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Zolltipps für Pakete aus dem Ausland

Postkontrolle durch den Zoll im IPZ Frankfurt
Dieser Ratgeber hilft Ihnen bei Zollfragen für Auslandspakete nach Deutschland (Import). Möchten Sie ein Paket von Deutschland ins Ausland verschicken? Dann wechseln Sie bitte zum Ratgeber Zollfragen bei Paketen ins Ausland.


Inhaltsverzeichnis

  1. Muss ich mein Paket vom Zoll abholen oder nicht?
  2. Darauf achten Zöllner bei der Paketkontrolle
  3. Wie viel Zoll muss ich bezahlen?
  4. Kann ich Zoll mit Karte bezahlen?
  5. Wie reklamiere ich falsch berechneten Zoll?
  6. Infos zur Postverzollung
  7. Registrierung als Selbstverzoller
  8. Mein Auslandspaket hängt beim Zoll fest - was kann ich tun?
  9. Retoure ins Ausland & Zoll erstatten lassen
  10. Zoll zu teuer: Kann ich die Annahme verweigern?
  11. Ihre Fragen zum Thema

Muss ich mein Paket vom Zoll abholen oder nicht?

Muss ich mein Paket beim Zoll abholen?

Wenn Sie als Kunde in Deutschland ein Paket aus einem Nicht-EU-Land erwarten (z.B. China, Japan, USA, etc.), können folgende Situationen vorkommen:

1) Das Paket wird "von zollamtlicher Behandlung befreit". In diesem Fall erfolgt der Weitertransport innerhalb Deutschland sehr schnell. Der Empfänger erhält die Sendung direkt an seine Haustür geliefert (bzw. in den Briefkasten eingeworfen, falls es ein Brief ist).

2) Das Paket wird zollamtlich abgefertigt. Dann prüfen Zöllner im Internationalen Postzentrum (IPZ) die Sendung und die Begleitdokumente. Dazu gehören insbesondere die Zollinhaltserklärung (außen an der Sendung aufgeklebt) und eine Handelsrechnung, die jedoch manchmal fehlt.

Manchmal stellen die Zöllner fest, dass der deklarierte Wert oder die Warenbezeichnung nicht zum Inhalt der Sendung passt. Beispiel: Es wurde ein Geschenk für 10 Dollar deklariert, aber in Wahrheit befindet sich eine Markenhandtasche im Paket. Einige Verkäufer in China fälschen sogar die Begleitrechnungen, indem sie den Warenwert dort niedriger beziffern, als der Kunde tatsächlich bezahlt hat. Der deutsche Zoll kennt diese Masche allerdings. Deshalb werden Paketempfänger im Verdachtsfall gebeten, ihre Sendung persönlich bei einem Zollamt abzuholen.

Bei der Abholung muss das Paket vom Kunden geöffnet werden, und er muss einen Beleg vorlegen, aus dem hervorgeht, wie viel Geld tatsächlich für die Ware bezahlt wurde. Mehr Infos dazu in unserem Ratgeber zur Paketabholung beim Zollamt.

► Eine Abholung beim Zollamt ist nicht erforderlich, wenn der Zoll den deklarierten Warenwert anerkennt. In diesem Fall bekommt der Kunde die Ware direkt nach Hause geliefert und bezahlt etwaige Gebühren an den Postboten.

Seit 2018 berechnen Deutsche Post und DHL 6 Euro zusätzliche Gebühren für die Zollabfertigung; das ist die sog. Auslagepauschale.

Wer keine Möglichkeit hat, Sendungen persönlich beim Zollamt abzuholen, kann eine Nachträgliche Postverzollung für 28,50 Euro beauftragen. Seit Februar 2020 bietet der Zoll den preiswerten Service "Postabfertigung von zu Hause" an.



Darauf achten Zöllner bei der Paketkontrolle

Grundsätzlich wird nicht jedes Paket geöffnet und kontrolliert, denn die Paketmengen sind dafür viel zu hoch. Stattdessen picken sich Zöllner Stichproben heraus und kontrollieren nur einzelne Pakete sowie den Paketinhalt. Vor allem bei technischen Produkten wird auf Folgendes geachtet:

  • Hat das Produkt eine CE-Kennzeichnung?
  • Ist das Produkt sicher? Sind die Kabel gut verarbeitet?
  • Liegt eine deutschsprachige Bedienungsanleitung bei?
  • Hat der Hersteller eine Adresse in der EU? Die Adresse muss auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument stehen.

In einem Artikel bei welt.de ist zu lesen, dass unter anderem sehr schwere Pakete als verdächtig eingestuft werden können. In dem beschriebenen Fall wurde ein 28kg schweres, 120cm langes und 13,5 cm breites Paket geröntgt, das eine doppelwandig gummierte Metallwalze enthielt, in der Opium versteckt war.

Wahrscheinlich ist auch das Herkunftsland und der Absender eines Pakets relevant, ob es als verdächtig eingestuft wird oder nicht. Pakete aus China enthalten beispielsweise häufig günstige Plagiate deutscher Produkte, gegen deren Einfuhr Hersteller von Markenprodukten vorgehen. Nicht selten wird vom Hersteller sogar Strafanzeige gestellt und das Paket vom Zoll beschlagnahmt.

Der Zoll kann verdächtige Pakete röntgen
Weitere Gründe, die zum Öffnen eines Pakets durch den Zoll führen, sind offensichtlich zu niedrig angegebene Warenwerte, unbekannte Warenbezeichnungen (die Produkte werden dann vom Zoll in Augenschein genommen) oder Warenbezeichnungen, die eine Einfuhrbeschränkung vermuten lassen (z.B. Bestandteile aus Tropenholz).

Verdächtige Pakete dürfen übrigens aufgrund des Briefgeheimnisses nicht direkt vom Zoll geöffnet werden. Stattdessen arbeiten speziell zur Geheimhaltung verpflichtete Postbeamter mit den Zöllnern zusammen: Der Postbeamte öffnet auf Wunsch eines Zöllners eine Sendung, so dass der Inhalt kontrolliert werden kann. Anschließend wird das Paket wieder verschlossen und ein Aufkleber angebracht, dass die Sendung zolltechnisch abgefertigt und dafür geöffnet wurde.


TV-Reportage: Zoll erklärt, welche Pakete beschlagnahmt werden

Eine Reporterin des WDR hat das Hauptzollamt Köln-Wahn besucht und sich erklären lassen, auf welche Auslandspakete es der Zoll besonders abgesehen hat. Das Video gibt es hier bei Youtube.

Verdächtig sind beispielsweise Pakete mit ungenauer Zollinhaltserklärung sowie Pakete, deren Inhalt "kritische" Produkte wie z.B. Pillen vermuten lassen. Im Ausland erhältliche Nahrungsergänzungsmittel sind manchmal so hoch konzentriert, dass sie hierzulande als Arznei gelten und deshalb nicht so einfach importiert werden dürfen.

Die Top-Themen des Zolls sind Produktpiraterie (gefälschte Markenprodukte) und Produktsicherheit (z.B. bei technischen Produkten). Der Zoll achtet auf vorhandene CE-Kennzeichen, dass eine deutsche Bedienungsanleitung vorhanden ist und dass Kontaktinformationen des Herstellers angegeben sind.

Ab Minute 2:50 im Video gibt es einen Blick in die Asservatenkammer des Zollamtes. Dort warten beschlagnahmte Produkte auf ihre Vernichtung.

Weitere Video- und Lesetipps zu diesem Thema:

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Wie viel Zoll muss ich bezahlen?

Erwarten Sie ein Paket aus einem Nicht-EU-Land wie z.B. Großbritannien, Schweiz oder USA, und der Warenwert ist höher als 5,23 Euro (inkl. aller Gebühren, auch Versandkosten), dann erhebt der deutsche Zoll Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Das entspricht sozusagen der deutschen Mehrwertsteuer.

► Die früher gültige 22-Euro-Zollfreigrenze für Onlinebestellungen ist seit Juli 2021 entfallen.

Bei einem Warenwert ab 150 Euro wird zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll fällig. Die Höhe des Zollsatzes hängt vom Produkt ab. Beispielsweise 12% für Textilien oder 3,9% für GPS-Geräte. Jede Produktkategorie hat ihren eigenen Zollsatz.

Zum Paketda-Zollrechner

► Beachten Sie, dass es für die Zollbehörde keinen kostenlosen Versand gibt. Bestellen Sie etwas im Ausland, das vom Verkäufer kostenlos verschickt wird, kann der deutsche Zoll mit Pech fiktive Versandkosten schätzen und auf den Bestellwert draufschlagen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Zoll bei versandkostenfreien Paketen.

Erwarten Sie eine private Geschenksendung, deren Warenwert 45 Euro nicht überschreitet, entstehen übrigens keine Zollabgaben. Voraussetzung: Sie dürfen dem Absender für die Ware nichts bezahlt haben, es muss also ein Geschenk sein. Tauschartikel gelten nicht als Geschenk. Mehr Infos zu Geschenkpaketen auf www.zoll.de.

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Kann ich Zoll mit Karte bezahlen?

Post- und Paketzusteller akzeptieren leider keine Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte. Sie müssen die Einfuhrabgaben (Zoll) bar an der Haustür bezahlen.

Weil Zusteller i.d.R. kein Wechselgeld mitführen, halten Sie den Betrag passend bereit, oder runden Sie auf und geben Trinkgeld.

Können Sie das Geld nicht bar an der Haustür bezahlen, bringen Zusteller von Deutsche Post DHL Ihre Sendung in eine Filiale.

Bei Sendungen von UPS, FedEx und DHL Express ist die Zahlung von Einfuhrabgaben häufig online möglich. Achten Sie auf einen entsprechenden Hinweis in der Sendungsverfolgung.

Wird keine Onlinezahlung angeboten, müssen Sie das Geld bar an den Zusteller bezahlen. Haben Sie kein Geld zu Hause, kommt der Zusteller am nächsten Tag erneut vorbei. Eine Hinterlegung in einem Paketshop ist bei UPS und FedEx nicht möglich. Bei DHL Express fragen Sie am besten den Zusteller, ob und in welcher Filiale er die Sendung hinterlegen könnte. Denn nicht alle Postfilialen / Paketshops von DHL können Expresssendungen bearbeiten.

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Wie reklamiere ich falsch berechneten Zoll?

Mussten Sie für ein Paket Zoll bezahlen, obwohl der Wert unterhalb der Zollfreigrenze liegt? Dann können Sie innerhalb eines Monats Einspruch beim Zoll einlegen, um die falsch berechneten Abgaben erstattet zu bekommen. Wie das funktioniert, erklären wir im Ratgeber "Beim Zoll reklamieren".

Haben Sie ein Geschenkpaket im Wert von unter 45 Euro erhalten, Ihnen wurde aber trotzdem fälschlicherweise Zoll berechnet? Infos über dieses häufige Ärgernis finden Sie in diesem Artikel.

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Infos zur Postverzollung

Die Postverzollung kostet 28,50 Euro Gebühren (Stand 2/2022) und bedeutet, dass Sie die Sendung nicht beim Zollamt abholen müssen. Stattdessen erteilen Sie der Deutschen Post den Auftrag, die Sendung zolltechnisch abzufertigen und danach zu Ihnen nach Hause zu bringen.

Wie Sie den Auftrag zur Postverzollung erteilen, steht in der Abholbenachrichtigung, die Sie per Briefpost erhalten. Diese Benachrichtigung kommt 1-2 Tage nachdem das Paket beim Zollamt hinterlegt wurde. In der DHL-Sendungsverfolgung erscheint dann meistens der Status "Die Sendung wird dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben".

Im Rahmen der Postverzollung benötigt der Zoll die gleichen Dokumente, als wenn Sie das Paket persönlich abholen würden. Deshalb müssen Sie eine Kaufrechnung für das Produkt sowie einen Zahlungsbeleg (z.B. Paypal-Screenshot) per E-Mail an die Deutsche Post schicken. Die Post legt die Dokumente dann dem Zollamt vor.

Besonderheit: Bei Geschenkpaketen gibt es oft keine Rechnung, weil der Absender den Kaufpreis des Geschenks nicht offenlegen will. Der Zoll wird den Warenwert des Geschenkpakets dann vermutlich schätzen und im Zweifelsfall Vergleichspreise der im Paket enthaltenen Geschenke online recherchieren (z.B. bei eBay).

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Registrierung als Selbstverzoller

Deutsche Post DHL ermöglicht Kunden die Registrierung als Selbstverzoller. Das bedeutet, alle Pakete mit Einfuhrabgaben werden beim lokalen Zollamt in der Nähe des Empfängers hinterlegt. Die Post liefert solche Sendungen nicht mehr zur Hausanschrift des Kunden. Vorteil: Die 6-Euro-Auslagepauschale entfällt. Wie das Verfahren genau funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Selbstverzollung.

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Aufkleber: Von zollamtlicher Behandlung befreit


Mein Auslandspaket hängt beim Zoll fest - was kann ich tun?

In der Regel tritt diese Frage auf, wenn Sie ein Paket in der Sendungsverfolgung sehen, und der Status vom Import-Paketzentrum ändert sich lange Zeit nicht. Dann ist anzunehmen, dass die zolltechnische Abwicklung länger dauert als üblich. Der Zoll hat meistens eigene, kleine Gelände innerhalb der Import-Paketzentren, wo die Sendungen untersucht werden. Solange Sie allerdings vom Paketdienst noch keine Benachrichtigungskarte erhalten haben, mit der Sie gebeten werden, ein Paket beim Zoll abzuholen, hat der Zoll keine eigene Nachforschungsmöglichkeit.

Anhand der Trackingnummer des Paketdienstes können Zollämter den Verbleib eines Pakets häufig nicht aufklären. Stattdessen wird die Registriernummer des Zollbeleges benötigt, die sogenannte Postübergabenummer (PÜB). Diese PÜB erhalten Sie mit dem Benachrichtigungsbrief von der Deutschen Post.

Nach Erfahrungen der Paketda-Redaktion ist es nicht möglich, das Internationale Postzentrum (IPZ) Frankfurt, Radefeld, Niederaula, o.ä. zu kontaktieren oder den dortigen Zoll zu kontaktieren. Falls es doch jemandem gelingt, bekommt er wahrscheinlich nur die Auskunft, dass die jeweils andere Partei verantwortlich ist. Die Post wird also sagen, dass die Verzögerung am Zoll liegt. Und der Zoll wird sagen, dass die Verzögerung an der Post liegt.

Falls ein Paket von DHL-Express in Leipzig-Schkeuditz festhängt und auf Verzollung wartet, können Sie DHL Express kontaktieren unter zollabfertigung-leipzig@dhl.com oder lejhubcustoms@dhl.com oder Tel. 0341/8696 3999. Upload von Zolldokumenten bei DHL-Express: www.dhl.de/express/dhl4you.

E-Mail-Adresse von UPS Deutschland zwecks Importabwicklung: importde@ups.com

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Retoure ins Ausland & Zoll erstatten lassen

Bei Paketda erhalten wir regelmäßig Fragen von Nutzern, die Ware an einen Verkäufer in China oder USA zurückschicken wollen. Die Nutzer möchten dafür die Einfuhrabgaben (Zoll) erstattet bekommen, weil sie die Ware ja nicht mehr besitzen.

► Einen ausführlichen Ratgeber zu diesem Thema mit praktischen Erfahrungsberichten von Nutzern finden Sie hier: Retoure ins Ausland & Zoll erstatten lassen.

Auf der Website des deutschen Zolls gibt es ebenfalls eine Anleitung zum Zurückschicken von Waren. Dort wird das Vorgehen wie folgt erklärt:

Ein formloser, schriftlicher Antrag muss beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Der Antrag muss im Wesentlichen drei Angaben enthalten:

  • Antrag auf Ungültigerklärung der Einfuhrzollanmeldung (www.formulare-bfinv.de)
  • Der Satz "Hiermit beantrage ich die Erstattung der Einfuhrabgaben."
  • Bankverbindung des Antragstellers

Die Erstattung ist bis maximal 90 Tage nach dem Import der Ware möglich. Der Kunde muss beweisen, dass er die Ware tatsächlich ins Ausland zurückgeschickt hat. Als Beweis dient der Einlieferungsbeleg für das Postpaket plus ggf. weitere Unterlagen wie z.B. ein Gutschriftsbeleg vom Verkäufer, nachdem er die Retoure zurückerhalten hat (Details siehe Zollwebsite). Die Beweise müssen dem Antrag beigefügt werden.

Die Anschrift des zuständigen Hauptzollamts ergibt sich laut Zoll "aus dem Abgabenbescheid bzw. aus der Abgabenberechnung". Falls Sie das Paket selber beim Zollamt abgeholt haben, können Sie die Kontaktdaten Ihres Zollamts mit dieser Umkreissuche herausfinden. Falls die Sendung in einem Sortierzentrum der Deutschen Post DHL verzollt wurde, fordern Sie bitte hier einen Abgabenbescheid an. Auf dem Bescheid ist das zuständige Zollamt vermerkt.

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Zoll zu teuer: Kann ich die Annahme verweigern?

Niemand wird gezwungen, ein Paket anzunehmen, deshalb ist eine Annahmeverweigerung möglich. Bevor Sie das tun, beachten Sie folgende Knackpunkte:

  • Bei Annahmeverweigerung werden dem Absender wahrscheinlich Rücksendekosten berechnet.
  • Erhält der Absender das Paket zurück, erstattet er Ihnen nicht den vollen Kaufpreis sondern zieht die Rücksendekosten ab.
  • Man kann nicht vorhersagen, wie hoch die Rücksendekosten sind. Fragen Sie den Absender danach, vielleicht weiß er es.
  • Wenn das Paket auf dem Rückweg verloren geht, erstattet Ihnen der Absender kein Geld. Und der Paketdienst wird erfahrungsgemäß auch nicht haften.
  • Zurückgeschickte Chinasendungen verschwinden häufig in "schwarzen Löchern". Sie bekommen den Kaufpreis wahrscheinlich nicht erstattet.

Ob Sie die Annahme eines Pakets verweigern, hängt vom Kaufpreis und von der Höhe des Zolls ab. Haben Sie z.B. Ware für 20 Euro gekauft und sollen obendrauf 20 Euro Zoll bezahlen, so ist eine Annahmeverweigerung wirtschaftlich sinnvoll.

Wenn der Warenwert hingegen 300 Euro beträgt und Sie sollen 100 Euro Zoll bezahlen, ist eine Annahmeverweigerung riskant. Sollte das verweigerte Paket nicht wieder beim Verkäufer ankommen, sind die 300 Euro verloren. Beißen Sie hingegen in den sauren Apfel und zahlen die 100 Euro, so haben Sie immerhin die Ware und stehen nicht komplett mit leeren Händen da.

Praxisfall: Ein Mann aus Düsseldorf wollte beim Zollamt die Annahme eines Chinapakets verweigern. Trotzdem führten die Zöllner eine sogenannte Warenbeschau durch und öffneten das Paket. Daraufhin wurden verbotene Messer gefunden. Der Mann erhielt eine Anzeige. Quelle: bild.de.

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