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Erfolgreich zugestellt. / Zustellung an ...

Das Paket gilt als zugestellt. In der DPD-Sendungsverfolgung können Sie bei Bedarf den Namen der Person erfahren, die für de Erhalt des Pakets unterschrieben hat. Bei einer Nachbarschafts-Abgabe muss der Empfänger darüber mit einer Benachrichtigungskarte informiert werden.

Manchmal erscheint auch der Status Zustellt an: ASG 69. Die Abkürzung ASG bedeutet Abstellgenehmigung; der Zusteller hat das Paket also ohne Unterschrift des Empfängers an einem vereinbarten Ort abgelegt. Dies ist nur zulässig, wenn der Empfänger dem Zusteller eine Abstellerlaubnis erteilt hat.

Um festzustellen, welche Person das Paket angenommen hat, können Sie die Paketnummer unter href='https://www.paketnavigator.de/'>www.paketnavigator.de eingeben und anschließend mit der Empfänger-PLZ bestätigen. Daraufhin erscheint der Name der Person, die fürs Paket unterschrieben hat.

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Sofern aus der DPD-Sendungsverfolgung nicht ersichtlich ist, wo das angeblich zugestellte Paket abgeblieben ist, wenden Sie sich bitte an die DPD-Hotline.

Falls das auch keine Erkenntnisse bringt, muss der Absender des Pakets bei DPD eine Nachforschung beauftragen, so dass der Zusteller befragt wird. Der Absender sollte auch einen Ablieferbeleg mit der Unterschrift des Empfängers bei DPD anfordern, vielleicht ergeben sich daraus Anhaltspunkte. Sofern das Paket unauffindbar bleibt und das Verschulden bei DPD liegt, erhält der Absender Schadenersatz von DPD.

Lesen Sie ergänzend unseren Ratgeber Paket angeblich zugestellt, aber nicht bei mir. Wo ist das Paket?



Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»Delivered.«


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Fragen von Kunden zu diesem Paketstatus

Gutten Tag, beim Paketverfolgung steht, das Paket zugestellt aber wir haben das Paket noch nicht erhalten. LG strese | strese nina am 04.12.2020
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: DPD sagt, Sie haben das Paket erhalten. Bitte informieren Sie den Absender des Pakets sowie den DPD-Kundenservice darüber, dass Sie kein Paket erhalten haben. Paketda.de ist nicht der DPD-Kundenservice. Die Kontaktdaten von DPD finden Sie hier: https://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#dpd-hotline

Falls Sie als Privatperson bei einem deutschen Onlineshop bestellt haben, dann besteht gesetzlicher Verbraucherschutz. In diesem Fall brauchen Sie sich nicht mit DPD streiten sondern können direkt den Onlineshop haftbar machen. Der Shop muss beweisen, dass Sie persönlich das Paket erhalten haben.

Wegen Corona verlangt DPD (und andere Paketdienste) zurzeit keine Empfängerunterschrift. Das erschwert die Aufklärung des Verbleibs Ihres Pakets. Meiner Meinung nach darf die coronabedingt fehlende Empfängerunterschrift aber nicht zu Lasten von Privatkunden gehen.


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