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Was bedeuten Postgeheimnis und Briefgeheimnis?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet das Postgeheimnis?
  2. Verletzen falsch eingeworfene Briefe das Postgeheimnis?
  3. Unterschied zwischen Briefgeheimnis und Postgeheimnis
  4. Datenschutz bei digitalen Ankündigung von Briefsendungen
  5. Sendungsankündigung mit Briefinhalt
  6. Wann das Postgeheimnis nicht gilt


Was bedeutet das Postgeheimnis?

Das Postgeheimnis verbietet es Mitarbeitern von Post- und Paketdiensten, sich den Inhalt von Briefen und Paketen anzusehen. Das gilt auch für Postkarten, deren Text ja auf den ersten Blick erkennbar ist. Briefträger dürfen solche Texte nicht lesen – tun sie es versehentlich doch, dürfen sie niemandem davon erzählen.

► Das Postgesetz erstreckt sich nicht nur auf den Inhalt einer Sendung. Schon die Information, dass beispielsweise Herr Schmidt ein Paket von Zalando bekommen hat, fällt unter das Postgeheimnis und darf nicht weitererzählt werden.

Paketzusteller bekommen bei ihrer täglichen Arbeit natürlich mit, wenn ein Kunde regelmäßig bei Onlineshops bestellt. Das darf der Postbote aber nicht unter Nachbarn, Kollegen oder in seiner Familie herumerzählen. Alle Kenntnisse über Sendungen, die ein Mitarbeiter eines Post- oder Paketdienstes im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten mitkriegt, sind vom Postgeheimnis erfasst und müssen geheim bleiben.

Es ist Zustellern verboten, ...

  • verschlossene Sendungen zu öffnen
  • über den Postverkehr bestimmter Personen (auch Firmen) anderen Personen zu erzählen
  • den Inhalt von Postsendungen (auch Postkarten) weiterzuerzählen
  • anderen Personen derartige nicht erlaubte Handlungen zu gestatten oder zu ermöglichen

Es ist natürlich auch verboten, dass ein Zusteller Briefe und Pakete unterschlägt, einbehält oder eigenmächtig vernichtet. Das gilt auch für unzustellbare Sendungen - egal ob Briefe, Pakete, Zeitungen, Zeitschriften oder Werbepost.

Die Verletzung des Postgeheimnisses ist strafbar. Gemäß Paragraf 206 des Strafgesetzbuchs droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

YouTube: Postgeheimnis: Wer darf Pakete öffnen?

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Verletzen falsch eingeworfene Briefe das Postgeheimnis?

Wirft ein/e Zusteller/in Post in einen falschen Briefkasten, bekommt ein unberechtigter Empfänger fremde Post zu sehen. Häufig werden falsch eingeworfene Briefe sogar geöffnet, weil der Empfänger den Adressdaten nicht prüft. Das ist sowohl für den falschen Empfänger unangenehm, als auch für den korrekten Empfänger. Denn niemand möchte fremde Post lesen, bzw. dass seine Post von Fremden gelesen wird.

Falscheinwürfe können durch Unachtsamkeit des Zustellers passieren. Briefe werden automatisch nach PLZ, Straße und Hausnummer vorsortiert. Gibt es eine Straße im PLZ-Bereich doppelt, oder wohnen mehrere Empfänger mit gleichem Nachnamen in einem Haus, funktioniert die automatische Sortierung nicht reibungslos. Aufgrund von Flüchtigkeit können dann Irrläufer im Briefkasten landen.

Streng genommen verletzt die Falschzustellung von Briefen und Paketen das Postgeheimnis, weil der Zusteller einer unberechtigten Person fremde Post zugänglich macht. Der Paketda-Redaktion ist jedoch kein Praxisfall bekannt, bei dem es tatsächlich zur Anzeige kam. Mehr zu dieser Thematik hier beim Münchner Wochenanzeiger.

Lesen Sie auch unseren Ratgeber Falscheinwurf in Briefkasten: Was ist zu tun?

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Erklärung zum Postgeheimnis und Briefgeheimnis

Unterschied zwischen Briefgeheimnis und Postgeheimnis

  • Das Postgeheimnis gilt für Mitarbeiter von Brief- und Paketdiensten.
  • Das Briefgeheimnis gilt für jedermann; also für alle Menschen, unabhängig vom Beruf.

Beide Gesetze haben gemeinsam, dass sie die Vertraulichkeit von Post sicherstellen sollen.

Das Briefgeheimnis steht in Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes und genauer in Paragraf 202 des Strafgesetzbuchs. Es besagt, dass niemand einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt ist, öffnen darf. Es ist auch verboten, mit Tricks wie z.B. gegen eine Lampe halten, den Inhalt eines verschlossenen Schriftstücks zu lesen.

Dem Fachportal www.haufe.de zufolge, ist auch private digitale Kommunikation geschützt, z.B. E-Mails und Messenger-Nachrichten. Haufe.de schreibt: "Erkennbar private Nachrichten, die über Smartphones verschickt werden, dürfen deswegen auch nicht ohne Einverständnis des Absenders weitergeleitet werden."

► Das Briefgeheimnis gilt wie gesagt für jedermann. Auch für Eltern, die nicht die Post ihrer Kinder lesen dürfen. Das sei nur erlaubt, wenn Eltern konkrete Verdachtsmomente haben, dass ihr Kind beispielsweise per Briefpost eine Straftat ausheckt. Quelle: Rechtsanwalt Christian Solmecke in diesem Youtube-Video.

1990 urteilte der Bundesgerichtshof, dass das bloße Öffnen eines Umschlags genügt, um das Briefgeheimnis zu verletzen. In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann aus Wuppertal, der Briefumschläge öffnete, die an seine Ex-Frau adressiert waren. Der Mann sagte aus, er habe die Briefe versehentlich geöffnet und nicht gelesen. Der BGH stellte fest, dass die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt wurden. Quelle: spiegel.de.

Ob das Briefgeheimnis auch digital gilt (z.B. für Chats, private Facebook-Einträge) erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke in diesem Youtube-Video.

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Datenschutz bei digitalen Ankündigung von Briefsendungen

Im Sommer 2020 führte die Deutsche Post eine neue Funktion ein: Auf Wunsch werden Nutzer von GMX und Web.de 1 Tag im Voraus per E-Mail über Briefe informiert, die an ihre Hausanschrift unterwegs sind. Wie die Briefankündigung genau funktioniert, haben wir in diesem Artikel beschrieben.

Kurz gesagt fotografiert die Post in ihren Briefzentren jeden einzelnen Briefumschlag, identifiziert anhand des Fotos die Empfängeranschrift und prüft dann, ob der Empfänger für die Briefankündigung per E-Mail registriert ist. Trifft das zu, erhält der Empfänger eine E-Mail mit dem Foto vom Briefumschlag. Somit weiß man als Kunde im Voraus, welche Post bald zugestellt wird.

Bei diesem Service wird der Briefumschlag nicht geöffnet. Nur die Außenseite des Briefumschlags wird fotografiert bzw. gescannt.

Beispiele gescannter Briefumschläge:

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Sendungsankündigung mit Briefinhalt

Eine Weiterentwicklung der Briefankündigung ist die sogenannte Digitale Kopie (Start: Februar 2021). Bei diesem Service erhalten Nutzer den Inhalt eines Briefs vorab per E-Mail zugeschickt.

Bei der digitalen Kopie befürchten einige Menschen, dass die Deutsche Post ihre Briefe öffnet und mitliest. Das ist nicht der Fall. Der Briefinhalt wird als PDF vom Absender an die Deutsche Post übermittelt, und die Post leitet das PDF per E-Mail an den Empfänger weiter.

Die Post verknüpft den digitalen PDF-Brief mit dem Foto vom Briefumschlag. Das passiert über eine Frankier-ID, die per Matrixcode auf dem Briefumschlag aufgedruckt ist. Dadurch ist es möglich, dem Empfänger das Foto vom Briefumschlag + das PDF vorab per E-Mail zu schicken. Der Briefumschlag wird von der Post nicht geöffnet.

PDF-Briefe werden hauptsächlich von Großkunden wie Versicherungen, Banken, Behörden an die Deutsche Post übermittelt. Bekommt die Deutsche Post vom Absender kein PDF zur Verfügung gestellt (z.B. bei privaten Absendern und kleineren Unternehmen), funktioniert die Briefankündigung mit Inhalt nicht. Weitergehende Infos lesen Sie in diesem Bericht.

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Wann das Postgeheimnis nicht gilt

Post- und Paketdienste dürfen gegen das Postgeheimnis verstoßen, wenn eine Sendung beim Empfänger unzustellbar ist und von außen keine Absenderanschrift erkennbar ist. Die Deutsche Post bearbeitet solche Sendungen im Servicecenter Briefermittlung in Marburg. Dort sitzen spezielle Mitarbeiter, die Sendungen öffnen dürfen, um im Inneren nach einer gültigen Anschrift zu suchen. DHL betreibt eine ähnliche Ermittlungsstelle für unzustellbare Pakete in Wuppertal.

► In Paragraf 39 des Postgesetzes sind weitere Ausnahmen aufgeführt, bei denen das Postgeheimnis gebrochen werden darf. Zum Beispiel bei beschädigten Paketen, deren Inhalt überprüft und ggf. nachverpackt werden muss, bevor die Sendung weitertransportiert kann. Hat die Post aufgrund gefälschter Brief- oder Paketmarken den Verdacht des Portobetrugs, dürfen Sendungen ebenfalls geöffnet werden.

Im Frühjahr 2021 wird das Postgesetz verschärft, um eine bessere Strafverfolgung von Drogensendungen zu ermöglichen (bzw. die Absender und Empfänger solcher Sendungen). Post- und Paketdienste werden verpflichtet, Behörden zu informieren, wenn sie in einer Sendung "inkriminierte Güter" entdecken; also z.B. Waffen oder Betäubungsmittel. Solche Zufallsfunde ergeben sich oft bei der Nachverpackung beschädigter Pakete oder wenn unzustellbare Sendungen geöffnet werden. Mehr dazu in unserem Artikel "20-köpfige Ermittlungsgruppe gegen illegale Postsendungen".

Ausführliche Informationen zum Thema, wann Postsendungen offiziell geöffnet werden dürfen, finden Sie auf der Website des Bundesdatenschutzbeauftragten. Dort wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen Post- und Paketdienste sowie Behörden (vor allem der Zoll) Sendungen kontrollieren dürfen.

Zollkontrollen gibt es hauptsächlich bei Nicht-EU-Sendungen, aber auch innerhalb der EU darf Zoll kontrollieren. Seit einigen Jahren gibt es beispielsweise verstärkte Drogensendungen aus Spanien nach Deutschland. Mehr Infos in unserem Artikel "Zoll bestätigt Kontrollen innereuropäischer Postsendungen".

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