Sendungsverfolgung Menü

Die Sendung wurde am ... an das für den Empfänger zuständige Zollamt übergeben.

Die Lieferung von Auslandssendungen ist ein häufiger Grund für Nachfragen und Ärgernisse, wie wir anhand von Kundenerfahrungen aus dem Paketda-Forum wissen.

Als Empfänger kann man im Voraus nicht wissen, ob ein Paket aus einem Nicht-EU-Land direkt nach Hause geliefert wird, oder ob es bei einem Zollamt hinterlegt wird. Letzteres passiert, wenn der Zoll im Internationalen Paketzentrum (IPZ Frankfurt) den Wert der importierten Ware nicht feststellen konnte oder Zweifel am deklarierten Wert hat oder die Zulässigkeit der Ware in Frage stellt (z.B. bei Medikamenten oder Produktfälschungen).

In aller Regel fehlt dem Zoll eine Rechnung, um den Warenwert und die Einfuhrabgaben zu berechnen (Tipp: Paketda-Zollrechner). Das Paket wird bei einem Zollamt in der Nähe des Empfängers hinterlegt. Dort kann es der Empfänger unter Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsbelegs (z.B. Paypal) abholen. Eine Alternative zur Selbstabhlung ist die Beauftragung einer Postverzollung.

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Die Paketabholung beim Zoll ist meistens nur mit der Abholbenachrichtigung möglich, weil darin eine Postübergabe-Nummer (PÜB) genannt ist. Zollämter können Pakete i.d.R. nur anhand der PÜB-Nummer herausgeben und nicht anhand der DHL-Paketnummer.

Die Abholbenachrichtigung wird dem Empfänger binnen 1-3 Tagen per Briefpost zugeschickt. Es gibt jedoch immer wieder Fälle, bei denen die Abholbenachrichtigung den Empfänger nicht erreicht oder verspätet erreicht (siehe unsere Berichterstattung). Die Lagerfrist beträgt je nach Zollamt zwischen 7 und 14 Tagen. Nach Ablauf wird die Sendung ins Ausland zurückgeschickt.

Manchmal erscheint im Tracking nur der Hinweis, dass eine Auslandssendung zugestellt wurde, aber es ist nicht ersichtlich, ob und an welches Zollamt die Lieferung erfolgte. In diesem Fall sollten Sie als Empfänger die Hotline von Deutsche Post DHL anrufen und sich danach erkundigen.

In einigen Fällen ist es auch hilfreich, in die Sendungsverfolgung unter www.deutschepost.de/briefstatus zu schauen. Sofern dort ein Auslieferungsbeleg anzeigbar ist, befindet sich darauf ggf. der Hinweis für die Lieferung an ein Zollamt (vgl. Beispielgrafik unten).

Falls im Deutsche-Post-Tracking keine Infos vorhanden sind, probieren Sie die DHL-Paketverfolgung aus, geben die Sendungsnummer ein und klicken anschließend auf das Feld "Empfänger-PLZ eingeben". Geben Sie Ihre PLZ ein. Falls das Auslandspaket an ein Zollamt geliefert wurde, wird die PLZ Ihrer Hausanschrift vom System nicht akzeptiert sondern Sie müssen die PLZ des Zollamts eingeben. Eine Suchfunktion für Zollämter in Ihrer Nähe finden Sie hier auf zoll.de

Deutschepost Uebergabe Zoll



Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»The item was handed over to the appropriate customs office on ...«


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Fragen von Kunden zu diesem Paketstatus

Was passiert mit Päckchen, die nach sieben Tagen nicht zugestellt werden können? Laut den AGB's werden diese doch an den Empfänger zurück versandt. Was geschieht mit den entstandenen Zollgebühren? | Anonym am 11.03.2017
• Paketda-Redaktion antwortet: Bei zurückgeschickten Paketen / Päckchen werden vom Empfänger keine Einfuhrabgaben erhoben. Der Empfänger bezahlt sie ja erst beim Erhalt der Sendung.

Sofern es sich nicht um ein Päckchen von Deutsche Post oder DHL handelt (sondern z.B. DHL Express oder UPS), entstehen zusätzlich zu den Einfuhrabgaben Gebühren für die Zollabwicklung. Diese Gebühren erhebt der Paketdienst sebst und nicht der Zoll. Deshalb fordern Paketdienste solche Gebühren auch dann, wenn eine Sendung nicht zugestellt wurde.

In Ihrem Fall scheint es aber ein Standardpäckchen von DHL Deutsche Post zu sein (wegen der 7-tägigen Lagerfrist). Dann entstehen also neben den Einfuhrabgaben keine weiteren Gebühren.

Hallo, ich warte gut zwei Monate auf eine Lieferung aus China. Am 11.10.2018 erhielt ich einen Brief von der Deutschen Post, dass im Zollamt Frankfurt eine Sendung nicht zum Zoll angemeldet werden kann und dort 7 Tage (ab Datum des Schreibens) verzollt/abgeholt werden kann. Auf einem zweiten Zettel wurde konnte ich die Deutsche Post gegen eine Gebühr von 28 Euro beauftragen, die Verzollung vornehmen zu lassen. Dummerweise war das Schreiben auf den 21.09.2018 datiert, was bedeutete, dass das Paket fast drei Wochen beim Zoll lag, ich zu spät informiert wurde und der Zoll mittlerweile das Paket an den Absender zurück gesendet hat. Fühle mich regelrecht "verarscht". Warensendung hat zwar nur einen Wert von 45,- Euro, aber ich denke nicht, dass beispielsweise in Bananenrepubliken ein solcher Blödsinn möglich ist. Kann es eine Lösung sein, dass man bei zukünftigen Warensendungen dem offensichtlich "unseriöse" Unternehmen "Deutsche Post" nicht mehr vertrauen kann und selbst beim Zoll regelmäßig anfragt, ob die erwartete Sendung eingegangen ist? | Oliver Kessler am 15.10.2018
• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ja, die vorgeschlagene Lösung ist gut. Behalten Sie bei künftigen Auslandssendungen alle 1-2 Tage das Tracking im Auge. Sobald die Sendung auf "zugestellt" steht, aber nicht bei Ihnen angekommen ist, kann man von einer Lieferung ans Zollamt ausgehen. Sie können auch die Post-Hotline anrufen und dort sich dort erkundigen, wo die Sendung zugestellt wurde.

Es kann allerdings ein Problem geben, wenn das Zollamt darauf besteht, dass die Sendung nur gegen Vorlage des Post-Benachrichtigungsschreiben herausgegeben wird. Manche Zollämter können sogar mit DHL-Paketnummer nichts anfangen sondern brauchen eine spezielle Postübergabenummer (PÜB), die nur im Benachrichtigungsschreiben steht.

Sie könnten einfach mal bei Ihrem örtlichen Zollamt anrufen und sich im Voraus erkundigen, ob es möglich ist, dort Sendungen ohne Benachrichtigungsschreiben abzuholen - also nur mit Kenntnis der DHL-Paketnummer.