Haben Sie irrtümlich Post einer fremden Person erhalten, werfen Sie den Brief kurzerhand in einen Briefkasten der Deutschen Post ein. Der Brief wird dann erneut sortiert und dem korrekten Empfänger wahrscheinlich am nächsten Tag zugestellt.
Sie brauchen keinen besonderen Vermerk auf den Briefumschlag schreiben und keine Briefmarke aufkleben.
Wohnt der falsche Empfänger in Ihrer Nähe (z.B. Nachbar), können Sie den Brief auch selbst beim korrekten Empfänger einwerfen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet, aber es wäre eine nette Geste.
Hinweis: Wurde der Brief nicht von der Deutschen Post zugestellt, sondern von einem privaten Briefdienst, werfen Sie den Brief bitte nur in Briefkästen des privaten Briefdienstes ein. Gibt es solche Briefkästen nicht, schicken Sie eine E-Mail an den Briefdienst und bitten darum, dass die falsche Sendung wieder bei Ihnen abgeholt wird.
Nein, irrtümlich erhaltene Postsendungen für fremde Leute dürfen Sie nicht entsorgen und nicht öffnen. Laut wirtschaftswissen.de wäre eine unberechtigte Entsorgung als Sachbeschädigung zu werten.
Gegenüber der Zeitung noz.de sagte ein Post-Pressesprecher sogar, die Entsorgung sei strafbar aufgrund des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Dieses Gesetz betrifft aber nur Mitarbeiter von Postdiensten und nicht die Kunden.
Für "Otto Normalverbraucher" gilt allerdings das Briefgeheimnis. Es verbietet das Öffnen fremder Post. Als Kunde darf man falsch erhaltene Briefe auch nicht in guter Absicht öffnen, um den Absender herauszufinden und ihn zu informieren, dass er beispielsweise eine veraltete Adresse verwendet hat.
► Paketda empfiehlt: Wenn Sie falsch zugestellte Postsendungen partout nicht loswerden, also nicht zum richtigen Empfänger bringen können und nicht per Briefkasteneinwurf zurückschicken können oder wollen, dann bringen Sie die Sendung zum örtlichen Fundbüro. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, weil Sie die Sendung weder geöffnet noch entsorgt haben.
Mehr Infos zum Post- und Briefgeheimnis hier.
Landet immer wieder Post für andere Leute im eigenen Briefkasten, so ist das mehr als ärgerlich. Solche Fehler passieren oft durch Unaufmerksamkeit des Postboten in Verbindung mit einer falschen Vorsortierung der Briefe.
In den Briefzentren der Deutschen Post werden Sendungen nach sogenannter Gangfolge vorsortiert. Das bedeutet, die Briefe werden maschinell in die Reihenfolge gebracht, in der sie der Postbote auf seiner Tour austrägt. Diese automatische Vorsortierung ist manchmal fehlerhaft. Verlässt sich ein Zusteller zu stark auf die Vorsortierung und wirft die Briefe blindlings in die Briefkästen ein, können Sendungen beim falschen Empfänger landen.
Suchen Sie in diesem Fall am besten das Gespräch mit dem Zusteller und machen ihm deutlich, dass Sie häufig fremde Post im Briefkasten vorfinden. Ein gewissenhaft arbeitender Zusteller wird die Reklamation beachten. Alternativ können Sie auch die Post-Hotline anrufen, so dass Ihre Beschwerde von dort an den Zusteller weitergegeben wird.
Falls die Post trotz mehrfacher Reklamation immer wieder falsch eingeworfen wird, könnten Sie sich mit Nachbarn zusammentun (die vermutlich ähnliche Probleme haben) und die örtliche Tageszeitung informieren. Durch öffentliche Berichterstattung kann Druck auf die Deutsche Post ausgeübt werden.
Praxisfall vom November 2016: Eine Frau aus Detmold bekam ständig fremde Post in ihren Briefkasten eingeworfen. Sie wandte sich an die Lokalzeitung LZ, woraufhin ein Qualitätsmanager der Deutschen Post die Kundin besuchte. Danach besserte sich die Situation wohl.
Falsch eingeworfene Briefe beschriftete die Kundin mit "Empfänger unbekannt" und warf sie zurück in einen gelben Postkasten.
Unfrankierten Brief in Postkasten eingeworfen
Ich habe einen Brief ohne Briefmarke eingeworfen. Wird er trotzdem befördert? Ja, der Brief wird befördert.
Sofern eine Absenderanschrift auf dem Brief steht, erhält der Absender den Brief zurück und kann ihn korrekt frankiert erneut abschicken. Es wird kein Nachporto fällig.
Befindet sich kein Absender auf dem Brief sondern nur eine Empfängeranschrift, wird die Deutsche Post versuchen, den Brief an den Empfänger zuzustellen. Aber nur, wenn der Empfänger bereit ist, Nachporto zu bezahlen.
Dieses sogenannte Nachentgelt besteht aus dem Normalporto (z.B. 0,85 Euro für einen Standardbrief) plus eine Strafe von 70 Cent für Standard- und Kompaktbriefe bzw. 2 Euro für größere Briefe (Stand 2022). Die Strafe wird Einziehungsentgelt genannt.
Verweigert der Empfänger die Zahlung des Nachentgelts, landet der Brief im Servicecenter Briefermittlung in Marburg.
Briefkästen von Deutscher Post und privatem Briefdienst verwechselt
Private Briefdienste (z.B. Citipost, PIN Mail, Mailworx) geben eigene Briefmarken heraus, die nur für den Einwurf in die Postkästen des jeweiligen Briefdienstes zugelassen sind. Bei der Deutschen Post werden die Briefmarken privater Postdienste nicht akzeptiert.
► Wenn Sie einen Brief mit der Briefmarke eines privaten Briefdienstes bei der Deutschen Post einwerfen, dann gilt der Brief als unfrankiert (siehe vorheriger Abschnitt).
► Wenn Sie einen Brief mit Frankierung der Deutschen Post in den Kasten eines privaten Briefdienstes einwerfen, sind keine Probleme zu erwarten. Die privaten Briefdienste übergeben nämlich täglich Sendungen an die Deutsche Post. Wenn Ihr Brief also mit einer Deutsche-Post-Briefmarke frankiert ist, wird der private Briefdienst den Brief einfach an die Deutsche Post weitergeben, so dass er dort regulär transportiert wird.
Schlüssel in Postkasten eingeworfen
In den gelben Briefkästen der Deutschen Post werden täglich Gegenstände gefunden. Relativ häufig fallen beispielsweise Schlüssel in Briefkästen. Manchmal unabsichtlich - manchmal absichtlich. Die Post bietet offiziell einen Schlüsselfundservice an. Befindet sich an einem Schlüsselbund ein Adressanhänger, liefert die Deutsche Post das Schlüsselbund dorthin. Preis: 8,50 Euro (Stand 2022).
Haben Sie einen Schlüssel oder Gegenstand ohne Adressanhänger in einen Postkasten eingeworfen, ist ein Nachforschungsauftrag notwendig. Anhand einer Beschreibung des Gegenstands kann die Deutsche Post Ihnen die Fundsache wahrscheinlich zuordnen und zurücksenden. Formular unter: deutschepost.de/nachforschung.
Mitarbeiter der Post, die Briefkästen leeren, dürfen übrigens keine Gegenstände oder Sendungen zurückgeben. Sie brauchen also nicht am Briefkasten warten, um den Kastenleerer abzupassen. Er/sie darf Ihnen nichts aushändigen. Mehr Infos hier.
In einer Pressemitteilung erklärt die Deutsche Post:
"In unseren Briefkästen landet alles Mögliche", sagt Thomas Harrer vom Briefzentrum München. Da werfen die Kunden ihre Post ein und Schwupps rutscht auch der Ring oder der Hausschlüssel mit durch den Schlitz. "Wir bekommen täglich Schlüssel, Geldbeutel, Scheckkarten, Reisepässe, Datensticks und weiteres. Teilweise stammen diese Gegenstände aus beschädigten Briefsendungen, da diese unzureichend verpackt waren und durch unsere automatischen Sortieranlagen beschädigt wurden. Manchmal werden aber auch Fundgegenstände in die gelben Postkästen geworfen."
Die Deutsche Post weist außerdem darauf hin, dass eine korrekte Zuordnung der Fundgegenstände zu den Nachforschungsaufträgen nur möglich ist, wenn das Gesuchte sehr genau und konkret beschrieben wird.
Mir wurde ein Paket geschickt, das ich nicht bestellt habe
Unbestellte Ware braucht man als Kunde nicht auf eigene Kosten zurücksenden. Sofern das Paket tatsächlich an Sie adressiert ist, dürfen Sie es öffnen und nachschauen, ob sich ein Lieferschein oder eine Rechnung in dem Karton befindet.
Falls ja, kontaktieren Sie den Absender und besprechen mit ihm die Rücksendung. Der Absender kann Ihnen beispielsweise einen Retourenaufkleber senden oder eine Rückabholung des Pakets veranlassen. Alternativ könnten Sie das Paket in einen Paketshop bringen und dort fragen, ob eine kostenfreie Retoure möglich ist. Funktioniert das alles nicht, bringen Sie das Paket zu Ihrem zuständigen Fundbüro.
Mir wurde ein Paket für einen falschen, fremden Empfänger geliefert
In diesem Fall gilt das gleiche wie für falsch eingeworfene Briefe: Wohnt der Empfänger des Pakets in Ihrer Nachbarschaft, bringen Sie es ihm kurzerhand persönlich vorbei. Vielleicht wurde der Nachbar nicht darüber informiert, dass sein Paket woanders abgegeben wurde.
Ist der Empfänger in Ihrer Nachbarschaft nicht auffindbar oder er wohnt zu weit entfernt, so dürfen Sie das Paket nicht entsorgen. Bringen Sie das ungeöffnete Paket in einen Paketshop des zuständigen Paketdienstes und bitten um eine nachträgliche Annahmeverweigerung und Rücksendung. Wird Ihnen das verweigert, bleibt nur die Möglichkeit, den Absender zu googeln und zu kontaktieren - oder das Paket im Fundbüro abzugeben.
Lesen Sie weiterführend: Muss ich unbestellte Ware zurückgeben oder bezahlen? bei t-online.de