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Gibt es Sonderrechte für Paketautos?

Vor allem in Innenstädten mit knappem Parkplatz führt die Anlieferung von Paketen häufig zu Ärger zwischen Paketzustellern, Fußgängern, Radfahrern, Autofahrern und manchmal auch der Polizei.

Laut einem Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung stürzte in Heidelberg eine Radfahrerin, als sie wegen eines parkenden DHL-Fahrzeugs den Radweg verlassen musste. Ein Polizist soll zu der Verunglückten angeblich gesagt haben, sie sei selbst Schuld, weil Paketautos Sonderrechte hätten.

Gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung wurde diese Aussage von der Polizei präzisiert: Nach § 35 (7a) der StVO dürfen Fahrzeuge der Deutschen Post oder von Subunternehmern in der Nähe von Briefkästen kurzzeitig das Halteverbot missachten. Außerdem sei es erlaubt, "bei der Brief- und Paketzustellung in zweiter Reihe zu parken, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Verboten ist allerdings, den Geh- und Radweg zuzustellen."

Die Aussage der Polizei ist nicht vollständig korrekt. Das Gesetz erlaubt die Missachtung des Halteverbots nämlich nur für Fahrzeuge, die Briefkästen leeren oder Briefe aus Filialen abholen. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Paketzusteller.

Außerdem gilt das Sonderrecht nur für de Deutsche Post AG und deren Subunternehmen. Private Briefzustelldienste und Paketdienste haben keine Sonderrechte. Grund: Die Ausnahmeregel im Gesetz richtet sich an "Unternehmen, die Universaldienstleistungen ... erbringen". Dieser Begriff trifft nur auf die Deutsche Post AG zu und nicht auf Hermes, DPD, GLS, UPS und sonstige Zustelldienste.



Nachtrag vom August 2019

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Dokument zur Reform des Postgesetzes vorgelegt (hier als PDF). Darin heißt es, dass Regelungen aus dem Straßenverkehrsrecht "überprüft" werden sollen, um "einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf den Postmärkten zu fördern".

Diese Formulierung könnte man so verstehen, dass die aktuellen Sonderrechte für die Post zum Zwecke der Briefkastenleerung vielleicht ausgeweitet werden, so dass alle Post- und Paketdienste davon profitieren würden (also auch DPD, Hermes, GLS, UPS, usw.).



Nachtrag vom August 2022

Es gibt einen erneuten Anlauf zur Reform des Postgesetzes. Der Paketdienst UPS weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass eine Ausweitung der Sonderrechte für viele Kommunen nicht wünschenswert sei, weil der städtische Verkehr nachhaltiger werden soll.

Außerdem merkt UPS an, dass die eigentlich nur zur Briefkasten- und Filialleerung eingeräumten Sonderrechte in der Praxis auch von Paketzustellern genutzt werden. Hierzu genüge es laut UPS, dass "Fahrzeuge mit entsprechenden, auf das vermeintliche Sonderrecht hindeutenden Vermerken ausgestattet" seien.

Quelle: PDF


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