Sendungsverfolgung Menü

Dokumente in Auslandsbriefen: Was ist erlaubt?


In einem PDF (letzte Seite) hat der Weltpostverein aufgelistet, welche Güter als Dokumente einzustufen sind und welche als Waren. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die Deutsche Post seit 2019 in Auslandsbriefen nur noch Dokumente erlaubt.

Jetzt gibt es die Klarstellung, dass private Fotos als Dokumente gelten. Ebenso Pässe, CDs mit privaten Dokumenten sowie Zeitungen, Broschüren, Magazine, Bücher. Voraussetzung ist immer, dass es sich um keine Verkaufsware handelt.

Geld, Eintrittskarten und Fotos zu gewerblichen Zwecken (z.B. Poster) sind keine Dokumente. Auch DVDs mit Filmen, CDs mit gewerblicher Software oder Musik sind nicht als Dokumentensendungen einzustufen und müssen deshalb als Päckchen oder Paket verschickt werden.

Die Liste des Weltpostvereins erhebt eigenen Angaben zufolge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch ist sie hilfreich, weil insbesondere die Einstufung von Fotos lange Zeit unklar war.





Getestet: Welche Dokumente sind in Auslandsbriefen erlaubt?

So berichtete Paketda im Juni 2019

Das seit Anfang 2019 bestehende Verbot von Waren in Auslandsbriefen hat hohe Wellen geschlagen. Viele Kunden und auch Postmitarbeiter sind verunsichert, welche Dinge überhaupt noch in Auslandsbriefen erlaubt sind.

Laut Deutscher Post sind "Dokumente" erlaubt. Aber was genau fällt unter diesen Begriff? Ende März berichtete Kreiszeitung Wochenblatt über eine Postkundin aus Niedersachsen, die Fotoabzüge an ihre Cousine in New York schicken wollte. Angeblich habe "der Mitarbeiter in der Postfiliale ... den Briefumschlag abgetastet und nach dem Inhalt gefragt." Als die Kundin die Fotos erwähnte, wurde der Versand als Brief abgelehnt.

Die Kreiszeitung Wochenblatt befragte daraufhin Post-Pressesprecherin Maike Wintjen. Sie gibt mehr oder weniger zu, ahnungslos zu sein, verweist auf ihr unbekannte Einfuhrbestimmungen der USA und auf den Kundenservice des Zolls. (Der Zoll hat mit dem Warenverbot in Briefen allerdings nichts zu tun.)

Wintjen rätselt laut Zeitungsbericht weiter:

"Wenn es ein Stapel Fotos ist, dann wären wir sicher im Bereich der Warensendung. Wenn es nur ein paar Abzüge sind, dann dürften die in einem Brief sicher nicht auffallen." Wintjens persönlicher Rat [...]: "Ich würde die Fotos einfach in einen Umschlag stecken und verschicken."

Dass ein paar Fotoabzüge als Dokumente gelten sollen, ein größerer Stapel Fotos hingegen nicht, erscheint willkürlich. Dokumente sind Dokumente, egal wie viele.

Anzeige


Der Brieftest

Mit Hilfe der Paketda-Versandtester haben wir untersucht, welche unterschiedlichen Sendungsarten von der Deutschen Post ins Ausland durchgelassen werden. Die Tester haben insgesamt 31 Auslandsbriefe aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands abgeschickt, so dass unterschiedliche Briefzentren für die Eingangskontrolle verantwortlich waren.

Die 31 Briefe wurden hinsichtlich des Ziellandes, der Verpackung und des Inhalts unterschiedlich präpariert.

  • Sendungen in EU-Länder: 19 / Sendungen in Nicht-EU-Länder: 12
  • Sendungen im Format DIN-Lang: 8 / Papierumschlag A5: 8 / Luftpolsterumschlag A5: 11 / DIN-Lang-Karton: 4
  • Jeweils ca. 20 Fotos waren in 3 Sendungen enthalten / 28 Sendungen enthielten bedrucktes Papier
  • Die Papiere waren in der Mehrzahl dick gefaltet, so dass beim Abtasten des Umschlags nicht einwandfrei Dokumente festzustellen waren.

Bei Sendungen in Nicht-EU-Länder war auf der Zollinhaltserklärung das Feld "Documents" angekreuzt.




Testergebnis

Alle Sendungen wurden in die Zielländer exportiert. Die Deutsche Post hat keinen einzigen Brief an einen Versandtester zurückgeschickt. Ein überraschend positives Ergebnis!

Sogar die vier Pappkartons mit 1,7cm Dicke wurden als Dokumentensendungen akzeptiert, obwohl von außen kein Rückschluss auf den Inhalt möglich war. Nur durch Röntgen hätte die Post herausfinden können, dass keine Waren enthalten sind.

Alle Sendungen wurden übrigens durch Einwurf in einen Postkasten versandt. Dadurch sollte vermieden werden, dass Filialmitarbeiter die Annahme verweigern.

Aufgrund des positiven Testergebnisse empfiehlt die Paketda-Redaktion, Auslandsbriefe mit dickem Inhalt nicht in Filialen abzugeben sondern in Postkästen einzuwerfen. So bekommen Filialmitarbeiter keine Chance, den Brief abzutasten und den Versand nach Gutdünken abzulehnen.




Offizielle Definition von Dokumenten

Auf der Website der Deutschen Post erscheint folgende Erklärung zum Dokumentenversand ins Ausland:

Dokumente sind schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen, z.B. Verträge, persönliche Mitteilungen oder Rechnungen. Die Sendungen dürfen keinerlei Waren enthalten.

Bitte beachten Sie, dass auch folgende Produkte als Dokumente gelten:
- Digitale Medien (USB-Speicher, CD und DVD) mit Mitteilungen und Informationen
- Broschüren, Kataloge und Flyer.


Die schwammige Definition von Dokumenten hat die Deutsche Post vom Weltpostverein übernommen. Im Convention Manual (hier als PDF) des Weltpostvereins heißt es auf Seite 43: Dokumente sind "any piece of written, drawn, printed or digital information, excluding objects of merchandise, whose physical specifications lie within the limits specified in the Regulations".


  Zuletzt aktualisiert am   |   Autor:
Anzeige

Paketda-News kostenlos abonnieren bei Whatsapp, Telegram oder Instagram.