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Öffentlichen Druck durch Medien erzeugen


Wenn Sie keine Scheu vor Medien haben und sich öffentlich für Ihr Recht einsetzen wollen, können Sie versuchen, das Interesse von Zeitungen, Radio- und Fernsehsendern zu wecken.

Es gibt regelmäßig Fälle, bei denen Post- und Paketdienste überraschend einlenken und Schadenersatz zahlen, sobald ein Streitfall einem großen Publikum bekannt gemacht wird. Gut geeignet für eine Berichterstattung sind auch Qualitätsprobleme, bei denen es nicht um Geldforderungen geht, sondern z.B. um verspätet oder mangelhaft zugestellte Sendungen.

Regionale Medien berichten häufig über Fehler bei Post- und Paketdiensten, sofern diese "außergewöhnlich schlimm" sind. Der Fall sollte nicht alltäglich sein, sondern er muss für die Öffentlichkeit interessant sein.

  • Ungeeignet: Zusteller klingelt nicht.
  • Geeignet: Zusteller legt Paket unerlaubt in Altpapiertonne, die daraufhin mitsamt Paket entsorgt wird.

Tipp: Fragen Sie in Ihrer Nachbarschaft herum, ob dort vergleichbare Probleme auftauchen. Wenn ja, können Sie sich zusammentun und gemeinsam die Medien informieren. Zusätzlich können Sie Lokalpolitiker einschalten, denen der Verbraucherschutz am Herzen liegt.

► Wenn Medien Ihren Fall aufgreifen, werden sie die Pressestelle des betroffenen Unternehmens um eine Stellungnahme bitten. Die Pressestelle wendet sich wiederum an die zuständige Paketdienst-Niederlassung vor Ort und holt von dort Feedback ein. Schon allein dieser Vorgang sorgt dafür, dass Probleme bei der verantwortlichen Person auf dem Tisch landen und nicht (wie sonst oft üblich) im Kundenservice versanden.

In krassen Fällen von überregionaler Bedeutung können Sie auch die BILD-Zeitung informieren oder TV-Sender. Bekannte TV-Verbrauchermagazine sind z.B. WDR Markt, NDR Markt, SWR Marktcheck, MDR Voss & Team, RBB Super.Markt.

Die Aktion "BILD kämpft für Sie" finden Sie hier.



Öffentlicher Druck hilft nicht immer

Wir möchten nicht verschweigen, dass die Medienstrategie manchmal auch scheitert. Praxisbeispiel: Der WDR berichtete im Jahr 2020 über ein Akkordeon, das im Rahmen eines Privatverkaufs mit DHL verschickt wurde - inklusive Transportversicherung bis 25.000 Euro. Beim Käufer kam das Akkordeon in einem ramponierten Karton und verstimmt an.

DHL verweigerte Schadenersatz, weil das Akkordeon unzureichend verpackt war. Nachdem sich der WDR einschaltete, veranlasste DHL immerhin eine zweite Begutachtung in der Verpackungsprüfstelle Darmstadt. Als das dortige Urteil wieder "schlecht verpackt" lautete, war nichts mehr zu machen. Der Kunde erhielt nach fast 3 Monaten Auseinandersetzung keinen Schadenersatz.

Käufer und Verkäufer einigten sich privat, indem jeder die Hälfte der Reparaturkosten für das Akkordeon bezahlte.


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