Paket verloren: wer haftet? So ist die Rechtslage bei ...
Der Empfänger trägt das Transportrisiko. Der Absender hat seine Pflicht erfüllt, sobald er das Paket abgeschickt hat. Handelt es sich um eine unversicherte Lieferung (Päckchen / Brief), gibt es im Verlustfall keinen Schadenersatz. Der Empfänger (Käufer) bleibt auf dem Schaden sitzen.
Ist die Lieferung versichert (z.B. Wertbrief, Päckchen mit Versicherung oder Paket), wird der Einlieferungsbeleg benötigt. Der Verkäufer kann dem Käufer ein Foto vom Beleg schicken. Damit kann der Käufer eine Nachforschung / Verlustmeldung einreichen und Schadenersatz vom Transporteur verlangen.
Liefert ein gewerblicher Händler ein Produkt an eine Privatperson, und das Paket kommt nicht an, so haftet der Händler (Verkäufer). Der Händler kann sich Schadenersatz vom Paketdienst auszahlen lassen. Der Kunde muss aber nicht so lange abwarten, bis der Paketdienst Schadenersatz ausgezahlt hat - das kann nämlich Wochen dauern. Der Kunde kann den Händler um eine Ersatzlieferung bitten oder alternativ Geld zurück.
Weigert sich der Händler, kann der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben und die Bestellung stornieren. Dann muss der Händler den Kaufpreis binnen 14 Tagen zurückzahlen. Details siehe: arag.de. Dieser Verbraucherschutz gilt bei allen Onlinekäufen innerhalb Deutschlands und der EU, sofern der Verkäufer gewerblich handelt und der Kunde eine Privatperson ist.
Bei sogenannten B2B-Geschäften gelten die untereinander vereinbarten AGB zwischen Verkäufer und Käufer. Häufig ist den AGB des Verkäufers geregelt, dass das Transportrisiko auf den Käufer übergeht, sobald die Ware vom Verkäufer versendet wurde. Bei internationalen Handelsgeschäften definieren die Incoterms, an welcher Stelle auf dem Transportweg die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Mehr dazu unter impargo.de.
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