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Zoll bei versandkostenfreien Paketen

Kostenfalle bei versandkostenfreien Pakten

Inhaltsverzeichnis

  1. Wo lauert die Zoll-Falle bei versandkostenfreien Bestellungen?
  2. Rechtsgrundlage
  3. Ausnahme: Standardpakete von Deutsche Post DHL
  4. Fazit & Empfehlung
  5. Nutzerfragen zum Thema

► Faustregel für Pakete von DHL Express, UPS, FedEx und anderen Kurierdiensten: Portokosten erhöhen den zu verzollenden Warenwert. Bei portofreiem Versand werden die Transportkosten vom Zoll geschätzt und zum Warenwert addiert.

► Ausnahmen sind Standardsendungen von Deutsche Post und DHL: Bei versandkostenfreier Lieferung wird kein geschätztes Porto addiert.



Wo lauert die Zoll-Falle bei versandkostenfreien Bestellungen?

Die Infos in diesem Abschnitt gelten für Sendungen privater Paketdienste. Dazu zählen DHL Express, UPS, FedEx, Hermes, DPD, GLS und alle anderen Anbieter, außer der Deutschen Post und DHL Standardpaket. DHL Express gehört zwar auch zur Deutschen Post AG, zählt aber nicht zur Definition eines (teil-) staatlichen Postunternehmens.


Der Zoll geht davon aus, dass es bei Sendungen der oben genannten Anbieter keinen Gratisversand gibt, weil kein Paketdienst kostenlos arbeitet. Irgendjemand muss den Transport bezahlen. Und diese Transportkosten erhöhen den Bestellwert, der wiederum die Grundlage für die Berechnung von Zoll und Steuern ist (sog. Zollwert).

In der Praxis läuft es so: Bei Bestellungen, die für den Kunden versandkostenfrei sind, kalkuliert der Verkäufer das Porto in den Verkaufspreis hinein.

Sie kaufen sich beispielsweise ein Smartphone für 200 Euro in China und bezahlen kein Porto, weil der Verkäufer gratis verschickt. Der Paketdienst (z.B. China Post) erhält vom Verkäufer aber trotzdem Porto (z.B. 5 Euro). In der Rechnung wird dieses Porto jedoch nicht ausgewiesen, weil der Verkäufer dem Käufer einen "kostenlosen Versand" versprochen hat.

Der kostenlose Versand funktioniert für Verkäufer wie eine Marketing-Maßnahme, um Kunden zu gewinnen.

► Für den Zoll gibt es allerdings keinen "kostenlosen Versand". Die Behörde argumentiert: Irgendjemand muss Porto bezahlt haben. Und wenn das Porto nicht in der Rechnung steht, dann schätzen wir es halt.

Fiktive Versandkosten zu schätzen, obwohl der Kunde gar keine Versandkosten bezahlt hat, ist ziemlich unfair. Aber es wird gemacht.

Bleiben wir beim Beispiel, dass Sie ein chinesisches Smartphone portofrei für 200 Euro gekauft haben. Der deutsche Zoll sieht die Rechnung über 200 Euro mit dem Vermerk "free shipping". Der Zoll schaut daraufhin in eine Versandkosten-Datenbank und schlägt beispielsweise 25 Euro fiktives Porto auf die 200 Euro Kaufpreis drauf.

Als Kunde müssen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf 225 Euro bezahlen, obwohl Sie in China faktisch nur für 200 Euro eingekauft haben.

In einem Infobrief von DHL Express wird das Vorgehen wie folgt erklärt:

Es ist zwingend erforderlich, für die Zollwertberechnung Frachtkosten anzugeben. Werden in der Commercial Invoice (Handelsrechnung) bzw. im Zahlungsnachweis (z.B. Paypal-Beleg) keine Frachtkosten oder Frachtkosten mit 0,00 Euro angegeben, so wird eine allgemein anerkannte Liste von Frachtkosten, die sog. IATA genormte TACT Raten für den internationalen Luftverkehr für die Ermittlung der Frachtkosten herangezogen.

Diese werden von der Zollverwaltung akzeptiert. Anhand des ausgewiesenen Warenwertes, der Luftfracht-Transportrate, sofern Frachtkosten nicht zur Verfügung stehen, sowie der Lieferbedingung werden die zu zahlenden Einfuhrabgaben berechnet.

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Rechtsgrundlage

Als Kunde fragt man sich natürlich, ob das Vorgehen des Zolls rechtlich in Ordnung ist. Denn nach gesundem Menschenverstand erscheint es fragwürdig, wenn eine Behörde auf Basis von Schätzwerten ein Porto festsetzt, das der Käufer in der Realität gar nicht bezahlt hat.

Die rechtliche Grundlage für die Schätzung von Portokosten ist die sogenannte "Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447" die sich auf der Website eur-lex.europa.eu abrufen lässt.

In Artikel 138 der Verordnung heißt es wörtlich:

(3) Werden Waren unentgeltlich oder mit einem Beförderungsmittel des Käufers befördert, so werden die in den Zollwert einzubeziehenden Beförderungskosten nach dem für die gleichen Beförderungsmittel üblichen Frachttarif berechnet.

Auf der Website des deutschen Zolls gibt es ebenfalls einen Erklärtext. Darin steht:

Bei der Zollwertfeststellung nach Art. 70 Unionszollkodex (UZK) sind dem gezahlten oder zu zahlenden Preis die Beförderungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft hinzuzurechnen, wenn sie nach den Lieferbedingungen noch nicht in ihm enthalten sind.

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Abgabenbescheid vom Zollamt

Ausnahme: Standardpakete von Deutsche Post DHL

Wird Ihnen eine internationale Lieferung mit der Deutschen Post zugestellt oder als DHL-Standardpaket, so berechnet der Zoll keine fiktiven Versandkosten. Ist die Lieferung versandkostenfrei, erhöht sich der Warenwert nicht. Auf www.zoll.de heißt es:

Postverkehr: Werden die Waren vom Verkäufer versandkostenfrei geliefert, sind die Portokosten bereits im tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten und werden nicht hinzugerechnet.

Bei Bestellungen im Ausland kann man schwer vorhersagen, welcher Paketdienst die Zustellung in Deutschland übernimmt. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn der Verkäufer mit der staatlichen Postgesellschaft seines Landes verschickt. Beispiele: In den USA ist es USPS, in der Türkei ist es PTT, in Russland ist es Pochta Rossii. Die staatliche Postgesellschaft des Absenderlandes wird die Sendung an Deutsche Post oder DHL übergeben.

Sonderfall: Verschickt der Absender mit der Versandart EMS (Express), wird die Sendung in Deutschland an DHL Express übergeben. Der Zoll behandelt das Paket aber wie ein DHL-Standardpaket. Das heißt, bei einem versandkostenfreien EMS-Paket ist keine Zollfalle durch fiktive Versandkosten zu befürchten.

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Fazit & Empfehlung

Vom Zoll geschätzte Versandkosten sind ärgerlich, weil die Einfuhrabgaben dadurch höher ausfallen, als eigentlich "gerechtfertigt". Um das zu vermeiden, achten Sie Onlinekäufen in Nicht-EU-Ländern darauf, dass die Versandkosten separat ausgewiesen werden, oder dass der Versand mit der staatlichen Postgesellschaft des Absenderlandes erfolgt.

Falls ein Onlineshop in China oder in den USA mit kostenlosem Versand wirbt, schicken Sie eine E-Mail an den Shop und fragen nach, ob die Ausstellung einer Rechnung mit Versandkosten möglich ist. Fragen Sie vor der Bestellung nach. Viele Onlineshops erstellen automatisierte Rechnungen, die sich nachträglich nicht mehr ändern lassen.

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