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Ärgerlich: Paket zurück, weil keine Benachrichtigung vom Zoll


Auf Wochenblatt.de erschien 2017 ein Bericht über ein Ärgernis, das auch im Paketda-Forum häufig geschildert wird: Ein internationales Paket wurde ins Ausland retourniert, weil der Empfänger in Deutschland keine Abholbenachrichtigung vom Zoll erhielt.

Der Wochenblatt-Artikel ist im Original nicht mehr abrufbar (nur bei archive.org), deshalb erzählen wir die Geschichte hier nach.

Ein Kanadier schickte am 15.12.2016 ein weihnachtliches Geschenkpaket an seinen Cousin in Deutschland. Das Paket wurde am 21.12.2016 aus Kanada exportiert und traf am 24.01.2017 im Importpaketzentrum Hamburg ein. Die anschließende Zollabfertigung in Hamburg verlief schnell, so dass die Sendung bereits am 26.01.2017 inländisch Richtung Cousin weitertransportiert wurde.

Die Zollbeamten in Hamburg entschieden, dass der Empfänger das Paket nicht direkt nach Hause geliefert bekommt, sondern es bei einem Zollamt in seiner Nähe abholen sollte. Die Gründe dafür bleiben unklar, denn auf einem Foto im Wochenblatt-Artikel ist zu sehen, dass der Absender den Paketinhalt mit Wertangabe deklariert hatte. Möglicherweise fehlte dem deutschen Zoll noch eine Rechnung dazu.

Der entscheidende Fehler folgte nun, indem die Zoll-Abholbenachrichtigung aufgrund eines Fehlers in der Hausnummer nicht zugestellt wurde. Ein DHL-Sprecher sagte gegenüber Wochenblatt.de: "Tatsächlich hat einer unserer Mitarbeiter den Fehler gemacht. Er hat den kanadischen 7er wie einen deutschen 1er gelesen und dem Zoll deshalb eine falsche Adresse mitgeteilt. Aus der Bahnhofsstraße 67 wurde 61."

Weil die Abholbenachrichtigung unzustellbar war, übergab der Zoll das Paket wieder an DHL und es wurde ruckzuck nach Kanada zurückgeschickt. Der Transport dauerte nur zwei Tage; vom 10. bis 12.02.2017.

DHL hat den Fehler zwar eingestanden, dem Kunden aber nur "drei Paketmarken im Gesamtwert von etwa 25 Euro dagelassen" (Zitat Wochenblatt). Dieses Verhalten seitens DHL deckt sich mit Erfahrungen, die andere Kunden im Paketda-Forum geschildert haben. Es ist nahezu unmöglich, den Zoll oder Deutsche Post DHL haftbar zu machen, wenn aufgrund einer verpassten Zoll-Abholbenachrichtigung eine Paketrücksendung veranlasst wurde.

Ein weiteres Ärgernis ist, dass Zollämter Pakete nur 14 Tage lang zur Abholung aufbewahren. Für Päckchen und Briefe gilt sogar nur eine Frist von 7 Tagen. Diese Frist ist manchmal zu kurz, so dass eine Abholbenachrichtigung beim Kunden erst eintrifft, nachdem die Lagerfrist bereits abgelaufen ist.

Zoll und Deutsche Post DHL können im Zweifelsfall einfach behaupten, die Abholbenachrichtigung sei pünktlich und korrekt verschickt worden. Als Kunde hat man kaum eine Chance, das Gegenteil zu beweisen.

Und falls es doch gelingt, und die Post wie im Wochenblatt-Bericht ihre Schuld sogar eingesteht, geht das nicht einher mit einer angemessenen Schadenregulierung. So hat beispielsweise der Absender in Kanada 52 Euro Porto vergebens bezahlt. Wollte er das Paket erneut nach Deutschland schicken, müsste er den gleichen Betrag erneut bezahlen.


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