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Ratgeber zu verlorenen Auslandspaketen

Dieser Ratgeber hilft Ihnen bei verspäteten und verlorenen Sendungen ins Ausland oder vom Ausland nach Deutschland. Für vermisste Sendungen innerhalb Deutschlands lesen Sie bitte unseren Ratgeber zu verlorenen Inlandspaketen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Paket oder Brief von Deutschland ins Ausland
  2. Sendung aus dem Ausland nach Deutschland
  3. Rechtslage: Wer haftet?
  4. Fragen von Nutzern

Infografik zum schnellen Überblick
Infografik: Nachforschung internationales Paket



Paket oder Brief von Deutschland ins Ausland

Internationale Sendungen können in der Sendungsverfolgung mehrere Wochen ohne Statusupdate bleiben. Innerhalb Europas kann die Wartezeit 1-2 Wochen betragen, außerhalb Europas sogar 3-4 Wochen. Darüber brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

Ermitten Sie zunächst die durchschnittliche Lieferzeit für Ihre Sendung. Bei DHL-Paketen googlen Sie einfach nach: "DHL Regellaufzeit Italien" und ersetzen Italien mit dem entsprechenden Zielland. Für Briefe könnten Sie z.B. googeln "Deutsche Post Regellaufzeit USA"

Klicken Sie auf das erste Google-Ergebnis, das auf dhl.de oder deutschepost.de führt. Auf der Trefferseite erfahren Sie die durchschnittliche Lieferzeit. Beachten Sie, dass es sich um Werktage handelt, also ohne Wochenende.

Sobald Ihre Sendung die durchschnittliche Lieferzeit um das Doppelte überschritten hat, ist es empfehlenswert, eine Nachforschung zu beauftragen.

Haben Sie mit Hermes, DPD, GLS oder UPS verschickt, finden Sie Links zu deren Meldeformularen hier.

Nachforschungen zu Auslandspaketen dauern erfahrungsgemäß länger, weil Postgesellschaften in zwei Ländern involviert sind. Die Postgesellschaften müssen sich untereinander abstimmen, wo die Sendung wohl verloren gegangen sein könnte, ob sie irgendwo eingelagert wurde und wer im Verlustfall den Schaden bezahlt.

Falls Sie die internen Abläufe bei der Post interessieren, lesen Sie folgenden Artikel: Das IBIS-System zur Reklamation internationaler Pakete.

Mehrere betroffene Kunden verlorener Auslandspakete schilderten uns, dass internationale Postgesellschaften manchmal gegenseitig die Verantwortung zuschieben und man als Kunde sozusagen in der Mitte zerrieben wird.

Rechtlich gesehen darf das nicht passieren, denn die Post im Absenderland haftet gegenüber dem Absender für den kompletten Transportweg. Sprich: Geht ein DHL-Paket aus Deutschland in den USA verloren, darf DHL die Schuld nicht auf die amerikanische Post USPS abwälzen. Per interner Verrechnung muss USPS zwar Schadenersatz an DHL bezahlen, aber gegenüber dem Absender haftet die Post im Absenderland allein. Der Absender braucht sich nicht mit der Post im Zielland auseinandersetzen.

► Gut zu wissen: Internationale Pakete gelten gemäß § 424 HGB als verloren, wenn sie 30 Tage nach dem Abschicken nicht zugestellt wurden. Falls Sie der Paketdienst länger als 2 Monate vertröstet, setzen Sie per Einschreiben eine letzte Zahlungsfrist und fordern Schadenersatz ggf. mit Hilfe der Verbraucher-Schlichtungsstelle.

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Sendung aus dem Ausland nach Deutschland

Bei Paketen aus einem Nicht-EU-Land in Richtung Deutschland treten die meisten Verzögerungen bei der Zollabfertigung auf. Wartezeiten von 2 bis 4 Wochen sind keine Seltenheit. Wir empfehlen Ihnen folgende Ratgeber:

► Wenn Sie als Empfänger einer vermissten Auslandssendung bei einem Paketdienst in Deutschland reklamieren, bekommen Sie wahrscheinlich zu hören: "Bitte reklamieren Sie beim Absender. Er soll eine Verlustmeldung bei der Postgesellschaft in seinem Land einreichen."

Mit so einer Aussage machen es sich die Paketdienste leider sehr einfach, und als Kunde bleibt man sprichwörtlich im Regen stehen. Verkäufer in den USA, China oder Japan sind im Verlustfall manchmal kulant und erstatten den Kaufpreis zurück oder schicken eine Ersatzlieferung. Ist der Verkäufer hingegen nicht kulant, "dann hat man ein Problem", gab ein DHL-Pressesprecher gegenüber nordbayern.de zu.

Als deutscher Kunde genießt man in Ländern außerhalb der EU keinen gesetzlichen Verbraucherschutz. Verhält sich der Verkäufer unkooperativ, sind Ware und Kaufpreis häufig verloren. Es sei denn, eine Rückbuchung des Kaufpreises mit Paypal oder per Kreditkarte ist möglich.

Der Paketda-Redaktion ist kein Kunde bekannt, der erfolgreich von einem deutschen Paketdienst Schadenersatz für ein verlorenes Paket aus dem Ausland bekommen hat. Allenfalls aus Kulanz mag das gelingen, nicht aber aufgrund eines rechtlichen Anspruchs. Die Reklamation muss grundsätzlich beim Paketdienst im Absenderland erfolgen.

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Rechtslage: Wer haftet?

Um die Aussicht auf Schadenersatz für ein verlorenes Auslandspakete zu beurteilen, spielt das Absenderland eine Rolle und die Art des Absenders: Privatperson oder Unternehmen?

Infografik: Aussicht auf Schadenersatz bei Auslandspaketen

► Fall A: Als Privatperson erwarte ich ein Paket aus einem EU-Land, das ich dort bei einem Unternehmen (Onlineshop) bestellt habe.
Sie genießen EU-Verbraucherschutz, und der Verkäufer trägt das gesamte Transportrisiko. Weisen Sie den Verkäufer ggf. auf diese Rechtslage hin, falls er für die verlorene oder beeschädigte Lieferung nicht haften will. Siehe Infoseite bei europa.eu oder die gleiche Seite auf Deutsch. Notfalls können Sie den Onlineshop auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagen. Mehr Infos unter www.evz.de.

► Fall B: Als Privatperson erwarte ich ein Paket aus einem EU-Land, das ich dort bei einer Privatperson bestellt habe (z.B. via eBay).
Als Empfänger können Sie das Transportrisiko nicht auf den Absender abwälzen. Geht das Paket unterwegs verloren, sind Sie darauf angewiesen, dass der Absender beim Paketdienst im Absenderland reklamiert und hoffentlich Schadenersatz bekommt. Nur wenn der Absender Schadenersatz bekommt, muss er Ihnen den Kaufpreis erstatten. Um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen, melden Sie als Empfänger ebenfalls Schadenersatz-Anspruch beim Paketdienst in Deutschland an.

Ausnahmefall: Haben Käufer und Verkäufer einen versicherten Versand vereinbart, aber der Verkäufer hat eine unversicherte Versandart verwendet, so ist der Verkäufer für den Schaden haftbar. Zahlt der Verkäufer den Kaufpeis nicht freiwillig zurück, muss wohl ein europäisches Mahnverfahren angestrengt werden, das leider mit einem Kostenrisiko verbunden ist.

► Fall C: Als Privatperson erwarte ich ein Paket aus einem Nicht-EU-Land, das ich dort bei einem Unternehmen (Onlineshop) bestellt habe.
Es besteht kein EU-Verbraucherschutz. Kontaktieren Sie den Kundenservice des Verkäufers per E-Mail und fragen nach einer Lösung. Zum Beispiel: Sie warten noch 2 Wochen, und wenn keine Lieferung eintrifft, schickt der Verkäufer Ersatz los. Sie könnten anbieten, die Portokosten zu übernhemen. Wenn der Verkäufer keine Kulanzlösung anbietet, versuchen Sie, den Kaufpreis per Paypal-Käuferschutz oder per Kreditkarte zurückbuchen zu lassen.

► Fall D: Als Privatperson erwarte ich ein Paket aus einem Nicht-EU-Land, das ich dort bei einer Privatperson bestellt habe (z.B. via eBay).
Es besteht kein EU-Verbraucherschutz und auch der Paypal-Käuferschutz greift erfahrungsgemäß nicht, sofern der Verkäufer den Versand des Pakets nachweisen kann.

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