Zustellung an: ASG 69

Das Paket wurde mit einer sog. Abstellgenehmigung (ASG) beim Empfänger abgestellt. Der DPD-Zusteller hat das Paket an einem mit dem Empfänger vereinbarten Ort abgelegt, ohne sich die Zustellung per Unterschrift bestätigen lassen zu müssen.

Mit der Ablage des Pakets am vereinbarten Ort geht die Gefahr des Verlustes auf den Empfänger über.

Der Vermerk "Zugestellt an: ASG" ist in der DPD-Sendungsverfolgung sehr selten. Eigentlich wird die Statusmeldung verwendet: Zustellung / Abstellung mit genereller Vollmacht des Empfängers.

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Falls ein DPD-Paket beim Empfänger abgestellt wurde, ohne dass dafür eine Erlaubnis vorliegt (sog. "Abstell-Okay"), wäre DPD für den Verlust des Pakets haftbar.

Falls ein DPD-Paket mit Erlaubnis abgestellt wurde, aber der Empfänger kann es nicht auffinden, lesen Sie bitte unseren Ratgeber zum Thema Abgestelltes Pakets ist verschwunden.

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