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Geändertes Postgesetz: Das Postgeheimnis wird nicht abgeschafft

Symbolbild: Zoll kontrolliert Postsendungen
Nachdem der Bundestag im Februar 2021 die Reform des Postgesetzes beschlossen hatte, trendete bei Twitter plötzlich der Hashtag #Postgeheimnis.

Einige Menschen befürchteten die Abschaffung des Brief- und Postgeheimnisses, weil Paketdienste nun gesetzlich dazu verpflichtet sind, Sendungen mit strafbarem Inhalt der Polizei zu übergeben.

Es stimmt jedoch nicht, dass Paketdienste bzw. Paketzusteller anlasslos Sendungen öffnen und nach verdächtigen Inhalten durchsuchen dürfen oder müssen.

Der Inhalt von Sendungen wird nur kontrolliert, wenn eine Sendung beschädigt ist und nachverpackt werden muss, oder wenn eine Sendung beim Absender und Empfänger unzustellbar ist. Das ist nicht neu sondern schon immer in §39 Absatz 4 Postgesetz geregelt.

Paragraph 39 des Postgesetzes: Postgeheimnis
Es ist auch nicht neu, dass Drogen- und Waffenfunde in Briefen und Paketen den Behörden gemeldet werden. Das war früher schon so und bekommt durch die Postgesetz-Reform bloß eine rechtliche Grundlage.

In einer Stellungnahme der Deutschen Post AG (hier als PDF) schreibt das das Unternehmen:

"Bereits heute arbeitet die Deutsche Post DHL eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um Straftaten, die unter Nutzung der Infrastruktur des Unternehmens erfolgen, aufzuklären. Dies umfasst auch die derzeit bereits zulässige Übergabe von Postsendungen mit gefährlichem bzw. strafbarem Inhalt an Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Mit der vorliegenden Gesetzesinitiative würde eine zusätzliche Rechtssicherheit für diese bereits bestehende Kooperation geschaffen."

Martin Bosselmann vom Paketdienst-Branchenverband BIEK (vertritt u.a. GLS, DPD, Hermes und UPS) sieht bezüglich der Meldepflicht für verdächtige Pakete ebenfalls keine Probleme. Er sagte bei einer Anhörung zur Postgesetz-Reform (Video auf www.bundestag.de ab Minute 24:00):

"Unsere Unternehmen (....) arbeiten natürlich mit den Strafverfolgungsbehörden, mit dem Zoll, mit der Polizei, mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Und wir sind natürlich diejenigen, die entsprechende Güter aus dem Verkehr ziehen. Es ist gängige Praxis, dass wir eng und engagiert zusammenarbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden. Von daher sehen wir da keine Probleme. Es ist gängige Praxis, die dort vollzogen wird."


YouTube: Postgeheimnis: Wer darf Pakete öffnen?




Meinung von Paketda

Bei Twitter wird die Lage dramatisiert. Es bleibt Mitarbeitern von Post- und Paketdiensten auch in Zukunft verboten, anlasslos Sendungen zu öffnen, um sie nach Dingen zu durchsuchen.

Die Anlässe, zu denen Sendungen ausnahmsweise geöffnet werden dürfen, bleiben ebenfalls unverändert. Es geht hauptsächlich um beschädigte und unzustellbare Sendungen. Diese wurden in der Vergangenheit auch schon geöffnet, der Inhalt kontrolliert und bei Strafbarkeit den Behörden gemeldet.

Die beabsichtigten Änderungen des neuen Postgesetzes sind hier als PDF abrufbar. Es geht um Paragraf 39, der einen zusätzlichen Absatz 4a erhalten soll. Bis Absatz 4 bleibt Paragraf 39 Postgesetz unverändert. Siehe gesetze-im-internet.de.

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Verschärftes Postgesetz: Neue Ermittlungsgruppe gegen illegale Postsendungen

Meldung vom April 2021

Die Frankfurter Allgemeine (FAZ) berichtet über die Auswirkungen des reformierten Postgesetzes. Post- und Paketdienste sind jetzt dazu verpflichtet, Sendungen mit illegalem Inhalt an die Polizei weiterzuleiten.

Ohne Anlass werden zwar keine Sendungen geöffnet und durchsucht. Aber wenn eine Sendung beispielsweise beschädigt ist oder beim Empfänger und Absender unzustellbar ist, kann eine Öffnung und Inhaltskontrolle erfolgen. Werden hierbei zufällig Drogen, Waffen oder sonstige Darknet-Waren entdeckt, muss die Polizei informiert werden.

Vor einigen Monaten behauptete die Deutsche Post DHL, dass bereits eine enge Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft bestünde, und dass Sendungen mit verbotenem Inhalt dorthin übergeben werden.

Der FAZ-Artikel stellt die Situation anders dar. Demnach würden in der Briefermittlungsstelle Marburg täglich 16.000 Sendungen eingehen, von denen 80 bis 100 illegal seien. Im Gesamtjahr 2020 hätten Postmitarbeiter 12.000 Drogensendungen gefunden, aber nicht der Polizei gemeldet. Dies deckt sich mit einem Bericht der BILD-Zeitung aus 2017, wonach solche Sendungen entsorgt wurden (Quelle).

Das darf jetzt nicht mehr geschehen. Bei der Polizei Marburg belegt die neue, 20-köpfige Ermittlungsgruppe "Polizeiliche Ermittlungen Postversand" (PEP) ein komplettes Stockwerk. Die Staatsanwaltschaft Marburg hat laut FAZ angekündigt, 5 Staatsanwälte nur zur Bearbeitung der PEP-Verfahren abzustellen.

Weil mit einer geringen Aufklärungsquote gerechnet wird, zählen die von der PEP festgestellten Straftaten nicht in die allgemeine Kriminalstatistik hinein.


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