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Falscheinwurf in Briefkasten: Was ist zu tun?

Versehentlich falsch in den Postkasten eingeworfen


Welche Situation trifft auf Sie zu?

  1. Brief für fremde Person im Briefkasten gefunden
  2. Ich habe versehentlich einen Brief in einen Briefkasten geworfen
  3. Ich habe einen Gegenstand in einen Briefkasten geworfen
  4. Ich habe ein falsches oder unbestelltes Paket erhalten


Brief für fremde Person im Briefkasten gefunden

Haben Sie irrtümlich Post einer fremden Person erhalten, werfen Sie den Brief kurzerhand in einen Briefkasten der Deutschen Post. Der Brief wird dann erneut sortiert und dem korrekten Empfänger wahrscheinlich am nächsten Tag zugestellt. Sie brauchen keinen besonderen Vermerk auf den Briefumschlag schreiben und keine Briefmarke aufkleben.

Wohnt der falsche Empfänger in Ihrer Nähe (z.B. Nachbar), können Sie den Brief auch selbst beim korrekten Empfänger einwerfen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet, aber es wäre eine nette Geste.

► Sie dürfen den falsch zugestellten Brief nicht entsorgen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

► Landen regelmäßig Briefe für fremde Personen bei Ihnen, lesen Sie bitte diesen Abschnitt.

Hinweis: Wurde der Brief nicht von der Deutschen Post zugestellt, sondern von einem privaten Briefdienst, werfen Sie den Brief bitte nur in Briefkästen des privaten Briefdienstes ein. Gibt es solche Briefkästen nicht, schicken Sie eine E-Mail an den Briefdienst und bitten darum, dass die falsche Sendung wieder bei Ihnen abgeholt wird.

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Darf ich falsch zugestellte Briefe wegwerfen?

Nein, irrtümlich erhaltene Postsendungen für fremde Leute dürfen Sie nicht entsorgen und nicht öffnen. Laut wirtschaftswissen.de ist eine unberechtigte Entsorgung als Sachbeschädigung zu werten.

Gegenüber der Zeitung noz.de sagte ein Post-Pressesprecher sogar, die Entsorgung sei strafbar aufgrund des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Dieses Gesetz betrifft aber nur Mitarbeiter von Postdiensten und nicht die Kunden.

"Otto Normalverbraucher" müssen das Briefgeheimnis beachten. Es verbietet das Öffnen fremder Post. Als Kunde darf man falsch erhaltene Briefe auch nicht in guter Absicht öffnen, um beispielsweise den Absender herauszufinden und ihn über die Falschzustellung zu informieren.

► Paketda empfiehlt: Wenn Sie falsch zugestellte Postsendungen partout nicht loswerden, also nicht zum richtigen Empfänger bringen können und nicht per Briefkasteneinwurf zurückschicken können oder wollen, dann bringen Sie die Sendung zum örtlichen Fundbüro. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, weil Sie die Sendung weder geöffnet noch entsorgt haben.

Mehr Infos zum Post- und Briefgeheimnis hier.

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Postbote wirft fremde Briefe bei mir ein

Landet immer wieder Post für andere Leute im eigenen Briefkasten, so ist das mehr als ärgerlich. Solche Fehler passieren oft durch unaufmerksame Zusteller in Verbindung mit einer falschen Vorsortierung der Briefe.

In den Briefzentren der Deutschen Post werden Sendungen nach sogenannter Gangfolge vorsortiert. Das bedeutet, die Briefe werden maschinell in die Reihenfolge gebracht, in der sie der Postbote auf seiner Tour austrägt. Diese automatische Vorsortierung ist manchmal fehlerhaft. Verlässt sich ein Zusteller zu stark auf die Vorsortierung und wirft die Briefe blindlings in die Briefkästen ein, können Sendungen beim falschen Empfänger landen.

Suchen Sie in diesem Fall am besten das Gespräch mit dem Zusteller und machen ihm deutlich, dass Sie häufig fremde Post im Briefkasten vorfinden. Ein gewissenhaft arbeitender Zusteller wird die Reklamation beachten. Alternativ können Sie auch die Post-Hotline anrufen, so dass Ihre Beschwerde von dort an den Zusteller weitergegeben wird.

Falls die Post trotz mehrfacher Reklamation immer wieder falsch eingeworfen wird, könnten Sie sich mit Nachbarn zusammentun (die vermutlich ähnliche Probleme haben) und die örtliche Tageszeitung informieren. Durch öffentliche Berichterstattung kann Druck auf die Deutsche Post ausgeübt werden. Mehr dazu hier.

Praxisfall: Eine Frau aus Detmold bekam ständig fremde Post in ihren Briefkasten eingeworfen. Sie wandte sich an die Lokalzeitung LZ, woraufhin ein Qualitätsmanager der Deutschen Post die Kundin besuchte. Danach besserte sich die Situation wohl. Falsch eingeworfene Briefe beschriftete die Kundin mit "Empfänger unbekannt" und warf sie zurück in einen Postkasten.

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Ich habe versehentlich einen Brief in einen Briefkasten geworfen

Dieser Abschnitt gilt für Briefkästen der Deutschen Post. Für Briefkästen privater Briefdienste siehe nächster Abschnitt.

Haben Sie den Brief ausreichend frankiert eingeworfen?

  • Ja: Es gibt leider keine Möglichkeit, den Brief zurückzuerhalten.
  • Nein: Befindet sich ein Absender auf dem Brief?
    • 1) Ja: Der Brief wird wahrscheinlich an den Absender zurückgeschickt.
    • 2) Nein: Die Post stellt den Brief an den Empfänger zu, sofern der Empfänger bereit ist, Nachporto zu zahlen.

1) Ist ein Absender vorhanden, verlangt die Deutsche Post kein Nachporto. Der Absender bekommt den Brief mit einem gelben Hinweisaufkleber zurückgesandt, kann das fehlende Porto ergänzen und den Brief ein zweites Mal absenden. Mehr dazu hier.

2) Befindet sich auf einem unfrankierten oder unzureichend frankierten Brief kein Absender, versucht die Deutsche Post, den Brief gegen Nachporto an den Empfänger zuzustellen. Das sogenannte Nachentgelt besteht aus dem Normalporto (z.B. 0,95 Euro für einen Standardbrief) plus eine Strafe von 70 Cent für Standard- und Kompaktbriefe bzw. 2 Euro für größere Briefe (Stand 2024). Die Strafe wird Einziehungsentgelt genannt. Verweigert der Empfänger die Zahlung, geht der Brief an den Absender zurück.

3) Befindet sich auf dem Brief weder Empfänger noch Absender, so gelangt er zum Servicecenter Briefermittlung und wird dort von der Post geöffnet, um im Inneren Adressinformationen zu finden. Das kann länger als 1 Woche dauern. Sie können den Prozess unterstützen, indem Sie einen Nachforschungsauftrag einreichen.

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Briefkasten von Deutscher Post und privatem Briefdienst verwechselt

Briefkästen von Deutscher Post und Nordbrief
Private Briefdienste (z.B. Citipost, PIN Mail, Stadtbote) haben eigene Briefmarken und eigene Briefkästen. Das obige Foto zeigt beispielsweise einen blauen Briefkasten des privaten Anbieters Nordbriefs. Briefe von privaten Anbietern dürfen nicht in gelbe Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen werden.

► Wenn Sie einen Brief mit der Briefmarke eines privaten Briefdienstes bei der Deutschen Post einwerfen, dann gilt der Brief als unfrankiert. Folgen: siehe vorheriger Abschnitt.

► Wenn Sie einen Brief mit Briefmarke der Deutschen Post in den Kasten eines privaten Briefdienstes einwerfen, sind keine Probleme zu erwarten. Die privaten Briefdienste übergeben nämlich täglich Sendungen an die Deutsche Post. Wenn Ihr Brief also mit einer Deutsche-Post-Briefmarke frankiert ist, wird der private Briefdienst den Brief einfach an die Deutsche Post weitergeben, so dass er regulär weitertransportiert wird.

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Ich habe einen Gegenstand in einen Briefkasten geworfen

In einer Pressemitteilung erklärt die Deutsche Post:

"In unseren Briefkästen landet alles Mögliche", sagt Thomas Harrer vom Briefzentrum München. Da werfen die Kunden ihre Post ein und Schwupps rutscht auch der Ring oder der Hausschlüssel mit durch den Schlitz. "Wir bekommen täglich Schlüssel, Geldbeutel, Scheckkarten, Reisepässe, Datensticks und weiteres. Teilweise stammen diese Gegenstände aus beschädigten Briefsendungen, da diese unzureichend verpackt waren und durch unsere automatischen Sortieranlagen beschädigt wurden. Manchmal werden aber auch Fundgegenstände in die gelben Postkästen geworfen."

Haben Sie einen Schlüssel oder sonstigen Gegenstand in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen, ist ein Nachforschungsauftrag notwendig. Anhand einer Beschreibung des Gegenstands kann die Deutsche Post Ihnen die Fundsache wahrscheinlich zuordnen und zurücksenden. Formular unter: deutschepost.de/nachforschung. Wählen Sie dort aus: "irrtümlich eingeworfen".

Die Deutsche Post weist darauf hin, dass eine korrekte Zuordnung der Fundgegenstände zu den Nachforschungsaufträgen nur möglich ist, wenn das Gesuchte sehr genau und konkret beschrieben wird.

Übrigens: Mitarbeiter der Post, die Briefkästen leeren, dürfen keine Gegenstände oder Sendungen zurückgeben. Sie brauchen also nicht am Briefkasten warten, um den Kastenleerer abzupassen. Er/sie darf Ihnen nichts aushändigen. Mehr Infos hier.

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Ich habe ein falsches oder unbestelltes Paket erhalten

Mir wurde ein Paket geschickt, das ich nicht bestellt habe
Unbestellte Ware müssen Sie als Kunde nicht auf eigene Kosten zurücksenden. Sofern das Paket tatsächlich an Sie adressiert ist, dürfen Sie es öffnen und nachschauen, ob sich ein Lieferschein oder eine Rechnung im Karton befindet.

Falls ja, kontaktieren Sie den Absender und besprechen Sie mit ihm die Rücksendung. Der Absender kann Ihnen beispielsweise einen Retourenaufkleber senden oder eine Rückabholung des Pakets veranlassen. Alternativ können Sie das Paket in einen Paketshop bringen und dort fragen, ob eine kostenfreie Retoure möglich ist. Sollte all dies nicht funktionieren, bringen Sie das Paket zu Ihrem zuständigen Fundbüro.

Mir wurde ein Paket für einen falschen, fremden Empfänger geliefert
In diesem Fall gilt das gleiche wie für falsch eingeworfene Briefe: Wohnt der Empfänger des Pakets in Ihrer Nachbarschaft, bringen Sie es ihm persönlich vorbei. Vielleicht wurde der Nachbar nicht darüber informiert, dass sein Paket woanders abgegeben wurde.

Ist der Empfänger in Ihrer Nachbarschaft nicht auffindbar oder wohnt er zu weit entfernt, dürfen Sie das Paket nicht entsorgen. Bringen Sie das ungeöffnete Paket in einen Paketshop des zuständigen Paketdienstes und bitten um eine nachträgliche Annahmeverweigerung und Rücksendung. Wird Ihnen dies verweigert, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, den Absender zu googeln und zu kontaktieren – oder das Paket im Fundbüro abzugeben.

Lesen Sie weiterführend: Muss ich unbestellte Ware zurückgeben oder bezahlen? bei t-online.de

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