DHL-Kundin: "Alles ersetzt bekommen, aber nicht unsere Nerven"

Von einem erfolgreich ausgegangenen Fall einer Schadenersatzforderung gegen DHL berichtete im September 2017 az-online.de.

Eine Rentnerin aus dem Landkreis Stendal (Sachsen-Anhalt) schickte ein Paket zu ihrer Tochter nach Bayern. Darin befanden sich laut Zeitungsbericht "ein goldenes Schmuckstück für die Enkelin, eine Karte für den Enkel mit Bargeld und ein Gutschein für den Schwiegersohn". Außerdem ein Strampler und Söckchen. Dreimal darf der geneigte Leser raten, welche drei Dinge aus dem Paket entwendet wurden, und welche nicht.

Immerhin: DHL erkannte einen Teilverlust des Paketinhalts an und ersetzte die abhanden gekommenen Dinge. Für das goldene Schmuckstück konnte die Absenderin einen Kaufbeleg vorweisen, so dass keine Schätzung mit womöglich hohem Zeitwert erforderlich war (Paketda berichtete über einen solchen Fall).

Das teilberaubte Paket wurde übrigens am 19. Juni 2017 abgeschickt. DHL leistete am 17. August Schadenersatz. Diese 2-Monats-Spanne kann anderen Kunden als Orientierungswert für eine Schadenregulierung durch DHL dienen.

Gegenüber az-online.de sagte die Rentnerin, sie habe den Eindruck, DHL wollte sie "müde machen". Letztendlich habe sie zwar alles ersetzt bekommen, aber nicht ihre Nerven.

Tipp für Betroffene: Lesen Sie unseren Paketda-Ratgeber zum Durchsetzen von Forderungen gegenüber Paketdiensten.


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