nähe des Empfängers hinterlegt werden. Vorteil: Die Auslagepauschale der Deutschen Post in Höhe von 6 Euro entfällt.

Als Selbstverzoller bekommen Sie Auslandssendungen nicht mehr nach Hause geliefert, so dass die Deutsche Post DHL mit der Zollabfertigung nichts mehr zu tun hat. Deshalb werden keine 6 Euro Gebühren berechnet.

Weiterhin zur Hausanschrift geliefert werden Sendungen unterhalb der Zollfreigrenze (45 Euro bei privaten Geschenkpaketen) und sogenannte IOSS-Pakete. Für letztere übernimmt der Absender die Zahlung der Einfuhrabgaben.

► Die Registrierung als Selbstverzoller lohnt sich, wenn die Fahrtkosten zu Ihrem nächstgelegenen (Haupt-) Zollamt günstiger sind als die 6 Euro Postgebühren. Eine Suchfunktion für Zollämter in Ihrer Gegend gibt es hier auf zoll.de. Weil nichts jedes Zollamt Postsendungen abfertigt, rufen Sie dort ggf. kurz an, um sich nach dieser Möglichkeit zu erkundigen.

Das Selbstverzoller-Verfahren funktioniert nur für Briefe, Päckchen und Pakete die von Deutsche Post DHL als Standardsendung befördert werden. Bei Paketen von DHL Express funktioniert die Selbstverzollung nicht.

Bei anderen Paketdiensten wie UPS, FedEx, DPD, Hermes oder GLS ist nach Erfahrung der Paketda-Redaktion ebenfalls keine Selbstverzollung möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn die Zollabfertigung über den Dienstleister GdSK (www.gdsk.de) erfolgt. Bei der GdSK-Selbstverzollung wird das Paket jedoch nicht zum Zollamt in Ihrer Nähe gebracht, sondern verbleibt im Paketzentrum. Deshalb raten wir Privatkunden davon an. Würde der Zoll z.B. eine Beschau der Ware anordnen, müssten Sie zum Paketzentrum reisen, was unverhältnismäßig aufwändig und teuer wäre.

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Probleme mit der Selbstverzollung

Nutzer berichten uns regelmäßig, dass die Registrierung als Selbstverzoller von der Deutschen Post nicht beachtet wird.

Wahrscheinlich hat das praktische Gründe, denn die Deutsche Post muss die Adresse jeder Sendung aus einem Nicht-EU-Land gegen die Datenbank mit registrierten Selbstverzollern abgleichen. Angesichts zehntausender Auslandssendungen pro Tag erscheint das in der Praxis schwierig bis unmöglich.

Viele Auslands-Sendungen werden im IPZ Frankfurt auch einfach durchgewunken, also vom Zoll und der Deutschen Post gar nicht genauer angeguckt.

Hinzu kommen unterschiedliche Adress-Schreibweisen und Probleme ausländischer Versender mit ä, ö, ü, ß. Ist der Empfänger auf dem Paketetikett nicht so geschrieben wie bei der Selbstverzoller-Registrierung angegeben, kann es bei der Post Zuordnungsprobleme geben.

Immerhin ist es möglich, die 6-Euro-Auslagepauschale von DHL erstattet zu bekommen, wenn sie irrtümlich kassiert wurde. Nutzen Sie dafür bitte dieses Formular auf dhl.de.

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Praxiserfahrungen zur Selbstverzollung & Reklamation

Ein Paketda-Nutzer hat dankenswerterweise seine umfangreichen Praxiserfahrungen mit der DHL-Selbstverzollung aufgeschrieben, so dass jeder von dem Wissen profitieren kann:

Die Registrierung als Selbstverzoller funktioniert nur dann, wenn die eigene Adresse genau so auf dem Paket angegeben wird, wie sie auch registriert ist. Da sich meine Adresse verschieden schreiben lässt (wie z.B. Frankfurt/Main, Frankfurt/M., Frankfurt, Frankfurt am Main....), habe ich mich mit mehreren Varianten jeweils zusätzlich registriert.

Das hilft, unnötige Verzollungen durch DHL zu umgehen (wofür es natürlich keine Garantie gibt), hat aber den Nachteil, daß man für jede Schreibweise ein eigenes Benutzerkonto mit einer jeweils anderen eMail-Adresse braucht, man sollte also nur die notwendigsten Varianten registrieren.

Klappt es nicht, muß man wie es hier ja steht, bei DHL die Abgabeinformationen anfordern. Hierbei ist mir folgendes aufgefallen: Entweder die kommen innerhalb von 2-3 Tagen oder gar nicht. Wenn letzteres der Fall ist, nicht wochenlang warten (auch wenn es da so steht!), sondern einfach wieder anfordern. Es ist ein Online-Formular und geht schnell. Der ursprünglichen Anforderung mit Erinnerungen Nachdruck zu verleihen, ist reine Zeitverschwendung. Spätestens mit der 2. ooder 3. Anforderung hat man i.d.R. Erfolg.

Mir sind schon Sendungen untergekommen, bei denen auf der Abgabeinformation mein Name falsch geschrieben war, obwohl er auf der Sendung völlig richtig erscheint. Ob da die Selbstverzollung nicht funktioniert, weil es ein Einlesefehler ist, oder der eine oder andere DHL-Mitarbeiter sich schlicht die Mühe sparen will, indem er einen Buchstaben weglässt, kann ich nicht sagen. Ich will auch nichts unterstellen, es fällt nur auf, daß im Zweifel immer ein "Grund" zu finden ist, warum die Sendung durch DHL verzollt wurde, obwohl es nicht hätte sein müssen.

-Ich bekomme Sendungen aus aller Welt und fast alle gehen dank korrekter Deklaration der Absender glatt durch. USA, Australien, Kanada... kein Problem. Bei Sendungen aus Großbritannien geht bei mindestens (!) 9 von 10 Sendungen etwas schief. Geschenkvermerke werden einfach ignoriert oder gar noch überklebt, der Selbstverzollerstatus einfach ignoriert. Warum das so ist - keine Ahnung.

Hilfreich ist es immer, wenn der Absender - auch bei Geschenken und besonders bei Sendungen von geringem Wert - nicht nur so einen Zollinhaltserklärung-Aufkleber ausfüllt, sondern eine Erklärung/Rechnung außen an der Sendung in einer Klarsichthülle befestigt, denn dann muß sich DHL damit befassen und das führt eher zum Durchwinken. Zollmitarbeiter bestätigten mir dies. Auf jeden Fall den Absender immer um so etwas bitten. Selbst wenn man Zoll zahlen muß, erleichtert daß die Sache ungemein und vermeidet, daß Zollmitarbeiter den Wert ermitteln, indem sie z.B. nachsehen, was der Inhalt bei eBay kosten würde, war mir schon widerfahren ist.

Man muß aber sagen, daß man mit 95% der Zollmitarbeiter vernünftig reden und sich auch Rat holen kann. Die machen auch nur ihren Job und kriegen sicher Geschichten aufgetischt, daß sich einem die Fußnägel aufrollen. Wie man in den Wald hereinruft...

Ergänzung zur Einfuhrumsatzsteuererstattung durch den Zoll

Wendet man sich mit vollständigen Unterlagen an das zuständige Zollamt, wird der Antrag i.d.R. sehr schnell bearbeitet und ihm auch entsprochen.

Allerdings ist die Deutsche Post Aufschubnehmer; sie lässt sich also fällige Beträge stunden. Das machen viele Firmen, weil es u.a. die Verzollung beschleunigt. Hierfür ist eine entsprechende Sicherheit zu leisten, wodurch dann beispielsweise Bonitätsprüfungen entfallen.

Einzige Ausnahme hiervon ist die Einfuhrumsatzsteuer. Die Post sitzt also für Monate auf dem von ihr zu Unrecht erhobenen Geld und arbeitet damit. Bevor der Zoll das Geld aber von der Post nicht hat, rückt er es selbst nicht heraus. Die Folge davon sind teils mehrere Monate Wartezeit, auf die man sich einstellen muß.

Da es hier bei Privatkunden meist nicht um Unsummen geht, kann man das zwar gut verkraften, aber die Erstattung der Auslagenpauschale kann man vorher auch nicht beantragen, so das hier sicher zehn-, wenn nicht hunderttausende Beträge an Steuern plus jeweils 6 Euro unberechtigt eingeforderte Auslagenpauschale bei der Post auf Eis liegen.

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