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Ausfüllhilfe zur Zollinhaltserklärung


Zollinhaltserklärung klingt komplizierter, als es ist. In das Formular tragen Sie ein, welche Waren Sie versenden. So kann der Zoll berechnen, ob der Empfänger Einfuhrabgaben (Zoll) bezahlen muss.


Inhaltsverzeichnis

  1. Starthilfe: Zollinhaltserklärung für Anfänger
  2. Brauche ich zusätzlich eine Handelsrechnung?
  3. Hilfe zur DHL-Zollinhaltserklärung
  4. Hilfe zur Hermes-Zollinhaltserklärung
  5. Formular zu kurz, was nun?
  6. Formulare mit Klebetasche befestigen
  7. FAQ: Fragen von Nutzern

Starthilfe: Zollinhaltserklärung für Anfänger

Muss der Empfänger immer Zoll bezahlen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die meisten Länder haben Freibeträge, so dass Empfänger für geringwertige Lieferungen nichts bezahlen müssen (z.B. Schweiz 100 CHF, USA 800 Dollar). Die Freibeträge schwanken je nach Land (Details hier). Es ist leider nicht möglich, dass Sie als Absender den Zoll im Voraus bezahlen, um den Empfänger davon zu befreien.

Wann ist eine Zollinhaltserklärung erforderlich?
Das Formular ist erforderlich, wenn Sie mit DHL (Standardpaket, Päckchen, Warenpost) oder Hermes Borderguru etwas in ein Land außerhalb der EU versenden. Es ist egal, ob es sich um ein Geschenk oder Verkaufsware handelt. Bei Geschenkpaketen ist die Zollinhaltserklärung bei DHL etwas einfacher auszufüllen, weil man weniger Daten angeben muss.

Wann ist keine Zollinhaltserklärung notwendig?
Wenn Sie mit DHL Express, UPS oder FedEx in Nicht-EU-Länder versenden, brauchen Sie keine Zollinhaltserklärung, sondern müssen eine Handelsrechnung erstellen.

Wie unterscheiden sich CN22 und CN23?
Bei DHL gibt es die kleinformatige Zollinhaltserklärung CN22 für Päckchen (PDF) und das umfangreichere Formular CN23 für Pakete (PDF). In der DHL-Onlinefrankierung wird automatisch die passende Variante verwendet. Bei handschriftlich ausfüllbaren DHL-Versandscheinen ist immer das Formular CN23 zu verwenden.

Was muss ich außerdem beachten?
Paketda empfiehlt: Füllen Sie die Zollinhaltserklärung online aus und nicht auf Papier, denn handschriftliche Infos können missverstanden werden. Beispiel: Die in deutscher Handschrift geschriebene Zahl 1 gilt in den USA als 7.

Hermes Borderguru ermöglicht ausschließlich online erstellte Paketscheine mit digitalen Zolldaten (Drucker notwendig). Haben Sie keinen Drucker, können Sie in DHL-Filialen den Versandschein + Zollinhaltserklärung von Hand ausfüllen. Verwenden Sie die DHL-Onlinefrankierung, so ist ein Drucker notwendig, weil mobile DHL-Paketscheine bei Nicht-EU-Sendungen nicht funktionieren.

Verschicken Sie mit Hermes Borderguru nur Waren bis 500 Euro. Nutzen Sie für teurere Waren ein DHL-Paket mit der aufpreispflichtigen Option "Höherversicherung". Ab 1.000 Euro Warenwert ist außerdem eine Ausfuhrgenehmigung durch den deutschen Zoll notwendig (sehr bürokratisch).



Videoanleitung: Zollinhaltserklärung ausfüllen
Videoanleitung: Zollinhaltserklärung ausfüllen


Brauche ich zusätzlich eine Handelsrechnung?

► Versenden Sie als Unternehmer, erstellen Sie bitte immer eine Handelsrechnung. Die Angaben in der Zollinhaltserklärung müssen mit der Handelsrechnung übereinstimmen.

► Versenden Sie als Privatperson ein Geschenk, ist keine Handelsrechnung erforderlich.

► Versenden Sie als Privatperson eine Retoure, fügen Sie der Sendung zwei Kopien der ursprünglichen Rechnung des Verkäufers bei und vermerken darauf "Return Shipment to Seller". Mehr dazu hier.

► Versenden Sie als Privatperson eine Ware, z.B. aus einem eBay-Verkauf, so ist bei Hermes-Borderguru bis 500 Euro keine Handelsrechnung notwendig (Quelle). Bei DHL gibt es diese Ausnahmeregel nicht. Wir empfehlen bei DHL-Sendungen, immer eine Handelsrechnung zu erstellen oder wenigstens zwei (auf Englisch) ausgedruckte Transaktionsbelege von eBay, Paypal, o.ä. beizulegen als Wertnachweis für die Ware.

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Hilfe zur DHL-Zollinhaltserklärung

Damit die Zollinhaltserklärung im Land des Empfängers lesbar ist, sollte sie auf Englisch ausgefüllt werden oder der jeweiligen Landessprache. Pakete in die Schweiz können Sie auf Deutsch deklarieren. Welche Sprache zulässig ist, wird länderabhängig in der DHL-Onlinefrankierung angezeigt. Beispiel:

Sendungsart festlegen
Sendungsart bestimmen:

  • Dokumente: Dokumente ohne Wert, z.B. Reisepass, private Fotos oder Bücher (Mehr dazu hier.)
  • Geschenk: Absender und Empfänger sind Privatpersonen. Der Empfänger bekommt die Ware gratis zur persönlichen Verwendung. Gegenleistungen wie Geld oder Tauschgüter sind verboten.
  • Warenmuster: Kommt i.d.R. nur bei Firmen vor, wenn ein Produktmuster (Ansichtsexemplar, Probe) verschickt wird
  • Warenrücksendung: Wenn Sie ein Produkt an einen ausländischen Verkäufer retournieren (Mehr dazu hier.)
  • Handelsware: Wenn Sie ein Produkt an eine Person im Ausland verkauft haben. Gilt auch dann, wenn Sie nicht Geld als Gegenleistung erhielten, sondern z.B. einen Tauschgegenstand, virtuelles Geld oder immaterielle Leistungen wie Werbung.
  • Sonstiges: Diese Kategorie wählen Sie, wenn nichts Vorgenanntes zutrifft.

Paketinhalte beschreiben
Inhalt des Pakets angeben

Genaue Warenbezeichnung Vermeiden zu allgemeine Begriffe (z.B. Souvenir, Bekleidung, Lebensmittel). Verwenden Sie präzise Begriffe und geben am besten auch das Material an, z.B. "beer mug (ceramic)" oder "jeans for children, cotton" oder "chocolate bars".

Mehrere gleichartige Dinge dürfen Sie zusammenfassen, z.B. verschiedenfarbige T-Shirts oder verschiedene Schokoladensorten.

Gewicht pro Einzelstück. Beispiel: Verschicken Sie 10 Schokoladentafeln, geben Sie als Gewicht 0,1 kg an und als Stückzahl 10. Das System berechnet selbst das Gesamtgewicht von 1kg.

Wert pro Einzelstück. Tragen Sie hier den Preis in Euro ein, z.B. 1,39 Euro für eine Schokoladentafel oder vielleicht 150 Euro, wenn Sie eine gebrauchte Spielekonsole verkauft haben. Der Zoll im Land des Empfängers rechnet den Eurobetrag automatisch in die jeweilige Landeswährung um. Mehr Infos zur Wertangabe von Gebrauchtwaren und selbstgemachten Waren siehe hier.

Zolltarifnummer: Ist notwendig bei Handelswaren, nicht bei Geschenksendungen. Anleitung zur Zolltarifnummer hier.

Ursprungsland: Ist notwendig bei Handelswaren, nicht bei Geschenksendungen. Tragen Sie in dieses Feld das auf der Ware aufgedruckte Herstellungs-Land ein. Beispiel: Trägt ein bei Karstadt in Berlin gekaufter Wecker den Aufdruck "Made in China", dann ist China das Ursprungsland und nicht Deutschland.

► Befinden sich in Ihrer Sendung nicht nur Waren, sondern auch Dokumente (z.B. ein Brief oder Grußkarte), so brauchen Sie diese nicht unbedingt in der Zollinhaltserklärung angeben. Wenn doch, tun Sie es mit Wert 0 oder 1 Euro.

Vergessen Sie auf der ausgedruckten Zollinhaltserklärung bitte nicht Datum und Unterschrift.



Optionale Angaben

In einigen Ländern wie z.B. Russland und Türkei ist es bei Privatpersonen notwendig oder ratsam, die Steuer-ID / Personen-ID des Empfängers anzugeben. Nutzen Sie dafür das Feld "Kennnummer des Empfängers". Tragen Sie zusätzlich in der DHL-Onlinefrankierung bei der Lieferadresse die Handynummer des Empfängers ein, damit er bei Rückfragen vom Zoll oder der Post seines Landes kontaktiert werden kann.

Die übrigen Felder sind hauptsächlich für gewerbliche Absender und Empfänger wichtig, um dort z.B. eine EORI-Nummer anzugeben. Genehmigungs- und Bescheinigungsnummern brauchen ebenfalls nur Firmenkunden, die kontrollpflichtige Waren versenden, z.B. Lebensmittel tierischen Ursprungs. Fügen Sie Ihrem Paket eine Handelsrechnung bei, so können Sie die Rechnungsnummer im entsprechenden Feld angeben.

"Ich habe die Sendung zusätzlich direkt beim Zoll angemeldet." Bedeutung: Ab 1.000 Euro Warenwert ist eine Ausfuhrgenehmigung durch den deutschen Zoll notwendig. Sie müssen den Export im Voraus beim Zoll anmelden und erhalten ein sogenanntes Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das dem Paket beizufügen ist. Das Verfahren ist bürokratisch, deshalb empfehlen wir die Beauftragung einer Zollagentur (mit Google finden). Infos auch bei dhl.de; klicken Sie dort auf "Ausfuhranmeldung".

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Hilfe zur Hermes-Zollinhaltserklärung


Zuerst geben Sie an, ob Sie privat oder gewerblich verschicken.

  • Gewerblich bezeichnet Firmenkunden / Unternehmen.
  • Privatperson wählen Sie, wenn Sie ein Geschenk versenden oder privat etwas verkauft haben, z.B. bei eBay.

Verschicken Sie als Privatperson ein Geschenk, wählen Sie in der Zeile darunter "Ware". Handelt es sich um Verkaufsware (z.B. eBay-Verkauf), wählen Sie die Option "Handelsware".



Bezeichnung der Ware: Geben Sie die exakte Produktbezeichnung, am besten inkl. Art des Materials. Zum Beispiel "kitchen mixing bowl, metal". Zu allgemeine Oberbegriffe wie "Küchenzubehör" bzw. "kitchen accessories" sind unzulässig.

Zolltarifnummer: Öffnen Sie die von Hermes angebotene Suchfunktion, um die passende Zolltarifnummer zu ermitteln. Nutzen Sie hier etwas allgemeinere Suchbegriffe, denn unter "Rührschüssel" wird beispielsweise kein Treffer gefunden, unter "Küchenzubehör" hingegen schon.

Anzahl der Ware: Verschicken Sie beispielsweise 5 Baumwoll-T-Shirts der Marken Levis, Nike und Adidas, so können Sie diese in einer Position zusammenfassen und Stückzahl 5 angeben.

Warenwert in Euro pro Stück: Handelt es sich um ein Geschenkpaket, geben Sie den Preis an, den Sie für die Ware bezahlt haben. Handelt es sich um Verkaufsware (Handelsware), geben Sie den Preis an, den der Käufer an Sie bezahlt hat. Der Zoll im Land des Empfängers rechnet den Eurobetrag automatisch in die jeweilige Landeswährung um. Mehr Infos zur Wertangabe von Gebrauchtwaren und selbstgemachten Waren siehe hier. Der Hinweis "netto" bedeutet, dass die Preise ohne Umsatzsteuer angegeben werden sollen, denn Exporte außerhalb der EU sind umsatzsteuerfrei.

Herstellungsland: Schauen Sie auf das Etikett, die Verpackung oder sonstigen Aufdruck der Ware. Das Herstellungsland ist als "Made in ..." angegeben. In Deutschland gekaufte Produkte müssen nicht zwangsläufig "Made in Germany" sein. Viele Produkte sind Made in China, Made in Bangladesh, usw.

Gewicht in kg pro Stück: Bei der Gewichtsangabe brauchen Sie die Produkte nicht grammgenau abwiegen. Für Zöllner ist eine korrekte Wertangabe viel wichtiger als eine korrekte Gewichtsangabe. Der Hinweis "brutto" bedeutet, dass Sie die Produkte inklusive Verpackung wiegen sollen, sofern die Produkte verpackt sind.

Hinweis: Bei Hermes wird die Zollinhaltserklärung digital gespeichert. Sie erhalten keinen Ausdruck und brauchen das Formular deshalb auch nicht unterschreiben.

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Formular zu kurz, was nun?

Früher war es möglich, eine handschriftlich ausgefüllte Zollinhaltserklärung auf einem selbst erstellten Ergänzungsblatt fortzuführen. Das erlaubt DHL neuerdings nicht mehr, wie uns eine Paketda-Leserin erzählte.

Paketda empfiehlt deshalb, keine handschriftlichen Paketscheine zu verwenden, sondern die Onlinefrankierung von DHL oder Hermes. Während auf handschriftlichen Paketscheinen max. 7 Einträge in der Zollinhaltserklärung möglich sind, besteht diese Begrenzung bei online gekauften Paketscheinen nicht.

Warum darf die Zollinhaltserklärung bei handschriftlichen DHL-Paketscheinen nicht auf einem Folgeblatt fortgeführt werden? Das hängt mit dem Erfordernis digitaler Zolldaten zusammen. DHL-Filialmitarbeiter/innen müssen handschriftliche, internationale Paketscheine abfotografieren (inkl. des Zollformulars). Das Foto wird dann an DHL übermittelt und die Paketdaten digitalisiert, also abgetippt. Filialmitarbeiter/innen ist es nicht möglich, zusätzlich zum Paketschein ein weiteres Foto vom Ergänzungsblatt zu machen. Außerdem will DHL vermutlich den Arbeitsaufwand reduzieren und hat keine Lust, seitenweise Zollinhaltserklärungen abzutippen. Deshalb machen Sie als Versender/in das am besten selbst, indem Sie die Onlinefrankierung nutzen.

Um im Zollformular Platz zu sparen, dürfen Sie Waren der gleichen Produktgattung zusammenfassen. Verschicken Sie z.B. 10 Tafeln Schokolade von Milka, Lindt und Alpia, können sie "10 bars of chocolate" schreiben.

Nicht erlaubt ist es, unterschiedliche Produktgattungen zusammenzufassen, z.B. Schokolade und Gummibärchen unter dem Oberbegriff "sweets". So ein Begriff ist zu allgemein. Anderes Beispiel: 2 Hosen und 5 T-Shirts dürfen nicht unter "Kleidung" zusammengefasst werden. Aber Sie dürfen z.B. 4 Romane verschiedener Autoren unter "4 books (novel)" zusammenfassen.

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Formulare mit Klebetasche befestigen

► Bei Hermes Borderguru gibt es weniger Papierkram als bei DHL, weil Hermes digitale Zolldaten nutzt. Sie brauchen nur den Paketschein aufs Paket kleben - mehr nicht. Hinweis: Lassen Sie sich nicht davon verwirren, dass die Sendung im Hermes-Paketshop als Retoure erfasst wird. Ursache sind vermutlich abrechnungstechnische Gründe.

► Bei Nutzung der DHL-Onlinefrankierung werden zusätzlich zum Paketschein auch Zollformulare generiert, die Sie ausdrucken und in einer transparenten Selbstklebetasche außen am Paket befestigen müssen. Den Paketschein können Sie fest auf den Karton kleben, die Zollformulare bitte nicht.

Selbstklebetaschen für Zollformulare (und ggf. die Handelsrechnung) gibt es i.d.R. gratis in Postfilialen oder hier bei Amazon (Anzeige).

Die Zollinhaltserklärung muss sofort sichtbar sein und darf nicht von anderen Dokumenten (z.B. Handelsrechnung) verdeckt werden.

Ist auf der Oberseite des Pakets kein Platz für die Klebetasche, bringen Sie sie seitlich an. Auf der Oberseite können Sie ergänzend diesen Hinweis aufkleben:

CN23 Ergänzungslabel

DHL-Auslandspaket mit Zollinhaltserklärung und Handelsrechnung

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FAQ - Häufige Fragen

Wie bestimme ich den Wert selbstgemachter Waren?
Wenn Sie Gestricktes, Gebasteltes oder ähnliches Selbstgemachtes als Geschenk verschicken, geben Sie den Materialwert an (eine Schätzung genügt). Fügen Sie "self-made" in der Warenbeschreibung hinzu, so dass der Zoll im Zielland erkennt, dass es keine übliche Verkaufsware ist.

Wie bestimme ich den Wert gebrauchter Waren?
Bei einem (eBay-) Verkauf gebrauchter Waren geben Sie in der Zollinhaltserklärung bitte den Verkaufspreis in Euro an. Wenn Sie Gebrauchtwaren verschenken, schauen Sie bei eBay nach ähnlichen Produkten und nehmen davon den Durchschnittspreis als Schätzwert. Schreiben Sie in die Warenbeschreibung das Wort "used", damit der Zoll im Zielland erkennt, dass es keine Neuware ist.

Benötigen Briefe auch eine Zollinhaltserklärung?
Nein, für Briefe brauchen Sie keine Zollinhaltserklärung ausfüllen. Denn Briefe enthalten Dokumente, die keinen geldwerten Gegenwert haben.

Seit 2019 verbietet es die Deutsche Post, in Auslandsbriefen Waren zu verschicken. Sie müssen also zwangsweise ein Päckchen oder Paket verschicken, um Waren ins Ausland zu senden (egal, ob das Ziel ein EU-Land oder Nicht-EU-Land ist). Mehr dazu hier.

Bestimmte Waren, z.B. private Fotos und Bücher, werden als Dokumente eingestuft und sind in Briefen weiterhin erlaubt. Mehr dazu hier.

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