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Versehentlicher Einwurf in Briefkasten: Rückgabe vor Ort ausgeschlossen


Bei ARD-alpha wurde 2020 eine Reportage über die Briefbeförderung ausgestrahlt. Darin kam auch eine Briefkasten-Leererin zu Wort. Sie berichtete von brenzligen Situationen, wenn Leute Dinge aus einem Briefkasten zurückhaben wollen, die sie dort versehentlich eingeworfen haben (bei Minute 4:04 im Video).

Die Leererin erklärt: "Alles, was im Briefkasten drin ist, ist Eigentum der Post. Ich darf es nicht rausgeben, auch wenn sie mir den Ausweis zeigen oder wie auch immer. Es geht einfach nicht, ich mache mich damit selber strafbar. Und dann wird es echt stressig, weil Leute auch gemein werden können."

Hat man versehentlich einen Gegenstand in einen Briefkasten eingeworfen, muss man eine Nachforschung beauftragen, um ihn zurückzubekommen. Im Onlineformular der Post gibt es dafür den Menüpunkt "Irrtümlich eingeworfen". Die Rückgabe funktioniert nur, wenn es sich um einen Gegenstand handelt, wie z.B. einen Schlüssel. Befindet sich am Schlüssel ein Adressanhänger, befördert die Post den Schlüssel sogar ohne Nachforschungsauftrag dorthin und berechnet 8,50 Euro inkl. 19% MwSt. (Achtung: Dieser Service wird am 31.12.2024 eingestellt).

Eine falsch eingeworfene Postsendung lässt sich nicht stoppen. Es sei denn, sie ist unfrankiert. Dann besteht die Chance, dass die fehlende Frankierung im Briefzentrum bemerkt wird und eine Rücksendung zum Absender erfolgt.


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