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Mal andersrum: DHL verweigert Schadenersatz wegen gestiegenem Zeitwert


Seit 39 Jahren ist ein Ehepaar aus Marl miteinander verheiratet. Anlässlich ihrer Silberhochzeit 2003 beschenkten sie sich mit neuen Eheringen. Doch jetzt ging einer davon bei DHL verloren, wie die WDR-Servicezeit berichtete (siehe Video unten).

Die Ehefrau gab ihren Goldring nämlich während eines Nordsee-Urlaubs zur Reparatur. Nach der Reparatur sollte eine Freundin des Ehepaars den Ring vom Goldschmied abholen und zurück ins Ruhrgebiet schicken.

Nach dem Scan im Start-Paketzentrum Bremen passierte in der DHL-Sendungsverfolgung jedoch nichts mehr. Der Ring kam nie an. Die Ehefrau verlangte daraufhin Schadenersatz von DHL.

Im Jahr 2003 kostete der Ring ungefähr 200 Euro. Allerdings hatte das Ehepaar keinen Kaufbeleg mehr, den DHL verlangte. Deshalb ließ die Ehefrau den identischen Ring ihres Mannes beim Juwelier schätzen. Ergebnis: Der Zeitwert entspricht heute ungefähr 600 Euro!

Woher kommt die Wertsteigerung? Im Sommer 2003 stand der Goldpreis bei ca. 300 Euro je Feinunze. Im Sommer 2017 sind es ca. 1.100 Euro. Also sind die Ringe um den Faktor 3,67 wertvoller geworden.

Problem: Paketdienste lehnen Schadenersatz oft ab, falls ein Paket etwas Teureres enthält, als es die Paketversicherung abdeckt. DHL-Pakete sind standardmäßig bis 500 Euro versichert; auch Schmuckversand ist erlaubt. Ein 600-Euro-Ring hätte laut AGB von DHL aber nicht verschickt werden dürfen. Denn 500 Euro ist die absolute Höchstgrenze für sog. Valoren der Klasse 2. Eine Höherversicherung ist hierfür nicht möglich.

Normalerweise berufen sich Paketdienste auf den Zeitwert, um Schadenersatz niedrig zu rechnen. Geht beispielsweise ein 1 Jahr altes Smartphone auf dem Postweg verloren, bekommt man als Kunde nicht den Neupreis erstattet. Sondern nur den geringenen Zeitwert (Marktpreis), der den schnellen Wertverlust von Elektronikprodukten berücksichtigt. Auch bei Antiquitäten kann der Zeitwert zum Zankapfel werden: Ist eine 50 Jahre alte Truhe aufgrund ihres Alters besonders wertvoll - oder total wertlos?

Bislang haben wir bei Paketda noch nie gehört, dass DHL auf einen gestiegenen Zeitwert pocht, um die Auszahlung von Schadenersatz zu verweigern. Und was hätte DHL eigentlich gemacht, wenn der Kaufbeleg über 200 Euro noch vorhanden gewesen wäre: ihn akzeptiert oder nicht?

Das geschädigte Ehepaar hat inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der wirft die Frage auf, ob die AGB von DHL "überhaupt Gegenstand des Beförderungsvertrages sind", weil der Kunde ja Geld für das Ankommen des Pakets bezahlt habe und nicht für das Verschwinden. Irgendwie keine überzeugende Argumentation.

Auch als sich die WDR-Servicezeit-Redaktion in den Fall einschaltete, ließ sich DHL nicht erweichen. Das Ehepaar erhielt nicht mal einen Blumenstrauß oder eine kostenlose Paketmarke.


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